﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundesministerium

der Verteidigung

' Freiheit Einheit

Demokratie

Einsetzführungwtab

hmjbamschrft Stauffenbergstraße 18,10785 Berlin P06TAX9CHRFT 11055 Berttn

TR -*49 (0)30-18-24-29600 / 29622 m  49 (0)30-18-24-28627

Unterrichtung des Parlamentes

39/10

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 29. September 20 . 0 , 10:00 Uhr


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1. Afghanistan

a. Politische Lage

Der Beginn der Auszählung der Stimmen der Parlaments wähl vom 18.09.10 erfolgte am 19.09.10. Erste vorläufige Ergebnisse („partial results“) der Provinzen werden seit dem 22.09.10 veröffentlicht, erlauben jedoch derzeit noch keine Wertung. Das vorläufige amtliche Endergebnis („preliminary results“) ist fiir den 09.10.10 und das endgültige amtliche Endergebnis frühestens am 30.10.10 zu erwarten.

Die Höhe der Wahlbeteiligung liegt gemäß den aktuellsten Angaben der Unabhängigen Wahlkommission (Independent Election Commission / IEC) unverändert bei 47% oder 4,33 Millionen Wählern, davon rund 2,7 Millionen Männer und rund 1,6 Millionen Frauen. Wahlbeobachter bezweifeln dies weiterhin; 30% bis 35% seien realistischer.

Der WahIbeschwerdekommission (Electoral Complaints Commission / ECC) wurden bis zum Ablauf der Beschwerdefrist am 25.09.10 insgesamt knapp 5.100 formelle Beschwerden vorgelegt. Von diesen stammen 1.600 aus der Vorwahlzeit und rund 3.500 sind seit dem Wahltag bei der ECC eingegangen. 57% der Beschwerden werden als »schwerwiegend’ eingestuft, das heißt sie können sich unmittelbar auf die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen auswirken. Schwerpunkte dieser Beschwerden sind verspätete Öffnungen der Wahlzentren, Einschüchterungen, Mchrfachstimmabgabe sowie ungenügende Tintenqualität. ECC hat Untersuchungen angekündigt. Am 27.09.10 meldete die IEC, dass aufgrund von Verdachts fällen in Distrikten von mindestens sieben Provinzen die Stimmen neu ausgezählt werden müssen - teilweise lag dort die Wahlbeteiligung bei über 100%. Im Regionalkommando Nord sind Distrikte sowohl in Balkh wie auch in Badakhshan von der Neuauszählung betroffen.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie

zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

1

Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Hauptstadt Kabul:

Regional Command West: Regional Command East: Regional Command South: Regional Command South West

insgesamt mittel, insgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch,

insgesamt hoch, insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 20.09.10 bis 26.09.10 (38. KW) registrierte ISAF landesweit 823 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 587 Schusswechsel und Gefechte, 139 Sprengsto flansch läge - darunter ein Selbstmordattentat in der Provinz Balkh 1 - sowie 87 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und zehn sonstige Vorfälle.

15 Vorfälle ereigneten sich im RC North, fünf im RC Capital, 29 im RC West, 151 im RC South, 384 im RC South West und 239 im RC East.

Vorfällen 17 ISAF-Soldaten

wurden

1

C bersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2

Uber den Vorfall am 21.09.10 in der Provinz Zabol, bei dem neun (geänderte Anzahl!) ISAF-Soldaicn ind, wurde bereits in der UdP


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International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Operationen MOSTARAK und HAMKARI BARAYE KANDAHAR

Die Operationen MOSTARAK und HAMKARI BARAYE KANDAHAR sind unverändert Schwerpunkt der Operationsführung des COM ISAF. Mit der Aufstellung des RC South sowie des neuen RC South West und der im Oktober 2010 erwarteten Verlegung des letzten amerikanischen Großverbandes (4th Infantry Brigade Combat Team der 101. Luftlandedivision mit Einsatzgebiet im RC East) wird die Umgliederung der ISAF Kommandostruktur und der Aufwuchs der amerikanischen Kräfte abgeschlossen. Die personelle Obergrenze der amerikanischen Kräfte liegt bei 98.000. Die Obergrenze beinhaltet auch die amerikanischen Kräfte der Operation ENDURING FREEDOM.

