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Unterrichtung des Parlamentes

29/11

(Grafik)

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

(Grafik)

Redaktionsschluss: 20. Juli 2011, 10:00 Uhr


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1. Afghanistan

a. Politische Lage

Am ''DATUM''1?.0?.11 wurde Ahmed Wali Karsai, Halbbruder von Staatspräsident Hamid Karsai in seinem Haus in Kandahar von einem langjährigen Leibwächter der Familie […]
Die Taliban haben sich zwar zu dem Attentat bekannt, allerdings kann dies jedoch nicht als gesichert gelten. Es gibt auch Hinweise dafür, dass der Täter aus persönlichen Motiven heraus gehandelt haben könnte.
Ahmed Wali Karsai war bei Afghanen und der internationalen Gemeinschaft […]. Seine angebliche Verwicklung in Drogengeschäfte lieferte häufig Anlass zur […] zwischen der […] und Präsident Karzai. Obwohl Ahmad Wali Karzai offiziell um den Posten des mit wenigen Befugnissen ausgestattetem Provinz[…] bekleidete, galt er als der zentrale Machthaber im Süden, der vor Ort auch die Unterstützung für den Staatspräsidenten organisierte. Wie sich das entstandene Machtvakuum auf die Lage im Süden auswirken wird, ist derzeit schwer abzusehen.

Am 18.07.11 hat der Afghanistan-Taliban-Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 14 Taliban von der VN-Sanktionsliste gegen das Taliban-Regime genommen (entlastet), darunter auch die vier bislang gelisteten Mitglieder des afghanischen High Peace Councils (Aufgabe- politischen Dialog mit der Führung der Aufständischen initiieren und alle wichtigen politischen und ethnischen Kräfte in die Friedensvermittlungen einbinden). Diese Entscheidung waren möglich, nachdem Frankreich, Russland, Großbritannien und die USA ihre Vorbehalte gegen die Entlistungsanträge der afghanischen Regierung in diesen Fällen aufgehoben hatten. Anträge der afghanischen Regierung auf Entlastung von weiteren 13 Taliban wurden von Frankreich, Russland, Großbritannien, beziehungsweise der USA abgelehnt.

Die Entscheidung zur Entlastung einer namhaften Zahl von Taliban kann als positives Signal für die Bemühungen um einen politischen Dialog in Afghanistan gewertet werden. Als konstruktiv ist die Bereitschaft Russlands zu werten, der Entlistung der Mitglieder des High Peace Councils bereits jetzt schon zuzustimmen, obwohl in vier Fällen die Entscheidungsfrist erst im November abgelaufen wäre. Hierzu haben auch die bilateralen Bemühungen des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan beigetragen.


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b. Bedrohungslage

(Grafik)

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich. In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar 

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel

Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel

Regional Command West: insgesamt mittel

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch

Regional Command South: insgesamt hoch

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch


Im Zeitraum vom 11.07.11 bis 17.07.11 (28. KW) registrierte ISAF landesweit […] Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 402 Schuss[…]
Gefechte, 154 Sprengstoffanschläge - darunter drei Selbstmordattentate […]

Fußnote: Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Provinzen Kandahar, 1 Kabul und Kapisa - sowie 98 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und drei sonstige Vorfälle.

13 Vorfälle ereigneten sich im RC North, acht im RC Capital, 24 im RC West, 139 im RC South, 222 im RC Southwest und 251 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen 17 ISAF-Soldaten gefallen; weitere 149 ISAF-Soldaten wurden verwundet.

(Grafik: Sicherheitsvorfälle in den Regional Commands)

Am 14.07.11 brachte ein Selbstmordattentäter in der Roten Moschee in Kandahar (gleichnamige Provinz) einen Sprengsatz zur Wirkung. In der Moschee fand zu diesem Zeitpunkt die Trauerfeier für den am 12.07.11 getöteten Bruder des afghanischen Staatspräsidenten Hamid Karzai, Ahmed Wali Kami, statt (siehe UdP 28/11). In Folge der Explosion kamen sechs Menschen ums Leben, mindestens 15 weitere wurden verletzt.


Fußnote: Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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In der afghanischen Hauptstadt Kabul griffen regierungsfeindliche Kräfte (Opposing Militant Forces / OMF ) am 17.07.11 das Haus des ehemaligen Gouverneurs der Provinz Uruzgan und engen Beraters von Präsident Karzai Mohammad Khan an. Khan und ein Mitglied des afghanischen Parlamentes kamen dabei ums Leben. In dem anschließenden Feuergefecht sollen fünf afghanische Sicherheitskräfte und ein Angreifer getötet worden sein.

c. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Am 11.07.11 hat Generalleutnant Curtis M. Scaperotti das Kommando über das ISAF Joint Command (IJC) von Generalleutnant David M. Rodriguez übernommen.

