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Unterrichtung des Parlamentes

22/10

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 1. Juni 2010, 10:00 Uhr


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1. Afghanistan

Politische Lage

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Die ursprünglich für Anfang Mai geplante Friedens-Jirga soll nun am 02.06.10 beginnen (siehe UdP 21/10). Die Dauer der Versammlung mit rund 1.500 Delegierten aus dem ganzen Land (insgesamt rund 6.000 Gäste) ist für drei Tage an gesetzt, kann aber je nach Verlauf auch länger dauern. Ziel ist es, einen nationalen Konsens zum Prozess der Reintegration und Versöhnung herzustellen und Präsident Hamid Karzai damit die nötige Handlungsfreiheit und politischen Rückhalt zu verschaffen. Mit der Vorbereitung der Jirga ist Bildungsminister Farook Wardak, ein enger Vertrauter Karzai s, betraut.

ln der 20. KW fand ein erneutes Treffen zwischen Vertretern der afghanischen Regierung und der militanten Opposition zu Fragen der Beendigung der Gewalt statt. Damit wurden bereits im März begonnene Gespräche mit Präsident Karzai und weiteren hochrangigen Repräsentanten der Regierung sowie der internationalen Gemeinschaft in Kabul fortgesetzt.

b. Bedrohungslage


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Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sich sich wie folgt dar:

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel,

Regional Command West: insgesamt mittel,

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,

Regional Command South: insgesamt hoch.

(Grafik)

Im Zeitraum vom 24.05.10 bis 30.05.10 (21. KW) registrierte ISAF landesweit 598 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 383 Schusswechsel und Gefechte. 125 Sprengstoffanschläge - darunter ein Selbstmordattentat in der Provinz

1

Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Kandahar 2 - sowie 85 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und fünf sonstige Vorfälle.

Elf Vorfälle ereigneten sich im RC North, vier im RC Capital, 27 im RC West, 372 im RC South und 184 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen sieben ISAF-Soldaten gefallen; weitere 107 ISAF-Soldatcn wurden verwundet.

Am Vormittag des 30.05.10 ereignete sich im Distrikt Argu der Provinz Badakhshan ein Anschlag mit einem behelfsmäßigen Sprengsatz (Improvised Explosive Device / IED) auf ein Fahrzeug der Afghan National Police (ANP). In Folge der Explosion kamen sechs afghanische Polizisten ums Leben; ein weiterer wurde verletzt.

c. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Operation MOSTARAK

Zur Operation MOSTARAK in Zentral-Helmand liegen keine berichtenswerten Einzelereignisse vor.

(2) Militärische Lage (allgemein)

Am 24.05.10 ist ein amerikanischer Soldat in einem Feuergefecht amerikanischer Sicherheitskräfte mit Opposing Militant Forces (OMF) gefallen. Der Vorfall ereignete sich in der Provinz Khowst im Distrikt Nader Shah Kot

Bei einem IED-Anschlag auf internationale Sicherheitskräfte ist am 24.05.10 im Distrikt Panjwayi der Provinz Kandahar ein kanadischer Soldat gefallen.

Am 26.05.10 griffen OMF in den Distrikten Nahri Saraj und Sangin der Provinz Helmand internationale Sicherheitskräfte mit IED an. Dabei sind zwei britische Soldaten gefallen.

Im Distrikt Reg Helmand (Provinz Helmand) ist ein amerikanischer Soldat am

28.05.10 in Folge der Explosion eines IED gefallen.


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1 Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siche Anlage 2


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Am 30.05.10 sind in der Provinz Helmand zwei ISAF-Soldeten gefallen. Ein britischer Soldat kam im Distrikt Sangin bei einem IED-Anschlag ums Leben.

Ein amerikanischer Soldat starb in einem Feuergefecht seiner Einheit mit OMF im Distrikt Nad Ali.

(3) Regional Command (RC) Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) Regional (Command (RC) North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die drei zum Einsatz beim Regionalen Wiederaufbauteam (Provincial Reconstruction Team / PRT) in Kunduz vorgesehenen Panzerhaubitzen 2000 und ein Bergepanzer sind im Lufttransport in Mazar-e Sharif eingetroffen; die erste der drei Haubitzen wurde bereits am 26.05.10 nach Kunduz verlegt. Das erforderliche Personal verlegt seit dem 25.05.10. Das übrige Großgerät soll nach dem Eintreffen des zweiten Bergepanzers in Mazar-e Sharif - geplant für den 09.06.10 - in einem Umlauf zum PRT Kunduz gebracht werden.

Am 31.05.10 wurde gegen 23:30 Uhr afghanischer Ortszeit das PRT Kunduz mit einer Rakete beschossen. Sie schlug - ohne Schäden zu verursachen - rund 150 Meter westlich des Feldlagers ein.

