﻿<center>VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH</center>

(Grafik)
Bundesministerium der Verteidigung

<div align="right"><small>'''Einsatzführungsstab'''

HAUSANSCHRIFT Stauffenbergstraße 18,10785 Berlin<br />
POSTANSCHRIFT 11055 Berlin

TEL +49 (0)30-18-24-29600 / 29622<br/>
FAX +49 (0)30-18-24-28627</small></div>

<center>
<big>'''Unterrichtung des Parlamentes'''</big>

'''02/12'''

''(Grafik)''<br />
'''über die Auslandseinsätze'''<br />
'''der Bundeswehr'''

''(Grafik)''<br />
'''Bundeswehr'''<br />
Wir. Dienen. Deutschland.

Redaktionsschluss: 11. Januar 2012, 10:00 Uhr
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=1. Afghanistan=

==a. Politische Lage==

Die auf fünf Jahre angelegten Mandate aller neun Kommissare der Unabhängigen Menschenrechtskommission (Afghan Independent Human Rights Commission / AIHRC) sind am 16.12.11 ausgelaufen. Das AIHRC-Gesetz räumt dem Präsidenten das Recht ein, über die Mandatsverlängerung und Ernennung der Kommissare zu entscheiden. Staatspräsident Hamid Karzai hat das Mandat der Vorsitzenden, Dr. Sima Samar, und vier weiterer Kommissare verlängert, nicht aber die Mandate der Kommissare Fahim Hakim und Nader Nadery. Neben der Vorsitzenden Sima Samar sind Fahim Hakim und Nader Nadery die prominentesten Vertreter der AIHRC. Wer Hakim und Nadery nachfolgt, ist noch unklar. Der Präsident hatte am 01.01.12 die Zivilgesellschaft aufgefordert, bis zum 04.01.12 eine Liste von Kandidaten vorzulegen. Bis auf die präsidentennahe "Civil Society Coordination Jirga"<s>,</s> hat noch keine andere Zivilgesellschaftsgruppe Kandidatenlisten eingereicht. Auch die renommierte Civil Society Advocacy Group (CSAG) hat wider Erwarten keine Liste abgegeben. Die CSAG hat ihre Zurückhaltung zwar damit begründet, dass sie den Auswahlprozess für nicht inklusiv und transparent hält, tatsächlich besteht wohl innerhalb der CSAG noch Uneinigkeit über eine mögliche Kandidatenliste.

Ob die AIHRC eine eigene Liste einreicht, ist noch unklar. Dass allerdings die Vorsitzende Sima Samar eine starke Rolle bei der Neubesetzung der Kommissarsposten spielen soll, scheint sich wohl auch im Präsidialpalast durchgesetzt zu haben. Unter Führung der UNAMA unterstützt die internationale Gemeinschaft die Bemühungen der afghanischen Zivilgesellschaft um die Einhaltung internationaler Standards, zu denen sich auch Afghanistan mit der Unterzeichnung der VN-Resolution 48/143 und der Pariser Prinzipien zu Status und Funktionsweise nationaler Einrichtungen zum Schutze und zur Förderung der Menschenrechte verpflichtet hat. In einer Presseerklärung vom 02.01.12 erinnerte die UNAMA die afghanische Regierung an die Einhaltung dieser Verpflichtungen bei der Ernennung der neuen Kommissare und der Zusammensetzung der Kommission. Sima Samar hat die internationale Gemeinschaft jedoch dringend um Zurückhaltung gebeten. Die internationale Gemeinschaft solle ihr weiteres Engagement in dieser Angelegenheit auf vertrauliche Gespräche hinter den Kulissen beschränken. Die EU hat zugesagt, der Bitte nachzukommen.


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==b. Bedrohungslage==
''(Grafik)''

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich<span title="Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2"><sup>1</sup></span>. In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: 
* Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,
* Hauptstadt Kabul:  insgesamt mittel,
* Regional Command West:  insgesamt mittel,
* Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,
* Regional Command South: insgesamt hoch,
* Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 02.01.12 bis 08.01.12 (1. KW) registrierte ISAF landesweit 342 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 219 Schusswechsel und Gefechte, 89 Sprengstoffanschläge - darunter ein Selbstmordattentat in der Provinz

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<small><sup>1</sup> Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2</small>


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Kandahar<span title="Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2"><sup>2</sup></span> - sowie 28 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und sechs sonstige Vorfälle.

