﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Unterrichtung des Parlamentes

12/11

Redaktionsschluss: 23. M*z 2011, KhOO Uhr


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1. Afghanistan

a. Politische Lage

Der afghanische Staatspräsident Hamid Karzai hat am 22.03.11 die ersten für die Übergabe der Sicherheitsverantwortung (Transition) vorgesehenen Gebiete offiziell benannt. Für die erste Tranche des Übergabeprozesses sind drei Provinzen und vier Städte vorgesehen. Es sind die Provinzen Bamyan (alle Distrikte), Panjshayr (alle Distrikte) und Kabul (alle Distrikte außer Surobi) sowie darüber hinaus die Städte Mazar-e Sharif (Provinz Balkh), Herat (gleichnamige Provinz), Lashkar Gab (Provinz Helmand) und Mehtar Lam (Provinz Laghman). In diesen Gebieten leben 20 - 25% der Bevölkerung Afghanistans. Mit Mazar-e Sharif befindet sich eine wichtige Stadt aus dem deutschen Verantwortungsbereich in Nordafghanistan ia der ersten Tranche der zu übergebenden Gebiete.

Als Termin für den offiziellen Beginn der Transition in den genannten Gebieten in der 22.06.11 geplant. Bis dahin werden auf Provinzebene unter Einbeziehung der lokalen Regierungen die konkreten Implementierungspläne für die Übergabe erarbeitet. Dabei geht es um die detaillierte Identifizierung und Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Sicherheit, Regierungsführung und wirtschaftlicher Entwicklung, die notwendig sind, um den irreversiblen Charakter einer Transitions-Entscheidung sicher zu stellen.

Zuständig für die Ausarbeitung der Implementierungspläne und die Einbindung der lokalen Regierungen ist die Transition Coordination Commission von Dr. Ashraf Ghani. Zentrales Koordinierungsgremium für alle Transitionsentscheidungen bleibt das Joint Afghan-NATO Inteqal Board (JANIB), in dem auch NATO, Vereinte Nationen und die wichtigsten Truppenstellernationen vertreten sind.

Für die Aufstellung der deutschen militärischen und zivilen Krifte im Regionalkommando Nord bedeutet die Ankündigung Prlsident Karsais zunächst keine Veränderung. Die Übergabe der SichcrheHsverantwortung ist ein
längerfristiger Prozess (12 - 18 Monate), der von den lokalen Bedingungen bestimmt wird ("conditions based process").


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b. Bedrohungslage

Die Bedrohung in Afghanistan in insgesamt erheblich<sup1</sup>. In Nordafghanistan liegt sie 
zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: 

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel.

Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel,

Regional Command West: insgesamt mittel,

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,

Regional Command South insgesamt hoch, 

Regional Command Southwest insgesamt erheblich bis hoch

(Karte)

Im Zeitraum vom 14.03.11 bis 20.03.11 (11. KW) registrierte ISAF landesweit 475 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 318 Schusswechsel und Gefechte, 100 Sprengstoffanschläge - darunter ein Selbstmordattentat in der Provinz

:<sup>1</sup> Definitionen der Bedrohungstufen siehe Anlage 2


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Kunduz - sowie 55 Vorfälle von indirektem Beschuss im (Mörser und Raketen) und zwei sonstige Vorfälle.

Zwölf Vorfälle ereigneten sich im RC North, einer im RC Caital. 13 im RC West 68 im RC South, 199 im RC Southwest und 182 im RC East Insgesamt sind bei den Vorfällen sechs ISAF-Soldaten gefallen, weitere 66 ISAF-Soldaten wurden verwundet.

(GRAFIK)

c. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Das Bundeskabinett hat am 23.03.11 - vorbehaltlich der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages - die Beteiligung deutscher Streitkräfte am Einsatz von NATO-AWACS bei ISAF beschlossen. Der Einsatz ist bis zum 31.01.12 befristet.

Hierfür sollen bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können. Die Obergrenze für die insgesamt im Rahmen des Afghanistaneinsatzes

--

1

Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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ein/uset/endcn deutschen Soldatinnen und Soldaten bleibt dabei unverändert bei

5.350.

