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Unterrichtung des Parlamentes

12/10

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 24. März 2010,10:00 Uhr


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1. Afghanistan

a. Politische Lage

Am 16.03.10 hat der afghanische Bildungsminister Wardaq bekannt gegeben, 53 im Rahmen einer Friedensjirga Verfahren entwickelt werden sollen, die es erlauben, mit regierungsfeindlichen Kräften in einen Dialog zu treten, um diese anschließend in die Gesellschaft zu reintegrieren. Mehr als 400 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Gesellschaft werden dazu vom 02.05 10 - 04.05.10 in Kabul Zusammentreffen.

In den übrigen Regionen stellt sic sich wie folgt dar: Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel. Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel,

1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Region«! Command West: Regional Command East: Regional Command South:

insgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch, insgesamt hoch.

Im Zeitraum vom 15.03.10 bis 21.03.10 (11. KW) registrierte ISAF landesweit 366 Sicherheitsvorfllle (siehe Grafik). Es handelte sich um 220 Schusswechsel und Gefechte, 106 SprengstofTanschllge - darunter drei Selbstmordattentate in den Provinzen Helmand 2 und Kandahar - sowie 39 Vorfllle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und einen sonstigen Vorfall.

Sieben Vorfllle ereigneten sich im RC North, zwei im RC Capital, zehn im RC West, 270 im RC South und 77 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorflllen drei ISAF-Soldaten gefallen; weitere 61 ISAFSoldaten wurden verwundet.

2 Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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Am Abend des 21 03.10 wurde der Internationale Flughafen von Kabul mH mehreren Raketen angegriffen. Zwei der Raketen schlugen in der Umgebung des militärischen Teils des Flughafens ein; dabei wurde ein ukrainisches Luftfahrzeug leicht beschädigt. Es wurde niemand verletzt.

International Security Assistanee Force (ISAF)

(1) Operation MOSTARAK Die Operation MOSTARAK, hier insbesondere der Übergang zur HOLD-Phase. verläuft nach wie vor planmäßig. Hierbei ist mit der Umsetzung von Maßnahmen zu nachhaltigen Verbesserungen im Bereich der kommunalen Verwaltung und Regierung, der Landwirtschaft, der Grundversorgung und der Infrastruktur begonnen worden. COM ISAF sicht in einem ausgewogenen Gleichgewicht zwischen staatlichen und Stammesstrukturen eine der wesentlichen Voraussetzungen, diese Region zu stabilisieren.

(2) Militärische Lage (allgemein)

Am 16.03.10 ereignete sich im Distrikt Musa Qala der Provinz Helmand ein Anschlag mit einem behelfsmäßigen Sprengsatz (Improvised Explosive Device / IED) gegen internationale Sicherheitskräfte. In Folge der Explosion sind zwei britische Soldaten gefallen.

In der Provinz Konar im Distrikt Chapa Dara ist am 17.03.10 ein amerikanischer Soldat gefallen, als seine Einheit von Opposing Militant Forces (OMF) mit Handfeuerwaffen beschossen wurde.

(3) Regional Command (RC) Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent

(EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) Regional Command (RC) North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt) Auf der Grundlage des Mandates des Deutschen Bundestages vom 26.02.10 erfolgt derzeit die Ausplanung des deutschen Einsatzkontingentes ISAF mit


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5.000 ausplanbaren Dienstposten zuzüglich einer flexiblen Dienstpostcnrcscrve von 350 Dienstposten.

Absicht ist es, den Schutz der Bevölkerung und die Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte noch stärker in den Mittelpunkt der OperationsfUhrung zu stellen Im Zentrum der Planungen stehen drei Handlungsfelder: Die Aufstellung von zwei Ausbildung!- und Schutzbataillonen, die Verbesserung der Führongsflhigkeit durch die Umgliederung des Stabes RC North und eine Neuausnchtung der deutschen Provincial Reconstruction Teams (PRT).

Die zwei Ausbildung*- und Schutzbataillone werden Ober die Fähigkeit zur Ausbildungsunterstützung der Afghan National Security Forces (ANSF), zur Führung gemeinsamer Operationen mit den ANSF und zum Schutz der afghanischen Bevölkerung verfügen.

Die Führungsfähigkeit des Stabes des RC North wird durch verstärkte Einbindung multinationaler Partner, insbesondere der USA, und Umgliederung in ein Zwei-Steme-Kommando nachhaltig verbessert.

