﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundesministerium der Verteidigung

Demokratie

EinsalzfOhrungeetab

kausawcwt Stauffenbergstraße 18.10785 Berim po«TAMo«fr 11055 Berlin

m.  49 (0)30-18-24-29600 / 29622 Fw  49 (0)30-18-24-28627

Unterrichtung des Parlamentes

47/10

über die Auslandseinsitze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 24. November 2010, 10:00 Uhr


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Auf dem NATO-Gipfel in Lissabon (19./20.11.10) wurde beschlossen, Anfang 2011 mit der Übergabe der Sicherheitsverantwortung für noch festzulegende Gebiete an die afghanischen Behörden zu beginnen. Der diese Entscheidungen vorbereitende Prozess war bereits auf der Kabuler Konferenz (20.07.10) zwischen der Internationalen Gemeinschaft und Afghanistan vereinbart worden. Dieser auch als Transition oder Inteqal (Dari und Paschtu) bezeichnete Prozess soll binnen vier Jahren abgeschlossen sein. Das für 2014 vorgesehene Ende der Kampfeinsätze entlässt die Internationale Gemeinschaft jedoch nicht aus ihrer langfristigen Verpflichtung zur verstärkten Unterstützung im Bereich der Ausbildung der Afghanischen Sicherheitskräfte. In diesem Sinne unterzeichneten der NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen und Afghanistans Präsident Hamid Karzai eine Erklärung zur langfristigen Partnerschaft zwischen Afghanistan und der NATO. Auf dem NATO-Gipfel in Lissabon wurde somit eine zeitliche Perspektive für den Abzug der ISAF-Kampftruppen eröffnet.

In seiner Rede bat Karzai zudem die Bundesregierung, Ende 2011 in Bonn eine Internationale Außenminister-Konferenz zu Afghanistan unter Leitung der afghanischen Regierung auszurichten.

Am 24.11.10 gab die unabhängige Wahlkommission (Independent Election Commission / IEC) das offizielle amtliche Endergebnis der Parlamentswahl vom 18.09.10 bekannt. Voraussetzung war der am 20.11.10 durch die Wahlbeschwerdekommission (Electoral Complaints Commission / ECC) erfolgte Abschluss der Überprüfung der sogenannten qualifizierten Beschwerden (siehe UdP 44/10). Grundlegende Veränderungen gegenüber dem am 20.10.10 veröffentlichten vorläufigen amtlichen Endergebnis (siehe UdP 43/10) sind nicht zu verzeichnen.

Etwa 70% der neu gewählten Abgeordneten gehörten bisher nicht dem Unterhaus an. Zudem verjüngt sich dessen Altersstruktur. Die Paschtunen haben gegenüber dem vorherigen Parlament Uber 20 Sitze weniger errungen (siche UdP 45/10). Die konstituierende Sitzung des neuen Parlaments wird für Ende Dezember erwartet. Insgesamt wurde 25 Kandidaten das nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis zustehende Mandat aufgrund von Betrug aberkannt, davon sieben amtierenden


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Mitglicdem des Unterhauses. Hierunter sollen sich auch 13 Unterstützer des Staatspräsidenten befinden. Zwei weitere Kandidaten, welche die jeweils höchste Stimmenzahl in deren Provinzen erringen konnten, wurden bereits im Vorfeld ausgeschlossen. Ergebnisse von insgesamt 334 Wahlstationen wurden ftir ungültig erklärt. Auch wenn weiterhin Beschwerden abgearbeitet werden (sogenannte Kategorie B; siehe UdP 44/10), so werden diese sich nicht mehr auf das Wahlergebnis auswirken.