Nach intensiven Verhandlungen von ISAF und der internationalen Gemeinschaft mit der afghanischen Regierung ist cs gelungen, fllr das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit den Private Security Companies (PSC) einen Kompromiss zu finden, dic sogenannte „Bridging Strategy". ' MjI

Die Absicherung der Botschaften, diplomatischen Vertretungen und ISAFLicgcnschaften sowie Aktivitäten der Nicht-Regicrungsorganisationen.

insbesondere Transporte, sind weiterhin durchführbar. Eine abschließende Lösung und eine Überführung der PSC in die sogenannte Afghan Public Protection Force (APPF) soll innerhalb von zwölf Monaten erreicht werden. Aus Sicht ISAF und der internationalen Gemeinschaft ist dies eine trag fähige Lösung. Aus Sicht des Präsidenten wird das Ziel, Sicherheit in staatliche Hiinde zu geben, ebenfalls erreicht.

(2) Militärische Lage (SkherheitsvorflUle außerhalb Regional Command North und Regional Command Capital)

Bei drei Anschlägen mit behelfsmäßigen Sprengsätzen (Improvised Explosive Device Z IED) auf Patrouillen der internationalen Sichcrheitskräfte in den Provinzen Logar (15.03.11), Khost (19.03.11) und Helmand (20.03.11) sind drei amerikanische Soldaten gefallen.

Am 17.03.11 und 19.03.11 griffen Opposing Militant Forces (OMF) in den Provinzen Helmand und Kandahar internationale Sichcrheitskräfte an. Dabei sind drei amerikanische Soldaten gefallen.

(3) Regional Command (RC) Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) Regional Command (RC) North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die für das Partnering mit der afghanischen Armee (Afghan National Army Z ANA) zuständigen deutschen Ausbildungs- und Schutzbataillone


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(AusbSchtzBtl) führten in der vergangenen Woche weiterhin Operationen gemeinsam mit ANA durch.

Der Kontingentwechsel im deutschen Einsatzkontingent ISAF läuft seit dem 
08.02.11 und wird planmäßig noch bis zum 06.04.11 andauern.

Am 18.03.11 führte das Ausbildungs- und Schutzbataillon Kunduz eine Route Clearance Operation zur Suche und Beseitigung von Sprengfallen westlich von Kunduz im nördlichen Chahar Darah mit zwei Infanteriekompanien und einem US-amerikanischen Route Clearance Package durch. Am späten Vormittag ereignete sich rund neun Kilometer nordwestlich des Provincial Reconstruction Team (PRT) Kunduz ein IED-Anschlag auf diese ISAF Kräfte. Ein Fahrzeug des zusammen mit der 3. Kompanie des AusbSchtzBtl Kunduz operierenden Route Clearance Package wurde getroffen. Dabei wurden vier Soldaten und ein afghanischer Sprachmittler verwundet. Ein deutscher Soldat wurde schwer, zwei amerikanische Soldaten wurden leicht sowie ein weiterer amerikanischer Soldat und der Sprachmittler mittelschwer verwundet. Es gab keine Gefechtshandlungen. Der verwundete deutsche Soldat war als Verbindungsmann und Funker in dem getroffenen Fahrzeug eingesetzt. Dies ist ein Standardverfahren, wenn amerikanische Route Clearance Packages mit deutschen Kräften zusammen eingesetzt sind.

Die Verwundeten wurden - nach Erstversorgung vor Ort und der medizinischen Versorgung im Rettungszentrum des PRT Kunduz zur weiteren Behandlung nach Mazar-e Sharif gebracht. Der verwundete deutsche Soldat wurde am
20.03.11 nach Deutschland geflogen und in ein Bundeswehrkrankenhaus verlegt. Alle fünf Verwundeten dieses Anschlags saßen in demselben Fahrzeug, einem sogenannten „Mine Resistant Ambush Protected Vehicle“ (MRAP / Minen- und hinterhaltgeschütztes Fahrzeug), mit dem die US-amerikanischen Route Clearance Packages in Afghanistan neben dem geschützten Räumfahrzeug BUFFALO standardmäßig ausgestattet sind. Fahrzeuge dieser Art sind speziell konzipiert worden, um Minen und Anschlägen mit behelfsmäßigen Sprengsätzen zu widerstehen. Sie haben sich insbesondere auch im Irak und in Afghanistan bewährt.


(5)

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.7.

