﻿VS - NU* FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Unterrichtung des Parlamentes

II 107* Bwm

15/11

über die Auslandssinsltze

Redaktionsschluss: 13. April 2011, 10:00 Uhr


VS . NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

•2-

D* Bedrohung m i« in,ges.* «kbU*-. to Nord. W „i, lln „ JJ

auzcitje nach Prov.nz zwischen niedrig und crhcblich

sie sich wie folgt dar:

In den übrigen

Regional

I lauplslsdt

Regional

Regional

Regional

Regional

: insgesamt mittel, insgesamt mittel, insgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch, insgesamt hoch, insgesamt erheblich bis hoch.

bis 10.04 11 (14. KW) registrierte ISAF landesweit 483 >afik). Es handelte sich um 324 Schusswechsel und

Im Zeitraum v

SicherheitsvorflUle

Definitionen der Bedrohungsstufhi uchc Anlage 2


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Gcfechae. 105 SpwnKsto ffintrb M gr - darunter drei Selbstmordattentatc in den

Hchnand 2 . Kandahar nad Kabul- sowie 46 Vorftlk von indirektem «ad Raketen) und acht sonstige Vorfälle.

sch in RC North, zwei im RC Capital, 16 hn RC West, 106 South. 17t üa RC Southwest und 157 im RC East

RC

sind bei den Vorftlk* sieben ISAF-Soldaten gefallen 1 ; weitete II ISAF-

Sicherheitsvorfalle in den

Regional Commands

(04 04 11 - 10 04 11)

Injrrusrtausl Security Antenne* Force (ISAF)

(1) M Mtirtete L^e (Sächer h c i trvorfl ll r «rikfMb Regional Con nsad North

Capital)

Bei Anschlägen auf internationale Sichcrheitskräfte mit behelfsmäßigen Sprengsätzen (lmprovised Explosive Device / IED) m der Provinz Helmand sind

nacrifcnnche Soldntti gefalle« «ad.

1

Obmkhnhntc <kr ifcfcnnrhfa Pnwiasea aehr Kniafe 2

' Ober den Vorteil an 04 04.11 ia der Pnmaz Fnyeb. bei dm zwei

■ÜHIHIHHk UdP 14/11 ~ ~


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- I

4 IH II*04 II im Dwrikt bangm zwei amerikanische Soldaten und am 08.04.11 im pikifiti Mum Ol all ein amerikanischer Soldat gefallen.

amerikanischer Soldat bei einem FeuerOberfall auf

im Distrikt Charkh der Provinz

im Distrikt Ghormach griffen am 10.04.11 Opposing (OMF) internationale Sichcthcitskrifte an. Dabei ist ein

< emasaad (RC) Capital / Talle Deutsches Einsatzkontingent

Kain« beritiNanewerun Ereignisse

Negkmel (RC) Nortk / Deutaehes Einsatzkontingent (ElaaKtgt)

l»< »nr da* Partnering mit den afghanischen Sicherheitskrlften (Afghan Nation Siaurity form / ANSI) zusilndigen deutschen Ausbildungs* ui 1« hui/beiailtona (AusbSchizlitl) fllhrten in der vergangenen Woche weiterh OperaiiMKii gemeinsam mit ANSF durch.

Dalwi wurde das AlwbSchtzBil Kunduz im Raum Kunduz und das AusbSchtzBtl M«/«** ÜU/ii Mi der Provinz Baghlan eingesetzt.

An» fl um* M«rpm des 06 04.10 ereignete sich gegen 07:00 Uhr afghanischer

< Wszell m dar Nlhe der Ortschaft Parwaz (rund 20 Kilometer südwestlich von Mazw e hkanf / Provinz Balkh) ein Erdrutsch. Nach Angaben der afghanischen Polizei geh es dehei keine Verletzten; es wurden jedoch rund 200 Häuser

/*<»i/>ff Der/e* lind rund I 500 Menschen ohne Obdach. Gegen

dis Provinzregierung ein offizielles Hilfeersuc «a d** E-wnmandeor des RC North, der daraufhin Hilfsmaßnahmen und -g (Verpflegung, Weaaar, Wacken und Wlrmebekleidung) vorbereiten ließ Hmi eutem 1 reffen der Provinzregierung mit Vertretern verschiedener Ni katt*ri*#.gs.i#gan«etitinen *j>vemmental Organization / NGO) und des •i'jth *ih (f7JM.ll wurde entschieden, dass die NGO die Koordination


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humanitären Hilfe übernehmen. Ein Bedarf an Unterstützung durch Krifte des RC North wurde dazu nicht et.

