﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundesministerium der Verteidigung


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Unterrichtung des Parlamentes

46/10


über die Auslandseinsätze der Bundeswehr


Redaktionsschluss: 17. November 2010, 10:00 Uhr


1.

.600

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Politische Lage

Bei der Nonsuiutuvc» --------<

Delegierten (davon 20% Frauen) die Einrichtung einer Struktur des Aussöhnungsund Reintegrationsprogramms (Afghanistan Peace and Reintegration Program APRP) gebilligt. Die afghanische Regierung wurde aufgefordert, ein Programm für den Friedensprozess auszuarbeiten und eine Kommission einzurichten. Die Teilnehmer der Kabul Konferenz indossierten das von der afghanischen Regierung vorgelegte APRP, welches sich an ausstiegswillige, derzeit regierungsfeindliche Kämpfer richtet. Diese müssen sich dazu verpflichten, die sogenannten „roten Linien“ (Abschwören von Gewalt, Loslösung von Al Qaida und das Bekenntnis zur afghanischen Verfassung) zu akzeptieren und einzuhalten.

Ziel des APRP ist die nachhaltige Integration ehemaliger Militanter in die sozialen Strukturen in ihrem Lebensumfeld. Das Programm sieht als erste Maßnahme einen 90-tägigen Prozess vor, der unter anderem eine Überprüfung und Registrierung der Ausstiegswilligen, eine sichere Zwischenunterbringung und humanitäre Maßnahmen

- auch ftir Familienangehörige - umfasst. In einem zweiten Schritt bietet das Programm unterschiedliche Optionen für die Reintegration ausstiegswilliger Kämpfer: unter anderem die Wiedereingliederung in Dörfer und Distrikte, die im Gegenzug Entwicklungsmaßnahmen erhalten, berufsbildende Maßnahmen und Alphabetisierungskurse, Beschäftigung in neu zu gründenden öffentlichen Einheiten zum Aufbau von Infrastruktur beziehungsweise für Arbeiten in der Landwirtschaft und, nach intensiver Überprüfung der ehemaligen Kämpfer, gegebenenfalls eine Eingliederung in die afghanischen Sicherheitskräfte. Diese Eingliederungsmaßnahmen werden unter anderem in Zusammenarbeit mit den Dorfältesten vor Ort entwickelt. Das APRP soll zunächst in acht prioritären Provinzen umgesetzt werden, darunter Kunduz und Baghlan im Norden.

Die internationale Gemeinschaft erklärte auf der Kabul Konferenz ihre Bereitschaft, das APRP Programm vorrangig durch Bereitstellung von Haushaltsmitteln zu unterstützen, die in einen speziellen Fonds fließen. Mit der Etablierung dieses Reintegration Trust Fund, den ersten Einzahlungen Uber die verschiedenen Fenster des Fonds und der Konstituierung des Financial Oversight Committee sind wichtige in London und Kabul skizzierte Voraussetzungen ftir die Reintegration Aufständischer gcschafkn worden. Die Bundesregierung hat insgesamt 50 Millionen


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Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren ftir das APRP zugesagt, um

Wiedereingliederungsmaßnahmen von ausstiegwilügen Aufständischen in Dörfern

und Distrikten durch Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramme zu unterstützen.

Eine erste Tranche in Höhe von zehn Millionen Euro wurde bereits dem United

Nations Development Programme zugewiesen, welches die Maßnahmen zum Teil implementieren wird.

ISAF unterstützt diesen innerafghanischen Prozess: das APRP sicht ausdrücklich vor, dass neben afghanischen Regierungsstellen auch ISAF ein Anlaufpunkt ftir gesprächsbereite Opposing Militant Forces (OMF) sein soll. Dazu wurde im Herbst 2009 im ISAF Hauptquartier die Force Reintegration Cell (F-RIC) eingerichtet. Deren Aufgabe ist es, die afghanische Regierung bei der Erstellung und Umsetzung des APRP zu unterstützen. Die Abteilung wird seit Mitte Mai 2010 vom britischen Generalmajor Phil Jones geleitet und hat zurzeit 38 (davon acht zivile) Mitarbeiter. Deutschland ist hier mit drei Mitarbeitern vertreten: Mit dem Deputy Director Fiscal Oversight (zivil), mit einem Verbindungsoffizier des RC North im Dezernat Operationen und mit einem Stabsdienstsoldaten. Das Dezernat Operationen unterstützt und begleitet die afghanische Regierung insbesondere beim ersten Kontakt mit Gruppen von Reintegrationswilligen und dem nachfolgenden Prozess der Demobilisierung. Der Deputy Director Fiscal Oversight hat die Aufgabe, die afghanische Regierung beim Aufbau transparenter Mechanismen zur Umsetzung der Maßnahmen des APRP zu unterstützen, Projekte aus haushälterischer Sicht zu überwachen und den Kontakt mit Geberländem zu halten.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie

zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

ln den übrigen Regionen stellt sic sich wie folgt dar:

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel,

Regional Command West: insgesamt mittel,

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch.

1

Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Regional Command South: Regional Command South West insgesamt hoch, insgesamt erheblich bis hoch

Sicherheitsvorfälle in den

Regional Commands

(08.11.10-14.11.10)

KW

34

934

35

993

36

! 675

37

1445

33

623

39

827

40 |

746

760

42

722

43

663

44

727

45

695

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«C SDUtoWHt HCbBt


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Im Zeitraum vom 08.11.10 bis 14.11.10 (45. KW) registrierte ISAF landesweit 695 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 505 Schusswechsel und Gefechte, 102 Sprengstoffanschligc - darunter drei Sclbstmordattcntatc in den Provinzen Kabul 2 und Kandahar - sowie 75 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und 13 sonstige Vorfälle.

23 Vorfälle ereigneten sich im RC North, fünf im RC Capital. 19 im RC West 107 im RC South, 354 im RC South West und 187 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen 17 ISAF-Soldaten gefallen; weitere 125 ISAFSoldaten wurden verwundet.

Am 13.11.10 ereignete sich gegen Mittag in der Provinz Kunduz im Distrikt Imam Sahib ein fahrzeuggestützter Selbstmordanschlag (Suicide Vehicle Borne Improviscd Explosive Device / SVBIED). In Folge der Explosion auf einem Marktplatz kamen sieben Zivilpersonen ums Leben; 19 weitere Zivilpersonen wurden verletzt.

Im Distrikt Khanabad der Provinz Kunduz ereignete sich am 16.11.10 während eine Beerdigung ein IED-Anschlag, der offensichtlich dem Bürgermeister von Kunduz galt. In Folge der Explosion wurden zwei Zivilpersonen - ein Bruder des Bürgermeisters und ein afghanischer Polizist - getötet und neun weitere verletzt.

c. International Security Aasistaace Force (ISAF)

(1) Operationen MOSTARAK und HAMKARI BARAYE KANDAHAR

Das RC SOUTH mit dem Schwerpunkt Kandahar ist gleichzeitig auch der Schwerpunkt ISAF gesamt. Die Operation HAMKARI BARAYl KANDAHAR (Phase III) läuft hier planmäßig ohne bcrichtcnswcrte Ereignisse.

Im RC SOUTHWEST liegt der Schwerpunkt unverändert in der Provinz Helmand. Zur Operation MOSTARAK gibt es derzeit keine berichtcnswerten

Ereignisse.

1 Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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(2) Militärische Lage (Skherheitsvorttlle außerhalb Regional Command North und Regional Command Capital)

Am 08.11.10 sind bei einem Anschlag mit einem behelfsmäßigen Sprengsatz (Improvised Explosive Device / IED) in der Provinz Nangarhar (Distrikt Khugyani) und in einem Feuergefecht in der Provinz Khost (Distrikt Sabari)

zwei amerikanische Soldaten gefallen.

In der Provinz Helmand kam es am 09.11.10 in den Distrikten Nad Ali und Sangin zu IED-Anschlägen auf internationale Sicherheitskräfte. In Folge der Explosionen sind zwei amerikanische Soldaten gefallen.

Am 10.11.10 sind in Feuergefechten zwischen afghanischen und internationalen Sicherheitskräften sowie OMF in den Provinzen Logar (Distrikt Charkh) und Helmand (Distrikt Sangin) zwei amerikanische Soldaten gefallen.

In der Provinz Kunar im Distrikt Watahpur ist am 12.11.10 in einem Gefecht ein amerikanischer Soldat gefallen.

