﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundesministerium der Verteidigung

Elnsatzführongsstab

hausanschrift Stauffenbergstraße 18,10785 Berlin Postanschrift 11055 Berlin

tb  49 (0)30-18-24-29600 / 29622 fax *49 (0)30-18-24-28627

Unterrichtung des Parlamentes

38/11

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 21. September 2011,10:00 Uhr


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1. Afghanistan

a. Bedrohungslage

f l« y »m TTtrvijS 11 in im /Kabul /

Matslob

106 200 km

Osykuft*!

■ Hoch

■ Erheblich L Mittel

F Niedrig

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul:

Regional Command West: Regional Command East: Regional Command South: Regional Command Southwest: insgesamt mittel, insgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch, insgesamt hoch, insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 12.09.11 bis 18.09.11 (37. KW) registrierte ISAF landesweit 591

Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 378 Schusswechsel und

• 2

Gefechte, 127 Sprengstoffanschläge - darunter ein Selbstmordattentat in Kabul -

1

Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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50 wie 84 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und zwei sonstige Vorfälle.

Zehn Vorfälle ereigneten sich im RC North, acht im RC Capital, 15 im RC West, 140 im RC South, 170 im RC Southwest und 248 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen neun ISAF-Soldaten gefallen; weitere 105 1SAF-

Soldaten wurden verwundet.

Am 19.09.11 kam es in der Provinz Jowzjan in der Ortschaft Aqchah (gleichnamiger Distrikt) zu einem Sprengstoffanschlag. Ein Motorradfahrer zündete einen Sprengsatz in der Nähe des örtlichen Polizeihauptquartiers. In Folge der Explosion sollen ein Polizist und eine Zivilperson getötet sowie ein weiterer Polizist und sieben Zivilpersonen verletzt worden sein.

Durch einen Selbstmordangriff am 20.09.11 in Kabul wurde der Vorsitzende des afghanischen Friedensrates und frühere Präsident (1992-1995) Burhanuddin Rabbani getötet. Durch seine guten Beziehungen zur ehemaligen Nordallianz, aber auch seine


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Kontakte zu den Taliban sowie in die beiden Nachbarländer Pakistan und Iran war Rabbani ein prominenter Mittler zwischen den verschiedenen Parteien. Mit seiner Tfltung haben die regierungsfeindlichen Kräfte (Opposing Militant Forccs / OMF) ein klare* Zeichen gegen eventuelle Fricdcnsgespräche gesetzt.

Am »piten Nachmittag 20.09.11 tötete ein afghanischer Polizist im Polizeihauptquariier in Pul-e Khumri (Provinz Baghlan) drei Polizisten. Zwei weitere Polizisten wurden verletzt. Der Angreifer selbst kam ebenfalls ums Leben.

b. International Security Aaslatance Force (ISAF)

(1) Mttttertacfce Lege (allgemein)

In Kürze werden die Entscheidungen COM ISAF bezüglich der anstehenden Reduzierung der US-amerikanischen Truppen in Afghanistan erwartet. Welche Auswirkungen die mögliche Reduzierung auf das Kräftedispositiv und damit das Flhigkcitspotenzial des RC North haben werden, lässt sich derzeit noch nicht beurteilen.

Schwerpunkte der Operationsftihrung sind unverändert die Regional Commands South, Southwest und East.

In dem durch die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch veröffentlichten Bericht zu Menschenrechtsverletzungen (siehe UdP 37/11) durch Kräfte der sogenannten afghanischen Milizen und der Afghan Local Police (ALP) wird im Verantwortungsbereich des RC North eine ALP-Einheit in Pul-e Khumri (Provinz Baghlan) mit schweren Menschenrechtsverletzungen in Verbindung gebracht. ISAF hat bereits mit einer Weisung auf den Bericht reagiert und eine detaillierte Analyse der Vorfälle sowie eine Überprüfung der Vorgaben der Rekrutierung und Ausbildung der ALP beauftragt.

COM ISAF informierte über einen angekündigten Untersuchungsbericht der Vereinten Nationen zum Umgang mit Gefangenen in einigen afghanischen Polizeistationen und Gefängnissen. Die Veröffentlichung des UNAMA Berichtes wird ftlr den 10.10.11 erwartet. Nach dessen Veröffentlichung werden


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*5*

sowohl die afghanischen Behtnien als auch COM ISAF den darin enthaltenen Feststellungen im Hin/einen mtchgchen.