Die Ausrichtung der PRT mit Blick auf die Stärkung der Koordinierung des StabiIisierungsprozesses und des zivilen Wiederaufbaus wird umgesetzt, indem die deutschen PRT -Kommandeure von der Operationsführung auf der taktischen Ebene entlastet werden und so den notwendigen Freiraum bekommen, um im ressortübergreifenden Ansatz die Stabilisierung noch intensiver begleiten zu können.

Der amerikanische Kräfteaufwuchs verläuft weiterhin planmäßig. Derzeitige Planungen zu Gliederung, Ausstattung und Dislozierung der Hubschrauber der Combat Aviation Brigade (CAB) sehen nunmehr die Stationierung von insgesamt 41 Hubschraubern an den vier Standorten Mazar-e Sharif, Kunduz, Meymaneh und Shebcrghan im RC North vor.

Seit Mitte März 2010 bringt die Bundeswehr - als Zwischenlösung bis zur Einführung eines unbemannten Systems zur abbildenden Aufklärung in der Tiefe des Einsatzgebietes - das unbemannte Aufklärungssystem HERON 1 („Reiher) in Afghanistan zum Einsatz.

HERON 1 liefert Aufklärungsergebnisse sowohl in Form von Bildern als auch in Form eines „Full Motion Video“ in nahezu Echtzeit und in hoher Qualität.


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Mit dem Einsatz von HERON 1 als komplementäres Aufkläningsmittcl zu RECCE Tornado und Aufklärungsdrohnen des Deutschen Heeres wird das Lagebild bei laufender Operationsftihrung auf unterschiedlichen Führungsebenen weiter verbessert. Somit trägt HERON 1 auch unmittelbar zum Schutz der eingesetzten Kräfte im Bereich des RC North bei.

Am 17.03.10 absolvierte das Luftfahrzeug HERON 1 erfolgreich seinen ersten Flug. Das Luftfahrzeug bog nach der Landung kontrolliert von der Landebahn ab und rollte Richtung Abstellplatte Aus bisher unbekannten Gründen beschleunigte das Luftfahrzeug jedoch auf der Abstellplatte und kollidierte dabei mit einem dort abgestellten deutschen Transportflugzeug C-160 TRANSALL. Beide Luftfahrzeuge wurden dabei beschädigt Ein deutscher Soldat wurde bei dem Unfall leicht verletzt

Der Hergang des Zwischenfalls, die entstandenen Schäden an beiden Luftfahrzeugen sowie die Auswirkungen auf den weiteren Einsatz des Systems HERON 1 werden zurzeit untersucht

Am 17.03.10, gegen 16:40 Uhr afghanischer Ortszeit wurden deutsche Kräfte der Schnellen Eingreiftruppe (Quick Reaction Force / QRF) und der Schutzkompanie des PRT Kunduz rund zehn Kilometer südwestlich von Kunduz im Raum Rahmat Bay mit Handfeuerwaffen und Panzerabwehrhandwaffen (Rocket Propelled Grenade / RPG) beschossen. Die deutschen Kräfte erwiderten das Feuer. Luftnahunterstützung (Close Air Support / CAS) wurde angefordert und als „Show of Force“ durchgcfUhrt. Bei dem Vorfall kam es zu keinen Personen- oder Sachschäden.

Am Abend des 18.03.10 kam es im PRT Kunduz beim Waffenreinigen zu einer unbeabsichtigten Schussabgabe aus einer Pistole. Der Schuss traf einen deutschen Soldaten im Bereich der Schulter. Der Soldat wurde in das Rettungszentrum des PRT Kunduz gebracht und wird dort derzeit medizinisch versorgt Eine gegebenenfalls noch erforderliche Repatriierung wird von der weiteren Genesung des Soldaten abhängig gemacht.


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Gegen Mittag des 20.03.10 wurde ein Zug der Schutzkompanie des PRT Kunduz im Raum Rahmat Bay mit Handfeuerwaffen und RPG beschossen ANSF verlegten mit Kriften zum Einsatzort und unterstützten. Nach dem Einsatz einer Aufklärungsdrohne LUNA wurden zehn bis 15 OMF an einer Gehöftgruppe erkannt. Die deutschen Soldaten und die afghanischen Sicherheitskräfte verblieben vor Ort, bis sie gegen 18:25 Uhr afghanischer Ortszeit zurück in das PRT Kunduz verlegten Es gab weder Personen noch Sachschäden.

