﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundesministerium der Verteidigung

Freiheit
Einheit
Demokratie

Einsatzführungsstab

Stauffenbergstraße 18 10785 Berlin
Berlin

Tel +49 030 15 24 29600 29622
Fax +49 030 18 24 28627

Unterrichtung des Parlamentes

37/09

(Grafik)

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

(Grafik)

Redaktionsschluss: 9. September 2009, 10:00 Uhr


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-2-

1. Afghanistan

a.Bedrohungslage

(Grafik)

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich1. In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel,

Regional Command West: insgesamt mittel, 

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,

Regional Command South: insgesamt hoch.

Im Zeitraum 31.08.09 bis 06.09.09 (36. KW) registrierte ISAF landesweit 478 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 323 Schusswechsel und Gefechte, 97 Sprengstoffanschläge - darunter fünf Selbstmordattentate in den


1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-3-

Provinzen Kunduz<sup>2</sup>, Jowzjan, Farah, Herat und Laghman sowie 58-mal indirekten Beschuss (Mörser und Raketen).

15 Vorfälle ereigneten sich im RC North, drei im RC Capital, 24 im RC West. 269 im RC South und 167 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen 19 ISAF-Soldaten gefallen, weitere 122 ISAF Soldaten wurden verwundet<sup>3</sup>.

Am 02.09.09 wurde in der Provinz Laghman im Distrikt Methar Lam ein Anschlag mit einem behelfsmäßigen Sprengsatz (Improvised Explosive Device / IED) auf den stellvertretenden Chef des afghanischen Geheimdienstes (National Directorate of Security / NDS) verübt. Der stellvertretende NDS-Chef, zwei weitere NDS-Angehönge und 22 Zivilpersonen wurden dabei getötet, 35 Zivilpersonen verletzt.

<sup>2</sup>Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2

<sup>3</sup>Über die Vorfälle am 31.08.09 in den Provinzen Kandahar und Helmand, bei denen vier amerikanische und zwei britische Soldaten gefallen sind, wurde bereits in der UdP 36 09 berichtet.


''Vorbemerkung: Da nur teilweise lesbar, werden unleserliche Teile mit ??? gekennzeichnet. Kopf und Seitenzahl ergeben sich aus dem Zusammenhang. Anmerkungen, die nicht zum Originaltext gehören, sind in Kursiv geschrieben, Wörter, die nicht eindeutig gelesen werden können kursiv mit nachgestelltem Fragezeichen)''

VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-4-

In der Provinz F... ??? afghanischen Armeee ???? gefallen.

Am ??.09.09 wurde auf eine Patrouille der afghanischen Polizei (''Afghanian? National?'' Police ANP) in der Provinz Ka...bar im Distrikt ??? verübt, bei dem drei Polizisten getötet und ??? verletzt wurden.

In der Provinz ??? im Distrikt ??? sprengte sich am ??.??.?? ein Selbstmordattentäter in seinem Fahrzeug ???? unmittelbarer Nähe ??? Luft ??? Zivilpersonen und der Attentäter ???.

Im Distrikt ??? dabei ums Leben.

b. International ????

(?) Militär... Lage ''oder'' Lager

Im Distrikt ??? Provinz Helmand ???

Am ??.??.09 wurde in der Provinz ??? im Distrikt ??? Patrouille mit einem ??? angegriffen. Es gab weder Personen- noch Sach ...(''Rest des Wortes nicht lesbar, aber Sach'''schäden''' wäre im Zusammenhang sinnvoll.'')

??? am ??.??.?? in der Provinz ''Hermad?'' im Distrikt ??? spanische ISAF Patrouille mit Handfeuerwaffe. Bei dem anschließenden Feuergefecht wurden ''bis?'' zu 19 Angreifer getötet und fünf verletzt.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

ln der Provinz Helmand im Distnkt Reg griffen OMF am 03.09.09 eine amerikanische Patrouille an Dabei sind zwei amerikanische Soldaten gefallen, drei weitere wurden zum Teil schwer verwundet.

