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Unterrichtung des Parlamentes

47/11

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

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Bundeswehr

Im Imiau # uf den finden

Redaktionsschluss: 23. November 2011, 10:00 Uhr


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WM - 2 -

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F 1. Afghanistan

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a. Politische Lage

Am 19.11.11 ging nach drei Tagen die von Präsident Hamid Karzai einberufene Große Ratsversammlung, die "Traditional Loya Jirga", in Kabul zu Ende. Die rund

2.000 Delegierten verabschiedeten ein umfangreiches Dokument, das 76 Empfehlungen zur Zukunft der bilateralen Beziehungen mit den USA sowie des Friedensprozesses beinhaltet. Die Kembotschaften sind: Afghanistan will die strategische Partnerschaft mit den USA und der Friedensprozess im Land soll fortgesetzt werden. Die Jirga-Delegierten richteten an die USA einen umfangreichen Katalog von Forderungen und Bedingungen für den Abschluss der Strategischen Partnerschaft, unter anderem ein Ende der nächtlichen Hausdurchsuchungen amerikanischer Soldaten, Übergabe von Gefangenen an die afghanischen Behörden und ein Zeithorizont für die Partnerschaft von maximal zehn Jahren. Außerdem werden die schnelle Ernennung eines neuen Präsidenten des Hohen Friedensrates sowie eine geänderte Vorgehensweise bei den Friedensverhandlungen gefordert. So sollen Pakistan und Iran zu einer konstruktiveren Rolle gedrängt werden.

Mit der Resolution folgt die Jirga in wesentlichen Punkten den Vorstellungen Präsident Karzais. Die Ergebnisse sind zwar für den Präsidenten und seine Regierung nicht bindend, da es sich bei der Zusammenkunft nicht um die in der Verfassung verankerte Loya Jirga (höchstes Entscheidungsgremium in Afghanistan), sondern nur um eine "Traditional Loya Jirga" handelte; der Präsident sicherte aber in seiner Abschlussrede zu, sich an die Empfehlungen der Delegierten zu halten. Karzai hat somit eine breite Beruftmgsgrundlage für sein weiteres Vorgehen.

Einige Vertreter der Opposition und der Zivilgesellschaft hatten die Legitimität der Jirga in Zweifel gezogen und Karzai vorgeworfen, mit diesem Schritt die Rechte des Parlaments zu beschneiden. Fast ein Drittel der Unterhaus-Abgeordneten blieb der Jirga folglich auch fern. Die afghanische Regierung sicherte jedoch zu, die Vereinbarung mit den USA nach Abschluss dem Unterhaus zur Zustimmung vorzulegen.

Hervorzuheben ist ferner, dass die logistischen und vor allem sicherheitlichen Herausforderungen der Jirga von der afghanischen Regierung erfolgreich bewältigt wurden. Regierungsfeindlichen Kräften, die im Vorfeld wiederholt Drohungen an die Teilnehmer aussprachen, ist es trotz vereinzelter Vorkommnisse nicht gelungen, durch Gewaltakte auf sich aufmerksam zu machen.


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Von afghanischer Seite wurde besonders gewürdigt, dass Bundesaußenminister D Guido Westerwelle im Rahmen seiner Kabul-Reise die Abschlussveranstaltung der

Jirga auf Einladung von Präsident Karzai besuchte.

b. Bedrohungslage

■ Hoch

OeykwE#«

■ Erheblich

L Mittel

I Niedrig

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: Regional Command West: Regional Command East: Regional Command South:

insgesamt mittel, insgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch, insgesamt hoch,

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Im Zeitraum vom 14.11.11 bis 20.11.11 (46. KW) registrierte ISAF landesweit 587 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 527 Schusswechsel und Gefechte, 39 Sprengstoffanschläge sowie 20 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und einen sonstigen Vorfall.

14 Vorfälle ereigneten sich im RC North, sieben im RC Capital, 23 im RC West, 102 im RC South, 222 im RC Southwest und 219 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen elf ISAF-Soldaten gefallen; weitere 73 ISAFSoldaten wurden verwundet.

