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Unterrichtung des Parlamentes

06/12

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Bundeswehr

Wir. Dienen. Deutschland.

Redaktionsschluss: 8. Februar 2012, 10:00 Uhr


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

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1. Afghanistan

a. Bedrohungslage

(Grafik - Bedrohungslage in Afghanistan)

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel,

Regional Command West: insgesamt mittel,

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,

Regional Command South: insgesamt hoch,

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 30.01.12 bis 05.02.12 (5. KW) registrierte ISAF landesweit 290 Sicherheitsvorfalle (siehe Grafik). Es handelte sich um 198 Schusswechsel und Gefechte, 58 Sprengstoffanschläge sowie 28 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und sechs sonstige Vorfälle.

1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Sechs Vorfälle ereigneten sich im RC North, elf im RC West, 66 im RC South, 129 im RC Southwest und 78 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen zwei ISAF-Soldaten gefallen; weitere 21 ISAF-Soldaten wurden verwundet.

(Grafik - Sicherheitsvorfälle zwischen 30.01.12 - 05.02.12)

b. [8International Security Assistance Force]] (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Der Schwerpunkt der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) bleibt unverändert der Süden Afghanistans und damit das Regionalkommando Süd.

 (2) Militärische Lage (Sicherheistvorfälle außerhalb der RC North und RC Capital)

Am 31.10.12 eröffnete in der Provinz Helmand 2 im Distrikt Marjah ein Angehöriger der afghanischen Armee (Afghan National Army/ANA) das Feuer


2 Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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auf internationale Sicherheitskrüfle. Dabei ist ein amerikanischer Soldat gefallen.

Im Distrikt Now Zad derselben Provinz ist am selben Tag ein weiterer amerikanischer Soldat bei einem Anschlag mit einer behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtung (Improvised Explosive Device / IED) gefallen.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert; Schwerpunkt bleibt die Stabilisierung des Kunduz-Baghlan-Korridors.

Während des laufenden Kontingentwechsels, der voraussichtlich bis Anfang April 2012 dauern wird, kommt es zu vorübergehenden Überschreitungen der Personalobergrenze, ln diesem Zusammenhang findet derzeit der Personalwechsel des zweiten Ausbildungs- und Schutzbataillons (AusbSchtzBtl) statt.

Im Verantwortungsbereich des RC North wurde im Dezember 2011 mit der durch das IJC angeordneten Zertifizierung der Operationskoordinierungszentren (Operations Coordination Centre / OCC) für diejenigen Provinzen begonnen, die von der zweiten Transitionstranche erfasst sind (siehe UdP 48/11). Die Überprüfung ist nun für alle betroffenen OCC abgeschlossen worden und hat für den größten Teil der OCC deren Einsatzbereitschaft bestätigt. Lediglich für die Provinz Jowzjan wird bis Mitte Februar eine Rezertifizierung erfolgen.

Um die Arbeit der OCC in den


Nachdem sich die Lage beruhigt hatte, kam es am 06.02.12 zu einer kleinen (ca. 40 Personen) und am 07.02.12 zu einer größeren Demonstrationen mit bis zu
3.000 Teilnehmern. Eine zwischenzeitlich aus Kabul eingetroffene Kommission zur Untersuchung der Vorfälle führte Gespräche mit Dorfältesten aus der Region. Nach dem Meinungsaustausch zwischen den Demonstranten und der Delegation aus Kabul löste sich die Menschenmenge auf. Zwischenfälle wurden nicht gemeldet,

ln Sar-e Pul hatte es bereits am 14.01.12 und 15.01.12 Demonstrationen gegeben, die sich gegen den amtierenden Gouverneur richteten (siehe UdP 03/12).

Zur Beseitigung der Einschränkungen bei der Versorgung des deutschen

Einsatzkontingentes ISAF mit Marketenderwaren (siehe UdP 04/12) hat das

Bundesministerium der Verteidigung entschieden, dass für den Weitertransport

der Marketenderwaren von Termez (Usbekistan) nach Mazar-e Sharif in

begrenzten Einzelfälllen Luftfahrzeuge der Bundeswehr im Rahmen freier

Kapazitäten genutzt werden können. Alternativen zur Sicherstellung der

Versorgung mit Marketenderwaren werden durch die Rahmenvertragsfirma unverändert geprüft.