Ein britischer Soldat ist in der Provinz Helmand im Distrikt Nahri Sarraj am 03.09.09 in einem Feuergefechl mit OMF gefallen.

Am 04.09.09 verübten OMF einen IED-Anschlag auf eine ISAF-Patrouille in der Provinz Kapisa im Distrikt Mahmudi Raqi. Ein französischer Soldat ist dabei gefallen, neun weitere französische Soldaten wurden verwundet

Durch die Detonation eines IED wurden am 04.09.09 im Distrikt Nahri Sarraj in der Provinz Helmand drei britische Soldaten zum Teil schwer verwundet.

In der Provinz Paktika im Distrikt Yahya Khel verübten am 04.09.09 OMF einen IED-Anschlag auf eine ISAF-Patrouille und beschossen diese anschließend mit Panzerabwehrhandwaffen (Rocket Propelled Grenade / RPG). Dabei ist ein amerikanischer Soldat gefallen, fünf weitere wurden verwundet.

Am 04.09.09 löste eine ISAF-Patrouille in der Provinz Ghazni im Distrikt Giro ein IED aus. Ein polnischer Soldat ist dabei gefallen, fünf weitere wurden verwundet. OMF griffen am 05.09.09 eine ISAF-Patrouille in der Provinz Kunar im Distrikt Dara-I-Pech mit Handfeuerwaffen und RPG an. Dabei wurden vier amerikanische Soldaten zum Teil schwer verwundet.

In der Provinz Farah im Distrikt Pusht Rod wurde am 05.09.09 eine aus amerikanischen und afghanischen Kräften zusammengesetzte Patrouille mit Handfeuerwaffen und RPG angegriffen. Ein amerikanischer und ein afghanischer Soldat sind dabei gefallen, ein weiterer amerikanischer und ein afghanischer Soldat wurden verwundet. Acht OMF wurden getötet.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-6-

06.09.09 giffen OMF eine ISAF-Patrouille in der Provinz Nangarhar im Distrikt Kbogyani mit Handfeuerwaffen und RPG an. Dabei ist ein amerikanischer Soldat gefallen, drei weitere wurden zum Teil schwer verwundet.

In der Provinz Paktika im Distrikt Waza Kawa ist am 06.09.09 ein amerikanischer Soldat bei einem IED-Anschlag gefallen.

06.09 09 ist im Distrikt Deh Rawud in der Provinz Oruzgan mit OMF etn niederländischer Soldat gefallen.

In der Provinz Kandahar im gleichnamigen Distrikt wurde am 06.09.09 eine ISAF-Patrouille von der Detonation eines IED erfasst. Zwei kanadische Soldaten sind hierbei gefallen, fünf weitere wurden verwundet. Ein Kämpfer der OMF wurde festgenommen.

Am 07.09.09 ist bei einem IED-Anschlag in der Provinz Oruzgan im Distrikt Tinn ein niederländischer* Soldat gefallen.

Am Morgen des 08.09.09 sprengte sich rund 100 Meter vom südlichen Haupteingang des Kabul International Airport (KAIA) entfernt ein Selbstmordattentäter in seinem Fahrzeug (SVBIED) in die Luft. Zeitgleich wurde das Gelände des KAIA mit Raketen unbekannten Typs beschossen. Vier afghanische Zivilpersonen wurden dabei getötet. Drei amerikanische und fünf belgische Soldaten wurden verwundet, zwei amerikanische und 14 afghanische Zivilpersonen wurden verletzt.

In der Provinz Kanar im Distrikt Sirkanay sind am 08.09.09 bei einem Feuergefecht mit OMF vier amerikanische* und acht afghanische Soldaten gefallen. Zwei amerikanische und 15 afghanische Soldaten wurden verwundet. Zwei afghanische Soldaten werden noch vermisst.

* Dieser Vorfall zählt nicht zu den in Abschnitt 1 .a genannten Sicherheitsvorschiften, da er außerhalb des dort zugrunde liegenden Berichtszeitraumes liegt.