Am 18.07.11 erfolgte der Kommandowechsel ISAF von General David H. Petraeus an General John R. Allen.

Am 16.07.11 erfolgte der offizielle Beginn des Übergabeprozesses der Sicherheitsverantwortung an die afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Security Forces / ANSF) in den Provinzen Panjshayr und Bemyan im RC East. In der ersten Tranche der Transition sind insgesamt sieben ausgewählte Provinzen und Distrikte, unter anderem auch die Stadt Mazar-e Sharif, erfasst.

(2) Operationen MOSTARAK und HAMKARI



Es gibt keine wesentlichen Änderungen an der Operationsführung des IJC. Der Schwerpunkt für COM ISAF bleibt unverändert der Süden Afghanistans.

Für den neuem COM IJC kommt es besonders darauf an, durch unverändert intensive Operationsführung gegen die OMF und den weiteren Ausbau der ANSF die Voraussetzungen für die Beendigung der derzeitigen ISAF-Mission bis 2014 zu schaffen.


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[…] Sicherheitsvorfälle innerhalb KC North und KC Capital.

[…] hergestellten Sprengvorrichtungen 

[…] und Beschuss internationaler


Am […] griffen SAIF gegen […].00 Uhr afghanischer Ortszeit im Distrikt Tagab der Provinz Kapisa […] ISAF-Soldaten an, die eine […] Treffen […] afgahnischer Stammesführer […]

Soldaten einer alarmierten […] Eingreiftruppe […] Force QRF) gelang es, den Angriff zurückzuschlagen. Ein Selbstmordattentäter konnte jedoch den an seinem Körper […] Sprengsatz zünden. In Folge der Explosion sind fünf französische Soldaten gefallen, vier weitere wurden verwundet. Darüber hinaus wurden eine […] Zivilperson getötet und mindestens drei weitere verletzt.

Bei Angriffen durch Beschuss internationaler Sicherheitskräfte sind am […],14.07.11, 15.07.11 und 16.07.11 insgesamt ein Französischer, ein britischer und drei amerikanische Soldaten gefallen. Zu den Angriffen kam es in den Provinzen Paktika (Distrikt Orgun), Kapisa (Distrikt Alah Say), Farah (Distrikt […]) und Helmand (Distrikt Nahr-e Saraj).

Am 16.07.11 sind bei IED-Anschlägen in den Provinzen Kandahar (Distrikt […]) und Kunar (Distrikt Bar Kunar) zwei amerikanische Soldaten gefallen.

In der Provinz Kandahar im Distrikt Panjwai kam es am 17.07.11 zu einem IED-Angriff auf eine abgesessene Patrouille. Zwei Sprengsätze explodierten, ein dritter konnte rechzeitig zerstört werden. Bei dem Anschlag sind zwei amerikanische Soldaten gefallen; 14 weitere amerikanische Soldaten wurden verwundet.


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(4) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerte Ereignisse

(5) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die für das Partnering mit der afghanischen Armee (Afghan National Army / ANA) zuständigen deutschen Ausbildungs- und Schutzbataillone (AusbSchtzBtl) führten in der vergangenen Woche weiterhin Operationen gemeinsam mit ANSF durch.

Schwerpunkt der Operationsführung RC North war unverändert der Kunduz-Baghlan-Korridor. Dabei wurden das AusbSchtzBtl Kunduz im Raum Kunduz und das AusbSchtzBtl Mazar-e Sharif in der Provinz Baghlan eingesetzt.

Seit dem 15.01.11 unterstützt NATO AWACS in der Operation AFGHAN ASSIST (OAA) die Luftraumüberwachung in afghanischem Luftraum.

In der als Phase 1 bezeichneten Operationsdurchführung wurde von der Forward Operating Base (FOB) Konya in der Türkei aus geflogen und dort wieder gelandet (siehe UdP 21/11). Seit dem 20.01.11 (Phase 2) wurde nach dem Einsatzflug in Mazar-e Sharif gelandet, aufgetankt und ein zweiter Einsatzflug von dort aus begonnen, mit Landung wiederum in Konya (siehe UdP 21/11). In der Phase 2+ wurden später mehrere Einsatzflüge von Mazar-e Sharif durchgeführt, ohne zwischenzeitlich nach Konya zurück zu kehren.

Am 09.04.11 wies der NATO Generalsekretär an, den zunächst auf 90 Tage begrenzten Einsatz auf insgesamt 150 Tage zu verlängern. SHAPE wurde mit einer Bewertung der ersten 90 Einsatztage aus operativer Sicht und der Erarbeitung von Empfehlungen zur Fortführung des Einsatzes beauftragt.

Mit dem Militärischen Ratschlag (MR) des NATO-Militärausschusses vom 08.07.11 wird der operative Mehrwert des AWACS-Einsatzes formal festgestellt und ein Übergang in die Phase 3 empfohlen. Unter Berücksichtigung der Sicherheitslage und der infrastrukturellen Rahmenbedingung ist in dieser Phase 3 die dauerhafte Stationierung von NATO-AWACS in Mazar-e Sharif vorgesehen, insbesondere, um das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu verbessern.