Fünf Vorfälle ereigneten sich im RC North, einer im RC Capital, 15 im RC West, 71 im RC South, 156 im RC Southwest und 94 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen neun ISAF-Soldaten gefallen; weitere 43 ISAF-Soldaten wurden verwundet.

''(Grafik)''

==c. International Security Assistance Force (ISAF)==

===(1) Militärische Lage (allgemein)===

Der Schwerpunkt der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) bleibt unverändert der Süden Afghanistans und damit das Regionalkommando Süd.
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<small><sup>2</sup> Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2</small>


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===(2) Militärische Lage (Sicherheitevorfälle außerhalb RC North und RC Capital)===

Am 05.01.12 griffen regierungsfeindliche Kräfte (Opposing Militant Forces / OMF) eine Patrouille internationaler Sicherheitskräfte mit einer behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtung (Improvised Explosive Device / IED) an. Bei dem Vorfall, der sich im Distrikt Masu Qal'ah der Provinz Helmand ereignete, sind drei amerikanische Soldaten gefallen.

Bei einem IED-Anschlag in der Provinz Helmand (Distrikt Now Zad) ist am 06.01.12 ein georgischer Soldat gefallen.

Am 06.01.12 ereignete sich im Distrikt Shah Wali Kot der Provinz Kandahar ein IED-Anschlag auf internationale Sicherheitskräfte. In Folge der Explosion sind vier amerikanische Soldaten gefallen.

Im Distrikt Qalat der Provinz Zabul wurden internationale Sicherheitskräfte am 08.01.12 wahrscheinlich von einem Soldaten der afghanischen Armee (Afghan National Army / ANA) - möglicherweise nach einem Streit - beschossen. Dabei ist ein amerikanischer Soldat gefallen.

===(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)===

Keine berichtenswerten Ereignisse

===(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)===

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert; Schwerpunkt bleibt die Stabilisierung des Kunduz-Baghlan-Korridors. Die für das Partnering mit der ANA zuständigen deutschen Ausbildungs- und Schutzbataillone (AusbSchtzBtl) führten in der vergangenen Woche weiterhin gemeinsame Operationen mit den afghanischen Sicherheitskräften (Afghan National Security Forces /ANSF) durch. Dabei waren das AusbSchtzBtl Kunduz im Raum Kunduz und das AusbSchtzBtl Mazar-e Sharif in der Provinz Baghlan eingesetzt.

Trotz der Phase des Personalwechsels der beiden AusbSchtzBtl (AusbSchtzBtl Kunduz im Januar und AusbSchtzBtl Mazar-e Sharif im Februar 2012) sowie


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des einsetzenden Winters werden die im Schwerpunkt eingesetzten deutschen Kräfte weiter im Raum operieren.

Die Generierung und Professionalisierung der ANSF im Verantwortungsbereich des RC North verläuft innerhalb der festgelegten Zeitvorgaben.
Das Operationskoordinierungszentrum auf Provinzebene (Operation Coordination Centre Province / OCCP) in der Provinz Badakhshan ist am 03.01.12 erfolgreich zertifiziert worden.

Im November und Dezember 2011 musste die Zertifizierung aufgrund der Witterung und des planmäßigen Kontingentwechsels des regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team / PRT) Faizabad wiederholt verschoben werden.

Für die Zeremonie zur Übergabe der Sicherheitsverantwortung in der Provinz Samangan an die ANSF am 29.12.11 (siehe UdP 01/12) hat das in der Nordregion eingesetzte 209. ANA-Korps die Federführung für die Absicherungsmaßnahmen übernommen. Der erfolgreiche Verlauf dieses Einsatzes wird auch als Zeichen der wachsenden Eigenständigkeit und Handlungsfähigkeit der ANA gewertet.

Der Transitionsbeauftragte der afghanischen Regierung, Ashraf Ghani, hat Anfang Januar unter anderem den Transitionsbeginn in der Provinz Jowzjan festgelegt. Am 11.01.12 erfolgte die Übergabe für den von der zweiten Tranche erfassten Stadtdistrikt Shibirghan. Im Anschluss fand eine Regionalkonferenz mit regionalen Amtsinhabern und Würdenträgern statt.

