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Bundesministerium der Verteidigung

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Unterrichtung des Parlamentes

04/12

(Grafik)

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Bundeswehr

Wir. Dienen. Deutschland.

Redaktionsschluss: 25. Januar 2012, 10:00 Uhr


1* Afghanistan

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Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar:

a* Bedrohungslage

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel,

Regional Command West: insgesamt mittel,

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,

Regional Command South: insgesamt hoch,

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 16.01.12 bis 22.01.12 (3. KW) registrierte ISAF landesweit 279 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 197 Schusswechsel und

1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Gefechte, 53 Sprengstoffanschläge - darunter zwei Selbstmordattentate in den Provinzen Helmand 2 und Kandahar - sowie 25 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und vier sonstige Vorfälle.

Vier Vorfälle ereigneten sich im RC North, einer im RC Capital, eit im RC West, 47 im RC South, 129 im RC Southwest und 87 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen 13 ISAF-Soldaten gefallen; weitere 37 ISAFSoldaten wurden verwundet.

b. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Der Schwerpunkt der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) bleibt unverändert der Süden Afghanistans und damit das Regionalkommando Süd.

COM ISAF als auch COM IJC haben ein veröffentlichtes Video, in welchem die Schändung von getöteten regierungsfeindlichen Kämpfern durch amerikanische

2 Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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Soldaten gezeigt wird, zum Anlass genommen, um in Kommandeurbriefen und Weisungen die Einhaltung der „Regeln und Standards in bewaffneten Konflikten“ einzufordem. Die Umsetzung der Weisung durch das RC North ist

erfolgt.

(2) Militärische Lage (Sicherheitsvorf


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Während des laufenden Kontingentwechsels, der voraussichtlich bis Anfang April 2012 dauern wird, kommt es zu vorübergehenden Überschreitungen der Personalobergrenze. In diesem Zusammenhang findet derzeit der Personalwechsel der beiden Ausbildungs- und Schutzbataillone statt.

Unverändert schreitet der Aufwuchs der afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Security Forces / ANSF) planmäßig voran. Ende Januar 2012 wird die Stationierung eines weiteren afghanischen Infanteriekandaks (Infanteriebataillon der ANA) des im Verantwortungsbereich des RC North eingesetzten 209. ANA-Korps erwartet. Das Kandak hat nach Aufstellung und Ausstattung mit Fahrzeugen, Waffen und Gerät die Grundausbildung in Kabul abgeschlossen und wird zunächst in Mazar-e Sharif stationiert. Während dieser Zeit übernimmt ein deutsches Operational Mentoring and Liaison Team (OMLT) die Begleitung.
Dies ist dann das zwölfte deutsche OMLT. Nach Fertigstellung der vorgesehenen Kaserne ist ab Mai 2013 die Zielstationierung in Qaisar (Provinz Faryab) vorgesehen. Insgesamt verfügt das 209. ANA-Korps damit über elf der zwölf in der Zielstruktur vorgesehenen Infanteriekandaks.

Am 24.01.12 fand die Zeremonie für den Beginn der Übergabe der Sicherheitsverantwortung für die acht von der zweiten Tranche erfassten Distrikte in der Provinz Badakhshan statt. An den Feierlichkeiten nahmen unter anderem der deutsche Botschafter, Rüdiger König, der Leiter der Außenstelle der Botschaft in Mazar-e Sharif, Matthias Meyer, der zivile Leiter des PRT Faizabad, Helmut Landes, der Director Development (DirDev) des PRT Faizabad, Dr. Gerhard Ohlde, und in Vertretung des COM RC North Brigadegeneral Hans-Dieter Poth, Base Commander Flugplatz Mazar-e Sharif, teil. Am 25.01.12 fand die Übergabezeremonie in der Provinz Balkh statt, an der als Vertreter des RC North Brigadegeneral Axel Binder, DCOS Support RC North, teilnahm.

In der Provinz Balkh wurde am 24.01.12 der Konvoi eines deutschen OMLT auf dem Weg vom Camp Mike Spann zum Camp Marmal (Mazar-e Sharif) und auf dem Rückweg vermutlich mit Handwaffen beschossen. Es entstanden keine Personenschäden.


