﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundesministerium der Verteidigung

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Postanschrift 11055 Berlin

TEL <49(0)30-18-24-29600 / 29622

fax  49 (0)30-18-24-28627

Unterrichtung des Parlamentes

42/11

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 19. Oktober 2011, 10:00 Uhr


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1. Afghanistan a. Politische Lage

Bundespräsident Christian Wulff besuchte im Rahmen seines Staatsbesuches in Afghanistan vom 16.10.11 bis 17.10.11 unter anderem das deutsche Einsatzkontingent im ISAF-Regionalkommando Nord (Regional Command / RC North). Zuvor wurde er in Begleitung des General Inspekteurs der Bundeswehr in Kabul vom afghanischen Präsidenten Hamid Karsai mit militärischen Ehren empfangen. In Mazar-e Sharif und Kunduz führte er Gespräche mit deutschen Soldatinnen und Soldaten, Angehörigen verbündeter Streitkräfte, Polizeiausbildem und Wiederaufbauhelfem. Darüber hinaus informierte sich der Bundespräsident im Polizeitrainingszentrum Mazar-e Sharif über die Ausbildung afghanischer Polizisten und besuchte ein ziviles Wiederaufbauprojekt.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat nach intensivem Verhandlungsprozess am 12.10.11 einstimmig die von Deutschland eingebrachte und federführend verhandelte Resolution 2011 (2011) angenommen. Diese verlängert das Mandat der internationalen Afghanistan-Schutztruppe ISAF um ein Jahr, bis zum 13.10.12. Deutschland ist seit Januar 2011 bis Ende 2012 nicht-ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und hat unter anderem die Federführung zu Afghanistan übernommen.

Mit Blick auf den laufenden Transitionsprozess und die Vereinbarungen zwischen der NATO und der afghanischen Regierung seit dem NATO-Gipfel von Lissabon wurde die Resolution im Text angepasst.

Die Resolution beinhaltet die aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Transition, regionale Aspekte, Partnerschaftsaktivitäten, Versöhnungsprozess, Wahlen, Menschenrechte und Sicherheitslage. Eingang in die Resolution als Einzelaspekte fanden unter anderem der Kampf gegen Drogen, die Bedrohung der Zivilbevölkerung durch behelfsmäßig hergestellte Sprengsätze (Improvised Explosive Devices / IED) und Selbstmordanschläge der regierungsfeindlichen Kräfte (Opposing Militant Forces / OMF), die Forderung an die afghanische Regierung zur Stärkung des Justizsektors sowie die Bedeutung einer wirtschaftlichen Stabilisierung. Im Weiteren weist die Resolution die Verantwortung für zivile Opfer überwiegend den OMF zu. Dagegen werden die Bemühungen der ISAF zur Vermeidung ziviler Opfer ausdrücklich anerkannt. Die Resolution stellt die wesentliche völkerrechtliche


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Voraussetzung sowohl für das aktuelle Bundestagsmandat, als auch für die anstehende nationale Mandatierung dar.

Der Wortlaut der Resolution kann auf der Webseite der Vereinten Nationen

eingesehen werden ( http://daccess-ods.un.org/TMP/1384221.76241875.html ).

b. Bedrohungslage

/

Jvwzj*

Wsrtfek

UinurGin

Bedrohunqalaqe

■ Hoch

■ Erheblich

L Mittel

F Niedrig

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul:

Regional Command West: Regional Command East: Regional Command South: Regional Command Southwest:

insgesamt mittel, insgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch, insgesamt hoch, insgesamt erheblich bis hoch.

1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Im Zeitraum vom 10.10.11 bis 16.10.11 (41. KW) registrierte ISAF landesweit 732 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 493 Schusswechsel und Gefechte, 119 Sprengstoffanschläge - darunter zwei Selbstmordattentate in den Provinzen Kandahar und Paktiya 2 - sowie 100 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und 20 sonstige Vorfälle.

