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Unterrichtung des Parlamentes

44/11

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 2. November 2011, 10:00 Uhr


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1. Afghanistan

a. Bedrohung» läge

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command (RC) Capital: Hauptstadt Kabul:

Regional Command West: Regional Command East: Regional Command South: Regional Command Southwest:

insgesamt mittel, nsgesamt mittel, nsgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch, nsgesamt hoch, insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 24.10.11 bis 30.10.11 (43. KW) registrierte ISAF landesweit 577 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 372 Schusswechsel und Gefechte, 120 Sprengstoffanschläge - darunter zwei Selbstmordattentate in den

1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Provinzen Kunai 2 und Kabul - sowie 82 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und drei sonstige Vorfälle.

Vier Vorfälle ereigneten sich im RC North, sieben im RC Capital, 26 im RC West, 162 im RC South, 179 im RC Southwest und 199 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen zwölf ISAF-Soldaten gefallen; weitere 106 ISAFSoldaten wurden verwundet.

Sicherheitsvorfälle in den Regional Commands

n

1

(24.10.11 -30.10.11)

■ KW

| ges.

■ 32

798

1 33

806

I 34

709

| 35

j 455

I 36

681 I

1 37

611 I

1 38

623 I

f 39

599 I

r 40

634 I

r 41

732 |

L4 2

572 |

43 I

~577 |

Äflffi • einschließlich statistisch 'uchtragbeh erfasster Vorfaffe

6 " '"' ernii ' i0 " al Securi( > Assistance Force (ISAF) (I) Militärische Lage (allgemein)

IX

COM IS« M. Comii


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regierungsfeindlichen Kräfte (Opposing Militant Forces / OMF) unvermindert aufrecht zu erhalten.

(2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfälle außerhalb RC North und RC Capital)

Am 24.10.11 und 27.10.11 sind bei Anschlägen mit behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtungen (Improvised Explosive Device / IED) in den Distrikten Sangin und Musa Qal'ah der Provinz Helmand zwei amerikanische Soldaten gefallen.

In den Provinzen Ghazni und Kandahar sind in den Distrikten Andar und Zharay am 26.10.11 und 30.10.11 bei Schusswechseln mit OMF zwei amerikanische Soldaten gefallen.

Am 29.10.11 sind im Distrikt Nesh der Provinz Kandahar drei australische Soldaten gefallen, als ein Soldat der afghanischen Armee unvermittelt das Feuer auf ISAF- und afghanische Soldaten eröffnete.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Am 29.10.11 griff ein einzelner afghanischer Selbstmordattentäter mit einer Autobombe (rund 250 Kilogramm selbst hergestellter Sprengstoff) im Süden der afghanischen Hauptstadt Kabul einen geschützten Bus in einer amerikanischen Fahrzeugkolonne an. Dabei wurden nach bisherigen Angaben insgesamt 19 Personen getötet (ein kanadischer und vier amerikanische ISAF-Soldaten, acht Zivilpersonen aus ISAF-Staaten, ein Angehöriger der Afghan National Police [ANP] sowie fünf afghanische Zivilpersonen) und 21 Personen verletzt, davon vier schwer (13 amerikanische Soldaten, drei ANP-Angehörige und fünf afghanische Zivilpersonen).

Bei dem Angriff handelt es sich erneut um einen medienwirksamen Anschlag in Kabul. Deutsche Kräfte waren von diesem Anschlag nicht betroffen.

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert, Schwerpunkt bleibt die Stabilisierung des Kunduz-Baghlan-Korridors. Die für


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das Partoering mit der afghanischen Armee (Afghan National Army / ANA) zuständigen deutschen Ausbildungs- und Schutzbataillone (AusbSchtzBtl) führten in der vergangenen Woche weiterhin gemeinsame Operationen mit den Afghanischen Sicherheitskräften (Afghan National Security Forces / ANSF) durch. Dabei waren das AusbSchtzBtl Kunduz im Raum Kunduz und das AusbSchtzBtl Mazar-e Sharif in der Provinz Baghlan eingesetzt.

Der Aufwuchs und die Verbesserung der Befähigung der ANSF im RC North schreiten weiter erfolgreich voran.

Nach derzeitiger Planung wird die Aufstellung der letzten Einheiten des 209. ANA Corps im Juli 2013 abgeschlossen sein. Die Bereitschaft der ANA, Sicherheitsverantwortung zu übernehmen, nimmt spürbar zu. Dies wurde insbesondere durch die Planungsergebnisse für die WinteroperationsfÜhrung und durch die gezeigten Leistungen bei der aktuellen Operationsführung untermauert. Alle drei Brigaden des 209. ANA Corps sind aktiv in die Operationsführung des RC North in ihren jeweiligen Stationierungsräumen eingebunden. In der 1. Brigade des 209. ANA Corps konnte die Brigadeartillerieeinheit Mitte Oktober die artilleristische Ausbildung erfolgreich beenden.