Im Vorgriff auf die Veröffentlichung hat COM ISAF in einer Weisung vom 10.09.20t I vorsorglich angeorxinet, dass hei ISAF-Operationen und Operationen

Partnerings Bericht

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werden dürfen. Die Regionalkommandos wurden in einer ersten Reaktion unter

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«u,uv, c ,„ beauftragt, auemame n«wiwnw.twp“ — —.......

sicherzustellen. d*=s in Gewahrsam genommene Personen ausschließlich dorthm

überführen

(2) Militärische Lage (SkfcerheitsvorttUe außerhalb R< North und Capital)

Am 12.09.11. 14.09.11 und 15.09.11 griffen OMF nationale und internationale Sicherheitskräfte mit behelfsmäßig hergestellten Sprengvornchtungen (Improvised Explosive Device / IED) an. Dabei sind drei amerikanische Soldaten gefallen. Zwei Anschläge ereigneten sich in der Provinz Helmand (Distrikt Sangin), der dritte in Kandahar (Distrikt Panjwa'i).

In den Provinzen Wardak (Distrikt Maidan Shahr) und Helmand (Distrikt Nahr-e Saraj) verw ickelten OMF am 13.09.11 und 14.09.11 nationale und internationale

Sicherheitskräfte in Feuergefechte. Dabei sind ein amerikanischer und ein britischer Soldat gefallen. Ä-V

Am 15.09.11 und 18.09.11 beschossen OMF in den Provinzen Laghman (Distrikt Alisheng) und Kandahar (Distrikt Panjwa’i) nationale und internationale SicherheitskrMe. Dabei sind zwei amerikanische Soldaten

gefallen.

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(3) RC Capital / Teile Dautschw Kiaeatakowtiageat (KiniKlgt)

Bei dem Angriff im Inncmnadtbereleh von Kabul, unter emlerem auf die USamerikanische Doutehelt und da* INAF-Hauptquartler um 13.09,11 (»lohe UdP 37/11), sollen nach bisherigen Meldungen Insgesamt IM Personen getötet (ftinf afghanische Polizisten, drei Zivilpersonen, zehn OMF) und 26 afghanische Polizisten beziehungsweise ISAF-Soldaten und Zivilpersonen verletzt worden sein. Verlässliche Zahlen liegen noch nicht vor, Deutsche waren nicht betroffen.

Den Angreifern Ist es bei keinem der AngrlfTVIel« gelungen, in die jeweiligen $ Kembereichc einzudringen oder hier Opfer zu erzielen. Das Vorgehen der afghanischen Sicherhcitskräfte, die Hlr die Hauptstadt Kabul bereits die Sicherheitsverantwortung Übernommen haben, war professionell.

Die Zahl der Anschläge in Kabul Ist gegenüber den Vorjahren nicht ansteigend und macht weniger als 0,5% der sicherheitsrelevanten Zwischenfälle in Afghanistan aus. Kabul bleibt aber allein schon wegen des zu erwartenden internationalen Mcdicnechos unverändert ein Prestigeziel der OMF, Mit der gezielten Tötung von Schlüsselpersonal in Politik, Verwaltung und bei afghanischen Sicherhcitskräften (Afghan National Security Forces / ANSF), die seit Mitte 2010 zu beobachten ist, versuchen die OMF ferner, ein zunehmendes Maß an Unsicherheit zu erzeugen und die Handlungsfähigkeit der Entscheidungsträger zu lähmen.

(4) RC North / Deutsche« Einsatzkontingent (ElniKtgt)

Die ftlr das Partnering mit der afghanischen Armee (Afghan National Army / ANA) zuständigen deutschen Ausbildung!« und Schutzbataillone (AusbSchtzBtl) führten in der vergangenen Woche weiterhin gemeinsame Operationen mit den afghanischen Sicherhcitskräften durch.

Die OpcrationsfUhrung des RC North ist im Wesentlichen unverändert, Schwerpunkt bleibt die Stabilisierung des Kunduz-Baghlan-Korridors. Dabei waren das AusbSchtzBtl Kunduz im Raum Kunduz und das AusbSchtzBtl Mazar-e Sharif in der Provinz Baghlan eingesetzt.

Im südlichen Teil des Distriktes Chahar Darah (Provinz Kunduz) erfolgt die Übertragung der Verantwortung zum Halten des Raumes von ISAF-Kräftcn an


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die afghanischen SicherheilsWfte. Mit der Übergabe eines weiteren Außenpostens in diesem Raum an die ANSF tritt die hier laufende gemeinsame Operation in eine neue Phase. Künftig richtet sich der Schwerpunkt der von afghanischen und ISAF-Kräften im Partnering geführten Operation weiter nach Süden gegen OMF im Distrikt Aliabad (Provinz Kunduz). Gesamtziel der

Operation ist es, in der Provinz Kunduz den gegnerischen Einfluss auf die

nmwnheroane nach Tadschikistan, Shir

Hauptverbindungsstraße zwischen oem ncutralisiere n.

