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Unterrichtung des Parlamentes

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über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 16. September 2009,10:00 Uhr


DEN DIENSTGEBRAUCH

ige Wuhlkommission (Independent Election Commission / 1EC) gab das vorläufige amtliche Endergebnis der afghanischen s\%ahl vom 20.08.09 bekannt. Danach entfallen auf Amtsinhaber der Stimmen, auf Abdullah Abdullah 27,8%. Laut IEC wurden

1.741 Stimmen abgegeben. Davon waren 173.200 ungültig; weitere tür ungültig erklärt, weil sie auf Kandidaten entfielen, die ihre das Präsidentenamt vor dem Wahltag zurückgezogen hatten. Unklar tigern Kenntnisstand, wie mit den Stimmen aus den Wahllokalen trd. die aufgrund noch zu prüfender Unregelmäßigkeiten „unter * elh “ wurden. Nach Angaben der IEC betrifft dies 2,18% der Die Beschwerdekommission (Electoral Complaints Commission / em die Neuauszählung der Stimmzettel aus 2.516 Wahlstationen h'CC liegen über 2.300 Beschwerden vor. davon seien über 700 so

1 ~ sollten sie zutrefTen - das vorläufige Endergebnis sich noch L aut Wahlgesetz kann das amtliche Endergebnis erst dann n. wenn die ECC über alle Beschwerden bcschicdcn hat.


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Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 , ln Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command Capital: insgesamt mittel.
Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel.
Regional Command West: insgesamt mittel.
Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch.
Regional Command South:insgesamt hoch.

(Grafik)

Im Zeitraum vom 07.09.09 bis 13.09.09 (37. KW) registrierte ISAF landesweit 524 Sicherheitsvorfalle (siehe Grafik). Es handelte sich um 326 Schusswechsel und Gefechte, 116 Sprengstoffanschläge - darunter drei Selbstmordattentate in den

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1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


und Kandahar - sowie 66-mal indirekten Beschuss

16 sonstige Vorfälle

RC North, vier im RC Capital. 26 im RC West. 307 171 im RC East

bei den Vorfällen 13 lSAF-Soldaten gefallen; weitere 95 1SAFverwundet’.

Am 10.09.09 gnITcn Opposing Militant Forces (OMI ) in der Provinz Kandahar im gleichnamigen Distrikt eine Patrouille der afghanischen Polizei (Afghan National Police / ANP) mit Handfeuerwaffen und Panzerabwehrhandwaffen (Rocket Propelled Grenadc / RPG) an. Dabei wurden zwei afghanische Polizisten getötet und drei weitere verletzt.

In der Provinz Kunduz im Distrikt Imam Sahib griffen am 12.09.09 OMF einen Kontrollpunkt der ANP an. Acht afghanische Polizisten wurden dabei getötet. Zudem entwendeten die OMF Waffen der Kontrollposten.

Am 12.09.09 verübten OMF in der Provinz Farah im Distrikt Bala Boluk einen Anschlag mit einem behelfsmäßigen Sprengsatz (Improvised Explosive Device / IED) gegen einen Konvoi der afghanischen Armee (Afghan National Army / ANA). Dabei sind zwei afghanische Soldaten gelallen, drei weitere wurden verwundet. Eine Person wurde festgenommen.

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In der Provinz Wardak im Distrikt Maydan Shahr wurde am 15.09.09 eine ANAPatrouille von der Detonation eines IHD erfasst. Dabei sind zwei ANA-Soldaten gefallen, zwei weitere wurden verwundet.

c. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage

In der Provinz Helmand im Distrikt Nad Ali sprengte sich am 09.09.09 ein Selbstmordattentäter an der Zufahrt zum britischen Feldlager Camp BASTION


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in seinem Fahrzeug in die Luft (Suicidc Vchiclc Borne Improvised Explosive Device / SVBIED). Dabei wurden drei amerikanische und drei britische Soldaten verwundet. Neben dem Attentäter wurden fünf Zivilpersonen getötet, sechs weitere wurden verletzt.

Im Distrikt Chahar Dara in der Provinz Kunduz befreiten am 09.09.09 britische Spezialkräfte den britisch-irischen New York Times-Journalisten Stephen Farrell. Dabei ist ein britischer Soldat gefallen. Der afghanische Sprachmittler des Journalisten wurde getötet.

Am 10.09.09 beschossen OMF in der Provinz Ghazni im Distrikt Andar eine aus ISAF- und afghanischen Kräften zusammengesetzte Patrouille mit Handwaffen. Dabei ist ein polnischer Soldat gefallen, vier weitere polnische Soldaten wurden verwundet und zwei afghanische Polizisten verletzt.