Die eigene Bewegungsfreiheit (Freedom of Movement / FOM) wird in den Kemgebieten der Operation MOSTARAK (Marjeh und Nad-e Ali) als gut bewertet. Für ISAF ist nun entscheidend, dass die afghanische Regierungsftihrung in Helmand greift. Allerdings ist hier Geduld und weiterhin die Unterstützung ISAF erforderlich. Die Opposing Militant Forces (OMI ) infiltrieren in Gebiete, die unter Kontrolle der Afghan National Security Forces


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(ANSF) stehen und gehen gezielt gegen die im Zuge der hier laufenden „HOLD“-Phase begonnenen oder bereits beendeten Wiederaufbauprogramme

vor.

Neben der erforderlichen militärischen Präsenz von ANSF und ISAF in der Taliban-Hochburg Kandahar sollen im Zuge HAMKARI BARA\ l. KANDAHAR deutlicher als bei MOSTARAK die Säulen „Wiederaufbau


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Sprengsatz (Improviscd Explosive Device / IED) angegriffen. In Folge der Explosion ist ein dänischer Soldat gefallen.

Am 23.09.10 ist im Distrikt Nad Ali (Provinz Helmand) ein amerikanischer Soldat gefallen, als seine Patrouille von OMF beschossen wurde.

Bei drei IED-Anschlägen am 24.09.10 und 25.09.10 sind in der Provinz Vardak (Distrikt Saydabad) zwei amerikanische Soldaten, in der Provinz Helmand (Distrikt Garmser) ein britischer Soldat und in der Provinz Kandahar (Distrikt Arghandab) zwei amerikanische Soldaten gefallen.

(3) Regional Command (RC) Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) Regional Command (RC) North Z Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt) Vor dem Hintergrund der durch COM ISAF erbetenen Priorisierung notwendiger Fähigkeiten des deutschen Einsatzkontingentes ISAF zur konkreten Umsetzung des Kemauftrages (Aufbau und Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte); wurde der Beitrag der deutschen RECCE TORNADO trotz seiner erwiesenen Leistungsfähigkeit im Gesamtzusammenhang erneut bewertet. Dem RC North stehen mit dem unbemannten Luftfahrzeugmuster (Unmanned Aircraft System / UAS) HERON 1, sowie den Drohnen KZO und LUNA, weiterhin nationale Aufklärungsmittel zur Verfügung. UAS HERON 1 wird nach Erreichen der vollen Einsatzbereitschaft zur kontinuierlichen Überwachung in der gesamten Nordregion eingesetzt.

Der Bundesminister der Verteidigung hat daher entschieden, die deutschen RECCE TORNADO aus dem Einsatz zu entbinden und nach Deutschland zurückzuführen. Die Rückverlegung soll in Anlehnung an den ohnehin geplanten Austausch der Flugzeuge noch im November 2010 erfolgen. 1 Es ist beabsichtigt, dass die durch den Abzug der deutschen RECCE TORNADO freigesetzten rund 90 Dienstposten innerhalb des deutschen

1

Die Fähigkeiten der RECCE TORNADO* werden nicht grundsätzlich aus dem Fähigkeitskatalog (CJSOR) abgemeldet, sondern künftig als „Reserve“ angezeigt.


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Einsatzkontingents ISAF im Bereich Aufbau und Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte eingesetzt werden.

Das afghanische Infanterie-Kandak wurde ab dem 28.09.10 aus dem Bereich des RC North in den Süden Afghanistans verlegt (siche Abschnitt 1. c. (1)). Für die Sicherung des Landmarsches wurden im Rahmen des Partnerings mit Billigung des Bundesministers der Verteidigung deutsche Einsatzkräfte (Infanterie und weitere Unterstützungskräfte; gesamt rund 35 Soldatinnen und Soldaten) auch außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches eingesetzt. Sie sicherten den Abschnitt des Marschweges von Mazar-e Sharif bis zur Grenze zwischen den Regionen Ost und Kabul. Dort übernahmen Kräfte der Region Kabul dic Sicherung des weiteren Marschweges. Die deutschen Einsatzkräfte werden entgegen der ursprünglichen Planung aufgrund technischer Probleme voraussichtlich erst am 01.10.10 in das RC North zurück verlegen können.

