﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundesministerium der Verteidigung

Einsatzführungsstab

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Unterrichtung des Parlamentes

43/11

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 26. Oktober 2011, 10:00 Uhr


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1. Afghanistan 

a. Politische Lage

Die Aussichten für den Abschluss eines neuen Programms (Enhannced Credit Facility / ECF) des Internationalen Währungsfonds (IWF) für Afghanistan haben sich in den letzten Wochen verbessert. Die Verhandlungen über das ursprünglich schon für September 2010 geplante Programm verzögerten sich aufgrund der Krise um die Kabul Bank immer wieder. Im Mai 2011 waren noch drei der vom IWF geforderten vorrangigen Maßnahmen („prior actions") durch die afghanischen Behörden nicht erfüllt:

(1) parlamentarische Zustimmung zur Refinanzierung der Zentralbank für Verluste aus der Rettung der Kabul Bank,

(2) Forensisches Audit (detaillierte Buchprüfung) eines zweiten systemrelevanten Geldinstituts und

(3) konkrete Ergebnisse strafrechtlicher Ermittlungen.

Angesichts politischer Widerstände im Unterhaus und der monatelang schwelenden Krise um die Parlamentswahlen gab es bei der ersten Forderung, der Rekapitalisierung der Zentralbank, lange keine Bewegung. Am 15.10.11 genehmigte das Parlament bei nur zwei Gegenstimmen letztlich den notwendigen Nachtragshaushalt. Dem vom IWF geforderten forensischen Audit eines zweiten systemrelevanten Geldinstituts stimmten die afghanischen Behörden nach langem Zögern zu; dessen Durchführung verläuft nach Angaben des IWF auch gut. Im Gegensatz zur Kabul Bank ergaben sich hier bislang keine Anzeichen systematischer Betrugsfälle. Die dritte Forderung nach konkreten Ergebnissen strafrechtlicher Ermittlungen bleibt bestehen. Die Festnahmen des früheren Vorsitzenden der Kabul Bank und seines Geschäftsführers am 30.06.11 sowie von sieben Personen der Leitungsebene stellen allerdings erste Fortschritte dar.

Der Bericht der technischen Prüfmission des IWF, die sich Anfang Oktober 2011 in Kabul aufhielt und erkennbare Fortschritte auf afghanischer Seite konstatierte, wird Mitte November 2011 an den Exekutivrat weitergeleitet, wo schließlich über ein neues ursprünglich für September 2010 geplantes IWF-Programm entschieden wird.


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b. Bedrohungslage

(Grafik)

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich(Fußnote 1). In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel,

Regional Command West: insgesamt mittel,

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,

Regional Command South: insgesamt hoch,

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 17.10.11 bis 23.10.11 (42. KW) registrierte ISAF landesweit 566 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 372 Schusswechsel und Gefechte, 127 Sprengstoffanschläge - darunter zwei Selbstmordattentate in den

(Fußnote 1) Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Provinzen Faryab (Fußnote 2) und Badghis - sowie 62 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und fünf sonstige Vorfälle.
Neun Vorfälle ereigneten sich im RC North, zwei im RC Capital, 29 im RC West, 119 im RC South, 193 im RC Southwest und 214 im RC East.
Insgesamt sind bei den Vorfällen fünf ISAF-Soldaten gefallen; weitere 88 ISAF-Soldaten wurden verwundet.

(Grafik)

c. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Schwerpunkte der Operationsführung sind unverändert die Regionalkommandos Süd, Südwest und Ost.

(Fußnote 2) Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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(2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfälle außerhalb RC North and RC Capital)

Am 19.10.11 griffen regierungsfeindliche Kräfte (Opposing Militant Forces OMF) nationale und internationale Sicherheitskräfte in der Provinz Paktika (Distrikt Yahya Khei) mit einer behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtung (Improvised Explosive Device / IED) an. Dabei sind zwei amerikanische Soldaten gefallen.

