﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundesministerium der Verteidigung

Elnsatzföhrungsstab

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Unterrichtung des Parlamentes

49/11

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Bundeswehr

Wir. Dienen. Deutschland.

Redaktionsschluss: 7. Dezember 2011, 10:00 Uhr


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1. Afghanistan

a. Politische Lage

Am 05.12.11 wurde in Bonn die lange erwartete internationale AfghanistanKonferenz unter afghanischem Vorsitz durchgeführt. Zu den Ergebnissen und Einzelheiten wird die Bundesregierung im demnächst erscheinenden Fortschrittsbericht Afghanistan ausführlich berichten.

b. Bedrohungslage

0 100 200 km

Bedaht»

OeykuMl

Bodrohunaeleoo

■ Hoch

■ Erheblich

L Mittel

F Niedrig

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel, Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel,

Regional Command West: insgesamt mittel,

1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


f0r den DIENSTGEBRAUCH

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VS - NUR

Regional Command East: Regional Command South: Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch,

insgesamt hoch, insgesamt erheblich bis hoch,

Im Zeitraum vom 28.11.11 bis 04.12.11 (48. KW) registrierte ISAF landesweit 428 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 279 Schusswechsel und Gefechte, 101 Sprengstoffanschläge - darunter ein Selbstmordattentat in der Provinz Logar 2 - sowie 46 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und zwei

sonstige Vorfälle.

Drei Vorfälle ereigneten sich im RC North, vier im RC Capital, 18 im RC West, 72 im RC South, 165 im RC Southwest und 166 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen fünf ISAF-Soldaten gefallen; weitere 63 ISAFSoldaten wurden verwundet.

1

mm

1 KW

1 37

611 I

38

623

39

599

1 40

634 I

41

732 1

42

572 1

43

577 1

44 |

578 I

45

492 I

46

630 I

47

558 I

48 j

428 |

|Anm einschließlich statistisch nachträglich erfasster Vorfdlto |

* Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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Am 01.12.11 ereignete sich im Distrikt Baghlan-e Jadid (Provinz Baghlan) ein Anschlag mit einer behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtung (Improvised Explosive Device / IED) auf ein Fahrzeug der afghanischen Polizei (Afghan National Police / ANP). Bei dem Vorfall kamen drei afghanische Polizisten ums Leben, drei weitere wurden verletzt.

Im Stadtzentrum von Kabul detonierte am 06.12.11 gegen 11:50 Uhr afghanischer Ortszeit am Eingang zu einem bedeutsamen schiitischen Heiligtum ein Sprengsatz. Dieser wurde nach ersten Meldungen von einem Selbstmordattentäter inmitten von Gläubigen gezündet, die sich vor einer Moschee versammelt hatten. Nach bisher unbestätigten Meldungen wurden dabei über 50 afghanische Zivilisten getötet und weitere über 180 afghanische Zivilisten verletzt.

In Mazar-e Sharif explodierte nahezu zeitgleich gegen 11:55 Uhr afghanischer Ortszeit rund 1.000 Meter nördlich der Blauen Moschee ein Sprengsatz. Mehrere Zivilisten wurden getötet und verletzt (bislang bestätigt: vier Tote, 27 Verletzte). Ein weiterer Sprengsatz wurde entschärft.

ISAF-Kräfte waren nach bisherigen Meldungen von beiden Vorfällen nicht betroffen.


c. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Schwerpunkte der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) sind unverändert die Regionalkommandos Süd, Südwest und Ost.

Nachdem das Königreich Bahrain Anfang des Jahres seine Bereitschaft zur Beteiligung am ISAF-Einsatz angeboten hatte, erfolgte zum 07.12.11 durch die NATO die offizielle Anerkennung Bahrains als 22. Nicht-NATO Truppensteller und damit 50. ISAF-Partnernation.

Das Einsatzkontingent Bahrains umfasst aktuell 100 Soldaten, die bisher auf Grundlage eines bilateralen Abkommens mit den USA in der Provinz Helmand (RC Southwest) stationiert sind.


