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Unterrichtung de» Parlamentes

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Ober die Auelendeelneltze der Bundeewehr

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KcUÄktuMiNsvhluss: 6. April 2011. 10:00 Uhr


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VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

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Gcfcchte, 85 Sprengstoffan schläge - darunter ein Selbstmordattentat

ie 43 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Vorfälle.

Zwölf Vorfälle ereigneten sich im RC North, zwei im RC Capital, neu

98 im RC South, 195 im RC Southwest und 149 im RC

sind bei den Vorfällen ftinf ISAF-Soldaten Soldaten wurden verwundet.

wurde Generalmajor Samiullah Qatrah, der seit Herbst 2010 im Innenministerium für das Reintegrationsprogramm zuständig war, als Polizeichef der Provinz Kunduz eingeftihrt. Mit der raschen Ernennung eines Polizeichefs nach dem gewaltsamen Tod des Vorgängers am 10.03.11 (siehe L dP 1111) unterstreicht die afghanische Regierung ihre Entschlossenheit im

Umgang

: ObwicWartt der afghanischen Provinzen siche Anlage 2


VS - NUR FÜR DEN DI

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b. Iasewmtfcmal Security A-tata a r t Farce (1SAT)

(1) Operstloeee MOSTARAK nad HAMKARI

Afghanistans.

(2) MIHMHkI* L^t (SkWrMtovoHU* Mtwtwib CoMMiiad Nortk

ud Regioaal Commaad Capital)

Am 29.03.11 kam cs in der Provinz kunar in den Distrikten Sar Kam und Marawarah zu zwei Feucrttbertlllcn auf natktnale und IWtmallonale Sicherhcitskräfte. Dabei sind insgesamt vier amerikanische Soldaten gefallen

Im Distrikt Khost der gleichnamigen Provinz Ist am 03.04,11 hei einem indirekten Beschuss internationaler Skherheitskrlfte ein amerikanischer Soldat gefallen.

(3) Regkmal Commaad (RC) Capital / Talle Deatacfcee lli—fkoHf«t (ElaaKtft)

Keine berichtcnswerten Ereignisse

(4) Regional Commaad (RC) North / DeatacNe Claaatskoatia«eat (KiasKtft)

Die für das Partnering mit der afghanischen Armee (Afghan National Army / ANA) zuständigen deutschen Ausbildung!« und Schuttbataillone (AusbSchtzBtl) führten in der vergangenen Woche weiterhin Operationen gemeinsam mit afghanischen Stcherheitskräften (Afghan National Security Forces / ANSF) durch.

Dabei wurde das AusbSchtzBtl Kunduz im Raum Kunduz und das AusbSchtzBtl Mazar-e Sharif in der Provinz Baghlan eingesetzt.

Das AusbSchtzBtl Mazar-e Sharif hat in der Provinz Baghlan bis 02.04.11 gemeinsam mit Kräften der afghanischen Armee und Polizei im Zuge einer Verbindungsstraße zwischen Hemat Khel und dem Kontrollposten Shagal Tapah eine Route Clearance Operation durchgelÜhrt, Neben den originären Kräften des AusbSchtzBtl wurden dazu als zusätzliche Kräfte ein amerikanisches Route


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werden konnte, in die Operation

Im Mlrz 2011 wurden zwei Mazar-e Sharif stationiert. Dabei handelt es Begleithubschrauber. Seit dem 01.04.11 und werden ab Sekundl Behandlungseinrichtungen eingesetzt Zar Facharzt für Anästhesie sowie ein

intensivmedizinisch zu versorgender oder transportiert werden.

Der erste erfolgreiche MEDEV AC-Emsatz fand am 03JM.I I

Am vergangenen Wochenende (01.04.11 - 03.04. 11) kam cs m afghanischen Städten zu Unruhen und Demonstratioaea eines Korans in den USA am 20.03.11 - teilweise Sharif und Kandahar, teilweise friedlich wie ia T Am 01.04.11 zogen in Mazar-e Sharif rund 500 15:40 Uhr afghanischer Ortszeit von der Liegenschaft der United Nations Assistance Mission ia Afg kwmtm (UNAMAk wo die Menge auf bis zu 3.000 Demonstranten aufwsefcs. Diese Demonaaebon wurde durch die Afghan National Police (ANP) abarirhinm Die

Sicherheitsverantwortung ftir Mazar-e Sharif liegt bei der ANP, *e voa der afghanischen Armee und von lSAF-Kräftea unterstem w entea kaaa. Eia Unterstützungangebot des schwedischen PRT im Vorfeld war von dm afghanischen Sicherheitskräften abgelehnt worden.