Khan Banda, und der südlichen Nachbarprovinz Bag

Am Nachmittag des ,5 09... würfe auf eine deutsche Patrouille rund 38 Kilometer nordöstlich von Kunduz ein Sprcngstoffanschlag verübt, bei dem cm geschütztes Fahrzeug vom Typ WOLF SSA angesprengt wurde. Ein Soldat wurde dabei mittelschwer verwundet und durch den begleitenden Beweglichen Arzttrupp medizinisch versorgt. Gleichzeitig eröffneten rund zehn bis 15 OMI mit Handfeuerwaffen das Feuer auf die deutsche Patrouille. Als die deutschen Soldaten das Feuer erwiderten, wichen die Angreifer aus. Nach Rückkehr der Patrouille in das PRT Kunduz meldeten sich drei weitere Soldaten mit leichten Verwundungen. Der mittelschwer verwundete deutsche Soldat wurde am

17.09.11 zur weiteren medizinischen Behandlung nach Deutschland geflogen und in ein Bundeswehrkrankenhaus gebracht.

Am 16.09.11 kam es gegen 11:15 Uhr afghanischer Ortszeit auf der Schießbahn des OP North (Provinz Baghlan) zu einem Schießunfall. Dabei feuerte ein deutscher Soldat unbeabsichtigt einen Schuss aus seiner Pistole P8 ab und

verletzte sich selbst leicht am Fuß. Nach medizinischer Versorgung konnte der Soldat wieder zu seiner Einheit zurückkehren.

Deutsche ISAF-Krifte wurden am 18.09.11 gegen 21:00 Uhr afghanischer Ortszeit rund fünf Kilometer nördlich des Provincial Advisory Teams (PAT)

Taloqan mit Handfeuerwaffen und Panzerabwehrhandwaffen beschossen

Soldaten der afghanischen Am.ee und eigene Kräfte erwiderten das Feuer- die Angreifer wichen aus. Es wurden keine deutschen Soldaten verwundet


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Am 18.09.11 hat der Bundesminister der Verteidigung Dr. Thomas de Maizltre einen unangekündigten Besuch im RC North absolviert. Vor Ort wurde er durch den deutschen Kommandeur des Regionalkommandos Nord in die aktuelle Lage eingewiesen. In Mazar-e Sharif, Maimanah und Hazrat-e Sultan traf der Minister nicht nur deutsche Soldatinnen und Soldaten, sondern auch Verbündete, mit denen er unter anderem über den geplanten, koordinierten Abzug der internationalen Kampftruppen aus Afghanistan bis Ende 2014 sprach.

Im Distrikt Archi der Provinz Kunduz kam es am 20.09.11 gegen 15:45 Uhr afghanischer Ortszeit zu einem IED-Anschlag auf amerikanische ISAF-Krflfte.

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Gleichzeitig wurden diese mit Handwaffen beschossen. Nachdem die afghanische Polizei am Anschlagsort eingetroffen war, explodierte ein zweites IED in der Nähe der stehenden Fahrzeuge. Bei dem Vorfall gab es lediglich Sachschäden. Deutsche Soldaten waren nicht beteiligt.

(5) Polizeiaufbau

Das afghanische Innenministerium hat entschieden, dass die bisherige Dauer der Basisausbildung afghanischer Polizisten von sechs auf acht Wochen erhöht wird. Die zusätzlichen Stunden sollen insbesondere für die Behandlung von Themen wie Menschen- und Frauenrechte, Rechtsstaat!ichkeit sowie das Versöhnungsund Reintegrationsprogramm genutzt werden.

Darüber hinaus konnte das seit Januar 2009 durch Deutschland durchgeführte Focused District Development Programm (FDD) zur Ausbildung afghanischer Polizisten auf Distriktebene nunmehr in 14 Distrikten abgeschlossen werden. In sechs weiteren Distrikten wird das FDD-Programm zunächst fortgeführt. Nach Abschluss der laufenden Zyklen Anfang 2012 konzentriert sich Deutschland verstärkt auf die Aus- und Fortbildung der afghanischen Polizisten in den durch Deutschland betriebenen Polizeitrainingszentren.

Die Übergabe der Sicherheitsverantwortung in afghanische Hände und der damit im Zusammenhang stehende Aufwuchs der afghanischen Nationalpolizei auf eine Stärke von 157.000 bis November 2012 erfordern eine Intensivierung der Aus- und Fortbildung der internationalen Staatengemeinschaft. Deutschland


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„ «h die Schwerpunktverlagerung auf die Au, un-ersm«. diesen Aufwuchs, du* ^ ^ Trainingsk apazi,ä«=n in den

und Fortbildung sowie durch d,= 76 0 auf über 1.600

dra ,schon Polizeitrainingszentren von

Ausbildungsplätze.