Damit entfallen die erforderlichen Transitflüge zum bisherigen Stationierungsort Konya und die hohe Belastung für das Personal und die Luftfahrzeuge wird


deutlich reduziert. Die zu erwartende Kostenersparnis in 2011 wird rund 3,5
Millionen Euro betragen.

Aufbauend auf dem MR des NATO-Militärausschusses wies SACELR mit
Schreiben vom 11. Juli 2011 den Befehlshaber NATO Airborne Early Warning
& Control Force Command SHAPE (NAEW), an zur Phase 3 und damit zur
dauerhaften Stationierung der NATO-AWACS in Mazar-e Sharif überzugehen.

Diese Anweisung wird seit dem 11.07.11 umgesetzt. Derzeit sind zwei
AWACS-Luftfahrzeuge mit Personal in Stärke von rund 110 Soldatinnen und
Soldaten (Gesamtumfang einschließlich des deutschen Anteils) dauerhaft in
Mazar-e Sharif stationiert, ein weiteres Luftfahrzeug wird in Geilenkirchen als
Reserve bereit gehalten. Der Personaltausch des AWACS-Kontingentes erfolgt
gegenwärtig auch mit ungeschützten Transport and Cargo Aircraft (TCA auf
Basis Boeing-707) des NAEW-Verbandes, jedoch aufgrund des Verzichts auf
die FOB Konja jetzt im Direktflug von Geilenkirchen nach Mazar-e Sharif. Die
Genehmigung erfolgt im Rahmen einer Einzelfallentscheidung durch den
Dienstältesten Deutschen Offizier (DDO) des NATO E-3A Verbandes auf
Grundlage einer Bewertung der Bedrohungslage durch den Kommandeur
Deutsches EinsKtgt ISAF.

SHAPE bewertet die Bedrohungslage für Luftfahrzeuge für Mazar-e Sharif
derzeit als „niedrig“. Die zu Beginn des Einsatzes bestehende Annahme, dass die
AWACS-Luftfahrzeuge für OMF ein Ziel höherer Priorität darstellen könnten, hat
sich im bisherigen Einsatzverlauf nicht bestätigt. Unter Berücksichtigung
entsprechender Bewertungen aus dem Einsatzgebiet beurteilt SHAPE die
Risiken einer dauerhaften Stationierung damit als beherrschbar. Bein einer
möglichen Änderung der Bedrohungslage könnte wieder auf die FOB Konya
zurückgegriffen werden.

Grundsätzlich wurden die für die dauerhafte Stationierung von AWACS-
Flugzeugen in Mazar-e Sharif benötigten Unterstützungsleistungen durch das 
Deutsche EinsKtgt ISAF bereits im Rahmen der Phase 2 bereit gestellt. Diese
Einrichtungen werden in Phase 3 nun dauerhaft in Anspruch genommen. Neben
querschnittlichen Leistungen wie Feldlagersicherung, Flugverkehrskontrolle,
Feuerwehr und Militärseelsorge handelt es sich um erweiterte Infrastruktur, wie
zum Beispiel Fernmeldeverbindungen, Flugplanungs- und
Abfertigungskapazitäten, sowie um logistische Einrichtungen. Die


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[…]
[…]Material und Personal
Darüber hinaus werden schon im Einsatz befindliche […]streitkräfte der Luftwaffe in Zugstärke zur Bewachung der An und Abflug[…] sowie zum Schutz der […] eingesetzt.

Dies ist aufgrund der geringen […] der Luftfahrzeuge und der besonderen Schutz[…] der Luftfahrzeuge notwendig. Diese Kräfte können […] Auftrag eingesetzt werden, da Aufgaben der Lagersicherung Mazar-e Sharif durch das erwartette […]Kontingent übernommen werden.

Im Vorfeld wurden alle notwendigen Maßnahmen zwischen der NATO und dem Base Command in Mazar-e Sharif abgestimmt, so dass die Unterstützungsleistungen ohne Einschränkungen des bisherigen Einsatzauftrages geleistet werden können.

Das Personal des […] AWACS […] ist derzeit in […] Unterkünften untergebraucht. Die NATO-Finanzierung zum Bau von Unterkünften für das AWACS-Personal ist durch das NATO Investment Committee am 07.07.11 genehmigt worden (Finanzrahmen 1,[…] Millionen Euro), auf diese Weise wird sich die Unterkunftsituation ab Beginn des nächsten Jahres entspannen.

Am 15.07.11 hat der Kontingentzeitraum des 20. deutschen Finanzkontingentes ISAF begonnen. Derzeit findet noch bis Ende August der planmäßige personelle Kontingentwechsel statt.

