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Bundesministerium der Verteidigung

Einsatzführungsstab

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Postanschrift 11055 Berlin

Tel +49 (0)30-18-24-29600/29622

Fax +49 (0)30-18-24-28527


'''Unterrichtung des Parlamentes'''

'''16/10'''

'''über die Auslandseinsätze der Bundeswehr'''

Redaktionsschluss: 21. April 2010, 10:00 Uhr


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'''1. <u>Afghanistan</u>'''

'''a. Politische Lage'''

Im Vorfeld der Londoner Konferenz (28.01.10) hat die afghanische Regierung der internationalen Gemeinschaft ehrgeizige Pläne für wirtschaftliche Entwicklung, effiziente Hilfe sowie zu Korruptionsbekämpfung und guter Regierungsführung vorgelegt. Neben der Indossierung dieser politischen Konzepte, die bis zur Kabuler Konferenz mit realistischen und überprüfbaren Zielvorgeben unterlegt werden sollen, wer aus Sicht der Bundesregierung im Bereich Wiederaufbau und Entwicklung insbesondere der Beschluss zur Bildung von Entwicklungs-Clustern von Bedeutung. Die sehr breit angelegte afghanische Entwicklungsstrategie soll dadurch stärker auf zentrale, entwicklungsrelevante Sektoren (Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Bildung und Aufbau von Humanressourcen, Infrastruktur und wirtschaftliche Entwicklung, Governance) fokussiert und durch einen verantwortlichen, erfahrenen Minister besser koordiniert werden.

Vor dem Hintergrund dieser Planungen und der Zusagen der afghanischen Regierung in den Bereichen Regierungsführung und Korruptionsbekämpfung hat die Bundesregierung die Entscheidung getroffen, ihr ziviles Engagement bis 2013 auf jährlich bis zu 430,7 Millionen Euro zu verdoppeln (BMZ-Anteil: bis zu 250 Millionen Euro. AA-Anteil: 180,7 Millionen Euro). Die zivilen Anstrengungen der Bundesregierung sollen noch stärker als bisher auf den deutschen Verantwortungsbereich in Nord-Afghanistan konzentriert und in einer "Wiederaufbau- und Entwicklungsinitiative" gebündelt werden.

Die in den letzten Monaten erforderlichen Vorprüfungen der verschiedenen Durchführungsorganisationen sowie die Abstimmungsprozesse mit der afghanischen Regierung sind nahezu abgeschlossen, so dass nach der endgültigen Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2010 durch den Bundesteg nun mit der Umsetzung begonnen werden kann.

Der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan-Pakistan hat das afghanische Finanzministerium am 16.04.10 bereits über die Planungen des AA für 2010 unterrichtet. Die zusäzlichen Mittel des AA sind insbesondere für die Verstärkung des Polizeiaufbaus (plus 35 Millionen Furo), für die Ausweitung von Stabilisierungsmaßnahmen in sicherheitskritischen Gebieten Nordafghanistans (plus 35 Millionen Euro) sowie Verwaltungs- und Justizaufbau (plus 10 Millionen Euro) vorgesehen. Des weiteren plant das AA einen jährlichen Beitrag in Höhe von 10


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Millionen Euro zu dem in 
Reintegrations  aus dem insbesondere
Beschäftigungsprogramme und Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung
werden sollen. Aufgabewilligen Mitläufern der Aufstandsbewegung
Anreize für die friedliche Eingliederung in die afghanische Gesellschaft geboten werden.

Das BMZ wird Anfang Mai im Rahmen der jährlichen Regierungsverhandlungen über ein Zusagevolumen von 224,5 Millionen Euro mit der afghanischen Regierung verhandeln. Neben der Fortführung laufender Programme in den
Schwerpunkt   der deutsch-afghanischen Entwicklungszusammenarbeit
(Wasser und Energie, Bildung, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung)


insbesondere
zugunsten einer
vorgesehen.

Der afghanische Präsident Hamid Karzai

Vorgänger
die Kritik geraten und
als einfaches Kommissionsmitglied an.
Gleichzeitig wurden die Namen der fünf Mitglieder der Wahl
 veröffentlicht. Der
afghanische und zwei
Grundlage für die Ernennung der  Mitglieder
des Präsidenten
Vereinten Nationen und
Afghanistan (UNAMA). D
zumindest einer der beiden internationalen Kommissionsmitglieder für einen
Beschluss der Wahlbeschwerdekommission abwarten muss.

