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I Bundesministerium I der Verteidigung

Einsatzführungsstab

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Unterrichtung des Parlamentes

01/12

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Bundeswehr

Wir. Dienen. Deutschland.

Redaktionsschluss: 4. Januar 2012,10:00 Uhr


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== 1. Afghanistan ==


== a. Bedrohungslage ==

(Grafik)

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar:
Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,
Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel,
Regional Command West: insgesamt mittel,
Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,
Regional Command South: insgesamt hoch,
Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 19.12.11 bis 25.12.11 (51. KW) registrierte ISAF landesweit 315 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 198 Schusswechsel und

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1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Gefechte. 64 Sprengstoffanschläge - darunter ein Selbstmordattentat in der Provinz Takhar 2 - sowie 40 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und 13 sonstige Vorfälle.
Sechs Vorfälle ereigneten sich im RC North, zwei im RC Capital, 14 im RC West, 74 im RC South, 109 im RC Southwest und 110 im RC East.
Insgesamt sind bei den Vorfällen sechs ISAF-Soldaten gefallen; weitere 26 ISAF Soldaten wurden verwundet.

(Grafik)


Im Zeitraum vom 26.12.11 bis 01.01.12 (52. KW) registrierte ISAF landesweit 335 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 219 Schusswechsel und Gefechte, 65 Sprengstoffanschläge sowie 42 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und neun sonstige Vorfälle.
Acht Vorfälle ereigneten sich im RC North, 17 im RC West, 53 im RC South, 131 im RC Southwest und 126 im RC East.

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2 Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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Insgesamt sind bei den Vorfällen sieben ISAF-Soldaten gefallen; weitere sechs ISAF -Soldaten wurden verwundet.


(Grafik)


Am 25.12.11 kam es um 15:00 Uhr afghanischer Ortszeit in einer kleinen Ortschaft rund vier Kilometer nordwestlich von Taloqan (Provinz Takhar) während einer Beerdigung zu einem Selbstmordanschlag auf den früheren Polizeichef von Kunduz und Takhar, Mutalib Beq. Der Attentäter soll sich dabei unmittelbar neben Beq in die Luft gesprengt haben. Nach unbestätigten Meldungen wurden dabei 17 afghanische Zivilisten getötet und mehr als 40 verletzt.
Die am 26.12.11 durchgeführte Beerdigung von Mutalib Beq verlief ohne Zwischenfälle.


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== b. International Security Assistance Force (ISAF) ==

== (1) Militärische Lage (allgemein) ==

Der Schwerpunkt der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) bleibt unverändert der Süden Afghanistans und damit das Regionalkommando Süd.

Zu den Vorfällen im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet vom 26.11.11 hat die NATO am 23.12.11 ihren Untersuchungsbericht vorgelegt. Afghanische Sicherheitskräfte (Afghan National Security Forces / ANSF) und US-Kräfte, die im Rahmen einer gemeinsamen Operation in unmittelbarer Nähe zur pakistanischen Grenze in der Provinz Kunar durch Beschuss angegriffen wurden, erwiderten das Feuer grenzüberschreitend nach Pakistan hinein. Dabei wurden sie durch Kampfflugzeuge und -Hubschrauber unterstützt. In Folge der Kämpfe wurden zwischen 20 und 30 pakistanische Soldaten getötet und weitere pakistanische Soldaten verwundet.
Im Untersuchungsbericht wird festgestellt, dass das Verhalten der ANSF-/US-Kräfte im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und den militärischen Verhaltensregeln stand. Auslöser des Gefechts seien pakistanische Streitkräfte gewesen, die das Feuer auf ANSF-/US-Kräfte eröffnet und auch nach Überflug aufrechterhalten hätten.
Gleichwohl wird festgehalten, dass auf beiden Seiten eine Reihe weiterer Faktoren zur negativen Entwicklung der Situation beigetragen hat. Unter anderem werden unzureichende grenznahe und grenzübergreifende Abstimmung und Koordinierung zwischen ISAF und pakistanischen Kräften sowie fehlerhafte und zögerliche Entscheidungen auf verschiedenen Führungsebenen genannt. Kommunikationsschwächen und der Umstand mangelnder Koordinierungsmechanismen im grenznahen Bereich hätten zudem dazu geführt, dass die eindeutige Identifizierung der angreifenden Kräfte nicht rechtzeitig erfolgte.
Der Bericht gibt abschließend Empfehlungen, die bei zukünftigen Einsätzen in der afghanisch-pakistanischen Grenzregion berücksichtigt werden sollen.