12 Vorfälle ereigneten sich im RC North, vier im RC Capital, 29 im RC West, 153 im RC South, 220 im RC Southwest und 314 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen sieben ISAF-Soldaten gefallen; weitere 82 ISAFSoldaten wurden verwundet.

c. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Schwerpunkte der Operationsführung sind unverändert die Regionalkommandos

Süd, Südwest und Ost.

2 Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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COM ISAF Joint Command (IJC) unterstreicht vor dem Hintergrund der anstehenden Umstrukturierung und der damit verbundenen Kräftereduzierung die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Übernahme von Eigenverantwortung und Initiative durch die afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Securit>

Forces / ANSF).

(2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfälle außerhalb RC North und RC Capital)

Bei Feuergefechten zwischen OMF und internationalen Sicherheitskräften am 10.10.11, 13.10.11 und 15.10.11 in den Provinzen Kandahar (Distrikt Zhelay) und Helmand (Distrikte Sangin und Nahri Saraj) sind insgesamt zwei amerikanische und ein britischer Soldat gefallen.

Am 13.10.11 und 15.10.11 griffen in den Provinzen Kunar (Distrikt Bar Kunar) und Helmand (Distrikte Nahri Saraj) OMF internationale und nationale Sicherheitskräfte an und verwickelten diese in Feuergefechte. Dabei sind insgesamt zwei amerikanische und ein estnischer Soldat gefallen.

Ein amerikanischer Soldat ist bei einem IED-Anschlag auf internationale Sicherheitskräfte am 14.10.11 in der Provinz Khwost (Distrikt Tere Zayi) gefallen.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert, Schwerpunkt bleibt die Stabilisierung des Kunduz-Baghlan-Korridors. Die für das Partnering mit der afghanischen Armee (Afghan National Army / ANA) zuständigen deutschen Ausbildungs- und Schutzbataillone (AusbSchtzBtl) führten in der vergangenen Woche weiterhin gemeinsame Operationen mit den ANSF durch. Dabei waren das AusbSchtzBtl Kunduz im Raum Kunduz und das AusbSchtzBtl Mazar-e Sharif in der Provinz Baghlan eingesetzt.


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Am 10.10.11 wurde der Bericht der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA), „Treatment of Conflict-Related Detainees in Afghan Custody , veröffentlicht. Auf die darin enthaltenen und bereits bekannten Vorwürfe von teilweise schweren Menschenrechtsverletzungen in zahlreichen Hafteinrichtungen wurde durch ISAF bereits im Vorgriff auf die Veröffentlichung reagiert (siehe UdP 38 und 41/11).

ISAF veranlasste die sofortige Einstellung der Überführung von in Gewahrsam genommen Personen in die genannten Hafteinrichtungen und die Erstellung eines Sechs-Punkte-Programms (Long-Term Detention Certification and Monitoring Framework) zur nachhaltigen Beseitigung der Missstände. Neben der teilweisen Unterbindung von Übergaben an bestimmte Hafteinrichtungen wird hierin ein aktives „Monitoring“ von in Gewahrsam genommenen Personen in afghanischen Hafteinrichtungen und, gemeinsam mit den afghanischen Partnern, eine routinemäßige Überprüfung der Bedingungen in diesen Einrichtungen angewiesen. Diese Vorgaben gelten für Personen, die durch ISAF selbst oder durch ANSF im Zuge gemeinsamer Operationen bei Anwesenheit von ISAF in Gewahrsam genommen wurden. Weiterhin sind Aus- und Weiterbildung des Personals von Hafteinrichtungen, die Re-Zertifizierung nach erfolgter Mängelabstellung, die Unterstützung der afghanischen Seite bei der Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen sowie die Schaffung einer transparenten Überprüfungsroutine zur nachhaltigen Einhaltung der internationalen Standards vorgesehen.

Diese Maßnahmen wurden in einer ISAF-Weisung sowie auf operativer Ebene in einer Weisung des IJC angeordnet und in den Regionalkommandos umgesetzt. Dadurch wird der Aufgabenumfang des COM RC North erweitert.