Gleichwohl hat die mit der schwierigen Sicherheitslage zu begründende Unterrepräsentanz der Paschtunen dazu geführt, dass erst aus 33 der 34 Provinzen offizielle amtliche Endergebnisse vorliegen. In der Provinz Ghazni sind sämtliche der elf Mandate an Vertreter der Ethnie der Hazara gegangen, obwohl der Bevölkerungsanteil der Paschtunen bei etwa 50% liegt (siehe UdP 44/10). Derzeit bemühen sich dic Wahlorganisationen um eine gesichtswahrende Lösung dieser Herausforderung. Eine Entscheidung ist binnen einer Woche angekündigt. Neben einer politischen Lösung sind auch lokale Neuwahlen möglich.

Dic Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft gegen Mitglieder der Wahlbehörden (siehe UdP 45/10) sind noch nicht abgeschlossen. Zwar verfügt die Generalstaatsanwaltschaft nicht über ein Mandat zur Überprüfung der Legitimität der Entscheidungen der Wahlbehördcn als solche. Unbenommen davon ist jedoch die Strafverfolgung deren Mitglieder bei Vorliegen eines Straftatbestandes. Der afghanische Generalstaatsanwalt gab kurz vor der Veröffentlichung des offiziellen amtlichen Endergebnisses bekannt, dass er beide Sprecher der Wahlbehördcn aufgrund „unverantwortlichen Äußerungen gegenüber den Medien“ von deren

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Ämtern suspendiert habe. Nach seinen Aussagen wird der Wahlprozess weiterhin

untersucht. Ob dic laufenden Ermittlungen sich auf das Wahlergebnis auswirken werden, ist derzeit noch unklar.

Dic Europäische Kommission hat mit Wirkung vom 24.11.10 Starts und Landungen

von Luftfahrzeugen afghanischer Fluglinien auf allen Flughäfen der Europäischen Union untersagt („Schwarze Liste“).

Dic afghanische Fluglinie Safi Airways hat inzwischen angekündigt, mit geleasten

Luftfahrzeugen den Flugbetrieb unter anderem zwischen Frankfurt und Kabul aufrecht erhalten zu wollen.


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Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 , ln Nordafghanistan liegt sic zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel.

insgesamt mittel, insgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch, insgesamt hoch.

Hauptstadt Kabul:

Regional Command West:

Regional Command East:

Regional Command South:

Regional Command South West insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 15.11.10 bis 21.11.10 (46 KW) registrierte ISAF landesweit 476 Sicherheitsvorf


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Gefechte, 74 Sprengstoffanschläge sowie 52 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und zehn sonstige Vorfälle.

18 Vorfälle ereigneten sich im RC North, zwei im RC Capital. 17 im RC West, 73 im RC South, 215 im RC South West und 151 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen fünf ISAF-Soldaten gefallen; weitere 64 ISAFSoldaten wurden verwundet.

215

i

A

KW

9 —

35

993

36

675

37

1445

36

623

39

827

40

746

41

j 760

42

722

43

663

44

727

45

695

46 !

476

c. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Operationen MOSTARAK und HAMKARI BARAYE KANDAHAR

Das RC South mit dem Schwerpunkt in der Provinz Kandahar ist gleichzeitig auch der Schwerpunkt ISAF gesamt. Die Operation HAMKARI BARAYE KANDAHAR (Phase III) läuft hier planmäßig.

Im RC Southwest (Operation MOSTARAK) liegt der Schwerpunkt unverändert in der Provinz Helmand.

Zur den genannten Operationen gibt es darüber hinaus keine berichtenswerten

Ereignisse.


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(2) Militärische Lage (SicherheitsvorflUle außerhalb Regional Command North and Regional Command Capital)

Am 16.11.10 kam es im Distrikt Watahpur der Provinz Kunar* zu einem Feuergefecht zwischen afghanischen sowie internationalen Sicherheitskräften und Opposing Militant Forces (OMF). Dabei ist ein amerikanischer Soldat gefallen. |

Bei zwei Anschlägen mit behelfsmäßigen Sprengsätzen (Improvised Explosive ^

Device / IED) in der Provinz Helmand sind am 16.11.10 im Distrikt Musa I

Qal'ah und am 19.11.10 im Distrikt Kajaki zwei amerikanische Soldaten g gefallen.

