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Bundesministerium der Verteidigung

Einsatzführungsstab

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Unterrichtung des Parlamentes

37/11

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

"Bundeswehr im Einsatz für den Frieden"

Redaktionsschluss: 14. September 2011, 10:00 Uhr


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1. Afghanistan

a. Bedrohungslage

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Kabul 7

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■ Hoch

■ Erheblich

L_ Mittel r™ Niedrig

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: 
Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,
Hauptstadt Kabul:              insgesamt mittel, 
Regional Command West:         insgesamt mittel, 
Regional Command East:         insgesamt erheblich bis hoch, 
Regional Command South:        insgesamt hoch,
Regional Command Southwest:    insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 05.09.11 bis 11.08.11 (36. KW) registrierte ISAF landesweit 649 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 443 Schusswechsel und

1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Gefechte, 145 Sprengstoffanschläge - darunter drei Selbstmordattentate in den

Provinzen Herat 2 , Helmand und Wardak - sowie 61 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen).

Elf Vorfälle ereigneten sich im RC North, sieben im RC Capital, 18 im RC West, 145 im RC South, 219 im RC Southwest und 249 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen neun ISAF-Soldaten gefallen; weitere 192 ISAF-Soldaten wurden verwundet.
"Karte Sicherheitsvorfälle in den Regional Commands 05.09.11-11.09.11"

b. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Im Zusammenhang mit möglichen Anpassungen nationaler Kontingente als Folge des laufenden Transitionsprozesses stellte COM ISAF klar, dass es bei den US-amerikanischen Kräften keine Veränderung bei Sanitätseinsatzkräften bis Oktober 2012 geben werde. Bei besonderen Fähigkeiten (zum Beispiel taktischem Lufttransport und Kampfmittelbeseitigung [Explosive Ordnance

2 Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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Disposal / EOD werde ebenfalls zunächst Kontinuität gewahrt. Eine Rückverlegung beziehungsweise Verlegung von Kampf- und Kampfunterstützungstruppen innerhalb Afghanistans sei hingegen zu erwarten.

Schwerpunkte der Operationsführung sind unverändert die Regionalkommandos South, Southwest und East.

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hat einen Bericht veröffentlicht, in dem Kritik an verschiedenen bewaffneten Gruppen sowie Kräften der so genannten Afghan Local Police (ALP) geübt wird. Die ALP wird im Rahmen eines bilateralen Programms der USA unter der Verantwortung des afghanischen Innenministeriums aufgebaut. ISAF hat auf die Veröffentlichung des Berichts bereits mit einer Weisung reagiert. Nach detaillierter Untersuchung der Vorfälle, Überprüfung der Vorgaben für Rekrutierung und Ausbildung der ALP sowie Erstellung eines diesbezüglichen Informationspapiers mit gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen soll unmittelbar Kontakt mit dem afghanischen Staatspräsidenten aufgenommen und dieser informiert werden. Ergebnisse der angewiesenen Untersuchungen liegen derzeit noch nicht vor.

(2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfälle außerhalb RC North und RC Capital)

Am 07.09.11, 09.09.11 und 10.09.11 griffen regierungsfeindliche Kräfte (Opposing Militant Forces / OMF) nationale und internationale Sicherheitskräfte mit Handfeuerwaffen an. In den Feuergefechten in den Provinzen Kapisa (Distrikt Tagab), Helmand (Distrikt Marjah) und Paktika (Distrikt Bermal) sind ein französischer und zwei amerikanische Soldaten gefallen.

In der Provinz Kandahar wurden am 08.09.11 und 09.09.11 nationale und internationale Sicherheitskräfte in den Distrikten Zhelay und Panjwa'i mit behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtungen (Improvised Explosive Device / IED) angegriffen. Dabei sind drei amerikanische Soldaten gefallen.

Im Distrikt Zurmat (Provinz Paktiya) sind am 09.09.11 drei amerikanische Soldaten gefallen, als ihr Truppenteil mit Mörsern beschossen wurde.