International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Schwerpunkte der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) sind

unverändert die Regionalkommandos Süd, Südwest und Ost.

Der Kommandeur der NATO Trainingsmission für Afghanistan (COM NTM-A), Generalleutnant Daniel P. Böiger (USA), hat die Umgliederung der


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NTM-A initiiert. Ziel ist die Verschiankung der Struktur durch ei„ c Dezentralisierung der Verantwortung.

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(Sicherheitsvorfälle

Am 14.11.11 und 16.11.11 griffen regierungsfeindliche Kräfte (Opp

Militant Forces / OMF) in den Provinzen Kapisa 2 (Distrikt Tagab) un

(Distrikt Manduzai) internationale Sicherheitskräfte an. In den F g sind ein französischer und ein amerikanischer Soldat gefallen.

Im Distrikt Nazyan der Provinz Nangarhar griffen OMF am 16.11.11 eine Patrouille afghanischer und amerikanischer Sicherheitskräfte an. Im Verlaufe des Feuergefechtes wurde auch Luftnahunterstützung (Close Air Support / CAS) eingesetzt. Bei dem Vorfall wurden sechs amerikanische Soldaten verwundet.

Über 20 Angreifer wurden getötet.

Im Distrikt Nahr-e Saraj der Provinz Helmand sind bei vier Anschlägen mit behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtungen (Improvised Explosive Device / IED) am 15.11.11, 16.11.11, 17.11.11 und 20.11.11 ein amerikanischer und vier

britische Soldaten gefallen.

Am 16.11.11 und 18.11.11 sind bei drei IED-Anschlägen in den Provinzen Kandahar (Distrikte Panjwa'i und Shah Wali Kot) und Helmand (Distrikt Sangin) vier amerikanische Soldaten gefallen.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert, Schwerpunkt bleibt die Stabilisierung des Kunduz-Baghlan-Korridors. Die für das Partnering mit der afghanischen Armee (Afghan National Army / ANA) zuständigen deutschen Ausbildungs- und Schutzbataillone (AusbSchtzBtl)

2 Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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führten in der vergangenen Woche weiterhin gemeinsame Operationen mit den afghanischen Sicherheitskräften (Afghan National Security Forces / ANSF) durch. Dabei waren das AusbSchtzBtl Kunduz im Raum Kunduz und das AusbSchtzBtl Mazar-e Sharif in der Provinz Baghlan eingesetzt.

Am 17.11.11 hat der schwedische Reichstag Henrik Landerholm zum Zivilen Repräsentanten (Senior Civilian Representative / SCR) für das unter schwedischer Verantwortung stehende PRT Mazar-e Sharif (Provinz Balkh) für den Raum der Provinzen Balkh, Samangan und sicherheitlich noch die Provinzen Sar-e Pul und Jowzjan, ernannt. Henrik Landerholm ist Generaldirektor der „Folke Bemadotte Akademie“ und war in der Vergangenheit in Schweden unter anderem Sprecher des Verteidigungsausschusses, politischer Berater im Verteidigungsministerium sowie Chef der Verteidigungshochschule.

Im Frühjahr 2012 soll die Verantwortung über das schwedische PRT von dem militärischen Führer an einen zivilen Leiter übertragen werden.

Am 15.11.11 wurden 90 Kilometer südöstlich des PRT Mazar-e Sharif im Lager Hazrat-e Sultan (Provinz Samangan) durch deutsche Kräfte unbeabsichtigt fünf Schuss aus dem Maschinengewehr eines geschützten Allzwecktransportfahrzeuges DINGO abgegeben und dadurch ein deutsches Fahrzeug vom Typ EAGLE IV getroffen. Dachluke und Teile der ABCSchutzanlage wurden beschädigt. Bei diesem Vorfall kamen keine Personen zu Schaden. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Im Distrikt Baghlan-e Jadid (Provinz Baghlan) griffen vier OMF am späten Abend des 17.11.11 eine gemeinsame Patrouille afghanischer und deutscher Soldaten an. Nach Erwiderung des Feuers und dem Einsatz von Gefechtsfeldbeleuchtung zogen sich die Angreifer zurück. Es wurde kein Soldat

verwundet.

