﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

' Freiheit Einheit Demokratie

Bundesministerium der Verteidigung

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Unterrichtung des Parlamentes

37/10

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 15. September 2010, 10:00 Uhr


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1. Afghanistan

a. Politische Lage

Das Auswärtige Amt hat seine Unterstützung für die am 18.09.10 in Afghanistan stattfindenden Parlamentswahlen um zwei Millionen US-Dollar auf insgesamt fünf Millionen US-Dollar erhöht. Die internationale Hilfe erfolgt über das United Nations Development Programme (UNDP) und fließt in das Programm „Enhancing Legal and Electoral Capacity for Tomorrow“ (ELECT). Deutschland unterstützt gemeinsam mit der internationalen Staatengemeinschaft die Bemühungen der afghanischen Regierung um eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen. Dabei handelt cs sich vorrangig um Unterstützung bei der Wählerregistrierung, der Kapazitätenbildung durch technische und operationeile Unterstützung der Wahlbeschwerdekommission sowie um die langfristige Reform des Wahlsystems. Um die neue dezentrale Struktur der Wahlbeschwerdekommission (Electoral Complaints Commission / ECC), den Einsatz von weiteren weiblichen Wahlhclferinncn und ein Sicherheitstraining für Polizisten in Vorbereitung auf den Wahltag finanzieren zu können, war eine Mittelaufstockung erforderlich. Die ordnungsgemäße Durchführung der Parlamentswahlen am 18.09.10 stellt einen weiteren wichtigen Meilenstein in der demokratischen Entwicklung Afghanistans dar.

In der Parlamentswahl wählt die afghanische Bevölkerung in noch verbleibenden 5.816 W'ahlzentren 1 deren Delegierte für die 249 Sitze im afghanischen Unterhaus davon sind 68 Sitze für Frauen reserviert. Rund 80% der bisherigen Abgeordneten stellen sich der Wiederwahl. Insgesamt hat die ECC 2.521 Kandidaten zur Wahl zugclassen, davon 406 Frauen (16% der Kandidaten). Mehr als 15 Millionen Wähler sind dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben - darunter 377.000 neue Wähler. Am

13.09.10 wurden mit Unterstützung von ISAF 12,5 Millionen Wahlzettel zu den Wahlzentren geschickt. Das vorläufige amtliche Endergebnis wird bereits für den

22.09.10 erwartet; das endgültige amtliche Ergebnis soll am 30.10.10 vorliegen. Die Sichcrheitslage bleibt ein entscheidender Faktor für den Verlauf und die Legitimität der Wahlen. Bis heute wairden vier Kandidaten sowie zehn Wahlhelfer ermordet.

zur Nicht-! innchtung einiger Wahlzentren vornehmlich im paschtumschen Süden vgl Ld ^J 6 . 10 * " ach Jf Bekannt werden der Nicht-Öffnung weiterer 81 Wahlzentren in der im Osten gelegenen Provinz Njnga aufgrund der Sichcrheitslage hat sich somit die Zahl der ursprünglich geplanten, aber nicht zu öffnenden

Wahlzentren auf insgesamt über 1.000 nach oben korrigiert


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Einschüchtcrungsvcrsuchc sind teilweise auf Taliban oder Opposing Militant Forces (OMF) zurückzuführen, die primär im Süden und Osten, aber auch in Teilen des Nordens (Kunduz, begrenzt auch Teile von Balkh und Badakhshan) tätig sind. Das Zeitfenster vom Wahltag bis zur Verkündung des offiziellen amtlichen Endergebnisses (im Idealfall 6 Wochen; Verzögerungen sind nicht auszuschließen) wird die Legitimität der Wahl aus afghanischer Sicht umfassend beeinflussen. Die ECC verfUgt zudem nicht über dic Kapazität zur zügigen Bearbeitung der vielen zu erwartenden Beschwerden (2009 wurden 3.000 Beschwerden eingereicht). Unter Leitung der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) kann jedoch die internationale Gemeinschaft in dieser Zeit einen positiven Beitrag leisten, indem eine im Vergleich zu den letzten Wahlen angemessenere sowie einheitliche Reaktion erfolgt. Einen Beitrag zur Legitimität der Wahl leisten auch dic mehr als

