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Unterrichtung des Parlamentes

34/10

Über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 25. August 2010, 10:00 Uhr


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1. Afghanistan

a. Bedrohungslage

(Grafik)

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich [1]. In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel,

Regional Command West: insgesamt mittel,

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,

Regional Command South: insgesamt hoch,

Regional Command South West insgesamt erheblich bis hoch.


Im Zeitraum vom 16.08.10 bis 22.08.10 (33. KW) registrierte ISAF landesweit 1.030 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 751 Schusswechsel und

[1] Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Gefechte, 157 Sprengstoffanschläge sowie 105 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und 17 sonstige Vorfälle.

29 Vorfälle ereigneten sich im RC North, fünf im RC Capital. 31 im RC West, 231 im RC South. 462 im RC South West und 272 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen 14 ISAF-Soldaten gefallen; weitere 130 ISAF-Soldaten wurden verwundet.

(Grafik)

b. International Security Assistance Force (ISAF)

Der afghanische Staatspräsident Hamid Karzai hat am 17.08.10 ein Dekret erlassen, wonach zur Sicherheit der Bürger und zum Kampf gegen die Korruption private Sicherheitsfirmen ihre Dienste im Land innerhalb von vier Monaten einstellen müssen. Die interne Bewachung von Botschaften, Konsulaten und sonstigen Liegenschaften internationaler Organisationen ist weiterhin zugelassen.

Das deutsche Einsatzkontingent ISAF ist nicht unmittelbar betroffen, da keine Vertragsverhältnisse mit von diesem Dekret betroffenen Sicherheitsfirmen geschlossen wurden. Die faktischen Auswirkungen auf die Auftragserfüllung des


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deutschen Einsatzkontingentes ISAF, insbesondere mit Blick auf die Leistungserbringung durch afghanische Vertragspartner beziehungsweise andere zivile Organisationen der internationalen Gemeinschaft, werden derzeit [unleserlich] untersucht.
Die Maßnahme soll die afghanischen Sicherheitskräfte in ihrer Verantwortung für Afghanistan stärken.

(1) Operationen MOSTARAK und HAMKARI BARAYF KANDAHAR

Bei den Operationen MOSTARAK (Zentralkommando) und HAMKARI BARAYF KANDAHAR (Stadt Kandahar und angrenzende [unleserlich]) derzeit keine berichtenswerten neuen [unleserlich, möglicherweise: "Lagren..ngen"]

(2) Militärische Lage (allgemein)

Bei vier Anschlägen mit improvisierten Sprengkörpern (Improvised Explosive Device IED) auf afghanische und amerikanische Sicherheitskräfte zwischen dem ... 17.08.10 und ... 1x.08.10 sind ... amerikanische Soldaten gefallen. Die Vorfälle ereigneten sich in den Provinzen ... Distrikt .... Farah (Distrikt Ha...) 18.08.10 und Distrikt ...[nicht transkribiert, teilweise unleserlich]

Am 20.08.10 und 21.08.10 sind in der Provinz Orwegan zwei australische Soldaten und ein amerikanischer Soldat gefallen. Im Distrikt Ororn beschossen Opposing Military Forces (OMF) eine australische Patrouille mit Mörsern. Im Distrikt Khan Orurgan kam es zu einem Feuergefecht zwischen OMF und afghanischen und amerikanischen Sicherheitskräften.

In der Provinz Helmand kam es zu drei folgenschweren Vorkommnissen im Distrikt Nad Ali. Am 21.08.10 und bei einem IED-Anschlag auf eine amerikanische Patrouille sowie bei einem Feuergefecht zwischen OMF und internationalen Sicherheitskräften ein amerikanischen und ein deutscher Soldat gefallen. Bei einem Feuergefecht am 22.08.10 ist ein weiterer amerikansicher Soldat gefallen.

[Fußnote: Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2]


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Am 22.08.10 kam es im Distrikt Jaji der Provinz Paktia zu einem Feuergefecht zwischen OMF und einer internationalen ISAF-Patrouille. Dabei sind zwei amerikanische Soldaten gefallen.