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In der vergangenen Woche ereigneten sich mehrere Lawinenabgänge in der nordafghanischen Provinz Badakhshan. Lawinenabgänge sind in dieser Hochgebirgsregion im Nordosten Afghanistans nicht ungewöhnlich. Über Opferzahlen liegen keine belastbaren Informationen vor. Die örtlichen afghanischen Katastrophenschutzbehörden (Afghanistan National Disaster Management Authority / ANDMA) sehen sich in der Verantwortung und haben die Gesamtorganisation der zu treffenden und durchzuführenden Hilfsmaßnahmen in ihren Händen belassen. Anträge auf Unterstützung durch ISAF wurden bisher nicht gestellt.

Die Versorgung des deutschen Einsatzkontingents ISAF (siehe UdP 03/12) mit Marketenderwaren erfolgt durch eine deutsche Rahmenvertragsfirma und ist bislang grundsätzlich sichergestellt. ' einige Wenige

n Die Rahmenvertragsfirma arbeitet derzeit an Alternativen zur nachhaltigen Gewährleistung der Versorgung in der vollen Bandbreite des Marketenderwarenangebotes. Einschränkungen der Folgeversorgung des deutschen Einsatzkontingents ISAF in größerem Umfang sind weiterhin nicht zu erwarten.

Am 19.01.12 und 20.01.12 empfingen das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung den Befehlshaber der International Security Assistance Force (ISAF) in Afghanistan (COM ISAF), General John R. Allen, und den Hohen Repräsentanten der NATO in Afghanistan, Simon Gass, zu Gesprächen. Neben allgemeinen militärpolitischen Fragen stand insbesondere ein Ausblick auf die zu erwartenden Entwicklungen und aktuellen Planungen in Afghanistan im Mittelpunkt der Gespräche. Dabei wurden durch COM ISAF die unveränderte Fortführung der geplanten US-amerikanischen Truppenrückführung aus Afghanistan bis Ende September 2012 und darüber hinaus unterstrichen. Auch nach der schrittweisen Übernahme der SicherheitsVerantwortung durch die ANSF muss der Druck auf die regierungsfeindlichen Kräfte (Opposing Militant Forces / OMF) aufrecht erhalten werden, um diese an den Verhandlungstisch zu zwingen. Zum Engagement der USA im Verantwortungsbereich des RC North -hat General Allen die bisherigen Planungen bestätigt, Schlüsselfähigkeiten - insbesondere


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^Forwafd Aeroinedical Evacuatlon“-Hubschraulbef (siehe UdP 03/12) unverändert bis Anfang 2013 im Bereich des RC North bereittüü'effen.

Am 24.01.12 sprachen der Bundesminister der Verteidigung und der Generalinspekteur der Bundeswehr mit dem Supreme Allied Commander Europe (SACEUR), dem amerikanischen Admiral James G. Stavridis. Neben allgemeinen militärpolitischen Fragen standen die Entwicklung des Transitionsprozesses in Afghanistan und die aktuelle Lage im Kosovo im Fokus der Gespräche.

Die Staatssekretärin des Auswärtigen Amtes, Dr. Emily Haber, empfing den SACEUR am 25.01.12 ebenfalls zu einem Gespräch.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr sechs Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 89 afghanische Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Profess ional isierungskursen ausgebildet. In neun laufenden Ausbildungsprojekten werden derzeit 202 afghanische Polizisten aus- und fortgebildet. In neun weiteren laufenden Ausbildungsprojekten werden 708 afghanische Polizeiangehörige durch 49 afghanische Trainer unterrichtet und von deutschen Trainern im Rahmen des Mentoring mittelbar ausgebildet.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul werden zurzeit 110 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut. Diese bildeten bis zur 2. KW 2.354 Ausbildungsteilnehmer aus. Davon sind mit Ablauf der 2. KW 264 Studenten der Grenzpolizeifakultät graduiert worden. Die Graduierung der Studenten der Afghan Uniform Police ist für die 4. KW vorgesehen.