100.000 Wahlbeobachter. Hauptsächlich handelt cs sich hierbei um Mitarbeiter von Kandidaten; ein weiteres Netzwerk von 7.000 Beobachtern wird die von Auswärtigen Amt unterstützte „Free and Fair Election Foundation“ (FEFA) stellen. Weitere Beobachter stellen „Democracy International“ und das „Asian Network for Free Elections“ (ANFREL). Dic EU ist mit einem sieben Personen umfassenden JElection Assessment Team“ (EAT) vor Ort. Das EAT wird keine öffentliche Stellungnahme abgeben, sondern soll im Dialog mit der afghanischen Regierung sowie mit UNDP / ELECT eine Strategie ftir die Zeit nach den Wahlen entwickeln, um dic Durchführung weiterer Wahlen weiter zu verbessern. Die Unabhängige Wahlkommission hatte dic afghanischen Sicherheitsbehörden in den vergangenen Tagen aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um gefälschte Stimmzettel aus dem Verkehr zu ziehen. Trotz der verbesserten Fälschungssichcrheit der Wahlzcttel (Barcodesystem auf den einzelnen Wahlzetteln sowie Seriennummem auf Packungen der Wahlzcttel, welche eine eindeutige wie nachverfolgbare Markierung darstellen) sowie der Auslieferung durch ISA! sollen Angaben des Provinzgouvemeurs von Ghazni zufolge mindestens 3.000 gefälschte Stimmzettel aus dem pakistanischen Peschawar nach Afghanistan gebracht worden sein, die jedoch bereits durch die Sicherheitsbehörden beschlagnahmt wurden. Der mögliche Einsatz weiterer gefälschter Stimmzettel wird jedoch keine signifikanten Auswirkungen auf den Ausgang der Wahl haben. Diese Einschätzung wird durch dic Aussagen des Vorsitzenden der Unabhängigen Wahlkommission, Fasel Ahmed Manawi. gestützt.


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Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 , ln Nordafghanisian liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel.

insgesamt mittel, insgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch, insgesamt hoch,

Hauptstadt Kabul: Regional Command West: Regional Command East: Regional Command South:

Regional Command South West insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 06.09.10 bis 12.09.10 (36. KW) registrierte ISA! landesweit 675 Sicherheitsvorf


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Provinzen Baghlan 1 und Helmand - sowie 72 Vorfälle von indirektem Beschuss

(Mörser und Raketen) und 35 sonstige Vorfälle.

18 Vorfälle ereigneten sich im RC North, drei im RC Capital, 18 im RC W est, 164

im RC South. 262 im RC South West und 210 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen drei ISAF-Soldaten gefallen; weitere 82 ISAF-

Soldaten wurden verwundet.

Am 11.09.10 wurde in der Provinz Faryab im Distrikt Ghormach eine Patrouille der Afghan National Army (ANA) mit einem behelfsmäßigen Sprengsatz (Improvised Explosive Device / IED) angegriffen. In Folge der Explosion sind zwei afghanische Soldaten gefallen; vier weitere wurden verwundet.

c. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Operationen MOSTARAK und HAMKARI BARAYE KANDAHAR

Bei der Operation MOSTARAK (Zentrai-Helmand) gibt es derzeit keine berichtenswerte neue Lageentwicklung. I jHjyHjHK -'"v

Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2 •" -


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Dic Operation HAMKARI BARAYE KANDAHAR (Stadt Kandahar und angrenzende Distrikte) zum Schutz der Bevölkerung in diesem Raum zeigt erste Erfolge. Der Sicherungsring um dic Stadt Kandahar ist geschlossen und dk Operationsführung kann sich in dic angrenzenden Distrikte ausdehnen. Dazu werden zusätzliche Kräfte benötigt, welche aus dem RC South nicht generiert werden können. Deshalb ist beabsichtigt, im Zeitraum vom 20.09.10 bis

20.01.11 je ein afghanisches Infanterie-Kandak aus den RC East, RC South West und RC North in den Süden zu verlegen.

