﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundesministerium der Verteidigung

Einsatzführungsstab

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Unterrichtung des Parlamentes

51/11

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Bundeswehr

Wir. Dienen. Deutschland.

Redaktionsschluss: 21. Dezember 2011, 10:00 Uhr


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'''1. <span style="text-decoration: underline;">Afghanistan</span>'''

a. Bedrohungslage

(Grafik)

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich [1]. In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel,

Regional Command West: insgesamt mittel,

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,

Regional Command South: insgesamt hoch,

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 12.12.11 bis 18.12.11 (50. KW) registrierte ISAF landesweit 361 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 223 Schusswechsel und

[1] Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Gefechte, 102 Sprengstoffanschläge sowie 28 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und acht sonstige Vorfälle.

Zwei Vorfälle ereigneten sich im RC North, drei im RC Capital, 28 im RC West, 66 im RC South, 160 im RC Southwest und 102 im RC East.

Insgesamt ist bei den Vorfällen ein ISAF-Soldat gefallen; weitere 68 ISAF-Soldaten wurden verwundet.

(Grafik)

b. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Schwerpunkte der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) sind unverändert die Regionalkommandos Süd und Südwest.

Als Reaktion auf die Vorfälle an der afghanisch-pakistanischen Grenze vom 26.11.11 (siehe UdP 48/11 und UdP 49/11) hat COMISAF eine Pufferzone an der sogenannten Durand-Linie (rund 2.500 Kilometer lange Demarkationslinie zwischen Afghanistan und Pakistan) festgelegt, in der bis auf weiteres alle


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Land-, Luft- und Spezialkräfteoperationen unter seinen Führungsvorbehalt gestellt sind. COMISAF will so weitere Spannungen mit [Pakistan] verhindern.

'''(2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfälle außerhalb RC North und RC Capital)'''

Am 12.12.11 ereignete sich im Distrikt Nahr-e Saraj der Provinz Helmand (2) ein Anschlag mit einer behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtung (Improvised Explosive Device / IED) auf internationale Sicherheitskräfte. In Folge der Explosion ist ein estnischer Soldat gefallen.

'''(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)'''

Keine berichtenswerten Ereignisse

'''(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)'''

Die Operationsführung des [RC North] verläuft im Wesentlichen unverändert; Schwerpunkt bleibt die Stabilisierung des Kunduz-Baghlan-Korridors. Die für das Partnering mit der afghanischen Armee (Afghan National Army / ANA) zuständigen deutschen Ausbildungs- und Schutzbataillone (AusbSchtzBtl) führten in der vergangenen Woche weiterhin gemeinsame Operationen mit den afghanischen Sicherheitskräften (Afghan National Security Forces / ANSF) durch. Dabei waren das AusbSchtzBtl Kunduz im Raum Kunduz und das AusbSchtzBtl Mazar-e Sharif in der Provinz Baghlan eingesetzt.

Im Verantwortungsbereich des Regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team / PRT) Faizabad wurden die Aufgaben der bisherigen deutschen Schutzkompanie des PRT am 17.12.11 an das mongolische Kontingent übergeben.

Die ANSF planten seit dem 06.12.11 eine Operation (YARGHAL / „Angriff") im Distrikt Warduj (Provinz Badakhshan), die sich gegen die regierungsfeindlichen Kräfte (Opposing Militant Forces / OMF) richten soll, die am 05.12.11 einen Kontrollpunkt der afghanischen Polizei (Afghan National Police / ANP) angegriffen (siehe UdP 49/11 und UdP 50/11) und dabei ANP-


(2) Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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Angehörige als Geiseln verschleppt hatten. Der Beginn der Operation wurde zunächst auf Weisung des afghanischen Innenministeriums angehalten, um die Freilassung der Geiseln auf dem Verhandlungswege zu erreichen, was jedoch nicht gelang.

