﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundesministerium der Verteidigung

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Unterrichtung des Parlamentes

07/12

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Bundeswehr

Wir. Dienen. Deutschland.

Redaktionsschluss: 15. Februar 2012,10:00 Uhr


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1. Afghanistan

a. Bedrohungslage

(Grafik)

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich (1) . In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: 

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel, 

Regional Command West: insgesamt mittel, 

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch, 

Regional Command South: insgesamt hoch,

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 06.02.12 bis 12.02.12 (6. KW) registrierte ISAF landesweit 332 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 235 Schusswechsel und

(1)Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Besri:

s

im RC Sooöl 148

Sprengstoffanschläge sowie 33 Vorfälle von Raketen) und sieben sonstige Vorfälle, ereigneten sich im RC North. 15 im RC West. 77 fest und 84 im RC East

bei den Vorfällen ein ISAF-Soldaten gefallen: weitere __ ISAF-Soldaten wurden verwundet.

Sicherheitsvorfäüe in den

Regional Commands

(06.02.12-12.GZ IZi

250

148

<

KW

ges.

47

558

48

459

49

418

50

409

51

315

52

388

1

392

2

354

3

297

4

328

5

293

6

332

200

150

100

b. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Der Schwerpunkt der Operationsführung des ISAF Joint Command iTJC) bleibt unverändert der Süden Afghanistans und damit das Regionalkommando Süd.

Militärische Lage (Sicherheitsvorfllle außerhalb RC North ud

Capital)

Sicherheitskräfte im Distrikt Marjah

Provinz Helmand 2 von regierungsfeindlichen Kräften (Opposing Militant Forces

2 Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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/ OMF) in ein Feuergefecht verwickelt. Dabei ist ein amerikanischer Soldat gefallen.


(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert; Schwerpunkt bleibt die Stabilisierung des Kunduz-Baghlan-Korridors.

Während des laufenden Kontingentwechsels, der voraussichtlich bis Anfang April 2012 dauern wird, kommt es zu vorübergehenden Überschreitungen der Personalobergrenze. In diesem Zusammenhang findet derzeit der Personalwechsel des zweiten Ausbildungs- und Schutzbataillons (AusbSchtzBtl) statt.

Basierend auf dem im Juli 2011 begonnenen Transitionsprozess in Afghanistan, der geplanten Weiterentwicklung der regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team / PRT) sowie der vorgesehenen Umstrukturierung und Reduzierung des deutschen Einsatzkontingentes ISAF wird die Präsenz des deutschen Kontinentes in der Fläche schrittweise reduziert. Die durch deutsche Soldaten genutzten Liegenschaften in Afghanistan werden über- oder aufgegeben. Im Rahmen dieser Reduzierung ist auch der Materialumfang des deutschen Einsatzkontingentes ISAF kontinuierlich anzupassen.
Mit der Weisung Nr. 1 des Einsatzführungsstabes vom 07.02.12 werden die strategischen Rahmenbedingungen zur Steuerung und Rückführung des Materials des deutschen Einsatzkontingentes ISAF sowie zur Abwicklung von Einsatzliegenschaften vorgegeben. Gleichzeitig werden den zuständigen Bereichen der Bundeswehr konkrete Aufgaben im Rahmen der Materialsteuerung und der Abwicklung von Einsatzliegenschaften zugewiesen. Neben einer gezielten Informationsbereitstellung wird hiermit auch die Handlungssicherheit aller beteiligten Bereiche gewährleistet.
Bei allen Überlegungen und Planungen wird die Abstimmung mit der NATO und den ISAF-Partnem sichergestellt.


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Im Rahmen des weiteren Aufwuchses der afghanischen Sicherheitskräfte

Armee

(Afghan National Army / ANA) verschiedene Maßnahmen zur Aufstellung noch fehlender Kandaks des in der Nordregion eingesetzten 209. ANA-Korps umgesetzt.

Aktuell erfolgen die Vorbereitungen zur Aufstellung eines Kandaks zur Kampfunterstützung, das ab dem II. Quartal 2012 in Mazar-e Sharif stationiert und der 3. Brigade unterstellt werden soll.