Am 05.01.12 ereignete sich im Passagierabfertigungsbereich des Feldlagers Camp Marmal in Mazar-e Sharif eine Batterieexplosion. Durch austretende Batteriesäure verletzte sich dabei ein deutscher Soldat im Gesicht. Der Soldat wurde im Einsatzlazarett sanitätsdienstlich versorgt. Die Untersuchung zur Unfallursache ist noch nicht abgeschlossen.

Am 07.01.12 ereigneten sich drei sicherheitsrelevante Zwischenfälle im Verantwortungsbereich des norwegischen PRT Maimanah in der Provinz


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Faryab. Um 10:00 Uhr afghanischer Ortszeit wurde ein norwegisches Polizeimentorenteam (Police Observation and Mentoring Team / POMLT) während einer gemeinsamen Patrouille mit Kräften der Afghan Uniformed Police (AUP) mit einem IED angegriffen. Dabei erlitten vier norwegische Soldaten leichte Verwundungen; ihr geschütztes Transportfahrzeug (DINGO 2) wurde beschädigt und musste geborgen werden. Gegen 12:10 Uhr afghanischer Ortszeit wurde eine weitere gemeinsame Patrouille mit einem IED angegriffen. In Folge der Explosion kamen drei afghanische Grenzpolizisten (Afghan Border Police / ABP) ums Leben; zwei weitere wurden verletzt. Um 22:00 Uhr afghanischer Ortszeit wurde eine afghanisch-norwegische Patrouille in einem Hinterhalt mit Handwaffen und Panzerabwehrhandwaffen angegriffen. Die Patrouille erwiderte das Feuer, so dass die Angreifer auswichen. Es wurden keine Personenschäden gemeldet.

Deutsche Kräfte waren von keinem der Vorfälle betroffen.

Am 10.01.12 kam es rund 20 Kilometer südlich von Mazar-e Sharif zu einem Feuergefecht zwischen OMF und afghanischen sowie internationalen Sicherheitskräften. Im Verlaufe des Gefechtes wurden sieben OMF getötet und rund 30 gefangen genommen. Deutsche Kräfte waren nicht beteiligt.

Das Urteil des Landgerichts Gera gegen einen ehemaligen Soldaten der Bundeswehr (siehe UdP 30/11 und UdP 40/11) ist rechtskräftig. Rund zwei Monate nach dem Prozess wegen eines tödlichen Schießunfalls im Dezember 2010 während des ISAF-Einsatzes teilte das Landgericht Gera am 02.01.12 mit, die Staatsanwaltschaft Gera habe ihre Revision zurückgezogen. Der Angeklagte war unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

===(5) Polizeiaufbau===

In 14 laufenden Ausbildungsprojekten werden derzeit 125 afghanische Polizisten durch 14 deutsche Trainer aus- und fortgebildet. Darüber hinaus werden in neun laufenden Ausbildungsprojekten zurzeit 841 afghanische Polizeiangehörige durch 54 afghanische Trainer unterrichtet und durch 53 deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring betreut.


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An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy /ANPA) in Kabul werden zurzeit 110 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut. Diese bilden 2.354 Ausbildungsteilnehmer aus.

===(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF===

In der vergangenen Woche gab es keine Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge bleibt damit bei insgesamt 1.011.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

==d. Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit==

In Shurabak, einem Dorf in der Nähe von Faizabad, Hauptstadt der Provinz Badakhshan, fand am 02.01.12 eine Besprechung („Shura“) zwischen örtlicher Bevölkerung, Provinzadministration, Zentralregierung und Vertretern der deutsch-afghanischen Entwicklungszusammenarbeit statt. Dabei ging es insbesondere um den geplanten Bau eines Wasserkraftwerkes (4,5 Megawatt) in Shurabak, das die Stromversorgung der 60.000 Einwohner zählenden Provinzhauptstadt sicherstellen soll. Auftraggeber des Vorhabens ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). In Anwesenheit des Gouverneurs und seines Stellvertreters sowie des Entwicklungsdirektors des PRT Faizabad erläuterten der zuständige Abteilungsleiter des Kabuler Energie- und Wasserministeriums und ein Vertreter der KfW Entwicklungsbank die Ausschreibung und das weitere Vorgehen bei dieser technisch besonders anspruchsvollen Infrastrukturmaßnahme.