Die Operationsführung im RC North ist unverändert. Nach der Beendigung der Wahlunterstützung konzentriert sich das Regionalkommando auf den Schwerpunkt zur Durchführung der Operation MAHTAP-E KAMEL (Dari für „Vollmond“). Hier ist der Großteil der Kräfte der schnellen Eingreiftruppe (Quick Reaction Force / QRF) eingesetzt. Verstärkt werden diese von Kräften des Ausbildungs- und Schutzbataillons Kunduz.

Seit letzter Woche sind auch erste Kräfte des neu aufzustellenden Ausbildungsund Schutzbataillons Mazar-e Sharif eingetroffen, welche in den nächsten sechs Wochen aufwachsen und ihre neue Aufgabe durch Ablösung in der Stellung der Task Force Baghlan-e Jadid übernehmen werden.

Das RC North bereitet derzeit die Folgeoperation vor, die im Oktober 2010 an

TAOHID III anknüpfen soll. Dic ersten beiden Sicherheits-Schuren haben

stattgefunden; konkrete Ergebnisse mit den afghanischen Partnern liegen jedoch bislang noch nicht vor.

Am späten Nachmittag des 22.09.10 wurden deutsche Kräfte in der Nähe der Ortschaft Shahabuddin (Provinz Baghlan) mit Raketen und Handfeuerwaffen


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angegriffen. Das Feuer wurde unter anderem mit Mörsern erwidert. Auf deutscher Seite gab es weder Personen- noch Sachschäden.

Im Distrikt Balkh (gleichnamige Provinz) ereignete sich rund fünf Kilometer westlich von Mazar-e Sharif am 24.09.10 ein fahrzeuggestützter Selbstmordanschlag (Suicide Vehicle Born Improvised Explosive Device / SVBIED) gegen einen ISAF-Konvoi. Während die Fahrzeuge des Konvois lediglich leicht beschädigt wurden, trafen die Folgen der Explosion einen hinter dem Konvoi fahrenden zivilen Bus. Dabei kam eine Zivilperson ums Leben; bis zu 30 weitere wurden verletzt. Deutsche Kräfte waren nicht betroffen.

Am Nachmittag des 25.09.10 wurden deutsche Soldaten in der Nähe der Ortschaft Shahabuddin (Distrikt Pol-e Khomri / Provinz Baghlan) beschossen. Es gab weder Personen- noch Sachschäden.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 63 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 3.218 afghanische Ausbildungsteilnehmer von deutschen Polizisten ausgebildet. In 22 laufenden Ausbildungen werden derzeit 1.745 afghanische Polizisten durch deutsche und afghanische Trainer aus- und fortgebildet.

Am 21.09.10 eröffnete der deutsche Botschafter in Afghanistan, Rüdiger König, den Erweiterungsbau des Polizei-Trainings-Zentrums des bilateralen deutschen Polizeiausbildungsprojektes (German Police Project Team / GPPT) in Feyzabad (siehe UdP 28/10). Durch den Neubau erhöht sich die Kapazität der Trainingsstätte auf 80 afghanische Ausbildungsteilnehmer pro Kurs. Darüber hinaus stehen im Polizeihauptquartier der Provinzhauptstadt 60 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Ziel Deutschlands ist cs, bald 200 Polizisten gleichzeitig in Feyzabad auszubildcn. Botschafter König betonte in seiner Rede die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung des Ausbildungskonzcpts durch afghanische und deutsche Institutionen. Sein besonderer Dank jwlt den deutschen Polizistinnen und Polizisten des GPP1 für ihr Engagement und ihren Ideenreichtum. Der Polizeichef der Provinz Badakhshan, General Kcntooz, beschrieb die positive Entwicklung hinsichtlich der steigenden Zahl an


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afghanischcn Polizisten. Nun gelte es, insbesondere auf die Qualität ihrer Ausbildung zu achten, damit dic Rekruten den Herausforderungen ihres Berufes gerecht werden können. Deutschland sei hier ein sehr wichtiger Partner.