Bei einem IED-Anschlag auf internationale Sicherheitskräfte im Distrikt Arghandab (Provinz Kandahar) ist am 22.08.10 in Folge der Explosion ein amerikanischer Soldat gefallen.

(3) Regional Command (RC) Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) Regional Command (RC) North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Im Rahmen einer temporären Verstärkung verlegte am 20.08.10 ein Objektschutzzug der Luftwaffe nach Mazar-e Sharif. Dieser Zug verstärkt das deutsche Kontingent bis zum Ende der Neuausrichtung des deutschen Einsatzkontingentes ISAF und über den Zeitraum der Parlamentswahlen (18.09.10). Dadurch können Kräfte, welche zurzeit mit Sicherungsaufgaben betraut sind, für andere Aufträge freigesetzt werden. Dies erhöht die Handlungsfreiheit für den Kommandeur des RC North.

Eine Kompanie des Ausbildungs- und Schutzbataillons Kunduz ist bereits voll einsatzbereit und übernimmt die Raumverantwortung im Distrikt Chahar Darreh westlich von Kunduz.

Eine weitere Kompanie stellt zurzeit ihre volle Einsatzbereitschaft her.

Am 21.08.10 wurden deutsche Soldaten gegen 18:20 Uhr afghanischer Ortszeit während einer Patrouille 13 Kilometer westlich des PRT Kunduz von OMF mit Handfeuerwaffen beschossen. Die Patrouille wurde 40 Minuten später erneut beschossen, konnte aber ihren Marsch zum Polizeihauptquartier Chahar Darreh fortsetzen. Es wurde auf deutscher Seite niemand verwundet.

Neuseeländische Streitkräfte sind in der Nacht vom 21.08.10 auf den 22.08.10 im Zusammenhang mit einer laufenden Operation im Grenzgebiet zwischen den


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ISAF Regional Commands North und South gegen eine Gruppe regierungsfeindlicher Kräfte vorgegangen, die sich in den Süden der Provinz Baghlan zurückgezogen hatten. Dabei sollen nach bisher unbestätigten Angaben zwischen zehn und zwölf gegnerische Kämpfer getötet worden sein. Ein neuseeländischer Soldat wurde verwundet.

Zehn Kilometer westlich des PRT Kunduz wurden deutsche Kräfte am 22.08.10 gegen 14:10 Uhr afghanischer Ortszeit mit einem IED angegriffen. Dabei wurden zwei A1lzwecktransportfahrzeuge DINGO beschädigt. Alle beteiligten Kräfte erreichten unversehrt das Polizeihauptquartier Chahar Darreh.

Am frühen Morgen des 23.08.10 wurde ein Konvoi ungarischer ISAF-Kräfte mit einem IED angegriffen und von OMF mit Handfeuerwaffen und Panzerabwehrhandwaffen (Rocket Propelled Grenade / RPG) beschossen. Dabei ist eine ungarische Soldatin gefallen; sechs weitere ungarische Soldaten wurden verwundet, einer davon schwer. Der Vorfall ereignete sich gegen 03:30 Uhr afghanischer Ortszeit rund 15 Kilometer nördlich des PRT Pol-e Khomri (Provinz Baghlan).

Am Vormittag des 24.08.10 wurden deutsche Kräfte während einer Patrouille im Distrikt Chahar Darreh mit Mörsern und RPG angegriffen. Es wurde auf deutscher Seite niemand verwundet.


(5) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es zwei Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 844.

Zur Unterstützung von ISAF ist ein weiteres Transportluftfahrzeug C 160 TRANSALL für den Zeitraum bis Ende Oktober 2010 nach Afghanistan verlegt worden.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage I aufgeführt.


c. Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Das Auswärtige Amt engagiert sich weiter in den zentralen Bereichen des zivilen Wiederaufbaus, die auf der Londoner Afghanistan-Konferenz Ende Januar 2010 beschlossen und auf der Konferenz in Kabul am 20.07.10 bestätigt wurden. Daher konzentriert sich das Auswärtige Amt auf die Verstärkung des Polizeiaufbaus, die Intensivierung der Stabilisierungsvorhaben in sicherheitskritischen Gebieten des Nordens, Verwaltungs- und Justizaufbau sowie auf Programme zur Reintegration von ehemals regierungsfeindlichen Personen. Parallel zu infrastrukturellen Maßnahmen muss die Qualifizierung der Amtsträger in allen Bereichen erfolgen, nämlich Justiz (Richter, Staatsanwälte), öffentliche Verwaltung, Lehrer und Polizisten. Obwohl die Fachministerien ihre Fähigkeit zur [unleserlich, möglicherweise "Umsetzung der"] Maßnahmen durch die weitgehend eigenständige Sicherung des Wiederaufbaus erhöhen konnten, besteht in der afghanischen Administration [unleserlich, möglicherweise: "noch erheblicher" oder "nach wie vor großer/größerer"] Verbesserungsbedarf. Besonders gravierend ist die Situation aufgrund der [unleserlich] unklaren Kompetenzverteilung in den afghanischen [unleserlich, möglicherweise: "Ministerien"].

Aufgrund des Optimierungsbedarfs, gerade in der öffentlichen Verwaltung, [unleserlich] das Auswärtige Amt von August 2010 bis Ende 2012 [unleserlich] Deutschen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) ein Programm [unleserlich, u.a.: "das gezielt"] deutsche Experten in Schlüsselstellen [unleserlich] Verwaltungsbehörden auf nationaler und [unleserlich, möglicherweise: "und internationaler Ebene errichtet werden"] können. Dieses Programm hat ein [unleserlich, möglicherweise "Gesamtvolumen von rund XX Millionen EUR"]. Um das Prinzip Afghan Ownership zu [unleserlich] Junior-Experten nur zum Einsatz, wenn eine [unleserlich] der afghanischen Seite geäußert wird. Diese deutsch-afghanischen [unleserlich, möglicherweise: "Lehrkräfte"] der zweiten Generation haben ihre Ausbildung in Deutschland abgeschlossen und den ersten Teil ihrer beruflichen Laufbahn ebenfalls in Deutschland verbracht. Aufgrund ihrer Sprach- und Landeskenntnisse werden diese Experten in Afghanistan gut aktzeptiert. Die so geleistete Stärkung des Verwaltungsaufbaus dient neben dem Aufbau des Sicherheitssektors ebenfalls zur Schaffung der Voraussetzungen für eine "Übergabe in Verantwortung". Im Einklang mit der regionalen Ausrichtung des deutschen Engagements im Norden Afghanistans werden die dortigen Provinzregionen in die Förderung einbezogen.


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Am 09.08.10 und 15.08.10 stellten die Vertreter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Kunduz und Takhar die neuen Regionalentwicklungsfonds - den Regional Capacity Development Fund (RCDF) und den Rural Infrastructure Development Fund (RIDF) - zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit subnationaler Regierungsstrukturen und zur Verbesserung der Infrastruktur in Nordafghanistan bei der örtlichen Provinzadministration vor. Die Fonds, für die das BMZ bislang 36 Millionen Euro bereitgestellt hat und die in Kürze in den fünf „Fokus“-Provinzen Balkh, Baghlan, Kunduz, Takhar und Badakhshan ihre Arbeit aufnehmen, werden afghanische Verwaltungs- und Regierungsstrukturen auf subnationaler Ebene in die Lage versetzen, Entwicklungsprozesse eigenständig zu planen, zu steuern und umzusetzen und damit die Grundbedürfnisse der Bevölkerung besser zu befriedigen. Die Entstehung leistungsfähiger, legitimer und bürgerorientierter staatlicher Strukturen wird damit unterstützt. Die afghanischen Partner zeigen großes Interesse an den neuen Fonds. Bei deren Vorstellung hoben sie auch selbstkritisch die Bedeutung von Transparenz und Rechenschaftslegung gegenüber der eigenen Bevölkerung hervor. Begrüßt wurde ferner der Ansatz des BMZ, keine parallelen Strukturen zu schaffen, sondern auf bestehenden afghanischen Gremien wie den Provinzentwicklungsräten (Provincial Development Council / PDC) aufzubauen.

