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Bundeemmwtehum der Verteidigung

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ItOHInfe

Unterrichtung des Parlamentes

11/10

über die Auelandeelneltze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 17. Mlrz 2010,10:00 Uhr


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1. Afghanistan

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghantsian liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel.

Regional Command West: insgesamt mittel,

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch.

Regional Command South: insgesamt hoch.

Im Zeitraum vom 08.03.10 bis 14.03.10 (10. KW) registrierte ISAF landesweit 369 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 222 Schusswechsel und Gefechte, 97 Sprengstoffanschllge - darunter zwei Selbstmordattentate in den

1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2

1


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Provinzen Khowst 2 und Kandahar - sowie 41 Vorfllle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und neun sonstige Vorfllle.

17 Vorfllle ereigneten sich im RC North, zwei im RC Capital, zehn im RC West, 249 im RC South und 91 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorflllen vier ISAF-Soldaten gefallen; 3 weitere 51 ISAFSoldaten wurden verwundet.

Am 13.03.10 und 14.03.10 kam cs zwischen 19:35 Uhr und 07:20 Uhr afghanischer Ortszeit zu mehreren Anschlägen in der Provinzhauptstadt Kandahar (gleichnamige Provinz). Vor dem Hauptquartier der Afghan National Police (ANP) und vor einem Gefängnis detonierten behelfsmäßige Sprengsätze (lmprovised Explosive Device / IED). ln der Nähe einer Moschee kam es zu einem fahrzeuggestützten Selbstmordanschlag (Suicide Vehicle Borne lmprovised Explosive Device / SVBIED). Bei den Angriffen wurden auch Handfeuerwaffen und


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Panzerabwehrhandwaffen (Rocket Propelled Grenade / RPG) eingesetzt Nach bisher vorliegenden Informationen kamen insgesamt sechs Polizisten und 24 Zivilpersonen ums Leben. Darüber hinaus wurden 17 Polizisten und 36 Zivilpersonen verletzt.

b. International Security Assistance Force (ISAF)

(I) Operation MOSTARAK

Die Operation verlauft weiterhin planmäßig. Die Opposing Militant Forces (OMF) leisten nur noch geringen Widerstand. Die Hauptbedrohung bleiben weiterhin IED, die gegen afghanische Zivilisten und die Sicherheitskräfte eingesetzt werden. ISAF und Afghan National Security Forces (ANSF) sichern Versorgungsrouten und den Einsatzraum durch Patrouillen. Die Einwohner der Ortschaften kehren in die Bereiche zurück, die gesichert werden. Es wurden fast

4.000 Flüchtlinge registriert.

Die militärischen Operationen werden durch Maßnahmen des zivilen Wiederaufbaus begleitet. Darunter fallen Verbesserungen im Bereich der kommunalen Verwaltung und Regierung, der Landwirtschaft, der Grundversorgung und der Infrastruktur. Der Gouverneur von Helmand, Vertreter der afghanischen Regierung und Vertreter internationaler Organisationen stimmen die Maßnahmen eng miteinander ab und bemühen sich darum, die notwendige Nachhaltigkeit der Projekte zu erreichen.

(2) Militärische Lage (allgemein)

Am 11.03.10 kam es im Distrikt Garmser der Provinz Helmand zu einem IED-Anschlag auf nationale und internationale Sicherheitskräfte. Ein amerikanischer Soldat ist dabei gefallen.

In der Provinz Zabol im Distrikt Tamak Wa Jaldak ist am 12.03.10 ein amerikanischer Soldat in Folge der Explosion eines IED gefallen.

Am 13.03.10 wurde ein amerikanischer Hubschrauber vom Typ UH-60 in der Nähe des Flugfeldes Kunduz während eines Ausbildungsfluges mit Handfeuerwaffen beschossen und zweimal getroffen. Es wurde niemand


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verletzt. Darüber hinaus wurden Abschüsse zweier RPG beobachtet; die RPG blieben wirkungslos.