Die Maßnahmen betreffen ISAF-Aufgaben, die unter die im Bundestagsmandat aufgezählten Aufgaben zur Unterstützung der afghanischen Regierung bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit sowie der Reform des Sicherheitssektors fallen. Die ohne Zeitverzug eingeleiteten Maßnahmen der afghanischen Behörden (Bildung einer Delegation zur Untersuchung der Vorwürfe) und ISAF (sofortige Einstellung der Überführung in Gewahrsam genommener Personen in genannte Hafteinrichtungen) werden, in der den Bericht begleitenden Pressemitteilung, positiv herausgestellt.


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Durch COM IJC wurde am 11.10.11 die geplante Operationsführung im RC North für den kommenden Winter gebilligt. Absicht ist es, die S.cherhe.tslage im westlichen Teil des RC North zu stabilisieren. So sollen die Voraussetzungen für den Ausbau der Ringstraße (Highway) 1 von Ghormach nach Bala Murghab (Provinz Badghis) geschaffen werden. In der kommenden Woche erfolgt Abstimmung der Operationsführung zwischen den ISAF-Kräften im RC North und der ANA. Der Schwerpunkt der Operationsführung des RC North wird bis auf Weiteres unverändert auf den Kunduz-Baghlan-Korridor gerichtet bleiben, auf den sich auch die deutsche Beteiligung konzentriert.

Das zur Verlegung zum RC East vorgesehene Infanterie-Kandak des 209. ANAKorps hat mit weiteren Verstärkungskräften unverändert die Verlegebereitschaft hergestellt (siehe UdP 40 und 41/11), wurde bisher jedoch nicht abgerufen. Es wird daher nicht mehr mit einer Verlegung gerechnet, so dass diese Kräfte nun wieder in die Operationsführung der 3. ANA-Brigade eingebunden werden.

Am 12.10.11 kam es im Camp Marmal in Mazar-e Sharif nach der Esseneinnahme in der durch die Firma LOG-ESKO geführten deutschen Verpflegungseinrichtung zu einer Gruppenerkrankung. Als Ursache wird eine Lebensmittelvergiftung durch toxinbildende Bakterien vermutet. Betroffen waren über 200 ISAF-Angehörige verschiedener Nationen, darunter auch 140 deutsche Soldatinnen und Soldaten. Die Truppenküche wurde vorsorglich gesperrt und desinfiziert, konnte aber am Nachmittag des 12.10.1 1 den normalen Betrieb wieder aufnehmen. Ab dem 13.10.11 sind keine Erkrankungen mehr aufgetreten. Die mikrobiologischen Untersuchungen laufen derzeit. Die bereits bestehende zusätzliche Aufsicht des Auftragnehmers durch die Territorial Verwaltung der Bundeswehr wurde intensiviert. Eventuelle weitere Maßnahmen sind abhängig von den Ergebnissen der Untersuchungen.

Am 13.10.11 gegen 17.00 Uhr afghanischer Ortszeit wurde im Distrikt Archi, etwa 40 Kilometer nordöstlich von Kunduz, eine multinationale Patrouille mit deutschen und amerikanischen Soldaten sowie Kräften der ANA und ANP mit einem IED angegriffen. Dabei wurde ein amerikanisches Fahrzeug beschädigt. Deutsche Kräfte unterstützten bei der Absicherung der Anschlagstelle. Im


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Verlauf der Absicherung zündete ein zweiter Sprengsatz, der einen amerikanischen Soldaten leicht verwundete. Deutsche Soldaten wurden bei dem Angriff nicht verwundet.

Vom 11.10.11 bis 15.10.11 besuchte der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Hellmut Königshaus, das deutsche EinsKtgt ISAF.

Zur Verbesserung des Schutzes der Soldaten im Einsatz vor der Gefährdung durch IED wird derzeit eine nationale Anfangsbefähigung zum Öffnen und Offenheiten von Verkehrswegen durch Kampfmittelabwehrkräfte (Route Clearance) realisiert. Dabei handelt es sich um unbemannte Komponenten aus fembedienbarer Detektion sowie Manipulation, ergänzt um bereits vorhandene Fähigkeiten der Kampfmittelabwehr (unter anderem Räumung). Die Einzelkomponenten WIESEL mit Bodendurchdringungsradar zur Detektion und MiniMINEWOLF zur Manipulation können getrennt von einander zum Einsatz kommen und aus einem Führungsfahrzeug Transportpanzer FUCHS 1A8 gesteuert werden.