Am 17.11.10 wurden afghanische und internationale Sicherheitskräfte im I

Distrikt Panjwa'i (Provinz Kandahar) mit einem IED angegriffen. Dabei ist ein j

/ ^ •

amerikanischer Soldat gefallen. fl

Bei einem Feuergefecht mit OMF am 17.11.10 im Distrikt Nahr-e Saraj der I Provinz Helmand ist ein britischer Soldat gefallen.

Am 22.11.10 wurden gegen 12:00 Uhr afghanischer Ortszeit eine Patrouille der ■

Afghan National Army (ANA) im Distrikt Zharay (Provinz Kandahar) mit I

einem IED angegriffen. In Folge der Explosion ist ein afghanischer Soldat | gefallen; eine Zivilperson wurde verletzt.

Amerikanische Soldaten unterstützen bei der Absicherung des Anschlagsortes, |

als gegen 14:30 Uhr afghanischer Ortszeit ein zweiter Sprengsatz detonierte. : i

Dabei sind zwei amerikanische Soldaten gefallen 3 ; vier weitere amerikanische | Soldaten wurden verwundet.

(3) Regional Command (RC) Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse £ 1

' Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2 Dieser Vorfall zählt nicht zu den in Abschnitt l.b genannten Sicherheitsvorftllen, da er außerhalb des dort zugrunde liegenden Berichtszeitraumes liegt.


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(4) Regional Command (RC) North / Deutsche« Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Operationsfilhrung im RC North wird unverändert fortgesetzt. Dic beiden Ausbildungs- und Schutzbataillone arbeiten in ihren Einsatzräumen mit den ihnen derzeit zugeordneten afghanischen Verbänden zusammen. Die Operationen werden darüber hinaus auch jeweils durch multinationale ISAF-

Kräfte verstärkt oder sind auf deren Operationsführung abgestimmt.

Das Ausbildungs- und Schutzbataillon Kunduz hat mit einer Kompanie wieder die Rahmenoperation SHER CHESAN in dem Distrikt Chahar Darah übernommen. Der Feldposten (Combat Outpost / COP) bei Quatliam wurde von deutschen Pionieren gebaut und mittlerweile fertiggcstellt. Er wird derzeit mit Kräften der ANA besetzt und soll bald an afghanische Polizeikräfte übergeben werden.

Das Ausbildungs- und Schutzbataillon Mazar-e Sharif ist im Raum Baghlan-e Jadid (Shahabuddin, „Highway-Triangle“) eingesetzt. Hier hat planmäßig am

22.11.10 die Operation JADID als Folgoperation von TAOHID III / MAHTAPE KAMEL begonnen. Im Rahmen der Operation JADID kommen neben dem Infanteriekandak aus Pul-e Khumri auch amerikanische Infanteriekräfte und luftgestützte Unterstützungskräfte zum Einsatz.

Die Operation der Afghan National Security Forces (ANSF) im Norden der Provinz Takhar wird fortgesetzt. In den betroffenen Distrikten gehen afghanische Grenzpolizei, lokale Polizei und ANA gemeinsam gegen OMF in deren Rückzugsgebiete vor. Es sind keine ISAF-Kräfte beteiligt. Wie lange die Operation andauem wird, ist noch nicht bekannt.

Diese Operation hat Einfluss auf die Verfügbarkeit von ANSF-Kräften ftir die

Operation DAARA-E WAADA, um Bewegungsfreiheit im „Zwei ström 1 and“

wiederherzustellen. Hier kommen amerikanische Infanteriekräfte zum Einsatz,

welche die Afghan National Police (ANP) begleiten. Der deutsche Beitrag zur

Operation DAARA-E WAADA wird derzeit durch Bereitstellung von Brückenlegekapazitäten und Pionieraufklärungskräften geleistet.

