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Unterrichtung des Parlamentes

15/10

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 14. April 2010, 10:00 Uhr


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Afghanistan a. Politische Lag«

Am 11.04.10 hielten sich der afghanische Staatspräsident Hamid Karzai und COM ISAF, General Stanley McChrystal. zu einem rund vierstündigen Besuch in Kunduz auf. Wichtigster Punkt des Besuches war eine Schur* (Versammlung) von rund 350 bis 400 Repräsentanten und Würdenträgern aus der Region. Präsident Karzai appellierte in seiner Rede an die Taliban, die Waffen niederzulegen und sich in die afghanische Gesellschaft zu integrieren.

Die Zusammenkunft ist Teil der Vorbereitung für die g^fle Friedens-Jirga, die vom 02.05 10 04 05.10 in Kabul Zusammenkommen soll. Nach den Plänen von Bildungsminister Farooq Wardak, der mit der Vorbereitung beauftragt wurde, sollen über 1.200 Personen an der Jirga teilnehmen, darunter alle Parlamentsabgeordneten, Vertreter der Provinzräte, die Provinz- und Distriktgouvemeure, Geistliche. Stammesälteste sowie weitere bedeutende Persönlichkeiten. Die Jirga soll das von Präsident Karzai bei der Londoner Afghanistan-Konferenz (28.01.10) in Grondzügcn vorgestellte Programm zur Aussöhnung und Reintegration billigen und die Unterstützung der afghanischen Gesellschaft für das geplante Vorgehen zum Ausdruck bringen.

Das Ergebnis der traditionellen Beratungen wird den innenpolitischen Handlungsrahmen des Präsidenten gegenüber der militanten Opposition beschreiben Präsident Karzai erhofft sich von der Jirga zudem eine „traditionelle Legitimierung“ seines bei den Wahlen erzielten Mandats.

Unterdessen traf Präsident Karzai in der Nacht vom 22.03.10 auf den 23.03.10 erstmals zu offiziell bestätigten Gesprächen mit Vertretern einer militanten regierungsfeindlichen Gruppierung (Opposing Militant Forces / OMF) zusammen. Vertreter der Hezb-e Islami Gulbuddin (HIG) des ehemaligen Ministerpräsidenten Gulbuddin Hekmatyar sprachen mit Präsident Karzai, danach auch mit Pariamentspräsident Mohammad Younous Qanooni, Oberhauspräsident Sibghatullah Mojaddedi und Vizepräsident Mohammad Fahim sowie mit StafTan de Mistura, dem Repräsentanten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und Leiter der United Nations Assistanee Mission in Afghanistan (UNAMA). Die vom HekmatyarVertrauten Gulbuddin Helal geleitete HIG-Abordnung übergab einen 15 Punkte umfassenden Forderungskatalog, der unter anderem den Abzug ausländischer


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Truppcn bis Ende 2010, Neuwahlen für alle Verfassungsorgane (ab 2011) und die Bildung eines siebenköpfigen "Nationalen Sicherheitsrates" als zentrales Entscheidungsgremium Vorsicht Die HIG-Vertreter signalisierten in allen Punkten Komprom issbereitscheft.

Die erkennbaren Ansitze zur Aussöhnung und Reintegration sowie Vorbereitung der Fnendesjirga sind als Fortschritte der afghanischen Regierung im Umgang mit der militanten Opposition zu bewerten

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sic zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sic sich wie folgt dar: Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel, Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel.

1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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• 4 •

Regional Command West; Regional Command Fast: Regional Command South

insgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch, insgesamt hoch.

Im Zeitraum vom 05.04.10 bis 11.04.10 (14. KW) registrierte ISAF landesweit 369 SicherheitsvorfUlle (siehe Grafik). Es handelte sich um 224 Schusswechsel und Gefechte, 95 SprengstofTanschläge sowie 49 Vorfllllc von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und einen sonstigen Vorfall.

20 Vorfllle ereigneten sich im RC North, zwei im RC Capital, 14 im RC West, 200 im RC South und 133 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen acht ISAF-Soldaten gefallen; weitere 73 ISAFSoldaten wurden verwundet.