Als neuer Kommandeur der 101. Pamir Polizei Zone (Raum des RC North) wurde Genreal Abdul Waheed Rahman, genannt […]aba Jan, ein bekannter Offizier und starker Unterstützer der Nord-Allianz, eingesetzt.

Nach dem Fall des Taliban-Regimes nahm er den Dienstposten des Security Commanders der Provinz Kabul wahr. Danach hatte er verschiedene andere Dienstposten außerhalb der Regierung Afghanistans inne. General Rahman ist der Nachfolger des am 28.05.11 bei einem Anschlag auf den Gouverneurspalast in Taloqan (Provinz Takhar) getöteten General Daoud Daoud (siehe UdP 22/11).


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Deutsche Beteildigung an der Ausbildung der ANA

Ziel der internationalen Staatengemeinschaft ist es unter anderem, die afghanische Regierung in die Lage zu versetzen, die Sicherheit im Lande mit eigenen Kräften zu gewährleisten und damit die Präsenz ausländischer Streitkräfte entbehrlich zu machen. Voraussetzung dafür sind handlungsfähige ANSF.

Der Aufbau der ANA wird durch die Vereinigten Staaten von Amerika als Leitnation beschleunigt vorangetrieben. Die Stärke der ANA beträgt zurzeit 164.000 Soldaten; bis Oktober 2011 ist ein Aufwuchs auf insgesamt 171.600 Soldaten geplant. Deutlich gestiegen sind auch die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der ANSF. Rund 22% der gemeinsamen Operationen mit ISAF erfolgen bereits unter Führungsverantwortung der ANSF (2010 rund 8%).

Im RC North wirkt das 209. ANA Korps mit 8.900 Soldaten (5,4% der Gesamtstärke der ANA) bei der Stabilisierung der Sicherheitslage gemeinsam im Combined Team North mit. Deutschland unterstützt gezielt den Aufbau sowie die Aus- und Weiterbildung dieses Korps. Zehn deutsche Ausbildungs- und  Beratungsteams (Operational Mentor and Liaison Teams / OMLT) setzen in ihrer täglichen Arbeit die Weisungen der NATO Training Mission - Afghanistan (NTM-A) um. Dabei werden neben dem Korpsstab und zwei von drei Brigadestäben sieben unterstellte Kandaks (Bataillonsäquivalente) unmittelbar durch deutsche OMLT begleitet. Weitere Ausbildungsunterstützung erfolgt im Verantwortungsbereich des RC North durch multinationale Partner (Belgien, Finnland, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Schweden, Ungarn und die USA). Mit der Zuerkennung des Status „volle Einsatzbereitschaft“ an die erste ANA-Einheit in Afghanistan, der Garrison Support Unit in Kunduz (siehe UdP 27/11), wurde ein Meilenstein für den Prozess der Transition - Übergabe in Verantwortung - gesetzt. Ein weiteres Zeichen der sukzessiv aufwachsenden Leistungsfähigkeit des 209. ANA Korps stellt der geplante Aufbau einer Mobile Strike Force ab dem I. Quartal 2012 aus dem 2. Infantenekandak der 3. Brigade dar, welches als bestbewerteter Verband aus der zentralen Ausbildung in Kabul nach Mazar-e Sharif verlegt wurde. Damit wird im Jahr 2012 ein mechanisierter Verband als Quick Reaction Force aufgestellt, in dem Schlüsselfähigkeiten wie Aufklärung, Pioniere und Sanitäter bereits integriert sind.


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Im Rahmen des OMLT-Konzeptes werden auch die sanitätsdienstlichen Berater auf allen Führungsebenen bis hin zum Korpsarzt 209. ANA Korps auch Sanitätsoffiziere des deutschen EinsKtgt ISAF aus- und weitergebildet
Partnering zwischen Sanitätskräften der ANA und der deutschen Sanitätskompanien, welche die deutschen Ausbildungs- und Schutzbataillone während der Operation unterstützen, findet vor allem in Form von Ausbildung, aber auch gegenseitiger Unterstützung statt. Darüber hinaus erfolgen einzelne Ausbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen von Personal des ANA-Hospitals auf Initiative deutschen Sanitätspersonals. Seit Juli 2011 werden deutsche Mediziner an der Combat Medic School in Mazar-e Sharif zur Initialausbildung der Ausbilder eingesetzt.

Einen signifikanten Beitrag leistet Deutschland zudem im Aufbau und der Unterstützung der ANA-Schullandschaft.