Am 22.11.10 hat das Einsatzgeschwader Mazar-e Sharif den letzten TORNADO-Aufklärungsflug in Afghanistan durchgeftlhrt. Die Luftfahrzeuge

werden zurzeit ftir die Rückverleeuns narh ......., . .


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Am späten Nachmittag des 18.11.10 wurden deutsche Kräfte auf der LOC PLUTO mit Handfeuerwaffen angegriffen. Die deutschen Einsatzkräfte befanden sich rund 38 Kilometer nördlich des Feldlagers Pul-e Khumri auf dem Weg von einem Erkundungsauftrag zurück in das regionale Wiederaufbauteam (Provincial Reconstruction Team / PRT) Kunduz. Der Angriff ereignete sich während eines Haltes, der durch den technischen Ausfall eines Transportpanzers FUCHS bedingt war. Luftnahunterstützung wurde angefordert. Sicherungskräfte der Beobachtungsstelle „NORD“ (Observation Point / OP) rffckten zur Unterstützung der deutschen Kräfte aus. Bei dem Vorfall wurde auf deutscher Seite niemand verwundet.

Die deutschen Soldaten kehrten in das PRT Kunduz zurück; der ausgefallene Transportpanzer wurde in die Beobachtungsstelle „NORD“ geborgen.

Am 22.11.10 gegen 06.50 Uhr afghanischer Ortszeit wurden deutsche Kräfte auf der LOC KAMINS; rund sechs Kilometer nordwestlich des Feldlagers Kunduz durch ein IED getroffen. Drei deutsche Soldaten wurden verwundet zwei davon schwer, und in das Rettungszentrum des PRT Kunduz gebracht. Die zwei schwer Verwundeten wurden am 23.11.10 nach Deutschland geflogen und zur weiteren medizinischen Behandlung in das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz gebracht.

Bei der Explosion wurde ein geschütztes Fahrzeug vom Typ FENNEK beschädigt. Das Fahrzeug wurde in das PRT Kunduz transportiert.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 72 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 3.766 afghanische Ausbildungsteilnehmer von deutschen Polizisten und Feldjägern der Bundeswehr ausgcbildet. ln 25 laufenden Ausbildungen werden derzeit 1.784 afghanische Polizisten durch deutsche und afghanische Trainer

aus- und fortgebildet.

(6) Kurzfristige Unterst»tzungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es zwei Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 884.


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Alle weiteren Kurzim 6

Verantwortungsbereiches sind in der Anlage I aufgeführt.

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Mit dem Einsau von Friedensfachkräften im BMZ-Sektorschwetpunkt „B.ldung

geht der Zivile Friedensdienst (ZFD) in Afghanistan neue Wege. Erstmals soll an den Lehrerausbildungszentren (Teacher Training Colleges / TTC) in Faizabad. Mazar-e Sharif und Kabul das Thema Friedenspädagogik in die Lehrausbildung und

Lehrpläne integriert werden.

Diese Entwicklungsmaßnahme (auch Friedenserziehung oder Friedensbildung genannt) soll in die schulische Ausbildung hineinwirken und gezielt eine Erziehung zum Frieden fördern. Fast alle afghanischen Kinder waren dem jahrzehntelangem Krieg und seinen Folgen ausgesetzt. Rund 25% der Jungen und 20% der Mädchen in Afghanistan zeigen kriegsbedingte, gravierende Verhaltensauffailigkeiten. Die Folgen dieser traumatischen Erfahrungen sind verheerend. Studien zeigen: Auf lange Sicht werden nahezu alle Menschen, die im Kindesalter Gewalttätigkeiten ausgesetzt waren, selbst gewalttätig. Durch schulische Ausbildung, die das friedliche Miteinander über dic gesamte Ausbildungszeit hinweg thematisiert, kann ein wichtiger Beitrag geleistet werden, um diesen Teufelskreis der Gewalt in Afghanistan zu durchbrechen.