RC North hält dennoch weiter Krifte und Mittel vor, um diese gegebenenfalls euf Anforderung cinsrtam zu k Oman.

Im Zuge einer Operation der Afghan National Army (ANA) wven Krifte eines deutschen OMI I zusammen mit ANA am 07.04.11 im Raum Kunduz eingesetzt. Dabei beabsichtigte die ANA, einen Gefechtsstand in einem Lager des afghanischen Geheimdienstes (National Directorate of Security / NDS) nördlich von Kunduz aufzubauen.

Gegen 06:10 Uhr afghanischer Ortszeit wurden die beteiligten Krifte der ANA und dic begleitenden deutschen Mentoren von Kriften des NDS an der Einfahrt gehindert. Die beteiligten Soldaten nahmen die Situation so wahr, als sei man umstellt worden. Die Situation eskalierte und ein Mitarbeiter des NDS schoss auf die Krifte der ANA und die deutschen Fahrzeuge. Die deutschen Soldaten waren zu dem Zeitpunkt bereits auf ihre geschützten Fahrzeuge aufgesessen. Ein geschütztes Fahrzeug vom Typ DINGO wurde zweimal getroffen. Durch das sofortige Eingreifen eines Offiziers der ANA konnte die Situation entschirft werden. Weder deutsche noch Krifte der ANA hatten das Feuer erwidert. Deutsche Soldaten kamen bei dem Vorfall nicht zu Schaden; nach derzeitigen Erkenntnissen wurde auch auf Seiten der afghanischen Sichcrheitskräfte niemand verwundet. Der Gefechtsstand wurde danach wie geplant aufgebaut. Nach Abschluss der Operation verlegten alle Krifte zurück in ihre Standorte. In dem Lager der NDS befinden sich keine deutschen Soldaten mehr.

Die betroffene 2. ANA Brigade hat nach derzeitigen Erkenntnissen den NDS angewiesen, den Vorfall unverzüglich zu untersuchen. Die Hintergründe sind derzeit noch unbekannt, dic AufkUrung des Vorfalles obliegt den afghanischen Sicherheitskräften.

Am Abend des 07.04.11 verletzte sich nach bislang vorliegenden Informationen ein deutscher Soldat beim Waffenreinigen in einer Unterkunft im Provincial Reconstruction Team (PRT) Kunduz durch eine unbeabsichtigte Schussabgabe aus seiner Maschinenpistole und zog sich dabei eine Fleischwunde im linken Bein zu. Ein weiterer deutscher Soldat erlitt dabei ein Knalltrauma.


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le Soldaten wurden medizinisch versorgt. Ihr Gesundheitszustand ist stabil Rückführung des Soldelen mit der Schussverletzung nach Deutschland is

Navhgang zu den gewaltsamen Vorgängen vom 01.04.11 in Mazar-c Sharif

UNAMA Special Rcpreaentativc of the Secretary-Gcneral (SRSG), Stalfan de Mistura, am 06.04.11 einen Brief an den Kommandeur RC North.

Hierin bringt er seinen Dank fllr die umfassende Unterstützung des

Nord bezüglich der Evakuierung und anschließenden UNAMA-Personals während der Unruhen in Mazar-e Sharif

rum Ausdruck.

COM ISAF hat unmittelbar nach den Vorfällen eine zentrale Beweissicherung durch HQ ISAF angewiesen und den SRSG gebeten, die zunächst Afghanistanweit gestoppten UNAMA-Aktivitäten alsbald wieder aufzunehmen.

Im Zuge der Freitagsgebete am 08.04.11 wurden erneut Demonstrationen und eine daraus resultierende Bedrohung ftir internationale Organisationen erwartet. Die Proteste richteten sich wiederum gegen die Koranverbrennung in den USA. Die afghanischen Sichcrhcitskriftc hielten die Situation unter Kontrolle. Im Vorfeld der ftir den 08.04.11 erwarteten Demonstrationen war das finnische Personal dei Rcgionalbüros UNAMA Aibak (Provincal Office / PO) in das schwedisch geführte PRT Mazar-e Sharif zurück verlegt worden. Zur Sicherung des Iransports wurden Krifte des PRT Mazar-c Sharif sowie deutsche Objektschutzkrlfte aus Mazar-e Sharif eingesetzt.