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Am 10.09.11 griffen OMF einen amerikanischen Feldposten im Distrikt Sayyidabad der Provinz Wardak mit einer fahrzeuggestützten behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtung (Vehicle Borne Improvised Explosive Device / VBIED) an. Das Fahrzeug explodierte rund 75 Meter außerhalb des Feldpostens. Die Außenmauer und mehrere Gebäude wurden schwer beschädigt. Dabei ist ein Angehöriger der afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Security Forces / ANSF) gefallen; über 70 amerikanische Soldaten wurden verwundet. Darüber hinaus wurden zwei afghanische Zivilpersonen getötet; Uber 20 weitere Zivilpersonen wurden verletzt.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Am 13.09.2011 kam es gegen 13.30 Uhr afghanischer Ortszeit zu einem Angriff auf die US-amerikanische Botschaft und das ISAF-Hauptquartier, der bis zum

14.09.11 andauerte. Eine bislang unbekannte Anzahl an OMF verschanzte sich in dem im Bau befindlichen Marriot-Hotel. Von dort aus beschossen sie die genannten Einrichtungen. Unverändert bleibt Kabul ein Prestigeziel, dessen Angriff sich alleine durch das international hervorgerufene Medienecho aus Sicht der OMF immer wieder lohnt. Eine Änderung der Bedrohungslage lässt sich daraus nicht ableiten. Weniger als 0,5% der sicherheitsrelevanten Zwischenfälle finden in Kabul statt. Die ANSF der Hauptstadt zeigen ein steigendes Maß an Professionalität, mit solchen Situationen umzugehen. Dennoch muss auf lange Sicht mit ähnlichen prestigeträchtigen OMF-Angriffen in der Hauptstadt weiterhin gerechnet werden.

Belastbare Zahlen über Opfer und Verwundete Hegen zurzeit noch nicht vor.

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die für das Partnering mit der afghanischen Armee (Afghan National Army / ANA) zuständigen deutschen Ausbildungs- und Schutzbataillone (AusbSchtzBtl) führten in der vergangenen Woche weiterhin gemeinsame Operationen mit den ANSF durch. Die Operationsführung des RC North ist im Wesentlichen unverändert, Schwerpunkt bleibt die Stabilisierung des KunduzBaghlan-Korridors. Dabei waren das AusbSchtzBtl Kunduz im Raum Kunduz und das AusbSchtzBtl Mazar-e Sharif in der Provinz Baghlan eingesetzt.


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Die Effektivität der gemeinsamen Operationen mit den ANSF nimmt in d Planung wie auch in der Durchführung zu. Durch noch stärkere Übernahme er Verantwortung durch die ANSF sollen die erreichten Ziele gesichert wer

Eine deutsche Patrouille des PRT Kunduz wurde am Morgen des 08.09.11 zwölf Kilometer nordwestlich des PRT mit einem IED angegriffen. Der Sprengsatz detonierte hinter dem letzten Fahrzeug. Es gab keine Verwundete und keine Sachschäden. Die Patrouille erreichte den vorgesehenen Zielort ohne weitere Zwischenfälle.

Am 09.09.11 wurde gegen 09:20 Uhr afghanischer Ortszeit rund 15 Kilometer westlich von Kunduz gegen Kräfte des AusbSchtzBtl Kunduz ein IED-Anschlag verübt. Dabei wurde ein deutscher Soldat mittelschwer verwundet, der zur weiteren medizinischen Behandlung im Lufttransport ins PRT Kunduz und anschließend in das Einsatzlazarett in Mazar-e Sharif gebracht wurde. Sein Zustand ist stabil und eine Genesung vor Ort möglich, so dass eine Repatriierung zurzeit nicht vorgesehen ist. Bei dem Anschlag wurde ein geschütztes deutsches Fahrzeug vom Typ ENOK stark beschädigt und musste geborgen werden.

Am 09.09.11 erfolgte gegen 23:55 Uhr afghanischer Ortszeit ein Raketenangriff gegen das PRT Kunduz mit vermutlich zwei Raketen. Eine Rakete schlug etwa 250 Meter östlich des PRT ein, weitere Einschlagstellen wurden nicht aufgeklärt. Es gab weder Personen- noch Sachschäden.