Die Unterstützung der ANA durch die Bundeswehr im Bereich der Logistik geht bereits auf das Jahr 2002 zurück und hatte schon damals Vorbildcharakter. Aus der ursprünglichen Unterstützung bei der Instandsetzung von Pkw und Lkw in einer militärischen Werkstatt im Zentrum von Kabul hat sich im Laufe der Zeit die Ausbildung von Kfz-Mechanikern und Fahrschülern entwickelt. Zu diesem Zweck wurde unter dem Namen German Armed Forces Technical Advisory Group (GAFTAG) eine deutsche Militärberatergruppe etabliert und an der damaligen Drivers and Mechanics School (DMS) tätig. Mit den ersten internationalen Bemühungen zum Aufbau einer militärischen Schullandschaft für die ANA wurden die Aktivitäten der GAFTAG ab 2008 unter dem ISAF-Mandat deutlich ausgeweitet und aus der DMS wurde die ANA Logistics School. Durch Erweiterungen der Logistics School zu einer Combat Service Support School wurde das Lehrangebot weiter ausgebaut. Es finden heute an drei verschiedenen Ausbildungsorten in Kabul entsprechende Fachlehrgänge statt. Im Bereich der Logistik spannt sich das Spektrum der Ausbildung von Offizieren und Unteroffizieren über alle Bereiche der Materialbewirtschaftung.

Verpflegung, Kraftstoffversorgung über die Instandsetzungsausbildung an allen Fahrzeugen und Geräten der ANA bis hin zur Ausbildung von Fahrlehrern und -schülern, sowie der Ausbildung im Bereich Rüstung, Beschaffung und Haushalt.

Die gesamte Lehrgangsplanung, -vorbereitung und -durchführung liegt in afghanischen Händen und wird durch die deutschen Mentoren unterstützt und


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begleitet. Der Leitsatz der GAFTAG, "Afghanen bilden Afghanen aus", unterstreicht dies in besonderer Weise.

Die deutsche Ausbildungsunterstützung der in Mazar-e Sharif stationierten ANA Pionierschule (ANA PiS) ist zunächst für fünf Jahre angelegt und fokussiert auf die Themen Kampfmittelabwehr, Abwehr von IED, Straßen- und Brückenbau, Schutz sowie Pionierunterstützung beim Aufbau von Feldlagern, Stützpunkten und Kontrollposten. Mit der Ausbildungsunterstützung sollen die Fähigkeiten der ANA Pioniere qualitativ so weit entwickelt werden, dass sie Aufgaben eigener Pionierkräfte in den oben genannten Themenfeldem eigenverantwortlich übernehmen können. Durch die Vermittlung ziviler Anteile gilt dies auch für den Katastrophenschutz. Noch in der Aufbauphase begann der erste Lehrgang „Ausbildung der Ausbilder“ mit 30 Teilnehmern bereits am 03.04.10. Der regelmäßige Lehrbetrieb wurde im Sommer 2010 mit den Offizierlehrgängen aufgenommen. 29 deutsche Soldaten beraten die afghanische Schulführung bei der Gestaltung des laufenden Betriebes sowie in der Konzeption und Weiterentwicklung. In acht verschiedenen Lehrgängen wurden dabei bislang mehr als 1.270 afghanische Soldaten ausgebildet, jedoch bestanden davon lediglich rund 970 Teilnehmer. Die Durchfallquote begründet sich meist in der hohen Analphabetenrate der Lehrgangsteilnehmer.

Aktuell beteiligt sich Deutschland mit vier Offizieren in Mentorenfunktion an der Offiziersausbildung afghanischer Kadetten und Offiziere an der Afghan Defense University (ADU) in Kabul. Die Leitfunktion an der ADU wird derzeit durch Kanada ausgeübt.

Seit Mai 2009 werden in Kabul die ANA-Music-Band sowie seit November 2009 zusätzlich die Ceremony Band durch Mentorenteams des militärischen Musikdienstes der Bundeswehr im Rahmen militärischer Ausbildungshilfe ausgebildet. Dabei handelt es sich um eine rein deutsche Initiative, die durch drei Soldaten in Kabul wahrgenommen wird. Der personelle Aufwuchs der Bands ist noch nicht abgeschlossen, militärmusikalische Aufgaben können dank der Ausbildung dennoch bereits erfüllt werden. Im Rahmen von protokollarischen Verpflichtungen und Aufbau eines afghanischen Selbstwertgefühls kommt diesen Verbänden große Bedeutung zu.


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(6) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 65 Ausbildungsvorhabeen abgeschlossen und 2868 afghanische Ausbildungsteilnehmer von deutschen Polizisten und Feldjägern der Bundeswehr ausgebildet. In 14 laufenden Ausbildungen werden derzeit 596 afghanische Polizisten durch deutsche und afghanische Trainer aus- und fortgebildet.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul werden zurzeit 65 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut. Diese bilden 2354 Ausbildungsteilnehmer aus.

Im Projekt "Diensthundeausbildung" befinden sich 10 afghanische Diensthundeführer im Mentoring durch drei deutsche Kollegen.