Aufgrund der Lageentwicklung im Distrikt Warduj begann am 13.12.11 die Operation YARGHAL. Sie wurde durch die afghanischen Sicherheitskräfte geführt und hatte zum Ziel, die OMF aufzuklären und aus dem Raum zu drängen; sowie die am 05.12.11 verschleppten Polizisten der ANP zu befreien. Deutsche und andere ISAF-Kräfte unterstützten bei der Planung und stellten Fähigkeiten in den Bereichen Aufklärung, Lufttransport, Sanitätsdienst und Kampfmittelräumung bereit.

Am 15.12.11 konnten die afghanischen Sicherheitskräfte nach eigenen Angaben elf afghanische Polizisten aufnehmen, welche in der Nacht vom 14.12.11 auf den 15.12.11 freigelassen worden waren. Die Operation wurde am 17.12.11 beendet.

Diese Operation kann als positives Beispiel für Operationen im Sinne des Konzepts der zukünftigen Security Force Assistance (SFA) dienen, da die Operation eigenverantwortlich durch die afghanischen Sicherheitskräfte durchgeführt wurde, ISAF lediglich ergänzende Fähigkeiten beistellte und im Rahmen der Operationsplanung bzw. -führung lediglich unterstützte.

Am 20.12.11 verursachten ein Allzwecktransportfahrzeug DINGO der Schutzkompanie PRT Kunduz und ein Fahrzeug der amerikanischen Streitkräfte auf der Verbindungsstraße (Line of Communication / LOC) PLUTO rund sechs Kilometer südlich von Kunduz einen Verkehrsunfall. Dabei wurden sechs deutsche und zwei amerikanische Soldaten leicht verletzt. Die Soldaten wurden ärztlich behandelt.

Der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de Maiziere, besuchte am 21.12.11 in Begleitung der Vorsitzenden und der Obleute des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages sowie des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages das deutsche Einsatzkontingent ISAF. In Mazar-e Sharif und Kunduz ließ sich der Minister von den


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Kommandeuren in die aktuelle Lage vor Ort einweisen. Darüber hinaus nutze er die Gelegenheit zu Gesprächen mit deutschen Soldatinnen und Soldaten.

Am Morgen des 21.12.11 hat sich während einer Patrouille rund sieben Kilometer südwestlich von Nawabad (Provinz Kunduz) auf der LOC KAMINS ein deutscher Soldat durch eine vermutlich ungewollte Schussabgabe selbst verletzt. Der Soldat befindet sich derzeit im Rettungszentrum Kunduz und wird medizinisch versorgt. Sein Zustand ist stabil.

'''(5) Polizeiaufbau'''

Bislang wurden im laufenden Jahr 115 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 4.915 afghanische Ausbildungsteilnehmer von deutschen Polizisten und Feldjägern der Bundeswehr ausgebildet. In 15 laufenden Ausbildungen werden derzeit 1.031 afghanische Polizisten durch 73 deutsche und 60 afghanische Trainer aus- und fortgebildet.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul werden zurzeit 110 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut. Diese bilden 2.354 Ausbildungsteilnehmer aus.

'''(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF'''

In der vergangenen Woche gab es einem Unterstützungsflug mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1.010.


Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.


'''c. Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit'''

Am 14.12.11 fand im RC North in Mazar-e Sharif die dritte Frauen-Shura statt, diesmal zum Thema “Frauen und Entwicklung“. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) war eng in die inhaltliche


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Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung eingebunden, um mit anderen Akteuren Entwicklungsmöglichkciten speziell für Frauen in Afghanistan sowie die Rolle von Frauen für die weitere Entwicklung des Landes zu beleuchten. Gemeinsam mit rund 40 engagierten Frauen aus verschiedenen Provinzen Nordafghanistans, unter anderem Parlamentarierinnen, Frauen in den Sicherheitskräften und aus der Zivilgesellschaft, diskutierten ISAF-Angehörige, eine Vertreterin des BMZ und Soldatinnen über die Bereiche Bildung, Weiterentwicklung der Sicherheitskräfte, Rechtsstaatlichkeit sowie wirtschaftliche Entwicklung.