Bei einem IED-Anschlag am 13.11.10 sind im Distrikt Zharay der Provinz Kandahar drei amerikanische Soldaten gefallen.

Am frühen Morgen des 13.11.10 griffen OMF in der Provinz Nangarhar einen

Stützpunkt der Afghan National Army (ANA) an. ISAF unterstütze die

afghanischen Soldaten unter anderem durch den Einsatz von Hubschraubern. In

dem Gefecht wurden acht amerikanische Soldaten verwundet. Acht Angreifer sollen getötet worden sein.

Im Distrikt Behsud der Provinz Nangarhar kam es am frühen Morgen des

14.11.10 zu einem Anschlag auf einen Nachschubkonvoi der Internationalen Schutztruppe ISAF. Dabei gerieten bis zu zwölf Tanklastwagen in Brand und wurden zerstört. Es wurde niemand verletzt.

Am 14.11.10 verwickelten OMF afghanische Sichcrheitskräfte, die von amerikanischen Soldaten begleitet wurden, in der Provinz Kunar im Distrikt


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Watahpur in ein mehrstündiges Feuergefecht. Dabei sind fünf amerikanische

Soldaten gefallen und sieben weitere verwundet worden. Fünf Angreifer kamen ums Leben.

In der Provinz Helmand ereigneten sich am 14.11.10 zwei IED-Anschläge auf internationale Sichcrheitskräfte. Dabei sind im Distrikt Nad 'Ali ein britischer und im Distrikt Nahr-e Saraj ein dänischer Soldat gefallen.

(3) Regional Command (RC) Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) Regional Command (RC) North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

AnH5^^1(Hiat formal das 24. Deutsche Einsatzkontingent ISAF übernommen. Der Kontingentwechsel läuft jedoch planmäßig noch bis zum 04.12.10.

Die eigene Operationsftihrung ist gegenüber der Vorwoche grundsätzlich unverändert. Die Operation HALMAZAG im südlichen Chahar Darah wurde am

15.11.10 beendet.

Die Operationen im nördlichen Chahar Darah (so genanntes „Zweistrom land“, Operation DAARA-E WAADA) und dic Operation MAHTAP-E KAMEL werden fortgeftlhrt. Hier gelang cs den amerikanischen Kräften, einen weiteren Feldposten (C ombat Outpost / COP) cinzurichtcn.

In enger Abstimmung mit den Afghan National Security Forccs (ANSF) wird derzeit die Operation JADID (pashtu für „neu“) als Folgeoperation für TAOHID III in der Provinz Baghlan ausgeplant.

Am Vormittag des 10.11.10 wurden deutsche Kräfte auf dem Marsch im Distrikt Qal'ah-ye Zal (Provinz Kunduz) durch OMI mit Mörser und Handfeuerwaffen angegriffen. Im Verlauf des Angriffes wurde ein Allzwecktransportfahrzeug DINGO stark beschädigt und dadurch fahrunfähig. Bis zum Eintreffen von Bergungskräften aus dem regionalen Wiederau fbauteam (Provincial Reconstruction Team / PRT) Kunduz sicherten dic deutschen Soldaten dic Anschlagsstelle und befanden sich im Feuerkampf mit bis zu 50 OMF. Es gelang


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den OMF, sich dem beschädigten Fahrzeug zu nähern und dieses in Brand zu setzen. Dabei explodierte die im Fahrzeug befindliche Munition. Nach Anforderung von Luftnahunterstützung (Close Air Support / CAS) wurde das beschädigte Fahrzeug durch gezielten Bombenabwurf zerstört. Die deutschen Soldaten erreichten unbeschadet das Polizeihauptquartier Aq Tappeh (rund 40 Kilometer nordwestlich von Kunduz).

Durch Luftaufklärung erkannten deutsche Kräfte am 11.11.10 gegen 19:00 Uhr afghanischer Ortszeit mehrere OMF, die auf einer Versorgungsstraße rund 15 Kilometer nordwestlich von Kunduz an drei Stellen der Straße Grabungsarbeiten durchführten und schwere Gegenstände vergruben. Diese Aktivitäten wurden durch die verantwortlichen Kommandeure eindeutig nach den ISAF-Einsatzregeln als „Hostile Act“ und als Vorbereitung von Sprengfallen identifiziert. Da sich im erweiterten Umkreis eine Gefährdung von unbeteiligten Zivilpersonen ausschließen ließ, wurden die OMF durch einen ISAF-Luftangriff gegen 19:45 Uhr afghanischer Ortszeit bekämpft. Eine Aufklärung am Boden wurde aufgrund der Gefahrenlage nicht durchgeführt. Nach der durchgeführten Luftaufklärung sind vermutlich mehrere OMF getötet oder verwundet worden.