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(2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfälle außerhalb RC North und RC Capital)

In der Nacht vom 25.11.11 auf den 26.11.11 kam es im afghanischpakistanischen Grenzgebiet (Provinz Kunar, RC East) zu einem Zwischenfall (siehe UdP 48/11). Der Kommandeur der US-amerikanischen Streitkräfte in Afghanistan, General John E. Allen, der zugleich Kommandeur der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe ISAF ist, hat in einer ersten Reaktion die Einrichtung einer Pufferzone zwischen Afghanistan und Pakistan befohlen, in der der eigenen Operationsführung Einschränkungen auferlegt werden. Außerdem hat der NATO-Oberbefehlshaber für Einsätze (Supreme Allied Commander Europe / SACEUR) die Vorgesetzte Dienststelle des HQ ISAF, das Joint Forces Command (JFC) in Brunssum, beauftragt, eine Untersuchung des Zwischenfalls durchzuführen. Die Kommission, der auch ein deutscher Stabsoffizier des JFC Brunssum angehört, wird vom kanadischen Brigadegeneral Jorgensen geführt, der seinen Bericht noch in diesem Monat bei SACEUR vorzulegen hat. Pakistan hat das Angebot zur Mitarbeit in der Kommission bisher abgelehnt.

Am 28.11.11 wurden internationale Sicherheitskräfte im Distrikt Nad Ali der Provinz Helmand von regierungsfeindlichen Kräften (Opposing Militant Forces / OMF) beschossen. Dabei ist ein amerikanischer Soldat gefallen.

Bei zwei Anschlägen mit behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtungen sind am 30.11.11 in der Provinz Helmand (Distrikt Kajaki) und 03.12.11 in der Provinz Wardak (Distrikt Sayyidabad) insgesamt vier amerikanische Soldaten gefallen.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Operationsfuhrung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert; Schwerpunkt bleibt die Stabilisierung des Kunduz-Baghlan-Korridors. Die für das Partnering mit der afghanischen Armee (Afghan National Army / ANA)


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%

zuständigen deutschen Ausbildungs- und Schutzbataillone (AusbSchtzBtl) führten in der vergangenen Woche weiterhin gemeinsame Operationen mit den afghanischen Sicherheitskräften (Afghan National Security Forces / ANSF) durch. Dabei waren das AusbSchtzBtl Kunduz im Raum Kunduz und das AusbSchtzBtl Mazar-e Sharif in der Provinz Baghlan eingesetzt.

%

Eine anhaltende Schlechtwetterphase hat sich in den letzten Tagen auf den Flugverkehr in der Nordregion ausgewirkt. Zahlreiche Flüge zwischen Mazar-e Sharif und Kunduz waren gar nicht oder nur eingeschränkt möglich, so dass Personal nicht wie geplant zum strategischen Lufttransportstützpunkt Termez (Usbekistan) transportiert beziehungsweise von dort abgeholt werden konnte. Dies führte zu Verzögerungen beim Kontingentwechsel des deutschen Einsatzkontingentes ISAF. Dieser soll nun bis zum 10.12.11 abgeschlossen werden.

Das fünfte mongolische Einsatzkontingent hat den Kontingentwechsel planmäßig abgeschlossen (siehe UdP 46/11). Die mongolischen Sicherungskräfte haben die Führung und den infanteristischen Auftrag der Schutzkompanie des regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team / PRT) Faizabad und damit Aufgaben und Funktionen, die bisher von deutschen Kräften gestellt und erfüllt wurden, übernommen. Die mongolischen Kräfte werden zukünftig in erster Priorität Sicherungsaufgaben im Nahbereich des PRT Faizabad durchführen. Weitere mongolische Soldaten wurden in die Stabsabteilungen des PRT Faizabad sowie im HQ RC North eingegliedert.

Präsident Hamid Karzai hat am 27.11.11 die zweite Tranche der Transition bekannt gegeben (siehe UdP 48/11). Positiv aus deutscher Sicht ist, dass mit den Provinzen Balkh, Samangan und Takhar sowie wesentlichen Teilen von Badakshan und Sar-e Pul (Provinz ohne den Distrikt Sayad) ein wesentlicher Teil des unter deutscher Führung stehenden RC North nun vom Transitionsprozess erfasst ist. Die erfolgreiche Übergabe der Sicherheitsverantwortung von internationalen an afghanische Kräfte im Zuge dieses Prozesses wird eine der Voraussetzungen für die künftigen


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Reduzierungsschritte des deutschen Einsatzkontingentes und eine spätere Beendigung des ISAF-Einsatzes schaffen.