Der Eröffnungsfeier in Feyzabad wohnten auch der amtierende Gouverneur der Provinz Badakhshan, der Leiter des GPPT in Afghanistan und der Leiter des EinsatzfÜhrungsstabes des Bundesministeriums der Verteidigung bei. Hierdurch wurde wiederholt der vernetzte Ansatz der Bundesregierung in Afghanistan unterstrichen. Die Bundesregierung setzt ihr Polizei-Engagement im Norden des Landes mit großem Nachdruck und in enger Kooperation mit der internationalen Unterstützungsmission ISAF, den Vereinigten Staaten von Amerika und der europäischen Polizeimission EUPOL fort. Gemeinsames Ziel der internationalen Gemeinschaft ist die Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die afghanische Armee und Polizei.

(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es drei Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 856.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

d. Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Dic nationale afghanische Entwicklungsstrategie (Afghanistan National Development Strategy / ANDS) sowie die im Zuge der Afghanistan-Konferenzen von London (Januar 2010) und Kabul (Juni 2010) bekräftige Reformagenda der afghanischen Regierung bilden das Fundament für die Arbeit des „Offenen Politikberatungsfonds“ (Open Policy Advisory Fund / OPAF) des Bundesministeriums ftir wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Afghanistan. Dieses Vorhaben, das in den deutsch-afghanischen Regierungsverhandlungen 2009 und 2010 vereinbart wurde und von der Gesellschaft ftir technische Zusammenarbeit (GTZ) umgesetzt wird, ermöglicht der afghanischen Regierung, schnell und flexibel auf externe Expertise zurückzugreifen.


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Dic weitere Konsolidierung und Ausgestaltung dieses Politikbcratungsinstrumentes waren Gegenstand eines Arbeitstreffens, das am 25.09.10 in Kabul mit hochrangiger Beteiligung der afghanischen Partnerministerien und -behörden stattfand. Der stellvertretende Finanzminister, hochrangige Vertreter der afghanischen Unabhängigen Kommission ftir Verwaltungsreform und den öffentlichen Dienst (Independent Administrative Reform and Civil Service Commission / IARCSC) und des Unabhängigen Direktorates für lokale Regierungsftihrung (Independent Directorate for Local Govemance / IDLG) diskutierten mit den deutschen Partnern Vertreter und Vertreterinnen der Deutschen Botschaft, des BMZ und der GTZ - die nächsten Etappenziele und nahmen wichtige Weichenstellungen vor. So wurde ein Steuerungskomitee benannt das sich aus Vertretern des Finanzministeriums als politischem Träger des Vorhabens, einem Vertreter der IDLG, dem Referenten ftir wirtschaftliche Zusammenarbeit der Deutschen Botschaft Kabul sowie der örtlichen Büroleitung der GTZ zusammensetzt. Diesem Gremium obliegt die politische Flankierung des Offenen Politikberatungsfonds.

Auch über die Verfahren und Kriterien, anhand derer Förderanträge an den OPAF bewertet und entschieden werden, wurde Einvernehmen erzielt. Förderkriterien sind beispielsweise Synergien zu den Beiträgen anderer Geber, Unterstützung für zentrale Bereiche der afghanischen Reformagenda und eine klare Fokussierung auf dic nachhaltige Verankerung dringend benötigten Fachwissens in den afghanischen Ministerien. Dic dem Steuerungskomitee zugeordnete Management-Einheit befindet auf der Grundlage dieser Kriterien über die eingereichten Förderanträge aus den einzelnen Regierungsinstitutionen. Einzelftllle von besonderer Bedeutung werden dem Steuerungskomitee zur Entscheidung vorgelegt.

e. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

2. Usbekistan

Bedrohungslage

Dic Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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3. Kosovo

a. Politische Lage

Am 27.09.10 ist der kosovarische Staatspräsident Dr. Fatmir Scjdiu zurückgetreten. Das kosovarische Verfassungsgericht hatte am 24.09.10 die Beibehaltung des Parteivorsitzes seiner Partei (LDK) ftir verfassungswidrig erklärt. Parlamentspräsident Krasniqui übernimmt kommissarisch sein Amt. Die Neuwahl eines Präsidenten ist laut Verfassung innerhalb von 60 Tagen erforderlich. Wahrscheinlichstes Szenario sind zurzeit vorgezogene Neuwahlen noch in diesem Jahr. Die innenpolitische Lage in Kosovo dürfte auch die Handlungsfähigkeit der Kosovo-Führung bezüglich der geplanten Direktgespräche zwischen Belgrad und Pristina unter EU-Ägidc verzögern.

b. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Multinational Battle Group (MNBG) South / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

4. Bosnien und Herzegowina

a. Politische Lage

Bosnien und Herzegowina vor den Wahlen - mögliche Auswirkungen auf politische Reformen

Am 03.10.10 werden in Bosnien und Herzegowina die Parlaments- und Präs ldentschafts wählen auf Gesamtstaatsebene, Präsidentschafts- und


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Parlamcntswahlen in der Republika Srpska (RS) und Parlaments- sowie Kantonswahlen in der Föderation Bosnien und Herzegowina stattfinden.

Insgesamt treten 46 Parteien und elf unabhängige Kandidaten zu den Wahlen an. 19 der 46 Parteien treten in elf verschiedenen Listenverbindungen - teilweise in unterschiedlichen Konstellationen - an. Es bewerben sich insgesamt 8.149 Kandidaten um die zu vergebenden Ämter, darunter 5.145 Männer und 3.004 Frauen, was einer Frauenquote von 36,86 % entspricht. Die Zahl der Wahlberechtigten ist um etwa 160.000 auf rund 3,13 Millionen im Vergleich zu 2006 angewachsen.

Der laufende Wahlkampf unterscheidet sich von dem des Jahres 2006 bisher darin, dass es noch nicht zu der ganz starken Polarisierung zwischen dem bosniakischen Mitglied der Dreier-Präsidentschaft und Vorsitzenden der Partei fllr Bosnien und Herzegowina (SBIH) Haris Silajdzic einerseits und dem Ministerpräsidenten der Republika Srpska (RS) Milorad Dodik (Bund der Unabhängigen Sozialdemokraten/ SNSD) andererseits gekommen ist. Dic politischen Debatten finden derzeit eher innerhalb der jeweiligen Parteienspektren statt.

Mit der Aufnahme von Gesprächen oder Verhandlungen zur Verfassungsreform ist nicht vor Abschluss der Regierungsbildung (vermutlich Anfang 2011) zu rechnen.

Es ist unklar, ob dic Wahlen im Oktober einen Impuls für die beschleunigte Erfüllung der fünf Ziele und zwei Bedingungen 1 zur Schließung des Büro des Hohen Repräsentanten (OHR) geben können.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

1

Ziele: (1) Aufteilung des Staatseigentums zwischen Gesamtstaat und Entitäten (seit 15.09.2009 durch OHRfeam beschleunigt). (2) Lösung von Eigentumsfragen im Verteidigungsbereich, (3) Lösung Statusfrage Brdko, (4) Nachhaltige Finanzpolitik, (5) Stärkung Rechtsstaatlichkeit anhand messbarer Kriterien. Bedingungen. (I) Unterzeichnung SAA mit EU (am 16.06.2008 erfolgt), (2) Positive Einschätzung PIC über Gesamtentwicklung


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a. Bedrohungslage

(2) Deutsch« Einsatikontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivuje nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform

(EUSEC)

Keine berichtenswerten Ereignisse

6. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan als erheblich eingestuft.

e

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNMIS) Keine berichtenswerten Ereignisse

e. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation EU NAVFOR ATALANTA

Mit der Fregatte KÖLN und dem Betriebsstofftransporter RHÖN operieren weiterhin zwei deutsche Einheiten im Rahmen der Operation EU NAVFOR ATALANTA am Horn von Afrika.

Die Fregatte KÖLN wird gegenwärtig nach Durchführung eines Hafenaufenthaltes zur Nachversorgung im omanischen Salalah erneut für die Seeraumüberwachung vor der Küste Somalias und ftir Schutzaufgaben am International Recommended Transit Corridor (IRTC) im Golf von Aden eingesetzt.