Am Morgen des 10.04.10 griffen Opposing Militant Forces (OMF) im Westen der Stadt Kunduz (gleichnamige Provinz ) 2 eine Einheit der Afghan National Army

2 Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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(ANA) mit Handfeuerwaffen an. Bei dem Angriff ist ein afghanischer Soldat gefallen; zwei weitere Angehörige der ANA wurden verwundet.

Interaatkmal Security Assistance Force (ISAF)

(1) Operation MOSTARAK

Die Operation MOSTARAK verläuft in der Phase ..HOLD“ weiterhin planmäßig (siehe UdP 14/10).

Am 04.04.10 nahmen Staatspräsident Hamid Karzai und COM ISAF, General Stanley McChrystal, in Kandahar an einer Shura teil. Im Zuge dieser Shura sollten die etwa 1.500 versammelten Stammesältesten auf die beabsichtigte Operationsführung im Bereich Kandahar vorbereitet werden. Präsident Karzai verdeutlichte, dass dies ausschließlich mit seiner Zustimmung erfolgen könne.

(2) Militärische Lage (allgemein)

Am 07.04.10 kam es im Distrikt Nad Ali der Provinz Helmand zu einem Feucrgefecht zwischen OMF und nationalen sowie internationalen Sicherheitskräften, bei dem ein amerikanischer Soldat gefallen ist.

In der Provinz Kap isa ist im Distrikt Tagab ein britischer Soldat in einem Feucrgefecht seiner Patrouille mit OMF gefallen.

Am 09.04.10 stürzte aus bislang ungeklärter Ursache im Distrikt Tamak Wa Jaldak (Provinz Zabol) ein amerikanisches Flugzeug vom Typ V-22 Osprey ab. Dabei kamen vier amerikanische Soldaten ums Leben; 16 weitere amerikanische Soldaten wurden verletzt.

In der Provinz Kandahar kam es am 11.04.10 zu zwei IED-Anschlägen gegen ISAF-Kräfte. Dabei sind ein kanadischer Soldat im Distrikt Kandahar und ein amerikanischer Soldat im Distrikt Arghandab gefallen.

(3) Regional Command (RC) Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse


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(4) Regional Command (RC) North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Mit Stand 11.04.10 befanden sich rund 3.150 Soldaten der amerikanischen V erstirkungskr


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Am 10.04.10 beschossen unbekannte Titer das Fahrzeug des Polizeichefs des Distriktes Nfcarduj (Provinz Badakhshan) mit Handfeuerwaffen und Penzerabwehihandwaflen (Rocket Propelled Gtrnade / RPG). Der Polizeichef und sein Stellvertreter wurden dabei schwer verletzt; eine weitere Person kam ums Leben. Die beiden Polizeioffiziere wurden durch Soldaten des PRT Feyzabad samtitsdienstlich versorgt.

Am Morgen des 11.04.10 wurden vier Raketengeschosse rund fünf Kilometer südlich dea PRT Kunduz abfeuert, überflogen das Feldlager und schlugen nördlich, weit außerhalb des PRT ein. Es entstanden weder Personen- noch Sachschiden.

Eine Patrouille afghanischer Sicherheitskrifte. die von einem norwegischen Operational Mentor and Liaison Team (OMLT) begleitet wurde, löste am

12.04.10 ein IED aus. Bei dem Vorfall, der sich im Distrikt Meymaneh der Provinz Faryab ereignete, wurden vier afghanische Polizisten getötet und drei weitere verletzt.

Im Distrikt Ghormach der Provinz Faryab wurde eine Forward Operating Base (FOB) der afghanischen Sicherheitskrifte am 13.04.10 mit Raketen beschossen. Nach Angaben des dort eingesetzten norwegischen OMLT gab es weder Personen- noch Sachschiden. Allerdings wurde außerhalb der Basis ein Haus getroffen. Dabei wurden eine Zivilperson getötet und drei weitere verletzt.

Am 13.04.10 hat Oberst Fritz Urbach die Verantwortung über das PRT Feyzabad von Oberst Martin Lütje übernommen.