Die zunächst friedliche Demonstration eskalierte aas bisher aoek Ursache. Ab 16:15 Uhr afghanischer Ortszeit wurden Sterne aaf ins Orhäartr der UNAMA geworfen» gegen I7KX) Uhr ifgNanckr Ortszcä wurde der UNAMA-Stützpunkt gestürmt und in Brand gesetzt Sieben UNAMA Mitarbeiter wurden dabei getötet (eine Norwegerin, ein Ramäae. eia Schwede und vier Nepalesen), weitere wurden verletzt Nach Angaben des afghanitrhrn Polizeichefs wurden drei Demonstranten getötet ANP aad die Wadiea des


VS. NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

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UNAMA-Stützpunktes waren trotz Warnschüssen nicht in der Lage, die
Demonstranten aufzuhalten. Die afghanischen Sicherheitskräfte um den
UNAMA-Stützpunkt wurden daraufhin innerhalb der folgenden zwei Stunden
verstärkt.

Gegen 16:40 Uhr afghanischer Ortszeit ging beim Gefechtsstand des Regionalkommando Nord (rund
zehn Kilometer entfernt, der unter deutscher Führung ist, der
erste Hinweis ein, dass der UNAMA-Stützpunkt angegriffen würde.  Noch um 16:45
Uhr Ortszeit wurde das Regionalkommando Nord durch den stellvertretenden Polizeichef
der Provinz Balkh darüber informiert, dass afghanische Polizei vor Ort wäre und die Lage unter Kontrolle sei. Ab 16:50 Uhr
afghanischer Ortszeit wurden zur Lageverdichung luftgestützte Aufklärungsmittel
eingesetzt (ab 18:05 Uhr über Mazar-e Sharif). Desweiteren 
wurde jeweils eine schnelle Eingreiftruppe (Quick Reaction ???) im 
schwedischen PRT und im Lager des Regionalkommando Nord (Camp Marmal)
bereitgehalten, um auf Anforderung der 
afghanischen Sicherheitskräfte schnell reagieren zu können Gegen 17:30 Uhr erhielt die Operationszentrale  des Regionalkommandos Nord die ersten Informationen, dass sich in einem
sogenannten „safehouse“,  
einem weiteren UNAMA Gebäude in der Stadt, bis zu weitere 16 Mitarbeiter aufhalten würden. Auf Initiative des COM RC North wurden die bereitgehaltenen ISAF Krifte des PRT MeS und des 
Regionalkommandos Nord eingesetzt.



Gegen 19:00 Uhr afghanischer Ortszeit erreichten die ersten ISAF-Kräfte, Teile des schwedischen PRT Mazar-e Sharif, den UNAMA-Stützpunkt. Ab 19:45 Uhr afghanischer Ortszeit wurde
eine Evakuierungsoperation zum Camp Marmai durch afghanischen Sicherheitskräfte
und ISAF-Kräfte, unter anderem ein deutscher Sicherungszug, zur Evakuierung der 14 überlebenden und der sieben 
getöteten UNAMA-Mitarbeiter durchgeführt. Die verletzten UNAMA-Mitarbeiter wurden anschließend im Einsatzlazarett Mazar-e Sharif behandelt.

Gegen 20:00 Uhr afghanischer Ortszeit hatte sich die Demonstration aufgelöst
und die afghanischen Sicherheitskräfte hatten das gestürmte UNAMA-Gebäude wieder 
in eigener Hand. 

Zu keinem Zeitpunkt wurde ein Hilfeersuchen der afghanischen Sicherheitskräfte an das Regionalkommando Nord oder das schwedische PRT


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

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Mazar-e Sharif gestellt Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen gab es auch kein Hilfeersuchen der UNAMA an das Regionalkommando Nord.