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== (2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfälle außerhalb RC North und RC Capital) ==

Am 21.12.11 griffen regierungsfeindliche Kräfte (Opposing Militant Forces / OMF) im Distrikt Ghazni der gleichnamigen Provinz eine Patrouille internationaler Sicherheitskräfte mit einer behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtung (Improvised Explosive Device / IED) an. In Folge der Explosion sind fünf polnische Soldaten gefallen.

Im Distrikt Nari (Provinz Kunar) griffen OMF am 25.12.11 eine Patrouille afghanischer und internationaler Sicherheitskräfte mit Handfeuerwaffen an. In dem Feuergefecht ist ein amerikanischer Soldat gefallen.

Am 27.12.11 und 30.12.11 ereigneten sich in den Provinzen Paktiya (Distrikt Gardez) und Helmand (Distrikte Nahr-e Saraj und Now Zad) drei IED-Angriffe auf internationale Sicherheitskräfte. Dabei sind ein britischer, ein georgischer und drei amerikanische Soldaten gefallen.

In der Provinz Kapisa sind im Distrikt Tagab am 29.12.11 bei einem Feuerüberfall zwei französische Soldaten gefallen.


== (3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt) ==
Keine berichtenswerten Ereignisse


== (4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt) ==
Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert; Schwerpunkt bleibt die Stabilisierung des Kunduz-Baghlan-Korridors. Die für das Partnering mit der afghanischen Armee (Afghan National Army / ANA) zuständigen deutschen Ausbildungs- und Schutzbataillone (AusbSchtzBtl) führten in den vergangenen Wochen weiterhin gemeinsame Operationen mit den afghanischen Sicherheitskräften durch. Dabei waren das AusbSchtzBtl Kunduz im Raum Kunduz und das AusbSchtzBtl Mazar-e Sharif in der Provinz Baghlan eingesetzt.

Trotz der anstehenden Phase des Personalwechsels der beiden AusbSchtzBtl (AusbSchtzBtl Kunduz im Januar und AusbSchtzBtl Mazar-e Sharif im Februar


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2012) sowie des einsetzenden Winters werden die im Schwerpunkt eingesetzten deutschen Kräfte in dieser Zeit weiter im Raum operieren.

Bei Kunduz ist am 27.12.11 nach zweieinhalb Jahren Planungs- und Bauzeit eine neue Brücke über den Kunduz-Fluss im Beisein des zuständigen Provinzgouverneurs und des Kommandeur des PRT Kunduz eröffnet worden. Die 80 Meter lange Straßenbrücke verbindet Kunduz mit dem Bezirk Chahar Darreh und ist nach Hauptfeldwebel Mischa Meier benannt, der am 27.08.08 bei einem IED-Anschlag dort gefallen ist.

Am 29.12.11 erfolgte in Aibak (Provinz Samangan) im Rahmen einer öffentlichen feierlichen Zeremonie der Beginn der schrittweisen Übergabe der Sicherheitsverantwortung für die Provinz an die ANSF. Samangan ist die erste Provinz der Transition Tranche 2 im Regionalkommando Nord. An der Übergabezeremonie nahm unter anderem eine Delegation aus Kabul mit dem Transitionsbeauftragten der afghanischen Regierung, Dr. Ashraf Ghani, und dem afghanischen Chief of Defence (CHOD), General Sher Mohammad Karimi, teil. Das Regionalkommando Nord unterstützte mit Kräften des regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team / PRT) Mazar-e Sharif, mit Hubschraubern zum Transport der afghanischen Delegation sowie mit MedEvac-Kräften.

In den weiteren zur Übergabe anstehenden Provinzen des Regionalkommandos Nord sind ebenfalls öffentliche Zeremonien für den Beginn der Übergabe der Sicherheitsverantwortung geplant. Für den Distrikt / die Stadt Shibirghan in der Provinz Jowzjan, in der Stadt Faizabad für die acht Distrikte der Provinz Badakhshan, in Taloqan für die Provinz Takhar und schließlich in der Stadt Sar-e Pul für die Provinz Sar-e Pul sind Übergabezeremonien Anfang 2012 vorgesehen.