Am 12.10.11 wurden die ersten zwei MiniMINEWOLF und Lkw 15to MULTI FSA im strategischen Lufttransport nach Mazar-e Sharif verlegt. Am 14.10.11 erfolgte der Transport der Zubehörcontainer. Das Bedienerpersonal hat am

18.10.11 in das Einsatzgebiet verlegt.

Am 18.10.11 nahm eine deutsche Nachtpatrouille gegen 20:30 Uhr afghanischer Ortszeit im nördlichen Kandahari Belt, rund 25 Kilometer nördlich des Stützpunktes OP NORTH, Handwaffenfeuer im Raum Hemmat Khel wahr. Es gab keine personellen oder materiellen Schäden bei den betroffenen deutschen Kräften.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 95 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 4.091 afghanische Ausbildungsteilnehmer von deutschen Polizisten und Feldjägern der Bundeswehr ausgebildet. In 16 laufenden Ausbildungen werden derzeit 704 afghanische Polizisten durch 61 deutsche und 42 afghanische Trainer aus- und fortgebildet.


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An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / AN PA) in Kabul werden zurzeit 110 afghanische Trainer im Rahmen Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut. Diese bilden 2.35

Ausbildungsteilnehmer aus.

(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es zwei Unterstützungsflüge mit C-160 TRANS ALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1003.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

d. Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Um den grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Austausch zwischen Afghanistan und Tadschikistan sowie Afghanistan und Pakistan auf lokaler Ebene zu stärken, beauftragte das Auswärtige Amt im Jahr 2010 die KfW Entwicklungsbank mit der Durchführung des „Pakistan-Afghanistan-Tajikistan Regional Integration Programme“ (PATRIP), das die strukturschwachen Grenzregionen stärken soll. Innerhalb dieses Programms wurden 2010 und 2011 erfolgreiche Einzelvorhaben in der afghanisch-tadschikischen Grenzregion mit dem Aga Khan Development Network umgesetzt (beispielsweise Bau der Shurabad- und Vanj-Brücke).

Am 11.10.11 fand auf Einladung der deutschen Botschaft in Kabul eine Reise nach Badakhshan statt, an der die Botschafter der USA, Norwegens, Australiens und Russlands sowie der Vertreter der Aga Khan Stiftung teilnahmen. Ziel der Reise war es, für die in Gründung befindliche PATRIP-Stiftung weitere Geber zu werben. Die Reise wurde mit großem Aufwand von der Provinzregierung Badakhshans unterstützt. Der Ansatz von PATRIP, durch grenzüberschreitende Projekte mit Tadschikistan, in Zukunft auch mit Pakistan, die wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung in Grenzgebieten zu verbessern, stieß auf großes Interesse.

Afghanistan ist der drittgrößte Kaschmirproduzent weltweit. Allerdings werden derzeit lediglich 30% der Kaschmirziegen fachgerecht genutzt, wozu das „Kämmen“


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der Ziegen gehört, das die Kaschmirproduktion erheblich steigern kann. Die Nordprovinzen sind besonders gut geeignet fllr die Zucht von Kaschmirziegen, da dort ein kaltes und trockenes Klima herrscht. In der Provinz Badakhshan werden Uber 400.000 Tiere gezählt, die rund 240 Tonnen Wolle im Jahr produzieren können.

Der größte Kaschmiruntemehmer Afghanistans, Abdul Basir Hotak, der seit 2007 eine Verarbeitungsfabrik in Herat leitet, investiert vor diesem Hintergrund in die lokale Kaschmirproduktion in Badakhshan.