Am Morgen des 23.11.11 wurde eine deutsche Patrouille während eines abgesessenen Einsatzes 30 Kilometer nördlich des Observation Posts (OP) North (Provinz Baghlan) mit einem IED angesprengt. Dabei wurden zwei deutsche Soldaten verwundet. Ein Soldat wurde per MEDEVAC-Hubschrauber zunächst


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und anschließend zur

i dpt Kunduz transportiert unu

In dos Rettungszentrum des k ^ IVlazar-e Sharif verlegt. Der abschließenden Diagnostik in das Einsatz se j ner Einheit. Beide Soldaten /weite, leicht verwundete Soldat verblieb bei e wurde gesichert haben ihre Angehörigen selbst informiert. ie deutschen Kräfte und durch Krane der Kampfminclbcseitigung untersu ^ ^

sind zu ihren Beobachtungspunkten, in ----ii.l---1—

zurückgekehrt.

(5) Polizeiaufbau ,

Bislang wurden im laufenden Jahr 103 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen un 4.415 afghanische Ausbildungsteilnehmer von deutschen Poliz’

Feldjägern der Bundeswehr ausgebildet. In elf laufenden Ausbildungen werden derzeit 515 afghanische Polizisten durch 65 deutsche und 41 afghanische Trainer

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aus- und fortgebildet.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul werden zurzeit 110 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut. Diese bilden 2.354 Ausbildungsteilnehmer aus.

(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es keine Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge bleibt damit unverändert bei insgesamt 1.007.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Am 19.11.11 wurde in Taloqan, Hauptstadt der Provinz Takhar, ein weiteres Ausbildungszentrum im Bereich der Edelsteinverarbeitung feierlich eröffnet. Das Ausbildungszentrum erreicht Edelsteinschleifer und Juweliere aus der

Provinzhauptstadt und den umlieo.nH 7- "" U “ U JUWellere a « der

genden Gemeinden Bis 711 Af u

zu 20 Afghanen können

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dort gleichzeitig eine vier Monate dauernde Ausbildung zu Edelsteinschleifem absolvieren. Die hierfür erforderlichen Werkzeuge und Maschinen wurden durch das Programm „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung“, das von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umgesetzt wird, bereitgestellt. Weitere Unterstützung erhält das Zentrum durch die deutsche Beratungsfirma GFA Consulting Group, welche im Unterauftrag der GIZ in Afghanistan tätig ist.

Neben der Schulbildung von Jungen und Mädchen ist die Berufsbildung ein wichtiger Faktor bei der Bekämpfung von Armut und Arbeitslosigkeit in Afghanistan. Mit dem neuen Ausbildungszentrum wird es ferner möglich, das Potential des Edelsteinsektors weiter auszubauen und das handwerkliche Können sowie die Qualität der lokalen Produkte zu verbessern.

e. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

Kosovo

a. Politische Lage

Am 21.11.11 sind die bilateralen Gespräche zwischen Belgrad und Pristina unter Schirmherrschaft der EU nach zwei Monaten Unterbrechung in Brüssel wieder aufgenommen worden. Sie wurden am 22.11.11 fortgesetzt.

Im Zuge des Treffens konnte eine grundsätzliche Einigung bezüglich der gegenseitigen Anerkennung von Universitätsabschlüssen erreicht werden. Die "European University Association" wird künftig die jeweiligen Diplome beglaubigen.


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, ... , ein produktiver Meinungsaustausch Zum Thema „regionale Zusammenarbeit fand P

statt, eine Einigung scheint in greifbarer Nähe. Die Frage eines Integrierten Grenzmanagements für die serbisch-kosovarische Grenze wurde g

oberflächlich behandelt.