Inzwischen sind die sieben Leichname nach Kabul überführt beziehungsweise von den jeweiligen Nationen (Norwegen, Schweden) übernommen worden. Die
14 unverletzten und drei der verletzten UN-Mitarbeiter wurden ebenfalls nach
Kabul geflogen. Ein verletzter Nepalese befindet sich noch im Camp Marmal in Mazar-e Sharif.

Nach dem Anschlag auf ein VN-Gästehaus in Kabul im Oktober 2009 mit acht Toten und dem mit großer Mühe abgewehrten Angriff auf das UNAMA  Regionalbüro in Herat im Herbst 2010 war die Erstürmung des UNAMA Geländes in Mazar-e Sharif der dritte Angriff auf UNAMA binnen anderthalb Jahren. Trotz des vorübergehenden Abzugs der Mitarbeiter aus Mazar-e Sharif wird der Einsatz der UNAMA grundsätzlich nicht in Frage gestellt.

Am 02.04.11 kam es auch in Kandahar (RC South) zu gewaltsamen Demonstrationen. Dabei sollen zehn Zivilpersonen getötet und rund 80 verletzt worden sein.

Im nordafghanischen Taloqan (Provinz Takhar) demonstrierten am 02.04.11 rund 200 Teilnehmer friedlich. Bis zu 800 Menschen verfolgten diese Demonstration als „stille Beobachter“.

Am Vormittag des 04.04.11 wurden zwei US-amerikanische Soldaten von einem Angehörigen der Afghan Border Police (ABP) erschossen<sup>1</sup>. Die Soldaten führten Gespräche in einer Polizeiliegenschaft rund drei Kilometer südwestlich des norwegisch geführten PRT Maimanah (Provinz Faryab).

Der Täter konnte fliehen. Die beiden gefallenen Soldaten wurden in das PRT Maimanah überführt.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 42 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und
1.562 afghanische Ausbildungsteilnehmer von deutschen Polizisten und Feldjägern der Bundeswehr ausgebildet. In 23 laufenden Ausbildungen werden derzeit rund 2.000 afghanische Polizisten - inklusive dem Focused District

<sup>1</sup> 
Dieser Vorfall zählt nicht zu den in Abschnitt 1.a genannten Sicherheitsvorfällen, da er außerhalb des dort zugrunde liegenden Berichtszeitraumes liegt.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH Development Programm (FDD) - durch deutsche und afghanische Trainer aus-

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und Ivrtgcoiioei x m I ?■l~vy* J :; £

(6) KertÜrtetige Leterstitzeegsleistuiigen ISAF ^

ln der vergangenen Woche gab es zwei Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSAl l außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Dic Anzahl der

l nierstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 935.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen

Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

Ziviler Wiederaufbau / Eatwicldungszusammenarbeit

Vom 29.03.11 bis 01.04.11 hat der Bundesminister ftir wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, zum vierten Mal Afghanistan besucht (siehe UdP 13/10). Die regionalen Schwerpunkte der Reise lagen im Norden des Landes (Provinzen Balkh, Badakhshan und Kunduz), auf den sich das Ln gagement Deutschlands konzentriert, und in Kabul.

In Kabul hat Bundesminister Niebel das Protokoll der deutsch-afghanischen Regierungsverhandlungen Uber Entwicklungszusammenarbeit vom 22.02.11 mit einem Zusagevolumen von 133 Millionen Euro unterzeichnet. Darüber hinaus führte er Gespräche unter anderem mit Staatspräsident Hamid Karzai, Finanzminister Dr. Omar Zakhilwal, Bergbauminister Wahidulla Shahrani und COM ISAF General l)a> id H. Petraeus. Thematischer Schwerpunkt der Reise war die Forderung nach und Förderung von besserer Regierungsführung in Afghanistan.