Seine Investition in eine entsprechende Verarbeitungsanlage in Faizabad wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und den Nichtregierungsorganisationen Aga Khan Foundation, Mercy Corps und Concem Worldwide unterstützt. Mitarbeiter des Unternehmens werden das unverarbeitete Rohmaterial von Schäfern und Gemeinden der Distrikte Badakhshans aufkaufen und nach Faizabad transportieren. Die darauf folgenden Verarbeitungsschritte beinhalten unter anderem das Sortieren und Waschen der Wolle. Das Produkt wird dann über die Provinz Herat ins Ausland exportiert. Die neue Kaschmirverarbeitungsanlage in Faizabad schafft nicht nur Arbeitsplätze in Faizabad selbst, sondern bietet auch den Bauern und Ziegenzüchtem in den Distrikten eine nachhaltige Einkommensquelle.

An der Nationalen Polizeiakademie in Kabul endete am 10.10.11 eine fünftägige Fortbildung zum Thema Kinderrechte. Zwanzig Polizeiausbilder lernten die internationalen und nationalen Kinderrechtsstandards kennen und bekamen Einblicke in den Ansatz der restaurativen Justiz und zu Alternativen zur Haftstrafe, wie beispielsweise Freiheit auf Bewährung, Schlichtung und gemeinnützige Arbeit. Im Auftrag des BMZ unterstützte eine Fachkraft des Zivilen Friedensdienstes (ZFD) der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) die Konzeption und Durchführung der Fortbildung durch die afghanische Menschenrechtskommission (Afghanistan Independent Human Rights Commission / AIHRC) und die Nichtregierungsorganisation Terre des hommes.

Die Idee eines erzieherischen Jugendstrafrechts, welches die Interessen der Opfer und die Notwendigkeit der sozialen Wiedereingliederung minderjähriger Delinquenten berücksichtigt, ist neu in Afghanistan. Zwar gibt es seit 2005 in Afghanistan ein Kinder- und Jugendstrafrecht, doch die darin festgelegten Regeln für


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die Behandlung minderjähriger Straftäter werden vielfach noch nicht umgesetzt. Laut

UNICEF kennen Polizei und Gerichte diese oftmals nicht.

Ziel des Workshops war es, der Polizei ein Gefühl der Verantwortung Wohlergehen der Kinder zu geben. Die Polizisten sollen nicht nur die internati und nationalen Standards kennen, sondern die Rechte der Kinder praktisch in tägliche Arbeit einbeziehen können.

e. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assis tance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

f. Sonstiges

Bezugnehmend auf einen TV-Beitrag des Magazins FAKT vom 04.10.11 über einen

möglichen Verstoß eines deutschen Offiziers gegen die Einsatzregeln der NATO bei

einem Gefecht im September 2010 in Afghanistan hat sich der Generalbundesanwalt

mit Schreiben vom 07.10.11 an das Einsatzfuhrungskommando der Bundeswehr

gewandt. Um prüfen zu können, ob ein Anfangsverdacht für Straftaten nach dem

Völkerstrafgesetzbuch besteht, wurde um Mitteilung der vorhandenen Erkenntnisse

und um Übersendung sämtlicher sich auf den Vorfall beziehenden Unterlagen gebeten.

Die in dem TV-Beitrag aufgegriffenen Vorwürfe waren Gegenstand einer Eingabe an

den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (WB 2 372/2011) vom 26.01.11,

deren Bearbeitung noch andauert. Eine erneute Befassung des

Verteidigungsausschusses mit dem Bericht der Bundesregierung über die in der

Eingabe geäußerten Vorwürfe soll in der Sitzung des Verteidigungsausschusses am

09.11.11 erfolgen.