Im Distrikt Darayim der Provinz Badakhshan hatten OMF lange Zeit Rückzugsräume, was mit der Reintegration des lokalen Anführers Abdul Hadi im August 2011 jedoch zunächst beendet werden konnte (siehe UdP 35/11). Vor diesem Hintergrund können in dem Distrikt nun elf weitere deutsche Infrastrukturprojekte mit einem Finanzvolumen von rund vier Millionen Euro durchgeführt werden, die ebenfalls das BMZ finanziert. Zu den Projekten gehört unter anderem der Ausbau


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einer 27 Kilometer langen Straße, der den Verkehrsanschluss des Distriktes an die Provinzhauptstadt Faizabad wesentlich verbessern wird. Diese Vorhaben wurden in einer Shura zwischen örtlicher Bevölkerung, Provinzadministration und PRT Faizabad am 03.01.12 erörtert. Der Beginn der Arbeiten soll nach Ende der witterungsbedingten Winterpause erfolgen.

==e. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)==

Keine berichtenswerten Ereignisse

=2. Usbekistan=

==a. Politische Lage==

Die Jahresüberfluggenehmigung Usbekistan für 2012 wurde durch das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Usbekistan erst am 09.01.12 erteilt. Augrund der Tatsache, dass Usbekistan nicht wie bisher Ausweichflughäfen auf seinem Staatsgebiet benannt hat, wurde Usbekistan durch die deutsche Botschaft Taschkent um Überprüfung gebeten.

Die Angabe eines Ausweichflughafens ist bei der Flugplanung ein vorgeschriebenes Element der Flugsicherheit. Diese sollten aus praktikablen Gründen (z. B. vorhandene Überfluggenehmigung, Wirtschaftlichkeit) in Usbekistan liegen.

==b. Bedrohungslage==

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

=3. Kosovo=

==a. Politische Lage==

Der serbische Präsident Boris Tadic besuchte am 06.01.12 und 07.01.12 in Begleitung des serbischen Ministers für Kosovo, Goran Bogdanovic, aus Anlass des orthodoxen Weihnachtsfestes das Kloster Visoki Decani in Kosovo. Die kosovarische Regierung hat im Nachgang zu diesem Besuch scharf kritisiert, dass


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Präsident Tadic - entgegen der Absprachen bei der Einreisegenehmigung zu einem Privatbesuch religiösen Charakters - den Aufenthalt zu politischen Äußerungen genutzt hat. Präsident Tadic hatte nach Medienberichten unter anderem bekräftigt, dass Serbien Kosovo niemals anerkennen werde; zudem hat er einen Abbau serbischer Parallelstrukturen in Kosovo abgelehnt.

Die Anreise des serbischen Präsident wurde durch von der oppositionellen kosovarischen Partei "Vetevendosje“ („Selbstbestimmung") organisierte Straßenblockaden und Demonstrationen erheblich behindert. Dabei kam es auch zu Steinwürfen auf den Konvoi der Delegation, der von kosovarischer Polizei gesichert wurde. Die Rückreise erfolgte mit KFOR-Hubschraubern.

==b. Bedrohungslage in der Republik Kosovo==

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

Im Rahmen von KFOR-Operationen im Bereich von kosovoserbischen Straßensperren oder anderem Schlüsselgelände im Norden der Republik Kosovo kann die Bedrohung zeitlich und räumlich begrenzt erheblich sein.

==c. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)==

===(1) KFOR===

Für KFOR ist die Bewegungsfreiheit auch im Norden Kosovos unverändert ohne Einschränkungen gegeben. Für EULEX, auch gemeinsam mit KFOR in gemischten Marscheinheiten, gibt es nach wie vor keine uneingeschränkte Bewegungsfreiheit im nördlichen Teil der Republik Kosovo.

KFOR setzt die Überprüfung der Bewegungsfreiheit mit der Durchführung weiterer gemischter Konvois zu den beiden Grenzübergängen DOG 31 / Brnjak und GATE 1 / Jarinje im Norden des Landes fort.