Am 13.03.11 hat der Distriktgouvemeur von Aliabad in der Provinz Kunduz im Beisein des V orsitzenden des Distrikt-Entwicklungsrates und zahlreicher Ältester aus dem Distrikt den Grundstein ftir eine Hängebrücke über den Kunduz-Fluss gelegt. Die Brücke wird bei der Ortschaft Qazil Say nahe der Grenze zu der südlich von Kunduz gelegenen Provinz Baghlan gebaut. Sie wird sechs Dörfer mit insgesamt rund 1.140 Haushalten und rund 8.000 Menschen mit der Hauptverkehrsstraße und mit dem Distriktzentrum und der Provinzhauptstadt Kunduz verbinden. Bisher mussten die Dorfbewohner an dieser Stelle eine Fähre benutzen, deren Gebrauch in


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den drei Monaten des jährlichen Hochwassers von Mai bis Juli mit einem hohen Risiko verbunden war. Die Tragfähigkeit der Brücke wird für Personenkraftwagen und Kleinlauter ausreichen. Dadurch werden die sechs Dörfer erstmals für Fahrzeuge erreichbar. Der Bau der 70 Meter langen Brücke wird aus Mitteln des Siahilitdtspakles Afghanistan mit 300.000 Euro gefördert.

Der Bau der Brücke war schon vor längerer Zeit vom Distrikt-Entwicklungsrat von Aliahad vorgeschlagen und in den Distrikt-Entwicklungsplan aufgenommen worden, konnte aber wegen fehlender Mittel nicht verwirklicht werden. Der DistriktI ntwicklungsrat wird für den Unterhalt der Brücke verantwortlich sein.

In einer feierlichen Veranstaltung und unter Teilnahme des PRT Kunduz wurden am 23.03.11 der Stadtverwaltung von Kunduz die ersten 100 von insgesamt 300 Müllcontainem übergeben.

Das Projekt „Städtische Müllentsorgung Kunduz“ wird mit insgesamt 141.000 Euro aus Mitteln des Stabilitätspaktes Afghanistan gefördert. Bestandteile des Projekts sind unter anderem verschiedene Workshops zur Mobilisierung politischer Unterstützung fllr eine geordnete städtische Müllentsorgung und eine Informationskampagne Uber das lokale Fernsehen zur Unterrichtung der Bevölkerung.

Die Umsetzung des Projektes Städtische Müllentsorgung Kunduz erfolgt durch die Agha Khan Stiftung Afghanistan (AKF) im Rahmen des zwischen dem Auswärtigen Amt. der KfW-Entwicklungsbank, AKF und der Agency for Technical Cooperation and Development (ACTHD) vereinbarten „Stabilisierungsprogramm Nordafghanistan“. AKF und ACTED prüfen dabei Projektvorschläge der Provinz Verwaltung oder der Distrikt-Entwicklungsräte auf ihre technische Machbarkeit und erarbeiten dann einen Vorschlag zur Förderung durch deutsche Mittel.

Da die Stadt Kunduz noch nicht über ein integriertes Konzept der Müllentsorgung verfügt und der gesammelte Müll lediglich auf eine Müllkippe außerhalb der Stadt verbracht wird, ist die Stadtverwaltung derzeit mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und der US Agency for International Development (USAID) über die Entwicklung eines solchen Konzepts im Gespräch. Das PRT Kunduz und die Agha Khan Stiftung sind in diese Gespräche eingebunden.


NUR FOR DEN DIENSTGEBRAUCH

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Der Gtm»rrr* der derzeit in der ersten Phase des _

Nordafghani Man“ in Umsetzung befindlichen Projekte betrigt ftr die ovmz Kunduz 2.900.000 I uro. fllr die Provinz Takhar 3.956.000 Euro, ftIr die Provinz Badakhshan 4 246.000 I uro und fUr die Provinz Baghlan 450.000 Euro. Die 4 ) E inzelprojekte verteilen sich auf den Bau von 31 Schulen, sechs Brücken, vier Straßen, vier öffentliche Gebäude, zwei Kanäle, einer Wasserturbine und das hier erwähnte Projekt zur städtischen Müllentsorgung. '

In einer feierlichen Veranstaltung und unter Teilnahme des Leiters der Schulbehörde der Provinz Kunduz und je eines Vertreters des Auswärtigen Amts und des PR I Kundu/ wurde am 30 03.11 der Grundstein ftir die Khoja Pesta Schule im Distrikt Khanabad in der Provinz Kunduz gelegt. Der Bau der Schule wird aus Mitteln des Stabilitätspaktes Afghanistan mit 237.000 Euro gefördert. Bislang werden die Kinder des Dorfes Khoja Pesta unter freiem Himmel unterrichtet.