ZFD, Deutscher Entwicklungsdienst (DED) und die deutsche Gesellschaft ftir

technische Zusammenarbeit (GTZ) werden im Rahmen des durch das

Bundesministerium ftir wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

finanzierten Grundbildungsprogramms (Basic Education for Afghanistan / BEPA)

das Thema Fnedenspädagogik in die Ausbildung von Lehrkräften integrieren, um es

als festen Bestandteil des Schulunterrichts zu etablieren. Die Sensibilisierung

gegenüber Gewalt fördernder Mustern und Strukturen soll geschärft und in Konflikt

lösendes Verhalten umgewandelt werden. Die Lehrkräfte sollen über Methoden und

Kenntnisse der zivilen Konfliktbearbeitung unterrichtet werden und diese im Unterricht anwenden.

Bas afghanische Bildungsministerium (Ministry of Education / MoE) ,rä,t zur

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zur Verfügung. Diese sollen in einer ersten Phase 42 Dozenten friedenspädag g

weiterbilden.

Vergangene Woche wurde dem afghanischen Ministerium für Stadtentwicklungsangelegenheiten die Auswertung zur Vergabe der Leistungen fUr den letzten Bauabschnitt des Vorhabens "Erweiterung der Wasserversorgung in Kabul 11" vorgestellt. Das vom BMZ mit bisher 29 Millionen Euro geförderte Programm setzt sich zum Ziel, durch die Verbesserung von Wasserqualität und -quantität einen Beitrag zur Reduzierung von Gesundheitsrisiken und damit einen Beitrag zur Befriedigung von Grundbedürfnissen zu leisten. In den vorangegangenen Bauabschnitten wurden Brunnen gebohrt, Brunnenfelder ausgestattet, Pumpen installiert, Sammel- und Übertragungsleitungen verlegt sowie das Hauptgebäude für die afghanische Wasserbehörde gebaut. Im Rahmen des jetzt zu vergebenden Bauabschnitts sollen nun die Hauptleitung und das Verteilungsnetz finanziert werden. Damit werden durch das von der KfW Entwicklungsbank durchgeführte Vorhaben 12.000 zusätzliche Hausanschlüsse bereitgestellt, 250.000 Menschen profitieren direkt von einer sicheren Wasserversorgung. Neben den infrastrukturellen Maßnahmen der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) werden auch begleitend Aufklärungskampagnen durchgeführt. Sowohl durch Radio- und TV-Sendungen als auch durch direkte Ansprache bei Haus-zu-Haus-Aktionen werden die Bewohner der begünstigten Viertel über einen sicheren Umgang mit der Ressource Wasser aufgeklärt. Dabei ist auch das Thema Hygiene ein wichtiger Baustein in der Bewusstseinsbildung. Für die Nachhaltigkeit des Wasserprogramms ist es darüber hinaus auch erforderlich, die entsprechenden Kapazitäten beim Betreiber der finanzierten Systeme aufzubauen, so dass beispielsweise eine ausreichende Wartung der Infrastruktur gewährleistet ist. Dies beinhaltet die Programmkomponente der Technischen Zusammenarbeit (TZ), welche direkt mit dem Kabuler Wasserversorger zusammenarbeitet. Durch die enge Kooperation von FZ und TZ wird somit eine ganzheitliche und nachhaltige Programmimplementierung sichergestellt.

Beteiligung der Bundeswehr an der United Nstions Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse


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2. Usbekistan

Bedrohuagslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

3. Kosovo

a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, ftir den Norden der Republik

Kosovo als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Am 22.11.10 wurde das Kloster Budisavci erfolgreich und ohne Zwischenfälle

an die Kosovo Polizei übergeben. Ein weiteres Kloster (Kloster Gorioc) soll

noch in diesem Jahr in die Verantwortung der Kosovo Polizei übergehen.