In Mazar-e Sharif konnten kürzlich 60 Jurastudenten der Universität Balkh zu einem Sommerpraktikum begrüßt werden, welches von der GTZ im Auftrag des BMZ ausgerichtet wird. Während der kommenden sechs Wochen werden die Teilnehmer erste praktische Erfahrungen als Anwälte, Richter, Staatsanwälte und Justizbeamte sammeln können.

Mit dieser Initiative erweitert die deutsch-afghanische Entwicklungszusammenarbeit ihre Bemühungen im Bereich der juristischen Aus- und Fortbildung auf den Kreis zukünftiger Entscheidungsträger. Unterstützt wird diese Initiative von der gesamten Justizverwaltung Nordafghanistans, mit der das laufende Vorhaben zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit in Afghanistan schon seit 2009 im Bereich der juristischen Ausbildung von Beamten, Polizisten und Gemeindevorständen kooperiert.


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d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse


2. Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


3. Kosovo

a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Im Rahmen der Übergabe besonders schützenswerter serbischer Kulturgüter in die Verantwortung der Sicherheitsbehörden des Kosovo („Unfixing Prozesses“) übergab die KFOR Multinational Battle Group Center die Bewachung des serbisch-orthodoxen Klosters Gracanica wie geplant (siehe UdP 31/10) am 23.08.10 an die Kosovo Police (KP).

COM KFOR, Generalleutnant Markus Bentler, hatte sich am 21.08.10 während einer gemeinsamen Abschlussübung von KP, EULEX und KFOR von der Leistungsfähigkeit der kosovarischen Polizei und der Tragfähigkeit des gemeinsamen Einsatzkonzeptes überzeugt.

(2) Multinational Battle Group (MNBG) South / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse


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'''4. <u>Bosnien und Herzegowina</u>'''

'''a. Bedrohungslage'''

Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

'''b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)'''

'''(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo'''

Keine berichtenswerten Ereignisse

'''(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)'''

Keine berichtenswerten Ereignisse


'''5. <u>Demokratische Republik Kongo</u>'''

'''a. Bedrohungslage'''

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

'''b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC)'''

Keine berichtenswerten Ereignisse


'''6. <u>Sudan</u>'''

'''a. Bedrohungslage'''

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan als erheblich eingestuft.

'''b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNMIS)'''

Keine berichtenswerten Ereignisse


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c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)
Keine berichtenswerten Ereignisse


7. Uganda

a. Bedrohungslage
Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)
Keine berichtenswerten Ereignisse


8. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage
In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation EU NAVFOR ATALANTA

Nach Beendigung der Begleitaufgaben (siehe UdP 33/10) führte die deutsche Fregatte SCHLESWIG-HOLSTEIN vom 19.08.10 bis 23.08.10 einen planmäßigen Hafenaufenthalt zur Nachversorgung im kenianischen Mombasa durch.

Gegenwärtig schützt sie erneut zwei Schiffe des Welternährungsprogramms der Operation AMISOM sowie der Afrikanischen Union auf deren Weg entlang der somalischen Ostküste.

Seit dem 21.08.10 unterstützt der deutsche Betriebsstofftransporter RHÖN für die nächsten vier Monate die Operation EU NAVFOR ATALANTA. Dem Mandat des Deutschen Bundestages folgend wird der Betriebsstofftransporter bei Bedarf auch


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Schiffe anderer Verbände, die in der Region zur Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias tätig sind, unterstützen.


9. Straße von Gibraltar / östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage
Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)
Derzeit keine deutsche Beteiligung


10. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)

(1) UNIFIL
Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL
Keine berichtenswerten Ereignisse


11. Beteiligung der Bundeswehr an der Hochwasserhilfe in Pakistan

Am 20.08.10 hat der Nordatlantikrat einen Operationsplan zur Hochwasserhilfe in Pakistan in Kraft gesetzt. Ziel der Operation ist die Durchführung von Hilfeleistungen auf entsprechende pakistanische Anforderungen in Koordination mit anderen Akteuren der


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Hilfsoperation. Die Hilfeleistung soll durch Einrichtung einer strategischen Luft- und Seetransportkapazität nach Pakistan erfolgen. Ziel ist es, Hilfelieferungen, die durch das Euro-Atlantic Disaster Response Coordination Center (EADRCC) koordiniert werden, mittels Transportkapazitäten aus dem Bereich der NATO Trainings-AWACS-Flotte aus national bereitgestellten Kapazitäten der NATO-Staaten zu transponieren. Vor Ort ist ein Verbindungs- und Koordinationselement, sowie - im Bedarfsfall - ein Element für den Umschlag der Hilfsgüter in Pakistan vorgesehen.