Am 02.12.11 gegen 18:40 Uhr afghanischer Ortszeit ereignete sich rund 20 Kilometer östlich von Mazar-e Sharif ein Verkehrsunfall mit einer deutschen Patrouille. Dabei kam ein geschütztes Fahrzeug (EAGLE IV) von der Straße ab und überschlug sich. Als Ursache wurden schlechte Witterungsverhältnisse gemeldet. Bei dem Unfall wurden drei deutsche Soldaten leicht verletzt. Diese konnten nach medizinischer Behandlung im Feldlazarett Mazar-e Sharif wieder zu ihrer Einheit zurückkehren. Das Unfallfahrzeug wurde beschädigt und musste geborgen werden.

Am späten Nachmittag des 05.12.11 griffen OMF rund 50 Kilometer südöstlich des PRT Faizabad (Provinz Badakhshan) einen zeitweilig eingerichteten Kontrollpunkt der ANP an. Dabei wurden nach bisher unbestätigten Angaben zwei afghanische Polizisten getötet und acht weitere verletzt. Zur Unterstützung der Polizeikräfte vor Ort wurden weitere ANP- und ANA-Einheiten herangeführt sowie Luftunterstützung durch ISAF angefordert.

Deutsche Kräfte waren an dem Vorfall nicht beteiligt. Seit dem 06.12.11 unterstützen deutsche Kräfte durch medizinische Versorgung von verwundeten ANP-Angehörigen im Rettungszentrum des PRT Faizabad.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 108 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 4.727 afghanische Ausbildungsteilnehmer von deutschen Polizisten und Feldjägern der Bundeswehr ausgebildet. In 18 laufenden Ausbildungen werden derzeit 1.021 afghanische Polizisten durch 69 deutsche und 58 afghanische Trainer aus- und fortgebildet.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul werden zurzeit 110 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut. Diese bilden 2.354 Ausbildungsteilnehmer aus.


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Deutschland trug auch 2011, wie 2010 mit einem Betrag von 30 Millionen Euro zur Sicherstellung afghanischer Polizeigehälter über den durch UNDP (United Nations Development Program) verwalteten LOTFA (Law and Order Trust Fund for Afghanistan) bei. Des Weiteren wurden vier Millionen Euro zur Sicherstellung der Gehälter des Justizvollzugspersonals bereitgestellt.

(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es einen Unterstützungsflug mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1.008.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Auf dem Höhepunkt der diesjährigen Rübenkampagne in der nordafghanischen Provinz Baghlan besuchte Landwirtschaftsminister Rahimi am 03.12.11 mit einer 30köpfigen Delegation die aus Treuhandmitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Zusammenarbeit mit der DEG (Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH) rehabilitierte und wieder in Betrieb genommene New Baghlan Sugar Company (NBSC). Dieser Besuch unterstreicht, welch hohe Bedeutung die afghanische Regierung diesem Vorhaben beimisst.

Nachdem in den Jahren 2009 und 2010 aufgrund von Fadenwürmerbefall, Problemen mit lokalen privaten Investoren und einer sehr angespannten Sicherheitslage der Rübenanbau und damit auch die Zuckerproduktion ausgesetzt werden musste, wird in diesem Jahr nach 2006 und 2008 die dritte Verarbeitungskampagne durchgeführt. Die erneute Aufnahme der Zuckerproduktion kann für die durch hohe Arbeitslosigkeit - vor allem der jungen Generation - gekennzeichnete Region Baghlan nicht hoch genug eingeschätzt werden. Das verdeutlicht bereits die Tatsache, dass in der relativ kurzen Verarbeitungskampagne rund 300 Menschen in zwei Schichten im Unternehmen eine Beschäftigung finden. Viele der überwiegend


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jungen Menschen haben damit zum ersten Mal in ihrem Leben eine geregelte Arbeit erhalten.

Auch in der Landwirtschaft ist die durch die Rübenproduktion ausgelöste Dynamik nicht zu übersehen. Allein bei der Rübenemte halfen schätzungsweise bis zu 600 Aushilfskräfte und Landwirte mit und konnten so einen Beitrag zu ihrem Lebensunterhalt verdienen. Der Rübentransport bescherte zahlreichen Besitzern von Traktoren und anderen Fahrzeugen Transportaufträge und damit ebenfalls eine zusätzliche Verdienstmöglichkeit. Bei einer durchschnittlichen Familiengröße von rund acht Personen haben insgesamt bis zu 7.000 Menschen direkt und indirekt von der Wiederaufnahme der Rübenverarbeitung und Zuckerproduktion wirtschaftlich profitiert.