(7) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es keine Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge bleibt damit unverändert bei insgesamt 959.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

d. Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Vom 09.07.11 bis 15.07.11 hat sich eine deutsche Wirtschaftsdelegation in Afghanistan aufgehalten. Die Einladung der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie für Wirtschaft und Technologie (BMWi) waren insgesamt vier Unternehmer sowie ein Vertreter der Germany Trade & Invest gefolgt. Die Reise führte die Unternehmer nach Kabul und Mazar-e Sharif.

Auf dem Programm standen zahlreiche Besuche bei afghanischen Unternehmen, sowie bei Wirtschaftsförderinstitutionen wie der afghanischen Industrie- und Handelskammer (Afghanistan Chamber of Commerce and Industries / ACCI), der Exportförderungsagentur (Export Promotion Agency of Afghanistan / EPAA) und


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der Afghanischen Investitionsförderungsagentur (Afghanistan Investment and Support Agency / AISA). Außerdem fanden Besuche beim afghanischen Bergbauministerium und beim Handelsministerium in Kabul statt. In zahlreichen Gesprächen und Präsentationen erhielten die Teilnehmer der Reise ein umfassendes Informationspaket rund um die Chancen und Potenziale des Wirtschaftsstandortes Afghanistan sowie zu den Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für ausländische Unternehmer. Die Reise wurde im Auftrag der Bundesregierung durch das von der Gesellschaft für Internationaler Zusammenarbeit (GIZ) umgesetzte Programm Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung (NaWi) organisiert. Das NaWi-Programm hat zudem jüngst eine Anlaufstelle für Investoren eingerichtet. Dort können interessierte Unternehmen erste Informationen und Beratung abfragen, sowie Kontaktdaten erhalten.

Insgesamt zeigen sich die Teilnehmer der Unternehmerreise positiv beeindruckt über die bereits wieder aufgebaute Infrastruktur. Auch die Sicherheitslagen empfanden sie als weitaus weniger dramatische als gemeinhin in den Medien dargestellt.

Mit Unterstützung des Rechtsstaatlichkeitsprogramms des BMZ fand vom 09.07.11 bis 11.07.11 in Mazar-e Sharif erstmalig eine mehrtätige Fortbildung der neuen örtlichen Niederlassung der Afghanischen Rechtsanwaltkammer statt. 45 Anwältinnen und Anwälte aus der Provinz Balkh nahmen an dem Rechts- und Verfassungstraining teil. Gleichzeitig war das Treffen auch ein nützliches Forum für den kollegialen Meinungsaustausch. Die Anwältinnen und Anwälte der Provinz Balkh haben nunmehr monatliche Treffen vereinbart, um aktuelle Themen und Probleme aufzugreifen, sowie ihre Professionalität weiter zu steigern. An der Abschlussveranstaltung des Trainings nahmen hochrangige Vertreter aus dem Justizsektor sowie nationaler und internationaler Organisationen teil; nationale Medien berichteten ebenfalls darüber. Der Aufbau des neuen Büros der Rechtsanwaltkammer in Balkh wird durch die GIZ im Auftrag des BMZ unterstützt. Gut ausgebildete Anwälte können die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber oft ungesetzlichem und korruptem Verwaltungshandeln sowie einer häufig sachunkundigen Justiz besser wahrnehmen.


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Außerdem fördert das BMZ Rechtsstaatlichkeitsprogramm in Afghanistan kostenlose Rechtsberatung für mittelbare und marginalisierte Bevölkerungsteile meist Frauen, elternlose Jugendliche und inhaftierte Männer. Es umfasst ferner die Professionalisierung der zivilen Streitschlichtungsstellen "Huquq" Dialoglotsen zwischen Bevölkerung und Polizei, Schulungen für Staatsanwälte, ein Netzwerk von Jura-Studentinnen und Juristinnen, die Herausgabe von Gesetzesbüchern und vieles andere mehr. Das Programm konzentriert sich auf die Nordprovinzen, wo der Schwerpunkt des deutschen Afghanistan-Engagements liegt.

Das Auswärtige Amt führt im Rahmen des Stabilisierungsprogramms Nordafghanistan über die KfW Umfeldstabilisierungsprojekte in den Provinzen Badakhshan, Baghlān, Kunduz und Takhar durch. In der Provinz Kunduz wird es zurzeit durch die Aga Khan-Stiftung in den Distrikten Allabad, Khanabad und Kunduz umgesetzt. Zwölf Projekte mit einem Volumen von rund drei Millionen Euro sind gegenwärtig im Bau. Elf weitere Projekte mit einem Volumen von etwa zwei Millionen Euro sind in der Planungsphase.

In den Distrikten Imam Sahib und Dashte Archi konnten bisher aus Sicherheitsgründen im Rahmen dieses Programms keine Projekte durchgeführt werden. Nachdem sich die Situation gebessert hat, wird die Nichtregierungsorganisation Agence d'Aide a la Cooperation Technique Et au Developpement (ACTED) jeweils 700000 Euro einsetzen.