(6) Kurzfristige Untersttttzungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es keine Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge bleibt damit bei insgesamt 1.011.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.


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'''c. Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit'''

Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Rahmen des „Programms zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung“ (NaWi) die Wettbewerbsfähigkeit der afghanischen Privatwirtschaft und die Beschäftigungsmöglichkeiten in ausgewählten Wirtschaftssektoren. Das NaWi-Programm stärkt auf nationaler Ebene die rechtlichen und regulativen Rahmenbedingungen und die afghanischen Instrumente zur Privatwirtschafts- und Außenwirtschaftsförderung. Dies wird ergänzt durch Beiträge zur Unternehmensförderung und Maßnahmen zur Steigerung der Wertschöpfung und Beschäftigung in ausgewählten Sektoren in den Provinzen Nordafghanistans.

Um den afghanischen Staat in die Lage zu versetzen, seine investiven und laufenden Ausgaben zu einem größeren Anteil aus eigenen Einnahmen zu decken, ist eine Stärkung der lokalen Wirtschaftskraft und damit der Steuerbasis vonnöten. Eine weitere Herausforderung ist die stark negative Handelsbilanz Afghanistans in Höhe von rund 40% des Bruttoinlandproduktes. Dies ist unter anderem auf die häufig noch ungenügende Wettbewerbsfähigkeit afghanischer Produkte, die ungünstige geographische Lage des Landes sowie auf sehr komplexe Exportprozeduren zurückzuführen. In enger Zusammenarbeit zwischen NaWi und einem Projekt der US-Entwicklungsagentur USAID zur Erleichterung des Handels und des WTO-Beitritts Afghanistans (Trade and Accession Facilitation for Afghanistan / TAFA) wurde nun durch eine Reform in den afghanischen Exportregularien erreicht, dass Exporteure die vormals von den afghanischen Behörden geforderten Qualitätszertifikate für ihre Exportprodukte nicht mehr beibringen müssen. Diese Zertifizierung war eine der für die Exporteure kostspieligsten Prozeduren im Rahmen der Exportabwicklung. Da die afghanischen Zertifikate von internationalen Handelspartnern ohnehin kaum anerkannt werden, hat ihr Wegfall keine negativen Auswirkungen auf die Vermarktungschancen der Produkte; die Reform ermöglicht jedoch spürbare Kostensenkungen beim Export. Bereits im Jahr 2011 konnte die afghanische Exportförderagentur EPAA (Export Promotion Agency of Afghanistan) ebenfalls mit Unterstützung von NaWi einen „One-Stop-Shop“ für Exporteure eröffnen, um die administrative Abwicklung der Exporte zu erleichtern. Beide


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~. u substantiellen Zeit- und Kostenreduktionen

Maßnahmen gemeinsam führen zu einer suDstanucnc im Exportprozess.

Derartige Maßnahmen zur Erleichterung des Handels und des Exports tragen spürbar zu einer Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit afghanischer Produkte bei und lassen ein verbessertes Ranking Afghanistans in der Rubrik „Trading Across Borders“ des „Doing Business Reports“ der Weltbank erwarten. Momentan befindet sich Afghanistan hier noch auf dem 179. Platz von insgesamt 183 aufgeführten Staaten.

d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

. Usbekistan

a. Politische Lage

Die Jahresüberfluggenehmigung Usbekistan für 2012 wurde durch das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Usbekistan erst am 09.01.12 erteilt.