VS - NUR FÜR DEN DINSTGEBRAUCH

-7-

(2) Regional Command (RC) Capital / Telle Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(3) Regional Command (RC) North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Am 03.09.09 griffen eine unbekannte Zahl OMF tm Distrikt Dash-e Archi in der Provinz Kunduz deutsche Kräfte der Schutzkompanie des Regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Teams / PRT) Feyzabad, die zurzeit im Rahmen einer gemeinsamen Operation mit afghanischen Sicherheitskräften zur Verstärkung des PRT KUNDUZ eingesetzt sind, mit Handfeuerwaffen und RPG an. Dabei wurden drei deutsche Soldaten verwundet, von denen einer am 04.09.09 zur weiteren medizinischen Behandlung nach Deutschland geflogen wurde. Die in der Nähe befindliche Kompanie der deutschen Quick Reaction Force (QRF) wurde zur Verstärkung eingesetzt. Im Verlauf der mehrere Stunden anhaltenden Kampfhandlungen wurde ein Fahrzeug der Schutzkompanie des PRT Feyzabad so schwer beschädigt, dass es aufgegeben werden musste. Darüber hinaus wurden sechs weitere Fahrzeuge beschädigt, konnten aber mitgeführt werden. Nach bisherigen Informationen wurden elf OMF getötet.

Am 03.09.09 um 21.12 Uhr afghanischer Ortszeit wurde das PRT Kunduz aus der gemeinsamen Operationszentrale der afghanischen Sicherheitskräfte in Kunduz über die Entführung von zwei Treibstoff-Lkw durch OMF südlich von Kunduz informiert. Der Fahrer einer der beiden Treibstoff-Lkw sei noch an Ort und Stelle ermordet worden. Absicht der OMF - so die Meldung - sei es, diese Treibstoff-Lkw über eine Furt im Kunduz-Fluss in den westlich von Kunduz gelegenen Distrikt Chahar zu verbringen.

Um 23.14 Uhr afghanischer Ortszeit wurden die beiden stehen gebliebenen Treibstoff-Lkw zusammen mit einer größeren Anzahl Personen durch ein amerikanisches Luftfahrzeug vom Typ Bl-B auf einer Sandbank in einer Furt des Flusses Kunduz rund sechs Kilometer südwestlich des PRT Kunduz aufgeklärt.

Die Besatzung des Luftfahrzeugs meldete, dass von etlichen Personen Waffen getragen würden, darunter Handwaffen und RPG. Das Luftfahrzeug befand sich


VS - NUR FÜR DIENSTGEBRAUCH

- 8 -

rund 15 Minuten über dem betreffenden Raum und brach den Einsatz anschließend wegen erforderlicher Luftbetankung ab. Rund 20 Minuten später trafen zwei andere amerikanische Luftfahrzeuge vom Typ F-15 über dem Raum ein und übernahmen die Beobachtung.

Die Lage an der Furt wurde mittels eines durch diese Luftfahrzeuge bereitgestellten Live-Videos vom PRT Kunduz weiter beobachtet. Eine vor Ort als sehr zuverlässige Quelle des PRT Kunduz bestätigte in der Folge mehrfach ausdrücklich, dass es sich bei den Personen an den Treibstoff-Lkw ausschließlich um OMF handele. Darüber hinaus wurden die Namen von vier Taliban-Führern angegeben, die sich vor Ort befänden.

Vor dem Luftangriff waren keine weiteren bodengebundenen oder luftgestützten Aufklärungskräfte an oder in der Nähe der Furt durch den Fluss Kunduz.

Der Kommandeur des PRT Kunduz befahl den Luftangriff am 04.09.09 um 01.39 Uhr afghanischer Ortszeit. Bei seiner Entscheidung ging er aufgrund der vorliegenden Aufklärungsergebnisse (Live-Video, afghanische Quelle) ausdrücklich davon aus, dass eine Gefährdung von unbeteiligten Zivilpersonen ausgeschlossen war.