Am 13.07.11 haben das Auswärtige Amt, die KfW und ACTED den stellvertretenden Provinzgouverneur Danishi, den Vorsitzenden des Provinzrats Mahbub, den Koordinator der Abteilungen der Provinzverwaltung Reshad und einen Vertreter der Abteilug für ländliche Entwicklung offiziell über dieses Vorhaben unterrichtet. In einem umfassenden Abstimmungsprozess in den Distrikten sollen die Distrikt-Entwicklungsversammlungen (District Development Assemblies / DDAR 18 Projektvorschläge erarbeiten, von denen jeweils fünf als besonders prioritär gekennzeichnet werden sollen. Im Verlauf dieses Prozesses werden die Versammlungen gezielte Schulungen erhalten. Das Ergebnis wird von ACTED-Ingenieuren auf ihre Durchführbarkeit hin bewertet und nach abschließenden Diskussionen mit den DDA endgültig festgestellt werden. Nach Prüfung durch das Auswärtige Amt und der KfW sollen für die bestätigten Projektvorschläge dann die


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Ausschreibungsverfahren anlaufen. Der Abschluss ist deutlich vor Ende 2011 geplant.

Die Gesprächspartner stimmten der Vorgehensweise zu und dankten Deutschland für die großzügige und anhaltende Unterstützung beim Ausbau der Infrastruktur in der Provinz Kunduz. Der Schwerpunkt der bisher durchgeführten Projekte lag bei Schulgebäuden, gefolgt von Brückenbauwerken. Unter den Projekten in der Planungsphase sind auch landwirtschaftliche Bewässerungsprojekte.



e. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse



'''2. Usbekistan'''

   Bedrohungslage
   Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


'''3. Kosovo'''

   a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo
      Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als 
      mittel eingestuft.

   b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

      (1) KFOR
          Keine berichtenswerten Ereignisse

      (2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)
          Keine berichtenswerten Ereignisse


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4. Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteildigung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

5. Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

b. Beteildigung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse

6. Sudan

a. Politische Lage

Am 14.07.11 wurde zwischen der sudanesischen Regierung und der Liberation and Justice Movement (LJM) ein international vermitteltes Friedensabkommen abgeschlossen.
Da die LJM nur über geringen politischen und militärischen Einfluss verfügt und sich die drei großen Rebellenbewegungen des Darfur dem Abkommen verweigern, stellt dieses Abkommen keinen nennenswerten Fortschritt bei den Bemühungen um eine Befriedung des Sudan dar.


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'''b. Bedrohungslage'''

Die Bedrohungs im Land ist zurzeit als niedrig, im Darfur als erheblich eingestuft.


'''c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNMIS)'''

Als Abschluss der UNMIS […] sollen die - nach Integration von 13 deutschen Soldaten ind die […] UNMIS (siehe unten) - noch verbleibenden 18 […] noch im Laufe dieses Monats nach Deutschland zurückverlegt werden.



'''d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)'''

keine berichtenswerten Ereignisse


'''7. <u>Südsudan</u>'''

'''a. Bedrohungslage'''

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im nördlichen Landesteil als erheblich eingestuft.

'''b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)'''

Deutschland beabsichtigt die Teilnahme an UNMISS zunächst mit 13 Stabsoffizieren. Von diesen 13 Dienstposten sind bereits vier bei UNMISS besetzt ([…](Oberst), Force Provost Marshal, Chief J2 und Chief [...])

Der Einsatz der bereits im Südsudan verfügbaren weiteren neun Stabsoffiziere wird derzeit mit den Vereinten Nationen verhandelt. Die Besetzung von herausgehobenen und qualitativ hochwertigen Dienstposten im Stab des Hauptquartiers UNMISS sowie der starke Anteil bei den Verbindungsoffizieren soll zu einem ausgewogenen und detaillierten Lagebild beitragen.


'''8. Uganda'''

   a. Bedrohungslage
      Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft
      
   b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für
      somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission (EUTM/SOMALIA)
 
      Die Planungen der Europäischen Union, in 2011 / 2012 weitere zwei
      Ausbildungsdurchgänge durchzuführen, schreiten voran. Deutschland beabsichtigt die Teilnahme 
      wie im bisherigen Umfang durch Gestellung von Stabs- und
      Funktionspersonal sowie Ausbildern.



'''9. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete'''

   '''a. Bedrohungslage'''
      In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren 
      Seegebieten am Hom von Afrika als niedrig eingestuft.

   '''b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der 
      Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA'''
      Der ATALANTA-Verband besteht aus fünf Schiffen aus Spanien, Frankreich, Portugal, 
      Griechenland und der deutschen Fregatte NIEDERSACHSEN mit insgesamt sechs Bordhubschraubem. 
      Zusätzlich verfügt ATALANTA über einen Seefernaufklärer aus Spanien sowie zwei 
      Seefernaufklärer aus Luxemburg.
      