Im deutschen Verantwortungsbereich plant dic ANA die Verkgung des

1. Kandaks der 1. Brigade des 209. ANA Korps. Dkses Kandak ist in Meymaneh stationiert und wird zurzeit von einem kroatischen Beratungs- und Verbindungsteam (Operational Mentor and Liaison Team / OMLT) betreut.

(2) Militärische Lage (allgemein)

Am 07.09.10 und 08.09.10 kam es im Distrikt Nad Ali der Provinz Helmand zu Feuergefechten zwischen afghanischen und internationalen Sic herbeitski^ften sowie OMF. Dabei sind zwei amerikanische Soldaten gefallen.

In der Provinz Helmand ereignete sich am 08.09.10 im Distrikt Arghandab ein IED-Anschlag auf eine Patrouille. In Folge der Explosion ist ein amerikanischer Soldat gefallen.

(3) Regional Command (RC) Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) Regional Command (RC) North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Das Ausbildungs- und Schutzbataillon Kunduz ist seit dem 10.09.10 mit seiner Stabs- und Unterstützungskompanie, zwei Infanteriekompanien, der Aufklärungskompanie und der Pionierkompanie voll einsatzbereit.

Schwerpunkt für das RC North ist unverändert die Operation MAHTAB-E KAMEL. Hierbei ist dic Masse der Kräfte der schnellen Eingreiftruppe (Quick


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Rcaction Force / QRF) des RC North eingesetzt. Die Lage im Raum ist

unverändert.

Schwerpunkt im Raum des deutschen Regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team / PRT) Kunduz ist dic Operation des Ausbildungs- und Schutzbataillons Kunduz zur Aufrechterhaltung der eigenen Bewegungsfreiheit. Zurzeit wird eine geschützte Feuerstellung außerhalb des Feldlagers des PRT Kunduz ftir die Panzerhaubitze 2000 erkundet, um die Wirkungsmöglichkeiten der Panzerhaubitze 2000 im Bedarfsfall noch flexibler nutzen zu können.

Die Wahlvorbereitung im Raum des RC North ist mit der Auslieferung der Wahlunterlagen in dic zentralen Lager der Provinzen abgeschlossen. Mit Unterstützung von ISAF wurden unter anderem per Hubschrauber Distrikte in Badakhshan mit Stimmzetteln versorgt. Die Verbindung zwischen dem Stab RC North und den afghanischen Ansprechpartnem in den Taktischen Koordinierungszentren (Operations Coordination Center / OCC) der Nordregion (OCC-R) in Mazar-e Sharif sowie der acht weiteren Provinzen (OCC-P) im Norden steht. Dic OCC werden durch Kräfte RC North sowie der PRT so verstärkt, dass diese rund um die Uhr Schicht- und arbeitsfähig sind. Die PRT stellen den Schutz der OCC-P sicher, darüber hinaus hält das RC North eine luftbewegliche Eingreiftruppe (Immediate Response Force / IRF) sowie eine bewegliche Reserve bereit Dic Wahllokale werden ab dem 15.09.10 eingerichtet.