Am 13.11.10 näherten sich um 23:45 Uhr afghanischer Ortszeit zwei Personen mit einem Traktor dem COP Quatliam (rund sechs Kilometer westlich des PRT Kunduz) und blendeten gezielt die dort eingesetzten Sicherungskräfte. Diese beobachteten, dass die Personen begannen, an der Straße hinter dem Traktor zu graben. Der Versuch der Kontaktaufnahme durch einen Sprachmittler blieb erfolglos. Daraufhin wurden Warnschüsse und Schüsse mit der Signalpistole abgegeben. Die Personen entfernten sich daraufhin und ließen das Fahrzeug kurze Zeit später stehen. Durch eigene Kräfte wurden anschließend die Scheinwerfer des Traktors mit gezielten Schüssen zerstört. Nach der Untersuchung des Ereignisortes durch Kampfmittelbeseitigungskräfte wurde das Fahrzeug gesichert und zum COP gebracht.

Kurz nach dem Vorfall meldete sich ein afghanischer Zivilist mit einer Schussverletzung am Bein am COP und gab sich als Fahrer des Traktors zu erkennen. Nach der sanitätsdienstlichen Erstversorgung wurde der Mann in das


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Rcttungszcntrum des PRT Kunduz gebracht und dort zur weiteren Behandlung stationär aufgenommen. Am 16.11.10 wurde der Mann entlassen.

Nach den teilweise heftigen und anhaltenden Gefechten um Quatliam wurde die Operation HALMAZAG am 15.11.10 beendet. Dic OMF sind in Folge des erfolgreichen Einsatzes der afghanischen und internationalen Sicherheitskräfte mit Masse in das nördliche Chahar Darah ausgewichen. Der von deutschen Pionieren in kurzer Zeit aufgebaute COP bei Quatliam hinderte dic OMF wesentlich an der Umsetzung ihrer Ziele. Dic Gefechte seit dem 31.10.10 belegen dic Absicht der OMF, den Bau dieses COP an der taktisch wichtigen Position im Zuge der Verbindungsstraße (Line of Communication / LOC) LITTLE PLUTO unbedingt zu verhindern. Dies ist ihnen trotz des Einsatzes von Handfeuerwaffen und Panzerabwehrhandwaffen über IED bis hin zu Mörsern nicht gelungen. Der COP wird derzeit von Kräften der ANA betrieben und gehalten. Es sind darüber hinaus bereits weitere Kräfte der ANSF vor O rt, die anschließend den COP dau erhaft (Phase „HOLD“) betreiben sollen.

Die Elektrifizierung des Ortes Quatliam kann jetzt auch in die Tat umgesetzt werden. Dieses durch das Auswärtige Amt initiierte Projekt war immer wieder durch Aktivitäten der OMF gefährdet worden.

Dic OMF, die gezwungen wurden, in Bereiche des nördlichen Chahar Darah auszuweichen, befinden sic sich nun zwischen den Kräften der ehemaligen Operation HALMAZAG und den amerikanischen und afghanischen Kräften, die im Zuge der Operation DAARA-E WAADA eingesetzt sind. Gleichzeitig gibt es vermehrt Anzeichen daftlr, dass dic Bevölkerung mit den Sicherhcitskräften

kooperiert, weil mehr Sicherheitskräfte zur Verfügung stehen und einmal genommene Räume nun gehalten werden können. Dies gibt der Bevölkerung das notwendige Vertrauen in dic Leistungsfähigkeit der ANSF und ISAF. So wurden im Bereich der angrenzenden Ortschaft Isa Khel von der Bevölkerung wiederholt Stellen, an denen IED vermutet wurden, an die Soldaten gemeldet.