Auch die Frauenquote im Unterhaus des Parlaments


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werden Quotensitze mit Frauen notfalls auch aus anderen Provinzen nachbesetzt; auch von Frauen jenseits der Quote gewonnene "freie" Mandate sollen zunächst mit der nächst bestplatzierten Kandidatin der jeweiligen Provinz nachbesetzt und nur in Ermangelung weiterer Frauen einem männlichen Kandidaten überlassen werden.

Mit der Einigung zwischen Karzai und der internationalen Gemeinschaft ist eine wichtige Voraussetzung erfüllt, damit die Parlamentswahlen doch noch wie geplant 2010 stattfinden können. Im Lichte dieses Ergebnisses empfahl de Mistura nun eine Finanzierung der Wahlen durch die internationalen Geber.

Eine Verfassungskrise ist damit aber noch nicht endgültig abgewendet, denn zwischen Präsident und Unterhaus ist nach wie vor umstritten, welches Wahlrecht gelten wird: Das von Präsident Karzai am 18.02.10 per Dekret in Kraft gesetzte Wahlgesetz, oder aber das alte - ebenfalls auf ein Präsidialdekret zurückgehende Wahlgesetz von 2005. Das Unterhaus hat am 19.04.10 das neue Wahlgesetz abgelehnt. Der Präsident hält an seinem Dekret fest, unterstützt vom Oberhaus, das eine Befassung verweigerte und damit ein Blockade herbeiführte. Nun droht eine wochenlange Auseinandersetzung der Verfassungsorgane. Ungeachtet dieser Unklarheiten hat am 20.04.10 die Kandidatenregistrierung begonnen.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich1. In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel.

Regional Command West: insgesamt mittel.

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,

Regional Command South: insgesamt hoch.

1 Definitionen der Bedrohungsstufen siche Anlage 2


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Sicherheitsvorfalle in den Regional Commands

(Grafik)

(Grafik)

Im Zeitraum vom 12.04.10 bis 18.04.10 (15. KW) registrierte ISAF landesweit 374 Sicherheitsvorffclle (siehe Grafik). Es handelte sich um 180 Schusswechsel und


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Gcfechte, 125 Sprengstoffan Schläge - darunter drei Selbstmordattentate in den Provinzen Helmand 2 und Kandahar - sowie 60 Vorfllle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und neun sonstige Vorfllle.

27 Vorfllle ereigneten sich im RC North, einer im RC Capital, 29 im RC West, 189 im RC South und 128 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen sieben ISAF-Soldaten gefallen, weitere 71 1SAFSoldatcn wurden verwundet.

c. International Security Assistanee Force (ISAF)

(I) Operation MOSTARAK

~ ‘ vor planmäßig, ln den

m zentralen Helmand-Tal itant Forces (OMF) mehr fghan National Security

Sprengsatz (Improvised

Explosive Device / IED) auf amerikanische Sicherheitskräfte ist ein amerikanischer Soldat gefallen. Der Vorfall ereignete sich am 17.04.10 in der Provinz Kandahar im Distrikt Zhelay.

Am 17.04.10 sind zwei niederländische Soldaten in Folge der Explosion eines IED gefallen, als ihre Patrouille im Distrikt Tarin Kowt der Provinz Oruzgan angegriffen wurde.

Ein Selbstmordattentäter in afghanischer Armeeuniform löste am späten Vormittag des 19.04.10 auf einem militärischen Übungsplatz in der Nähe von Kabul einen Sprengsatz aus. In Folge der Explosion ist ein amerikanischer Soldat gefallen 3 . Drei weitere amerikanische Soldaten wurden verwundet. Es ist unklar, ob der Täter Angehöriger der Afghanischen Armee (Afghan National Army / ANA) war oder lediglich die Uniform zur Tarnung genutzt hat.

2 Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2

1 Dieser Vorfall zählt nicht zu den in Abschnitt 1 .b genannten SicherheitsvorflUlen, da er außerhalb des dort

zugrunde liegenden Berichtszeitraumes liegt.


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(3) Regional Command (RC) Capital / Teil« Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) Regional Command (RC) North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Der Aufwuchs der amerikanischen Kräfte im RC North verläuft weiter planmäßig. Der Aufwuchs der Trainerbrigade (lnfantry Brigade Combat Team / IBCT) und der Pioniere (Naval Mobile Construction Battalion [NMCB] 4) ist nahezu abgeschlossen. Die Trainerbrigade hat den Auftrag der Task Force

am 02.04.10 übernommen und ist nun für Partnering und Mentoring der afghanischen Polizei (Afghan National Police / ANP) verantwortlich.

