﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundesministerium der Verteidigung

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Unterrichtung des Parlamentes

03/12

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Bundeswehr
Wir, Dienen, Deutschland

Redaktionsschluss: 18. Januar 2012,10:00 Uhr


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'''1. Afghanistan'''

''a. Bedrohungslage''

(Grafik)

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich(1). In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: 

{|
|-
| Regional Command (RC) Capital: || insgesamt mittel,
|-
| Hauptstadt Kabul: || insgesamt mittel,
|-
| Regional Command West: || insgesamt mittel,  
|-
| Regional Command East: || insgesamt erheblich bis hoch, 
|-
| Regional Command South: || insgesamt hoch, 
|-
| Regional Command Southwest: || insgesamt erheblich bis hoch. 
|}


Im Zeitraum vom 09.01.12 bis 15.01.12 (2. KW) registrierte ISAF landesweit 339 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 235 Schusswechsel und

_________

(1) Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Gefechte, 74 Sprengstoffanschläge - darunter ein Selbstmordattentat in der Provinz Kandahar (1) sowie 24 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und sechs sonstige Vorfälle.

Sechs Vorfälle ereigneten sich im RC North, einer im RC Capital, zehn im RC West, 77 im RC South, 157 im RC Southwest und 88 im RC East.

Insgesamt wurden bei den Vorfällen 53 ISAF-Soldaten verwundet.


(Grafik)


''b. International Security Assistance Force (ISAF)''

'''(1) Militärische Lage (allgemein)'''

Der Schwerpunkt der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) bleibt unverändert der Süden Afghanistans und damit das Regionalkommando Süd.


'''(2) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)'''

Keine berichtenswerten Ereignisse


_________


(1) Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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'''(3) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)'''

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert; Schwerpunkt bleibt die Stabilisierung des Kunduz-Baghlan-Korridors.

Während des laufenden Kontingentwechsels, der voraussichtlich bis Anfang April 2012 dauern wird, kommt es zu vorübergehenden Überschreitungen der Personalobergrenze. In diesem Zusammenhang findet derzeit der Personalwechsel der beiden AusbSchtzBtl (AusbSchtzBtl Kunduz im Januar und AusbSchtzBtl Mazar-e Sharif im Februar 2012) statt.

Zum Thema “(Forward Aero-) MedEvac-Hubschrauber“ hat der Generalinspekteur der Bundeswehr im Dezember 2011 Briefe an den amerikanischen Chairman of the Joint Chiefs of Staffs (General Dempsey) und COM ISAF (General Allen) geschrieben. Darin wurde um weitere amerikanische Unterstützung mit dieser Fähigkeit gebeten. COM ISAF hat inzwischen mitgeteilt, dass die USA die Fähigkeit zur Forward Aeromedical Evacuation (FwdAirMedEvac) im bisherigen Umfang bis Anfang 2013 zur Verfügung stellen werden. Mögliche Reduzierungen dieser Fähigkeit ab 2013 würden in enger Abstimmung mit Deutschland als Führungsnation im Norden Afghanistans erfolgen.

Zur Sicherstellung der notfallmedizinischen und -chirurgischen Versorgung wird unter anderem an derzeit fünf Stationierungsorten (Maimanah, Shibirgan, Mazar-e Sharif, Kunduz, Khilagay) im RC North die Fähigkeit FwdAirMedEvac weitgehend flächendeckend abgebildet. Dazu stehen zurzeit 15 amerikanische Hubschrauber zur Verfügung. Des Weiteren werden mit unterschiedlichen AirMedEvac-Fähigkeiten ein norwegischer, ein schwedischer und ein deutscher Hubschrauber bereit gehalten.

Am 14.01.12 und 15.01.12 fanden in Sar-e Pul (gleichnamige Provinz) friedlich verlaufene Demonstrationen von rund 4.000 afghanischen Zivilpersonen statt. Dabei handelte es sich um rund 3.500 Befürworter und etwa 500 Gegner des amtierenden Gouverneurs Rahmati. Durch den Einsatz der afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Security Forces / ANSF) und eine räumliche


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Trennung der beiden Gruppen konnte die Sicherheit aufrechterhalten werden. 
ISAF-Kräfte waren von dem Ereignis nicht betroffen.