===(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)===

Keine berichtenswerten Ereignisse


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=4. Bosnien und Herzegowina=

==a. Bedrohungslage==

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

==b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)==

===(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo===

Keine berichtenswerten Ereignisse

===(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)===

Keine berichtenswerten Ereignisse

=5. Demokratische Republik Kongo=

==a. Politische Lage==

Präsident Joseph Kabila wurde nach seinem Wahlsieg am 20.12.11 in sein Amt eingeführt (siehe UdP 01/11). Die von der Opposition für den Fall eines Wahlsiegs Kabilas wiederholt angekündigte gewaltsame Protestwelle ist bisher nach wie vor weitgehend ausgeblieben. Die Sicherheitskräfte haben die Lage aktuell unter Kontrolle. Auch einem Monat nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Präsidentschaftswahl sind die in Kinshasa zusammengezogenen Verstärkungskräfte, auch mit Blick auf die noch ausstehende Bekanntgabe der Ergebnisse der Parlamentswahlen, vor Ort.

==b. Bedrohungslage==

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

==c. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)==

Die mit Blick auf die Präsidentschaftswahlen auferlegten Restriktionen für die eigene Bewegungsfreiheit der Mission (siehe UdP 51/11) wurden zurückgenommen. Auch


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die Verteilung fälschungssicherer biometrischer Ausweise für die Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo durch einen deutschen Stabsoffizier soll ab Mitte Januar 2012 wieder durchgeführt werden.

=6. Sudan=

==a. Politische Lage==

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) hat sich am 11.01.12 mit dem Routineberichtes des VN Generalsekretärs zu UNAMID befasst. Darin wird die Implementierung des Doha Document for Peace in Darfur (DDPD) behandelt. Hier seien einige Fortschritte zu verzeichnen, jedoch verweigerte sich weiterhin eine Reihe von Rebellengruppen dem DDPD. Daher gehe die Implementierung der Vereinbarung nur schleppend voran.

UNAMID habe sich relativ frei bewegen können, wenngleich der Zugang zu Regionen mit militärischer Aktivität beschränkt worden sei.

Sudanesische Behörden verzögerten weiterhin die Ausstellung von Visa für UNAMID-Personal (Anfang Januar 2012 rund 900 Anträge anstehend).

Die mit der Sicherheitsratsresolution 2003(2011) geforderte Überprüfung des Personalbestands von UNAMID sei im Gange und werde in diesem Vierteljahr abgeschlossen sein.

==b. Bedrohungslage==

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als niedrig, im Darfur als erheblich eingestuft.

==c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)==

Keine berichtenswerten Ereignisse


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=7. Südsudan=

==a. Bedrohungslage==

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

In der Region Jonglei brach ein dort schwelender Stammeskonflikt erneut aus (siehe UdP 01/11). Etwa 10.000 bewaffnete Lou Nuer haben Siedlungen des Murle-Stammes angegriffen und dabei mehrere Dörfer sowie Teile der Provinzstadt Pibor zerstört. Aufgrund entsprechender Warnungen der VN-Mission im Südsudan (UNMISS) konnte sich die Bevölkerung zu einem großen Teil in Sicherheit bringen, wurde jedoch durch den Raub von schätzungsweise 60.000 Rindern eines Großteils ihrer Lebensgrundlage beraubt. Mittlerweile ist es zu einer ersten Vergeltungsaktion der Murle auf eine Ortschaft im Siedlungsgebiet der Lou Nuer gekommen.

Die VN sind vor Ort noch dabei, die Lage zu klären; noch liegen keine belastbaren Zahlen zu Opfern und Verwundeten vor.

==b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)==

Die südsudanesische Regierung hatte aufgrund des oben geschilderten Konfliktes zusätzliche Streitkräfte in die Region verlegt. Auch UNMISS verlegte Kräfte im Rahmen der Möglichkeiten. Die zwei deutschen Offiziere, die in der Provinzhauptstadt Bor als Militärberater eingesetzt sind, waren an Patrouillen (häufig Beobachtung aus der Luft) im betroffenen Gebiet beteiligt.

UNMISS hat frühzeitig die südsudanesische Regierung über den bevorstehenden Angriff unterrichtet und sie an ihre primäre Verantwortung für den Schutz der Zivilbevölkerung erinnert.