Bezüglich der Personenstandsregister wurde vereinbart, in den kommenden Wochen mit dem Datenaustausch zu beginnen. Die Umsetzung der Einigung das Kataster wird noch mehr Zeit in Anspruch nehmen, da auf kosovarischer Seite

noch entsprechende Gesetze verabschiedet werden müssen.

Das nächste Treffen ist für den 30.11.11 geplant.

b. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik

Kosovo als mittel eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Seit der letzten Unterrichtung haben sich keine wesentlichen Lageveränderungen ergeben.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 16.11.11 mit der Resolution 2019 (2011) einstimmig und ohne weitere Aussprache das exekutive EUFOR


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ALTHEA-Mandat sowie das Mandat für die NATO-Präsenz in Bosnien und Herzegowina unverändert für ein weiteres Jahr verlängert.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

5. Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)

Ein deutscher Stabsoffizier wird bis zum 25.11.11 in der Provinz Katanga (Kamina, Lubumbashi, Likasi, Kolwezi) zur Verteilung fälschungssicherer Ausweise an die Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo eingesetzt.

6. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als niedrig, im Darfur als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in

Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Südsudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.


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b. United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hält in seinem (S/2011/678) zu UNMISS fest, dass Südsudan nach der Unabhängigkeit mit immensen Herausforderungen unter anderem in den Bereichen Institutionenaufbau, Sicherheitslage und wirtschaftliche Entwicklung konfrontiert sei.

Außenpolitisch habe es kaum Fortschritte in den Verhandlungen zwischen Nord und

3 e

Süd zur Lösung noch offener Fragen zum Friedensabkommen (CPA ) sowie von post-CPA-Fragen gegeben; dies trage zu Unsicherheit in Südsudan bei. Weiterhin sieht der Generalsekretär die Gefahr, dass Kämpfe in den Nordprovinzen Südkordofan und Blue Nile State auch Auswirkungen auf den Süden haben beziehungsweise dorthin überschwappen könnten.

Auch vor diesem Hintergrund empfiehlt er, die Truppenstärke UNMISS nicht von

7.000 auf 6.000 Soldaten abzusenken. Darüber hinaus hebt er positive politische Entwicklungen hervor. Das unter UNMIS begonnene DDR 1 -Programm werde von Südsudan fortgesetzt.

c. Beteiligung der Bundeswehr an UNMISS

Keine berichtenswerten Ereignisse

8. Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Die Einweisung des neuen Ausbildungspersonals wurde am 14.11.11 abgeschlossen. Die Ausbildung der neuen SOM Rekruten hat wie geplant am 21.11.11 (siehe UdP 46/11) begonnen.

1

DDR = Disarmament, Demobilization and Reintegration


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- 12-

9. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht aus fünf Schiffen und acht Bordhubschraubem.

Die Einheiten kommen aus Spanien, Frankreich, den Niederlanden und Deutschland (Fregatte BAYERN und Fregatte KÖLN).

Der auf Fregatte BAYERN eingeschiffte Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander; Flottillenadmiral Thomas Jugel) verfügt zusätzlich über fünf Seefemaufklärer aus Frankreich, Spanien, Deutschland und Luxemburg (2).

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 22.11.11 einstimmig die Resolution 2020 (2011) angenommen, die das Mandat zur Pirateriebekämpfung vor der Küste von Somalia um ein weiteres Jahr bis November 2012 verlängert.

10. Westliches und östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

An OAE beteiligen sich derzeit sechs Nationen mit Schiffen, einem Unterseeboot, Seefemaufklärem sowie NATO Aufklärungs- und Frühwamflugzeugen (AWACS). Der deutsche Beitrag besteht aus dem Unterseeboot U34, den Fregatten SCHLESWIG-HOLSTEIN und LÜBECK sowie dem deutschen Anteil AWACS.


