﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundesministerium der Verteidigung

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...: Staufenbergstraße 16, 10768 Berlin
...: 11035 Berlin

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Unterrichtung des Parlamentes

28/11

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 29. Juni 2011, 10:00 Uhr


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1. Afghanistan

a. Politische Lage

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 17.06.11 die Aufspaltung des bisherigen 1267-AlQaida-Taliban-Sanktionsausschusses in ein Al Qaida- und ein Afghanistan/Taliban-Regime einstimmig beschlossen. Die Resolution 1988 (2011) regelt die zukünftige Arbeit des Al Qaida-Sanktionsausschusses und folgt dabei weitgehend den Vorgaben des bisherigen 1267-Regimes. Das Ombudsverfahren gilt weiter fort, allerdings wird die Rolle der Ombudsperson substantiell aufgewertet. Die Ombudsperson soll jetzt Empfehlungen zu Entlistung abgeben, die automatisch umgesetzt werden, sofern nicht der Ausschuss im Konsens die Fortgeltung der Listung beschließt oder den Vorgang an den Sicherheitsrat verweist. Die Resolution 1989 (2011) mandatiert ein neues Afghanistan-Taliban-Regime, das Maßnahmen ("asset-freeze, travel ban, arms embargo") gegen Personen und Organisationen erlassen ksnn, die mit den Zielen der Taliban insoweit verbunden sind, dass sie eine Gefahr für Frieden, Sicherheit und Stabilität in Afghanistan darstellen. Der afghanischen Regierung wird im Listungs- und Entlistungsverfahren eine sichtbare Rolle eingeräumt. Staaten, die Listungs- bzw. Entlistungsanträge vorbereiten, werden angehalten, sich mit der afghanischen Regierung im Vorfeld abzustimmen. Wie in anderen Länderregimen auch kommt das Ombudsverfahren hier nicht zur Anwendung. Stattdessen gibt es eine Anlaufstelle für Petenten.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich (1), in Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel,

Regional Command West: insgesamt mittel,

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,

Regional Command South: insgesamt hoch,

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

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Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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(Grafik: Karte von Afghanistan)

(Grafik: Schaubild "Sicherheitsvorfälle in den Regional Commands (20.06.11. - 26.08.11)")


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Im Zeitraum vom 20.06.11 bis 26.06.06 (...)

Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um (448) Schusswechsel und
Gefechte, 157 Sprengstoffanschläge, darunter drei Selbstmordattentate in den Provinzen Helmand2, Logar und Parwan - sowie 113 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen).

17 Vorfälle ereigneten sich im RC North, fünf im RC Capitol, 15 im RC West, 164 im RC South, 216 in RC Southwest und 306 In RC East

Insgesamt sind bei den Vorfällen 14 ISAF-Soldaten gefallen, weitere 102 ISAF-Soldaten wurden verwundet.

Am 24.06.11 ereignete sich um 18:00 Uhr afghanischer Ortszeitt im Distrikt Khanabad - rund 20 Kilometer östlich des PRT Kunduz ein Selbstmordanschlag auf einem Markplatz. Nach vorliegenden lnformationen wurden fünf Zivilpersonen und ein afghanischer Polizist getötet. Darüber hinaus wurden mindestens zwölf weitere Zivilpersonen und ein weiterer afghanischer Polizist verwundet. lSAF-Kräfte waren von dem Vorfall nicht betroffen.

e. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Operationen MOSTARAK und HAMKARI

Es gibt keine wesentlichen Änderungen in der Operationsführung des ISAF Joint

Command (IJC). Der Schwerpunkt für COM ISAF bleibt unverändert der Süden

Afghanistans. 
(2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfälle außerhalb des RC North und RC Capitol)
Am 20.06.11 kam es in den Provinzen Ghazni (Distrikt Deh Yak), Kandahar (Distrikt Zhelay) und Kunar (Distrikt Marawarah) zu Feuergefechten und einem Anschlag mit einem behelfsmäßigen Sprengsatz (lmprovised Explosive Device / IED). Dabei sind insgesamt drei amerikanische Soldaten gefallen.