Am 16.01.12 um 13:00 Uhr afghanischer Ortszeit griffen bis zu 20 regierungsfeindliche Kräfte (Opposing Militant Forces / OMF) einen durch lokale afghanische Polizeikräfte (Afghan Local Police / ALP) besetzten Kontrollpunkt im Distrikt Pashtun Kot (Provinz Faryab, 15 Kilometer nordwestlich des PRT Maimanah) an. Der ALP ist es gelungen, den Angriff abzuwehren. Die afghanische Polizei setzte schnelle Eingreifkräfte zur Verstärkung des Kontrollpunktes ein. Bei dem Feuergefecht wurde ein ALP-Angehöriger getötet, ein weiterer wurde verletzt; mindestens ein Angreifer kam ums Leben.

IJC hat Ende 2011 beschlossen, vier Afghanistan-weit einsetzbare unbemannte amerikanische Luftfahrzeuge (Remotely Piloted Aircrafts / RPA) vom Typ GRAY EAGLE in Mazar-e Sharif zu stationieren (siehe UdP 48/11). Zwischenzeitlich sind drei der Fluggeräte einsatzbereit und stehen für Aufklärungsflüge zur Verfügung. Der Erstflug fand am 07.01.12 statt, die erste Aufklärungsmission erfolgte am 16.01.12. Das Datum des Erreichens der vollen Einsatzbereitschaft ist derzeit noch nicht absehbar.

In Folge des Grenzzwischenfalls am 25./26.11.11 an der afghanisch-pakistanischen Grenze (siehe UdP 48/11) wurden alle pakistanischen Grenzübergänge im Süden und Osten Afghanistans für Versorgungsfahrten ISAF unterbrochen. Die in Verantwortung der Bundeswehr durchzuführenden Transporte von Versorgungsgütern für das deutsche Einsatzkontingent ISAF erfolgen derzeit ausschließlich über die Nord-Route via Usbekistan. Betroffen von der Grenzschließung ist die Marketenderwarenversorgung des deutschen Kontingentes, für die der Rahmenvertragspartner bisher die kostengünstigere Süd-Route nutzte. Aktuell befinden sich knapp 90 Container mit Marketenderwaren in Karachi (Pakistan). Die Rahmenvertragsfirma hat daher auf eine Versorgung über die nördlichen, jedoch kostenintensiveren Versorgungsrouten (z.B. Kirgisistan - Tadschikistan) umdisponiert. Einschränkungen in der Einsatzbereitschaft des deutschen Einsatzkontingentes ISAF werden in Folge der Grenzschließung nicht erwartet.


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Mit dem bisherigen Betreiber der Küche im Camp Marmal in Mazar-e Sharif (Firma LOG/ES-KO, Cateringuntemehmen) bestand bis zum 31.12.11 ein Betreibervertrag. Eine Verlängerungsoption für diesen Vertrag wurde nicht ausgeübt. Damit war eine Neuausschreibung der Verpflegungsleistungen in Mazar-e Sharif erforderlich. Die Firma CIANO T&S (italienisches Unternehmen mit Sitz in Livorno) wird als zukünftiger Caterer ab 01.05.12 die Verpflegungsbereitstellung im Camp Marmal am Standort Mazar-e Sharif übernehmen. Bis dahin erfolgt eine Verpflegungsbereitstellung als Interimslösung durch den Einsatz von zivilem Verpflegungsfachpersonal der territorialen Wehrverwaltung (24 Personen) und von militärischem Verpflegungsfachpersonal (acht Soldatinnen und Soldaten). Es ist geplant, dass der Einsatz dieses Verpflegungsfachpersonals der Bundeswehr nach Übernahme durch die Firma CIANO T&S nicht mehr erforderlich sein wird.


'''(4) Polizeiaufbau'''

In elf laufenden Ausbildungsprojekten werden derzeit 245 afghanische Polizisten durch 22 deutsche Trainer aus- und fortgebildet.
In acht weiteren laufenden Ausbildungsprojekten werden 571 afghanische Polizeiangehörige gemeinsam durch 55 afghanische Trainer unterrichtet und von 55 deutschen Trainern im Rahmen des Mentoring mittelbar ausgebildet.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul werden zurzeit 110 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut. Diese bilden 2.354 Ausbildungsteilnehmer aus.


'''(5) Kurzfristige Unterstützungsleistung ISAF'''

In der vergangenen Woche gab es keine Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge bleibt damit bei insgeesamt 1.011.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.