In der Provinz Lowgar (Distrikt Puli Alam) ist am 22.10.11 bei einem Feuergefecht zwischen OMF und internationalen Sicherheitskräften ein amerikanischer Soldat gefallen.

Am 23.10.11 kam es zu einem Feuergefecht zwischen nationalen und internationalen Sicherheitskräften und OMF in der Provinz Helmand (Distrikt Nahri Saraj). Dabei ist ein amerikanischer Soldat gefallen.

Bei einem IED-Anschlag am 23.10.11 auf nationale und internationale Sicherheitskräfte und einem Feuergefecht mit OMF in der Provinz Ghazni (Distrikt Giro) ist ein polnischer Soldat gefallen.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert. Schwerpunkt bleibt die Stabilisierung des Kunduz-Baghlan-Korridors. Die für das Partnering mit der afghanischen Armee (Afghan National Army / ANA) zuständigen deutschen Ausbildungs- und Schutzbataillone (AusbSchtzBtl) führten in der vergangenen Woche weiterhin gemeinsame Operationen mit den Afghanischen Sicherheitskräften (Afghan National Security Forces ANSF) durch. Dabei waren das AusbSchtzBtl Kunduz im Raum Kunduz und das AusbSchtzBtl Mazar-e Sharif in der Provinz Baghlan eingesetzt.


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(2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfälle außerhalb RC North and RC Capital)

Am 19.10.11 griffen regierungsfeindliche Kräfte (Opposing Militant Forces OMF) nationale und internationale Sicherheitskräfte in der Provinz Paktika (Distrikt Yahya Khei) mit einer behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtung (Improvised Explosive Device / IED) an. Dabei sind zwei amerikanische Soldaten gefallen.

In der Provinz Lowgar (Distrikt Puli Alam) ist am 22.10.11 bei einem Feuergefecht zwischen OMF und internationalen Sicherheitskräften ein amerikanischer Soldat gefallen.

Am 23.10.11 kam es zu einem Feuergefecht zwischen nationalen und internationalen Sicherheitskräften und OMF in der Provinz Helmand (Distrikt Nahri Saraj). Dabei ist ein amerikanischer Soldat gefallen.

Bei einem IED-Anschlag am 23.10.11 auf nationale und internationale Sicherheitskräfte und einem Feuergefecht mit OMF in der Provinz Ghazni (Distrikt Giro) ist ein polnischer Soldat gefallen.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert. Schwerpunkt bleibt die Stabilisierung des Kunduz-Baghlan-Korridors. Die für das Partnering mit der afghanischen Armee (Afghan National Army / ANA) zuständigen deutschen Ausbildungs- und Schutzbataillone (AusbSchtzBtl) führten in der vergangenen Woche weiterhin gemeinsame Operationen mit den Afghanischen Sicherheitskräften (Afghan National Security Forces ANSF) durch. Dabei waren das AusbSchtzBtl Kunduz im Raum Kunduz und das AusbSchtzBtl Mazar-e Sharif in der Provinz Baghlan eingesetzt.


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Die Auflage des COM ISAF Joint Command (IJC), ANSF verstärkt zur Übernahme der Verantwortung bei Operationsplanung und -durchführung zu bringen, wird in aktuellen Operationen im RC North umgesetzt. So beträgt bei der gemeinsamen Operation von afghanischen und ISAF-Kräften im Raum westlich Mazar-e Sharif (Provinz Balkh) das Kräfteverhältnis zwischen ANSF und ISAF 4:1, in Phasen geringer Intensität sogar bis zu 8:1.

Das zunächst zur Verlegung zum RC East vorgesehene Infanterie-Kandak des 209. ANA-Korps (siehe UdP 40/11 bis 42/11) wurde nicht abgerufen. Es ist nun wieder in die Operationsführung der 3. ANA-Brigade eingebunden.