Am (\AA\A^ /Versuchte gegen 22.15 Uhr afghanischer Ortszeit eine Gruppe OMF, das PRI Faizabad aus Stellungen heraus mit Handfeuerwaffen und


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PanzerabwchrhandwafTen anzugreifen. Es gelang den Sicherungskräften des PRT, den unmittelbar bevorstehenden Angriff noch vor Beschuss des Camps abzuwehren. Dabei kamen auch S charfschützen zu m Einsatz. Die im Anschluss an das Feuergefecht zur Absicherung und Aufklärung vor Ort eingesetzten Kräfte konnten noch in der Nacht einen getöteten OMF bergen und mehrere PanzerabwehrhandwafTen sicherstellen. Der Leichnam des getöteten OMI wurde den afghanischen Sicherheitskräften übergeben. Alle eingesetzten Kräfte sind anschließend ohne weitere Zwischenfälle in das PRT Faizabad zurückgekehrt. Auf deutscher Seite gab cs keine Verluste.

Am Nachmittag des 16.11.10 ereignete sich gegen 17:05 Uhr afghanischer Ortszeit rund fünf Kilometer südwestlich von Camp Marmal (Mazar-e Sharif) ein Verkehrsunfall zwischen einem deutschen Allzwecktransportfahrzeug DINGO und einem zivilen Motorrad ^das mit zwei afghanischen Personen besetzt war. Bei dem Unfall kam einer der afghanischen Motorradfahrer ums Leben, der andere wurde verletzt. Der Verletzte wurde zunächst in das zivile Krankenhaus von Mazar-e Sharif gebracht und anschließend mit einem zivilen Sanitätsfahrzeug zum Eingang des Camp Marmal verlegt. Dort erlag er seinen schweren Verletzungen.

Eine weitere Zivilperson, die selbst nicht an dem Unfall beteiligt war, verletzte sich leicht bei der Hilfeleistung vor Ort und verließ später den Unfallort, nachdem sie die angebotene Hilfe durch deutsches Sanitätspersonal abgelchnt hatte.

Ermittlungen durch Feldjägerkräfte und die afghanische Polizei wurden aufgenommen.

(5) Polizeiaufbau


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(6) Kurzfristige Untersttttzungslelstungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es zwei Unterstützungsflüge mit C-160 TRANS ALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 882.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeftihrt.

d. Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Vergangene Woche wurde durch das Bundesministerium ftir wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in den Provinzen Kunduz und Takhar der

Startschuss ftir die beiden neuen Regionalentwicklungsfonds ftir den Norden Afghanistans gegeben. Die Fonds zielen darauf ab, einerseits die Infrastruktur zu verbessern (Ländlicher Infrastruktur-Entwicklungsfonds / Rural Infrastructure

' — ^ --------

Development Fund / RIDF) und zum anderen die Leistungsfähigkeit subnationaler

Verwaltungen und Entscheidungsgremien zu erhöhen (Regionaler KapazitätsEntwicklungsfonds / Regional Capacity T)evelopment Fund / RCDF). Durch Nutzung und Stärkung bestehender afghanischer Strukturen soll deren Sichtbarkeit und Funktionalität verbessert werden.

Vor den islamischen Eid-Feierlichkeiten sind sowohl in Kunduz als auch in Takhar Sitzungen der Provinzentwicklungsräte angesetzt worden, um erste Projektanträge ftir die technische Machbarkeitsprüfung an die daftir eingerichteten Fondsbüros zu übergeben. Unter großer Anerkennung der afghanischen Seite wurde gemeinsam mit allen Provinzsektorkoordinatoren und in Takhar auch mit dem Gouverneur der Aktionsplan ftir die kommenden Wochen besprochen. Zudem wurde ftir beide Provinzen mit der 1 rstellung einer Kntwicklungsstrategie begonnen, in welche sich

die von den afghanischen Partnern ausgewählten entwicklungspolitisch wichtigen Projekte cinfügcn werden. Die beidenJi on d s -werden im Auftrag des BMZ durch dic GTZ (RCDF) und die KfW (RIDF) auch in den Provinzen Balkh, Baghlan und

Badakhshan umgesetzt.