Unter Beteiligung deutscher ISAF-Kräfte wurde die Bergung und Überführung der Leichname der seit 19.08.11 vermissten zwei deutschen Staatsbürger in das Feldlager Bagram und anschließend in das Feldlager Mazar-e Sharif abgeschlossen (siehe UdP 36/11). Am 10.09.11 erfolgte die Überführung der Leichname mit einem deutschen Airbus A-310 in Begleitung eines Beamten des Bundeskriminalamtes nach Deutschland.

Am 11.09.11 erfolgte gegen 21:00 Uhr afghanischer Ortszeit der Beschuss des Plateaus Kunduz, auf dem sich neben dem Flughafen auch das PRT Kunduz befindet, mit vermutlich einer Rakete oder einer Mörsergranate. Das Geschoss


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schlug im Bereich des Flughafen Kunduz ein. Personen- oder Sachschäden wurden nicht gemeldet.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 82 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 3.500 afghanische Ausbildungsteilnehmer von deutschen Polizisten und Feldjägern der Bundeswehr ausgebildet. In elf laufenden Ausbildungen werden derzeit 402 afghanische Polizisten durch 53 deutsche und 53 afghanische Trainer aus- und fortgebildet. Die derzeit veränderte Anzahl der Ausbildungsteilnehmer und Absolventen begründet sich durch den Fastenmonat Ramadan. Die Trainingseinheiten und Abschlüsse werden nachgeholt.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul werden zurzeit 65 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut. Diese bilden 2.354 Ausbildungsteilnehmer aus.

Im Rahmen der Maßnahmen des Focused District Development Programme (FDD) werden insgesamt 616 afghanische Polizisten durch die FDD-Teams betreut.

(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es sieben Unterstützungsflüge mit C-160 TRANS ALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 984.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Anfang September haben rund 70 junge Männer ihre Ausbildung zum Kraftfahrzeugmechaniker an den Berufsbildungseinrichtungen (Vocational Training Center / VTC) in Kunduz, Mazar-e Sharif und Faizabad aufgenommen. Seit ihrer


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Inbetriebnahme ebnen die vom Auswärtigen Amt finanzierten Ausbildungsstätten im Nonien somit bereits dem dritten Jahrgang den Weg in eine berufl.che Zukun .

Erfreulich ist, dass die Deutsche Gesellschaft fflr Internationale Zusammenarbeit

(GIZ) als Betreiber der VTC sowie ihr Partner, das afghanische Mmistry ot Labour, Social Affairs, Martyrs and Disabled (MoLSAMD), eine hohe Bewerbe verzeichnen konnten. In Kunduz haben von 135 Bewerbern nach den Eingangstests 24 neue Lehrlinge ihre Ausbildung angetreten, in Mazar-e Sharif bestanden 22 von 143 jungen Männern und in Faizabad setzten sich von den rund 100 Anwärtern 25 durch. Kurz zuvor hatten in Kunduz und Faizabad die Abschlussprüfungen für den zweiten Jahrgang stattgefunden. In Kunduz absolvierten 18 Lehrlinge erfolgreich ihre Ausbildung, in Faizabad 19. Jene Absolventen sind innerhalb einer zweijährigen Lehrzeit theoretisch und praktisch ausgebildet worden, um sich und ihren Familien ein Einkommen zu schaffen. Mit der Etablierung der Ausbildungszentren, die mit modernen Werkstätten ausgestattet sind, ist ein wichtiger Schritt getan, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Norden Afghanistans zu verbessern. Die Berufsbildungseinrichtungen gehören zu den Pilotprojekten der Entwicklungszusammenarbeit im wirtschaftlichen Sektor. Besonders im Kfz-Bereich mangelt es angesichts der stetig wachsenden Zahl an Kraftfahrzeugen an gut ausgebildeten Fachkräften. Das Angebot richtet sich an junge Leute, denen vielfach eine berufliche Perspektive fehlt. Gleichzeitig werden am Ausbildungszentrum Lehrkräfte fachlich aus- und weitergebildet, um die Qualität nachhaltig zu erhöhen. Beraten, betreut und weitergebildet werden die Mitarbeiter der Ausbildungszentren von Entwicklungshelfern in Fragen rund um Schulbetrieb und -Organisation sowie Ausbildung und Kooperation mit lokalen Unternehmen.