In der Provinz Helmand im Distrikt Nawa-I-Barak Zayi wurde am 10.09.09 ein aus amerikanischen und afghanischen Kräften zusammengesetzter Konvoi mit einem IED angegriffen. Fünf amerikanische Soldaten wurden dabei verwundet.

Im Distrikt Ghaziabad in der Provinz Konar griffen am 10.09.09 15 OMF eine aus afghanischen und ISAF-Kräften zusammengesetzte Patrouille an. Im Laufe des Feuerkampfes sind ein amerikanischer und ein afghanischer Soldat gefallen, weitere sieben amerikanische und zwei afghanische Soldaten wurden verwundet.

Bei einem IED-Angriff am 10.09.09 in der Provinz Farah im Distrikt Gulistan wurden vier amerikanische Soldaten verwundet.

Am 12.09.09 beschossen OMF in der Provinz Faryab im Distrikt Almar eine aus afghanischen und ISAF-Kräften bestehende Patrouille mit Handfeuerwaffen. Es gab weder Personen- noch Sachschäden.

In der Provinz Farah im Distrikt Bala Buluk verübten am 12.09.09 OMF zwei kurz hintereinander folgende Anschläge mit IED, Handfeuerwaffen und RPG gegen einen Einheit der ANA, die von amerikanischen OEF-Kräften begleitet


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wurde. Dabei ist ein afghanischer Soldat gefallen. Zwei amerikanische und drei afghanische Soldaten wurden verwundet Die beiden amerikanischen Soldaten und ein afghanischer Soldat erlagen spater ihren Verwundungen.

Am 12.09.09 verübten OMF in der Provinz Wardak im Distrikt Maydan Shahr einen IED-Anschlag gegen eine ISAF-Patrouille. Unmittelbar nach dem Anschlag wurde die Patrouille mit Handfeuerwaffen beschossen. Zwei amerikanische Soldaten sind dabei gefallen, zwei weitere wurden verwundet.

ln der Provinz Kandahar im Distrikt Panjwayi wurde am 13.09.09 eine ISAFPatrouille von der Detonation eines IED erfasst. Dabei ist ein kanadischer Soldat gefallen, vier weitere wurden verwundet.

Am 14.09.09 wurde im Distrikt Maywand in der Provinz Kandahar eine ISAFPatrouille mit einem IED angegriffen. Zwei amerikanische Soldaten sind dabei gefallen, fünf weitere wurden verwundet 4 .

Bei einem IED-Anschlag auf eine ISAF-Patrouille am 15.09.09 in der Provinz Wardak im Distrikt Saydabad wurden zwei amerikanische Soldaten schwer verwundet und ein Sprachmittler schwer verletzt 4 .

In der Provinz Khowst im Distrikt Tere Zayi wurden am 15.09.09 bei einem IED-Anschlag auf eine ISAF-Patrouille zwei amerikanische Soldaten schwer

Am 15.09.09 griffen OMF in der Provinz Nimruz im Distrikt Khash Rod eine ISAF-Patrouille mit einem IED an. Dabei sind zwei amerikanische Soldaten gefallen. Zwei weitere amerikanische Soldaten wurden verwundet, wovon einer

später seinen Verwundungen erlag 4 .

4 Dieser Vorfall zählt nicht zu den in Abschnitt 1 b genannten Sicherheitsvorfällen, da er außerhalb des dort

zugrunde liegenden Berichtszeitraumes liegt.


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(2) Regional Command (RC) Capital / Teile Deutsches Elnsat/kootingeni

tzkontingent (EinsKtgt)

Am 09.09.09 wurden in der Provinz Kunduz im gleichnamigen Distrikt zwei

deutsche Aufklärungstrupps von OMF mit Handwaffen angegriffen. Es gab

10.09.09 in der Provinz Takhar im

Distrikt Taloqan Teile der deutschen Schutzkompanien aus Kunduz und Feyzabad und Teile der schnellen Eingreiftruppe (Quick Reaction Force / QRF) mit Handfeuerwaffen und RPG. Die deutschen Soldaten erwiderten das Feuer.

Ein geschütztes Transportfahrzeug vom Typ FUCHS wurde durch den Treffer einer RPG der OMF leicht beschädigt.