Auch der Betriebsstofftransporter RHÖN unterstützt nach Durchführung eines Hafenaufenthaltes im kenianischen Mombasa die Operation erneut durch Betankungen der Einsatzkräfte im Somalibecken in See.

In der vergangenen Wochen wurden zum zweiten Mal Piraten durch ein kenianisches Gericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, dic im Rahmen der Operation EU NAVFOR ATALANTA in Gewahrsam genommen und durch die EU zum Zwecke der Strafverfolgung an Kenia übergeben wurden. Die Piraten hatten im Mai des vergangenen Jahres versucht, ein Handelsschiff zu entführen.

/um Ende diesen Monats läuft nach Kündigung durch Kenia das Übergabeabkommen mit der EU zur Überstellung Piraterieverdächtiger aus. Mit der beabsichtigten Übernahme von vier durch eine spanische Einheit der EU NAVFOR ATALANTA in Gewahrsam genommenen mutmaßlichen Piraten zeigt das Land


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jedoch weiterhin die grundsätzliche Bereitschaft, mutmaßliche Piraten zum Zwecke der Strafverfolgung zu übernehmen. Die Verdächtigen hatten in der vergangenen Woche eine kenianische Dhow entfiihrt. Die EU ist nach wie vor bemüht, eine Verlängerung oder Neuauflage des Abkommens mit Kenia zu erreichen.

9. Straße von Gibraltar / östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Zurzeit sind keine deutschen Einheiten an der Operation ACTIVE ENDEAVOUR beteiligt.

Bis zum 26.09.10 unterstützte die Fregatte SCHLESWIG-HOLSTEIN auf ihrem Transit aus dem Operationsgebiet EU NAVFOR ATALANTA die Operation ACTIVE ENDEAVOUR durch Seeraumüberwachung und Lagebilderstellung.

10. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtcnswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Mit dem Tender DONAU und den deutschen Einheiten Minenjagdboot KULMBACH und Hohlstablenkboot AUERBACH IN DER OBERPFALZ unterstützen weiterbin drei deutsche Einheiten den UNIFIL-Einsatzvcrband bei


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der Durchführung seiner Routineoperationen Seeraum Überwachung und Ausbildung der libanesischen Marine.

Die Zusammenarbeit mit libanesischen Marineeinheiten bei der gemeinsamen Seeraumüberwachung im Bereich der äußeren Hoheitsgewässer (sechs bis zwölf Seemeilen Abstand von Land) konnte in der vergangenen Woche erneut erfolgreich wiederholt werden.

11. Beteiligung der Bundeswehr an der Hochwasserhilfc in Pakistan

Im Rahmen der Katastrophenhilfe für Pakistan konzentriert sich die NATO weiterhin auf dic Bereitstellung von strategischem Luft- und Seetransportraum. Auf Anfrage koordiniert das EinsatzfÜhrungskommando der Bundeswehr die Untcrstützungsleistungen der Bundeswehr.

In der laufenden Kalenderwoche werden zwei Hilfstransporte für das World Food Program (WFP) und für die World Health Organization (WHO) durchgeführt. Ein dritter Transport in dieser Woche ist für das WFP geplant.

12. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter zwei deutsche Polizeibeamte.

EULEX, deren Aufbau weiter voran schreitet, gehören - neben anderen Experten gegenwärtig 1.192 Polizisten an, davon 75 Deutsche.