Weiterhin ist - auch bei anhaltender Schließung relevanter Grenzübergänge

zwischen Afghanistan und Pakistan - die Einsatzbereitschaft des deutschen Einsatzkontingentes ISAF nicht gefährdet.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr zwölf Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 370 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In fünf laufenden


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Ausbildungsprojekten werden derzeit 68 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet. In zehn weiteren Ausbildungsprojekten unterrichten 53 afghanische Trainer 891 afghanische Polizeiangehörige, die durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul werden zurzeit 110 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut. Diese bilden 2.354 Ausbildungsteilnehmer (Saran-Studenten: Anwärter für die Offizierslaufbahn [Sarane] / das entspricht in Deutschland dem gehobenen Dienst) aus.

(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es einen Unterstützungsflug mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1.014.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

c. Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

In Duschanbe (Tadschikistan) findet derzeit ein Projekt im Bereich „Wahlmanagement und Anti-Korruption“ statt. Ziel des von der Humboldt-Viadrina School of Govemance geleiteten Projektes ist es, jene nationalen Organisationen in Afghanistan zu stärken, denen eine entscheidende Rolle im Demokratisierungsprozess des Landes zukommt.

Gemeinsam mit der Unabhängigen Wahlkommission Afghanistans, der afghanischen Menschenrechtskommission, der Stiftung für Freie und Faire Wahlen und weiteren Vertretern der afghanischen Zivilgesellschaft werden Techniken der Korruptionsbekämpfung und Verfahren zur Verbesserung der Wahlorganisation erarbeitet. Weiterhin werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Wahlen in Afghanistan in den Fokus konstruktiver Diskussionen gerückt.

Anvisiertes Ergebnis des neuntägigen Workshops ist ein von allen Teilnehmern getragener Plan für die Umsetzung gemeinsam verabredeter Maßnahmen zur


Operationen ums Leben gekommenen Zivilpersonen ist um 4% gesunken und liegt bei rund 14% der Gesamtzahl. Die restlichen 9% seien nicht eindeutig zuzuordnen.

Wurden im Jahr 2010 rund 2.790 zivile Opfer gezählt, waren es im letzten Jahr rund 3.020. Regional stellt der Bericht - insbesondere in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2011 - eine Verlagerung vom Süden in den Südosten und das Zentrum um Kabul fest. Weiterhin, wenn auch vermindert, bleibt die Zahl der zivilen Opfer im Süden am höchsten.

Der größte Anteil ist mit rund 970 zivilen Opfern auf Sprengstoffanschläge mit IED zurückzuftlhren. Eine auffällige Steigerung von 80% im Vergleich zum Vorjahr ist bei Selbstmordanschlägen zu verzeichnen, bei denen 450 Menschen starben. Fast 500 Menschen - meist Regierungsmitarbeiter, Politiker, Ärzte und Lehrer - wurden durch regierungsfeindliche Kräfte gezielt ermordet.

Der Bericht enthält darüber hinaus Empfehlungen für Maßnahmen, die zur Verbesserung der Situation der afghanischen Zivilbevölkerung beitragen sollen. So werden die OMF aufgefordert, die immer wieder angekündigten Maßnahmen zur


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Vermeidung ziviler Opfer umzusetzen und den Verhaltenskodex bis in die untersten Ebenen anzuweisen. Außerdem werden sie zum Einhalten der Regelungen des humanitären Völkerrechts aufgefordert. An die afghanische Regierung wird appelliert, unter anderem eine dem ISAF „Civilian Casualty Mitigation Team“ ähnliche Instanz zur Überprüfung und Dokumentation von Fällen ziviler Opfer einzurichten. ISAF wird aufgefordert, die Anstrengungen zur Vermeidung ziviler Opfer weiter zu intensivieren.

Der UNAMA-Bericht basiert - wie in den Vorjahren — auf Untersuchungen vor Ort, Augenzeugenberichten, Angaben militärischer Akteure, lokaler und Provinzbehörden sowie Medienberichten. UNAMA versucht, durch Inanspruchnahme mehrerer Quellen Fehler auszuschließen, betont aber, die Exaktheit der Daten nicht garantieren zu können.

2. Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

3. Kosovo

a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

Im Rahmen von KFOR-Operationen im Bereich von kosovoserbischen Straßensperren oder anderem Schlüsselgelände im Norden der Republik Kosovo kann die Bedrohung zeitlich und räumlich begrenzt erheblich sein.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

In Bezug auf die Bewegungsfreiheit von KFOR und EULEX hat sich die Lage im Norden Kosovos verbessert.