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*

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Das Kampfuntersttitzungs-Kandak der 2. Brigade wurde schon aufgestellt und befindet sich derzeit zur Ausbildung im Einsatzausbildungszentrum (Consolidated Fielding Center/ CFC) in Kabul. Dort wird es bereits von einem deutschen Operational Mentoring and Liaison Team» begleitet.

in Kunduz vorgesehen und soll noch im i

(PAT) Ialoqan-.wurde-4un

Auftrag herausgelöst. Die Räumung der Einrichtung wird voraussichtlich bis k zum 31.03.12 abgeschlossen. Damit endet die ständige militärische Präsenz deutscher Soldatinnen und Soldaten in der Provinz Takhar nach gut vier Jahren.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 15 AusbildungsVorhaben abgeschlossen und 577 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In neun laufenden Ausbildungsprojektcn werden derzeit 184 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet. In acht weiteren Ausbildungsprojekten unterrichten 51 afghanische Trainer 694 afghanische Polizeiangehörige, die durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy /

Rahmen

Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut. Diese bilden 2.354 Ausbildungsteilnehmer (Saran-Studenten: Anwärter für die Offizierslaufbahn [Sarane] / das entspricht in Deutschland dem gehobenen Dienst) aus. Davon sind


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inzwischen 264 Studenten der Border Police Faculty graduiert worden, die Graduierung der Studenten der Afghan National Police ist noch in der anung.

(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es keine Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge bleibt damit unverändert bei insgesamt 1.014.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Mit Unterstützung des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Auftrag gegebenen Vorhabens „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung“ (NaWi) konnte Mitte 2011 im Dorf Qultaq im Distrikt Dowlatabad (etwa 114 Fahrtstunden nördlich von Balkhs Provinzhauptstadt Mazar-eSharif) ein Trainingszentrum für Edelsteinschleifer und Juweliere eröffnet werden. In den vergangenen sechs Monaten nahmen im Trainingszentrum bereits zwölf Juweliere sowie sechs Ausbilder an Fortbildungskursen in der Edelsteinverarbeitung teil. Im Berichtszeitraum schlossen die Kursteilnehmer ihre Fortbildung mit der Überreichung der Abschlusszertifikate ab.

Die Umsätze und Erträge der im Trainingszentrum fortgebildeten Kunsthandwerker haben sich bereits spürbar verbessert. Die im Zentrum fortgebildeten Ausbilder werden zukünftig die NaWi-Ausbildungsprogramme zur Edelsteinverarbeitung in

den Nordprovinzen Afghanistans leiten und so die bisher noch eingesetzten

Ausbilder aus Kabul ersetzen. Langfristig wird angestrebt, dass die lokale

Edelsteingilde auch durch den Einsatz lokaler Ausbilder die Kosten für den Betrieb des Trainingszentrums selbst tragen kann.

Die Nachfrage nach den Fortbildungsangeboten des Zentrums ist groß. So befinden sich derzeit weitere 17 Edelsteinschleifer und Juweliere in der Fortbildung.


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d. United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

Kosovo

a. Politische Lage

Am 14.02.12 und 15.02.012 fand im Norden der Republik Kosovo ein von Kosovoserben initiiertes Referendum dazu statt, ob die Kosovoserben im Norden Kosovos „den Machtanspruch der Regierung in Pristina“ anerkennen.

Das Referendum wurde von den zuständigen Gemeindekommissionen durchgeführt. Es waren etwa 35.500 volljährige Kosovoserben zur Abstimmung aufgerufen. Ergebnisse sollen voraussichtlich Ende dieser Woche vorliegen.

Das Referendum hat keine rechtliche Grundlage und keine bindende Wirkung. Es wird sowohl von der kosovarischen als auch der serbischen Regierung sowie der Internationalen Gemeinschaft abgelehnt.

b. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

Im Rahmen von KF OR-Operationen im Bereich von kosovoserbischen Straßensperren oder anderem Schlüsselgelände im Norden der Republik Kosovo kann die Bedrohung zeitlich und räumlich begrenzt erheblich sein.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR) (1) KFOR

Keine berichtenswerten Ereignisse


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(2) Deutsche« Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

4. Bosnien und Herzegowina

a. Politische Lage

Sechzehn Monate nach den Parlamentswahlen am 03.10.10 hat Bosnien un Herzegowina eine neue gesamtstaatliche Regierung. Am 10.02.12 bestä g Parlament das Kabinett unter der Führung von Ministerpräsident Vjekoslav Be (bosnischer Kroate). Neuer Finanzminister ist der ehemalige Ministerpräsident Nikola Spiric (bosnischer Serbe), Außenminister der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei (SDP), Zlatko Lagumdzija (Bosniake), neuer Verteidigungsminister Muhamed Ibrahimovic (Bosniake).