- —. - - *—Feldjägern der Bundeswehr ausgebildet. In Trainer

derzeit 436 afghanische Polizisten durch 52 deutsche und 37 a g ams

* ^ • •• • .

aus- und fortgebildet.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academ, AN PA) in Kabul werden zurzeit 65 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut. Diese bilden 2.354

Ausbildungsteilnehmer aus.

Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es sechs Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 990.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

Entwicklungszusammenarbeit

Am 19.08.11 kehrten zwei deutsche Entwicklungshelfer - ein Mitarbeiter der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und ein Bruder der Christusträger Bruderschaft - nicht von einem privaten Ausflug in der afghanischen Provinz Parwan zurück. Etwa zwei Wochen später wurden die Leichen der beiden Männer entdeckt, die augenscheinlich ermordet worden sind (siehe UdP 36/11 und 37/11). Der Grund für ihren gewaltsamen Tod ist bislang nicht aufgeklärt, die Ermittlungen dauern noch an. Beide Männer verfügten über langjährige Vor-Ort-


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Erfahrung in Afghanistan und haben sich um die Entwicklung des Landes verdient gemacht.

Im Rahmen des „Programms zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung im Norden und in Kabul“ (NaWi Afghanistan) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wurden die unternehmerischen Fähigkeiten und Qualifikationen von 75 potenziellen Unternehmern und Unternehmerinnen (17 Frauen) aus den drei Nordprovinzen Balkh, Takhar und Badakhshan in einem speziellen Training für Untemehmensgründer verbessert. Aus 1.000 Bewerbungen wurden 75 Gründungsideen mit nachhaltigem wirtschaftlichem Potenzial ausgewählt. Insbesondere die Erstellung eines Businessplanes für die eigene Geschäftsidee stand im Mittelpunkt des Trainings. Neben den betriebswirtschaftlichen Grundlagen galt es auch die eigene Gründerpersönlichkeit weiterzuentwickeln.

Der Zugang zu Kapital, insbesondere ftlr junge Firmen, ist durch überteuerte Kredite der Banken für Kleinfirmen oftmals beschränkt. Durch den Untemehmensgründerfonds des NaWi-Programms wurden seit dem Jahr 2009 116 Gründungen in den Nordprovinzen unterstützt und damit bis zu 400 Arbeitsplätze geschaffen. Die Investitionssummen der einzelnen Untemehmensgründungen lagen zwischen 3.000 und 9.000 Euro.

In Zusammenarbeit mit dem Handelsministerium der Volksrepublik China hat die mit Unterstützung des BMZ-finanzierten NaWi-Programms aufgebaute afghanische Exportförderagentur (Export Promotion Agency of Afghanistan / EPAA) die Teilnahme afghanischer Händler an der ersten chinesischen Asien-Europa-Messe ermöglicht. Die Messe, die Anfang September 2011 in der nordwestchinesischen Stadt Urumqi stattgefunden hat, ist eine wichtige Plattform für europäische und asiatische Unternehmen. Insgesamt 54 afghanische Delegierte haben die Messe in China besucht. Die afghanischen Vertreter, darunter der stellvertretende afghanische Handelsminister, haben bei Treffen unter anderem mit dem Gouverneur von Urumqi, einigen Großunternehmen sowie mit der Chinesischen Handelskammer Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der afghanisch-chinesischen Handelsbeziehungen diskutiert. Hierzu zählt etwa die Vereinfachung der Verfahren zur Visaerteilung für afghanische Unternehmen. Chinesische Unternehmen zeigten


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. _ . hen Produkten interessiert, so etwa an „Mica«.

sich an verschiedenen und han dgeknüpften Teppichen,

steinen, Karakul-Fellen, Trockentr

, . chcn An waltskammer wurde am 18.09.11 unter Das erste Regionalbüro der a g am m des Justizsektors in Kunduz

Beteiligung von über 50 Anwälten un ^ Koope ration des BMZ als

eröffnet. Der Aufbau des Büros erlolgte mit der

dem deutschen Auftraggeber

niederländischen Regierung und wurde von dieser finanziert.