In den vergangenen Tagen erreichten gemeinsame KFOR- / EULEX-Konvois ohne Zwischenfälle den Grenzübergang Dog 31 / Brnjak. Anfang Februar 2012


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konnten EULEX-Konvois problemlos den Grenzübergang zu Serbien erreichen und ohne Zwischenfällle in das Camp Novo Selo (rund 15 Kilometer südöstlich von Mitrovica) zurückkehren.

Die Lage an den beiden Grenzübergängen Gate 1 / Jarinje und Dog 31 Brnjak selbst ist unverändert. Aufgrund von Straßenblockaden auf serbischen Hoheitsgebiet ist weiterhin kein Grenzverkehr über die regulären Grenzübergangsstellen möglich.

Im Rahmen des NATO-Verteidigungsministertreffen am 03.02.12 in Brüssel wies SACEUR (Supreme Allied Commander Europe), Admiral James G. Stavridis, darauf hin, dass aufgrund der Lageentwicklung im Norden der Republik Kosovo ein Übergang von KFOR in die nächste Stufe des Einsatzprofils „Deterrent Presence“ später als geplant erfolgen werde. Eine damit verbundene Reduzierung der Personalstärke von derzeit etwa 5.500 auf dann unter 2.500 Soldatinnen und Soldaten werde frühestens im späten zweiten Halbjahr 2012 oder sogar erst im Frühjahr 2013 möglich.

'''(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)'''

Italien hat am 26.01.12 über SHAPE eine Ablösung des deutsch-österreichischen ORF-Bataillons durch das italienische ORF-Bataillon zum 01.04.12 angeboten (siche UdP 05/12). Deutschland beabsichtigt, das Angebot in Übereinstimmung mit Österreich anzunehmen.

Es ist geplant, dass das derzeit im Einsatz stehende Bataillon danach die Erfüllung seiner taktischen Aufträge für COM KFOR am 31.03.12 beenden und ab 01.04.12 mit der Nachbereitung des Einsatzes beginnen wird. Die Nachbereitung umfasst die materielle Erfassung, Sichtung und Ermittlung des Instandsetzungsbedarfs, die Wiedereinlagerung allen national bereitgestellten Geräts im Einsatzland sowie die anschließende Rückverlegung von zusätzlichem Material und des Personals nach Deutschland.

Mit dem Reservebataillon sollen auch die beiden Pionierpanzer und die drei Wasserwerfer wieder aus dem Einsatzgebiet KFOR abgezogen werden, die sich seit Oktober 2011 dort befinden.


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'''4. Bosnien und Herzegowina'''

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

'''5. Demokratische Republik Kongo'''

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale}}, [[Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse

'''6. Sudan'''

a. Politische Lage

Die JEM (Justice and Equality Movement, Rebellenorganisation im Darfur) hat am

25.01.12 Jibril Ibrahim, den Bruder des verstorbenen Khalil Ibrahim, als dessen Nachfolger als Anführer der JEM gewählt. Jibril Ibrahim war bisher Außensekretär der JEM mit Sitz in London. Akademisch gebildeter und diplomatisch versierter als sein verstorbener Bruder, verfügt Jibril Ibrahim zudem über direkten Zugang zu den Finanzquellen der JEM.

Die JEM befand sich bis zur Klärung der Führungsfrage und aufgrund der Dislozierung der Kämpfer in einer Schwäche- bzw. Regenerationsphase, die eine


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unverminderte Fortsetzung des Kampfes gegen Khartum bislang nicht erlaubte. Oh Jibril Ibrahim die verschiedenen Gmppen der JEM hinter siob vereinen kann, bleibt ebenso wie die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Sieherheitslage
abzuwarten.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als niedrig, im Darfur als erheblich eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in

Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

'''7. Südsudan '''

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)

Am 01.02.12 wurde das Gebäude des Bezirksverwalters (County Commissioner) in Mayendit (Unity State) angegriffen, als dort eine Besprechung stattfand, an der auch sieben UNMISS-Angehörige, darunter ein deutscher Verbindungsoffizier, teilnahmen. 