Bislang wurden im laufenden Jahr 32 Ausbildungsvorhaben

voa deutschen Polizisten und

ausgebildet Ia 23 laufenden A Polizisten - inklusive dem Focused District - durch deutsche und afghanische Trainer

Woche gab es vier UnterstOtzungsflOge mit Cdeutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl

lieh damit auf inseesamt 929

Untersttitzungsleistungen außerhalb des deutschen m der Anlage 1 aufgeftihrt.

das Kleinwasserkraftwerk Naian im Yaftal-e Sofie in Betrieb genommen werden. 5.600 Haushalte Verteilungsnetz angebunden und mit elektrischer Auftrag des Bundesministeriums ftir wirtschaftliche (BMZ) unterstützte dic Deutsche Gesellschaft ftir 1Z) GmbH die afghanische Regierung beim Bau

Haushalte. Daneben

auch die Arbeitsbedingungen

Krankenhaus sowie der Kleingewerbetreibenden jetzt mit einer zuvertissigen Stromversorgung

erschwinglichen Tarifen Maschine« betreiben. Die lokalen, privaten Betreiber Kraftwerks selb« siel kn die dritte wichtige Zielgruppe des Vorhabens dar. werden beraten, qualifiziert und im technischen und ökonomischen Betrieb Anlagen ausgebtIdet um so eine nachhaltige Stromversorgung zu gewShrkistcn


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ab 60.000 P te w ci i nachhaltig mit

(HZ Ährt die KfW Ealwickluagsbank an Auftrag des BMZ das offene Programm -Dczcntraie Stroe» Versorgung dun* E/neucrbnre Energien“ durch, das sfteh km Vergleich zwi GlZ-Programm auf gröflert Infrastrukturvorhaben konzentriert In den ia Beitirt*» acte t caen Südkn Faizabad und Keshim ist der

Kraftwerk rehabilitiert «ad umliegende Ortschaften daran angeschlossen werden la Fauahad ist der Baa ei ne s 4.5 Megawatt starken Wasserkraftwerks geplant. Um die Bevölkerung von Anfang aa ia das Vorhaben einzubinden, wurden loksk

\ v Ka 4 «t#L r i 11 ,yiL | a ^ h | / , .i. , a . . .. t » r• l 11 / j* V/i r K » ilüti K»»t » ml

^nvRiKnnt im tKrKmvcYuiuiV) Doms mit srociiseiicnsivcn voraroeiicn rxinuv Der/ei« wird eia Teil der Bewohner mit aus Diesel ge ne r atore n erzeugtem Strom versorgt, was aufgrund der b egr e nz ten Leistung, der damit verbundenen Umweltbelastung sowie der hohen Betriebskosten lediglkh als Zwischenlösung dienen kann. In einer feierlichen Zeremonie errichtete der Gouverneur von Badakhshan im Berichtszeitraum ia Anwesenheit des Ältestenrats, Vertretern des BMZ, des Auswärtigen Amtes und der KfW sowie zahlreicher Anwohner s>mbohsch den ersten Leitungsmast des zum Wasserkraftwerk gehörigen

und Verteihingsnetzes. Nach Fertigstellung der Arbeiten wird der nationale B etr eib er DABS 60.000 Einwohner Faizabads Ober ein Leitungsnetz von 30 Kilometern sicher mit Strom versorgen können. Dk dafür notwendige institutionelle KapazitMcnstarkung erhllt er in einer kompkmenilren

G1Z.

Das BMZ-fia«zic«c R e chrssta a rtic hkei ts ptpgiamm der GIZ unterstützte in ZittMuaeaarbeä mk dem Deutschea Polizeiberaicr-Tcam (GPPT) im Berichtsaemaum eia Jounulistensraiaing ia Badakhshan. Des Training diente der

Qualitätsverbesserung der Journalistischen Arbeit im Bereich Rechtsau fkllrung, wobei auch Rcibungspuakle zwischen afghanischer Polizei und der Bevölkerung

diskutiert wurden.


16.03.11 hat EULEX Haftbefehle gegen acht kosovo-albanische gegen den ehemaligen Transporten in mer und jetzigen Fatmr Limaj wd den Polizcichef der Region Prizren) IhttrfTtiV zugrunde liegenden Verdacht des Mordes und von Gefangenen soll Limaj ah Kommandeur einer UCK-Einheit die Verantwortung getragen haben

Wegen der mit dem Abgeordnetenmandat verbundenen rechtlichen Implikationen

der lind wir t kr u der UaM Nation« Aaritfancn Mlaaion in (UNAMA)

Woche wurde ein zweiter deutscher Stabsoffizier ftir einen zwölfmonatigen \ invtc/ als militärischer Berater bei UNAMA nominiert. Der Einsatz soll planmlttig

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft

)

Limq dazu zu sieh selbst zu «eilen Dies

erfcrigl* an Abend 4m 16.03.11. Nee* erster Anhörung wurde Limaj allerdings, mit [ vo w ail urfdbl—Iuni<L—adl wieder aunireien_Fug_gc«ctzr^^_^^^^^ M


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. 10 .