(5) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es sechs Unterstützungsflüge mit C 160 TRANS ALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 802.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgefilhrt.

d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Am 22.03.10 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) einstimmig die Resolution 1917(2010) zur Verlängerung des UNAMA-Mandates um ein weiteres

Jahr gebilligt.

Die Führungsrolle der VN bei der Koordinierung aller zivilen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen wurde erneut bestätigt; stärker als bisher wurde aber auch die afghanische Eigen Verantwortung ftir die Zukunft des Landes betont. Die Anstrengungen ISAF zur Vermeidung ziviler Opfer wurden ausdrücklich positiv

gewürdigt.

Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft


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3. Kosovo

Bedrohungslagc in der Republik Koeovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, ftlr den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Koeovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Am 18.03.10 wurde das Denkmal ftlr die Schlacht auf dem Amselfeld (GAZEMISTAN-Denkmal) in die Verantwortung der Sicherheitsbehörden des Kosovo übergeben (siehe UdP 06/10 und UdP 08/10). Damit hat KFOR den ersten Schritt im Rahmen des „Unfixing-Prozesses“ von neun besonders schützenswerten Kulturgütern im Kosovo vollzogen.

Absicht COM KFOR ist es, noch im April die Übergabe von vier weiteren Kulturgütern beim NATO-Rat zu beantragen, um so eine wesentliche Voraussetzung für die Einnahme der zweiten Stufe Deterrent Presence mit einer geplanten Gesamtsstärke von dann nur noch rund 5.500 Soldatinnen und Soldaten zu schaffen.

(2) Multinational Battle Group (MNBG) South / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

4. Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse


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(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und SQd-Kivu als erheblich eingestuft

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform

(EUSEC)

Keine berichtenswerten Ereignisse

6. Sudan

a. Politische Lage

Der neue Special Representative of the Secretary General (SRSG) UNMIS, Haile Menkerios (Eritrea), hat am 19.03.10 die Dienstgeschäfte übernommen. Damit ist das Senior Management UNMIS personell mit SRSG sowie den beiden Stellvertretern wieder vollständig besetzt.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan als

erheblich eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNMIS) Keine berichtenswerten Ereignisse


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In Dschibuti und im Golf von Aden ist die Bedrohung zurzeit als niedrig eingestuft.

d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ENDURING FREEDOM (OEF)

Keine berichtenswerten Ereignisse

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation EU NAVFOR ATALANTA

Im Rahmen der aktuellen Schwerpunktsctzung der Operation EU NAVFOR ATALANTA zur Begegnung der Piraterieaktivitäten nach Ende des Monsuns werden weiterhin Operationen im Somalibecken durchgeführt. So werden in den Gewässern vor «kannten Piratencamps an der somalischen Küste der Seeverkehr überwacht und Piratengruppen nach Möglichkeit bereits vor ihrem Transit in das Somalibecken gestoppt. Die Aktivität der Piraten in erkannten Camps hat sich dadurch bereits reduziert.

Darüber hinaus werden weitere Einheiten eingesetzt, um im Somalibecken erkannte Piratengruppen aufzuspüren und zu überprüfen. Unter anderem stoppte die deutsche Fregatte EMDEN am 19.03.10 und 20.03.10 je eine mutmaßliche Piratengruppe. Die eingesetzten Bordhubschrauber haben dabei Warnschüsse abgegeben, um die Skiffs zu stoppen. Die im Rahmen des Boarding Vorgefundene Piraterieausrüstung (unter anderem Enterleitem, Waffen, Munition) wurde auf Weisung des Seebefehlshabers ATALANTA beschlagnahmt. Vier Angriffsskiffs konnten nicht geborgen werden und wurden daher in Übereinstimmung mit den gültigen Einsatzregeln zerstört. Die Piraterieverdächtigen durften in beiden Fällen in dem jeweils verbliebenen Boot ihre Fahrt fortsetzen, da nach den vorliegenden Beweisen keine Verbindung zu einem


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Strafverfolgung bestand.

insgesamt haben die Einstekrtfte der EU und der NATO am Hom von Afrika seit Anfang Mto 17 muUmBlkhe Pitatengruppcn gestoppt II Pimerieverdächtige wurden tn Gewahrsam genommen (deutsche Einheiten waren hieran nicht beteiligt) und zur Strafverfolgung an die Seychellen übergeben

8 .