Die Rübenerträge liegen - trotz der in diesem Jahr bestehenden Dürre in der Region - zum Teil deutlich über den Erwartungen. Dank der im Jahr 2011 mit finanzieller Unterstützung des BMZ getätigten Ersatzinvestitionen konnte die Tagesverarbeitungskapazität der Fabrik von 180 Tonnen Zuckerrüben in 2006 auf nunmehr 430 Tonnen Rüben täglich gesteigert werden. Dies entspricht einer Zuckerproduktion von 35 bis 40 Tonnen pro Tag. Auch aufgrund dieser Maßnahmen ist das Interesse der Landwirte am kommerziellen Rübenanbau gestiegen, so dass nun die lange erwartete Eigendynamik in diesem Bereich der Landwirtschaft erkennbar wird.

Zu der derzeit laufenden „16-Tage gegen Gewalt gegen Frauen-Kampagne“, mit der das afghanische Frauenministerium den Internationalen Tag zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen unterstützt, trägt auch das im Auftrag des BMZ von der GIZ durchgeführte Gender Mainstreaming Programm bei. Neben kontinuierlichen Unterstützungsmaßnahmen für den Schutz von gefährdeten Frauen und Mädchen in einem Frauenhaus, dem Angebot der Familienmediation, dem Ausbau der Fähigkeiten von Regierungsinstitutionen zu Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie der technischen Unterstützung auf der politischen Ebene hat das Projekt während dieser Zeit die Aktivitäten zur Bewusstseinsbildung deutlich erweitert.

Eine Gruppe von Frauenaktivistinnen, die dieses Jahr in einem zielgerichteten Trainingskurs des Gender Mainstreaming Programms in Zusammenarbeit mit dem Frauenministerium unter anderem zu politischer Lobbyarbeit und


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Kommunikationsstrategien ausgebildet wurde, hat dieses wichtige Datum genutzt,

um ihre erlernten Fähigkeiten in der Praxis auszutesten. Den Auftakt bildete eine

Femsehdiskussion, bei der Parlamentarierinnen mit Frauen aus der Zivilgesellschaft

über die Implementierung des Gesetzes zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen

diskutierten. In den Provinzen Balkh, Jowzjan, Samangan und Sar-e Pul, wurde per

Radio über Fortschritte bei der Aufarbeitung von Gewalt gegen Frauen informiert

und über Unterstützungsmöglichkeiten für gefährdete Frauen und Mädchen aufgeklärt.

Weite Aufmerksamkeit fand eine Konferenz im Frauengarten in Kabul, bei der über 220 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Politik, Justiz, Wissenschaft und Medien zusammen kamen, um über die Schwierigkeiten und Möglichkeiten bei der Implementierung des Gesetzes zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen zu sprechen. Großes Medienecho fand hierbei die Frage, wie der Anstieg registrierter Fälle häuslicher Gewalt im vergangenen Jahr zu deuten sei. Viele der anwesenden Expertinnen und Experten interpretierten diesen vor allem mit dem gestiegenen Bewusstsein für dieses Problem.

In den Nordprovinzen stehen während der 16 Tage noch weitere Kampagnen an: In Mazar-e Sharif werden z.B. die Frauenaktivistinnen in fünf Intensivkursen Mitglieder der Zivilgesellschaft mit Regierungsvertretem zusammen bringen, um eine gemeinsame Vision zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in der Provinz zu entwickeln. In Takhar und Kunduz wird ein lokaler Radiosender „24 Stunden gegen Gewalt gegen Frauen“ senden, mit Interviews, Informationssendungen und Hörspielen. Insgesamt werden durch die vielfältigen Aktivitäten über 500 relevante Persönlichkeiten und Funktionsträger angesprochen sowie per Radio und TV Menschen in großen Teilen (Nord-)Afghanistans erreicht.