Weniger als ein Viertel der Bevölkerung in den Provinzstädten Afghanistans ist_an zentrale W'asservcrsorgungssysteme angeschlossen. Die knappen Wasserressourcen sind vielerorts übernutzt und verschmutzt, wasserinduzierte Krankheiten sind oftmals


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dic Fo ige. Um gezielt zur Überwindung dieses Entwicklungshemmnisses sowie zur Reduzierung der Armut einen Beitrag zu leisten, hat das BMZ mit Afehamstanji^ Wassersektor alseinetti^^ vereinbart. Mit dem

sich seit 2009 in Durchführung befindenden Vorhaben „Wasserversorgung nördliche Klein- und Mittelstädte I“ wird gezielt an der Unterversorgung von Provinzstädten angesetzt: ln den nordafghanischen Städten Balkh, Faizabad und Imam Sahib w erden im Auftrag des BMZ vorrangi g Wasserversorgungssysteme rehabilitiert, erweitert und neu errichtet. Durch eine gesicherte Wasserqualität und - quantität kan n ein wichtiger Beitrag zu verbesserten Lebensbedingungen von ydraussichtlich b)s zu 135.000 Einwohnern geleistet werden.

In der vergangenen Woche wurde der Consultant vertrag zur Vorbereitung des Folgevorhabens "Wasserversorgung nördliche Städte 11" unterzeichnet. Die zweite

Phase baut auf den vorliegenden Erfahrungen auf und wird weit

abdecken. Während der Vorbereitung sollen Vor-Ort-Untersuchungen den aktuellen Versorgungsgrad sowie technisches Niveau der Systeme, aber auch den Entwicklungsgrad der zukünftigen Betreiberstrukturen in verschiedenen Provinzstädten feststellen. Erst danach wird in enger Abstimmung mit dem afghanischen Partner, dem Ministerium für Stadtangelegenheiten, geklärt, welche Städte in der zweiten Phase in das Programm aufgenommen werden können. Ziel ist cs, eine sichere Trinkwasserversorgung f ür weitere bis zu 200.000 Menschen zu gewährleisten.

Der vom BMZ getragene Zivile Friedensdienst (ZFD) hat in Afghanistan eine CD mit Kindcrliedcm produziert. Das Album „Peace Please!“ ist am 11.11.10 im Rahmen eines Livekonzerts in Kabul vorgestellt worden. 25 Schulkinder boten die Stücke zusammen mit der afghanischen Sängerin Hadia Rastagar dar. Die 15Jährige, dic in Hamburg lebt, hat bereits 2003 eine preisgekrönte Kindcrlicder-CD in Afghanistan aufgenommen. Rund 100 Kinder und Jugendliche, zumeist Straßenkinder, die von verschiedenen Nichtregierungs-Organisationen sowie vom Roten Kreuz betreut werden, und Schüler einer Kabuler Blindenschule, verfolgten das zweistündige Konzert mit Begeisterung. 5.000 Lxemplare der CD werden in diesen Tagen gratis an Schulen und in Kinderprojekten verteilt.

Bildung musikalisch zu verbreiten, ist angesichts der hohen Analphabetenrate ein probates und Erfolg versprechendes Mittel, um dic Vorteile eines Schulbesuchs der


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sind gezwungen zu arbeiten, um das Familieneinkommen zu verbessern.

Bildung ist ein Schwerpunkt deutsch-afghanischer Entwicklungszusammenarbeit. Bislang hat das BMZ ftir Maßnahmen im Bereich der Grund- und Berufsbildung rund 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Bcvölkcrung nahe zu bringen. Nach Schätzungen können r und 60% der afghanischen Jugendlichen im Alter von 14 bis 20 Jahre weder lesen noch schreiben. Viele Kinder

e. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

Kosovo

a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, ftir den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr aa der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Keine berichtenswerten Ereignisse


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Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtcnswerten Ereignisse

5. Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Skherheitssektorreforra

(EUSEQ

Keine berichtenswerten Ereignisse

6. Sudan

a. Politische Lage

Am 15.11.10 hat offiziell die Registrierung ftir das Referendum über die Frage der Unabhängigkeit des Südsudan begonnen. Laut Zeitplan der sudanesischen Referendumskommission soll die Registrierung bis zum 21.11.10 andauem.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Und ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan als erheblich eingestuft. $' v •


-i

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c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNMIS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

d. Beteilige eg der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfer (UN AMID)

Deutschland wird Ende November weitere sechs Soldaten in das Hauptquartier UNAMID in El Fasher verlegen. Darunter ist auch der als Chef des Stabes der Waffenstillstandskommission vorgesehene Offizier (Oberst).