Neben den bis zu 57 amerikanischen Hubschraubern für das RC North (siehe UdP 15/10) werden weitere acht amerikanische Hubschrauber in Mazar-e Sharif stationiert, die aber unter nationalem amerikanischem Kommando verbleiben.

Die Gesamtstärke der US-amerikanischen Kräfte im Norden (mit Masse Trainerbrigade, Pioniere und Femmeldekräfte) beträgt derzeit etwa 3.300 Soldatinnen und Soldaten.

Der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, besuchte am 14.04.10 und 15.04.10 - in Begleitung des Generalinspekteurs der Bundeswehr, General Volker Wieker- das deutsche Einsatzkontingent ISAF in Mazar-e Sharif, Kunduz und Feyzabad. Neben der Einweisung in die aktuelle Lage durch die Kommandeure vor Ort standen Gespräche mit den deutschen Soldatinnen und Soldaten im Mittelpunkt des Besuches.

Auf dem Rückflug nach Deutschland am 15.04.10 wurde der Minister bei der Zwischenlandung in Termez (Usbekistan) über die Ereignisse in Baghlan (siehe unten) informiert und verlegte daraufhin gemeinsam mit dem Generalinspekteur der Bundeswehr nach Mazar-e Sharif zurück.

Am 15.04.10 kam es während der Operation TAOHID II im Bereich des Regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team / PRT) Pol-e Khomri (Provinz Baghlan) zu mehreren Anschlägen und Gefechten zwischen OMF und Einsatzkräften ISAF sowie ANSF. Zunächst traf gegen 14:30 Uhr


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afghanischer Ortszeit rund sechs Kilometer nördlich der Stadt Baghlan die Explosion eines IED ein geschütztes Fahrzeug vom Typ EAGLE IV und umstehende Soldaten. Die Soldaten sind Angehörige des deutschen Operational Mentor and Liaison Team (OMLT) des 2. Kandaks der 2. Brigade des 209. ANA Korps aus Feyzabad. In Folge der Explosion sind drei deutsche Soldaten gefallen, weitere fünf wurden zum Teil schwer verwundet.

Weitere deutsche Kräfte wurden auf dem Marsch zur Anschlagstelle im Bereich der Ortschaft Aybak (rund 72 Kilometer nordwestlich von Pol-e Khomri) beschossen und haben den Weitermarsch abgebrochen. Des Weiteren wurden deutsche Kräfte gegen 18:30 Uhr ebenfalls auf dem Marsch rund acht Kilometer nördlich des PRT Pol-e Khomri mit Handfeuerwaffen und Panzerabwehrhandwaffen beschossen. Hierbei wurde das geschützte Fahrzeug vom Typ YAK eines Beweglichen Arzttrupps (BAT) am Heck getroffen und fing Feuer. Hierbei ist ein weiterer deutscher Soldat gefallen.

Die verwundeten Soldaten wurden im PRT Kunduz sanitätsdienstlich versorgt. Drei Verwundete wurden anschließend mit einem Luftfahrzeug C-160 Transall nach Mazar-e Sharif geflogen und zur weiteren medizinischen Versorgung in das dortige Einsatzlazarett verlegt.

Der deutsche Airbus A 310 STRATAIRMEDEVAC startete am 16.04.10 planmäßig vom Flughafen Köln-Bonn - kurz vor Sperrung des deutschen Luftraumes - in Richtung Termez (Usbekistan). Die fünf Verwundeten konnten jedoch aufgrund der europäischen Luftraumsperrungen nicht nach Deutschland geflogen werden, sondern wurden nach Istanbul in ein ziviles Krankenhaus gebracht. Der Bundesminister der Verteidigung begleitete die verwundeten Soldaten nach Istanbul.

Am 20.04.10 erfolgten die Verlegung der fünf Soldaten mit Airbus A 310 STRATAIRMEDEVAC nach Köln-Bonn und der anschließende Weitertransport in das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz.

Die vier gefallenen deutschen Soldaten wurden nach der Trauerfeier in Mazar-eSharif (18.04.10) nach Termez geflogen und am 21.04.10 nach Deutschland (Köln-Bonn) überführt. Der Generalinspekteur der Bundeswehr begleitete diesen Flug. Die Trauerfeier ist am 24.04.10 in Ingolstadt geplant.