Die grundsätzlich zu begrüßende, zunehmende Aktivität von EULEX unter anderem im Bereich der Verfolgung von Kriegsverbrecher! der koeovo-eteanischen Seite dürfte zu Protestaktionen von Koeovo-Alwnera, zum Beispiel der V eteranenverbtode, führen. In seiner Erklärung vom 16.03.11 hat der Veteranen verband bereits die Verhaftungen ab grundlos und unv er antwortlich“ bezeichnet und „weitere Maßnahmen“ zur Beendigung der „EULEX-Kampagne gegen die UCK“ angckündigt. Mit dieser Aktion setzt EULEX ein deutliches Zeichen, dass die Mission nicht einseitig auf kosovo-albanischer Seite steht. Dies war bislang die Wahrnehmung der Kosovo-Serben aufgrund der EULEX Operationen im Nord-Kosovo.

Da bisher keine gewaltsamen Reaktionen gegenüber KFOR erfolgten und sowohl kosovo-albanische Medien, als auch die kosovo-albanische Bevölkerung durchaus zwischen EULEX und KFOR differenzieren, ist weiter davon auszugehen, dass die Festnahmen zu keiner generellen Verschlechterung der Bedrohungslage ftir KFOR führen werden.

b. Bedrohaagslage Ia dar Republik Koaovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, ftir den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

c. Beteiligeag der Baadeswehr aa der Koaovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deetackee Eiasatzkoatiageat (EiasKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Bosnien und Herzegowina

a. Politische Lage

In Bosnien und Herzegowina ist es seit den allgemeinen Wahlen am 03.10.10 noch nicht gelungen, eine neue Regierung auf der Ebene des Gesamtsstaats zu bilden. In


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__ Ji -Ä - II -

der bosniak.sch-knw'ch J,>mm«cneii Föderation wurde eine Regierung gegen den Widerstand der b e ide n grodea kroa tisch en Parteien am 17.0311 gebildet Du Regierungsbildung wird voa dicacn beiden Parteien juristisch in Frage gesselk.

EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR aad NATO HQ Sarajevo

1

(2) Deutsche* Eiasatzkoatiafeat (EinsKtgt)

Im Zuge der bis Ende Mirz 2011 abzuschließenden Maßnahmen zur Reduzierung des deutschen Einsatzkontingentes von ursprünglich 120 auf dann noch rund zehn im Einsatzland prtsente Soldatinnen und Soldaten, wurden auch umfangreichere Matenalreduzierungen und Rücklieferungen nach Deutschland erforderlich.

Diese Maßnahmen sind mit einem letzten Transport am 18.03.11 abgeschlossen worden.

Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale J-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

Beteiüfaa* der Buadcawehr aa der EU Miaaioa zar Stekertettaaektorreform

(EUSEC)

Keine bvrichtciiNwerten Ereignisse


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Darfur und im SOd-Sudan als

■» Laai m aneü ab Bad.

zwischen der södsudancsischcn Upper Nile und Jongki Die da bewaffnete sOdsudancsischc

ihren saisonalen Weidegründen

UNMIS hat *e Cher» achang dieses Gebidcs verstirfci

Kerne

Die Bedrohung ist ruraeit als mind eingestuft

ha Ugaada (Earopeaa Uafeaa Traiaiaf Mbaioa

(lUTM) / SOMALIA)


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8. Horn von Afrika und «ngrenxcndc Scegehiftf

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebietcn am Hom von Afrika als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operatioa der Eeropliecfcea Union sar Beltlmpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATAI.ANTA-Verband besteht aus acht Schiffen aus Spanien, Italien, Frankreich, Großbritannien, Finnland und Deutschland sowie neun Bordhubschraubem.