Der als geheim“ eingestufte Bericht des Joint Incident Assessment Team (JIAT) des ISAF Hauptquartiers zum Zwischenfall mit den ANSF am 02.04.10, bei dem bis zu sechs afghanische Soldaten ums Leben kamen (siche UdP 13/10), ist am 10.04.10 im Bundesministerium der Verteidigung eingegangen. Der Bericht verzichtet auf eine Bewertung. Er stellt die unterschiedlichen Aussagen und Einschätzungen der afghanischen und deutschen Seite dar. Eine


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abschließende Bewertung kann daher erst nach Vorlage des nationalen Untersuchungsberichts vorgenommen werden.

(5) Kurzfristige Untersttitzungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es zwei Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 809.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgefllhrt.

d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistanee Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft

Kosovo

a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, ftlr den Norden der Republik

Kosovo als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Koeovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Keine berichtenswerten Ereignisse


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(2) Multinational Battle Group (MNBG) South / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

4. Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

5. Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale.

Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform

(EUSEC)

Keine berichtenswerten Ereignisse

6. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan als

erheblich eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNMIS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in 
Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für

somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission 
[EUTM] / SOMALIA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

8. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti und im Golf von Aden ist die Bedrohung zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen

Terrorismus: Operation ENDURING FREEDOM (OEF)

Die Bundesminister Westerwelle und Niebel haben im Rahmen einer Afrikareise am

11.04.10 auch das deutsche Einsatzkontingent OEF in Dschibuti besucht. Sie haben
sich vor Ort über die Einsatzbedingungen informiert und den deutschen Soldaten für 
ihren Einsatz gedankt. Besonders gewürdigt wurde der Beitrag des deutschen 
Seefernaufklärers zur Befreiung des deutschen Containerschiffes TAIPAN durch die 
niederländische Fregatte TROMP (siehe UdP 14/10).


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c. Beteiligung der Bundeawehr an der Operation der Europäischen Union zur
Bekämpfung der Piraterie: Operation EU NAVFOR ATALANTA
Kenia hat mit einer Verbalnote vom 30.03.10 die Vereinbarungen mit der EU zur
Übernahme der Strafverfolgung Piraterieverdächtiger zum 30.09.10 aufgekündigt.
Als Begründung wird die hohe Belastung Kenias durch die Strafverfolgung von
mutmaßlichen Piraten angeführt. Die laufenden Strafprozesse sind von dieser 
Kündigung nicht betroffen.

Durch die EU werden Gespräche mit Kenia über Hintergründe dieser Maßnahme 
geführt und Lösungsmöglichkeiten sondiert. Die EU strebt weiterhin Abkommen zur 
Übernahme der Strafverfolgung mit weiteren Ländern in der Region an.

Am 14.04.10 übernahm der schwedische Commodore Jan Thomqvist das 
Kommando als Seebefehlshaber EU NAVFOR ATALANTA. Er ist mit seinem 
internationalen Stab an Bord des schwedischen Unterstützungsschiffes 
KARLSKRONA eingeschifft und löst nach rund vier Monaten planmäßig den 
italienischen Rear Admiral Giovanni Gumiero ab.

Der Verband besteht derzeit aus zehn Schiffen und sieben Seefernaufklärern. 
Deutschland beteiligt sich aktuell mit der Fregatte EMDEN und einem 
Flugstundenkontingent des Seefernaufklärers P-3C ORION, der auch für OEF 
eingesetzt wird.

Die am 05.04.10 von der niederländischen Fregatte TROMP festgenommenen 
Piraterieverdächtigen (siehe UdP 14/10) befinden sich derzeit noch in Gewahrsam 
auf der Fregatte TROMP. Das Amtsgericht Hamburg hat am 09.04.10 Haftbefehle 
gegen die zehn mutmaßlichen Piraten erlassen. Das Verfahren liegt in der 
Zuständigkeit der Hamburger Justiz. Die mutmaßlichen Piraten sollen über Dschibuti 
zunächst in die Niederlande ausgeflogen werden. Über eine Auslieferung an 
Deutschland werden die Niederlande gemäß des EU-Rahmenbeschlusses zum 
Europäischen Haftbefehl entscheiden.