' Aufgrund der Tatsache, dass Usbekistan nicht wie gebeten in der Jahresüberfluggenehmigung 2012 Ausweichflughäfen auf seinem Staatsgebiet benannt hat, wurde durch die deutsche Botschaft Taschkent um Überprüfung gebeten (siehe UdP 02/12). Das usbekische Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten hat am 18.01.12 mitgeteilt, dass für sämtliche Flüge von deutschen militärischen Luftfahrzeugen Ausweichflughäfen in Usbekistan weiterhin zur Verfügung gestellt werden, wenn es die Flugsicherheit erfordert. Eine feste Zuordnung von Ausweichflughäfen ist daher nicht erforderlich. Ein planbarer und regelkonformer Flugbetrieb auf der Grundlage der Jahresüberfluggenehmigung 2012 und der Auskunft des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Usbekistan ist damit möglich.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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3. Kosovo

a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

Im Rahmen von KFOR-Operationen im Bereich von kosovoserbischen Straßensperren oder anderem Schlüsselgelände im Norden der Republik Kosovo kann die Bedrohung zeitlich und räumlich begrenzt erheblich sein.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Die Lage im Norden der Republik Kosovo ist unverändert.

COM KFOR hat am 16.01.12 aufgrund seiner Beurteilung der Lage die erneute Verlängerung des Einsatzes des deutsch-österreichischen Reservebataillons (Operational Reserve Force / ORF Btl) um weitere 30 Tage bis zum 29.02.12 beim regional zuständigen NATO-Kommando in Neapel beantragt. Diesem Antrag wurde am 23.01.12 stattgegeben.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

4. Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse


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a. Politische Lage

Die Veröffentlichung der Wahlergebnisse der Parlamentswahlen vom fernher Jüi i steht derzeit noch

Die im Vorfeld der Wahlen in den Militärcamps von Kinshasa zusammengezogenen Sicherhcitskräfte werden langsam reduziert. Ein vollständiger Abzug ist vor Bekanntgabe der Wahlergebnisse der Parlamentswahlen jedoch nicht zu erwarten.

I Unterdessen verweist das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (United Nations High Commissioner for Refugees / UNHCR) auf die humanitäre Lage in den

Regionen Nord- und Süd-Kivu im Osten des Landes und berichtet von mehr als*

* ^ i

100.000 FlOchtiingen^'tJrsache hierfür sind die anhaltenden Auseinandersetzungen rivalisierender Milizen. In der vergangenen Woche führte das UNHCR, zusammen mit UN OCHA (United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs) und der VN-Mission MONUSCO (United Nations Organization Stabilization Mission in the Democratic Republic of the Congo), eine Bewertungsmission zur Beurteilung der humanitären Lage in der Region durch.

Im Süd-Kivu konnte die Sicherheitslage durch Soldaten der MONUSCO stabilisiert werden.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse


6. Sudan

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Politische Lage

In Folge der bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der sudanesischen Armee und der Sudan People's Liberation Army (SPLA) Nord nehmen die humanitären Notlagen in den sudanesischen Bundesstaaten Südkordofan und Blauer Nil zu. Die Zivilbevölkerung ist aufgrund der Kampfhandlungen von EmteausfUllen, fehlender Nahrungs- und medizinischer Versorgung betroffen. Nach Schätzungen der j—PH Hl M Hl li werdenJhittaBSOO.000 Menschen in der Region ab März

betroffen sebk' falls weiterhin internationalen Hilfsorganisationen der Zugang in die Gebiete durch die Regierung verweigert wird.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als niedrig, im Darfur als erheblich eingestuft.

Am 21.01.12 wurde eine UNAMID-Patrouille von Unbekannten angegriffen. Dabei ist ein nigerianischer UNAMID-Soldat gefallen, drei weitere wurden verwundet.

c. Beteiligung der Bundeswehr an United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Deutsche Soldaten waren von dem oben geschilderten Vorfall nicht betroffen.

7. Südsudan

Transporthubschrauber MI 8 aus der Mission abzuziehen.

Mission keine militärischen Hubschrauber mehr zur Verfügung,


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kommerzielle Hubschrauber. Das schränkt die Mission zwar in gewissen Operationsformen ein, macht aber luftbewegliche Einsätze nicht grundsätzlich unmöglich.

c. Beteiligung der Bundeswehr an United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

8. Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

9. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht aus drei Schiffen und vier Bordhubschraubem.

Die Einheiten kommen aus Spanien, Frankreich und Deutschland (Fregatte LÜBECK).


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Dem Verbandsftihrer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen zusätzlich drei Seefemaufklärer aus Spanien und Luxemburg (2).