Bei einem IED-Anschlag und durch Beschuss der internationalen Sicherheitskräfte sind zwischen dem 21.06.11 und 25.06.11 vier amerikanische

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2 Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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Soldaten gefkJten. Die Vorftlk ereignete« »ch m dm Provinze» Hehaaivl tDk»*ae S*gm und Matfah) und Kanar (Dk*i8 Nanwg).

Am 25.06.11 u w4m «atioaek und ÜnM SkfcsriNMrtAt m 4m Provkn Kapfea (DMks Tagab) md Kanar (DM W«^r) *«• ncf lerungsfemdlkhc« KrtAai (Opposmg Mil«** Forces / OMF) twrtwm Debet sied em französischer and ei« am erikanischer So lis t gefeiten

Bei drei lED-Aaachkgea and emem Feuergefccht ■ de« Pw t i m « Badgtm (Diftnkt Muqur) Hehnwd (Distrikte Nde-e San* and Saogm) and Kanar (Distrikt Shigsl Ws Stefan) sind sm 26.0611 zwei Jpaaiirkr «ad drei amerikanische Soldaten gefallen

Ia der afghanische« Hauptstadt Kabul griffen regkrungsfemdtichc Kitte m der Nacht vom 2S.06.1I auf den 290611 das Hose! JmcwoHartsT a«, toi Verlauf dieses Angriffs sollen mehrere Sclbstmordanentücr ihre Spmplt» zur Wirkung gebracht hahra Es entwickelte sich ein Aber Sianden andauerndem Gefecht zwischen den An gr e i fe r n und afghanischen Si chcf hcitafciSfte« loa i e ISAF-KrlAcn. Genaue Angaben über Opfer und Verktzle liegen «och «kt« vor

( 4 ) K N a r th / Deahekt Itohfcnati a pat ( Ffa s fHQ

Dk fllr das Panneri n g mit der afghanischen Armee (Afghae National Anny / ANA) zuständigen deutschen Amhikhmgj- end Schutzhataillonc (AusbSchtzBtl) Ahnen in der vergangenen Woche weiser h m Operationen gemeinsam mit afghan wehen Sicherhehskräftcn durch.

SthnwpsSht der OpcrsbosgMnfag RC North war ■wrilniluT dar Kaate> Baghhm-Korridor. Dabei wurden das AusbSchtzBtl Kandaz m Raum Ka*d mr und das AusbSchtzBtl Mazar-e Sharif in der Provinz Baghhn t m giietzi

Der Aufwuchs des im RC North eingesetzte* 209. Korps der ANA §cht wmer zielgerichtet voran. Zwei zusätzliche Kompanien wi fc gei nach AktMaw der Ausbildung in die Nordregion Afghanistans. Bemto Ende hm» 2011 hat das I. Kandak (Bataillon) der 3. Brigade m Mazar-c Sharif eine weitere


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l e fi — rrirtrnm pa n i c erhallcn. Die andere Infanteriekompanie wird das 6. Kandak der 2. Brigade in I C —d uz verstärken

Zur Verstärkung der ANA ie der Nordregiou Afghanistans wurde Ende Mai 2011 eäa nee aufgcsielltes Kandak ie die Provinz Samangan verlegt (siehe UdP 22/11 and UdP 23/1IX Dieses Kandak ist ie der Garnison Hazrat-e Sultan in der NJflie der PmviagfcaeptitBdt A*ek (rund 90 Kilometer südöstlich von Mazar-e Sharif) stationiert. Diesem afghanischen Bataillon ist ein deutsches Beraterteam (Operational Memor and Liaison Team / OMLT) zugeordnet. Zur Unterbringung dieses OMLT wurde eener anderem mit Unterstützung deutscher Feldl a ge r pio nicrc eine stitedige Unterkunft als Lager im ANA-Camp gebaut

Am 23.06.11 gegen 09:30 Uhr afghanischer Ortszeit wurden drei deutsche Soldaten des rrgionalen Wiederaufbeuteams (Provincial Reconstruction Team / PRT) Kunduz bei einem Unfall verletzt Die Ursache war aus einem geplatzten Schlauch eines Schützenpanzers MARDER austretendes Kühlmittel, welches Verbrennungen verursachte. Alle verletzten Soldaten wurden im PRT Kunduz medizinisch versorgt zwei der Verletzten wurden anschließend zur weiteren medizinischen Behandlung nach Deutsch and geflogen.