Ergänzung zum bereits vorliegenden Bericht des Joint Incident Assessment Team (JIAT) zum Zwischenfall vom 02.04.10, bei dem in der Nähe von Kunduz sechs Soldaten der ANA getötet wurden (siehe UdP 15.10), ist der ebenfalls als "geheim" eingestufte nationale Untersuchungsbericht am 15.04.10 im Bundesministerium für Verteidigung eingegangen. Nach rechtlicher Bewertung ist kein Dienstvergehen der an dem Zwischenfall beteiligten deutschen Soldaten festzustellen.

In den frühen Morgenstunden des 19.04.10 gab es im Norden Afghanistans in der Provinz Samangan ein Erdbeben mit einer Stärke von 5,3 auf der Richterskala. Das Epizentrum lag rund 125 Kilometer südsüdöstlich von Mazar-e Sharif.

Nach Ausweitung verschiedener Quellen gab es nach bisher vorliegenden Informationen sieben Tote und rund 20 Verletzte unter der Zivilbevölkerung. Es wurden etwa 300 Häuser zerstört. Deutsche Einsatzkräfte und deren Einrichtungen sind von dem Beben nicht betroffen.

Am 20.04.10 ereignete sich gegen 12:05 Uhr afghanischer Ortszeit im Raum Argu rund 30 Kilometer westlich von Feyzabad (Provinz Badakhshan) ein Verkehrsunfall, in den ein deutsches geschütztes Fahrzeug vom Typ EAGLE IV verwickelt war. Das Fahrzeug gehörte zu Teilen der Schutzkompanie des PRT Feyzabad, die sich - nach Teilnahme an der Operation TAOHID II - auf dem Rückmarsch vom PRT Kunduz zum PRT Feyzabad befanden. Bei dem Unfall wurden vier deutsche Soldaten verletzt.

Zwei verletzte Soldaten wurden mit deutschem AIRMEDEVAC zur weiteren medizinischen Behandlung nach Mazar-e Sharif geflogen. Die anderen beiden Verletzten wurden in der Sanitätseinrichtung des PRT Feyzabad behandelt und anschließend wieder entlassen.

Nähere Informationen bezüglich der Unfallursache sowie über den entstandenen Sachschaden liegen noch nicht vor.

Am 20.04.10 unterstützte ein deutsches Ärzteteam aus dem PRT Feyzabad bei der Versorgung von Verletzten eines zivilen Verkehrsunfalls rund 60 Kilometer


südwestlich des PRT Feyzabad. Bei dem Unfall waren zwei afghanische Zivilpersonen getöteten und 14 weitere verletzt worden

Derzeit sind im Rahmen des deutschen bilateralen Polizeiprojektes 145 Polizisten entsandt, die innerhalb von Focused District Development (FDD) und in diversen Trainingseinrichtungen der afghanischen Polizei im Norden und in Kabul eingesetzt werden. Im Rahmen der EU Polizeimission EUPOL Afghanistan sind derzeit 30 Polizisten und 20 zivile Experten im Einsatz.


'''(5) Kurzfristige Unterstüngsleistungen ISAF'''

In der vergangenen Woche gab es fünf Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 814.


Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.


'''d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)'''

Keine berichtenswerten Ereignisse


'''2. Usbekistan'''

'''Bedrohungslage'''

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


'''3. Kosovo'''

'''a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo'''

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Multinational Battle Group (MNBG) South / Deutsches Einsatzkontingent

(EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

4. Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt) 

Keine berichtenswerten Ereignisse

5. Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform

(EUSEC)

Keine berichtenswerten Ereignisse


6. Sudan

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a. Politische Lage

Die Wahlen im Sudan verliefen weitgehend friedlich. UNMIS und UNAMID

T’* 0 * 16 " ^ DurchftihrUn 8 der Wahl. Die Auszählung der abgegebenen Stimmen dauert derzeit noch an. Wegen Unregelmäßigkeiten muss der Umengang in

mindestens 33 Wahlkreisen (mnd 6%) in zwei Monaten wiederholt werden

Internationale Wahl beobacht er sind zu dem Ergebnis gelangt, dass die Wahlen

internationalen Standards für demokratische Wahlen nicht entsprochen haben.