== (5) Polizeiaufbau ==
Im Jahr 2011 wurden insgesamt 5.704 Trainees in 136 Maßnahmen ausgebildet. Des Weiteren wurden in 2011 453 afghanische Polizisten in Train-the-Trainer-Vorhaben qualifiziert, die Ausbildung der afghanischen Polizei zu übernehmen.


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An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul werden zurzeit 110 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut. Diese bilden 2.354 Ausbildungsteilnehmer aus.


== (6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF ==

In der vergangenen Woche gab es einen Unterstützungsflug mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1.011.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.


== c. Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit ==
Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterzeichnete die KfW Entwicklungsbank im Dezember 2011 ein Finanzierungsabkommen über 10 Millionen Euro mit dem afghanischen Finanzministerium und dem afghanischen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsbetreiber AUWSSC (Afghan Urban Water Supply and Sewerage Corporation).
Die Mittel kommen dem laufenden Entwicklungsprogramm zur Verbesserung der Trinkwasserversorgung in Nordafghanistan zugute. Im Rahmen des Programms werden zunächst kurzfristige Maßnahmen zur direkten und schnellen Verbesserung der derzeitigen Trinkwasserversorgung in den Städten Mazar-e Sharif, Pul-e Khumri und Taloqan durchgeführt. Darauf aufbauend wird danach die Instandsetzung und Verdichtung des Verteilungsnetzes in den genannten drei Städten und sukzessive auch in weiteren Städten Nordafghanistans umgesetzt.
Am 12.12.11 hat die regionale Vertretung des Betreibers AUWSSC die Bevölkerung im Rahmen einer Zeremonie über die aktuellen Bauarbeiten in Mazar-e Sharif informiert. Am Beispiel einer derzeit stattfindenden Brunnensanierung, die über das Programm finanziert wird, wurde das deutsche Engagement in der Trinkwasserversorgung gewürdigt. An der Zeremonie nahmen neben dem stellvertretenden Gouverneur der Provinz Balkh der regionale Leiter der AUWSSC,


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der Vorsitzende des Provinzrates von Balkh sowie Vertreter verschiedener Institutionen und Bürgervereinigungen sowie Medienvertreter teil.




== d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) ==
Keine berichtenswerten Ereignisse


== 2. Usbekistan ==

Bedrohungslage
Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


== 3. Kosovo ==
== a. Politische Lage ==
Eine während der fünften Dialogrunde am 02.07.11 in Brüssel erzielte Grundsatzvereinbarung zwischen Serbien und Kosovo sieht die gegenseitige Herstellung der vollen Bewegungsfreiheit für die Bürger beider Staaten vor. Mit der Umsetzung der Implementierungsregelungen ist am 26.12.11 begonnen worden. Kosovarische Staatsbürger können erstmals mit Personalausweisen und im eigenen Fahrzeug die Grenze nach Serbien überqueren. Die kosovarischen Fahrzeuge müssen allerdings mit gebührenpflichtigen temporären Kennzeichen versehen werden. Fahrzeuge beider Staaten müssen vor Grenzübertritt gegen eine entsprechende Gebühr versichert werden. Laut EU Rechtstaatsmission EULEX ist die Implementierung der Vereinbarung zum 26.12.11 problemlos angelaufen.

Die hohen Versicherungsgebühren sind bei der Bevölkerung auf beiden Seiten auf Kritik gestoßen. Vor diesem Hintergrund sind weitere Vereinbarungen zwischen serbischen und kosovarischen Versicherungsverbänden zur Kostenreduktion geplant. Obgleich der kosovarische Personalausweis bei der Einreise nach Serbien durch ein serbisches Dokument ergänzt wird, erkennen serbische Behörden nunmehr erstmals seit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo die grundsätzliche Gültigkeit eines kosovarischen Dokumentes in pragmatischer Weise an. Der Dialog zwischen Kosovo und Serbien soll im Januar 2012 fortgeführt werden.


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b. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

Im Rahmen von KFOR-Operationen im Bereich von kosovoserbischen Straßensperren oder anderem Schlüsselgelände im Norden der Republik Kosovo kann die Bedrohung zeitlich und räumlich begrenzt erheblich sein.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Zwischen dem 27.12.11 und 30.12.11 wurden mehrere gemischte KFOR- / EULEX-Konvois zu den beiden Grenzübergängen DOG 31 / Brnjak und GATE 1 / Jarinje durchgeführt. Diese passierten zum Teil die bestehenden Straßenbarrikaden, ohne angehalten zu werden. Andere dagegen wurden an Straßensperren angehalten und mussten umkehren.