Gegen 12.-00 Uhr afghanischer Ortszeit desselben Tages (23.06.11) wurde eine afghanisch-deutsche Patrouille nmd 30 Kilometer südlich des PRT Kunduz mit einem IED angegriffen. Es wurde niemand verwundet Ein Fahrzeug der afghanischen Sicherhetiskrlfte wurde beschädigt Im Zuge der Aufklärung des Raumes unmittelbar nach dem Anschlag konnten die afghanischen Sicherheitskrffte drei verdächtige Personen festnehmen.

Bislang wurden im laufenden Jahr 56 Ausbildungsvorhabcn abgeschlossen und 2.599 afghanische Ausbildungsteilnehmcr von deutschen Polizisten und Feldjägern der Bundeswehr ausgebildet In zwölf laufenden Ausbildungen werden derzeit 745 afghanische Polizisten durch deutsche und afghanische Trainer aus- und fortgebildet


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<♦) Kmmmrn ß Dahnflhaphbi^i BAT

Ia der ver gangen en Woche gab es einen Imerstützungsflug mit C-160 TRANSALL auSerha» des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Vmvw m u m gsftofe erhöht sich damit auf insgesamt 95*.

AN» weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeftthrt.

4 Ziviler Wi ederaufbau / Eatwieklaagszasammeaarbett

Im Berichtszeitraum haben sich Lehrerinnen und Lehrer am LehrerauabiIdungszcntrum (Teacher Training College / TTC) in Mazar-e Sharif im Rah m en eines Seminars mit Kinderrechten und deren Bedeutung im Schulalltag beschäftigt. Die Kenntnis Ober Grundrechte sowie deren Beachtung und Schutz sind ia Afghanistan bisher noch relativ schwach ausgeprägt. Die 19 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Mazar-e Sharif und umliegenden Orten beschäftigten sich teilweise erstmals mit den Rechten unter anderem auf Bildung, auf körperliche Unversehrtheit oder freie Meinungsäußerung, ln Vorträgen, Gruppenarbeiten und Rollenspiclen wurden Fragen behandelt wie etwa „Wie verhalte ich mich als Lehrer, wenn der Valer sein Kind nicht zur Schule schickt?“ oder „Wie reagiere ich, wenn klar ist, dass das Kind zuhause geschlagen wird?“ Mit Experten der Kabuler Nichtregierungsorgantsabon MUSKA, die das Seminar durchführte und sich mit Fricde#sarbcit und Menschenrechten beschäftigt, diskutierten die Lehrkräfte Lösungsansätze und Konfliktstrategien Hauptanliegen des Kurses war es, die Teilnehmenden ftr Verstöße gegen Kinderrechte zu sensibilisieren sowie

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Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Bis Mitte Juli 2011 werden die Lehrerinnen und


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Lehrer jeweils ein Konzept für eine zweistündige Informationsveranstaltung für 20 Eltern 20 andere Lehrer und 60 Schüler ausarbeiten, die sie im September an ihren eigenen Schulen durchführen sollen. Insgesamt können somit über 2000 Personen erreicht werden.
Das Seminar fand im Rahmen des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierten Grundbildungsprogramms (Basic Education Programme of Afghanistan / BEPA) statt. Geplant ist, die Kurse auch an den TTC in Sar-e Pul, Kundus und Faizabad abzuhalten.

In Kabul fand am 21.06.2011 und 22.06.2011 eine Konferenz zum Thema „Perspektiven und Anteil akademischer Institutionen am Friedens- und Versöhnungsprozess“ statt. Veranstalter waren die Akademie der Wissenschaften und die vom Zivilen Friedensdienst betreute Friedensforschungsabteilung an der Universität Kabul. Rund 50 Akademikerinnen und Akademiker aus der afghanischen Hauptstadt und von 
Universitäten in den Provinzen waren der Einladung gefolgt. In Arbeitsgruppen erörterten die Teilnehmer, inwiefern Versöhnungsarbeit in den Bereichen Politik und Gesetz, Islam, Soziales und Kultur sowie Wirtschaft wirkt beziehungsweise geleistet werden kann. Zum Abschluss der Konferenz verfassten die Teilnehmer eine 20 Punkte umfassende Resolution, die dem High Peace Council (HPC) übergeben und in den Medien veröffentlicht werden soll. Versöhnung, so hielten die Unterzeichner fest, spiele sich nicht nur auf der politischen Ebene ab, sondern auch in der Gesellschaft. Politische Entscheidungen sollten zudem auf fundierten Konfliktanalysen basieren.


e. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nation Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)
keine berichtenswerten Ereignisse

2. Usbekistan
Bedrohungslage
Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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• 9.

3. Kosovo

a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

   Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik 
   Kosovo als mittel eingestuft.  

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

   (1) KFOR
       Keine berichtenswerten Ereignisse

   (2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)
       Keine berichtenswerten Ereignisse

4. Bosnien und Herzegowina

   a. Bedrohungslage

      Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

   b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

      (1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo
          Keine berichtenswerten Ereignisse

      (2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)
          Keine berichtenswerten Ereignisse


5. Demokratische Republik Kongo
  
  a. Bedrohungslage
     Die Bedrohung im LAnd ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale,
     Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.


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.... Sudan
 a. Politische Lage
    ....minister Dr. Guide Westerwelle besuchte Sudan vom 22.06.2011 bis 24.06.2011
    In politischen Gesprächen mit dem nord- und südsudanesischen Regierungen
    ermahnte erbeide Seiten, Feindsehligkeiten einzustellen, mit den Vereinten Nationen
und den Friedensmissionen eng zusammenzuarbeiten und eine Verbesserung der 
Menschenrechtslage sowie demokratische Reformen im Nord und Südsudan
umzusetzen

Im ...sudan ist die Lage angespannt Kämpfe in den 
und ... haben seit Jahresbeginn rund 1400 Todesopfer gefordert

In Abyei haben Truppen der südsudanesischen Streitkräfte die nach wie vor umstrittene
Provinz bis zum Fluss Klir besetzt. Die Afrikanisch-stämmige Dinka-Bevölkerung ist
nach Kämpfen aus diesem Gebiet geflohen 
In Addis Abeba (Äthiopien) hat unter der Vermittlung der Afrikanischen Union ein 
Abkommen zwischen der Regierung in Khartum und der südsudanesischen
Volksbefreiungsbewegung (Sudan People´s Liberation Movement / SPIM) einen 
Truppenabzug beider Seiten aus Abyei und die Stationierung einer VN-
Friedensmission unter äthopischem Kommendo erreicht.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) hat daraufhin am 27.06.2011 
einstimmig die Resolution 1998 (2011) angenommen, mit der die VN
Friedensmission UNISPA (United Nations Interim Security Voroe for Abyei) für die 
Region Abyei Im Sudan mandatiert wird. Das Mandat soll für eine Übergangszeit


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von zunächst sechs Monaten gelten, bis die Parteien (Sudan und Südsudan) eine dauerhafte Lösung für Abyei gefunden haben. Die Resolution sieht einen Blauhelmeinsatz in der Regionn Abyei mit einer personellen Obergrenze von 4.200 Soldaten, 50 Polizisten und angemessener ziviler Unterstützung vor.

UNISFA soll unter Kapitel VI der Chwia der VN unter anderen die Demilitarisierung der Region verfolgen, die am 21.05.11 (siehe UdP 21/11) von der sudanesischen Armee fast vollständig besetzt wurde.

Äthiopien wird den Kommandeur und nahezu die gesamten 4.200 Soldaten im Mandat vorgesehenen Soldeten stellen.

b. Bedrohuagslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit eis niedrig, im Darfur und im Süd-Sudan eis erheblich eingestuft.

Im Bundesstaat Süd-Kordofan - hier vor allem in der Region Abyei und im Großraum Kadugli - wird UNMIS in seiner Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt; ohne Sondergenehmigung durch die sudanesische Regierung sind VN-Flüge und -Konvois nicht durchführbar. Selbst bei vorliegenden Genehmigungen werden Bewegungen ohne weitere Angabe von Gründen vor Ort oft abgelehnt oder verhindert. UNMIS verfügt daher lediglich über ein eingeschränktes Lagebild.