(3) Regional Command (RC) Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) Regional Command (RC) North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Der Aufwuchs der amerikanischen Kräfte im RC North verläuft weiterhin planmäßig. Die amerikanische Infanteriebrigade wird wie geplant ab 02.04.10 offiziell das Partnering und Mentoring der ANP schwerpunktmäßig in "Key Terrain Districts" (KTD) und "Focused Police Development Districts" (FPDD), aber auch an Grenzübergängen übernehmen. Partnering und Mentoring der Afghan National Army (ANA) ist für die Pionierkompanie ("Route Clearance Company") der ANA vorgesehen.

Am 10.03.10 wurde ein deutscher Hubschrauber vom Typ CH-53 mit Handfeuerwaffen beschossen. Der Vorfall ereignete sich gegen 16:10 Uhr afghanischer Ortszeit während des Fluges vom regionalen Wiederaufbauteam (Provincial Reconstruction Team / PRT) Pol-e Khomri (Provinz Baghlan) nach Mazar-e Sharif (Provinz Balkh) rund 15 Kilometer südwestlich von Baghlan. Die Besatzung erkannte Treffer am Hubschrauber, konnte aber den Flug nach Mazar-e Sharif fortsetzen. Es wurde niemand verletzt Der Hubschrauber wurde nach der Landung instand gesetzt und ist wieder einsatzbereit.

Ein vergleichbarer Vorfall ereignete sich am Morgen des 11.03.10 gegen 07:30 Uhr afghanischer Ortszeit, als ein deutscher CH-53 während des Fluges von Mazar-e Sharif zum PRT Meymaneh (Provinz Faryab) rund 22 Kilometer westlich von Sar-e Pol (gleichnamige Provinz) mit Handfeuerwaffen beschossen wurde. Auch hier erkannte die Besatzung, die unverletzt blieb, Treffer am Hubschrauber, konnte den Flug aber fortsetzten. Der Hubschrauber wurde im PRT Meymaneh überprüft und wird instand gesetzt.


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Am 12.03.10 kam es während des Marsches einer deutschen Patrouille gegen 13:45 Uhr afghanischer Ortszeit rund 14 Kilometer westlich des PRT Kunduz zu einer Detonation, bei der ein Reifen eines Transportpanzers FUCHS beschädigt wurde. Ursache der Detonation war nach bisherigen Erkenntnissen das Auslösen einer alten Schützenabwehrmine. Ob es sich hierbei um einen gezielten IED-Anschlag gehandelt hat oder um einen zufällig überfahrenen Blindgänger (Unexploded Ordnance / UXO), kann nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Bei dem Vorfall wurde niemand verletzt. Die deutschen Kräfte setzten ihren Marsch fort.

In der Nähe des Flugfeldes Kunduz wurde am späten Nachmittag des 12.03.10 ein deutsches Transportflugzeug C-160 TRANSALL vermutlich mit Handfeuerwaffen beschossen. Es wurde niemand verletzt; Beschädigungen am Flugzeug wurden nicht gemeldet

Am Abend des 12.03.10 wurde das Plateau Kunduz mit drei Raketen beschossen. Die Einschläge befinden sich zwischen dem PRT Kunduz und dem Flugfeld, außerhalb des PRT. Es gab weder Personen- noch Sachschäden.

Am 15.03.10 standen deutsche Kräfte des PRT Kunduz ab 14:30 Uhr afghanischer Ortszeit bis in den späten Nachmittag hinein rund fünf Kilometer westlich des PRT Kunduz in einem Feuergefecht mit OMF. Die OMF setzten Handfeuerwaffen und RPG ein. Die deutschen Soldaten klärten rund 20 OMF mit vier Fahrzeugen im Raum südlich Isa Khel auf und erwiderten das Feuer Luftnahunterstützung (Close Air Support / CAS) wurde zweimal als „Show of Force“ durchgeführt. Nach anhaltendem Beschuss aus dem Raum Isa Khel beabsichtigten die deutschen Kräfte gegen 17:15 Uhr afghanischer Ortszeit, sich von den OMF zu lösen. Dabei wurde ein Transportpanzer FUCHS von einer RPG getroffen. Der Transportpanzer wurde im weiteren Verlauf von eigenen Kräften geborgen. Die ANA unterstützte mit Mörserfeuer im Rahmen „Show of Force“. Gegen 18:05 Uhr afghanischer Ortszeit wurden zwei weitere Transportpanzer FUCHS der 1. Infanteriekompanie Kunduz getroffen. Auch das Polizeihauptquartier in Chahar Darreh wurde mit Panzerabwehrhandwaffen beschossen. Nach Freigabe durch den COM RC North wurde durch die ANA