Der Distrikt Khanabad wurde von der afghanischen Regierung in das District Delivery Program (DDP) aufgenommen, das Regierungsführung und Entwicklung in ausgewihhee Distrikten stärken soll. Teil des DDP ist es, in ausgewählten Sektoren und darunter auch dem Erziehungswesen ein Mindestmaß an Infrastruktur bcreit/ustcllen. Dic drei derzeit mit deutschen Mitteln im Distrikt Khanabad gebauten Schulen sind somit auch ein Beitrag zur Umsetzung des DDP in Khanabad. Planung und Bau dieser Schule wie auch der beiden anderen in Khanabad gebauten Schulen werden von der AKF im Rahmen eines zwischen dem Auswärtigen Amt, der KfW-Entwicklungsbank, AK! und ACTED vereinbarten Programms umgesetzt. Wie üblich geht dic Auswahl dieser Schule für eine Förderung durch deutsche Mittel auf einen Vorschlag der Schulbehörde von Kunduz und des Distrikt-Entwicklungsrates von Khanabad zurück I Ur den Bau werden Standardpläne des afghanischen Bildungsministenums verwendet, die im ganzen Land zum Einsatz kommen. Dic Unterhaltskosten werden später vom afghanischen Bildungsministerium getragen. Der Distrikt-Entwicklungsrat hat sich verpflichtet, die Aufsicht über die Instandhaltung der Schule zu übernehmen.


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Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft

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Zu der gewalttätigen Demonstration in Mazar-e Sharif am 01.04.11 siehe Abschnitt I bX4XS.5-7. ..

Am 30.03.11 veröffentlichte das Verfassungsgericht der Republik Kosovo die bereits mit Pressemitteilung vom 28.03.11 angekündigte Entscheidung, dass das Verfahren zur Präsidentenwahl am 22.02.11 nicht im Einklang mit Artikel 86 der Verfassung

und deshalb vcrBssungswidrig war (siehe UdP 13/10). Das Gericht ifgle das Fehlen^^^^^ eines zweiten Kandidaten, ferner das Nichterreichen des notwendigen Quorums von Zwei-Dritteln der Abgeordneten. Allerdings betonte es auch eine

„vertassungsmlßige Pflicht“ wmr Abgeordneten zur Teilnahme an der Wahl eines Staatsoberhauptes als Repräsentant für die gesamte Bevölkerung. MH der Verkündung der Entscheidung gilt der Parlamentsbeschluss vom 22.02.11 Ober die erfolgte Wahl von Staatsprisident Behgjet Pacolli als aufgehoben und dieser seit diesem Zeitpunkt als nicht mehr im Amt befindlich. Eine von Pariamentsprlsident. Regierung und Prftsidialamt beantragte und am 01.04.11 veröffentlichte Erlluterung der Entscheidung durch das Verfassungsgericht brachte nicht die erhoffte Klarheit über die verfassungsrechtliche Lage an der Staatsspitze. Da das Verfassungsgericht ein institutionelles Vakuum verneinte, wird allgemein davon ausgegangen, dass die von Staatsprisident Pacolli seit dem 22.02.11 getroffenen Entscheidungen gühig sind und Paiiamentsprlsident Jakup Krasniqi seit dem 30.03.11 wieder das Amt des Staatspräsidenten geschlftsführend ausübt. Auf die Nachfrage zum notwendigen

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VS NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

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Oer seit Februar 2011 MftMrte Bewerbungsprozess tUr die Rckruitmng von Personal ftir die Koeovo Security Force (KSF) wurde am 31,01,11 abgeschlossen. Insgesamt waren Ar die Ms zu 400 zu bes etze n de n Poühiohch rund 4.560 Bewerbungen eingegangen. darunter auch 144 Bewerbungen von Angehörigen dsr Minderheiten, unter anderem 42 kkHwt-Serhen, 221 Bew e rbu n gen von Frauen konnten verzeichnet werden, von denen wiederum sieben von Minderheitcnangehörigen (eine Kosovo-Serbin) kamen.