Fortschreibung des Vorfalls mit der Fregatte LÜBECK und einer Dhow (siehe UdP 03/12): Ein Boarding der Dhow, welche durch die Fregatte LÜBECK seit dem 17.01.12 verfolgt wurde, konnte aufgrund einer Geisellage nicht erfolgen.

In der Nacht vom 19.01.12 auf den 20.01.12 verließen die Piraten - nach über 72 Stunden konsequenter Verfolgung durch die deutsche Fregatte - die Dhow und stiegen auf das von ihnen zu Hilfe gerufene, bereits am 27.12.11 entführte italienische Handelsschiff ENRICO IEVOLI um. Die Fregatte LÜBECK konnte dies aufgrund der Geisellage an Bord der ENRICO IEVOLI nicht verhindern. Die 15-köpftge Stammbesatzung der Dhow verblieb an Bord. Die LÜBECK hat im Anschluss der befreiten Besatzung der Dhow technische und medizinische Hilfe geleistet.

c. Sonstige*

Die sechs mutmaßlichen Piraten, die nach ihrem Überfall am 12.01.12 auf das spanische Führungsschiff der EU NAVFOR SOMALIA, die SPS PATINO, dort in Gewahrsam genommen wurden (siehe UdP 03/12), werden der Strafverfolgung in Spanien zugeftihrt.

10. Westliches und östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

An OAE beteiligen sich derzeit drei Nationen mit Schiffen und Seefemaufklärem.

Deutschland beteiligt sich zurzeit nicht.


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11. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon

(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

ij (2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Sechs Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus fünf Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh, Indonesien (zwei) und der Türkei, drei Patrouillenbooten aus Griechenland und Deutschland (ENSDORF und PASSAU) sowie einer deutschen Unterstützungseinheit (Tender WERRA) und zwei Bordhubschraubem.

12. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 1.407 Polizisten an, davon 83 Deutsche.


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13. Lufttransporteinsätze und Überwachimgsflfige mit Seeferaaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum


{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || ATALANTA
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 42 || 10 || 0 ||  0 || 0  || 0
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 
|}


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14. starke der jteiitschen Einsfltykontingente

02.12.04

12.06.99

22 . 12.01

erstes BT-Mandat

aktuelles

BT-Mandat

aktuelles

Mandatsende

aktuelle

Mandatsobergrenze

höchste

Mandatsobergrenze

09.06.11

bisherige maximale Stärke

10.434

( 2002 )

Im Inland bereitgehalten

Offiziere

Unteroffiziere

Mannschaften

Zivilbedienst

Gesamt**

7.218

Frauen

Reservisten

FWDL

1 Ende „weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag vfi£ Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

2 Ende „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils

12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist

3 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 inkL ORF-Bataillon 5 inkL NATO HQ Sarajevo * Operation ACTIVE ENDEAVOUR 7 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 14) sind insgesamt 7.276 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.285 Soldaten, Feyzabad: 231 Soldaten, Mazar-e Sharif: 3.258 Soldaten, Kabul: 321 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 111 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan. 85 Soldaten des NAT0-E3A-Verbandes sind derzeit bei NATO-AWACS eingesetzt.

Besonderheit: 312 Soldaten im Kontingentwechsel

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


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Anlage 1

Kurzfristige Unterstötzungsleistungen ISAF

UdP

gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten

Einsatz¬

ort

Einsatzzweck

Einsatz¬

beginn

Einsatz-

Ende

(geplant)

Bemerkungen

06/10

25

Kandahar/

Bagram

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Femmeldesoldaten des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Ftlhrungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.

07.02.10

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25

Soldaten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.

04/12

1

Bagram

Der zeitlich befristete Einsatz eines deutschen Offiziers im Rahmen von Versorgungsflügen nach Bagram wurde genehmigt. Der Transportflieger ist als Austauschpilot bei einer amerikanischen Einheit eingesetzt, die vom 20.01.12 bis voraussichtlich 29.01.12 einen Flug in die o.g. Stadt durchführt

20.01.12

29.01.12


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'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.