Fazit der Veranstaltung war, dass Frauen nach wie vor starker Förderung bedürfen, um eine gleichberechtigte Teilhabe an allen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Prozessen in Afghanistan sicherzustellen. Jedoch sind in den vergangenen Jahren bereits viele Verbesserungen erreicht worden, was die aktiven und engagierten Wortbeiträge der afghanischen Frauen eindrucksvoll belegten.

Der Foreign Area Special des RC North in Mazar-e Sharif und das vom BMZ geförderte Vorhaben „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung“ haben Anfang Dezember 2011 erstmals eine gemeinsame Ausstellung für Handarbeit von Frauen („Women's handcraft exhibition“) organisiert und durchgeführt. Die Ausstellung informierte nicht nur über die deutsche Entwicklungszusammenarbeit, sondern bot den Kooperationspartnerinnen des Vorhabens die Möglichkeit, ihre handgefertigten afghanischen Produkte wie Seidenschals, Lapislazuli-Schmuck und Teppiche potenziellen Kundinnen und Kunden aus den USA und Europa zu präsentieren. Damit erhielten sie nicht nur eine direkte Rückmeldung zur Nachfrage ihrer Produkte, sondern konnten in zwei Tagen einen Verkaufserlös von rund 5.000 Euro erzielen. Die Ausstellung trug somit zu einer verbesserten Einkommenssituation der Unternehmerinnen bei. Die Ausstellung wurde vom Kommandeur des RC North, Generalmajor Markus Kneip, eröffnet und von insgesamt rund 500 Soldatinnen und Soldaten besucht.

'''d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)'''

Keine berichtenswerten Ereignisse


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'''2. <span style="text-decoration: underline;">Usbekistan</span>'''

'''Bedrohungslage'''

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


'''3. <span style="text-decoration: underline;">Kosovo</span>'''

'''a. Politische Lage'''

Am 16.12.11 passierte ein russischer Transport mit Hilfsgütern die kosovarisch-serbische Grenze beim Grenzübergang GATE 1/ Jarinje. Rund 25 Lastwagen des russischen Zivilschutzministeriums wurden von Fahrzeugen der EU-Rechtsstaatlichkeitsmission EULEX und der Kosovo-Polizei begleitet und entluden die mitgeführten Hilfsgüter in Zvecan, wo die Waren dem serbischen Roten Kreuz und örtlichen Repräsentanten überreicht wurden.

Dem waren mehrtätige Auseinandersetzungen zwischen den russischen Organisatoren und der EU über die Modalitäten des Grenzübertritts und die Begleitung des Konvois durch EULEX vorausgegangen. In diesem Zusammenhang weist die Bundesregierung darauf hin, dass nach übereinstimmender Auffassung der relevanten VN- und EU-Institutionen im Norden Kosovos keine akute humanitäre Notlage vorliegt.


'''b. Bedrohungslage in der Republik Kosovo'''

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

Im Rahmen von KFOR-Operationen im Bereich von kosovoserbischen Straßensperren oder anderem Schlüsselgelände im Norden der Republik Kosovo kann die Bedrohung zeitlich und räumlich begrenzt erheblich sein.

'''c. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)'''

'''(1) KFOR'''

Am 19.12.2011 besuchte die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, in Begleitung des Generalinspekteurs der Bundeswehr, General Volker Wieker, die Republik Kosovo und führte während des eintägigen Besuches unter anderem Gespräche


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mit dem Ministerpräsidenten der Republik Kosovo, Hashim Thaci, dem deutschen COM KFOR, Generalmajor Erhard Drews, und Soldaten des deutschen KFOR-Kontingentes sowie des Operational Reserve Force (ORF) Bataillons, das seit Anfang August im Nordkosovo eingesetzt ist.

Die Lage im Norden Kosovos ist seit dem 05.12.11 unverändert ruhig geblieben. Die Bewegungsfreiheit für KFOR hat sich seit Übernahme einer Straßensperre bei Jagnjenica am 28.11.11 wesentlich verbessert (vgl. UdP 48/11). Weiterhin trifft KFOR jedoch in Einzelfällen auf Behinderungen. An mehreren Stellen halten Kosovoserben zudem Material, wie zum Beispiel mit Sand beladene Lkw, zum unverzüglichen Schließen der Sperren bereit. Für EULEX gibt es unverändert keine Bewegungsfreiheit im Norden des Landes. Daher ist insgesamt die uneingeschränkte Bewegungsfreiheit im Norden Kosovos nicht gegeben.