Dies entspricht im Wesentlichen euch dem Bewerbungsverhalten aus den Jahren 2009 und 2010. Auch in diesen beiden Jahren konnten Jeweils Bewerbungszahlen von deutlich Ober 4.000 Bewerbungen für rund 400 freie Dienstposten erzieh werden.

FOr den diesjährigen Bewerbungsprozess ist nun die Auswahl der entsprechenden 200 - 400 Rekrutinnen und Rekruten vorgesehen, die Ende Mal 2011 mH ihrer Ausbildung beginnen sollen. Damit wird der personelle Aufwuchs für die aktiven bis zu 2.500 umfassenden KSF-Angehörigen zunächst weitestgehend abgeschlossen sein.

(2)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Die Bedrohung ist zurzeit

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EU Farce (EUFOR)

V«n 30.03.11 bis 01.04.11 fand in Bosnien und Herzegowina das vierte

S das durch das ? AmMm

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■d Haztpywm* md des NATO-H«Wusnkr. Ssrsjcvo so«,.

der Verteidigung » durchgeftihrt


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Da* Thema das in dem dtesjlhrtgen Seminar fllr FUlininijwMWp» SW”

sichcrheitsrclcvanicn Miniitericn Bosnien und 1 lef/S||OWtna»

beschäftigte sich mit den wnsatzregem (Nitiei oi i Militär- und Polizei kontingenten in Peace Support nationale Umsetzung. Nach übereinstimmender Aufladung der 1 ellnehmer

konnte mit dem Seminar ein weiterer erfolgreicher S|

Verständnis nationaler Teilhabe an multinationaler Opefation%plamm|i erziel werden.

a. Bedrohungslage

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt) Keine berichtenswerten Ereignisse

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale. Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Miaeioa zur Skhcr fc e tt a — k torre fo n w (EUSEC)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Sudan

a. Bedrohungalage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit alt mittel, im OarHir und im SOd-Sudan als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Beedeewetr u der Uelled Ntltow MWh le Mm (UNMIS)

Keine berichlensweiten Ktcigmuu


VS . NUR I ÜR DI N DIENSTGEBRAUCH

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e. Beteiligung der Bundeewehr an der United Netion« / Afrlcan Union Mieeion In Darfbr (UNAMID)

Keine berlchtcnnwerten Ereignisse

ÜIIIkIm

Bedrolmagfll^g^

Die Bedrohung ist zurzeit eis mittel eingestuft.

I». Beteiligung der Bundeswehr nn der EU-geführten Ausbildungen! bslon fllr somalische Sicherheltskrllte In Uganda (Enropean Union Training Mieeioa fEUTMl / SOMALIA)

Der Bericht zur zweiten Eveluierung im Zeitraum 10.03.11 bis 12.03.11 (siehe UdP 13/11) In Mogadischu (Somalia) liegt vor.

Insgesamt zcichnet dieser ein positives Bild der Reintegration der somalischen Rekruten. Deren logistische und medizinische Versorgung sowie deren Bezahlung sind derzeit sichergestellt. Der Bericht attestiert den Rekruten - speziell dem ausgebildeten Führungspersonal - einen guten Ausbildungsstand.

n. Bedrohungalage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Hom von Afrika als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswshr an der Operation der Europäischen Union zar Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen dar EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht aus acht Schiffen aus Spanien, Italien. Frankreich, Großbritannien, Finnland und der deutschen Fregatte NI EDI RSACHSEN sowie acht Bordhubschraubem.


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7V>*Hrlkft Vtrffl*! ATALANTA «her j« tlnen SethniwiMur« «»«IkumhUWl.....

ifymStieit sowie *wcl Xeefemaultilirer aus I uxemb'irg.