Die 63 Mitarbeiter der UNAMA in Mazar-c Sharif wurden am 08.04.11 im deutschen Feldlager in Mazar-e Sharif untergebracht und dort versorgt.

Seit dem frühen Morgen des 10.04.11 arbeiten alle Dienststellen der UNAMA wieder. UNAMA ftihrt nach hier vorliegenden Informationen entgegen anderer Verlautbarungen in den Medien keine Untersuchung gegen ISAF durch, insbesondere nicht gegen das RC North. Derzeit werden bei UNAMA die Verfahren, die Informalionswegc und I n trastrukturmaßn ahmen zur Verbesserung der Sicherheit ihrer Mitarbeiter geprüft um Ähnliche Ereignisse ftir die Zukunft auszuschließen, ln einen ersten Schritt wurden die Anzahl der

Sicherheitskrifte an den UNAMA Gebäuden verdoppelt.


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Im Afghan Uniform Police Regional Training Center (AUP RTC) Kunduz weiden derzeitig unter anderem - in Federführung der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) - die afghanische Bereitschaftspolizei und die Gendarmerie (Afghan National Civil Order Police Z ANCOP) ausgebildet. Die USA werden jedoch den Großteil der Ausbilder bis Mai 2011 abziehen.

Auf Anfrage des stellvertretenden NATO-Oberbefehlshabers Europa (Deputy Suprone Allied Commander Europe / DSACEUR) hat der Generalinspekteur der Bundeswehr bereits im März 2010 die personelle Beteiligung am AUP RTC Kunduz durch Übernahme von bis zu 30 Dienstposten gebilligt.

Das deutsche Einsatzkontingent ISAF unterstützt die Ausbildung im AUP RTC Kunduz seit dem 01.04.11 mit einem ersten Ausbilderteam in Stärke von 15 Soldaten. In einem 14-tägigen Übemahmezyklus wird in den nächsten Wochen im wesentlichen die Ausbildung durch die amerikanischen Ausbilder begleitet, bevor die deutschen Soldaten selbständig die Grundausbildung ftir die ANCOPAnwärter durchfahren. Spezielle Anteile der Ausbildungsunterstützung werden jedoch unverändert durch verbleibende amerikanische Ausbilder vermittelt.

Am 09.04.11 wurde das Feldlager Camp Marmal in Mazar-e Sharif ab 14:15 Uhr afghanischer Ortszeit aufgrund starker Regen fälle teilweise überflutet. Betroffen war hauptsächlich der westliche Teil des Feldlagers. Ein Teil der Start- und Landebahn musste aufgrund der Überflutung und der damit einhergehenden Verschmutzung zeitlich begrenzt gesperrt werden. Starts und Landungen von Flächenflugzeugen wären jedoch im Notbetrieb möglich gewesen. Die Einsatzbereitschaft von Drehflüglern war durchgehend gegeben. Deutsche Unterkunftsbereiche, das Munitionsfelddepot und die Arbeitsbereiche waren nicht betroffen. Die Auftragserfüllung des deutschen Einsatzkontingents ISAF war sichergestellt.

Am 10.04.11 wurden gegen 10:30 Uhr afghanischer Ortszeit US-Kräfte rund zwei Kilometer nordöstlich der Einsatzbasis Ghormach, welche in der Provinz Badghis und in derzeitiger Raumverantwortung des RC North liegt, von OMF mit Handfeuerwaffen beschossen. Im Zuge des Gefechts wurde ein USamerikanischer Soldat so schwer verwundet, dass er kurze Zeit später in einem Einsatzlazarett verstarb. Deutsche Soldaten waren nicht beteiligt.


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'''(4) Polizeiaufbau'''

Bislang wurden Im laufenden Jahr 43 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 1.685 afghanische Ausbildungsteilnehmer von deutschen Polizisten und Feldjägern der Bundeswehr ausgebildet. In zehn laufenden Ausbildungen werden derzeit 463 afghanische Polizisten durch deutsche und afghanische Trainer aus- und fortgebildet.

Im Rahmen der Maßnahmen des Focused District Development Programm (FDD) erfolgt eine Begleitung / Betreuung von insgesamt 1.349 afghanische Polizisten durch die FDD Teams.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul werden zurzeit 65 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch elf deutsche Mentoren betreut. Diese bilden 450 Ausbildungsteilnehmer aus. Im Projekt „Diensthundeausbildung“ befinden sich 15 afghanische Diensthundeführer im Mentoring durch vier deutsche Polizeivollzugsbeamte. 