Der Polizeichef von Kunduz, General Mohammed Razzak Yakubi, unterrichtete den Kommandeur PRT Kunduz, dass er am 13.09.10 vom derzeitigen Polizeichef der Provinz Parvan (RC East), Maulana Sayed Kheyl, abgelöst wurde. Dieser soll noch vor den Parlamentswahlen seinen Dienst in Kunduz

antreten. General Razzaq wird zunächst zur besonderen Verwendung in Kabul

eingesetzt. . .

imamc aus dem Raum Fcyzabad hatten am 10.09.10 zu Protesten gegen dic für den 11.09.10 in Florida (USA) angekündigte Verbrennung von Koranbüchern aufgerufen. Nach dem Freitagsgebet setzte sich ein etwa 400 Personen


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umfassender Demonstrationszug in Richtung des deutschen PRT in Bewegung, und traf dort gegen 11:00 Uhr afghanischer Ortszeit ein. Afghanische Sicherhcitskräfte (Einheiten der Afghan National Police (ANP) sowie der ANA) riegelten den Zugang zum PRT ab. Die Menge warf Steine auf das PRT und skandierte USA-feindliche Rufe; schließlich griffen die Demonstranten Einrichtungen im äußeren Bereich des PRT an. Die afghanischen Sicherhcitskräfte eskalierten die Lage, indem neben weiteren Warnschüssen auch gezielte Schüsse in die Menge abgegeben wurden. Acht Demonstranten sollen Schussverletzungen davongetragen haben, drei Sicherhcitskräfte sollen durch Steine verletzt worden sein. Der in den Medien thematisierte Tod eines Demonstranten konnte bisher nicht bestätigt werden. Die Demonstranten verlangten, dass COM ISAF die Verbrennung des Korans verurteilen und verhindern solle. Die Führung des PRT sagte die Unterrichtung der übergeordneten Stellen zu. Danach löste sich die Demonstration langsam auf; deren Teilnehmer zogen gegen 14:30 Uhr wieder nach Feyzabad ab. Die Stärke der Demonstranten soll zwischen 500 und 1.000 Menschen betragen haben. Die Verletzten wurden im Weiteren im Feldlazarett des PRT ärztlich versorgt.

Im Verlauf des 10.09.10 kam es zu weiteren sichcrhcitsrelevantcn Zwischenfällen. So soll cs im Stadtbereich zu Schusswechseln gekommen sein. Gegen 21:50 Uhr wurde zudem eine Handgranate in den Garten des sogenannten „PRT-Cityhouse“ geworfen. Die Explosion hatte weder Personen- noch Sachschäden zur Folge.

Kommandeur und ziviler Leiter des PRT hatten angesichts der Ereignisse für den 11.09.10 zu einer Pressekonferenz in der nahe des PRT gelegenen Kaserne der ANA eingeladen. Hierbei wurde die Haltung von ISAF zu der zu diesem Zeitpunkt noch erwarteten Bücherverbrennung deutlich gemacht, und dies auf das Entschiedenste verurteilt. Die Lage hat sich seit dem Nachmittag des

11.09.10 vorläufig beruhigt. Jüngsten Hinweisen zufolge soll die Demonstration auch aus wahltaktischen Gründen erfolgt sein, um die Bevölkerung gegen ISAF in Stellung zu bringen. Teilnehmer an der Demonstration sollen unter anderem Anhänger der extremistischen Partei Hizb-ut Tahrir gewesen sein.


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Am Abe „<i d„ 10.09.10 wurden d» PRT Feyzrf* mk zwei Rakeln

angegriffen, die beide innerhalb de. PRT emwhlugtn und zwc, /ehe trafen I s

wurde niemand verwundet.

Eine deutsche Patrouille des PRT Kunduz wurde am Vormittag des 14.09.10 rund elf Kilometer westlich des PRT in der Nähe einer zerstörten behelfsmäßigen Brücke mit einem II D angegriffen. In Folge des Anschlages musste ein deutscher Soldat kurzzeitig Ärztlich behandelt werden.

(5) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

ln der vergangenen Woche gab es zwei Untcrstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 851.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstüt/ungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgefUhrt.

Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Mit einer Beteiligung in Höhe von 48 Millionen Euro ftir das Jahr 2010 an dem von der Weltbank verwalteten Wiederaufbaufond! fllr Afghanistan (Afghanistan Reconstruction Trust Fund / ARTF) leistet das Bundesministerium ftir wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des afghanischen Staates sowie zur Umsetzung der afghanischen Entwicklungsplanung.