Die Aufstellung der letzten Einheiten der ANP im Verantwortungsbereich des RC North soll bereits im März 2012 abgeschlossen sein.

Im Rahmen eines Sicherheitstreffens der im Verantwortungsbereich des RC North eingesetzten afghanischen und ISAF-Kräfte wurde am 25.10.11 in Vorbereitung auf die Operationsführung im Winter und Frühjahr 2012 die weitere Operationsführung erörtert und abschließend durch alle kommandierenden Generale der Nordregion gebilligt.

Am 26.10.11 wurden gegen 19.00 Uhr afghanischer Ortszeit deutsche Kräfte in der Provinz Baghlan rund 25 Kilometer nördlich des Observation Post (OP) North mit Handwaffen beschossen. Die deutschen Kräfte erwiderten das Feuer und setzten den Marsch fort. Soldaten wurden bei diesem Feuerkampf nicht verwundet. An einem deutschen Transportpanzer FUCHS entstand geringer Sachschaden.


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Am 28.10.11 verlegte die niederländische Fliegerstaffel F-16 mit vier Maschinen von Kandahar nach Mazar-e Sharif und ist dort seit dem 01.11.11 einsatzbereit. Geplant sind täglich zwei Aufklärungsflüge mit jeweils zwei Maschinen.

Die Stationierung dieser Fliegerstaffel im RC North erfolgt im Rahmen der niederländischen Polizeiausbildungsmission zur Durchführung von Aufklärungsmissionen, aber auch zur Luftnahunterstützung in Notsituationen (siehe UdP 30/11, 31/11 und 34/11).

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 96 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 4.102 afghanische Ausbildungsteilnehmer von deutschen Polizisten und Feldjägern der Bundeswehr ausgebildet. In 16 laufenden Ausbildungen werden derzeit 714 afghanische Polizisten durch 65 deutsche und 46 afghanische Trainer aus- und fortgebildet.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / AN PA) in Kabul werden zurzeit 110 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut. Diese bilden 2.354 Ausbildungsteilnehmer aus.

(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es keine Unterstützungsflüge mit C-160 TRANS ALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge bleibt damit unverändert bei insgesamt 1.005.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt das „Programm zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung im Norden und in Kabul“ (NaWi Afghanistan) die


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Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des afghanischen Privatsektors und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf unterschiedlichen Ebenen.

Als Koordinierungs- und Beratungsplattform in diesem Bereich wurde im Mai 2010 in Takhar ein „Economic Advisory Board“ (EAB) unter Leitung der örtlichen Behörde für Wirtschaftsfragen gegründet. Dieses Gremium hat die Aufgabe, staatliche Stellen bei der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Provinz zu beraten, die Bedürfnisse der Privatwirtschaft an die Öffentlichkeit zu tragen, wirtschaftliche Initiativen anzustoßen und sie unter Beteiligung der Mitglieder umzusetzen. Das EAB besteht derzeit aus 12 Mitgliedern und vereint lokale Geschäftsleute, Behördenvertreter und Nichtregierungsorganisationen.

Mit einer Kleinstfabrik für Papiertüten konnte im Oktober 2011 das erste Projekt des EAB fertig gestellt werden. Die neu eröffnete Fabrik wird Einkaufs- und Verpackungstüten aus Papier für den lokalen Markt herstellen und zunächst sechs Frauen einen Arbeitsplatz bieten. Durch die Fabrik wird die Grundlage zur Umsetzung eines Präsidentendekrets geschaffen, das die Umweltverschmutzung durch Plastiktüten in Afghanistan eindämmen soll. Aus der enorm angestiegenen Verbreitung von Plastiktüten resultieren erhebliche Probleme wie verstopfte Abwasser- und Bewässerungskanäle oder an Plastiktüten verendendes Vieh. Takhar ist die erste Provinz, in der konkrete Schritte zur Umsetzung des Dekrets unternommen wurden. Der Tagesbedarf an Tüten allein in der Provinzhauptstadt Taloqan liegt bei etwa 50.000 Stück. Die ersten Tausend produzierten Papiertüten stießen auf großes Interesse von Metzgern, Bäckern und Gemüsehändlern.

d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

2. Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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'''3. Kosovo'''

'''a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo'''

Die Bedrohungslage ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

'''b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)'''

'''(1) KFOR'''