Am 10.09.09 verlegten die im Raum Kunduz zur Unterstützung einer gemeinsamen Operation mit afghanischen Sicherheitskräften eingesetzten Kräfte des Regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team / PRT) Kunduz zurück in das PRT Kunduz. Die Schutzkompanie und das Operational Mentor and Liaison Team (OMLT) des PRT Feyzabad verlegten zunächst zum Regionalen Beratungsteam (Provincial Advisory Team / PAT) Taloqan und am

10.09.09 zurück in das PRT Feyzabad. Damit ist die am 03.09.09 begonnene deutsche Beteiligung an dieser gemeinsamen Operation mit afghanischen Sicherheitskräftcn (siehe UdP 37/09) im Raum Kunduz beendet.

Am 11.09.09 klärten deutsche Kräfte des PRT Kunduz in der Provinz Kunduz im gleichnamigen Distrikt ein in der Straße verbrachten IED auf. Das IED wurde auf einem naheliegenden Feld kontrolliert zur Explosion gebracht.

In der Provinz Takhar im Distrikt Taloquan griffen OMF am 15.09.09 an einer Brücke eine aus drei Fahrzeugen des Typs DINGO bestehende deutsche ISAFPatrouille mit IFD an. Das IHD detonierte knapp hinter dem Führungsfahrzeug, das am Heck beschädigt wurde und in einen Graben rutschte. Das beschädigte


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Am 16.09.09 gegen 09:35 Uhr afghanischer Ortszeit beschoss rund zwölf

vom Typ DINOO konnte ohne weitere

cs keine Verwundeten

südlich des PRT Kunduz eine unbekannte Anzahl OMF Teile der deutschen Infanteriekompanie des PRT Kunduz mit Handwaffen und RPG. Dabei wurde ein deutscher Soldat schwer und sieben weitere leicht verwundet. Nach erfolgter l.rsthehnndlung vor Ort wurde der schwer verwundete deutsche Soldat zur weiteren medizinischen Behandlung mit AIRMEDEVAC in das

Sharif verlegt. Ein Zug der deutschen Quick Reaction Force (QRF) wurde zur Verstärkung eingesetzt. Darüber hinaus kam es zum Oberflug von Luftnahunterstützung (Close Air Support) ohne Waffeneinsatz

Bei dem Vorfall wurde ein geschütztes Fahrzeug der deutschen Infanteriekompanie des PRT Kundu/ vom Typ FUCHS durch einen RPGTrefler beschädigt.

Staatspräsident Karzai hatte unmittelbar nach dem Luft schlag am 04.09.09 gegen zwei entführte Tank last wagen bei Kunduz eine nationale Kommission entsandt, um den Vorfall zu untersuchen (siehe UdP 37/09).

Der Gcneralinspcktcur der Bundeswehr, General Wolfgang Scheiderhan, reiste am 14.09.09 und 15.09.09 nach Afghanistan, um sich über die Einsatzbereitschaft der deutschen Truppenteile zu informieren. Zudem führte er in Kabul Gespräche mit dem 1SAF-Kommandeur (COM ISAF), General McChrystal.

(4) Kurzfristige Unterstützungslebtungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es zwei Unterstützungsflüge außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 723.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungslcistungcn außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.


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d. DU«««■■« der Bundeswehr an der United Nation* Asslstancc Mhalen In Afghanistan (UN AMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

Kosovo

a. Politische Lage

Die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO) hat am 11.09.09 mit dem serbischen Innenministerium ein Abkommen zur Polizeizusammenarbeit, insbesondere der Bekämpfung der Korruption und des Organisierten Verbrechens, geschlossen. Am 14.09.09 fand hiergegen in Pristina eine Demonstration der radikal-nationalistischen kosovo-albanischen Protestbewegung Vetevendosje unter Albin Kurti mit mindestens 1.000 Teilnehmern statt. Die Demonstration verlief friedlich. Neben der Bewegung Albin Kurtis beteiligten sich weitere kleinere Nichtrcgicrungsorganisationen an der Demonstration.

b. Bedrohungslage in Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, ftlr den Norden Kosovos jedoch als

mittel eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Keine berichtenswerten Ereignisse


(2)

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14.09.09 bis 11.10.09 findet der

Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Vom 14.09.09 bis 11.10.09 findet der Kontingentwechsel vom 14. auf das 15 Einsatzkontingent statt.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Bedrohungslage

Die Bedrohung in Georgien wird mit niedrig, die für die verbleibenden UNOM1GAngehörigen im ehemaligen Mandatsgebiet UNOMIG mit mittel bewertet.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Observer Mission in Georgia (UNOMIG)

Deutschland hat die sanitätsdienstliche Regelversorgung für die Missionsangehörigen am 13.09.09 eingestellt. Derzeit wird eine Notfallbereitschaft zur Behandlung akut lebensbedrohlicher Erkrankungen bis zum 20.09.09 aufrechterhalten. Bis 30.09.09 werden alle deutschen Soldaten die Mission beendet und Georgien verlassen haben.


7. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan derzeit als erheblich eingestuft.

a. Bedrohungslage

ln Djibuti und im Golf von Aden ist die Bedrohung zurzeit als niedrig eingestuft.

h. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ENDURING FREEDOM (OEF)

Keine berichtenswerten Ereignisse


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HrUmphing der Piraterie: Operation EU NAVFOR ATALANTA

Am 090909 WUrdC dic Hre « ane KARLSRUHE der Operation EU NAVFOR ATAI ANTA unterstellt.

Am 11.09.09 übergab der Kommandant der Fregatte BRANDENBURG die Aufgaben als Kommandeur des deutschen Hmsatzkontingents EU NAVFOR ATALANTA an den Kommandanten der Fregatte BREMEN.

Die Bundesregierung hatte durch das ressortübergreifendc Entscheidungsgremium (RÜEG) am 08.09.0 1 ) und 13.09.09 beschlossen, keine Strafanzeige gegen die vier am 07.09.09 in Gewahrsam genommenen Piraterieverdächtigen zu erstatten, da keine gewichtigen Rechtsgüter mit hinreichendem deutschen Bezug geschädigt worden waren (siehe UdP 37/09). Daran anschließend wurde durch das EU Operations Headquarter (OHQ) entschieden, keine offizielle Anfrage an die Republik Kenia zur Übernahme der vier Piraterieverdächtigen zu richten. Nach Einschätzung der EU könne nicht mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die vier Piraterieverdächtigen in Kenia verurteilt würden. Die vier mutmaßlichen Piraten wurden auf Anweisung des Operation Commander EU NAVFOR ATALANTA in ihrem Skiff am 14.09.09 auf See in einer Entfernung von rund sieben Seemeilen zur Nordküste von Puntland in Somalia freigesetzt. Der Leichnam des getöteten mutmaßlichen Piraten wurde am 15.09.09 an offizielle somalische Vertreter in Puntland übergeben. Das Skiff und der Leichnam waren zuvor von der Staatsanwaltschaft Oldenburg freigegeben worden.

Zudem stellte die Staatsanwaltschaft Oldenburg das gegen den deutschen Soldaten wegen fahrlässiger Tötung eröffnete Ermittlungsverfahren nach Sichtung und Auswertung der verfügbaren Unterlagen mangels hinreichenden Tatverdachts am

15.09.09 ein.

tr afie von Gibraltar / östliches Mittelmeer

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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Die Bedrohung im Land und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon

(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

11. Internationale Organisationen / Aktivitäten

a. Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören neun Polizisten an. Das deutsche Kontingent umfasst einen Beamten.

EULEX, deren Aufbau weiter voran schreitet, gehören - neben anderen Experten gegenwärtig 1.214 Polizisten an, davon 73 Deutsche.


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Einsatz

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EinsatzEnde Bemerkungen (geplant)

Einsatzzweck

Tarin Kowt I Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich (Oruzgan) befristeten Einsatz eines deutschen Offiziers in Tarin

1 Kowt (Oruzgan) genehmigt. Der Offizier ist im Stab I der niederländischen 11. Air Assault Brigade

Kandahar

(Kandahar)

I eingesetzt, die bis voraussichtlich Februar 2010 in der | südafghanischen Provinz im Einsatz ist.

Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich befristeten Einsatz eines deutschen Offiziers im Süden Afghanistans genehmigt Als Angehöriger des Allied Air Component Command Headquarters (AACC HQ) Ramstein ist der deutsche Offizier für einen Dienstposten im Regional Air Operations Coordination Center South (RAOCC-S) in Kandahar fllr den Zeitraum vom 30.07.09 bis 04.11.09 vorgesehen.

Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich 07.08.09 befristeten Einsatz von 18 deutschen Femmeldesoldaten des Femmeldebataillons 284, Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram genehmigt.

Kandahar/


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(Grafik)

Definitionen der Bedrohungsstufen

Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende Angriffe vor.

MITTEL: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin. 

ERHEBLICH: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen liegen nicht vor.

HOCH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfugt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.