Die militärischen Möglichkeiten der Mission selbst sind angesichts der zahlenmäßigen Überlegenheit der Lou Nuer beschränkt. Problematisch bleibt die Luftbeweglichkeit der Mission, dem durch erweiterte und kreative Zusammenarbeit mit anderen Missionen (MONUSCO) und Akteuren (Äthiopien) begegnet wurde. Russische UNMISS-Hubschrauber bleiben noch am Boden, da letzte rechtliche Fragen geklärt werden müssen (Letter of Assist noch nicht gezeichnet).


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=8. Uganda=

==a. Bedrohungslage==

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

==b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda ([[EUTM Somalia|European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA]])==

Seit der Verlegung von weiteren sieben deutschen Soldaten am 29.12.11 für die Fernmeldeausbildung der somalischen Soldaten umfasst der deutsche Beitrag EUTM Somalia 14 Soldaten (siehe UdP 01/12).

Nach der Aufnahme und Einweisung des deutschen Ausbildungspersonals begann die Fernmeldeausbildung der somalischen Soldaten am 10.01.12. Neben der Fernmeldeausbildung umfasst diese zweite Phase der Ausbildung unter anderem auch Minenerkennung und Minensuchen sowie Erste-Hilfe-Ausbildung. Darüber hinaus werden ausgewählte somalische Soldaten zu Ausbildern, Kompaniechefs und Stabsdienstsoldaten ausgebildet.

=9. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete=

==a. Bedrohungslage==

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

==b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA — Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA==

Der ATALANTA-Verband besteht aus drei Schiffen und vier Bordhubschraubern. Die Einheiten kommen aus Spanien, Frankreich und Deutschland (Fregatte LÜBECK).

Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen ferner zwei Seefernaufklärer aus Spanien und Luxemburg.


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=10. Westliches und östliches Mittelmeer=
==a. Bedrohungslage==
Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

==b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)==

An OAE beteiligen sich derzeit vier Nationen mit Schiffen, einem Unterseeboot sowie Seefernaufklärem.

Deutschland beteiligt sich zurzeit nicht. Die nächste Teilnahme mit Schiffen und Anteilen bei NATO AWACS ist ab Ende Januar 2012 geplant.

=11. Libanon=

==a. Bedrohungslage==

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

==b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)==

===(1) UNIFIL===

Keine berichtenswerten Ereignisse

===(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL===

Sechs Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus fünf Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh, Indonesien (zwei) und der Türkei, drei Patrouillenbooten aus Griechenland und Deutschland (ENSDORF und PASSAU) sowie einer deutschen Unterstützungseinheit (Tender WERRA) und zwei Bordhubschraubern.


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=12. Internationale Organisationen / Aktivitäten=

====Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)<br />United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)<br/>Internationale Polizeitruppe====

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 1.407 Polizisten an, davon 82 Deutsche.

=13. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum=

{|
|-
!   !! ISAF !! KFOR !! EUFOR !! UNIFIL !! OAE !! ATALANTA
|-
| Lufttransporte Anzahl Flüge|| 32 || 1 || 0 || 0 || 0 || 0
|-
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0
|}


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=14. Stärke der deutschen Einsatzkontingente=