'''(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)'''

Der Austausch der deutschen Kräfte des '''ORF'''-Bataillons hatte am 13.12.11 begonnen und wurde wie geplant am 22.12.11 abgeschlossen (siehe UdP 50/11).

Der Einsatz der seit September 2011 bei KFOR eingesetzten beiden Pionierpanzer und der drei Wasserwerfer der Feldjägertruppe wurde auf Anforderung der NATO verlängert und ist nun an die Einsatzdauer des deutschösterreichischen ORF-Bataillons geknüpft. Mit der Verknüpfung der Fähigkeit zum Räumen von Sperren und dem Einsatz des ORF-Bataillons wird der anhaltend angespannten Lage Rechnung getragen.

Am Nachmittag des 14.12.11 ereignete sich ein Verkehrsunfall mit einem Bundeswehrfahrzeug vom Typ WOLF, in dem sich zwei Soldaten der Stabs- und Versorgungskompanie des deutschen Einsatzkontingentes KFOR befanden. Das Fahrzeug stürzte - ohne Fremdeinwirkung - rund 5000 Meter südöstlich des Feldlagers Prizren einen Abhang hinab. Die beiden Soldaten wurden dabei verletzt und unverzüglich im Einsatzlazarett Prizren medizinisch versorgt. Einer der beiden Soldaten erlitt schwerere Verletzungen. Dieser Soldat wurde am 15.12.11 im strategischen luftgestützten Verwundetentransport


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(STRATAIRMEDEVAC) nach Deutschland geflogen und zur weiteren Behandlung in ein Bundeswehrkrankenhaus gebracht.

'''4. <span style="text-decoration: underline;">Bosnien und Herzegowina</span>'''

'''a. Bedrohungslage'''

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

'''b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)'''

'''(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo'''

Keine berichtenswerten Ereignisse

'''(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)'''

Keine berichtenswerten Ereignisse

'''5. <span style="text-decoration: underline;">Demokratische Republik Kongo</span>'''

'''a. Politische Lage'''

Präsident Joseph Kabila wurde mit Bekanntgabe des offiziellen Endergebnisses durch den Obersten Gerichtshof am 16.12.11 im Amt bestätigt. Die Amtseinführung erfolgte am 20.12.11. Die Oppositionskandidaten haben das Wahlergebnis nicht anerkannt. Der zweitplazierte Oppositionsführer Etienne Tshisekedi (Union pour la Democratie et le progres social / UDPS) hat sich selbst zum Präsidenten erklärt und zu friedlichen Demonstrationen aufgerufen. Die vielfach beobachteten und dokumentierten Unregelmäßigkeiten in Vorbereitung und Durchführung der Wahlen haben Kabilas Legitimität beschädigt. Die Bundesregierung hat sich wiederholt dafür eingesetzt, dass Berichte über Unregelmäßigkeiten und Menschenrechtsverletzungen bei den Wahlen einer glaubwürdigen Prüfung unterzogen werden.

Die von Opposition und Zivilgesellschaft in der Demokratischen Republik Kongo für den Fall eines Wahlsiegs Kabilas wiederholt angekündigte Gewaltwelle ist bisher weitgehend ausgeblieben. Prognosen, sie werde in den kommenden Tagen über das Land rollen, haben an Glaubwürdigkeit verloren. Die Sicherheitskräfte scheinen die Lage weitgehend unter Kontrolle zu haben.


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'''b. Bedrohungslage'''

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

'''c. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)'''

Der Einsatz der Kräfte EUSEC RD Congo ist aufgrund der Sicherheitslage nach den Wahlen derzeit räumlich auf den Bereich der Hauptstadt Kinshasa eingegrenzt.