Am 19.10.11, gegen 15.20 Uhr afghanischer Ortszeit, wurden deutsche Kräfte im Raum Pul-e Khumri, sieben Kilometer westlich des Observation Post (OP) North, nach zunächst vorliegenden Meldungen unter Nutzung eines IED angegriffen. Dabei wurde ein deutscher Soldat leicht (nicht wie zuerst eingeschätzt „mittelschwer“) verletzt und durch Verwundetenlufttransport (Forward AirMedEvac) in das Einsatzlazarett Mazar-e Sharif geflogen. Am 22.10.11 erfolgte die Rückverlegung des Soldaten im Strategischen Verwundetenlufttransport (StratAirMedEvac) nach Deutschland zur weiteren stationären medizinischen Behandlung. Sein Gesundheitszustand ist stabil.

Das beschädigte geschützte Fahrzeug wurde geborgen. Bei nachfolgenden routinemäßigen Untersuchungen vor Ort durch Feldjägerkräfte und Sprengstoffexperten stellte sich am 25.10.11 heraus, dass ein Sprengstoffanschlag ausgeschlossen werden kann. Weitere Untersuchungen zum tatsächlichen Hergang des Vorfalls dauern noch an.

In den Abendstunden des 21.10.11 wurden ANA-Kräfte, begleitet durch ein deutsches Ausbildungs- und Beratungsteam (Operational Mentor and Liaison Team / OMLT), zur Sicherung nach einem Sprengstoffanschlag gegen amerikanische Kräfte rund 40 Kilometer nordöstlich von Kunduz eingesetzt. Um 22.05 Uhr afghanischer Ortszeit wurden die amerikanischen Kräfte erneut angesprengt. Zeitgleich wurden die in der Sicherung befindlichen afghanischen und deutschen Kräfte mit Handwaffen beschossen. Diese erwiderten das Feuer.


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Bei den Gefechtshandlungen wurde ein amerikanischer Soldat verwundet. Es 
gab keine personellen und materiellen Schäden bei den deutschen Kräften.

Am 21.10.11, um 13.30 Uhr afghanischer Ortszeit, wurden deutsche Kräfte rund 20 Kilometer nördlich der Stadt Baghlan mit Handwaffen und Panzerabwehrhandwaffen angegriffen. Gemeinsam mit afghanischen Verstärkungskräften durchkämmten die deutschen Kräfte in den darauffolgenden Stunden den Raum. Dabei wurden sie erneut beschossen. Deutsche Soldaten wurden bei dem Vorfall nicht verwundet.

Nach Beendigung der Kampfhandlungen wurde eine Aufklärungsdrohne LUNA zur Überwachung eingesetzt. Diese musste aufgrund technischer Probleme um 18.47 Uhr afghanischer Ortszeit notlanden. Eine sofort eingeleitete Suche unter Einsatz von Gefechtsfeldbeleuchtung durch Mörser führte zunächst nicht zum Erfolg und musste abgebrochen werden. Afghanische Zivilpersonen fanden die Drohne und übergaben sie am 22.10.11 an deutsche Kräfte.

Am 23.10.11 wurden gegen 12.15 Uhr afghanischer Ortszeit deutsche Kräfte in der Ortschaft Taloqan (Provinz Takhar) beschossen. Da es sich um eine vermutlich kleinkalibrige Waffe gehandelt hatte, nahm die Fahrzeugbesatzung den Beschuss während der Fahrt nicht als solchen wahr. Daher waren eine exakte örtliche und zeitliche Eingrenzung sowie eine nachträgliche Täterermittlung nicht möglich. Es gab keinen Personenschaden. Am geschützten Fahrzeug Typ WOLF entstand geringer Sachschaden.

Am 17.10.11 verübte ein Selbstmordattentäter einen Sprengstoffanschlag gegen die Fahrzeugkolonne des Chefs des afghanischen Geheimdienstes (National Directorate of Security / NDS) der Provinz Faryab. Dabei wurde eine Zivilperson getötet. Sechs NDS-Angehörige und zwei Zivilpersonen wurden verletzt. Unter den Verletzten war auch der Leiter des NDS der Provinz Faryab, Dr. Said Ahmad Sadat. Dieser wurde am 17.10.11 in das Einsatzlazarett Mazar-e Sharif gebracht und stationär behandelt. Dort erlag er am Morgen des 24.10.11 seinen Verletzungen.