Für KFOR - das haben entsprechende Fahrten gezeigt - ist die Bewegungsfreiheit im Norden des Kosovo nunmehr ohne Einschränkungen gegeben. Für EULEX, auch gemeinsam mit KFOR in gemischten Marscheinheiten, gibt es unverändert keine uneingeschränkte Bewegungsfreiheit im Norden der Republik.

KFOR führt daher auch weiterhin gemischte Konvois zu den beiden Grenzübergängen im Norden des Kosovo durch.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

4. Bosnien und Herzegowina

a. Politische Lage

15 Monate nach den Parlamentswahlen vom 03.10.10 ist es den wichtigsten bosniakischen (SDP, SDA), kroatischen (HDZ, HDZ 1990) und serbischen (SNSD, SDS) Parteien am 28.12.11 gelungen, sich auf ein umfassendes Paket zur Bildung der gesamtstaatlichen Regierung (Ministerrat) zu einigen. Danach sollen die Bosniaken vier Ministerposten (Äußeres, Verkehr, Verteidigung und Sicherheit), die


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Serben drei Ministerposten (Finanzen, Außenhandel und Zivile Angelegenheiten) und die Kroaten ebenfalls drei Ministerposten (Premierminister, Justiz und Menschenrechte) besetzen. Als neuer Premierminister ist Vjekoslav Bevanda (HDZ) vorgesehen, der bis März 2011 Finanzminister der bosniakisch-kroatischen Föderation war. Mit Amtsübernahme der neuen Regierung kann bis voraussichtlich Ende Januar 2012 gerechnet werden.

Die Einigung ist zu begrüßen und gibt zur Hoffnung Anlass, dass die Regierungsbildung nun zügig voranschreitet. Entscheidende Herausforderungen für die neue Regierung sind die Überwindung der innenpolitischen Gräben und des Stillstands EU-orientierter Reformen im Land.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

5. Demokratische Republik Kongo

a. Politische Lage

Präsident Joseph Kabila wurde mit Bekanntgabe des offiziellen Endergebnisses der Präsidentenwahl durch den obersten Gerichtshof am 16.12.11 im Amt bestätigt. Die Amtseinführung erfolgte am 20.12.11. Die Oppositionskandidaten haben das Wahlergebnis nicht anerkannt. Der zweitplazierte Oppositionsführer Etienne Tshisekedi hat sich selbst zum Präsidenten erklärt und zu friedlichen Demonstrationen aufgerufen. Die vielfach beobachteten und dokumentierten Unregelmäßigkeiten in Vorbereitung und Durchführung der Wahlen haben Kabilas Legitimität beschädigt. Die Bundesregierung hat sich wiederholt dafür eingesetzt,


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dass Berichte über Unregelmäßigkeiten und Menschenrechtsverletzungen bei den Wahlen einer glaubwürdigen Prüfung unterzogen werden.

Die von der Opposition für den Fall eines Wahlsiegs Kabilas wiederholt angekündigte gewaltsame Protestwelle ist bisher weitgehend ausgeblieben. Die Sicherheitskräfte haben die Lage aktuell unter Kontrolle.

'''b. Bedrohungslage'''

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

'''c. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)'''

Keine berichtenswerten Ereignisse


'''6. <u>Sudan</u>'''

'''a. Politische Lage'''

Die JEM (Justice and Equality Movement) ist eine der drei größeren Rebellenorganisationen des Darfur; ihr Führer Khalil Ibrahim war im September 2011 aus libyschem Exil zurückgekehrt. Die JEM geriet in den vergangenen Wochen zunehmend unter militärischen Druck. Am 23.12.11 ist Ibrahim nach Regierungsangaben bei einem Luftangriff der sudanesischen Armee ums Leben gekommen und mit ihm eine noch unbekannte Anzahl weiterer Führungspersönlichkeiten der Organisation. Damit ist aktuell eine deutliche Schwächung des bewaffneten Widerstandes gegen das Regime in Khartum zu verzeichnen. Abhängig von den internen Entwicklungen bei der JEM ist unter Umständen nun grundsätzliche Gesprächsbereitschaft zu erwarten. Diese wurde von Teilen der JEM bereits vor der Rückkehr Ibrahims aus Libyen signalisiert, allerdings hat dieser die kompromissbereiten Führungskader in den Reihen der Organisation erst vor kurzem aus der Führung entfernt.