'''6. <span style="text-decoration: underline;">Sudan</span>'''

'''a. Bedrohungslage'''

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als niedrig, im Darfur als erheblich eingestuft.

'''b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)'''

Keine berichtenswerten Ereignisse

'''6. <span style="text-decoration: underline;">Südsudan</span>'''

'''a. Bedrohungslage'''

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

Im Bundesstaat Jonglei spitzen sich die seit längerem anhaltenden Auseinandersetzungen zwischen den Stämmen der Murle, der Lou Nuer und der Dinga zu. Die Regierung des Südsudan hat mit der Verlegung von zusätzlichen Truppen in die Region begonnen, um auf gewaltsame Aufeinanderstöße der Stämme reagieren zu können. Eine geplante Versöhnungskonferenz zwischen den Stämmen wurde abgesagt.


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'''b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)'''

Derzeit beteiligt sich die Bundeswehr mit Soldaten im Hauptquartier der Mission in Juba sowie mit Militärberatern in den Bundesstaaten Oberer Nil, Jonglei, Central Equatoria und Western Equatoria.

'''8. <span style="text-decoration: underline;">Uganda</span>'''

'''a. Bedrohungslage'''

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

'''b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission EUTM / SOMALIA)'''

Keine berichtenswerten Ereignisse

'''9. <span style="text-decoration: underline;">Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete</span>'''

'''a. Bedrohungslage'''

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

'''b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA'''

Der ATALANTA-Verband besteht aus drei Schiffen und vier Bordhubschraubem. Die Einheiten kommen aus Spanien, Frankreich und Deutschland (Fregatte LÜBECK).

Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen zusätzlich drei Seefernaufklärer aus Frankreich, Spanien und Luxemburg.


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Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee der Europäischen Union (PSK) hat am 16.12.11 den Militärischen Ratschlag zum Einsatz von Autonomous Vessel Protection Detachments sowie die Anpassung des Operationsplans ATALANTA und der entsprechenden Einsatzregeln (Rules of Engagement / ROE) gebilligt.

Autonomous Vessel Protection Detachments werden zum Schutz von Handelsschiffen, die im Auftrag des Welternährungsprogramms fahren, ohne Begleitung eines Kriegsschiffes eingesetzt.

Am 20.12.11 befasste sich das PSK mit der Thematik „Zerstörung von Piraterielogistik am Strand“ und bat den Auswärtigen Dienst der EU (EAD), das Unterstützungsangebot an die somalische Übergangsregierung (Trunsitional Federal Government / TFG) anzupassen, deren Einwilligung einzuholen, sowie die Ratsentscheidung zur Anpassung der gemeinsamen Aktion vorzubereiten. Die TFG hat bereits im Vorfeld Unterstützung zu dieser Option signalisiert. Der Operationskommandeur wurde beauftragt, den Operationsplan und die ROE zu überarbeiten und dem PSK zur Indossierung vorzulegen. Vor einer eventuellen deutschen Beteiligung an Operationen am Strand ist eine Änderung des nationalen Mandates des Deutschen Bundestages erforderlich.


'''10. <span style="text-decoration: underline;">Westliches und östliches Mittelmeer</span>'''

'''a. Bedrohungslage'''

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


'''b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)'''

An OAE beteiligen sich derzeit fünf Nationen mit Schiffen, einem Unterseeboot sowie Seefernaufklärern.

Deutschland beteiligt sich zurzeit nicht.


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'''11. <span style="text-decoration: underline;">Libanon</span>'''

'''a. Bedrohungslage'''

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

'''b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)'''

'''(1) UNIFIL'''

Keine berichtenswerten Ereignisse


'''(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL'''

Sechs Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus fünf Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh (zwei), Indonesien und der Türkei, drei Patrouillenbooten aus Griechenland und Deutschland (ENSDORF und PASSAU) sowie einer deutschen Unterstützungseinheit (Tender WERRA) und zwei Bordhubschraubem.


'''12. <span style="text-decoration: underline;">Internationale Organisationen / Aktivitäten Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)</span>'''

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 1.407 Polizisten an, davon 83 Deutsche.