Deutsche Kräfte waren von diesem Vorfall nicht betroffen.


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(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 95 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 4.091 afghanische Ausbildungsteilnehmer von deutschen Polizisten und Feldjägern der Bundeswehr ausgebildet. In 16 laufenden Ausbildungen werden derzeit 704 afghanische Polizisten durch 61 deutsche und 42 afghanische Trainer aus- und fortgebildet.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul werden zurzeit 110 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut. Diese bilden 2.354 Ausbildungsteilnehmer aus.

(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es zwei Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1005.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.


d. Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Am 18.10.11 wurde das neu errichtete „Justice Library and Training Center“ für Studentinnen der Rechts- und Scharia-Fakultäten auf dem Campus der Balkh-Universität feierlich eröffnet. Das Zentrum wurde vom Rechtsstaatlichkeitsprogramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Afghanistan finanziert.

Auf Grundlage einer Vereinbarung mit den Rechts- und Scharia-Fakultäten der Universität unterstützt das über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) umgesetzte Programm vor allem die Studentinnen. So werden die jungen Juristinnen beispielsweise in einem Netzwerk zusammengeführt, in dem sie die Möglichkeit zum Austausch untereinander und mit bereits erfahrenen Juristinnen sowie Zugang zu ergänzenden Ausbildungskursen bekommen. Die Einrichtung eines geschützten Lern- und Schulungsumfelds war dabei ein besonderes


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Anlicgcn der Studentinnen, die in der männerdominierten afghanischen Gesellschaft oftmals große Schwierigkeiten haben, sich beruflich zu entfalten. Au Wunsch der juristischen Fakultäten hat das Programm zur 8

Rcchtsstuatlichkeit das Universitätsgelände daher mit einem zusätzli Gebäudeteil für das „Justice Library and Training Center ausgestattet, einer kleinen Bibliothek einen Intemetraum und einen Schulungsraum umfa zugänglich nur für die Studentinnen.

Die afghanische Industrie- und Handelskammer (Afghanistan Chamber of Commerce and Industries / ACCI) hat landesweit Wahlen durchgeführt, um neue Vorstände für ihre 21 Provinzkammem zu bestimmen. Dabei wurde sie vom Vorhaben „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung“ im Auftrag des BMZ unterstützt. Mehr als 28.000 Unternehmen nahmen an den Vorstandswahlen teil, bei denen über die Hälfte der Vorstandsmitglieder neu in ihr Amt gewählt wurde, darunter elf Frauen. Als Sprachrohr der Unternehmen setzt sich die ACCI für die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Afghanistan ein. Gleichzeitig unterstützt die ACCI einheimische Firmen, ihre Strukturen zu professionalisieren, Mitarbeiter auszubilden und Netzwerke im In- und Ausland aufzubauen. Diese Dienstleistungen werden von der Zentrale in Kabul sowie von 21 Provinzkammem angeboten. Die Anzahl der zahlenden ACCI-Mitglieder stieg in den letzten Monaten von 7.000 auf mehr als 62.000.

Das BMZ unterstützt die Kooperation zwischen deutschen und afghanischen Unternehmen. Zur Förderung dieser Kooperation im Bergbaubereich wurde im Oktober 2011 eine Erkundungsmission in der Provinz Badakhshan durchgeführt. Badakhshan ist bekannt für zahlreiche Edelsteinvorkommen; insbesondere das für Afghanistan typische Lapislazuli wird hier seit mehr als 9.000 Jahren gefördert. Mit einfachen Mitteln und unter gefährlichen Bedingungen arbeiten die Bergleute am Abbau der Steine. Verbesserungsbedarf besteht sowohl für den Gesundheitsschutz als auch für die Wirtschaftlichkeit der Abbaustätten.