Die Dauer der Operation ist zunächst auf 90 Tage begrenzt; der Einsatz militärischen Personals anderer Staaten in Pakistan soll dabei auf ein Minimum beschränkt werden. Eine Beteiligung der Bundeswehr ist zunächst in Form der Nutzung strategischer Transportkapazitäten (aus den Verträgen ARK und SALIS, beziehungsweise äquivalent verfügbar zu machendem Transportraum) sowie in Form des Einsatzes von Einzelpersonal aus der NATO-Kommandostruktur vorgesehen. Zusätzlich wird derzeit abgabefähiges Material entsprechend der Bedarfsanmeldungen des pakistanischen Krisenstabes und des United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (UN OCHA) identifiziert und zum Transport bereitgestellt.


12. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)
United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäichen Union im Kowvo: European Union

rule off law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX, deren Aufbau weiter voran schreitet, gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 1.197 Polizisten an, davon 77 Deutsche.


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13. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

ISAF KFOR EUFOR UNIFIL ATALANTA

Lufttransporte Anzahl Flüge
57 3 1 1 0 0

Anzahl Überwachungsflüge
0 0 0 0 0 0


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14. Stärke der deutschen Einsatzkontingente

ISAF*

KFOR EUFOR 5

UNMIS

UN AMID

ATAL.

BT-Maedat

22 . 12.61

02.12X

15 . 11.17

24 . 62.10

10 . 04.10

17 . 64.16

15 . 66.11

15 . 66.11

36 . 64.11

21.6111

16.434

( 2662 )

Unteroffiziere 3.745 2.636 785

Mannschaften 1.757 1.165

Zivilbedienst

Frauen

Reservisten

FWDL

1 Ende "weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung des Deutschen Bundestag '''vor''' Ablauf '''weiterer 12 Monate''' erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

² Ende "weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, '''nach''' Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist.

³ freiwillig zusätzl. Wehrdienstleistende [4]ORF-Bataillon [5]inkl. NATO HQ Sarajevo [6]EU NAVTOR ATALANTA


Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 5) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 6) sind insgesamt 6.791 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

• davon PRT Kunduz: 1.123 Soldaten, PRT Feyzabad: 292 Soldaten, PAT Tatoqan: 42 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.798 Soldaten (inkl. 194 Soldaten des RC North), Kabul: 290 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 106 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan.

** Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


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Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

|UdP| gebilligte Anzahl Soldatinnen/Soldaten|Einsatzort|Einsatzzweck|Einsatzbeginn|Einsatz-Ende(geplant)|Bemerkungen|
|06|28|Kandahar Bagram|Der Bundesmimster der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Femmeldesoldaten des 1st NATO Signal Battalion, Maastricht und des Fernmeldebataillons 284, Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram gebilligt.|07.02.10|Ende September 2010|Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 28 Soldaten -innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats|


Anlage 2

2TAKHAR

3 KUNDUZ

4 BALKH

* JOWZJAN

« faryab

7 BAD GH IS

i herat

• farah

10 GHOWR

11 SAR-E POL

12 8 AM AN GAN

13 BAGHLAN

21 KHOWST

22 PAKT1A

23 LOWOAR

24 KABUL 21 BAMIAN

26 ORUZGAN

27 HELMAND 21 NMRUZ

25 KANDAHAR

30 ZABOL

31 GHAZNI

32 VARD AK

33 PAKTKA

34 DAYKONDI

RC CAPITAL

RC WEST (Italien)

1 9

I 21 Jl

J 30 O

« M J

RCEA8T

(USA)

RC SOUTH (Großbritannien)

Definitionen der Bedrohungsstufen

Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende Angriffe vor.

MITTEL : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin.

ERHEBLICH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen liegen nicht vor.

HOCH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.