W*m?I Pm*ecti<>« Detachment ln der Operation A I AI AN1A

hfc ^ *eft«wte Opewtlon ATAl ANTA hat zum Ziel, die vor der KU*“* Somali

< ^ f e ienden Piraten m hekAmpfcu und abzuschrecken. AI AI.AN IA »«‘II /um t«or" dte dwtfc PiratenilbertlHe geflhrdete humanltlre Hilfe fllr die Not kideiui* «dmahsvhe Bevölkerung skherstellen. Zum anderen trlgt die Operation dn/>* twi, 7Hi!e« SchiflVvertiehr mit'dm dortigen Handelswegen zu sichern, tlfhflmihme« «vi l ftsrueltterpnr sunwm zu unterbinden und dai Völkerrecht «lut« h/metz* n ')n primäre Atitiinhe der Operation ATALANTA Ist der Schutz voi ^"^tenflhrrllllm fth SchHVe, die im Auftrag des WeltcmÄhrunusprogramms (Worl«l h>«'d tVvgrammi / WFP) oder der Mission der Afrikanischen Union m Somali* HÄNilSOM) fahren. Zu diesem Zweck Ist die tilnschlffting von Ve»*el Protection l>tavhmmts (VPD) an Bord der zu schützenden Handelsschiffe als eilte mögliche Handlung snptIon vorgesehen

1>ie Frfolge der Operation ATALANTA sind auch ln der Llnschlftang von VPD hrenlndei Seit Beginn der Operation Im Dezember 2008 wurden Uber 100 Wl l 1 -

1 ransporie sicher eskortiert mehr als 90% davon durch Schiffe dei HU. Dabei Vnmten tibci 500.000 Tonnen Nahrungsmittel, geschützt durch I U'KriegMchlfte, siehe» n.ich Somalia verbracht. Darüber hinaus wurden mehr als *0 AMlsoM tbn'^tte sicher in ihnen Bestimmungshafen geleitet.

Die t\h Deutschland an der Operation ATAl ANTA beteiligten I regatten verltigen nhet ie ei« VPD Diese aus zwölf Soldaten bestehende bewaffnete Clruppe wird irc<-vhH>ssm aut einem HnndeKschifT mit dem Auftrag eingesetzt. Schlfl und Crew gegen Angriffe zu schützen

IV» I insatz deutscher Soldaten /um Schutz von Handelsschiffen lit nur Im Kähmen «ln ttyeration AI AI AN 1A möglich, da die Aufgabe der PlrateriebekllmpfUng aufVrhalh eines vom Deutlichen Bundestag mandatlertcn l-.insat/es der llundespollzel rtigewiesen Ist Die MnschlHUng von VPD auf Handelsschiffen, die nicht Im AuHiag dr< WFP oder AMISOM fahren. Ist Im Rahmen der Operation ATALANTA ebenfalls möglich. Die Irf ordern issc des Schutzes von Handelsschiffen Im Rahmen der Operation M AI AN l A werden durch die multinationale Operaflonsftllming de« H heuertet Unter Berücksichtigung verfügbarer Krifte und auf (mim! läge


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fcstgclegtcr I rioritäten wird über die Einschiffung eines VPD entschieden. Eine

gezielte, national gesteuerte Einschiffung auf deutschen Handelsschiffen ist somit nicht möglich.

Voraussetzung ftir eine VPD-Einschiffung ist die Abgabe einer einseitigen Erklärung, in der der Flaggenstaat der Einschiffung zustimmt (sogenannte Flaggenstaatserklärung). Ferner ist eine zivilrechtliche Vereinbarung mit dem Reeder abzuschließen. Diese wird durch den Kommandanten des das VPD entsendenden Kriegsschiffes und den Kapitän des zu schützenden Handelsschiffes vor Ort unterzeichnet.

Aufgrund geringer zeitlicher Verläufe sowie vereinzelter Widerstände der Flaggenstaaten konnten in der Vergangenheit nicht immer Flaggenstaatserklärungen eingeholt werden. Bislang haben Saint Vincent and the Grenadines, Sierra Leone und Liberia zugunsten der ATALANTA-Truppensteller und die Union der Komoren zugunsten Deutschlands dauerhafte Flaggenstaatserklärungen abgegeben. Um die Einschiffungsmöglichkeiten zu verbessern, strebt die EU weiterhin eine Abgabe genereller Flaggenstaatserklärungen durch Flaggenstaaten, deren Handelsschiffe von WFP oder AMISOM gechartert werden, an.

Dem Kapitän des zu schützenden Handelsschiffes obliegt auch bei Einschiffung des VPD weiterhin die nautische Kontrolle des Handelsschiffes. Er allein entscheidet über Kurs, Fahrt und gegebenenfalls zu steuernde Auswcichkurse.