Am 03.02.12 verabschiedete das Parlament das Volkszählungsgesetz und das Gesetz über die Staatsbeihilfen. Die erste Volkszählung seit 1991 soll im April 2013 stattfinden. Damit hat das Land zwei der drei in den Ratsschlussfolgerungen von März 2011 festgelegten Bedingungen für das Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens der Europäischen Union mit Bosnien und Herzegowina erfüllt. Außerdem erforderlich sind glaubwürdige Anstrengungen zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum passiven Wahlrecht für Angehörige von Minderheiten (Sejdic-Finci-Urteil vom Dezember 2009) in die bosnische Verfassung.

Ob der zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Reform von Verfassung und Wahlgesetz eingerichtete Parlamentsausschuss seine Arbeit wie vorgesehen bis zum

15.03.12 erfolgreich wird abschließen können, ist allerdings offen.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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c. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

5. Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Stld-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo) .

Ein deutscher Stabsoffizier setzt die Verteilung fälschungssicherer Ausweise an die kongolesischen Streitkräfte in der Provinz Katanga fort. Der Abschluss dieser Maßnahme ist für den 16.02.12 vorgesehen.

Der zweite deutsche Stabsoffizier begleitet seit dem 11.02.12 bis voraussichtlich

16.02.12 den stellvertretenden Missionsleiter EUSEC RD Congo, Oberst Loic Charles (Frankreich), auf seiner Reise in den Westen des Landes, unter anderem in die Städte Matadi und Kitona.

6. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als niedrig, im Darfur als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse


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7. Sfidaudan

a. Bedrohung« läge

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South S

(UNMISS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

8. Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Die somalischen Soldaten, die im Rahmen der „Ausbildung der Ausbilder“ geschulten wurden, werden im aktuellen Ausbildungsgang bei einzelnen Abschnitten als Ausbilder eingesetzt.

9. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.


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Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht aus drei Schiffen und vier Bordhubschraubem. Die Einheiten kommen aus Spanien, Griechenland und Deutschland (Fregatte LÜBECK).

Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen zusätzlich drei Seefemaufklärer aus Spanien und Luxemburg (2).

10. Westliches und östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

An OAE beteiligen sich derzeit drei Nationen mit Schiffen, einem U-Boot und Seefemaufklärem.

Deutsche Einheiten sind zurzeit nicht beteiligt.

11. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf

See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) (1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse


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(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Sechs Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus
fünf
Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh, Indonesien (zwei) und der
Türkei, drei Patrouillenbooten aus Griechenland und Deutschland (ENSDORF
und PASSAU) sowie einer deutschen Unterstützungseingeit (Tender WERRA)
und zwei Bordhubschraubem.

12. Internationale Organisationen / Aktivitäten Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 862 Polizisten an, davon 76 Deutsche.

13. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstatzung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum


{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || ATALANTA
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 38 || 2 || 0 ||  0 || 0  || 0
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 
|}


t o - iMuis. ruK DEN DIENSTGEBRAUCH

-13-

14. Stärke der deutschen Einsatzkontingent»

14.11.03 |

20.09.06

19.12.08

01.12.11

09.06.11

01.12.11

31.12.12

30.06.12

18.12.12

700

300

1.400

erstes BT-Mandat

22 . 12.01

08.07.11

aktuelles

BT-Mandat

aktuelles

Mandatsende

aktuelle

Mandatsobergrenze

höchste

Mandatsobergrenze

bisherige maximale Stlrke

im Inland bereitgehalten

-4

Unteroffiziere

Mannschaften

Zivilbedienst.

Gesamt 1

Frauen

Reservisten

FWDL

1 Ende „weiterer 12 Monate” - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

2 Ende „weiterer 12 Monate” - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falb dies der Wunsch einer Fraktion ist

3 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 inkL ORF-Bataillon 5 inkL NATO HQ Sarajevo 6 Operation ACTIVE ENDEAVOUR 7 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 14), dem 1 deutschen Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sowie den Soldaten im ISAF-Kontingentwechsel sind insgesamt 7.103 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.255 Soldaten, Faizabad: 186 Soldaten, Mazar-e Sharif: 3.008 Soldaten, Kabul: 294 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 99 Soldaten. Besonderheit: 392 Soldaten im Kontingentwechsel

1

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


VS - NUR FÜR DEN DIENS l UbDi^w ,.

- 14-

Elnsatz-

Ende

(geplant)

Elnsatz-

beginn

Einsatz¬

ort

gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten

Bemerkungen

Elmatzzweck

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Fcmmcldesoidutcn des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25

SoldaterV-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.

Kandahar/

Bagram


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'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.