Zusätzlich verftigt ATALANTA über je einen SeefenrnuflcUre, .us Deutsch!**) und Spanien sowie zwei Seefcmaufklärer aus Luxemburg

Am 15.03.11 wurde in Dschibuti ein Kontingentfilhrerwechsel durchgeftihrt. Neuer KontingentfUhrer des deutschen Einsatzkontingentes in der Kommandant der Fregatte NIEDERSACHSEN.

a. Bedrohuagslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr aa Operationen gegen den internatioaaleB Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Nachdem der Nordatlantik-Rat am 22.03.11 die Ausftihrungsentscheidung (NAC Execution Directive / NED) zum Operationsplan zur Durchsetzung des Waffenembargos gegen Libyen getroffen hatte, wurde die militärische Führungsstruktur der NATO mit der Umsetzung des Operationsplanes beauftragt. Daher wurden mit Blick auf die militärische Handlungssicherheit sowie politische Transparenz die deutschen Kräfte im Mittelmeer aus ihrem NATOUnterstellungsvcrhältnissen herausgelöst und national unterstellt.


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10. Llbiao^

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18t U»4mIhh|| Im I .m.i» Mtul im (Mulm Libanon« Im rur/elt «I» mittel, auf

H## ln Are* of Maritim« I tfwutN.Mt (AMO) «U niedrig eing««tuft

h Heiideewelf •• der II»Hei NeHoee Interim Force le Lebaaoa

(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berl*hten»werien l’relgnlw

(2) Maritime Teak Ftr«« (MTF) UNIFIL

Pttnf Nahmen beteiligen eich mit eeegehenden l-lnheltcn an der MTF. Sie h« ii< ln dcmlt au« vier l'regnilen und Korvetten, drei Patrouillenbooten sowie einem Tender, * *•’

Der lender IXWAU wwl« dl« Schnellboote 8 80 HYÄNE und S 75 ZOBEL bilden den deutlichen Hellrag.

V«r«l«t« NiMmn (VN) / Ewropileelw Uiloe (KU)

U«H«d NatSooe laterlm Admleletratloe Mlaetoa Io Koeovo (UNMIK) aad lUcbtert—tHelihe H awlaalo« d«r Keropilwäoe Ueloe Im Koaovo: Earopeaa Uokm rel« of low »teeioe le Ko«ovo (EULEX KOSOVO) lateraadoeole FoMaoHmppe

Der zur OewIhrleUtung von Innerer Sicherheit und Ordnung Im Kosovo eingesetzten internationalen Poll/eltrupp« Im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter «In deutscher Pollzelbeamtcr

EULEX gehören neben enderen Experten gegenwärtig 1.098 Polizisten an, davon 70 Deutsch«.


12. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern
zur Unterstützung der XXXXXkontingente im Berichtszeitraum


{| class="wikitable"
! 
! ISAF
! KFOR
! ?????
! UNIFIL
! OAE
! ATALANTA
|-
| Lufttransporte Anzahl Flüge
| ??
| 1
| 0
| 0
| 0
| 0
|-
| Anzahl Überwachungsflüge
| 0
| 0
| 0
| 0
| 0
| 0
|}


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13. Stärke der deutschen Einsatzkontingente

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1 Ml NATO HQ !ter«t«v* ‘ Opwstiw ACTIVE ENDEAVOU* ’

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 6) sind insgesamt '''7.112''' Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

*Kunduz: 1.141 Soldaten, Feyzabad: 316 Soldaten. Taloqan: 49 Soldaten, Mazar-e Sharif 3.194 Soldaten, Kabul: 349 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 114 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan.

Besonderheit: zzt. Kontingentwechsel

**Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


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Anlage 1

Kurzfristige Unterstützungsleistung ISAF

{| class="wikitable"
! UdP
! gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten
! Einsatzort
! Einsatzzweck
! Einsatz-beginn
! Einsatz-Ende (geplant)
! Bemerkungen
|-
| <!--06/10-->??
| 25
| Kandahar/ Bagram
| Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Fernmeldesoldaten des 1st NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA 1st NSB (ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.
| 07.02.10
| 
| Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25 Soldaten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.
|}


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Anlage 2
 
Übersichtskarte der afghanischen Provinzen

(Grafik)

Definition der Bedrohungsstufen

Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende Angriffe vor.

MITTEL : Ein Staat. Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin. 

ERHEBLICH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen liegen nicht vor.

HOCH : Ein Staat. Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten Zeitraum zu erwarten