'''(5) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF'''

In der vergangenen Woche gab es zwei Unterstützungsflüge mit C160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 937.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

'''c. Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit'''

Bereits seit 2002 unterstützt die Bundesregierung den afghanischen Wiederaufbau- und Entwicklungsfonds (Afghanistan Reconstruction Trust Fund / ARTF). Bis heute wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für den von der Weltbank treuhänderisch verwalteten Fonds 203 Millionen Euro zugesagt. Die KfW Entwicklungsbank ist die für den ARTF verantwortliche Durchführungsorganisation und berät die Bundesregierung zur Ausgestaltung des Fonds. Dieser gliedert sich in zwei Investitionsfenster auf zum


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cincn zur Finanzierung von nationalen Gehältern ziviler Staatsbediensteter (insbesondere Lehrerinnen und Lehrer), zum anderen verstärkt zur Unterstützung nationaler Entwicklungsprogramme.

Seit 2008 wird in diesem Rahmen auch das nationale Bildungsprogramm EQUIP (Education Quality Improvement Program) kofinanziert. Deutschland hat hierfür bereits 38 Millionen Euro bereitgestellt, weitere Mittel sollen in 2011 zugesagt werden. Die KfW ist im Auftrag des BMZ festes Mitglied in der Arbeitsgruppe zur Umsetzung von EQUIP. Hierdurch kann ein strukturelles Mitwirken, aber auch ein engeres Monitoring sichergestellt werden. Im Rahmen des Programms können Schulen für die Rehabilitierung ihrer Infrastruktur sowie zur Verbesserung ihrer Lehrqualität Zuschüsse erhalten. Für die Abwicklung und Umsetzung dieser Zuschüsse sind die Schulräte (Shuras) zuständig. Bisher gibt es landesweit in Afghanistan bereits über 10.000 dieser Shuras, weitere rund 1.600 sollen bis zum Programmende in 2012 noch gegründet werden.

Darüber hinaus werden für Lehrkräfte sowie das Schulmanagement Fortbildungen angeboten, wobei ein Schwerpunkt auf Frauenförderung liegt: Bis 2012 erhalten 2.750 junge Frauen ein Stipendium, um an einem Lehrerausbildungszentrum (Teacher Training Center / TTC) zwei Jahre studieren zu können. Auf institutioneller Ebene wird das afghanische Bildungsministerium bei der Umsetzung des nationalen Bildungsplans, an dem sich auch das bilaterale Bildungsprogramm der deutschen EZ orientiert, unterstützt. Der deutsche Beitrag zu EQUIP ist daher komplementär zum bilateralen Ansatz zu sehen. Auf beiden Ebenen leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Bildungschancen von Mädchen und Jungen im Primarund Sekundarschulsystem sowie zur Gleichstellung der Geschlechter, zur Konfliktprävention und zur Reduzierung der Armut.

Die Vernetzung von Regierungsinstitutionen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren und die Möglichkeiten zur Einflussnahme zivilgesellschaftlicher Kräfte sind speziell im Bereich der Frauenrechte noch unzureichend. Ein wichtiger Schwerpunkt des im Auftrag des BMZ durchgeführten Gender Mainstreaming Vorhabens ist daher die Unterstützung von Frauenaktivistinnen in Afghanistan. Insbesondere Frauen gruppen und Frauennetzwerke können einen wichtigen Beitrag zu einem nachhaltigen Frieden leisten.


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stärken Im Rahmen des Projektes in politischer Lobbyarbeit und KonfliktlOsung fortgebildet Durch d«o

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Initiativen werden nicht nur

die Netzwerkbildung angeregt und Kräfte durch gebündelt Durch Schaffung von Allianzen und eine stärkere Beteiligung von Freuen erreicht Veranstaltung wurde zudem eine Absichtserklärung vom Women's Affairs / MoWA) und AWN unterzeichnet, ftige Zusammenarbeit fest gelegt wurden-

nen Projekt bieten das German Police Vroject International Narcotics and Law Lnforcemcnt (INI ) EUPOL mit finanzieller Unterstützung der United elopment (USA1D) seit dem 19.02.11 Richtern, und Kriminalpolizisten in Nord-Afghanistan eine Praxis-Bezug an. die 23 Teilnehmer des ersten Kurses am 07.04.11 in Kunduz durch die Leiterin de* OPPT