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b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Sudan ist zurzeit als niedrig, im Darfur als erheblich eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / Africa Union Mission in Darfur (UNAMID)

Deutschland stellte über 12 Monate den Chief of Staff Ceasefire Comission (Oberst) bei UNAMID. Dieser Dienstposten wurde vor Weihnachten an einen afrikanischen Oberst übergeben. Deutschland ist damit nicht mehr auf dieser Ebene bei UNAMID vertreten.

7. Südsudan

a. Politische Lage

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 14.12.11 einstimmig die Resolution 2024(2011) angenommen, mit der das Mandat der VN-Mission für Abyei (United Nations Interim Security Force for Abyei / UNISFA) um Aufgaben bei der Grenzbeobachtung zwischen Sudan und Südsudan erweitert wird. Die Resolution sieht vor, dass UNISFA beide Nachbarländer beim gemeinsamen "border monitoring" politisch und praktisch unterstützen soll. UNISFA soll ferner das gegenseitige Vertrauen zwischen den Parteien stärken sowie den VN-Sicherheitsrat im Rahmen der regulären UNISFA-Berichte zur Lage vor Ort informieren.

Mit der Resolution 2032 (2011) hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kurze Zeit später das Mandat um weitere ftlnf Monate bis Mai 2012 verlängert.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

Am 18.12.11 wurde der südsudanesische Rebellenführer General George Athor durch südsudanesische Sicherheitskräfte getötet.


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Seit der Unabhängigkeit des Südsudan ist eine Zunahme von häufig bereits Jahrzehnte alten Stammesrivalitäten und -kämpfen zu verzeichnen. Im Sommer 2011 führten Stammesangehörige der Murle einen Raubzug in Dörfern der Lou Nuer durch. Dabei gab es bis zu 700 Tote, mehrere Tausend Rinder (die „eigentliche Währung“ auf dem Lande) wurden gestohlen.

Seit dem 26.12.11 befinden sich laut VN bis zu 10.000 Lou Nuer auf einer bewaffneten Vergeltungsaktion im Murle-Gebiet. Mehrere Murle-Dörfer wurden niedergebrannt und Rinder gestohlen, die Bewohner waren zuvor größtenteils geflüchtet. Weitere Angriffe auf Murle-Siedlungen sind nicht auszuschließen. Belastbare Opferzahlen liegen noch nicht vor. Die Feindseligkeiten finden in schwer zugänglichem Gebiet im südsudanesischen Bundesstaat Jonglei statt. Nach anfänglicher Passivität verlegt die Regierung 3.000 weitere Soldaten und 800 Polizisten in die Krisenregion. VN-Mission in Südsudan (UNMISS) hat die verfügbaren Kräfte zum Schutz der Zivilbevölkerung in der Region zusammengezogen. Vermittlungsversuche des südsudanesischen Vizepräsidenten Machar (selbst Angehöriger der Lou Nuer) werden fortgesetzt.

Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan

(UNMISS)

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Thomas Kossendey hat vom 20.12.11 bis 22.12.11 die deutschen Soldaten der VN-Mission UNMISS im Südsudan besucht.

Neben intensiven Gesprächen mit den deutschen Soldaten führte er Gespräche mit dem deutschen Botschafter in Dschuba, dem Leiter der DDR-Commission (Disarmament, Demobilization and Reintegration / Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung) Südsudan, dem Stellvertretenden Verteidigungsminister des Südsudan, dem Kommandeur der UNMISS-Truppen sowie der Vertreterin des VN-Generalsekretärs und Leiterin UNMISS, Hilde F. Johnson.

Die Leiterin der Mission schilderte die derzeitige Lage im Südsudan. Als wesentliche Herausforderung stellte sie die Notwendigkeit heraus, dass die Regierung des Südsudan den Fokus weg von militärischen Auseinandersetzungen mit dem Sudan hin zum Schutz der eigenen Bevölkerung vor inner-ethnischen


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Auseinandersetzungen richtet. Daneben sei die Bewältigung der inneren Spannungen durch die verbliebenen Rebellenmilizen von strategischer Bedeutung.

8. Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Nach der Verlegung weiterer sieben deutscher Soldaten am 29.12.11 für die Femmeldeausbildung der somalischen Soldaten in Uganda umfasst der deutsche Beitrag EUTM Somalia insgesamt 14 Soldaten.

9. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht aus drei Schiffen und vier Bordhubschraubem. Die Einheiten kommen aus Spanien, Frankreich und Deutschland (Fregatte LÜBECK).

Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen zusätzlich drei Seefernaufklärer aus Frankreich, Spanien und Luxemburg.


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10. Westliches und östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

An OAE beteiligen sich derzeit drei Nationen mit Schiffen, einem Unterseeboot sowie Seefernaufklärern.

Deutschland beteiligt sich zurzeit nicht.

11. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Sechs Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus fünf Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh (zwei), Indonesien und der Türkei, drei Patrouillenbooten aus Griechenland und Deutschland (ENSDORF und PASSAU) sowie einer deutschen Unterstützungseinheit (Tender WERRA)

und zwei Bordhubschraubem.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Thomas Kossendey hat vom 19.12.11 bis 20.12.11 das deutsche

Einsatzkontingent UNIFIL auf Zypern besucht.


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Im Mittelpunkt des Besuches standen die Einweisung in die Lage vor Ort durch den Kontingentführer auf dem Tender WERRA und Gespräche mit den deutschen Soldatinnen und Soldaten. Zu politischen Gesprächen traf er den Verteidigungsminister Zyperns, Dimitris Eliades.

12. Internationale Organisationen / Aktivitäten Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 1.407 Polizisten an, davon 82 Deutsche.

13. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum


{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || ATALANTA
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 18 || 0 || 0 ||  0 || 0  || 0
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 
|}


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14. Stärke der deutschen Einsatzkontingente

I

erstes BT-Mandat

aktuelles BT-Mandat

aktuelles Mandatsende

aktuelle

Mandatsobergrenze

20.09.06

19.12.08

09.06.11

01 . 12.11

30.06.12

18.12.12

700

300

1.400

3100

2.400

1.400

(2003)

(2006)

(2008)

578

1.231

884

(2010)

(2006)

(2009)

höchste

Mandatsobergrenze

bisherige maximale Stirke

Ges.

ISAF

KFOR

EUFOR 5

UNMISS

UNAMID

-

22.12.01

12.06.99

02.12.04

08.07.11

15.11.07

-

28.01.11

09.06.11

01.12.11

29.09.11

08.07.10

-

31.01.12

11.06.12 1

21.11.12 2

15.11.12

15.11.12

5.350

1.850

800

50

50

5350

8.500

3.000

50

250

(2010)

(1999)

(2004)

(2011)

(2007)

10.434

5.433

6.440

1.139

4

8

(2002)

(2011)

(1999)

(2005)

(2011)

(2010)

14.11.03

0U2.11

31.12.12

bereitgehalten

1

Offiziere

1.150

890

157

2

9

7

0

35

50

Unteroffiziere

3.504

2.636

629

1

1

1

0

105

131

Mannschaften

1.994

1.340

511

0

0

0

0

64

79

Zivilbedienst.

34

29

2

0

0

0

0

1

2

Gesamt**

6.682

4.895*

1.299 4

3

10

8

0

205

262

Frauen

373

249

98

0

0

0

0

9

17

Reservisten

394

304

80

0

0

1

0

2

7

FWDL 3

164

62

74

0

0

0

0

20

8

1 Ende „weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen m Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

2 Ende „weiterer 12 Monate” - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils

12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist

3 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 inkL ORF-Bataillon 5 inkl. NATO HQ Sarajevo Operation 6 ACTIVE ENDEAVOUR 7 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 14) sind insgesamt 6.740 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.192 Soldaten, Feyzabad: 220 Soldaten, Taloqan: 57 Soldaten, Mazar-e Sharif: 3.004 Soldaten, Kabul: 294 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 105 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan. 79 Soldaten des NATO-E3A-Verbandes sind derzeit bei NATO-AWACS eingesetzt.

** Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


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Anlage 1

Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

UdP 

06/10

Gebilligte Anzahl Soldatinnen/Soldaten

25

Einsatzort

[Kandahar]/[Bagram]

Einsatzzweck

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Femmeldesoldaten des 1st NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA 1st NSB (ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.

Einsatzbeginn

07.02.10

Einsatz-Ende

(geplant)


Bemerkungen

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25 Soldaten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-20-

'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.