Bei dem Angriff wurde ein indischer UN-Polizist am Bein verletzt. Nach Aussagen der südsudanesischen Streitkräfte könnte es sich bei den Angreifern um eine Gruppe handeln, die vor einigen Tagen an Viehdiebstählen und Plünderungen gehindert worden war. Auch wenn noch keine gesicherten Erkenntnisse zu den Hintergründen des Angriffs vorliegen, scheint UNMISS nicht das Ziel des Angriffs gewesen zu sein.


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'''8. Uganda '''

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

'''9. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete'''

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA — Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht aus vier Schiffen und fünf Bordhubschraubem. Die Einheiten kommen aus Spanien, Frankreich, Griechenland und Deutschland (Fregatte LÜBECK).

Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen zusätzlich drei Seefernaufklärer aus Spanien und Luxemburg (zwei).

'''10. Westliches und östliches Mittelmeer'''

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

An OAE beteiligen sich derzeit sechs Nationen mit Schiffen, einem U-Boot und Seefemaufklärem sowie NATO Aufklärungs- und Frühwarnflugzeuge (AWACS).

Der deutsche Beitrag besteht aus der Fregatte RHEINLAND-PFALZ, dem Betriebsstofftransporter RHÖN, dem Einsatzgruppenversorger BERLIN sowie dem deutschen Anteil bei NATO AWACS.

Die Teilnahme der Fregatte RHEINLAND-PFALZ und des Betriebsstofftransporters RHÖN erfolgt im Rahmen der Standing NATO Maritime Group 1 (SNMGI), die vom 30.01.12 bis zum 10.02.12 OAE mit einer Schwerpunktoperation im östlichen Mittelmeer unterstützt.

Der Einsatzgruppenversorger BERLIN befindet sich auf dem Transit in das Einsatzgebiet Operation ATALANTA.

'''11. Libanon'''

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Sechs Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus fünf Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh, Indonesien (zwei) und der Türkei, drei Patrouillenbooten aus Griechenland und Deutschland (ENSDORF und PASSAU) sowie einer deutschen Unterstützungseinheit (Tender WERRA) und zwei Bordhubschraubem.


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'''12. Internationale Organisationen / Aktivitäten''' 

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU) United Nations Interim Administration Mission In Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatiichkeitsmission der Europäischen Union Im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO) 
Internationale Polizeitruppe
Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 862 Polizisten an, davon 74 Deutsche.


'''13. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum'''

(Grafik - Tabelle der Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge)


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1 Ä stark* der deutschen F i "« at * kontingen ^ g

erstes BT-Mandat

12.06.99

aktuelles

BT-Mandat

aktuelles

Mandatsende

aktuelle

Mandatsobergrenze

höchste

Mandatsobergrenze

bisherige maximale Stärke

10.434

( 2002 )

6.440

(1999)

bereitgehalten

Offiziere

1.225

884

178

2

12

8

47

39

55

Unteroffiziere

3.710

2.640

622

0

1

1

188

120

138

Mannschaften

2.038

1.262

496

0

0

0

131

70

79

Zivilbedienst.

_50

_6

2

0

_0

0

39

2

1

Gesamt**

7.023

4.792*

1.298 4

2

13

9

405

231

273

Frauen

339

203

79

0

0

1

21

10

25

Reservisten

441

326

101

0

0

1

1

2

10

FWDL 3

220

78

64

0

0

0

48

19

11

1 Ende „weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag vfir Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

2 Ende „weiterer 12 Monate” - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist

3 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 inkL ORF-Bataillon 5 inkL NATO HQ Sarajevo ‘ Operation ACTIVE ENDEAVOUR 7 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 14), dem 1 deutschen Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sowie den Soldaten im ISAF-Kontingentwechsel sind insgesamt 7.375 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.261 Soldaten, Faizabad: 192 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.944 Soldaten, Kabul: 295 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 100 Soldaten Besonderheit: 293 Soldaten im Kontingentwechsel

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


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Anlage 1 Kurzfri stige Unterstützungsleistungen ISAF

UdP

gebilligte Anzahl Soldstinnen / Soldaten

Einsatz¬

ort

Einsatzzweck

Einsatz- 1 beginn

Einsatz- 1 Ende (geplant)

Bemerkungen

06/10

25

Kandahar/

Bagram

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Femmeldesoldaten des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.

07.02.10

Die Billigung 1 gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25

Soldaten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.


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'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.