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- 17 «

i üfffranspnrteinsätze und Überwachungsflüge mit Se efernaufklärern Tnr Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

UNIFIL 1 OAE | ATALANTA

KFOR

EUFOR

Lufttransporte Anzahl Flfige

■ ■■ . ............. .......1. M ■■■ CI

Anzahl Uberwachungsflüee


Ges. ISAF KFOR EUFOR 1 UNMIS UNAMID UNIFIL ATAL.‘

erstes BT-Mandat

aktuelles BT-Mandat

22 . 12.01

12.06.99

02.12.04

22.04.05

15.11.07

20.09.06

19.12.08

26.02.10

10.06.10

18.12.09

17.06.10

17.06.10

17.06.10

17.12.09

aktuelles

Mandatsende

11.06.11 1

21 . 11.10 1

28.02.11

15.08.11

15.08.11

30.06.11

18.1110

aktuelle

Mandatsobergrewze

hfichste

Mandatsobe rgrenze

5.350

5J50

(2010)

2.500

8.500 (1999)

900

3.000

(2004)

75/50

75/50

(2005)

300

2.400

(2006)

1.400

1.400 (2008)

50

250

(2007)

bisherige maximale Stirke

10.434

( 2002 )

1.231

(2006)

884

(2009)

4.764

(2010)

1.139

(2005)

43

(2008)

8

( 2010 )

6.440

(1999)

41 für strategischen Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)

im Inland bereitgehalten

bis zu 500 4

57

42

Offiziere

30

1.285 847

263

43

113

140

1

Unteroffiziere

2.715

3.992

957

65

76

87

1.832

1.233

423

13

Mannschaften

40

1

Zivilbedienst.

53

324

Gesamt**

126

31

7.162

4.800*

1.645

218

125

8

1

17

378

Frauen

345

143

13

508

Reservisten

FWDL 3

121

102

282

26

1 Ende „weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregiemng den Deutschen Bundestag v££ Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Veriingerung des Einsatzes befassen.

1 Ende „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist 1 freiwillig zusltzL Wehrdienstleistende 4 ORF-Bataillon 1 inkl. NATO HQ Sarajevo 1 El'NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 10) sind insgesamt 7.216 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* davon PRT Kunduz: 1.160 Soldaten, PRT Feyzabad: 249 Soldaten, PAT Taloqan: 41 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.941 Soldaten (inkl. 214 Soldaten des RC North), Kabul: 300 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 108 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan.

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


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Kurzfristige Unterstützungsleistungen

Einsatz-

Ende

(geplant)

Einsatz

beginn

Einsatz

ort

gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten

Bemerkungen

Einsatzzweck

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Femmeldesoldaten des 1* NATO Signal Battalion, Maastricht und des Femmeldebataillons 284. Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram gebilligt.

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25

SoldatenZ-innen bis zum Ablauf des aktuellen

Kandahar/

Bagram

mandats.

Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich befristeten Einsatz eines deutschen Offiziers im Rahmen von Versorgungsflügen nach Bagram. Kabul, Mazar-e Sharif und Camp Bastion genehmigt. Der Transportflieger ist als Austauschpilot bei einer amerikanischen Einheit eingesetzt, die vom 26.09.10 bis voraussichtlich 16.10.10 Flüge in die o.g. StÄdte durchführt.

Bagram

Kabul

Mazar-e

Sharif

Camp

Bastion

♦


Anlage 2

Übersichtskarte der afghanischen Prnvin,»-

1 badakhshan

2 TAKHAR

3 KUNDUZ 4BALKH

5 JOWZJAN

6 FARYAB

7 BADGHIS

8 HERAT

9 FARAH

10 GHOWR

11 SAR-EPOL

12 SAMANGAN .

13 BAGHLAN /

Verantwortungsbereich des deutschen Regional

14 PANJSHIR 16 PARVAN

16 KAP ISA

17 NURESTAN

18 LAGHMAN

19 KONAR

20 NANGARHAR

Command (RC) North mit Insgesamt 6 Provincial Reconstruction Teams (PRT):

2 deutsche, 1 ungarisches, 1 schwedisches,

1 norwegisches und 1 türkisches PRT

21 KHOWST

22 PAKTIA

23 LOWGAR

24 KABUL

25 BAMIAN

26 ORUZGAN

27 HELMAND

28 NMR UZ

29 KANDAHAR

30 ZABOL

31 GHAZNI

32 VARDAK

33 PAKTKA

34 DAYKONDI

RC CAPITAL (Türkei)

RC WEST (Italien)

Definitionen der Bedrohungsstufen

Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verftigt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende Angriffe vor.

MITTEL : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin. ERHEBLICH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen liegen nicht vor.

HOCH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.