Die über den ARTF bcreitgcstcllten Mittel unterstützen zum einen die afghanische

Regierung dabei, die Gehälter ziviler und Lehrerinnen - zu zahlen. Zum anderen

Infrastrukturinvestitionen - vor allem im Grun<

ländlichen Entwicklung - eingesetzt. Diese Investitionen flankieren dic Vorhaben

der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit insbesondere in den Schwerpunktscktoren Gute Rcgierungsftihrung, Bildung und Wirtschaftsentwicklung.


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Die Besonderheit des ARTF liegt in der Stärkung der afghanischen Li i gen Verantwortung bei der Umsetzung von Entwicklungsvorhaben, während gleichzeitig eine treuhänderische Mittelkontrolle durch die Weltbank erfolgt Die Gremien des ARTF gehören zu den wichtigsten Foren der Geberkoordinierung in Afghanistan. So vereinbaren die größten Beitragzahler, zu denen die Bundesregierung gehört mit dem afghanischen Finanzministerium und der Weltbank jährlich konkrete Zielmarken zur Erhöhung der afghanischen Staatseinnahmen, zur Korruptionsbekämpfung und zur Förderung des Privatsektors. Die Höhe der dem afghanischen Finanzministerium für die Deckung laufender Kosten zufließenden Mittel hängt vom Grad der Ziclerftillung, der von der Weltbank ermittelt wird, ab. Das BMZ und die KfW Entwicklungsbank wirken aktiv an der laufenden konzeptionellen Weiterentwicklung des ARTF mit.

e. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

2. Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

3. Kosovo

a. Politische Lage

Am 09.09.10 nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine gemeinsam von den EU-Mitgliedstaaten und Serbien eingebrachte Resolution zur Kosovo-Frage nach dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofes vom 22.07.10 (siehe UdP 30/10) ohne Abstimmung an. Die einvemehmliche Annahme wurde möglich, nachdem Serbien am Vortag die von der EU konsentierten Punkte ftir die Resolution übernommen hatte und damit das Wiederaufleben der Statustrage des Kosovo in der VN-Vollversammlung vermieden werden konnte.


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. ,. „: nen wichtigen Schritt Serbiens, sie ist vor Die erreichte Einigung bedeutet n.cht nur emen w.cht.ge

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Vermittlung der EU.

Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Der portugiesische Verteidigungsminister kündigte am 08.09.10 an, dass letztmalig ein Kontingentwechsel bei dem KFOR Tactical Reserve Manoeuvre Battalion, das Portugal seit 2007 in einer Stärke von rund 300 Soldaten stellt, durchgeführt werden soll. Formell soll die Reduzierung und der Abzug der portugiesischen Truppen allerdings erst auf dem Treffen der NATOVerteidigungsminister am 14.10.10 in Brüssel beschlossen werden. Die portugiesische Beteiligung an KFOR würde damit zum Jahreswechsel 2010 / 2011 enden.

Für KFOR bedeutet dies zunächst den Verlust von etwa 50% der taktischen Reserve des COM KFOR, die der NATO-Planung folgend bis zum Ende des Einsatzprofils „Deterrent Presence“ erforderlich ist.

Nachdem Frankreich am 05.08.10 die Bereitschaft zur Teilnahme an KFOR auch nach der Einnahme von „Deterent Presence“ Gate 2 signalisiert hat, ging am 13.09.10 ein Brief des französischen Verteidigungsministerium mit der

Zusage der Gestellung von französischen Kräften aus der deutsch-französischen Brigade für diese Phase der Operation ein. Ziel ist es jetzt jeweils eine deutsche und eine französische Einsatzkompanie mit dem dazugehörigen Versorgungspaket und Stabsanteilen aus der deutsch-französischen Brigade für den Einsatz im Norden des Kosovo zur Verfügung zu stellen. Damit wäre die deutsch-französischen Brigade zum ersten Mal mit signifikanten deutschen und


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französischcn Kräften gemeinsam in einem Auslandseinsatz, was aufgrund der Erhöhung der Einsatzrelevanz einen weiteren Meilenstein in der Entwicklung der Brigade darstellt. SACEUR wird cs damit rascher als bisher absehbar ermöglicht, die Empfehlung zum Übergang in die nächste Reduzierungsstufe auszusprechen.