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Mörscruntcrstützung als Wirkungsfeuer eingesetzt. Daraufhin wichen die OMF aus und sammelten sich rund fünf Kilometer nordwestlich der Stellungen der

1. Infanteriekompanie. Gegen 18:45 Uhr afghanischer Ortszeit wurde auch die

2. Infanteriekompanie aus Kunduz, die zwischenzeitlich zur Verstärkung herangeführt worden war, aus dem Raum Rahmat Bay (rund acht Kilometer südwestlich des PRT Kunduz) beschossen. Die deutschen Kräfte erwiderten das Feuer. Bei den genannten Vorfällen wurde kein deutscher Soldat verwundet

Die deutschen Krlfte der 1. und 2. Infanteriekompanie verblieben über Nacht in Stellungen vor Ort.

Am 16.03.10 wurden deutsche Soldaten der 2. Infanteriekompanie aus Kunduz gegen 11:40 Uhr afghanischer Ortszeit rund zehn Kilometer südwestlich des PRT Kunduz und einen Kilometer südlich der Ortschaft Rhamat Bay von OMF mit Handfeuerwaffen und RPG beschossen. Die deutschen Soldaten erwiderten das Feuer. Im Zuge des Gefechtes wurden insgesamt vier deutsche Kompanien eingesetzt und weitere Gruppen von OMF (bestehend aus je drei bis zwölf Personen) im Raum um Rhamat Bay aufgeklärt. Gegen 14:30 Uhr afghanischer Ortszeit wurde die 2. Infanteriekompanie aus Kunduz erneut massiv mit Panzerabwehrhandwaffen beschossen. Gegen 14:50 Uhr afghanischer Ortszeit wurde der Einsatz von Mörserunterstützung als Wirkungsfeuer durch COM RC North freigegeben. Das Feuergefecht dauerte bis 16:35 Uhr afghanischer Ortszeit an; es wurden keine deutschen Soldaten verwundet. Neben der Aufklärungsdrohne LUNA wurde auch zweimal CAS als “Show of Force“ eingesetzt. Die Aufklärungsergebnisse ergaben, dass die OMF Richtung Norden ausgewichen sind. Die deutschen Soldaten setzten ihren ursprünglichen Auftrag fort, Teile blieben über Nacht in Stellungen vor Ort.

Als sich gegen 22:00 Uhr afghanischer Ortszeit rund neun bewaffnete Personen den Stellungen der deutschen Soldaten näherten und ihre Waffen in Anschlag brachten, eröffneten die deutschen Kräfte das Feuer. Die Angreifer wichen

daraufhin aus.


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(5) Kurzfristig« UnterstOtzungsleiatungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es zwei Unterstützungsfluge mit C 160 IRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der l ■nterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 796.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgefUhrt.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistanee Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft

Kosovo

a. Bedrohungslagc in der Republik Koeovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, ftir den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Nachdem der deutsche COM KFOR, Generalleutnant Markus Bentler, am

05.03.10 die Zusammenarbeit mit der Kosovo Security Force (KSF) bis auf Weiteres ausgesetzt hatte (siehe UdP 10/10), wurde am 10.03.10 die Wiederaufnahme der Unterstützung der KSF durch KFOR bekannt gegeben. Präsident Fatmir Scjdiu und Premierminister Hashim Thaci hatten zuvor einer Vereinbarung mit KFOR zugestimmt, welche die Beachtung des neutralen


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Status der KSF als staatlicher Institution zusichert und für künftiges bewaffnetes Auftreten der KSF als Ehrengarde die Billigung COM KFOR voraussetzt.