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Justizvertreter der Provinzen Kunduz undnkhy is, der cn„

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deutschen Polizeitrainingszentrum und in dem Training Center in Kunduz durchgeiührt und ist dw uchc n und US-amerikanischen Praktikern des hervorgegangen aus drei Teilen: Ermittlunpphne (tont Wochen und Staatsanwälte)* Verhandlungsphase (fonf und Richter) und Entscheidungsphase (eine nehmen insgesamt 60 Kriminalpolizisten,


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• 12- H l : 1 |

In einer feierlichen Vennslaltung und unter Teilnahme des Provlnzgouvernaiis

I), Adrett. des Potizekhefs Badakhshans General Nasrati, des ArguDii-irikititHivemeum Movadeq. des Leiters der Schulbehörde der Provinz, eines Vertreter» <ki Auswärtigen Amts und des militärischen und des zivilen Leiters des

PKT I *iz*hed wurde em 06 04.11 die Kakan Schule feierlich eingeweiht.

Von dn grölten Xntcilnahme am Schulprojekt als Ausdruck ftir die künftige I ntwkfclung des Distrikts Argu zeugt die Teilnahme von über 350 Einwohnern der umliegenden Dörfer Deren Bewohner hatten das Projekt 2010 initiiert und Geld Itir den I rwvrh <lcs (irunditückes gesammelt. Nachdem das Schulprojekt im Rahmen de-» DI >1 (District Development Funds) keine Berücksichtigung finden konnte, wurde en im Rahmen der PRT-Vorhaben zur Umfeldstabilisierung umgesetzt.

Befehlt nach einer Bauzeit von sechs Monaten konnte das Vorhaben mit einem Oe*amtvol«nen von 142.000 I uro abgeschlossen werden. Die Schule verfügt Uber Räumlichkeiten, die bei einem Zwei-Schichtbetrieb den Unterricht für rund 250 Km.ivt ermöglichen Aul ausdrücklichen Wunsch der Schuras der umliegenden IW(er sollen Midchen und Jungen teilweise in gemischten Klassen unterrichtet werden.

IN\'\m/gou\emcur l> Adceb unterstrich den Stellenwert einer verbesserten und allgemein zugänglichen Bildung ftir die Fortentwicklung der Provinz. Hier liege der Schlüssel für die Zukunft. Bezüglich des Schulbaus lobten der Gouverneur und auch andere Vertreter der Dorfgemeinschaft die Unterstützung seitens der deutschen Regierung. Jie an uclcn Stellen Badakhshans sichtbar sei. ln seiner Rede appellierte er an die Bürger \rgus, die Bemühungen der staatlichen Behörden im Kamp gegen den Schlafmohnanbau zu unterstützen. Dies sei auch für die Stärkung der Sicherheit m der Provinz unerlässlich.

aa der United Nations Aaeietaace Mission in

(UNAMA)


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Verfassungsgerichtsbeschluss vom 30.03.11 Uber die ungültige Wahl von Staatspräsident Behgjet Pacolli am 22.02.11 ausgelöste (siehe UdP 14/10) politischinstitutioneile Krise überwunden werden. Jahjaga wurde bereits im ersten Wahlgang,

2. Uibaklitm i Bedrohuagalege

Die Bedrohung ln zurzeit als niedrig eingestuft.

3. Kobovo

hei dem laut Art. 86 der kosovarischen Verfassung die Anwesenheit und

Unterstützung von mindestens 2/3 aller Abgeordneten erforderlich war, gewählt. Sie erhielt von den anwesenden 100 Abgeordneten die nötigen 80 Stimmen. Auf ihre Gegenkandidatin Suzana Novoberdaliu (Allianz neues Kosovo / AKR) entfielen 10 Stimmen, 10 Stimmen waren ungültig. An der Wahl nahmen bis auf Vetevendosje alle im Parlament vertretenen Parteien teil.