1 onn« ln Kabul Begründet. Seither stieg die Die afghanische Anwaltskammer wurde 2008 in Kabu g g

Mitgliedszahl von damals 400 Anwälten in ganz Afghanistan aut mittlerweile ü

1.200 an.

d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nation» Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

Kosovo

a. Politische Lage

Am 16.09.11 fand planmäßig die Übergabe der Verantwortung Uber die beiden Grenzübergänge Gate 1 und Dog 31 von KFOR an EULEX statt. An beiden Übergängen befindet sich auch eine gemischt-ethnische kosovarische Minimalpräsenz bestehend aus jeweils zwei Angehörigen der Kosovo-Polizei und einem kosovarisehen Zollbeamten. Die eigentlichen Zollkontrollen sollen aber (siehe UdP 37/11) von EULEX durchgeftlhrt werden. In einer Presseerklärung bekräftigte der Staatsmmister des Auswärtigen Amtes, Dr. Werner Hoyer, am 16.09.11, dass die Übernahme der Zollkontrollen durch EULEX einen wichtigen Schritt für den freien Warenverkehr und die Normalisierung der Beziehungen zwischen Kosovo und


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Serbien darstellt. Er rief alle Seiten zu Deeskalation und voller Kooperation mit der Internationalen Gemeinschaft auf.

An den beiden GrenzUbergängen kam es am 16.09.11 zu Demonstrationen von Kosovo-Serben, die an Gate 1 in der Spitze um 350 - 400 Teilnehmer, an Dog 31 nur rund 40 Teilnehmer erreichten und, abgesehen von Steinwürfen, gewaltlos verliefen.

Am Wochenende (17./18.09.11) kam cs lediglich zu kleineren Zwischenfällen ohne unmittelbare Folgen für die Sicherheitslage.

s

Wegen der anhaltenden Proteste von Kosovo-Serben sichert KFOR weiterhin die genannten GrenzUbergänge, ein Lkw- oder Warenverkehr findet nicht statt. Die Grenzübergänge können vorerst nur aus der Luft versorgt werden, da alle Zufahrtswege zu den Übergängen wegen der noch vorhandenen und in den letzten Tagen zusätzlich neu errichteten und zum Teil durch Zement und Kies verstärkten Straßensperren im gesamten Norden geschlossen beziehungsweise nur teilweise passierbar sind.

Im Ergebnis ist der Norden Kosovos (vom kleinen Grenzverkehr mit Personenkraftwagen abgesehen) durch das kosovo-serbische Vorgehen abgeriegelt. Mit einem Fortdauern dieses Zustands über mehrere Tage ist zu rechnen, wobei eine weitere Eskalation der Lage nicht ausgeschlossen werden kann. Die kosovarische Regierung will auf etwaige Klagen aus dem Norden über eine „humanitäre Notlage“ mit dem Angebot antworten, dass serbische Lkw Uber den Übergang Gate 3 (bei Merdare) über den Süden Kosovos in den Norden fahren können. In Umsetzung der am 02.09.11 in Brüssel erzielten Vereinbarung (siehe UdP 36/11) lässt die kosovarische Seite dort serbische Lkw und Warentransporte passieren, während jedoch die serbische Seite kosovarische Güter mit dem vereinbarten Zollstempel weiterhin zurückweist.

Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.


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c Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR) fl) KFOR

KFOR beabsichtig, derzei. nicht, Stiaßenblockaden im Norden Kosovos (siehe oben) gewaltsam zu räumen.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Das deutsch-österreichische operative Reservebataillon bef

unverändert und bis auf weiteres in der Republik Kosovo.

Deutsche Soldatinnen und Soldaten sind sowohl an den Grenzübergangen 1 und 31 als auch im Raum nördlich und nordwestlich Mitrovica eingesetzt.

Der Kontingentwechsel vom 29. auf das 30. Einsatzkontingent KFOR hat am

12.09.11 begonnen und wird noch bis voraussichtlich zum 09.10.11 andauem.

4. Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

h. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsch«; Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

5. Demokratische Republik Konyo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als niedrig, im Darfur als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Sfldsudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan

(UNMISS)

Die Entstehung des 54. Staates Afrikas und seine Herausforderungen

Am 09.07.11 hat sich der Südsudan (Republik of South Sudan) unabhängig erklärt und ist damit der jüngste Staat Afrikas. Am 13.07.11 wurde er als 193. Mitglied in die Vereinten Nationen aufgenommen.

Die Gründung des Südsudan folgte einem sechs Jahre andauernden Prozess, der nach über 20 Jahren Bürgerkrieg unter internationaler Vermittlung am 09.01.05 mit der Unterzeichnung des „Comprehensive Peace Agreement“ (CPA) zwischen der Regierung des Sudan und der „Sudan People’s Liberation Movement / Army“ (SPLM /A) begann.

Die United Nations Mission in Sudan (UNMIS) - an der seit Beginn der Mission im Jahr 2005 insgesamt fast 500 deutsche Soldatinnen und Soldaten beteiligt waren hatte die Umsetzung der Vereinbarungen des CPA in der darin vereinbarten


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w I« des UNMIS-Mandatcs über die

Übergangszeit unterstützt. Einer Verlängerung

Unabhängigkeitserklärung des Südsudan hinaus lehnte der Suda

Die junge Nation startet unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen in die Unabhängigkeit: Mit dem Sudan besteht Uneinigkeit über Teile des Grenzverlaufs sowie über die Zugehörigkeit der Region Abyei. In den vergangenen Woche innerhalb des Sudan in Abyei wie auch in den Bundesstaaten Süd-Kordofan (Nuba Berge) und Blauer Nil zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den Sudan Armed Forces (SAF) und lokalen Milizen, die während des Bürgerkrieges im Sudan auf Seiten des Südens gekämpft haben.