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'''11. Libanon'''

'''a. Bedrohungslage'''

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

'''b. Beteiligung der Bundewehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)'''

'''(1) UNIFIL'''

Keine berichtenswerten Ereignisse

'''(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL'''

Sechs Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus fünf Fregatten und Korvetten aus Brasilien, Bangladesh, Indonesien und der Türkei, drei Patrouillenbooten aus Griechenland und Deutschland (ENSDORF und PASSAU) sowie einer deutschen Unterstützungseinheit (Tender WERRA) und zwei Bordhubschraubern.


'''12. Internationale Organisationen / Aktivitäten'''

'''Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)'''

'''United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)'''

'''Internationale Polizeitruppe'''

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 1.046 Polizisten an, davon 83 Deutsche.


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13. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

''(Grafik)''


Lufttransporte, Anzahl Flüge: 

41 (ISAF)

5 (KFOR)

0 (EUFOR)

0 (UNIFIL)

0 (OAE)

0 (ATALANTA)


Anzahl Überwachungsflüge:

0 (ISAF)

0 (KFOR)

0 (EUFOR)

0 (UNIFIL)

0 (OAE)

0 (ATALANTA)


VS . nur FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

14

deutsch rn f ^«-tingente

Ges.

ISAF

KFOR

EUFOR*

UNMISS

UNAMID

i

UNIFIL

<

erstes BT-Mandat

m

22*12.01

12.06.99

02.12.04

08.07.11

15.11.07

14.11.03

20.09.06

19.12.08

1 aktuelles 1 BT-Mandat

-

28.01.11

09.06.11

02.12.10

29.09.11

08.07.10

02.12.09

09.06.11

02.12.10

1 aktuelles Mandatsende

■

31.01.12

11.06.12 1

21.11.11 1

15.11.12

15.11.12

31.12.11

30.06.12

18.12.11

1 aktuelle Mandatsobergrenze

-

5.350

1.850

900

50

50

700

300

1.400

1 höchste

Mandatsobergrenze

-

5350

(2010)

8.500

(1999)

3.000

(2004)

50

(2011)

250

(2007)

3100

(2003)

2.400

(2006)

1.400

(2008)

bisherige maximale Stärke

10.434

(2002)

5.433

(2011)

6.440

(1999)

1.139

(2005)

4

(2011)

8

(2010)

578

(2010)

1.231

(2006)

884

(2009)

im Inland

41 für strategischen Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)

bereitgehalten

1

1 Offiziere

1345

995

157

2

6

3

55

39

112

1 Unteroffiziere

4.091

2.915

644

2

0

0

218

122

290

1 Mannschaften

2.213

1.408

527

0

0

0

133

67

146

f Zivilbedienst

12*

6

2

0

_ 0

0

0

2

2

1 Gesamt**

7.853

5324*

1330 4

4

6

3

406

230

550

Frauen

356

213

109

0

0

0

7

11

16

Reservisten

448

354

78

0

0

2

1

2

11

FWDL 3

208

64

55

0

0

0

29

23

37

" ------------------ w " uujvu m jtuxä uiv uuuuraicjicruuj uco ueuucaen

Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes belassen.

Ende „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 inkL ORF-Bataillon 5 inkl. NATO HO Sarajevo ‘ Operation ACTIVE ENDEAVOUR 7 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 7) sind insgesamt 7.904 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.240 Soldaten, Feyzabad: 283 Soldaten, Taloqan: 57 Soldaten, Mazar-e

Sharif: 3.265 Soldaten, Kabul: 326 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt

/ UZB: 114 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in

Afghanistan. 95 Soldaten des NATO-E3A-Verbandes sind derzeit bei NATOAWACS eingesetzt.

Besonderheit: zzt. Kontingentwechsel

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


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Kiirzfristi ge Unterst« tzungsleistungen ISAF

UdP

gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten

Einsatz¬

ort

Einsatzzweck

Einsatz• • beginn

Einsatz-

Ende

(geplant)

Bemerkungen

06/10

25

Kandahar/

Bagram

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Femmeldesoldaten des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.

07.02.10

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25

SoldatenAinnen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.


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'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.