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c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in

Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

Kosovo

a. Politische Lage

Die kosovarische, national-populistische Partei Vetevendosje (deutsch: "Selbstbestimmung") versuchte am 14.01.12 zwei wichtige, grundsätzlich offene Grenzübergänge nach Serbien (Gates 3 und 5 in Merdare und Dheu i Bardhe) aus Protest gegen Zugeständnisse an Serbien im Rahmen des EU-geführten Dialogprozesses zu blockieren. Die angekündigte Blockade war im Vorfeld von Seiten der übrigen politischen Parteien in Kosovo, der kosovarischen Regierung und der internationalen Gemeinschaft verurteilt worden. Die kosovarische Polizei konnte unter Einsatz von Wasserwerfern und Tränengas die versuchte Blockade verhindern. Bei den Auseinandersetzungen mit den 2.000 bis 3.000 Demonstranten kam es zu rund 50 Verletzten (vor allem Angehörige der kosovarischen Polizei). Fünf Vetevendosje -Parlamentsabgeordnete wurden vorübergehend festgenommen. EULEX als "second responder" griff nicht ein. KFOR war nicht beteiligt. Vetevendosje hat weitere Blockaden angekündigt.

b. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

Im Rahmen von KFOR-Operationen im Bereich von kosovoserbischen Straßensperren oder anderem Schlüsselgelände im Norden der Republik Kosovo kann die Bedrohung zeitlich und räumlich begrenzt erheblich sein.


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c. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Seit dem 16.01.12 findet der Kontingentwechsel vom 30. auf das 31. deutsche Einsatzkontingent KFOR statt. Der Abschluss des Personalaustauschs ist für den

12.02.12 vorgesehen.

4. Bosnien und Herzegowina

a. Politische Lage

Als neuer Premierminister Bosniens und Herzegowinas ist Vjekoslav Bevanda (Kroatische Demokratische Union in Bosnien und Herzegowina / Hrvatska demokratska zajednica Bosne i Hercegovine / HDZ BiH) am 12.01.12 vom Parlament bestätigt worden. Er hat nun 35 Tage Zeit, seine Regierung zu bilden.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

5. Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)

Die Verteilung fälschungssicherer biometrischer Ausweise für die Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo wurde wieder aufgenommen. Hierzu wird ein deutscher Stabsoffizier vom 15.01.12 bis 10.02.12 in der Provinz Katanga eingesetzt.

6. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als niedrig, im Darfur als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Södsudan

a. Politische Lage

Der in der Region Jonglei ausgebrochene Stammeskonflikt (siehe UdP 51/11 bis UdP 02/12) zwischen den Stämmen Lou-Nuer und Murle ist noch nicht beigelegt. Derzeit geht UNMISS von bis zu 200 Toten durch die gewaltsamen interethnischen Auseinandersetzungen aus. Mit weiteren Toten und Verletzten im Zuge von Vergeltungsaktionen und zur Rückgewinnung geraubten Viehbestands ist zu rechnen.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.


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'''c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)'''

Deutschland hat am 13.01.12 planmäßig drei weitere militärische Verbindungsoffiziere in das Einsatzgebiet UNMISS verlegt. Damit sind 13 deutsche Soldaten Angehörige der VN-Mission.


'''8. <u>Uganda</u>'''

'''a. Bedrohungslage'''

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

'''b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)'''

Die deutschen Ausbildungsteams bei EUTM Somalia setzen die Ausbildung der somalischen Soldaten im Bereich der Feldwebel- und Fernmeldeausbildung unverändert fort (siehe UdP 02/12).

Vom 06.01.12 bis 08.01.2012 führte der Europäische Auswärtige Dienst die sechste Überprüfungsreise nach Mogadischu für die in Uganda durchgeführte Ausbildungsmission EUTM Somalia durch.

Im Ergebnis wird die erfolgreiche Integration der durch EUTM Somalia ausgebildeten Soldaten festgestellt. Sowohl die Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMI SOM) als auch die somalische Übergangsbundesregierung (Tranistional Federal Government / TFG) heben das hohe Maß an Disziplin und die gute Ausbildung dieser Soldaten hervor. Die durch EUTM Somalia ausgebildeten Kräfte stellen die einzigen Clan-übergreifenden Verbände der somalischen Sicherheitskräfte dar und bilden den Kern von zwei Brigaden.


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In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht aus drei Schiffen und vier Bordhubschraubem. Die Einheiten kommen aus Spanien, Frankreich und Deutschland (Fregatte LÜBECK).

Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen zusätzlich drei Seefemaufklärer aus Spanien und Luxemburg (2).

Der deutsche Flottillenadmiral Rainer Endres hat am 12.01.12 im militärischen Hauptquartier der EU-Operation ATALANTA in Northwood (Großbritannien) die Funktion als Stellvertretender Befehlshaber der Operation (Deputy Operation Commander / DCOM) übernommen.

Flottillenadmiral Endres wird die Aufgabe als DCOM EU NAVFOR bis Mitte 2012

_

wahmehmen.

Am 17.01.12 meldete die MV FLINTSTONE, ein luxemburgischer Pipeline-Leger, die Annäherung von zwei Skiffs (Angriffsboote) rund 150 Kilometer östlich der Insel Sokotra (Jemen). Das niederländische Sicherheitsteam der FLINTSTONE zeigte Präsenz, woraufhin die Skiffs abdrehten und zu einem an dem Vorfall beteiligten, mutmaßlichen Piratenmutterschiff aufschlossen. Die Fregatte LÜBECK erhielt vom Kommandeur der Task Force 465 den Auftrag, das mutmaßliche Piratenmutterschiff aufzuspüren und zu boarden. Vor Ort zeigte die Besatzung nach mehrfacher Aufforderung zum Aufstoppen keine Reaktion. Seit Tagesanbruch (18.01.12) wandte die LÜBECK wieder Maßnahmen zum Aufstoppen des Piratenmutterschiffes an, welche über Nacht vorübergehend eingestellt wurden. Das PiratenmutterschifT ignorierte bisher alle Maßnahmen und setzte die Fahrt Richtung somalischer Küste weiter fort.


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Dcr Vorfall war zum Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen,

c. Sonstiges

Am frühen Morgen des 12. Januar 2012 hat das spanische Führungsschiff der EU NAVFOR SOMALIA, die ESPS PATINO, einen durch Piraten mit Waffengewalt ausgeführten Angriff erfolgreich abgewehrt. Sechs mutmaßliche Piraten wurden in Gewahrsam genommen. Spanische Behörden haben entschieden, gegen diese die Strafverfolgung einzuleiten.

10. Westliches und östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

An OAE beteiligen sich derzeit zwei Nationen mit Schiffen und Seefemaufklärem.

11. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf

See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon

(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse


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(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Sechs Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus fünf Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh, Indonesien (zwei) und der Türkei, drei Patrouillenbooten aus Griechenland und Deutschland (ENSDORF und PASSAU) sowie einer deutschen Unterstützungseinheit (Tender WERRA)
und zwei Bordhubschraubern.

12. Internationale Organisationen / Aktivitäten Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 1.407 Polizisten an, davon 82 Deutsche.

13. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum


{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || ATALANTA
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 39 || 3 || 0 ||  0 || 0  || 0
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 
|}


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Stärke der deutschen Ein« fl taknntin

erstes BT-Mandat

22 . 12.01

12.06.99

02.12.04

20.09.06

aktuelles

BT-Mandat

08.07.10

aktuelles

Mandatsende

30.06.12

18.12.12

aktuelle

Mandatsobergrenze

höchste

Mandatsobergrenze

bisherige maximale Stärke

10.434

( 2002 )

41 für strategischen Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)

Im Inland bereKgehalten

Offiziere

Unteroffiziere

Mannschaften

Zivilbedienst

Gesamt**

7.010

5.153*

Frauen

Reservisten

FWDL

1 Ende „weiterer 12 Monate” - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verllngerung des Einsatzes befassen.

1 Ende „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion Ist 1 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 InkL ORF-BataUlon 1 InkL NATO HQ Sarajevo * Operation ACTIVE ENDEAVOUR 1 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 14) sind insgesamt 7.068 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

Kunduz: 1.215 Soldaten, Feyzabad: 224 Soldaten, Mazar-e Sharif: 3.165 Soldaten, Kabul: 353 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 106 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan. 89 Soldaten des NATO-E3A-Verbandes sind derzeit bei NATO-AWACS eingesetzt.

Besonderheit: zzt. Kontingentwechsel

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


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Anlage 1

Kurzfristige Unterstfltzungsleistungen ISAF

Einsatz-

Ende

(geplant)

gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten

Einsatz¬

beginn

Einsatz

ort

Bemerkungen

Einsatzzweck

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25

Soldaten/-inncn bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.

Kandahar/

Bagram

07.02.10

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Femmeldesoldaten des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.


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'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.