9. Straße von Gibraltar / östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen 
Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Am 12.04.10 verlegte der NATO AWACS-Verband erneut ein Luftfahrzeug vom
Typ E-3A nach Trapani (Sizilien / Italien). Der Einsatz ist bis voraussichtlich zum
20.04.10 vorgesehen. Die E-3A unterstützt bereits zum dritten Mal in diesem Jahr die
Seeraumüberwachung im Rahmen der NATO Operation ACTIVE ENDEAVOUR
Deutsche Soldaten des NATO-AWACS-Verbandes sind an der Verlegung und an 
den Einsatzflügen beteiligt

Das Unterseeboot U 17 ist seit dem 14.04.10 bis voraussichtlich zum 21.04.10 der 
deutsche Beitrag zur Operation ACTIVE ENDEAVOUR und unterstützt durch 
Seeraumüberwachung den Lagebildaufbau der Operation. Es handelt sich hierbei um 
den letzten der geplanten Einsatzzeiträume des Bootes.

10. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der
Area of Maritime Operetions (AMO) eis niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon
(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL 

Keine berichtenswerten Ereignisse


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11. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und
Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union 
rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten 
internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören sieben Polizisten an, 
darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX, deren Aufbau weiter voran schreitet, gehören - neben anderen Experten
gegenwärtig 1.233 Polizisten an, davon 70 Deutsche.


12. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern
zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum


                             ISAF    KFOR    EUFOR    UNIFIL     OAE     HoA*    UNAMID


Lufttransporte Anzahl Flüge   57      2        1        1         0       0        0
Anzahl Überwachungsflüge      0       0        0        0         0       6        0
  
* Horn von Afrika: OEF + ATALANTA


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Zivilbedienst.

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12 Moaate" - Die Baadesregieraag sichert dem Deatschea Baadestag ia, USÄ Abbef vee jeweils Baadestag eraeat kaestitetiv za befassea, fslk dies der Weeseh etaer Fraktioe ist i WehrdieaetMstcade 4 ORF-BataUloe 9 lakL NATO HQ Sarajevs 4 EU NAVFOR ATALANTA

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Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetcntransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC (Demokratische Republik Kongo; Stärke: 3) und den im Mittelmeer an den Operationen gegen den internationalen Terrorismus (Active Endeavour / OAE) beteiligten 37 Soldaten sind insgesamt 6.689 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

davon PRT Kunduz: 835 Soldaten, PRT Feyzabad: 370 Soldaten, PAT Taloqan: 43 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.680 Soldaten (inkl. 195 Soldaten des RC North), Kabul:

303 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 120 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan.


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Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich befristeten Einsatz von 15 deutschen Femmeldesoldatcn des 1 1 NATO Signal Battalion, Maastricht und des Femmeldebataillons 284, Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram genehmigt.

gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten

Kandahar

Eiasatz-

Eade

Beewrkengen

(fepiaat)

Mai 2010

1


VS- NURf0 *dend,enstgeb

- 16 . Rauch

14 PANJSHIR

15 PARVAN UKAPISA

17 NURESTAN

18 LAGHMAN 1SK0NAR

21 KHOWST

22 PAKTIA

23 LOWGAR

24 KABUL

25 BAMIAN 28 ORUZGAN

27 HELMAND

28 NIMRUZ

29 KANDAHAR

30 ZABOL

31 GHAZNI

32 VARDAK

33 PAKTIKA

34 DAYKONDI

RC CAPITAL (Türkei)

bersichtskat^

1 BADAKHSHAN

2 TAKHAR

3 KUNDUZ 4BALKH

5 JOWZJAN 6FARYAB

7 BADGHIS

8 HERAT »FARAH

10GHOWR

11 SAR-E pol

12 SAMANG/ 13BAGI

Definitionen der Bedrohungsstufen

Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende Angriffe vor.

MITTEL : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin. ERHEBLICH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen

liegen nicht vor.

HOCH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe vertilgt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten

Zeitraum zu erwarten.