In der jüngsten Vergangenheit gab es sehr ernst zu nehmende Warnhinweise, dass OMF im Raum Kunduz einen Anschlag mit einem dazu umfunktionierten Lkw gegen das PRT Kunduz oder Liegenschaften der afghanischen Sicherheitsbehörden planen. Die beiden entführten TreibstofT-Lkw wären für einen Anschlag dieser Art geeignet gewesen.

Um 01.49 Uhr afghanischer Ortszeit wurde durch eine amerikanische F-15 auf jeden der beiden Treibstoff-Lkw auf der Sandbank in der Mitte des Kunduz-Flusses je eine gelenkte Bombe vom Typ GBU-38 (227 Kilogramm) abgeworfen.

Der Kommandeur des PRT Kunduz war der Empfehlung der Luftfahrzeugbesatzungen zum Einsatz einer deutlich schweren Bombe (907 kg) nicht gefolgt, um Schäden beiderseits des Flusses auszuschließen.

Nach anschließender Überprüfung aus der Luft wurde zunächst gemeldet, dass 56 Personen getötet wurden und 14 auf der Flucht nach Nordosten sind. Beide Treibstoff-LKW wurden getroffen und zerstört.

Nach dem zunächst am Vormittag des 04.09.09 ein unbemanntes Luftfahrzeug vom Typ KZO das Gebiet des Bombenabwurfes aufklärte, trafen Kräfte am


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-9-

Boden gegen Mittag vor Ort ein. Unmittelbar nach Eintreffen wurden sie von OMF beschossen.

Die Anzahl der Getöteten konnte am nächsten Morgen nicht mehr verifiziert werden, da die Leichen bereits geborgen worden waren. Im Laufe des 04.09.09 wurden zwölf männliche Verletzte, darunter ein zehnjähriger Junge, zumeist mit Brandverletzungen in das Krankenhaus in der Stadt Kunduz eingeliefert. Einer der Verletzten wurde durch die afghanische Polizei unmittelbar nach Einlieferung unter Bewachung gestellt.

Noch am späten Nachmittag des 04.09.09 hat ein ISAF-Team mit Voruntersuchungen in Kunduz begonnen. General McChrystal, der ISAF-Kommandeur (COM ISAF), hat sich am 05.09.09 selbst ein Bild der Lage vor Ort verschafft. Das deutsche Einsatzkontingent ISAF wie auch afghanische Sicherheitsbehördcn haben die Voruntersuchungen unterstützt.

Im Zusammenhang mit dem Besuch des COM ISAF kam es am Nachmittag des 05.09.09 (17.16 Uhr afghanischer Ortszeit) am Ort des Luftangriffs zu einem weiteren Vorfall, bei dem OMF den Raum um die Furt über den Kunduz-Fluss mit Mörser beschossen. Die Mörsereinschläge erfolgten nahe einer Beobachtungsposition, die COM ISAF 10 Minuten zuvor verlassen hatte. Insgesamt wurden 12 Mörserschüsse abgefeuert.

Das ISAF-Team, das die Voruntersuchungen in Kunduz durchgeführt hat, hat mittlerweile einen geheim eingestuften Bericht an COM ISAF vorgelegt. In dem Bericht werden erste vorläufige Erkenntnisse zum Geschehensablauf aufgrund von Befragungen der beteiligten Dienststellen dargestellt. Das Team empfiehlt die Einleitung einer formalen Untersuchung.

COM ISAF hat inzwischen der Empfehlung folgend eine Kommission unter Leitung des kanadischen Generalmajors C.S. Sullivan zur Untersuchung des Vorfalls eingesetzt. Dieser Kommission werden unter anderem auch ein deutscher Offizier und ein Rechtsberater ISAF angehören.

Die afghanische Regierung, die United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (ICRC) haben eigene Untersuchungen vor Ort angekündigt.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam wurde über den Vorfall informiert und hat den Vorgang zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Leipzig abgegeben.