Damit werden ab Dezember dieses Jahres voraussichtlich acht deutsche Soldaten bei UNAMID Dienst leisten.

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geftthrten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

8. Horn von Afrika und angrenzende Scegcbiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.


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Beteiligung der Bunde*wchr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation EU NAVFOR ATALANTA

Die Fregatte KÖLN und der Bctriebsstofflransporter RHÖN tragen weiterhin als deutscheTliinsatzkontingent zur Operation EU NAVFOR A1 ALAN IA am 1 lom

von Afrika bei.

Die Fregatte KÖLN hat in der zurückliegenden Woche Schutzaufgaben am International Recommended Transit Corridor (IRTC) im Golf von Aden durchgeftihrt und ein Schiff des Wcltemährungsprogramms auf dem Weg von Berbern (Somalia) nach Bossaso (Somalia) geschützt.

Der Betriebsstofftransporter RHÖN unterstützt weiterhin die Kräfte am Hom von Afrika, indem er durch Seeversorgung deren Stehzeit in See erhöht.

Nachdem am 09.11.10 ein Berufungsgericht im kenianischen Mombasa im Fall COURIER (siche UdP 45/10) entschieden hatte, dass Kenia keine Jurisdiktion ftir vor dem 01.09.09 außerhalb seiner Hoheitsgewässer begangene Straftaten habe, hat die zuständige kenianische Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Bis zur

Entscheidung über diese Rechtmittel verbleiben die Piratcrieverdächtigen auf Anordnung des zuständigen Gerichtes vom 12.11.10 weiterhin in Haft. Bis zu dieser Entscheidung sind Auswirkungen auf die anderen Piraterieverfahren in Ken

Straße von Gibraltar / Östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Seit dem 13.11.10 bis voraussichtlic h 26.11.10 wird die Fregatte BREME N als Teil

der Standing NATO Maritime Group (SNMG) 2 bei der Operation ACTIVE

ENDEAVOUR eingesetzt.

iCS-Virbandes hat mit deutscher .11.10 nach Aktion (Griechenland)


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v erlegt und unterstützt von dort dic Operation durch luftgestützte

Seeraumüberwachung.

Dazu trägt auch die Verlegung eines deutschen Seefemaufklärcrs P-3C ORION nach Sigonella (Italien) vom 15.11.10- 19.11.10 bei. ~

10. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Der UNIFIL-Einsatzverband führt unter der Beteiligung des Tenders DONAU, des Minenjagdbootes KULMBACH und des Hohlstablenkbootes AUERBACH IN DER OBERPFALZ weiterhin Routineaufgaben in seinen beiden Auftragsschwerpunkten Sceraumüberwachung zur Verhinderung von WafTenschmuggel über die seewärtige Grenze des Libanon und Ausbildung der maritimen libanesischen Streitkräfte als Beitrag zu deren Fähigkeitsaufbau durch. fl®

11. Beteiligung der Bundeswehr in der Hochwasserhilfe in Pakistan

In den vergangenen beiden Wochen fanden keine durch die Bundeswehr unterstützten Hilfsflüge nach Pakistan statt.

In der 46. Kalenderwoche (15.11 10 - 21.11.10) ist die Unterstützung eines Hilfsflugs von Belgrad nach Islamabad geplant.


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17 tr ..~..>inn«le Qrgg p iMtionen / Aktivitäten Vereinte Netionen (VN) / Europtische Union (EU)

United Nation. Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und RechtsstsatUchkeltsmlsslon der Europäischen Union im Kosovo: European Union

rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX, deren Aufbau weiter voran schreitet, gehören - neben anderen Experten gegenwärtig 1.132 Polizisten an, davon 77 Deutsche.

13. LufttransDortcinsgtzc und Oberwachungsflfige mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

ISAF

KFOR

EUFOR

UNIFIL

OAE

ATALANTA

Lufttransporte Anzahl FISfe

57

2

3

0

0

0

Anzahl Über* wachangsflüge

0

0

0

0

0

0


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Stärke der deutschen EinaatTknntinpynt*

ATAL.