In der Zeit vom 29.05.10 - 01.06.10 besuchte der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages. Hellmut Königshaus, das deutsche Einsatzkontingent ISAF in Afghanistan. Wesentliche Programmpunkte seines ersten Informationsbesuches waren die Gespräche mit Kommandeuren sowie mit Soldatinnen und Soldaten in Kunduz und Mazar-e Sharif.

Bundesminister Dirk Niebel besucht in der Zeit vom 31.05.10 — 03.06.10 Kunduz, Mazar-e Sharif und Kabul.

Derzeit befinden sich im Rahmen des bilateralen Polizeiausbildungsprojektes 141 und im Rahmen der EU-Mission EUPOL 47 deutsche Polizisten in

Afghanistan.


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(5) Kurzfristige Untcrstfltzungskistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab cs einen Unterstützungsflug mit C-160 FRANSAI L außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 833.

Alle weiteren kurzfristigen Untcrstützungslcistungen außerhalb des deutschen

V crantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Starke Regen fülle haben in den vergangenen Wochen in Nordost-Afghanistan - wie häufig im afghanischen Frühjahr - zu Hochwasser und Überschwemmungen geführt. Das Amt für die Koordinierung Humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (Office for the Coordination of Human AfTairs / OCHA) hat sich angesichts der Notlage am 25.05.10 mit der Bitte um Unterstützung an das PRT Kunduz gewandt und um Lieferung provisorischer Zeltunterkünfte für Familien in den betroffenen Distrikten Khanabad und Aliabad gebeten. Aus Mitteln des Auswärtigen Amtes wurden daraufhin 30 Zelte beschafft, die noch bis Ende Mai in den Notregionen eintrafen.

Darüber hinaus hat das BMZ zur Rehabilitierung und zum Aufbau der zerstörten Infrastruktur der betroffenen Siedlungsgebiete und zur Sicherung der landwirtschaftlich genutzten Flächen entlang der Flussläufe kurzfristig einen Betrag von 680.000 Euro bereitgestellt. Den betroffenen Gemeinden und Familien soll hiermit geholfen werden, ihre Lebensgrundlagen wiederherzustellen und Grundbedürfnisse, zum Beispiel nach sauberem Trinkwasser, zu befriedigen.

Das BMZ hat im Rahmen seines Programms Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung die Anschaffung und Inbetriebnahme einer Anlage zur Herstellung von hochwertigem Walnussöl in der Provinz Badakhshan gefördert. Da das Walnussöl mittlerweile erfolgreich vermarktet wird (Export flir den deutschen Markt), werden nun weitere zehn Ölpressen ftir den Nordosten Afghanistans angeschaffl. Hiermit werden nicht nur Grundlagen zur Erzielung zusätzlicher Einkommen, sondern auch zahlreiche neue Arbeitsplätze geschaffen. Darüber hinaus ist der Einsatz von zunächst 40


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nentrockncm zur Herstellung von Trockenfrüchten vorgesehen. Auch dies dient

Stärkung landwirtschaftlicher Wertschöpfungskettcn mit großem Exportpotenzial.

e. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nation» Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Der I ersonalwechsel für den deutschen Anteil UNAMA wurde durchgeftihrt. Der Stabsoffizier wird bis Ende Mai 2011 in Afghanistan verwendet werden.

2. Usbekistan Bedroh ungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

3. Kosovo

a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

Die Kosovo Police konnte am 30.05.10 gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen rund 1.000 demonstrierenden Kosovo-Albanern und rund 500 kosovo-serbischen Gegendemonstranten in Mitrovica verhindern. Die kosovo-albanische Demonstration richtete sich gegen die nach ihrer Auffassung illegalen serbischen Kommunalwahlen in Nord-Mitrovica und wollte die Durchführung der Wahlen im Nordteil der Stadt verhindern.

EULEX- und KFOR-Kräfte waren vor Ort, mussten jedoch nicht eingreifen.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

COMKFOR hat den Antrag gestellt (siche UdP 21/10), die vier serbischen

Klöster Gorioc, Budisavci, Gracanica und Zociste im Rahmen des „Unfixing“


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' 0,1 KI(,R ' Aut ^ lbcn ^ die kosovarischen Sichcrheitsbehördcn zu übergeben. lilitiMrischc Ratschlag, den Prozess zu beginnen, war den NATO-

^ ie< k stÄatcn /ur Kommentierung vorgelegt worden. Es ist davon auszugehen, dass die formelle Billigung für die Übergabe der vier serbischen Kloster durch den Nordatlantikrat in Kürze erfolgen wird.

<2) N,u,tm »t»oiial ßattle Group (MNBG) South / Deutsches Einsatzkontingent

(EinsKtgt)

Seit dem 01.06.10 ist das 26. deutsche Einsatzkontingent KFOR im Einsatz.

4* Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Seit dem 01.06.10 ist das 17. deutsche Einsatzkontingent EUFOR im Einsatz.

5. Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale,

Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform

(EUSEC)

Am 28.05.10 erfolgte mit der Resolution 1925 (2010) die Verlängerung des MONUC-Mandates bis zum 30.06.10 sowie die anschließende Fortsetzung der


30.06.10 erfolgen. Die Resolution reflektiert einen Kompromiss zwischen kongolesischen Forderungen und Interessen des Sicherheitsrates der Vereinten

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Nationen: Außer dem Truppenabzug ist der Verzicht auf die explizite Nennung von

Benchmarks" und die "SicherheitssektorrefornT (dafür "Unterstützung bei Stärkung der VI ilitärkapazi täten und bei Polizeireform") beschlossen worden. Hauptaufgabe der V N-Mission ist der Schutz der Zivilbevölkerung.

Die deutschen Soldaten bei EUSEC sind von den genannten Veränderungen nicht betroffen.

Sudan ■

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan als

erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNMIS) Am 26.05.10 traf der neue Force Commander von UNMIS, Generalmajor Moses Obi (Nigeria), im Sudan ein. Die formale Übernahme des Kommandos von seinem Vorgänger, Generalleutnant Paban Jung Thapa (Nepal), erfolgte am 29.05.10.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in

Darfur (UNAMID)

Keine bcrichtenswcrten Ereignisse


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7. Uganda

a.

e Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

Beteiligung der Bundeswehr an der EU-gefÜhrten Ausbildungsmission für sehe Sicherheitskräfte in Iganda (European Union Training Mission

(EUTMJ / SOMALIA)

Die Ausbildung bei EUTM verläuft unverändert reibungslos (siehe UdP 21/10). Der

infrastrukturelle Aufbau für die Mission verläuft parallel zur Ausbildung und macht Fortschritte.

a. Bedrohungslage

ln Dschibuti und im Golf von Aden ist die Bedrohung zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ENDURING FREEDOM (OEF)

Der deutsche Seefemaufklärer P-3C ORION unterstützt weiterhin mit seinen Einsatzflügen die Operationen OEF und ATALANTA.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation EU NAVFOR ATALANTA

Die Fregatte SCHLESWIG-HOLSTEIN führt gegenwärtig Seeraumüberwachung im östlichen Golf von Aden durch.

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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v, 'r<i l isni u s: Operation ACTIVF LM lt ne ° 8Cgen den ID,c rnatM)nek-n

10. Libanon

»• Bedrohungslage

Are» Ung ' ni Und ' md * m SÜdCn Libanons ist zu^cit als mincl, auf See in der

Area of Mamimc Op«,,* (AMO) , ls nicdrig eingcstuft .

Rung der Bundeswehr an der 1 niled Nations Interim Force in Lebanon

(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtcnswerten Ereignisse

Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Nachdem der Schwerpunkt in der OperationsfUhrung in der vergangenen Woche in der Secraumüberwachung vor der Küste des Libanon lag, steht in der laufenden Woche erneut die Ausbildung der libanesischen Marine im Vordergrund.

11. Internationale Organisationen / Aktivitäten Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX, deren Aufbau weiter voran schreitet, gehören - neben anderen Experten -

gegenwärtig 1.196 Polizisten an, davon 78 Deutsche.


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* Horn von Afrika: OEF   ATALANTA


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Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC (Demokratische Republik Kongo; Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 6) sind insgesamt 6.740 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

• davon PRT Kunduz; 861 Soldaten. PRT Feyzabad: 378 Soldaten, PAT Taloqan: 43 Soldaten. Mazar-e Sharif: 2.659 Soldaten (inkl. 191 Soldaten des RC North), Kabul: 312 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 106 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan.

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der

jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


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Anlage 7

14 PANJSHIR

15 PARVAN

16 KAPISA

17 NURESTAN

18 LAQHMAN 1» KONAR

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21 KHOWST

22 PAKTIA

23 LOWGAR

24 KABUL

25 BAMIAN 2« ORUZGAN

27 HELMAND

28 NIMRUZ

29 KANDAHAR

30 ZABOL

31 GHAZNI

32 VARDAK

33 PAKT1KA

34 DAYKOND1

RC CAPITAL (Türkei)

I Ba °akhshan

2T AKHAR

5 kunduz «balkh

5 'toVVZJAN 8f ARYAB 7 BADQHIS

• herat •farah

10OHOWR

11 SAR^pol /V

12 SAMANGAl/

13 baghlanV

Definitionen der Bedrohungsstufen

l ! m national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende Angriffe vor.

MITTEL : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin. ERHEBLICH Ein Staat Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen liegen nicht vor.

HOCH : Ein Staat Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.