Insgesamt werden dann bis zum Jahresende 2010 ftinf der neun besonders zu

schützenden serbischen Kulturgüter durch die Behörden des Kosovo geschützt.

ln der Fort Schreibung des Unfixingprozesses soll - eine entsprechende Billigung

des Nordatlantikrats vorausgesetzt - im ersten Quartal 2011 das im

Verantwortungsbereich der durch Deutschland geführten Multinationalen Battle

Group South liegende Erzengelkloster in die Verantwortung der kosovarischen

Behörden übergeben werden. Die Übergabe des Kloster Devic soll zeitnah danach erfolgen.

(2) Multinational Battle Group (MNBG) South / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

4. Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

5. Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale,

Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Stcherheitssektorreform

(EUSEC)

Keine berichtenswerten Ereignisse

s |

6. Sudan

a. Politische Lage

Bei der Registrierung fllr das Referendum über die Frage der Unabhängigkeit des Südsudan, die am 15.11.10 offiziell begonnen hat (siehe UdP 46/10), kam es bisher zu keinen berichtenswerten Zwischenfällen. Die Registrierung wird gemäß Zeitplan der sudanesischen Referendumskommission bis zum 01.12.10 verlängert.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan als

erheblich eingestuft.


,5. NUR FOR MN DIBNSTCEBRAUCH

„ an United Nation, Mission in Sudan (UNMIS)

- 2TC1 ZT

eine

Person.lrota.ion (15 Soidatcn für jeweils sechs Monate Etnsatzdauer) .

Beteiligung der Bund«wehr an der United Nation, / Africnn Union Mission in Darfur (UNAMID)

Derzeit verlegen sechs weitere Soldaten, darunter der künftige „Chief ot Sta Ceasefire Commission“ im Range eines Oberst, in den Sudan. Die Stehzeit ist mit sechs Monaten, fllr den „Chief of Staff Ceasefire Commission" mit einem Jahr

geplant.

e. Beteiligung der Bundeswehr an einem von den Vereinten Nationen in Entebbc (Uganda) durchgeftthrten fünfwöchigen Ausbildungsvorhaben für UN AMID

Vom 18.11.10 bis 18.12.10 führt die Bundeswehr in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt eine gemeinsame Ausbildungsmaßnahme mit den Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union sowie den USA in der logistischen Basis der Vereinten Nationen in Entebbe ftir Stabsoffiziere von UNAMID durch. Die Maßnahme erfolgt auf ausdrückliche Bitte des VN-Hauptquartiers New York sowie von UNAMID und leistet einen konkreten Beitrag zur Verbesserung von deren operativer Leistungsfähigkeit. Es handelt sich hierbei um die zweite Maßnahme zur direkten Unterstützung der Mission durch die Bundeswehr, nachdem bereits im August dieses Jahres in El Fasher ein Ausbildungskurs durch die Bundeswehr erfolgreich durchgefilhrt wurde (siehe UdP 31/10 und 35/10). Neben drei deutschen Stabsoffizieren gehören ihr weitere Ausbilder vom Department for Peacekeeping Operations (DPKO) der Vereinten Nationen, von der Afrikanischen Union, von UNAMID sowie den USA an. Basierend auf dem Lehrplan für den an der Führungsakademie der Bundeswehr angebotenen „United Nations Staff Officer Course" werden ein einwöchiger Lehrgang für Abteilungsleiter des Stabes von UNAMID sowie zwei jeweils zweiwöchige Lehrgänge für Stabsoffiziere durchgefilhrt. Die Lehrgangsteilnehmer sind hauptsächlich Stabsoffiziere aus

Ländern der Afrikanischen Union sowie aus Asien.


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7 « Uganda

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr nn der EU-gefflhrteu AmbildungimUitoD flr somalische Sieherheitskrlfle in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Das Camp Al Jazeera in Mogadischu (Somalia) wird voraussichtlich erst in der ersten Januarwoche 2011 fertiggestellt sein. Für die Rückführung der derzeit im ugandischen Bihanga befindlichen Rekruten ist deswegen nunmehr dieser Zeitraum vorgesehen. Der zusätzliche Aufenthalt in Bihanga wird für weitere AusbiIdungsmaßnahmen genutzt.