Am 05.09.11 fand in Kabul eine Anhörung zur Entwicklung einer afghanischen Bergbaupolitik statt. Im Beisein von Bergbauminister Shahrani diskutierten und kommentierten Repräsentanten der afghanischen Zivilgesellschaft, des Privatsektors und relevanter Ministerien und Behörden einen ersten Entwurf des

Bergbauministerium. Ein finalisierter Entwurf soll nach Einarbeitung der Ergebnisse aus der Anhörung bis zum 20.09.11 vorliegen.

Dieser Prozess wird durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Uber den Offenen Politikberatungsfonds (Open Policy Advisory Fund / OPAF), der durch die GIZ umgesetzt wird,


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unterstützt. Aufbauend auf der in Erarbeitung befindlichen allgemeinen Bergbaupolitik wird der OPAF auch bei der Erarbeitung von Politiken fllr spezifische Schlüsselrohstoffe (unter anderem Kohle, Eisen- und Kupfererz) ab Herbst 2011 beraten. Der OPAF reagiert als strategisches entwicklungspolitisches Instrument rasch und flexibel auf Reformbedarfe. Entlang klarer Förderkriterien stellt er auf Nachfrage der afghanischen Partnerseite gezielt kurz- bis mittelfristige Beratungsund Kapazitätsentwicklungsleistungen auf zentralstaatlicher Ebene zur Förderung der guten Regierungsführung zur Verfügung.

Im Rohstoffsektor berät der OPAF momentan das afghanische Sekretariat der „Extractive Industries Transparency Initiative“ (EITI) auf dem Weg hin zur afghanischen EITI-Vollmitgliedschaft. Eine Beratung des Handels- und Industrieministeriums bei der Umstrukturierung der staatseigenen Fuel and Liquid Gas Enterprise (FLGE) sowie bei der Regulierung des Treibstoffsektors wurde kürzlich abgeschlossen. Daneben liegt ein weiterer Schwerpunkt des OPAF auf der Unterstützung der Korruptionsprävention. Hierbei werden Trainingskapazitäten der afghanischen Anti-Korruptionsbehörde aufgebaut und Sensibilisierungskurse mit Ministerien und Behörden auf zentraler wie subnationaler Ebene durchgeftihrt. Ferner wird das afghanische Wirtschaftsministerium bei der Evaluierung und beim Monitoring der Umsetzung des nationalen Investitionsbudgets im Rahmen der nationalen Entwicklungsstrategie beraten.

Das afghanische Justizministerium hat der GIZ ein Grundstück zum Bau eines Justizamtes in der Stadt Kunduz übergeben. Innerhalb eines Jahres wird dort das zentrale Justizgebäude für die Provinz Kunduz errichtet werden.

Neben dem Mangel an gut ausgebildeten Juristen ist oft auch das Fehlen einer leistungsfähigen Infrastruktur ein Hindernis für das Durchsetzen von Rechtsstaatlichkeit in Afghanistan. Die afghanische Justizsektor-Strategie sieht vor, dass auf Provinzebene die Justizämter (Departments of Justice) die effektive Rechtsumsetzung durch Staatsanwälte, Streitschlichtungs-Stellen (sogenannt „Huquq“) und durch die Gefängnisverwaltung sicherstellen.

In der Provinz Kunduz ist die Justiz bis heute über mehrere Gebäude verteilt. Zudem reicht der vorhandene Raum nicht aus, um die geplante Aufstockung von Beamten aufzunehmen. Es wird ein moderner, aber schlichter Neubau entstehen. Diese Maßnahme wird flankiert durch den Bau von insgesamt sechs Justizämtem und


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weiteren sechs Staatsanwaltschaften auf Bezirksebene. In diesen Tagen konnte das GIZ-Bauteam mit seiner Arbeit in Kunduz beginnen. Die Baumaßna m

des von der GIZ umgesetzten BMZ-Rechtsstaatlichkeitsprogramms. Sie erfolgen im

Rahmen einer Kooperation des BMZ mit der niederländischen Reg.erung und

werden von dieser finanziert.