      Die Fregatte NIEDERSACHSEN führt Seeraumüberwachungsaufgaben am International Recommended 
      Transit Corridor (IRTC) im Golf von Aden durch.
      
      Am 16.07.11 konnte die Fregatte NIEDERSACHSEN im IRTC gemeinsam mit der
      indischen Fregatte GODAVARI einen Piratenangriff auf den zivilen Frachter
      EUNAKOS (Flagge: Panama, Reeder: Liberia, Besatzung: Philippinen) erfolgreich
      abwehren. Der Bordhubschrauber der NIEDERSACHSEN hat dabei im Rahmen der geltenden 
      Einsatzregeln Warnschüsse abgegeben


10. W

Trrmrt—■ ■ Opnfla ACTIVE ENMAVOVR (OAE)

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-3b-

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VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-22-

U - Mrke der denUchen

erstes BT-Maadat

t

o

3

8

22.12.01

12.06.99

od

M

02.12.04

22.04.05

ss

08.07.11

15.11.07

14.11.03

mm

1

20.09.06

4 | < 19.12UW '

aktuelles 1 BT-Mandat

-

28.01.11

09.06.11

02.12.10

17.06.10

08.07.11

08.07.10

02.12.09

09.86dl

82.12.10

aktuelles 1 Mnndatsende

-

31.01.12

11.06.12 1

21.11.11 3

15.08.11

30.09.11

15.1 L12

31.12.11

30.06.12

18.12.11

aktuelle

1 Mandatsobergrenie

-

5350

1.850

900

75

50

50

700

380

1.480

höchste

1 Mandatsobergrenie

-

5350

(2010)

8.500

(1999)

3.000

(2004)

75

(2005)

50

(2011)

250

(2007)

3108

(2003)

2.400

(2086)

um

(2088)

1 bisherige

10.434

5.433

6.440

1.139

43

4

8

578

1.231

884

maximale Stärke

(2002)

(2011)

(1999)

(2005)

(2008)

(2011)

(2018)

(2010)

(2806)

0009)

im Inland

bereitgehalten

bi» io 500 4

| Offiziere

1.251

977

141

6

26

4

3

8

36

50

1 Unteroffiziere

3.643

2.878

497

4

1

0

1

21

107

134

1 Mannschaften

1.881

1.430

298

1

0

0

0

0

77

75

| Zivilbedienst

11

7

2

0

0

0

0

0

1

1

Gesamt**

6.786

5.292*

938

11

27

4

4

29

221

260

Frauen

344

236

86

1

0

0

0

1

6

14

Reservisten

453

356

81

1

1

0

1

0

1

12

FWDL 3

134

58

32

0

0

0

0

0

27

n

1 Ende „weherer 12 Monate* 1 - Wenn eine der Fraktionen es wBnscht, wird die Bandesregierang den Deelschee Bundestag Vfi£ Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Vertftngernng des Eins a tzes befiusen.

3 Ende „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu» nach Abiaaf voa jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist 3 freiwillig zusfltzL Wehrdienstleistende 4 ORF-Bataillon 5 iakL NATO HQ Sarajevo * Operatioa ACTIVE ENDEAVOUR 7 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)” bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 3) sind insgesamt 6.833 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.335 Soldaten, Feyzabad: 287 Soldaten, Taloqan: 43 Soldaten, Mazar-e Sharif: 3.172 Soldaten, Kabul: 316 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 110 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan. 46 Soldaten des NATO-E3A-Verbandes sind derzeit bei NATOAWACS eingesetzt.

Besonderheit: zzt. Kontingentwechsel

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

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Anlage i


—nischen Provlny^

£bergichi

Ztederafi

1 badakhshan

2 TAKHAR

3 KUNDUZ

14 PANJSHAYR

15 PARWAN

16 KAPISA

17 NURISTAN

18 LAGHMAN 18 KUNAR

20 NANGARHAR

4 BALKH

« JOWZJAN

• faryab

7 BADGHB

eherat

9 FARAH

10 GHOR

11 8AR-E PuL

12 8 AM AN GAN .

13 BAGHLAN f

21 KHOST

22 PAKTIVA

23 LOG AR

24 KABUL

25 BAMYAN

26 URUZGAN

27 HELMAND

28 NMROZ

28 KANDAHAR

30 ZABUL

31 GHAZNI

32 WARDAK

33 PAKTIKA

34 DAYKUNDI

RC WEST (Italien)

RC CAPITAL (Türkei)

j 30 o

\ 33 r

RC EAST

(USA)

RC SOUTH (USA)

Definitionen der Bedrohunggstufen

Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende Angriffe vor.

MITTEL : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin. FRTTFRTJCH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen

liegen nicht vor. . ... . .

HOCH: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht.

deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten

Zeitraum zu erwarten.