Tiefblaue, qualitativ hochwertige Abschnitte des Lapislazuli sind relativ selten. Neben den begehrten tiefblauen Lagen tritt das Mineralgemisch vor allem auch in hellblauen, violetten und grünen Farbtönen auf, die weit weniger geschätzt werden. Gerade für diese „lb-Ware“ interessiert sich jedoch das deutsche Unternehmen


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Mikon Mineralienkontor GmbH, denn für Hobbyschleifer sowie für die Herstellung von Kosmetika und Farben sind diese Lagen bestens geeignet. Die genaue Ausgestaltung einer entsprechenden Zusammenarbeit der Mikon Mineralienkontor GmbH mit afghanischen Unternehmen wird derzeit geprüft.

Am 08.10.11 wurde die preisgekrönte Ausstellung „Peace Counts“ im Goethe Institut Kabul vom stellvertretenden Minister für Information und Kultur feierlich eröffnet. Die Ausstellung zeigt Friedensmacher weltweit - Menschen, die sich in Konfliktregionen für Friedenslösungen einsetzen. Anhand von Biografien wird ihre Arbeit verdeutlicht. Die Ausstellung wurde von der „Peace Counts Foundation“, München und dem Institut für Friedenspädagogik, Tübingen, entwickelt und in Kooperation mit dem Goethe Institut und der deutsch-afghanischen Entwicklungszusammenarbeit in Kabul umgesetzt. An einem anschließenden einwöchigen Fortbildungsprogramm zum Thema Friedensschaffung nahmen mit Unterstützung des BMZ-Grundbi ldungsprogramms unter anderen Lektoren der fünf Lehrerausbildungsinstitute (Teacher Training Colleges / TTCs) der Provinzen Balkh, Badakhshan, Kunduz, Sar-e-Pul und Takhar teil. „Peace Counts“ wird in den folgenden Monaten als Wanderausstellung im Rahmen der Lehrerausbildung in den fünf Nordprovinzen eingesetzt.

e. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistanee Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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3. Kosovo

a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, fllr den Norden der Republik

Kosovo als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Am Nachmittag des 19.10.11 beschlossen die kosovoserbischcn Bürgermeister der vier Gemeinden im Norden des Kosovo, ihre Blockade so lange fortzusetzen, bis die kosovoalbanischen Zoll- und Polizeibeamten von den Grenzübergüngcn Dog 31 / Bmjak und Gate 1 / Jarinje abgezogen würden. Sie boten KFOR an, die Sperren begrenzt zu öffnen, KFOR sollte jedoch nur zu bestimmten Zeiten und nach Kontrolle durch Kosovoserben passieren dürfen. Auch wurde der Abzug von EULEX und dafür die Stationierung von UNMIK und serbischen Streit- und Sicherheitskräften im Norden der Republik Kosovo verlangt. Ziel der Kosovoserben bleibt die Verhinderung der Implementierung des kosovarischen Zollregimes und damit die Verhinderung der Ausübung von Souveränitätsrechten durch die Republik Kosovo. KFOR akzeptierte die kosovoserbischen Forderungen nicht. KFOR und EULEX waren sich von Beginn an einig, dass sowohl für KFOR als auch EULEX eine ständige und bedingungslose Bewegungsfreiheit in der gesamten Republik Kosovo gegeben sein müsse.