Mission

Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

. Usbekistan Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

Kosovo

a. Politische Lage

Die Lage an den beiden Grenzübergängen zu Serbien, 1 und 31, ist im Vergleich zur Berichterstattung der letzten Woche unverändert. Ab dem 16.09.11 sollen nach derzeitigem Stand in relativ geringer Zahl Zoll- und Polizeikräfte an den Übergängen eingesetzt werden. Die eigentlichen Zollkontrollen sollen aber von EULEX durchgeführt werden. Auch KFOR-Kräfte verbleiben zur Sicherung an den Grenzübergängen.

b. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.


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c. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Am 09.09.11 hat Generalmajor Erhard Drews die Aufgabe des COM KFOR von Generalmajor Erhard Btlhler für zwölf Monate übernommen. Damit führt Deutschland zum dritten Mal in Folge die NATO-Kräfte in der Republik Kosovo.

Deutschland hatte sich auf Bitte der NATO bereit erklärt, zwei Pionierpanzer und zwei Wasserwerfer (voraussichtlich ab Anfang Oktober 2011) zur Verfügung zu stellen (siehe UdP 36/11). Am 16.09.11 sollen die beiden deutschen Pionierpanzer planmäßig in Pristina eintreffen und nach Novo Selo, dem Stationierungsort des deutsch-österreichischen Operational Reserve Force Battalions (ORF Btl) verlegen.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Seit dem 12.09.11 und bis voraussichtlich zum 09.10.11 findet der Kontingentwechsel vom 29. auf das 30. deutsche Einsatzkontingent KFOR statt.

Bosnien und Herzegowina

a. Politische Lage

Am 09.09.11 hat der Däne Peter Sorensen sein Amt als neuer Delegationsleiter der Europäischen Union (EU) und EU-Sonderbeauftragter (EUSB) in Bosnien und Herzegowina angetreten. Damit wird der bisherige „Doppelhut“ des EUSB und des Hohen Repräsentanten (HR) aufgelöst; HR bleibt der Österreicher Valentin Inzko.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR) (1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse


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a. Politische Lage

Bei der Wahl in der Demokratischen Republik Kongo 2011 wird über den Präsidenten und das Parlament des Landes entschieden. Sie soll nach offi Planungen am 28.11.11 stattfinden. Nach der Wahl 2006 wäre sie die zweite freie

Wahl seit 1965.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als niedrig, im Darfur als erheblich eingestuft.

Die Lage in den Provinzen Süd-Kordofan und Blauer Nil wird unverändert als kritisch bewertet. Jüngste Gewalt soll zu zahlreichen Toten, Verletzten und Flüchtlingen (davon rund 20.000 nach Äthiopien) geführt haben. Ungeachtet der am

23.08.11 von Khartum einseitig erklärten zweiwöchigen Waffenruhe sollen die Luftangriffe fortgeführt worden sein. Humanitärer Zugang ist kaum möglich, wenngleich es UNICEF gelungen ist, zwei Hilfsflüge in das von der Sudan People's Liberation Army (SPLA) kontrollierte Gebiet durchzuführen. Die Regierung in Khartum besteht darauf, dass humanitäre Hilfe ausschließlich durch lokale


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Organisationen durchgeftihrt wird. Die VN haben in Kadugli nunmehr lediglich zwei, im SPLA-Gebiet von SUd-Kordofan und in Blauer Nil keine internationalen Mitarbeiter vor Ort.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

UNAMID sieht sich derzeit schwierigen Herausforderungen gegenüber. Diese betreffen unter anderem die logistische Versorgung aus der Basis El Obeid und aus Khartum heraus. Darüber hinaus steht für Uber 1.000 Visaanträge die Billigung aus, 600 davon betreffen Polizisten. Auch sind aktuell 50% der Hubschrauber mit einem Flugverbot belegt.

Die Haltung der sudanesischen Regierung steht möglicherweise im Zusammenhang mit der Kritik an Sicherheitsratsresolution (SRR) 2003 (Verlängerung UNAMID). Sudan wirft den VN vor, mit SRR 2003(2011) das Mandat für UNAMID dergestalt erweitert zu haben, dass es über die ursprüngliche Zustimmung der sudanesischen Regierung hinausgehe.

Sfldsudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan

(UNMISS)

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) wurde am 08.09.11 unter anderem durch die Sonderbeauftragte des VN-Generalsekretärs (Special Representative to the United Nations Secretary General / SRSG) Hilde Johnson zur Lage von UNMISS und Südsudan unterrichtet. Johnson führte aus, dass Präsident Kiir nun die erste Regierung des Staates SUdsudan ernannt habe, die am 01.09.11 vereidigt worden sei. Die Sicherheitslage sei geprägt von Auseinandersetzungen mit Truppen verschiedener Renegaten (abtrünnige Führer der Sudan People's Liberation


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Movement [SPLM]), die jedoch zum Teil im Begriff seien, in die SPLA integriert zu

werden.

Der Gewaltausbruch in Jonglei, bei dem es sich um Vergeltungsschläge für Viehdiebstähle gehandelt habe, habe unbestätigten Meldungen zufolge über 600 Tote gefordert (siehe UdP 35/11). Die SPLA habe entschlossen reagiert und zwei Bataillone in die Region entsandt, um eine weitere Eskalation zu vermeiden.

UNMISS weitet die Patrouillenttätigkeit aus. Absicht ist es, durch „Show of Force 6 an verschiedenen Stellen vorwiegend die Volksgruppen der Murle und der Lou Nuer von weiteren gegenseitigen Überfällen abzuhalten. Gleichzeitig wird eine Signalwirkung auf andere Landesteile erhofft.

Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Das Crises Management und Planning Directorate (CMPD) und die EU-Delegation Kenia (SOM Operations Unit) führten vom 01.09.11 bis 03.09.11 die mittlerweile vierte Prüfmission in Mogadischu durch. Ergebnisse dieser Mission sind:

> Die Reintegration des ersten Lehrgangs (Rückkehr nach Mogadischu im Februar 2011) wird als Erfolg beschrieben.

> Die zurückgekehrten somalischen Soldaten haben unter AMISOM-Kommando

zur Rückgewinnung der Kontrolle über große Teile der somalischen Hauptstadt beigetragen.

> Ein Teil der durch EUTM ausgebildeten Soldaten wurde in der neu gegründeten Militärpolizei eingesetzt.

Vorbereitungen zur Reintegration des zweiten Lehrgangs sind angelaufen. AMISOM plant ein einmonatiges Reintegrationsprogramm.


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Zum dritten Durchgang Anfang Oktober werden bis zu 600 somalische Soldatinnen und Soldaten erwartet (rund 350 Rekruten in der Ausbildungsverantwortung der ugandischen Armee und rund 250 Soldaten für die Führerausbildung, darunter 60 somalische Soldaten für die Ausbildung zum Ausbilder ["Train The Trainer"]). Damit werden voraussichtlich rund 250 Soldaten in der Ausbildungsverantwortung der EUTM SOM sein.

S

Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht aus sechs Schiffen und acht Bordhubschraubem.

Die Einheiten kommen aus Spanien, Frankreich, den Niederlanden und Deutschland (Fregatte BAYERN und Fregatte KÖLN).

Zusätzlich verfügt ATALANTA über einen Seefemaufklärer aus Spanien sowie zwei Seefemaufklärer aus Luxemburg.

Am 08.09.11 wurden die beiden französischen Crewmitglieder der französischen Yacht TRIBAL KAT im Golf von Aden von Piraten entführt. Dabei wurde ein Crewmitglied der Yacht mutmaßlich von den Piraten getötet. Die deutsche Fregatte BAYERN hat die Yacht am 08.09.11 ohne Personen an Bord aufgefunden. Am

#

10.09.11 wurde unter der Führung des gegenwärtig von Deutschland gestellten Force Commanders von ATALANTA die verbleibende Geisel durch das spanische Schiff GALICIA unter Beteiligung des französischen Schiffes SURCOUF unversehrt aus den Händen der Piraten befreit. Sieben mutmaßliche Piraten wurden in Gewahrsam genommen. Frankreich hat erklärt, die Strafverfolgung anzustreben.

Es handelt sich um die erste Geiselbefreiung im Rahmen der Operation ATALANTA.


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10. Westliches und Östliches Mittclmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTTVE ENDEAVOUR (OAE)

An OAE beteiligen sich derzeit drei Nationen mit Schiffen, einem Unterseeboot und Seefemaufklärem.