Am 04.12.11 Unterzeichnete die KfW Entwicklungsbank gemeinsam mit dem afghanischen Finanzministerium und dem afghanischen Bildungsministerium im Beisein der Deutschen Botschaft Kabul einen Finanzierungsvertrag über 20 Millionen Euro zu Gunsten des nationalen Bildungsprogramms Education Quality Improvement Program (EQUIP). In den letzten Jahren hat sich die Einschulungsquote in Afghanistan mehr als verachtfacht, von ehemals weniger als 1 Million Schülern genießen nun rund 8,4 Millionen Kinder eine Schulausbildung, davon etwa 40% Mädchen. Der deutsche Beitrag zu EQUIP, welcher über das BMZ


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bereitgestellt wird, erhöht sich damit insgesamt auf 58 Millionen Euro. EQUIP wird als Investitionsprogramm im Rahmen des afghanischen Wiederaufbau- und Entwicklungsfonds (Afghanistan Reconstruction Trust Fund / ARTF) durchgeftlhrt, wobei die Durchführungsverantwortung im afghanischen Bildungsministerium liegt. Dieses Programm finanziert nicht nur den Bau von Schulen, sondern auch Aus- und Weiterbildungen von Lehrern sowie ein verbessertes Management von Schulen. Das Programm leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Bildungschancen.von Mädchen und Jungen im Primär- und Sekundarschulsystem sowie zur Gleichstellung der Geschlechter.

Darüber hinaus unterstützt das BMZ auch im Rahmen bilateraler Programme der Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit den afghanischen Bildungssektor mit regionalem Schwerpunkt im Norden Afghanistans. So berät die GIZ im Auftrag des BMZ das afghanische Bildungsministerium, fordert die Lehrerausbildung, stärkt die Planungs- und Managementkapazität des Ministeriums sowie nachgeordneter Behörden und unterstützt Ausbildungsstätten. Die KfW Entwicklungsbank finanziert Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen für Lehrerausbildungszentren, Studentenwohnheime und Schulen insbesondere für junge Lehramtsanwärterinnen, um den Prozentsatz der Frauen im Lehrberuf zu erhöhen. Insgesamt wurden Uber das BMZ seit 2002 rund 100 Millionen Euro zur Stärkung des afghanischen Bildungssektors zur Verfügung gestellt.

e. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

2. Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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3. Kosovo

a. Politische Lage

ln der Zeit vom 30.11.11 bis 02.12.11 fand in Brüssel die achte Runde der bilateralen Gespräche zwischen Belgrad und Pristina unter der Schirmherrschaft der Europäischen Union (EU) statt (siehe UdP 47/11). Während des Treffens einigten sich beide Parteien grundsätzlich auf die graduelle Einführung eines an den EUAcquis 3 angelehnten gemeinsamen Grenzmanagements. Dazu sollen auf der Basis einer noch zu treffenden technischen Vereinbarung gemeinsame Grenzposten an allen Grenzübergängen, an denen jeweils auch EULEX präsent sein soll, eingerichtet werden. Ferner wurden in Teilbereichen (Personenfreizügigkeit und Personenstandsregister) weitere Implementierungsfortschritte erzielt: Ab dem

05.12.11 werden die von EULEX beglaubigten Abschriften von standesamtlichen Akten ausgetauscht. Die Einreise nach Serbien und die Durchreise durch Serbien wird für Kosovaren ab dem 26.12.11 ermöglicht. Bei den Themenbereichen Regionalkooperation (vor allem Teilnahme Kosovos an regionalen Foren), Energie und Telekommunikation stehen Vereinbarungen noch aus.

b. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung wird zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden Kosovos jedoch als mittel eingestuft.

Im Rahmen von KFOR-Operationen im Bereich von kosovoserbischen Straßensperren oder anderem Schlüsselgelände in Nordkosovo kann die Bedrohung zeitlich und räumlich begrenzt erheblich sein.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Nach den gewaltsamen Protesten am 28.11.11 blieb die Lage im Norden Kosovos angespannt, aber ruhig. Es kam zu keinen weiteren Ausschreitungen.

1 Acquis communautaire (wörtlich: „Errungenschaften der Gemeinschaft“, amtlich deutsch: gemeinschaftlicher Besitzstand) wird in der EU die Gesamtheit des EU-Rechts genannt, der für die Mitgliedstaaten verbindlich ist. Der Acquis communautaire muss von einem Staat, der der EU beitritt, in seinem kompletten Umfang übernommen werden.