Während sich die Konfliktparteien zur Deeskalation in Abyei auf eine überwiegend von äthiopischen Soldaten gebildete Friedenstruppe unter VN-Mandat einigen konnten (United Nations Interim Security Force for Abyei / UNISFA), zeichnet sich für die Konfliktregionen Süd-Kordofan und Blauer Nil noch keine tragfähige Lösung ab. Offiziell erachtet der Südsudan diese Konflikte als innerstaatliche Angelegenheit des Sudan. Die wichtige Frage der Aufteilung der Erlöse aus der Erdölförderung zwischen dem Sudan und dem Südsudan ist nach wie vor unbeantwortet.

Auch innenpolitisch steht der Südsudan vor großen Herausforderungen:

• Es gilt, einer aus über 60 Volksgruppen zusammengesetzten Bevölkerung eine südsudanesische Identität zu vermitteln. Dem entgegen steht die zum Teil durch strittige Wahlentscheidungen erlangte Vormachtstellung der Ethnie der Dinka, die bei rund 50% Bevölkerungsanteil die wesentlichen Schaltstellen der Macht in Regierung und Militär besetzt.

• Die Zivilbevölkerung des Südsudan ist nach den Jahren des Bürgerkrieges in weiten Teilen bewaffnet.

► Die jährlichen Migrationsbewegungen, jetzt auch über die neue Staatengrenze zwischen Sudan und Südsudan hinweg, bergen ein erhebliches Konfliktpotenzial, da auch die Viehherdentreiber stark bewaffnet sind.

' Die zunehmend schlechter werdende Versorgungslage im Südsudan hat zu starken Preissteigerungen und Mangel auch im Bereich der Grundnahrungsmittel geführt. Dies könnte in weiteren Bereichen des Südsudans zu einer Hungersnot


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fÜhren. Diese schwierige Versorgungslage wird durch die Rückkehr südsudanesischer Flüchtlinge aus dem Sudan noch verstärkt. Hochrechnungen

gehen davon aus, dass 85% der Südsudanesen von nur einem Dollar am Tag leben.

• Außerhalb der Hauptstädte der zehn Bundesstaaten des Südsudan gibt es kaum staatliche Verwaltungsstrukturen, staatliche Autorität und Kapazität. Die nicht ausgebildeten beziehungsweise fehlende Polizeikräfte sowie unzureichende rechtsstaatliche Bedingungen können Innere Sicherheit noch nicht hersteilen oder nachhaltig gewährleisten.

• Die südsudanesischen Streitkräfte verschlingen den größten Teil des Staatshaushaltes.

• Milizen kämpfen - zum Teil unter der Führung ehemaliger Generale der heutigen südsudanesischen Armee - gegen die Regierung in Juba. Nach der am 09.07.11 durch den Präsidenten des Südsudan verkündeten Amnestie für Rebellenbewegungen, befinden sich vier Rebellengruppen in einem - wenn auch mit Risiken verbundenen - bisher erfolgreich verlaufenen Integrationsprozess in die regulären südsudanesischen Streitkräfte. Drei Rebellenführer, die in den Regionen Oberer Nil und nördliches Jonglei agieren, haben bisher keine Versuche unternommen, auf die angebotene Amnestie einzugehen.

Insgesamt gefährden vielfältige ungelöste Fragen und Problemstellungen die Entwicklung und den Bestand des jungen und noch äußerst fragilen Südsudans. Daher unterstützt eine neue VN-Mission den Südsudan auf dessen Weg zur Stabilisierung und Konsolidierung. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VNSR) hat dazu am 08.07.11 durch Resolution 1996(2011) die United Nations Mission in South Sudan (UNMISS) eingerichtet. Deutschland beteiligt sich daran derzeit mit zwölf Stabsoffizieren.


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UNMISS und die Beteiligung deutscher Soldaten

Die Beteiligung deutscher Streitkräfte an UNMISS erfolgt auf Grundlage der Resolution 1996(2011) vom 08.07.11 und des Bundestagsmandates vom 08.07.11. Das aktuelle Mandat des VNSR für UNMISS endet am 08.07.12, das derzeitige Bundestagsmandat am 30.09.11. Es erlaubt den Einsatz von bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten als Einzelpersonal in Stäben, Experten mit Verbindungs-, Beratungsund Unterstützungsaufgaben sowie Militärbeobachter.