U»bcklgtan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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Kosovo

a. Politische Lage

Die Bewegungsfreiheit von KFOR bleibt durch die weiter vorhandenen Straßensperren im gesamten Norden eingeschränkt. Sowohl KFOR, als auch die EU und EULEX haben wiederholt zur Aufhebung der Blockaden aufgerufen.

b. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Am 13.10.11 errichtete KFOR in Zusammenarbeit mit EULEX einen Kontrollpunkt an der in den vergangenen Wochen von Kosovoserben gebauten Umgehungsstraße, um so den Schmuggel über die „grüne Grenze“ zu verhindern. Da sich die Versorgung aus der Luft angesichts des einsetzenden Herbstwetters immer schwieriger gestaltet, rief KFOR am 14.10.11 erneut öffentlich dazu auf, die Straßensperren freiwillig zu räumen. Derzeit dauern Gespräche mit Vertretern der kosovoserbischen Gemeinden über eine freiwillige Räumung an. COM KFOR hat nach Ablauf eines Ultimatums bis 19.10.11 mit der zwangsweisen Räumung der Blockaden begonnen.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Das deutsch-österreichische operative Reservebataillon (Operational Reserve Force / ORF) befindet sich bis auf weiteres im Kosovo.

Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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Beteüigung der Bundeswehr an der EU Force (Eur vk,

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

In seinen Schlussfolgerungen hat der Rat für Auswärtige Angelegenheiten (RAA) am 10.10.11 beschlossen, mit Planungen für eine Anpassung der Operation EUFOR ALTHEA zu beginnen. Zukünftig soll sich die Operation stärker auf Ausbildungsunterstützung und Fähigkeitenentwicklung für die bosnisch-herzegowinischen Streitkräfte konzentrieren. Daneben bleibt die Aufgabe der Unterstützung der bosnisch-herzegowinischen Regierung bei der Aufrechterhaltung eines sicheren und geschützten Umfeldes im Land bestehen. Das exekutive Mandat der Operation wird fortgesetzt. Eine angemessene operative Reserve soll auf Abruf außerhalb von Bosnien und Herzegowina verbleiben. Die Operation ALTHEA unterliegt dabei einer ständigen Überprüfung durch den RAA.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als niedrig, im Darfur als erheblich eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr ,n der United Nation, / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Sfldsudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

8 . Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission

[EUTM] / SOMALIA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

9 . Horn von Afrika und angrenzend e Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht aus sechs Schiffen und acht Bordhubschraubem. Die Einheiten kommen aus Spanien, Frankreich, den Niederlanden und Deutschland (Fregatten BAYERN und KÖLN). Der auf Fregatte BAYERN eingeschiffte Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) Flottillenadmiral Thomas Jugel verfügt weiterhin über vier Seefemaufklärer aus Spanien, Deutschland und Luxemburg (2).

10* Westliches und östliches Mittelmegr

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

An OAE beteiligen sich derzeit sechs Nationen mit Schiffen, Unterseebooten, Minenabwehrfahrzeugen und Seefemaufklärem.

Der deutsche Beitrag besteht aus dem Unterseeboot U34 und dem Minenjagdboot BAD BEVENSEN, das im Rahmen der Standing NATO Mine Countermeasure Group 2 (SNMCMG2) vom 18.10.11 bis zum 27.10.11 bei OAE eingesetzt wird.

11. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operation (AMO) als niedrig eingestuft.


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b. Beteiligung der Bandemehr ,n der United Nations Interim Force in Lebnnon (UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Sechs Nationen, davon fünf mit seegehenden Einheiten, beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus vier Fregatten/Korvetten aus Bangladesh, Indonesien und der Türkei, drei Patrouillenbooten aus Griechenland und Deutschland (ENSDORF und PASSAU) sowie einer deutschen Unterstützungseinheit (Tender WERRA).

12. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 1.046 Polizisten an, davon 89 Deutsche.