Deutschland wird sich darüber hinaus, wie geplant, mit dem Einsatzlazarctt in Prizren, dem deutschen Anteil am KFOR Hauptquartier und dem deutschösterreichischen Reservebataillon für Einsätze auf dem Balkan an KFOR während „Deterrent Presence“ beteiligen.

(2) Multinational Battle Group (MNBG) South / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

4. Bosnien und Herzegowina

*. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

5. Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform

(EUSEC)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel« im Darfur und im Süd-Sudan als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNMIS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für

somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission (EUTMJ / SOMALIA)

Keine berichtenswerten Ereignisse


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8. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

Am 08.09.10 wurde im Golf von Aden das einem deutschen Reeder gehörende Containerschiff MAGELLAN STAR von Piraten gekapert. Die internationale Besatzung konnte sich in einem sogenannten Safe Room in Sicherheit bringen. Amerikanische Spezialkräfte aus dem Antipiraterieverband der Combined Maritime Forces konnten die Besatzung schließlich am 09.09.10 befreien und die Piraten in Gewahrsam nehmen.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation EU NAVFOR ATALANTA

Am 14.09.10 billigte das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) der Europäischen Union eine Änderung des Operationsplans zur Ausweitung des ATALANTA-Operationsgebietes nach Osten und Süden. Das PSK setzte damit einen Beschluss des Rates für Auswärtige Beziehungen vom 30.07.10 um. Mit der geographischen Ausweitung soll dem Verhalten der Piraten begegnet werden, Schiffe auch jenseits der Grenze des bisherigen Operationsgebietes anzugreifen. Deutsche Kräfte werden erst nach Befassung des Bundestages mit dem ATALANTA-Mandat Ende des Jahres im erweiterten Operationsgebiet eingesetzt.

Am 15.09.10 hat die Fregatte KÖLN die Fregatte SCHLESWIG-HOLSTEIN im Antipiraterieeinsatz abgelöst. Der Einsatz der Fregatte KÖLN am Horn von Afrika ist bis Ende November 2010 vorgesehen.

9. Straße von Gibraltar / östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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Btfilllgung der Bundeswehr an Operationen gegen den international

Tcrrortomu«: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Vom 15.09.10 bi. voraussichtlich 20.09.10 trägt ein Luftfahrzeug des NATO AWACS Verbandes zur Seeraumüberwachung im Rahmen der Operation AC I IVI ENDEAVOUR im östlichen Mittelmeer bei. Das Luftfahrzeug wird da/u in Aktion (Griechenland) stationiert, 11 deutsche Soldaten des NATO AWACS Verbundes sind beteiligt.

10. Libanon

». Bedrohung* luge

Dic Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, aut Sec in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine bcrichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Der UNIHL-Kinsatzvcrband führt weiterhin unter der Beteiligung der deutschen Einheiten Tender MAIN, Minenjagdboot KULMBACH und Hohlstablenkboot AUERBACH IN DER OBERPFALZ Routineoperationen in seinen beiden Auftragsschwerpunkten Sceraumübcrwachung zur Verhinderung von WafTenschmuggcl über die seewärtige Grenze des Libanon und Ausbildung der

maritimen libanesischen Streitkräfte als Beitrag zu deren Fähigkeitsaufbau

durch.


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koordimert das EinsatzfÜhrungskommando der Bundeswehr die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr.