UNMISS wird von der Norwegerin Hilde Johnson als Sondergesandte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen geführt. Die Schwerpunkte der Mission liegen in der Friedenskonsolidierung und dem Fähigkeitenaufbau im Südsudan. UNMISS hat eine autorisierte Stärke von bis zu 7.000 Soldaten (gegenwärtig operiert UNMISS zu wesentlichen Teilen mit den militärischen Kräften, die von UNMIS auf dem heutigen Staatsgebiet des Südsudan stationiert waren [Stand September 2011 ca.

bis zu 900 Polizisten und einer angemessenen zivilen Komponente. Force Commander ist der nigerianische Generalmajor Moses Bisong Obi.


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Die militärische Komponente soll hohe Mobilität aufweisen und in der Fläche über Verbindungselemente zu den südsudanesischen Sicherheitskräften verfügen. Nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen ist UNMISS dazu ermächtigt, zum Eigenschutz, zur Gewährleistung der Sicherheit der humanitären Helfer und zum Schutz der Zivilbevölkerung „alle notwendigen Mittel“ zu ergreifen, was auch die Anwendung von Waffengewalt einschließen kann.

Deutsche Soldaten beteiligen sich mit Stabsoffizieren in zwei Bereichen bei UNMISS:

im Hauptquartier UNMISS mit derzeit 4 Stabsoffizieren, darunter einem Oberst als Vertreter des Force Commander in der Funktion Chef der militärischen Verbindungsorganisation (Deputy Chief Military Liaison Organisation [DCMLO]) und

- mit derzeit acht Verbindungsstabsoffizieren, die als militärische Berater in den integrierten Missionsteams auf der Bundesstaaten- und Gemeindeebene zu den südsudanesischen Streitkräften in der Fläche Verbindung halten.

Derzeitige Schwerpunkte der Missionsführung UNMISS sind der Aufbau des

sowie die Gestaltung der Missionsstrukturen mit integrierten militärischen Missionsteams sowie der militärischen Verbindungsorganisation auf der Bundesstaaten- und der Gemeindeebene auf dem Staatsgebiet des Südsudan als neue Komponenten der Mission, das Herstellen der Führungsfähigkeit und die Aufnahme der Patrouillentätigkeit.

Die militärische Verbindungsorganisation zu den südsudanischen Streitkräften ist eine neue Komponente der Mission und bringt folglich zusätzliche, wichtige Aufgaben für deutsche Soldatinnen und Soldaten im Südsudan. Mit den südsudanesischen Streitkräften konnte bereits ein dreistufiger Koordinierungsmechanismus vereinbart werden. Erste Grundlagen für die militärische Verbindungsorganisation wurden geschaffen. Die Verbindungselemente sind auf der Bundesstaatenebene bereits personell besetzt. Die vollständige Ausfächerung bis auf die Gemeindeebene wird sich allerdings bis zur Fertigstellung der benötigten Infrastruktur - sogenannten Gemeinde-Unterstützungspunkten


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n r^roßsl) - aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen (County Support Bases[(COBsJ) auigiu.

voraussichtlich mindestens noch bis 2014 hinziehen.

Für eine Bewertung des Wirkens von UNMISS ist es zu früh. Jedoch haben frühzeitige Aktivitäten der Mission - einschließlich der Verlegung militärischer Kräfte und die Operationsführung im Bundesstaat Jonglei - deutlich zur Deeskalation der gewaltsamen und mit vielen Opfern verbundenen Stammesauseinandersetzungen zwischen Lou Nuer und Murle geführt. Die Kontaktaufnahme und Gestaltung von Arbeitsbeziehungen mit der zivilen und militärischen Führung auf der nationalen, bundesstaatlichen und lokalen Ebene verläuft bisher in kooperativer, aufgeschlossener und positiver Weise.

8. Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-gefBhrten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

9. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.


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netelligung der Bundeswehr an der Operation der Earopäiscbee Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag ia EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht aus sechs Schiffen und acht Bordhubschraubera. Die Einheiten kommen aus Spanien, Frankreich, den Niederlanden und Deutschland (Fregatte BAYERN und Fregatte KÖLN).

Zusätzlich verfUgt ATALANTA über einen Seefemaufklärer aus Spanien »wie zwei Seefemaufklärer aus Luxemburg.

ias Vorauskommando einer ■ Seefemaufklärer (Maritime Wochenende (24725.09.11)

in das Einsatzgebiet verlegt werden.

10. Westliches und östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen de*

Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

An OAE beteiligen sich derzeit fünf Nationen mit Schiffen, einem Unterseeboot und Seefemaufklärem.

Der deutsche Beitrag besteht aus dem Unterseeboot U34.