13. Lufttransporteinsätze und Überwachnngsflflge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

ISAF

KFOR

EUFOR

UNIFIL

OAE

ATALANTA

Lufttransporte Anzahl Flüge

47

1

0

0

0

0

Anzahl Überwachungsflüge

0

0

0

0

0

0


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W

02.12.04 02 . 12.10 21.11.11 2

900

3.000 (2004)

19.12.08

02 . 12.10

18.12.11

1.400

1.400 (2008)

12.06.99

09.06.11

11.06.12 1

1.850

M00 (1999)

22 . 12.01

25.01.11

31.01.12

5350

5350

( 2010 )

5.433

(2011)

6.440

(1999)

aktuelle

Mandatsobergrenze

bisherige maximale Stärke

aktuelles

Mandatsende

aktuelles

BT-Mandat

erstes BT-Mandat

1.139

(2005)

UNMISS

UNAMID

o

UNIFIL

08.07.11

15.11.07

14.11.03

20.09.06

29.09.11

08.07.10

02.12.09

09.06.11

15.11.12

15.11.12

31.12.11

30.06.12

50

50

700

300

50

(2011)

250

(2007)

3100

(2003)

ii

•<s

4

(2011)

8

(2010)

578

(2010)

1.231

(2006)

41 für strategischen Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)

im Inland bereitgehalten

1.272

Unteroffiziere

Mannschaften

Zivilbedienst

7.278

Frauen

Reservisten

FWDL

1 Ende „weiterer 12 Monate” - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag vgr Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

2 Ende „weiterer 12 Monate” - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion bt

3 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 ORF-Bataillon 5 inkL NATO HQ Sarajevo 4 Operation ACTIVE ENDEAVOUR 7 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 5) sind insgesamt 7327 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

Kunduz: 1.133 Soldaten, Feyzabad: 250 Soldaten, Taloqan: 49 Soldaten, Mazar-e Sharif: 3.089 Soldaten, Kabul: 308 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 97 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan. 93 Soldaten des NATO-E3A-Verbandes sind derzeit bei NATOAWACS eingesetzt.

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


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Anlaee 1

Kurzfrist ige Untersttttzungsleistungen ISAF

UdP

gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten

Einsatz¬

ort

Einsatzzweck

Eiasatz-

beginn

Einsatz-

Ende

(geplant)

Bemerknagen

06/10

25

Kandahar/

Bagram

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Femmeldesoldatcn des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.

07.02.10

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze. von 25

SoldatcnZ-inncn bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.

32/11

1

Kandahar / Camp Bastion

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz eines Offiziers auf dem Kandahar Airfield / Camp Bastion gebilligt. Der Offizier ist als Austauschoffizier im Rahmen des Personalaustauschprogramms zwischen der Luftwaffe und der Royal Air Force bei der 8. RAF Force Protection Wing Headquarters eingesetzt. In dem britischen Objektschutzbataillon nimmt er die Aufgaben eines Gefcchtsstandoffiziers wahr. Der Einsatz ist ftir die Zeit vom 08.08.11 bis 01.12.11 geplant.

08.08.11

01.12.11

•


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Anlage 2

Übersichtskarte der afghanischen Provinzen

32

10

14

31

RC CAPITAL

RC WEST (Italien)

1 s _ ^

jmf 26

SO ^

1 33 f

RC EAST

(USA)

2t

Verantwortungsbereich des deutschen Regional Command (RC) North mit Insgesamt 6 Provlnclal Reconstruction Teams (PRT):

2 deutsche, 1 ungarisches, 1 schwedisches,

1 norwegisches und 1 türkisches PRT

26

13

14 PANJSHAYR 16 PARWAN

16 KAP ISA

17 NURISTAN

18 LAG H MAN 1» KUNAR

20 NANGARHAR

1 BADAKHSHAN

2 TAKHAR

3 KUNDUZ

4 BALKH

6 JOWZJAN

6 FARYAB

7 BADGHIS

5 HERAT • FARAH

10 GHOR

11 SAR-EPuL

12 S AMAN GAN

13 BAGHLAN

21 KHOST

22 PAKTIVA

23 LOGAR

24 KABUL 26 BAMYAN

26 URUZGAN

27 HELMAND

28 NIMROZ

28 KANDAHAR

30 ZABUL

31 GHAZNI

32 WARDAK

33 PAKTIKA

34 DAYKUNDI

11

12

Definitionen der Bedrohungsstufen

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

NIEDRIG: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen für bevorstehende Angriffe vor.

MITTEL: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin.

ERHEBLICH: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen liegen nicht vor.

HOCH: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.