In Darfur kommt es nach wie vor zu Kämpfen zwischen Rebellen und Regierungstruppen. Die Darfur-Friedensverhandlungen in Doha fanden mit einem Treffen der beteiligten Rebellengruppen und der Zivilgesellschaft einen vorläufigen Abschluss. Friedensgespräche gehen aber sowohl in Doha als auch in Darfur selbst weiter.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission im Sudan (UNMIS)

Keine berichtenswerten Ereignisse


...


   d) Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations African Darfur Mission in
      Darfur (UNA...)
      keine berichtenswerten Ereignisse

7) Uganda

   a) Bedrohungslage
      Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

   b) Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für 
      somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission 
      (EUTM SOMALIA)
      Am ...8. ... hat der Chef des Stabes der somalischen Streitkräfte das Hshanga 
      Training Camp und die somalischen Auszubildenden besucht. Er lobte die guten
      Ergebnisse, die die somalischen Soldaten des ersten EUTM SOM bei ihrem Einsatz
      in Mogadischu erzielt haben und dankte der EU und den ugandischen Streitkräften
      für deren Unterstützung.

8) Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

   a) Bedrohungslage
      Im Durch... ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren 
      Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

   b) Beteiligung der Bundesweer an der Operation der Europäischen Union zur
      Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der 
      EU NAVFOR SOMALIA

      Der ATALANTA-Verband besteht aus sechs Schiffen aus Spanien, Frankreich,
      Portugal, Griechenland, Großbritannien und Deutschland (Fregatte 
      NIEDERSACHSEN mit insgesamt sieben Bordhubschraubern.
      Zusätzlich verfügt ATALANTA über je einen Seefernaufklärer aus Deutschland und 
      ... sowie zwei Seefernaufklärer aus Luxemburg.


.((nicht leserlich).



9. Westliches und östliches Mittelmeer

 a. Bedrohungslage
    Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft
 
 b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen
    Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOER (OAE)
    Derzeit keine deutsche Beteiligung


10. Libanon
 
 a. Bedrohungslage
    Die Bedrohung im Landesinneren und im Südlichen Libanons ist zurzeit als mittel, auf
    See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

 b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force im Libanon
    (UNIFIL)
    (1) UNIFIL
        Keine berichtenswerte Ereignisse
 
    (2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL
        Fünf Nationen, davon vier mit ...gehenden Einheiten, beteiligen sich an der
        MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus einer Fregatte, eienr Korvette, vier
        Patrouillenbooten und einem Tender
       
        Der Tender MOSEL sowie die Schnellboote S80 HYÄNE und S75 ZOBEL
        bilden den deutschen Beitrag.


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11.Internationel Organisationen Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN) Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und
Rechtstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union
rule of law mission im Kosovo(EULEX KOSOVO)
Internationale Polizeitruppe
Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten 
internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an. 
darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 1.117 Polizisten an. davon  76
Deutsche.


12.Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern
   zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

                  ISAF  KFOR  EUFOR  UNIFIL  OAE  ATALANTA
Luftransporte       31    4     0       0     0       0
Anzahl Flüge

Anzahl Über-        0     0     0       0     0       0
wachungsflüge


Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 10) sind insgesamt 4J90 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

Kunduz: 1.082 Soldaten, Feyzabad: 261 Soldaten, Taloqan: 47 Soldaten, Mazar-e Sharif: 3.114 Soldaten, Kabul: 310 Soldaten und Strategischer Lufttransport stütz punkt / UZB: 114 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA ln Afghanistan. 41 Soldaten des NATO-E3A-Verbandes sind derzeit bei NATOAWACS eingesetzt.

Besonderheit: zzt. Kontingentwechsel

••

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


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Anlage 1

Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

{| class="wikitable"
! UdP
! gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten
! Einsatzort
! Einsatzzweck
! Einsatz-beginn
! Einsatz-Ende (geplant)
! Bemerkungen
|-
| 06/10
| 25
| Kandahar/ Bagram
| Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Fernmeldesoldaten des 1st NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA 1st NSB (ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.
| 07.02.10
| 
| Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25 Soldaten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.
|}


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