UNIFIL

KFOR

UNAMID OAE

EUFOR

UNMIS

22.12.01

12.0i.99

011104

2104.05

aktneHes

BT-Mandat

26.02.10

10.06.10

17.06.10

111109

17.06.10

17.06.10

03.1109

210111

30.06.11

1S.0S.11

15.12.10

15.0111

1.400

Mchfte

Mandatsobergren«

-

5350

(2010)

1500

(1»9)

1000

(2004)

75

(2005)

250

(2007)

3100

(3003)

1400

(2006)

1.400

(2008)

---1 - -

üHicn|f

maximale StSrke

10.434

(2002)

4.953

(2010)

6.440

(1999)

1.139

(2005)

43

(200*)

8

(2010)

578

(2010)

1.231

(2006)

*84

(2009)

Offiziere

Unteroffiziere

Mannschaften

Zivilbedienst.

Frauen

Reservisten

FWDl

1 Ende «weiterer 12 Monte" - Wese eine der Fraktion*« es wSnsckt, wird die Baades regiere ng dee Deetaeäee Beedesteg vor Abiaaf weherer 12 Moaate eraeut konstitetiv mit der VerUngereng des Eiesatam befaasee.

1 Eade „weiterer 12 Monate” - Die Bundesregiereag sickert dem Deetscbee Beedestag n, nacb Ablauf von Jewatts 12 Moaatea dee Beedeetag erneut konstitutiv za befassen, falb dies der Weasck einer Fraktion ist

* fretwUUg «esStit Wehrdienstidetende 4 ORF-Bntnillon * inkL NATO HQ Sarajevo 5 Operation ACTIVE ENDEAVOUR ’ EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 3) sind insgesamt 7373 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

davon disloziert in Kunduz: 1.128 Soldaten. Feyzabad: 305 Soldaten. Taloqan: 50 Soldaten, Mazar-e Sharif: 3.090 Soldaten, iGbul: 325 Soldaten und Strategischer Lüfufansportsiüizpunkt Z UZB: 113 Soiuaien. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan.

Besonderheit: zzt. Kontingentwechsel

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann cs zu temporären Überschreitungen der

jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


v,. NUR FOR DEN DIENSTGEBRAUCH

Einsatz-

Eadc

(geplant)

Kiesats-

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gebilligt«

Anzahl

Soldellnnen

Bemerkungen

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Femmeldesoldatcn des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram gebilligt.

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmender vorgenannten Obergrenze

von 25

Soldaten-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.

Kandahar/

Bagram

Der Bundesmini Her der Verteidigung hat den zeitlich befristeten Einsatz eines deutschen Offiziers in Kandahar genehmigt. Der Transportflieger ist als Austauschpilot bei einer britischen Einheit eingesetzt, die vom 11.11.10 bis voraussichtlich 14.12.10 erneut in der südafghanischcn Stadt stationiert ist.

Kandahar


I badakhshan

2TAKHAR

Ü bersichtskarte Her °f c ».min- hr n

3 KUNDUZ

4 BALKH

5 JOWZJAN 6FARYAB 7 BAD GH IS 8HERAT

• farah

10 GHOR

II SAR-E PuL

12 SAM AN GAN

13 BAGHLAN

RC WEST (Italien)

Provinzen

Verantwortungsbereich des deutschen Regional Command (RC) Nortli mit Insgesamt 6 Provlnclal Reconstruction Teams (PRT):

14 PANJSHAYR

15 PARWAN 1« KAP ISA 17 NURISTAN 1« LAGHMAN

19 KUNAR

20 NANGARHAR

2 deutsche, 1 ungarisches, 1 schwedisches,

1 norwegisches und 1 türkisches PRT

21 KHOST

22 P AKTIVA

23 LOG AR

24 KABUL

25 BAMYAN 2« URUZGAN

27 HELMAND

28 NMROZ

29 KANDAHAR

30 ZABUL

31 GHAZNI

32 WARD AK

33 PAKT9CA

34 DAYKUNDI

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RC EAST

(USA)

RC SOUTH

(USA)

Definitionen der Bedrohungsstufen

Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende Angriffe vor.

MITTEL : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräftc anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin. ERHEBLICH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen liegen nicht vor.

HOCH . Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten

Zeitraum zu erwarten. ' raael HB* W<