I- »abhängige sudanesische W ahlbeobachter kommen zum gleichen Resultat. Die

Oppositionsparteien haben erklärt, dass sie das Wahlergebnis nicht anerkennen

werden Das vorläufige Ergebnis der Wahlen wird voraussichtlich am 22.04.10 verkündet.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan als erheblich eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNMIS) Keine berichtenswerten Ereignisse

d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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* 13 *

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In Dschibuti und im Golf von Aden ist die Bedrohung zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ENDURING FREEDOM (OEF)

Am 15.04.10 wurde der bisherige Seebefehlshaber der Combined Task Force 150 der Operation ENDURING FREEDOM, der australische Commodore Richard Menhinick, planmäßig durch den pakistanischen Rear Admiral Zafar Mahmood Abbasi abgelöst. Der Verband wird aus dem Hauptquartier der Combined Maritime Forces in Manama (Bahrain) geführt.

An diesem Einsatzverband beteiligt sich Deutschland nach derzeitiger Planung bis zum 30.06.10 mit einem Secfemaufklärer P-3C ORION sowie mit Unterstützungskräften in Dschibuti und einzelnen Soldaten in den zugehörigen Stäben an Land.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation EU NAVFOR ATALANTA

Am 30.03.10 hat Kenia die Übereinkunft mit der EU über die Übernahme von

Piraterieverdächtigen gekündigt (siehe UdP 15/10). Die Vereinbarung mit Kenia sieht eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vor. Die EU ist bestrebt, Möglichkeiten der Weitcrftihrung des Übemahmeabkommens auszuloten. Dazu ist auch ein Besuch der Hohen Repräsentantin der EU, Catherine Ashton, in Kenia beabsichtigt.


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Die mutmaßlichen Piraten die am n< m ,

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angegriffen haben (siche UdP 14/10   15/10) und auf d<

TR ° MP m GcWahme genommen wurden, sind i •buti m die Niederlande ausgeflogen worden. Dm Amtsgericl

09.04.10 Haftbefehl erlassen.

Die Niederlande werden über die von Deutschland beantragte Aiu einschlägigen europäischen Rechtsgrundlagen entscheiden. Ein angestrebte Überstellung nach Hamburg zur Durchführung eir kann derzeit noch nicht genannt werden.

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Am 21.04.10 endete planmäßig der Einsatz des Unterseebootes U 17 im Rahmen der Operation ACTIVE ENDEAVOUR. U 17 hatte seit dem 01.02.10 in vier Zeiträumen zur Sec raumübe rwachung im Mittclmeer beigetragen.

10. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der

Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.


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(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

Inited Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law miss io n in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören sieben Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

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Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC (Demokratische Republik Kongo; Stärke: 3) und den im Mittelmcer an den Operationen gegen den internationalen Terrorismus (Active Endeavour / OAE) beteiligten 38 Soldaten sind insgesamt 6.656 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

davon PRT Kunduz: 828 Soldaten, PRT Feyzabad: 361 Soldaten, PAT Taloqan: 42 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.669 Soldaten (inkl. 196 Soldaten des RC North), Kabul:

304 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 107 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan.

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


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Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich befristeten Einsatz von 15 deutschen Femmeldesoldaten des 1* NATO Signal Battalion, Maastricht und des Femmeldebataillons 284, Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram genehmigt.

Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich befristeten Einsatz eines deutschen Offiziers in Kandahar genehmigt Der Transportflieger ist als Austauschpilot bei einer britischen Einheit eingesetzt, die vom 30.03.10 bis voraussichtlich 29.04.10 erneut in der südafghanischen Stadt stationiert ist

gebilligte

Anzahl Soldatinnen / Soldaten

Ende

(geplant)


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• 18 •

14 PANJSHIR

16 PARVAN 18 KAPISA

17 NURESTAN

18 LAGHMAN 1» KONAR

20NANGARH AR

21 KHOWST

22 PAKTIA

23 LOWGAR

24 KABUL

26 B AMI AN 2« ORUZGAN

27 HELMAND

28 NIMRUZ

28 KANDAHAR

30 ZABOL

31 GHAZNI

32 VARDAK

33 PAKTIKA

34 DAYKONDI

RC CAPITAL (Türkei)

1 badakhshan

2TAKHAR 3KUNDUZ 4BALKH

6 JOWZJAN •FARYAB

7 BADGHIS

• HERAT

• FARAH lOGHOWR

11 SAR-E POL As.

12 SAMANOA^ 13baghlan/

Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfligt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Strcitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen ftir bevorstehende Angriffe vor.

MITTEL : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Strcitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin. ERHEBLICH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen liegen nicht vor.

HOCH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Strcitkräfte und/oder verbündete Strcitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.