(2) Multinational Battle Group (MNBG) South / Deutsches Einsatzkontingent

(EinsKtgt)

In der Zeit vom 15.03.10 bis 18.03 10 ist die deutsche Einsatzkompanie der Multinational Battle Group (MNBG) South bei der MNBG North im Norden des Kosovo eingesetzt.

Damit setzt COM KFOR sein Prinzip des kosovoweiten Einsatzes der durch die einzelnen MNBG zu stellenden taktischen Reservekompanien konsequent um. Die deutsche Einsatzkompanie übernimmt in dieser Phase auch die Verantwortung für den Grenzübergang 31 nach Serbien und das serbischorthodoxe Kloster Devic.

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Elnsatzkootingent (EinsKtgt)

Am 17.03.10 übergab Brigadegeneral Gerhard Kemmler die Aufgabe des Kommandeurs Deutsches Einsatzkontingent EUFOR nach einem halben Jahr turnusmäßig an seinen Nachfolger, Brigadegeneral Gerd Jürgen Bischof.

Brigadegeneral Bischof wird seine Aufgabe als Chef des Stabes des multinationalen EUFOR Hauptquartiers am 19.03.10 übernehmen und ab diesem Zeitpunkt der ranghöchste deutsche Soldat bei EUFOR ALTHEA sein.


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D'c Bcdrohun * un Land ist zurzeit insgesamt als m.ttcl, in den Provinzen Orienulc. Nord-Kivu und Süd-Kivu als erheblich eingestuft

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheltssektorreform (EUSEC)

Keine berichtenswerten Ereignisse

6. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan als crhcblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNMIS) Keine berichtenswerten Ereignisse

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedroh ungslage

In Dschibuti und im Golf von Aden ist die Bedrohung zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligeng der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen

Terrorismus: Operation ENDURING FREEDOM (OEF)

Keine berichtenswerten Ereignisse


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c Beteilig.., der Bfdenrekr .. der Oper.,io. der E.ropibchen U.io. ,.r Bekämpf..* der Piraterie: Operation EU NAVFOR ATALANTA Im Rahmen des Einsatzes ATALANTA werden mit Priorität Sch.fTe des Wehemähnmgsprogramms begleitet sowie Schiffe im Golf von Aden entlang des empfohlenen Transitkorridors geschützt

Im Rahmen der operationeilen Schwerpunktsetzung nach Ende des Monsuns werden darüber hinaus weiterhin Operationen im Somalibecken durchgeführt. Vor erkannten Piratencamps an der somalischen Küste wird der Seeverkehr überwacht und Piratengruppen werden vor ihrem Transit in das Somalibecken gestoppt. Im Somalibecken operierende Piratengruppen werden durch Secfemaufklärer aufgeklärt und durch den Einsatz von Fregatten gestoppt

In diesem Rahmen entdeckte die Besatzung des Bordhubschraubers der Fregatte EMDEN am Morgen des 11.03.10 im südlichen Somalibecken eine Gruppe der Piraterie verdächtiger Personen mit einem sogenannten Mutterschiff (Whaler) sowie zwei Skiffs. An Bord der Boote erkannte die Hubschrauberbesatzung Leitern, Enterhaken und Treibstoff. Die Boote wurden vom Bordhubschrauber nach Abgabe von Warnschüssen aufgestoppt. Auf Weisung des Seebefehlshabers EU NAVFOR ATALANTA untersuchte ein Boardingteam der deutschen Fregatte die drei Boote auf Beweismittel hinsichtlich Piraterieabsichten. Ein Skiff sowie weitere Piraterieausrüstung wurden beschlagnahmt; das zweite Skiff wurde zerstört, da es nicht geborgen werden konnte.