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Am 05.12.11 entfernten Kosovo-Serben einige illegale Straßenblockaden bei Zubin Potok. Die Aktion wurde von KFOR durch einen Bulldozer und einen Räumpanzer unterstützt. KFOR und die Kosovo-Polizei richteten auf der betroffenen Straße einen gemeinsamen Checkpoint ein. Gleichzeitig forderte KFOR zur Auflösung der weiterhin bestehenden Blockaden, insbesondere im Umfeld von Gate 1 und DOG 31, auf.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Auf der Grundlage der Einschätzung COM KFOR vom 24.11.11, dass Reservekräfte (Operational Reserve Forces / ORF) auch über den Jahreswechsel 2011 / 2012 hinaus benötigt werden, wurde die Ablösung des derzeitigen deutschen Anteils des ORF-Bataillon durch den deutschen Nachfolgeverband angewiesen. Ziel ist die Ablösung der seit dem 09.08.11 im Einsatz befindlichen deutschen ORF-Kräfte noch vor Weihnachten.

Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Am 06.12.11 wechselt nach zweijähriger Amtszeit das Kommando bei EUFOR von Generalmajor Bernhard Bair (Österreich) auf Generalmajor Robert Brieger (Österreich).

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse


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Demokratische Republik Kongo

a. Politische Lage

Nach Abschluss der Wahlen am 28.11.11 und 29.11.11 wurden bereits erste Zwischenergebnisse veröffentlicht. Diese vermitteln jedoch noch kein klares Bild, da die Auswertung der jeweiligen Hochburgen der Favoriten, Kabila und Tshisekedi, unterschiedlich weit fortgeschritten ist.

Bei der Wahl kam es entgegen erster Verlautbarungen der Nationalen Wahlkommission CENI unabhängigen Beobachtungen zufolge zu Unregelmäßigkeiten in einer Vielzahl von Wahllokalen und den Kompilierungszentren.

Auch wenn sowohl Kabila wie auch Tshisekedi zugesichert haben, das Wahlergebnis anzuerkennen und ihre Anhänger mittlerweile zu gewaltfreien Reaktionen aufzurufen, muss damit gerechnet werden, dass es nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse zu gewaltsamen Ausschreitungen zwischen den Anhängern der beiden Kandidaten kommt. Die für den 06.12.11 vorgesehene Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses wurde auf den 08.12.11 verschoben.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale,

Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform

(EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als niedrig, im Darfur als erheblich eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in

Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Südsudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan

(UNMISS)

Die am 25.11.11 zu UNMISS nach Entebbe (Uganda) in Marsch gesetzten zusätzlichen fünf deutschen Soldaten (siehe UdP 48/11) haben nach Abschluss der allgemeinen Einweisung für ihre Tätigkeiten bei UNMISS nach Juba verlegt und werden ihren Dienst dort aufnehmen.

Die Anzahl der zurzeit bei UNMISS eingesetzten deutschen Soldaten beläuft sich damit auf elf. Nach erfolgter Einweisung werden fünf Soldaten im Hauptquartier UNMISS in Juba und sechs Offiziere als Militärische Verbindungsoffiziere in der Fläche eingesetzt.

8. Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Zur Ausbildung von vier designierten somalischen Kompaniechefs wurde ein Mentorenteam unter der Leitung des deutschen stellvertretenden Leiters der Ausbildungszelle im Ausbildungslager in Bihanga gebildet. Diese vier somalischen


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Soldaten werden auch aktiv in die Ausbildungsplanung und -durchführung der übrigen somalischen Soldaten eingebunden.

Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA — Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht aus fünf Schiffen und fünf Bordhubschraubem. Die Einheiten kommen aus Spanien, Frankreich und Deutschland (Fregatten LÜBECK und BAYERN).

Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen zusätzlich fünf Seefemaufklärer aus Frankreich, Spanien, Deutschland und Luxemburg (2).

Der Kommandant der Fregatte LÜBECK hat am 05.12.11 die Funktion des nationalen Kontingentfuhrers übernommen. Am 06.12.11 wurde die Funktion des Force Commanders EUNAVFOR ATALANTA von Flottillenadmiral Thomas Jugel (Deutschland) an Captain Jorge Manso (Spanien) übergeben.