Die Einschiffung des VPD verschafft dem Kommandanten des Kriegsschiffs operative Flexibilität, da er sich bis zu 100 Seemeilen von dem Handelschiff entfernen darf. Das Handelsschiff wird indessen durch das an Bord befindliche VPD auf dem Transit zum Bestimmungshafen geschützt.

Im Zeitraum vom 20.11.10 bis 15.03.11 wurde ein estnisches an Stelle eines deutschen VPD auf der deutschen Fregatte HAMBURG eingeschifft (siehe UdP 47/10). Dieses VPD nahm die Aufgaben an Bord der deutschen Fregatte und während eines WFP Transportes erfolgreich wahr. Nationen ohne umfangreiche Seekriegsmittel können durch eine derartige Beteiligung auch einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der Operation ATALAN FA leisten.


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(2) Maritime Teak Farce (MTF) UNtFIl,

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'''11. Internationale Organisationen / Aktivitäten'''

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)
United Nations Interim Administration in Kosovo (UNMIK) und
Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union 
rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)
Internationale Polizeitruppe
Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten
internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, 
darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 1.113 Polizisten an, davon 73 
Deutsche.

'''12. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern 
zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum'''


Lufttransporte. Anzahl Flüge:
ISAF: 72
KFOR: 2
EUFOR: 3
UNIFIL: 0
OAE: 0
ATALANTA: 0

Anzahl Überwachungsflüge:
ISAF: 0
KFOR: 0
EUFOR: 0
UNIFIL: 0
OAE: 0
ATALANTA: 0


V8 * NUR FÖR DFN

*20

Mit den in Deutschland zur Slchersiellung den Auftrag** '‘StiategUvher Verwundetentransport (STRATAIRMIiDKVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten towie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission MIM ( Kl) Ct)NUO (Sttukei t) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (NtHrke: ft) lind Insgesamt 1W7 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei AuslandselnsStten elngesttet.

ir, ■:

ATAl.’

• Kunduz: 1.147 Soldaten, Feyzabad: 2f>4 Soldaten, laloqatt: -V Mnldaten, Ma*ar e Sharif: 3.020 Soldaten. Kabul: 318 Soldaten und MrategK'het I ufttraiwpotlMUU^unkt UZB: 100 Soldaten. Zusätzlich befindet sich I deulscKei NoMat M t/NAMA in Afghanistan. Zu AWACS gehören 6 Soldaten.

Besonderheit: zzt Kontingentwechsel

Im Rahmen der Kontingent Wechsel kann es *U teiu|ti>rittett Obeisvhnitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen. ? I "


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Der Btmdesmmmtr der Verteidigung____

von deutschen Femme Idesoldsten des Ist NATO Signal Banal Km. Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals FemmeIdeheUilk* 214). Wesel im Rahmen der NATO-FnhnmgsuntcrstOtzvng in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.

07.02.10

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmender vorgenannten Obergrenze von 25

Soldalcrv-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von bis zu zehn deutschen Soldatinnen und Soldaten zur Unterstützung des norwegischen PRT Maimanah im Distrikt Ghormach (Provinz Faryab) ftir den Zeitraum vom 26.03. M bis spätestens 10.04.11 gebilligt.

Distrikt

Cihormech

26 03.11

Witterungsbedingt musste der Beginn der Operation verschoben werden. Daraufhin hat der Bundesminister der Verteidigung nunmehr den Einsatz bis zum 15.04.11 gebilligt


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-22-

AnUgc 2

2TAKHAR

3 KUNDUZ

4 BALKH

5 JOWZJAN

• FARYAB 7 BAD GH»

• HC RAT

• FARAH

10 GHOR

11 SAR-EPuL

12 SAMANOAM

13 BAOHLAH

Definitionen der Bedrohungsstufen

Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräftc und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen ftir bevorstehende

Angriffe vor.

MITTEL : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und oder verbündete Streitkräftc anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin. ERHEBLICH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht deutsche Streitkräfte und oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen liegen nicht vor. >

HOCH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräftc undoder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten

Zeitraum zu erwarten.