In den frühen Morgenstunden des 20.10.11 begann KFOR mit der Verlegung von zusätzlichen Kräften in den Raum zwischen Mitrovica und Grenzkontrollstelle Dog 31 / Bmjak. Die von Kosovoserben errichteten Straßenblockaden wurden teilweise geöffnet, einige Straßensperren bestehen jedoch weiter. Bei den Sperren im Raum östlich von Zubin Potok behinderten jeweils rund 200 Kosovoserben die Räumung. KFOR setzte unter anderem Reizmittel und schweres Räumgerät ein. Dabei wurden acht KFOR-Soldaten und mehrere Kosovoserben leicht verletzt. Derzeit ist die Lage an den Sperren ruhig. Uneingeschränkte Bewegungsfreiheit im Zuge der Straße zum Grenzübergang Dog 31 / Bmjak hat KFOR jedoch noch nicht hersteilen können,


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weil kosovoserbische Zivilisten Straßensperren permanent besetzen beziehungsweise immer wieder neue temporäre Blockaden errichten.

KFOR hat bisher immer dort auf eine gewaltsame Räumung der durch Demonstranten besetzten Sperren verzichtet, wo diese Maßnahmen zu einem unkalkulierbaren Risiko für Leib und Leben der Demonstranten oder der Soldaten geführt hätten. Das deeskalierende militärische Vorgehen bei der Ausführung des Auftrages zur Durchsetzung uneingeschränkter Bewegungsfreiheit im Norden der Republik Kosovo wird durch die internationale Gemeinschaft gestützt. Eine Lösung des Problems wird weiterhin politisch unter Einbeziehung Belgrads gesucht.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Der Einsatz des deutsch-österreichischen operativen Reservebataillons (Operational Reserve Force / ORF) ist bis zum 09.11.11 vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung (Beginn der Räumung von Straßensperren durch KFOR am 20.10.11) ist derzeit davon auszugehen, dass der Einsatz bis zum

09.12.11 verlängert werden könnte. Ein formaler Antrag dazu liegt noch nicht vor.

Deutschland beabsichtigt, das ORF-Bataillon vor Weihnachten nach Deutschland zurück zu verlegen. Ob Ersatz zu stellen ist und durch wen, obliegt der Prüfung der NATO-Kommandobehörden.

4. Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse


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*• Bedrohung! läge

Die Bedrohung im Land ist zurzeit Insgesamt nl* mittel, In den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Slld-Kivu Je nach Region ul» erheblich bl* hoch clngestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission *ur Slcherheltssektorreform (EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Sudan

a. Politische Lage

Der Führer der ehemaligen Rebellcnorganisution „Liberation und Justice Movement“ (LJM), Tijani el-Sissi, wurde am 23.10.11 vom sudanesischen Staatspräsidenten Omar Al-Bashir als Vorsitzender der sudanesischen Regionalverwaltung für Darfur (Darfur Regional Authority) vereidigt. Dieser Schritt folgt der im Juli in Katar zwischen der LJM und der sudanesischen Führung geschlossenen DohaFriedensvereinbarung zu Darfur (Doha Document for Peace in Dafür). Die Darfur Regional Authority selbst wird in den nächsten Tagen gebildet.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als niedrig, im Darfur als erheblich eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Natlom / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse


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7. Sfidsudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan

(UNMISS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

%

8. Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Im Zeitraum vom 18.10.11 bis 20.10.11 führte der Kommandeur der Mission, der irische Oberst Michael Beary, in Mogadischu (Somalia) Gespräche mit Vertretern der Afrikanischen Union und der somalischen Übergangsbundesregierung (TFG). Dabei ging es um die Klärung der Einzelheiten der Rückführung des zweiten Ausbildungsdurchgangs von Bihanga (Uganda) nach Mogadischu und dessen Integration in die TFG-Streitkräfte sowie den Beginn des dritten Ausbildungsdurchgangs. Derzeit rechnet die Missionsführung mit einem Wechsel der Ausbildungsdurchgänge Anfang November.

9. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren

Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.


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oneration der Europtoehen Union zur Beteiligung der Bundeswehr «n aNTA _ Beitrag im Rahmen der Bekämpfung der Piraterie: Operation A

EU NAVFOR SOMALIA .. ff nd ac ht Bordhubschraubem.