11. Libanon

drohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf

See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.


(UNIFIL)

VS

„ NU r FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-21 -

Beteiligung der Bundeswehr an

b.

der United Nations Interim Force in Leba« 0 *

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL . , ,

i a cjniipitpn beteiligen sich sn der Fünf Nationen, davon vier mit seegehenden

MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus einer Fregatte und einer Korvette aus Bangladesh sowie vier Patrouillenbooten aus der Türkei, Griechenland und

Deutschland.

Die Schnellboote SSO HYÄNE und S75 ZOBEL bilden den deutschen Beitrag.

12. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören neun Polizisten an, darunter zwei deutsche Polizeibeamte.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 1.039 Polizisten an, davon 87 Deutsche.

13. Lufttransportemsätze und Überwachungsflüge mit Seefernanfklärpm zur Unterstatzung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

ISAF

KFOR

EUFOR

UNIFIL

OAE

ATALANTA

Lufttransporte Anzahl Flüge

49

0

0

0

0

0

Anzahl Überwachungsflüge

0

0

0

0

0

0


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-22-

14. Stärke der deutschen Einsatzkontingente

Ges.

ISAF

KFOR

EUFOR 5

UNMISS

UN AMID

l

UNIFIL

r-

j\

erstes BT-Mandat

-

22.12.01

12.06.99

02.12.04

08.07.11

15.11.07

14.11.03

30.09.06

19.12.08

aktuelles

BT-Mandat

-

28.01.11

09.06.11

02.12.10

08.07.11

08.07.10

02.12.09

09.06.11

02.12.10

aktuelles

Mandatsende

-

31.01.12

11.06.12 1

21.11.11 1

30.09.11

15.11.12

31.12.11

30.06.12

18.12.11

aktuelle

Mandatsobergrenze

-

5350

1.850

900

50

50

700

300

1.400

höchste

Mandatsobergrenze

-

5.350

(2010)

8.500

(1999)

3.000

(2004)

50

(2011)

250

(2007)

3100

(2003)

2.400

(2006)

1.400 1 (2008) |

bisherige maximale Stärke

10.434

(2002)

5.433

(2011)

6.440

(1999)

1.139

(2005)

4

(2011)

8

(2010)

578

(2010)

1.231

(2006)

884

(2009) 1

im Inland bereitgehalten

41 für strategischen Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)

Ofimere

1,288

955

162

6

12

4

9

34

106 1

Unteroffiziere

3.840

2.779

691

7

0

1

22

76

264

Mannschaften

2.081

1.351

536

1

0

0

0

44

149

Zivilbedienst

13

7

3

0

0

0

0

1

2 \

Gesamt 1

7.222

5.092 2

1.392 4

14

12

5

31

155

521

Frauen

325

194

109

1

0

0

1

3

17

Reservisten

417

320

74

1

0

2

0

3

17

FWDL 3

166

64

56

0

0

0

0

9

371

1 Ende „weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Friktionen es wünscht, wird die Bundesregiereng den Deutschen Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

2 Ende „weiterer 12 Monate* 1 - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von Jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion Ist

3 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 InkL ORF-Bataillon 5 InkL NATO HQ Sarajevo 4 Operation ACTIVE ENDEAVOUR 7 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Venvundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 3) sind insgesamt 7.269 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

1

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.

2

Kunduz: 1.145 Soldaten, Feyzabad: 248 Soldaten, Taloqan: 52 Soldaten, Mazar-e Sharif: 3.122 Soldaten, Kabul: 310 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 107 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan. 107 Soldaten des NATO-E3A-Verbandes sind derzeit bei NATOAWACS eingesetzt.

Besonderheit: zzt. Kontingentwechsel


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-23-

Anlage 1

Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

Einsatz-

Ende

(geplant)

Einsatz¬

beginn

gebilligte Anzahl Soldatmnen / Soldaten

Einsatz¬

ort

Bemerkungen

Einsatzzweck

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25

SoldatenZ-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.

07.02.10

06/10

Kandahar/

Bagram

Kandahar / Camp Bastion

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz eines Offiziers auf dem Kandahar Airfield / Camp Bastion gebilligt. Der Offizier ist als Austauschoffizier im Rahmen des Personalaustauschprogramms zwischen der Luftwaffe und der Royal Air Force bei der 8. RAF Force Protection Wing Headquarters eingesetzt. In dem britischen Objektschutzbataillon nimmt er die Aufgaben eines Gefechtsstandoffiziers wahr. Der Einsatz ist für die Zeit vom 08.08.11 bis 01.12.11 geplant.

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Femmeldesoldaten des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals FemmeIdebataiHon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.


VS ' NUR den DIENSTGEBRAUCH

-24-

'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.