Im Laufe der 37. KW (13.-19.09.10) ist die Übernahme des Transportes von 100 Tonnen Lebensmittel von Izmir nach Islamabad und von 50.000 Moskitonetzen von Jemen nach Islamabad geplant. Die Bundeswehr hat dafür die Übernahme der Kosten im Rahmen der ftir die NATO zur Verfügung gestellten zwei Millionen Euro für strategischen Lufttransport zugesagt.

12. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX, deren Aufbau weiter voran schreitet, gehören - neben anderen Experten gegenwärtig 1.190 Polizisten an, davon 77 Deutsche.

13. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

ISAF

KFOR

EUFOR

UNIFIL

OAE

ATALANTA

Lufttransporte Anzahl Flöge

50

3

1

1

0

1

Anzahl Cberwachungsflüge

0

0

0

0

0

0


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14 gtarkP der deutsche n Einsatzkontingen te

ATAL. 6

EUFOR 5 UNMIS

KFOR

UNAMID UNIFIL

erstes BT-Mandat

12.06.99

211101

aktuelles

BT-Mandat

aktuelles

Mandatsende

18.12.09

26.02.10

30.06.11

aktuelle

Mandatsobergrenze

höchste

Mandatsobe rgrenze

bisherige maximale Stlrke

41 für strategischen Yen»undetentransport (STRAT A1RMEDE VAC)

im Inland bereitgehalten

Offiziere

Unteroffiziere

Mannschaften

Zivilbedienst

Gesamt**

Frauen

Reservisten

FWDL

1 Ende * weiterer 12 Monate H - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der VerMngerung des Einsatzes befassen.

2 Ende «weiterer 12 Monate" • Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist

J freiwillig zusitzl. Wehrdienstleistende 4 ORF-Bataillon 1 inkl NATO HQ Sarajevo 4 El NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3), den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 10) und den im Mittelmeer an den Operationen gegen den internationalen Terrorismus (Active Endeavour OAE) beteiligten 11 Soldaten sind insgesamt 7.147 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* davon PRT Kunduz: 1.131 Soldaten, PRT Feyzabad: 251 Soldaten, PAT I aloqan: 41 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.891 Soldaten (inkl. 204 Soldaten des RC North). Kabul: 302 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 109 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan.

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann cs zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


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Ka gfpstj£eUn terst , it ,.. t .

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JLiSAF

Auaht

Einsatz

beginn

Einsatz-

Ende Bemerkungen (geplant)

hnde Dic Billigung September gilt weiterhin 2010 im Rahmen der \ orgenannten Ohcrgrervc von 28

SoldatciV-inncn bis zum Ablauf des aktuellen Bundestags*

mandats.


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14 PANJSHIR

15 PARVAN

16 KAP ISA

17 NURESTAN

18 LAG H MAN

19 KONAR

20 NANGARHAR

1 BADAKHSHAN

2 TAKHAR

3 KUNDUZ

4 BALKH

5 JOWZJAN 6FARYAB 7 BADGHIS 8HERAT

9 FARAH

10 GHOWR

11 SAR-E POL

12 SAMANGAN

13 BAGHLAN

21 KHOWST

22 PAKTIA

23 LOWGAR

RC CAPITAL (Türkei)

25 BAMIAN

26 ORUZGAN

27 HELMAND

28 NMR UZ

29 KANDAHAR

30 ZABOL

31 GHAZNI

32 V ARD AK

33 PAKTKA

34 DAYKONDI

RC WEST

9 yi

Im ZJ

| 33 |

1

ca e T

(Italien)

m n

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Definitionen der Bedrohungsstufen

Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die

Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die

grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende Angriffe vor.

MITTEL: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin.

.KRHEBLlCfl: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen

wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen liegen nicht vor.

HOCJl: Ein Staat, Organisation oder Gruone verfilot ____i j- .

gegen konkrete cm bestimmten

Zeitraum zu erwarten.