Der ATALANTA-Verband besteht aus sechs Schiffen und a

Die Einheiten kommen aus Spanien, Frankreich, den Niederlan en un (Fregatten BAYERN und KÖLN). Der auf der Fregatte BAYERN emgesch.ffie Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) Flottil ena miral Thomas jugel verfüg, weiterhin über vier Seefemaufklärer aus Spanien, Deutschland

und Luxemburg (2).

10. Westliches und östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

An OAE beteiligen sich derzeit sieben Nationen mit Schiffen, einem Unterseeboot, Minenabwehrfahrzeugen und Seefemaufklärem.

Der deutsche Beitrag besteht aus dem Unterseeboot U34, den Fregatten SACHSEN und SCHLESWIG-HOLSTEIN sowie dem Minenjagdboot BAD BEVENSEN.

11. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United N„« , (UNIFIL) atl0M toteri m Force i

in Lebanon

(1) UNDTL

Keine berichtenswerten Ereignisse


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Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

* C nCn * C * avon m * t scegehcndcn Einheiten, beteiligen sich an der IFIL. Sic besteht derzeit aus vier Fregatten/Korvetten aus Bangladesh, doncsien und der lürkei, drei Patrouillenbooten aus Griechenland und Deutschland (ENSDORF und PASSAU) sowie einer deutschen

Unterstützungseinheit (Tender WERRA).

12. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatllchkettsmisskm der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 1.042 Polizisten an, davon 86

Deutsche.

13. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflttge mit Seefernanfklärem zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum


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14. Stärke der deutschen Einsatzkontingente

20.09.06

02.12.04

12.0d.99

09.06.11

02 . 12.10

09.06.11

18.12.11

30.06.12

erstes BT-Mandat

aktuelles BT-Mandat

aktuelles Mandatsende

aktuelle

Mandatsobergrenze

höchste

Mandatsobergrenze

bisherige maximale Stärke

41 für strategischen Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)

im Inland bereitgehalten

Offiziere

Unteroffiziere

Mannschaften

2.220

Zivilbedienst

Frauen

Reservisten

FWDL

1 Ende „weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

2 Ende „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils

12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist

* Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 InkL ORF-Bataillon * inkL NATO HQ Sarajevo ‘ Operation ACTIVE ENDEAVOUR 7 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 4) sind insgesamt 7.695 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

Kunduz: 1.153 Soldaten, Feyzabad: 248 Soldaten, Taloqan: 49 Soldaten, Mazar-e Sharif: 3.105 Soldaten, Kabul: 319 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 102 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan. 92 S oldaten des NATO-E3A-Verbandes sind derzeit bei NATOAWACS eingesetzt. --—

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


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Anlage 1

Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

{| class="wikitable"
|+ align="bottom" style="color:#e76700;" |''Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF''
|-
! scope="col"| UdP
! scope="col"| Gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten
! scope="col"| Einsatzort
! scope="col"| Einsatzzweck
! scope="col"| Einsatzbeginn
! scope="col"| Einsatzende (geplant)
! scope="col"| Bemerkungen
|-
| align="center"| 06/10
| align="center"| 25
| align="center"| Kandahar / Bagram
|Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz
von deutschen Fernmeldesoldaten des 1st NATO
Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA 1st NSB
(ehemals Fernmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen
der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und
Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest
gebilligt.
| align="center"| 07.02.10
| 
|Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25
Soldaten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.
|-
| align="center"| 32/11
| align="center"| 1
| align="center"| Kandahar / Camp Bastion
| Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz eines Offiziers auf dem Kandahar Airfield / Camp Bastion  gebilligt. Der Offizier ist als Austauschoffizier im Rahmen des Personalaustauschprogramms zwischen der Luftwaffe und der Royal Air Force bei der 8. RAF Force Protection Wing Headquarters eingesetzt. In dem britischen Objektschutzbataillon nimmt er die Aufgaben eines Gefechtsstandoffiziers wahr. Der Einsatz ist für die Zeit vom 08.08.11 bis 01.12.11 geplant.
| align="center"| 08.08.11
| align="center"| 01.12.11
|
|}


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'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.