Da sich die Übergabe der Personal liste für den zweiten Ausbildungsdurchgang durch die somalische Übergangsregierung (Transitional Federal Government Z TFG) verzögert, wird sich der Ausbildungsbeginn dieses zweiten Durchgangs, der für Mitte Dezember 2010 vorgesehen war (siehe UdP 44/10), voraussichtlich ebenfalls auf Anfang Januar 2011 verschieben.

8. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren

Seegebieten am Hom von Afrika als niedrig eingestuft.

Beteiligung der Bundeswehr au der Operation der Europäischen Union Bekämpfung der Piraterie: Operation EU NAVFOR ATALANTA

Operation

Operation

erstmalig ein estnisches Kontingent in Stärke von zehn Soldaten cingcschiftt Die estnischen Soldaten bilden ein Vessel Protection Detachment (VPD) zur Einschiffung auf Handelsschiffen zu deren Schutz vor Piratenangriffen. Einsatzregeln und Befugnisse des estnischen Teams entsprechen denen der bislang


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eingesetzten deutschen VPD. Das estnische Team wurde im Vorfeld zum Teil auch in Deutschland ausgebildet die Integration in die Besatzung ist während des I ransits in das Einsatzgebiet erfolgt. Ein deutsches VPD ist filr die HAMBURG nicht vorgesehen. Der Einsatz der Fregatte ist, vorbehaltlich der Verlängerung des Bundestagsmandates, bis zum 17.03.11 vorgesehen.

Am 24.11.10 wird das Kommando über das deutsche Einsatzkontingent \om Kommandanten der Fregatte KÖLN, Fregattenkapitän Christopher Karow, an den Kommandanten der Fregatte HAMBURG, Fregattenkapitän Frank Schwarzhuber, übergeben. Die Fregatte KÖLN wird anschließend nach Deutschland zurückkehren.

Der Betriebsstofftransporter RHÖN setzt nach einem Instandsetzungs- und Versorgungsstopp in Dschibuti seinen Auftrag zur Unterstützung der Antipirateriekräfte durch Kraftstoffversorgung im Seegebiet Golf von Aden planmäßig bis voraussichtlich 30.11.10 fort.

9. Straße von Gibraltar / östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den Terroriamus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Die Beteiligung deutscher Kräfte (eine Fregatte, ein Seefernaufklärer, deutscher

Anteil NATO AWACS / siehe UdP 46/10) bei der Operation ACTIVE ENDEAVOUR wurde planmäßig fortgesetzt.

10. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurceit als mittel auf ,n der Area of Maritime Operations (AMCh »k _•_____ „


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b) Beteiligung der Bundeswehr an den United Nations Interim Force im Lebanon
(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Tank Force (MTF) UNIFIL

Der UNIFIL-Einsatzverband operiert unter der Beteiligung des Tenders DONAU, des Minenjagdbootes KULMBACH und des Hohlstablenkbootes AUERBACH IN DER OBERPFALZ im Rahmen seiner beiden Auftragsschwerpunkte Seeraumüberwachung zur Verhinderung von Waffenschmuggel über die seewärtige Grenze des Libanon und Ausbildung der maritimen libanesischen Streitkräfte als Beitrag zu deren Fähigkeitsaufbau.

Das Eintreffen der Ablösung des Minenjagdbootes KULMBACH verzögert sich durch einen im Transit zu UNIFIL entstandenen Schaden des Schnellbootes S 80 HYÄNE. Der Schaden wird derzeit behoben. Durch die Verzögerung entsteht vom 27.11.10 bis voraussichtlich Mitte Dezember 2010 eine befristete Unterschreitung der deutschen Kräfteanzeige.

Die Ausbildungsunterstützung zur Inbetriebnahme und Einweisung in die durch Deutschland bereitgestellten Werkstattausstattungen durch das Ausbildungskommando Libanon 10 (siehe UdP 43/10) wurde planmäßig beendet. Die Durchhaltefähigkeit der maritimen libanesischen Kräfte konnte so durch verbesserte Instandsetzungsmöglichkeiten gesteigert werden.