Grundlage der erfolgreichen Wahl von Atifete Jahjaga zur neuen Staatspräsidentin

bildete ein Übereinkommen zwischen Ministerpräsident Hashim Thaci, dem AKR-

Vorsitzenden und ehemaligen Staatspräsidenten Behgjet Pacolli sowie dem Parteivorsitzenden der größten Oppositionspartei Demokratische Liga Kosovo (LDK), Isa Mustafa. Gemäß dem Übereinkommen, das ebenfalls am 07.04.11 per Parlamentsbeschluss politisch abgesegnet wurde (75 Stimmen), wird dic Wahl Jahjagas verbunden mit der Einrichtung von zwei Parlamentskommissionen, von denen eine innerhalb von sechs bis neun Monaten die rechtlichen Grundlagen in Verfassung und Gesetz ftir die künftige Direktwahl des Staatspräsidenten durch das Volk schaffen soll, der anderen die Überarbeitung des Wahlrechts / Neubildung von Wahlkreisen in Vorbereitung der nächsten Parlamentswahlen obliegt. Vereinbarungsgemäß sollen die Präsidentenwahlen nicht später als sechs Monate nach Inkrafttreten der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Änderungen stattfinden, die nächsten Parlamentswahlen spätestens 18 Monate nach Änderung des

e


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b.

Wah4ysei. cs voraussichtlich im Jahr 2013 zusammen mit

licmeimiewahlcn.

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, ftir den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

c. Beteill|uag der Baadeswehr aa der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deetsches Eiaaatekoetingent (EinsKtft) Keine berichtenswerten Ereignisse

a. Bsdrohnagslags

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR nad NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsche* Elaaatzkontingeat (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und SUd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.


(UMBOS)


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8. Hora vob A _

a. Bedrohaagslage 1! ’V ^


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b- Beteihgaag der Budcnrckr aa Operahoaee gcgci dea iateraationalen Terroriamas: Operaboa ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

An OAE beteiligen sich derzeit sechs Nationen mit Schiffen, einem Unterseeboot und zwei M menabwehrfahrzeugcn.

Die deutsche Fregatte LÜBECK und das deutsche Minenjagdboot DATTELN bilden den deutschen Beitrag zur OAE.

Seit dem 13.04.11 ist das Mmenjagdboot DATTELN wieder der Standing NATO Mine Countermeasure Group I (SNMCMG 1) unterstellt. Die SNMCMG 1 führt im Rahmen OAE Überwachungsoperationen im westlichen Mittelmeer durch

10. Llbmo*

a. Bedrohuagslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, aut

See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft

b. Betelllgaag der Bandeswehr aa der Ualted Nation. Interim Force In Lebaaon

(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Nationen beteiligen sich mit seegehenden Einheiten an der MTF. Sie

besteht derzeit aus vier Fregatten und Korvetten, drei Patrouillenbooten sowie einem Tender.

Der Tender MOSEL sowie die Schnellboote S 80 \\\ ÄNh und s /< dt bilden den deutschen Beitrag.

Tender MOSEL h* am 13.04.11 Tender DONAU abgelöst, der sich auf dem Rücktransit nach Deutschland befindet.


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u

Uaioa

(EULEX KOSOVO)

iaaerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten im Rahmen der UNMIK gehören echt Polizisten an,

Experten - gegenwärtig 1.113 Polizisten an, davon 73

EULEX Deutsche

ISAF I KFOR

EUFOR

UNIFIL

OAE

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MH den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 6) sind insgesamt 6.9*7 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

Kunduz: 1.136 Soldaten. Feyzabad: 251 Soldaten, Taloqan: 44 Soldaten. Mazar-c Sharif: 3.015 Soldaten. Kabul: 308 Soldaten und Strategischer LufttransportstQtzpunkt / UZB: 103 Soldaten Zusätzlich befindet sich I deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan. 5 Soldaten sind derzeit bei NATO-AWACS eingesetzt.

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrmzen kommen.





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• 21.

21 KHOST

22 P AKTIVA 22 LOOAK 24 KABUL 2t SAMYAN 2t UftUZOAN 27 HCLMANO 2t NMKOZ

2t KANDAHAR 2t ZABUL

21 OHAZNI

22 WAND AK 22 PAKTKA 34 DAYKUNDI

14 PANJSHAY* 11 PAKWAN 11 KAP*A 17 NUMtTAN 11 LAOHMAN 1t KUNAK 2* NANOAKHAK

Definitionen der Bedrohungtttufen

Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG . Ein Staat. Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende Angriffe vor.

MITTEL : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verftigt Ober die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin.

Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt Ober die Fähigkeit und die deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen liegen nicht vor.

HOCH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt Ober die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsrftumen sind in einem bestimmten

Zeitraum zu erwarten.