{|
|-
!   !! Ges. !! ISAF !! KFOR !! EUFOR<span title="inkl. NATO HQ Sarajevo"><sup>5</sup></span> !! UNMISS !! UNAMID !! OAE<span title="Operation ACTIVE ENDEAVOUR"><sup>6</sup></span> !! UNIFIL !! ATAL.<span title="EU NAVFOR ATALANTA"><sup>7</sup></span>
|-
| erstes BT-Mandat || - || 22.12.01 || 12.06.99 || 02.12.04 || 08.07.11 || 15.11.07 || 14.11.03 || 20.09.06 || 19.12.08
|-
| aktuelles BT-Mandat || - || 28.01.11 || 09.06.11 || 01.12.11 || 29.09.11 || 08.07.10 || 01.12.11 || 09.06.11 || 01.12.11
|-
| aktuelles Mandatsende || - || 31.01.12 || 11.06.12<span title="Ende 'weiterer 12 Monate' - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen."><sup>1</sup></span> || 21.11.12<span title="Ende 'weiterer 12 Monate' - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist."><sup>2</sup></span> || 15.11.12 || 15.11.12 || 31.12.12 || 30.06.12 || 18.12.12
|-
| aktuelle Mandatsobergrenze || - || 5350 || 1.850 || 800 || 50 || 50 || 700 || 300 || 1.400
|-
| höchste Mandatsobergrenze || - || 5350 (2010) || 8.500 (1999) || 3.000 (2004) || 50 (2011) || 250 (2007) || 3100 (2003) || 2.400 (2006) || 1.400 (2008)
|-
| bisherige maximale Stärke || 10.434 (2002) || 5.433 (2011) || 6.440 (1999) || 1.139 (2005) || 4 (2011) || 8 (2010) || 578 (2010) || 1.231 (2006) || 884 (2009)
|-
| im Inland bereitgehalten || colspan="9" style="text-align:center"| 41 für strategischen Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)
|-
| '''Offiziere''' || '''1.227''' || 956 || 160 || 2 || 9 || 7 || 0 || 37 || 56
|-
| '''Unteroffiziere''' || '''3.755''' || 2.859 || 636 || 1 || 1 || 1 || 0 || 118 || 139
|-
| '''Mannschaften''' || '''2.099''' || 1.441 || 506 || 0 || 0 || 0 || 0 || 71 || 81
|-
| '''Zivilbedienst.''' || '''34''' || 29 || 2 || 0 || 0 || 0 || 0 || 1 || 2
|-
| '''Gesamt'''<span title="Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.">'''**'''</span> || '''7.115''' || '''5.285'''<span title="Kunduz: 1.324 Soldaten, Feyzabad: 221 Soldaten, Mazar-e Sharif: 3.192 Soldaten, Kabul: 303 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 112 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan. 132 Soldaten des NATO-E3A-Verbandes sind derzeit bei NATO-AWACS eingesetzt. Besonderheit: zzt. Kontingentwechsel">'''*'''</span> || '''1.304'''<span title="inkl. ORF-Bataillon"><sup>'''4'''</sup></span> || '''3''' || '''10''' || '''8''' || '''0''' || '''227''' || '''278'''
|-
| Frauen || '''378''' || 252 || 95 || 0 || 0 || 0 || 0 || 9 || 22
|-
| Reservisten || '''411''' || 315 || 80 || 0 || 0 || 1 || 0 || 2 || 13
|-
| FWDL<span title="Freiwilligen Wehrdienst Leistende"><sup>3</sup></span> || '''169''' || 65 || 74 || 0 || 0 || 0 || 0 || 21 || 9
|}

<small><sup>1</sup> Ende "weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag <u>vor</u> Ablauf <u>weiterer 12 Monate</u> erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.</small><br />
<small><sup>2</sup> Ende "weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, <u>nach</u> Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist.</small><br />
<small><sup>3</sup> Freiwilligen Wehrdienst Leistende </small>
<small><sup>4</sup> inkl. ORF-Bataillon </small>
<small><sup>5</sup> inkl. NATO HQ Sarajevo </small>
<small><sup>6</sup> Operation ACTIVE ENDEAVOUR </small>
<small><sup>7</sup> EU NAVFOR ATALANTA </small>

Mit dem in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 14) sind insgesamt '''7.171''' Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

'''*''' Kunduz: 1.324 Soldaten, Feyzabad: 221 Soldaten, Mazar-e Sharif: 3.192 Soldaten, Kabul: 303 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 112 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan. 132 Soldaten des NATO-E3A-Verbandes sind derzeit bei NATO-AWACS eingesetzt.<br />
Besonderheit: zzt. Kontingentwechsel

'''**''' Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


<center>VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH<br />
-18-</center>

=Anlage 1<br /><br /> Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF=


{|
|-
! UdP !! gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten !! Einsatzort !! Einsatzzweck !! Einsatzbeginn !! Einsatz-Ende (geplant) !! Bemerkungen
|-
| 06/10 || style="text-align:center"| 25 || Kandahar/Bagram || Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Fernmeldesoldaten des 1st NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA 1st NSB (ehemals Fernmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt. ||style="text-align:center"| 07.02.10 ||   || Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25 Soldaten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.
|}


<center>VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH<br />
-19-</center>

=Anlage 2<br /><br />Übersichtskarte der afghanischen Provinzen=
''(Grafik)''

<u>'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''</u>

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

<u>'''NIEDRIG:'''</u> Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen für bevorstehende Angriffe vor.

<u>'''MITTEL:'''</u> Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin.

<u>'''ERHEBLICH:'''</u> Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

<u>'''HOCH:'''</u> Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.