Der deutsche Beitrag besteht aus dem Unterseeboot U34.

11. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)

(1) UNDTL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UN1FIL

Fünf Nationen, davon vier mit seegehenden Einheiten, beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus einer Fregatte und einer Korvette aus Bangladesh sowie vier Patrouillenbooten aus der Türkei, Griechenland und Deutschland.

Die Schnellboote SSO HYÄNE und S75 ZOBEL bilden den deutschen Beitrag.

Am 08.09.11 wurde in Anwesenheit der deutschen Botschafterin und des deutschen Militärattaches im Libanon, des deutschen Kontingentführers UNIFIL sowie hochrangiger Vertreter der libanesischen Streitkräfte die achte von neun Stationen der Küstenradarorganisation (KRO) mit großem Zeremoniell offiziell


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eingeweiht. Die libanesische Presse sowie das libanesische Fernsehen berichteten Uber diese Veranstaltung.

12. Internationale Organisationen / Aktivitäten Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kann» (UNMIK) nd Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union 6si Kosovo: Eeropeae Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 1.028 Polizisten an, davon 76

Deutsche.

13. Lufttransporteinsätze nnd Überwachnngsflfige Mit Seeferaanfkläreni zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Beriditeztitra—

ISAF

KFOR

EUFOR

UNIFIL

OAE

ATALANTA)

Lufttransporte Anzahl Flüge

43

3

0

0

0

0 1

Anzahl Überwachnngsflfige

0

0

0

0

0

0 1


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- 18 •

erstes BT-Mandat

22 . 12.01

aktneUes BT-Mandat

aktuelles Mandatsende

aktuelle

Mandatsobergrenze

10.434

( 2002 )

1106.99

09.06.11

1

|

M

1

011104

06,07.11

15.11.07

011110

08.07.11

08.07.10

21.11.11 a

30.09.11

15.11.12

900

50

50

3.000

(2004)

50

(2011)

250

(2007)

1.139

(2005)

4

(2011)

8

(2010)

d

|

20.09.06

i

19.1108

09.06.11

02.12.10

30.06.12

18.12.11

300

2.400

(2006)

1.400

1.400 (2008)

1-231

(2006)

884

(2009)

II VA

Unteroffiziere

11 VA

Mannschaften

2.204

Zivilbedienst

Frauen

FWDL

1 E”de «weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen

Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlagerung des Einsatzes befassen.

Ende „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, na£h Ablauf von Jeweils

12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist

3 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 InkL ORF-Batatllon 1 InkL NATO HQ Sarajevo ‘ Operation ACTIVE ENDEAVOUR 7 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke- 3) und den

Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 3) sind insgesamt 7.338 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

Kunduz: 1.125 Soldaten, Feyzabad: 265 Soldaten, Taloqan: 51 Soldaten Mazar e Sharif: 3.159 Soldaten, Kabul: 331 Soldaten und Strategischer LuforaZoLw, w / UZB: 99 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei (^AMTin

AWACS S dnge'seL SOlda,en NATO ' E3 ™andes sind derzeft bä NATO-

Besonderheit: zzt. Kontingentwechsel

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären

jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen. ungen der


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Korzfristipe Unter*tfi ^ UD gsleistiingen ISAF

Einsatz¬

beginn

Einsatz-

Ende

(geplant)

Einsatzzweck

06/10

Die Billigung güt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Ober gr e nz e von 25

SoidateiV-mnen bis zum AWauf des aktuellen i Bundestagsmandals.

07.02.10

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Femmeldesoldaten des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-FUhrungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.

Kandahar/

Bagram

08.08.11 01.12.11

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz eines Offiziers auf dem Kandahar Airfield / Camp Bastion gebilligt. Der Offizier ist als Austauschoffizier im Rahmen des Personalaustauschprogramms zwischen der Luftwaffe und der Royal Air Force bei der 8. RAF Force Protection Wing Headquarters eingesetzt. In dem britischen Objektschutzbataillon nimmt er die Aufgaben eines Gefechtsstandoffiziers wahr. Der Einsatz ist für die Zeit vom 08.08.11 bis 01.12.11 geplant.

32/11

Kandahar/

Camp

Bastion


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-20-

'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.