Beide Zeremonien wurden im Beisein des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Thomas de Maiztere, in Dschibuti durchgeführt.

Der Minister nutzte seinen Besuch auch für politische Gespräche in der Republik Dschibuti, unter anderem mit seinem Amtskollegen. An Bord der Fregatten BAYERN und LÜBECK sowie bei der Einsatzgruppe Seefemaufklärer P-3C ORION ließ sich der Minister über die aktuelle Lage am Hom von Afrika informieren und führte Gespräche mit den deutschen Soldatinnen und Soldaten.


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10. Westliches und östliches Mittelmeer

a. Bcdrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

An OAE beteiligen sich derzeit sieben Nationen mit Schiffen, Seefernaufklärem, einem Unterseeboot sowie NATO Aufklärungs- und Frühwamflugzeugen (AWACS).

Der deutsche Beitrag besteht aus dem deutschen Anteil AWACS.

11. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Sechs Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus fünf Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh, Indonesien und der Türkei, drei Patrouillenbooten aus Griechenland und Deutschland (ENSDORF und PASSAU) sowie einer deutschen Unterstützungseinheit (Tender WERRA) und zwei Bordhubschraubem.


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12. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 1.407 Polizisten an, davon 83 Deutsche.

13. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

ISAF

KFOR

EUFOR

UNIFIL

OAE

ATALANTA

Lufttransporte Anzahl Flüge

32

1

0

1

0

0

, * < •

Anzahl Überwachungsflüge

0

0

0

0

0

0


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- 19-

. stärke der deutschen Einsatzkontingente

Ges.

ISAF

KFOR

EUFOR 5

UNMISS

UNAMID

\C

9

0

UNIFIL

r*

i

H

<

erstes BT-Mandat

22.12.01

12.06.99

02.12.04

08.07.11

15.11.07

14.11.03

20.09.06

19.12.08

aktuelles

BT-Mandat

-

28.01.11

09.06.11

01.12.11

29.09.11

08.07.10

02.12.11

09.06.11

01.12.11

aktuelles

Mandatsende

•

31.01.12

11.06.12 1

21.11.12 1

15.11.12

15.11.12

31.12.12

30.06.12

18.12.12

aktuelle

Mandatsobergrenze

«B

5.350

1.850

800

50

50

700

300

1.400

höchste

5.350

8.500

3.000

50

250

3100

2.400

1.400

Mandatsobergrenze

(2010)

(1999)

(2004)

(2011)

(2007)

(2003)

(2006)

(2008)

bisherige

10.434

5.433

6.440

1.139

4

8

578

1.231

884

maximale Stärke

(2002)

(2011)

(1999)

(2005)

(2011)

(2010)

(2010)

(2006)

(2009)

im Inland

41 für strategischen Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)

bereitgehalten

Offiziere

1.250

928

160

2

10

3

4

38

105

Unteroffiziere

3.749

2.708

636

1

1

0

1

130

272

Mannschaften

2.080

1.349

518

0

0

0

0

71

142

Zivilbedienst.

12

6

2

0

0

0

0

2

2

Gesamt**

7.091

4.991*

1.316 4

3

11

3

5

241

521

Frauen

385

237

112

0

0

0

0

10

26

Reservisten

418

322

81

0

0

2

0

3

10

FWDL 3

164

59

55

0

0

0

0

22

28

1 Ende „weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

2 Ende „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist

3 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 inkl. ORF-Bataillon 5 inkl NATO HQ Sarajevo * Operation ACTIVE ENDEAVOUR 7 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 7) sind insgesamt 7.142 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.189 Soldaten, Feyzabad: 243 Soldaten, Taloqan: 57 Soldaten, Mazar-e Sharif: 3.067 Soldaten, Kabul: 296 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 104 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan. 91 Soldaten des NATO-E3A-Verbandes sind derzeit bei NATOAWACS eingesetzt.

Besonderheit: zzt. Kontingentwechsel

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-20-

Anlage 1 Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten

Einsatz¬

ort

Einsatz

beginn

Einsatz-

Ende

(geplant)

Einsatzzweck

Bemerkungen

06/10

Kandahar/

Bagram

07.02.10

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25

Soldaten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Femmeldesoldaten des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Fernmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-21 -

'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.