Die Lage in Nordkosovo ist seit letzter Woche nicht weiter eskaliert, sondern im Wesentlichen ruhig, aber angespannt geblieben. Obwohl die Kosovoserben einige Sperren im Zuge der Zufahrtsstraßen zu den Grenzübergängen Gate 1 / Jarinje und Dog 31 / Brnjak geräumt haben, ist eine uneingeschränkte Bewegungsfreiheit dorthin unverändert nicht gegeben. Das kosovoserbische Angebot, lediglich KFOR - nicht jedoch EULEX und kosovarischen Beamten - das Passieren der Sperren zu gestatten, wurde von KFOR und EULEX übereinstimmend als nicht akzeptabel zurückgewiesen. KFOR nutzt das scheinbare Zugeständnis der Kosovoserben daher grundsätzlich nicht für Konvois und Versorgungsfahrten, sondern besteht in engem Schulterschluss mit EULEX auf einer bedingungslosen Bewegungsfreiheit. Militärischen Führern sowie den Verbindungs- und Beobachtungsteams in Einzelfahrzeugen ist das Nutzen der Straßen durch COM KFOR genehmigt worden.

Am 31.10.2011 wurde der deutsche COM KFOR, Generalmajor Erhard Drews, auf der Straße zwischen Mitrovica und dem Grenzübergang Dog 31 / Brnjak an einer kosovoserbisehen Sperre an der Weiterfahrt gehindert, weil er durch den britischen stellvertretenden Leiter von EULEX, Andy Sparkes, begleitet wurde. COM KFOR setzte die Fahrt wegen des Durchfahrtsverbots für seinen Begleiter nicht fort, um die Lage nicht zu eskalieren, sondern kehrte nach Mitrovica zurück. Nachdem man sich dort getrennt hatte, konnte COM KFOR ohne größere Schwierigkeiten auf dem Landweg den Grenzübergang Gate 1 / Jarinje erreichen.


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(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Der Einsatz eines Rese^ebataillons (Operational Reserve Force Battahon ORF

Btl) iS, akmell bis zum 31.12.11 durch das zuständige Regionalkommando der NATO in Neapel verlängert worden.

Deutsche Absich, is, es unverändert, das derzeit im Einsatz befindliche Bataillon vor Weihnachten und dem Jahreswechsel 2011 / 2012 wieder nach Deutschland zurückzuverlegen. Ob dann noch Ersatz gestellt werden muss und wer d" stellen wird, wird in Abstimmung mit den NATO-Kommandobehörden derzeit

geprüft.

4. Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Seit dem 01.11.11 wird das deutsche Personal im EUFOR-Hauptquartier noch einmal reduziert. Es ist geplant, dass ab Ende November 2011 noch drei deutsche Soldaten dort eingesetzt sind, die ihren Dienst in der mit Ausbildungsund Beratungsaufgaben beauftragten „Capacity Building and Training Division“ versehen. Darüber hinaus wird unverändert das deutsch-österreichische Reservebataillon (ORF Btl), das zurzeit im Kosovoeinsatz ist, grundsätzlich auch für Aufgaben in Bosnien und Herzegowina bereit gehalten.

. Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.


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'''b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse
'''

== '''6. Sudan''' ==


'''a. Politische Lage'''

Die zum Teil erfolgte Implementierung des Comprehensive Peace Agreement (CPA) von 2005 hat außenpolitisch für den Sudan keinen grundsätzlichen Neuansatz gebracht. Die Regierung des Sudan setzt derzeit eher darauf, Lösungsprozesse ohne internationale Einbindung zu verfolgen.

Ohne internationale Unterstützung droht dem Land weitere Destabilisierung, die keineswegs nur die laufenden Konfliktlösungsprozesse unterminieren würde. Neben den aktuellen Konflikten im Darfur, in Süd-Kordofan und im Bundesland „Blauer Nil“ verdient die schwierige Wirtschaftsentwicklung besonderes Augenmerk. Der sich zuspitzende Versorgungsengpass und die sinkende Kaufkraft schüren Unzufriedenheit in der Bevölkerung.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat sich Ende Oktober mit Darfur und den Aussichten des Friedensprozesses beschäftigt. Die Weigerung einer Reihe von Rebellengruppen, sich diesem Prozess anzuschließen, wurde dabei mit Sorge zur Kenntnis genommen. Sämtliche Rebellengruppen wurden aufgerufen, sich dem Friedensprozess anzuschließen. Die Regierung des Sudan wurde aufgefordert, den Friedensprozess für die Rebellen offen zu halten und mit UNAMID weiter zu kooperieren.

'''b. Bedrohungslage'''

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als niedrig, im Darfur als erheblich eingestuft.

'''c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)
'''
Keine berichtenswerten Ereignisse


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7. Südsudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

Am 29.10.11 is. es im Bereich der S.ad, Mayom, rund 90 Kilometer südwestlich der Provinzhauptstadt Bentiu im Unity State, zu bewaffneten Auseman ersetzungen zwischen den Streitkräften des Südsudan und einer lokalen Rebellengrupp,erung gekommen. Dabei wurden nach Angaben der südsudanesischen Streitkrafte rund 60 Rebellen getötet. Zudem seien 15 zivile Todesopfer zu beklagen.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan

(UNMISS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

8. Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

9. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bed roh ungs läge

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht aus sechs Schiffen und acht Bordhubschraubem.