Die mutmaßlichen Piraten wurden nicht in Gewahrsam genommen, da nach den vorliegenden Beweisen keine Aussicht auf eine Strafverfolgung bestand. Sie konnten nach Abschluss des Boarding ihre Fahrt mit dem verbliebenen Boot in Richtung L Somalia fortsetzen.

Straße von Gibraltar / Östliches Mittelmeer

II

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig e ingestuft.


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Ltbiaoi

r en Operitioeea gegen de» internationalen

als deutscher Beitrag

b. Bedrolmegelage

Die Bedrohung im Und und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operalions (AMO) als niedrig eingestuft.

b* Beteiligung der Bundeswehr an der Uahed Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Am 17.03.10 haben die Minenabwehreinheiten LABOE und PEGNITZ nach einem vienmonatigen Einsatz bei UNIFIL den Rücktransit zu ihrem Heimathafen Kiel angetreten. Sie wurden von den Minenabwehreinheiten KULMBACH und AUERBACH / OBERPFALZ abgelöst.

Diese führen als Patrouillenboote die Aufgabe der Seeraumüberwachung zur Verhinderung von Waffenschmuggel in den Libanon und die Ausbildungsunterstützung für die libanesische Marine im Rahmen der UNIFIL Maritime Task Force fort.


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ations Interim Administration Mission in Koaovo (UNMIK) nnd

der *>■*•" - K«™ European Ua*.

ruk of law mtasion in Koeovo (EULEX KOSOVO)

Internntionnle Polizeitruppe

(»culhrlcistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitnippe im Rahmen der UNMIK gehören sieben Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX. deren Aufbau weiter voran schreitet, gehören - neben anderen Experten gegenwärtig 1.223 Polizisten an, davon 71 Deutsche.

zur Untci

mg der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

ISAF

KFOR

EUFOR

UNIFIL

OAE

HoA*

UNAMIEl

Lufttransporte Aituhl FMtc

59

4

3

1

0

0

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Anzahl Über* wachuBfsflttfe

0

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* Hom von Afrika: OEF   ATALANTA


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ISAF*

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Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC (Demokratische Republik Kongo; Stärke; 3) und den im Mittelmeer an den Operationen gegen den internationalen Terrorismus (Active Endeavour / OAE) beteiligten 49 Soldaten sind insgesamt 7.012 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* davon PRT Kunduz: 874 Soldaten, PRT Feyzabad: 511 Soldaten, PAT Taloqan: 42 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.801 Soldaten (inkl. 210 Soldaten des RC North), Kabul 319 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 115 Soldaten Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan.

Besonderheit: zzL Kontingentwechsel

Im Rahmen der Kontingentwcchsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


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Anlage 1

gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten

Einsatz

ort

Einsatz-

Ende

(geplant)

Einsatz'

Einsatzzweck

Bagram

Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich befristeten Einsatz von 15 deutschen Fernmeldesoldaten des 1* NATO Signal Battalion, Maastricht und des Fernmeldebataillons 284, Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram genehmigt


Anlage 2

1 ■AOAKHSHAN 2TAKHAR 3KUNDUZ 4BALKH

•JOWZJAN •faryab

• herat

• farah

10 OHOWR

11 *AR-€ ROL ,

12 SAMANGAti

13 BAGHLAN/

RC CAPITAL (Türkei)

21 KHOWST

22 PAKTIA

23 LOWGAR

24 KABUL 26 BAMIAN

26 ORUZGAN

27 HELMAND

28 NIMRUZ

2» KANDAHAR

30 ZABOL

31 GHAZNI

32 VARDAK

33 PAKTIKA

34 DAYKONDI

14 PANJSHIR 16PARVAN

16 KAPISA

17 NURESTAN

18 LAGHMAN 18 KONAR 20NANGARHAR

nitionen der Bedrohunesstufen

Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende Angriffe vor.

MITTEL : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Strcitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin. ERHEBLICH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Strcitkräfte und/oder verbündete Strcitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen

liegen nicht vor.

HOCH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe vcrfilgt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Strcitkräfte und/oder verbündete Strcitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten

Zeitraum zu erwarten.