*♦ Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft

Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE) Keine berichtenswerten Ereignisse

9. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der

Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon

(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

i’orce (MTF) UNIFIL wurde mit dem

Kontingentwechsel vom 10. zum 11. Einsatzkontingent UNIFIL abgeschlossen. Der deutsche Kontingcntftlhrer ist als Kommandeur des UNIFIL Bootsverbandes auch gleichzeitig der Verantwortliche für die gemeinsamen


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libanesischen Marine fortgesetzt

10 .

inisationen / Aktivität»,»

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

l nited Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören sieben Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeiheamter

Experten -

gegenwärtig 1.224 Polizisten an, davon 70 Deutsche.

11. Lufttransporteinsätze und zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraui

ISAF

KFOR

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UNIFIL

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Lufttransporte Anzahl Flöge

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Anzahl Überwachuneiflüge

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* Hom von Afrika: OEF   ATALANTA


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ISAF*

KFOR

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11.12.10

15.12.10

5.350

3.500

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75/50

250

100

1.400

700

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(2010)

8.500

(1W9)

3.000

(2004)

75/50

(2005)

250

(2*7)

2.400

(2006)

1.400

(200S)

3.900

(2001)

4.6*3

(2010)

6.440

(1*99)

1.139

(2005)

43

(2008)

•

(*10)

1.231

(2006)

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(2009)

1.715

(2002)

41 flr strategischea Verwaadeteatraaspert (STRATAIRMEDEVAC)

Offiziere

erstes BT-Maadat

Unteroffiziere

Mannschaften

Zivilbedienst.

Gesamt**

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vor Ablaaf weiterer 12 Monte eraeat koaititattv mit der VcrUageraag des Eiasatzes befiwea.

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12 Monatea dea Baadestag eraeat koastitativ za befassea, falls dies der Wassch eiaer Fraktiea ist

’ freiwillig za sitzt Wehrdieastkisteade 4 ORF-Bataillon 1 iakL NATO HQ Sarajevo * EL NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC (Demokratische Republik Kongo; Stärke: 3) und den im Mittelmeer an den Operationen gegen den internationalen Terrorismus (Active Endeavour / OAE) beteiligten 43 Soldaten sind insgesamt 6.921 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

• davon PRT Kunduz: 928 Soldaten, PRT Feyzabad: 452 Soldaten, PAT Taloqan: 38 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.700 Soldaten (inkl. 209 Soldaten des RC North), Kabul: 340 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 113 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan.

Besonderheit: zzt. Kontingentwcchsel

** Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


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• 14 -

UdT

gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten

06

28

Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich 07.02.10 befristeten Einsatz von 15 deutschen Femmeldesoldaten des 1“ NATO Signal Battalion, Maastricht und des Femmeldebataillons 284, Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram genehmigt.

Einsatz-

Ende

(geplant)


itskarte

d

af!

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14 PANJSHIR 16 PARVAN

16 KAPISA

17 NURESTAN

18 LAGHMAN 1* KONAR

21 KHOWST

22 PAKTIA

23 LOWGAR

24 KABUL

26 BAMIAN 2« ORUZGAN

27 HELMAND 21 NIMRUZ

2» KANDAHAR

30 ZABOL

31 GHAZNI

32 VARDAK

33 PAKTIKA

34 DAYKONDI

RC CAPITAL (Türkei)

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Anlage 2

1 BADAKHSHAN 2TAKHAR 3KUNDUZ 4 BALKH

6 JOWZJAN •FARYAB

7 BADGHIS • HERAT 9FARAH

10 GHOWR

11 SAR-E POL /<_

12 SAMANGAfj g

13 BAGHLAN/

ibanisch

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Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Strcitkräfte und/oder verbündete Strcitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende

Angriffe vor.

MITTEL : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht» deutsche Strcitkräfte und/oder verbündete Strcitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin. ERHEBLICH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Strcitkräfte und/oder verbündete Strcitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen liegen nicht vor.

HOCH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Strcitkräfte und/oder verbündete Strcitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten

Zeitraum zu erwarten. _