Die Einheiten kommen aus Spanien, Frankreich, den Niederlanden und Deutschland (Fregatte BAYERN und Fregatte KÖLN).

Der auf Fregatte BAYERN eingeschiffte Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander), der deutsche Flottillenadmiral Thomas Jugel, verfugt weiterhin über fünf Seefemaufklärer aus Spanien, Frankreich, Deutschland und Luxemburg

( 2 ).

Die Fregatte BAYERN fuhrt seit dem 26.10.11 einen Schutzauftrag für ein durch das Weltemährungsprogramm gechartertes Schiff von Mombasa (Kenia) nach Bossasso (Somalia) durch.

10. Westliches und östliches Mittelmeer

♦

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

An OAE beteiligen sich derzeit vier Nationen mit Schiffen, einem Unterseeboot sowie Aufklärungs- und Frühwarnflugzeugen der NATO (AWACS).

Der deutsche Beitrag besteht weiterhin aus dem Unterseeboot U34 und seit dem

01.11.11 wieder aus dem deutschen Anteil AWACS. Die deutschen Soldaten des NATO AWACS Verbandes waren zwischenzeitlich - vor dem Hintergrund der Operation UNIFIED PROTECTOR - aus der OAE herausgelöst worden.


11. Libanon

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a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, aut See in der Area of Maritime Opcrations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon

(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Sechs Nationen, davon fünf mit seegehenden Einheiten, beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus vier Fregatten und Korvetten aus Bangladesh, Indonesien und der Türkei, drei Patrouillenbooten aus Griechenland und Deutschland sowie einer deutschen Unterstützungseinheit.

Die Minenabwehrfahrzeuge ENSDORF und PASSAU sowie der Tender WERRA bilden den deutschen Beitrao

Am 02.11.11 erfolgte der Wechsel vom 16. auf das 17. deutsche Einsatzkontingent UNIFIL in Limassol.

12. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter. EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 1.046 Polizisten an, davon 101 Deutsche.


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‘ -

3. LufttransDort<>ingq t7r , f

zur TTT--aMJjberwach U na S flii r g- efernaufklärern

Utzil "g der Einsatyfrnntingentp im B erichtszeitraum

EUFOR

UNIFIL

OAE

ATALANTA

0

0

0

Ö

Ö

0

KFOR

Lufttransporte Anzahl Flüge Anzahl Überwachungsflüge


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m 15 -

22 . 12.01

erstes BT-Mandat

aktuelles

BT-Mandat

aktuelles

Mandatsende

15.11.07 14.11.03 20.09.06 19.12.08 08.07.10jj 02.12.09 09.06.11 02.12.10 15.11.12 31.12.11 30.06.12 18.12.11

aktuelle

Mandatsobergrenze

höchste

Mandatsobergrenze

bisherige maximale Stärke

bereitgehalten

1 Offiziere

11.290

930

156

5

12

3

29

41

114

| Unteroffiziere

4.078

2.895

646

5

0

0

111

126

295

| Mannschaften

2.224

1.406

538

1

0

0

66

66

147

I Zivilbedienst.

1 13

6

3

0

0

0

0

2

2

Gesamt 1

7.605

5.237 2

1.343 4

11

12

3

206

235

558

Frauen

375

230

109

1

0

0

7

10

18

Reservisten |

451

351

79

1

0

2

2

4

12

FWDL 3 1

187

49

53

0

0

0

25

23

37

1 Ende „weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen cs wünscht» wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

2 Ende „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichcrt dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist.

3 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 inkL ORF-Bataillon 5 inkL NATO HQ Sarajevo 4 Operation ACTIVE ENDEAVOUR 7 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EU SEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 4) sind insgesamt 7.653 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

1

*♦

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.

2

Kunduz: 1.149 Soldaten, Feyzabad: 273 Soldaten, Taloqan: 49 Soldaten, Mazar-e Sharif: 3.264 Soldaten, Kabul: 321 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 111 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan. 69 Soldaten des NATO-E3A-Verbandes sind derzeit bei NATOAWACS eingesetzt.

Besonderheit: zzt. Kontingentwechsel


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Anlage 1

UdP

gebilligte

Einsatz¬

ort

Anzahl

Soldatinnen

/ Soldaten

Einsatzzweck

Einsatz¬

beginn

Einsatz-

Ende

(geplant)

Bemerkungen

06/10

25

Kandahar/

Bagram

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Femmeldesoldaten des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.

07.02.10

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25

Soldaten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.


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'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.