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'''13. <span style="text-decoration: underline;">Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum</span>'''


{| class="wikitable"
|-
! scope="col"|
! scope="col"| ISAF
! scope="col"| KFOR
! scope="col"| EUFOR
! scope="col"| UNIFIL
! scope="col"| OAE
! scope="col"| ATALANTA
|-
! scope="row"| Lufttransporte Anzahl Flüge
| align="center"| 28
| align="center"| 24
| align="center"| 3
| align="center"| 0
| align="center"| 0
| align="center"| 0
|-
! scope="row"| Anzahl Überwachungsflüge
| align="center"| 0
| align="center"| 0
| align="center"| 0
| align="center"| 0
| align="center"| 0
| align="center"| 0
|}



'''<span style="text-decoration: underline;">Die nächste "Unterrichtung des Parlaments über Auslandseinsätze der Bundeswehr" ist für die erste Kalenderwoche des Jahres 2012 vorgesehen.</span>'''


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Stärke der deutschen Einsatzkontinpent*

s

ISAF

KFOR

|

1

UNMISS

UNAMID

©

UNIFIL

ii

erstes BT-Mandat

22.12.01

12.06.99

02.12.04

08.07.11

15.11.07

14.11.03

20.09.06

19.12.08

aktuelles 1 BT-Mandat

•

28.01.11

09.06.11

01.12.11

29.09.11

08.07.10

01.12.11

09.06.11

01.12.11

aktuelles

Mandatsende

•

31.01.12

11.06.12 1

21.11.12 1

15.11.12

15.11.12

31.12.12

30.06.12

18.12.12

aktuelle

Mandatsobergrenze

•

5.350

1.850

800

50

50

700

300

1.400

höchste

5.350

8.500

3.000

50

250

3100

2.400

1.400 1

Mandatsobergrenze

W

(2010)

(1999)

(2004)

(2011)

(2007)

(2003)

(2006)

(2008) 1

bisherige

10.434

5.433

6.440

1.139

4

8

578

1.231

884

maximale Stärke

(2002)

(2011)

(1999)

(2005)

(2011)

(2010)

(2010)

(2006)

(2009) |

im Inland

41 für strategischen Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)

bereitgehalten

1 Offiziere

1.195

901

184

2

9

8

0

35

56

1 Unteroffiziere

3.629

2.647

729

1

1

1

0

120

130

1 Mannschaften

1.997

1.340

505

0

0

0

0

71

81

1 Zivilbedienst.

22

17

2

0

0

0

0

1

2

| Gesamt**

6.843

4.905*

1.420 4

3

10

9

0

227

269

Frauen

377

244

105

0

0

0

0

11

17

Reservisten

404

317

77

0

0

2

0

1

7

1 FWDL 3

149

61

55

0

0

0

0

22

11

1 Ende „weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag vg£ Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

2 Ende „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu. nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist

3 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 Inkl. ORF-Batalllon 5 inkl. NATO HQ Sarajevo * Operation ACTIVE ENDEAVOUR 7 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 9) sind insgesamt 6.896 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.100 Soldaten, Feyzabad: 220 Soldaten, Taloqan: 57 Soldaten, Mazar-e Sharif: 3.012 Soldaten, Kabul: 295 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 106 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan. 81 Soldaten des NATO-E3A-Verbandes sind derzeit bei NATOAWACS eingesetzt.

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


= VS - NUR FOR DEN DIENSTGEBRAUCH =

== Anlage 1 ==

Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

{| class="wikitable"
! UdP
! gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten
! Einsatzort
! Einsatzzweck
! Einsatz beginn
! Einsatz Ende (geplant)
! Bemerkungen
|-
| 06/10
| 25
| Kandahar / Bagram
|Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz
Bagram von deutschen Femmeldesoldaten des 1st NATO
Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB
(ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen
der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und
Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.
| 07.02.10
| 
| Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25
Soldaten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.
|}


VS - nur Für DEN DIENSTGEBRAUCH

- 18- 

'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.