'''11. Beteiligung der Bundeswehr an der Hochwasserhilfe in Pakistan'''

In der vergangenen Woche wurde ein durch die Bundeswehr unterstützter Hilfsflug von Belgrad (Serbien) nach Islamabad (Lebensmittel, Bettwäsche) durchgeführt.

Die NATO hat den Hilfseinsatz laut Auskunft des Euro Atlantic Desaster Relief Coordination Center (EADRCC) bis auf einen Hilfsflug von Jeddah (Saudi-Arabien) nach Islamabad beendet. Dieser Hilfsflug kann seit rund drei Wochen aufgrund fehlender Ausfuhrgenehmigungen nicht abgefertigt werden.


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11. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX, deren Aufbau weiter voran schreitet, gehören - neben anderen Experten gegenwärtig 1.132 Polizisten an, davon 77 Deutsche.

13. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflflge mit Seefernaufldärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

ISAF

KFOR

EUFOR

UNIFIL

OAE

ATALANTA]

Lufttransporte Anzahl Flüge

60

2

0

0

0

0

Aazahl Überwachungsflige

0

0

0

0

0

0


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- 18-

ontingente

ATAL.

KFOR

EUFOR*

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12-06.99

20.09.06

02.1104

2104.05

15.11.07

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26.0110

10.06.10

17.06.10

11.1109

210111

1S.11I0

30.06.11

15.1110

75

(2005)

250

(2007)

10.434

( 2002 )

1.139

(2005)

Unteroffiziere

Mannschaften 1.81

Zivilbedienst

Frauen

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1 Eböc „weiterer 12 Moaate" - Wen eie« der m h lte a e a m Waa ttt . wted die dea DwWckee

Beedeetag v£r AbUef weiterer 12 Moeete erseet heaed tath bN der Veiüageraag dee »t a nte ai Mmb.

1 Eede „weiterer 12 Maaate" - Die Baadeeregteraag ekfcert dee Deeteckee Baadeetag ee, AMaaf JaweÄi 12 Moaatee dea Beedeetag eraeet IteaetitetH «a betaaeee, fette dlee der W aaarh eiaer Krakttea tot

* freiwillig xaedtxl. Wefcrdieaetlefcteade 4 ORF-BataüUa * lakl NATO HO Sarajrre 5 Oparadae ACTIVE ENDEAVOUR 1 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 3) sind insgesamt 7.430 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

• davon disloziert in Kunduz: 1.122 Soldaten, Feyzabad: 272 Soldaten, Taloqan: 48 Soldaten, Mazar-c Sharif: 2.991 Soldaten, Kabul: 340 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 130 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher

Soldat bei UNAMA in Afghanistan.

Besonderheit: zzt. Kontingcntwechscl

Im Rahmen der Kontingcntwechscl kann cs zu temporären l bcrschreitungcn der

jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


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Kurzfristige UnterstOtzimgsIeistimgen

Einsatz-

Ende

(geplant)

gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Fcmmeldesoldaten des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram gebilligt.

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten

Kandahar/

Bagram

von 25

Soldaten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen

Kandahar

Der Bundesmmister der Verteidigung hat den zeitlich befristeten Einsatz eines deutschen Offiziers in Kandahar genehmigt. Der Transportflieger ist als Austauschpilot bei einer britischen Einheit eingesetzt, die vom 11.11.10 bis voraussichtlich 14.12.10 erneut in der südafghanischen Stadt stationiert ist.


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Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über dic Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräftc anzugreifen. Obwohl dic grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen ftir bevorstehende Angriffe vor.

MITTEL : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin. ERHEBLICH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und dic Absicht, deutsche Streitkräftc und/oder verbündete Streitkräftc anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen

liegen nicht vor. j| Sfij

HOCH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten

Zeitraum zu erwarten.