Wegen Kapazitätsmangels wurde mittlerweile die Integrierte Ermittlungseinheit


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-10-

Sachsen (INES) beim Generalstaatsanwalt in Dresden mit dem Vorgang bzw. der Prüfung, ob ein Anfangsverdacht für ein Ermittlungsverfahren besteht, betraut.

Afghanische Offizielle der Provinz Kunduz (der Gouverneur, der Vorsitzende des Provinzrates, der Geheimdienstchef, der Chef der Polizei und der Kommandeur der zweiten ANA-Brigade) wandten sich am 06.09.09 mit einem Schreiben an den amtierenden Staatspräsidenten Hamid Karzai und betonten darin, dass alle bei dem Luftangriff am 04.09.09 Getöteten zu den Taliban und deren Verbündeten gehören.

Am 05.09.09 verübten OMF im Raum Kunduz rund sechs Kilometer nordöstlich des Feldlagers des PRT Kunduz einen SVBIED-Anschlag auf eine deutsche Marschkolonne. Durch die Wucht der Detonation kippte ein geschütztes AlIzwecktransportfahrzcug vom Typ DINGO zur Seite, wodurch fünf deutsche Soldaten leicht verwundet und ein afghanischer Sprachmittler leicht verletzt wurden. Verstärkungskräfte aus dem PRT Kunduz unterstützten die Soldaten vor Ort bei der Sicherung und dem anschließenden Transport der Verwundeten in das Feldlager des PRT Kunduz. Am 06.09.09 wurde eine verwundete Soldatin zur weiteren medizinischen Behandlung nach Deutschland geflogen.

(4) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es zwei Unterstützungsflüge außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 721.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission ln Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-11-

Usbekistan 

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

3. Kotovo

a. Bedrohungslage in Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden Kosovos jedoch als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Am 08.09.09 übernahm Generalleutnant Markus Bentler sein Amt als Commander KFOR von seinem italienischen Vorgänger, Generalleutnant Guiseppe Gay. Deutschland stellt damit zum vierten Mal den Kommandeur der KFOR-Truppen im Kosovo.

(2) Multinational Task Force (MNTF) South / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

4. Bosnien und Herzegowina

a. Politische Lage

Die EU hat die Verlängerung der EU Polizeimission EUPM um weitere zwei Jahre bekannt gegeben. Damit wird die rund 160 internationale Mitarbeiter umfassende Mission bis Ende 2011 fortgesetzt.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-12-

c. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo
 
Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Vom 07 09.09 bis zum 10.09.09 findet eine Waffenausbildung für 16 Soldaten aus Bosnien und Herzegowina statt. Sie dient der Vorbereitung für den Einsatz im durch Deutschland geführten RC North in Afghanistan, für den bis zu acht bosnische Soldaten vorgesehen sind.

5. Georgien

a. Politische Lage

Der bisherige georgische Verteidigungsminister Davit Sicharulidse ist am 27.08.09 aus seinem Amt entlassen worden. Präsident Michail Saakaschwili bestimmte als Nachfolger Batscho Achalaia.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung in Georgien wird mit niedrig, die für die verbleibenden UNOMIG-Angehörigen im ehemaligen Mandatsgebiet UNOMIG mit mittel bewertet.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Observer Mission in Georgia (UNOMIG)

Derzeit sind noch sechs deutsche Sanitätssoldaten in Sokhumi und Zugdidi stationiert. Der Abbau der Mission erfolgt weiter planmäßig, bis zum 30.09.2009 werden alle deutschen Soldaten die Mission beenden und das Land verlassen.

6, Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu derzeit als erheblich eingestuft.


AUCH

VS - NUR FÜR 1)1 N DIENSTGEBR

• 13 -

( ri JSKC) W ^rheltwektorrrt,

Für die laufende Woche i $ t d.e biometrischv R.oi«

orm

kongolesischen Armee in Kinshasa geplant Di** t-L '°° 25 ° Soldatcn der einen deutschen OfTlnc geleitet ,CK , » 'rd be, EUSI C durch

7. Sudan

Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur als erheblich eingestuft.

b.

Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNMIS)

Am 04.09.09 wurden bei Stammesauseinandersetzungen nördlich Malakal in der

Region Oberer Nil bis zu 25 Menschen getötet. Deutsche Soldaten waren nicht betroffen.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in DarfUr (UNAMID)

Der Aufenthaltsort der am 29.08.09 im westlichen Darfur entführten zwei zivilen Mitarbeiter der Mission UNAMID (siehe UdP 36/09) ist nunmehr bekannt. Derzeit laufen die Verhandlungen zu den Modalitäten einer Freilassung.

e. Bedrohungliege

In Djibuti und im Golf von Aden ist die Bedrohung zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ENDURING FREEDOM (OEF) Keine berichtenswerten Ereignisse


VS Nt R FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

der B “" d "“' hr “ der Europ„« h , n Unl „„

B ,k«mprang der Piraterie: Operation EU NAVFOR ATALANTA

Aro 07.09.09 versuchte d.e Fregatte BRANDENBURG ,m Golf von Aden Piraterie verdachüges Skiff mit fünf bewaffneten Insassen tu stoppen. Die ZZ wollten s.ch der Überprüfung entziehen und reagierten nicht auf w.cdcrhoHc Wamhinweise und Warnschüsse Durch die Fregatte BRANDENBURG wurde be,m Force Commander EU NAVFOR ATALANTA dte Erlaubnis zum Anwenden von „nicht-manevricmnflUng machendem Beschuss“ gemlß der Einsatzregeln beantragt. Diese Regeln sehen vor. Teile des Skiffs zu beschldigen. ohne die Seetüchtigkeit und die Manövrierfähigkeit dabei zu beeinträchtigen. Nach der Schussabgabe auf den vorderen Teil des Bootskörpers, in dem keine Piratericverdlchtigen sichtbar waren, stoppte das Skiff und die Insassen warfen Waffen und eine Enterleiter über Bord Im Rahmen der Schussabgabc wurde ein Insasse des Skiffs schwer verletzt und verstarb trotz unmittelbarer medizinischer Hilfeleistung. Die Piraterieverdächtigen und das Skiff selbst wurden an Bord der Fregatte BRANDENBURG überprüft. Zur Entscheidung über ein mögliches deutsches Strafverfolgungsmteressc wurde am

08.09.09 das Ressorttibergreifende Entscheidungsgremium (RÜEG) cinbcrufen. Das Gremium hat dabei festgestellt, dass zwar gegen die vier in Gewahrsam genommenen Personen, die sich noch an Bord der Fregatte BRANDENBURG befinden, ein hinreichender Piraterieverdacht bestand und besteht. Dennoch wird die Bundesregierung wegen dieses Vorfalls keine Strafanzeige erstatten, da kein«.

Rprhtcpüter mit hinreichendem deutschen Bezug geschädigt wurden.

Itraße von Gibraltar / östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

Beteiligung der Bundeswehr »n Operationen gegen den Internationalen

ba

_________ i «rrvVTn /AiF\

Operation ACTIVE

Terronsmusi upw«»«-*------

In der Zeit vom 03.09.09 bis 06.09.09 war die Fregatte KARLSRUHE wahren t es

Mittclmeertransits

Operation ACTIVE ENDEAVOUR.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAU CH

H^l roh ungslage

Dl * BldrobUng im L - i Und im SUd " «* —, * mme , luf$M Ares of Maritime Operation« (AMO) «1s medng emgcMuft

(i) unifil

Keine berichtenswerten Ereigni

1SSC

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL Keine berichtenswerten Ereignisse

European

rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO) Internationale Polizeitruppe

Ordnung

Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK

deutsche Kontingent umfasst 1 Beamten.

Experten

Deutsche


ISAF

KFOR

EUFOR

HoA*

VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Rr -16-

»«porteinsätze und Ubenvachunfl xfl

* Hom von Afrika: OEF   ATALANTA

UNIFIL OAE

Lufttransporte


VS NUR FÜR DEN D1ENSTGFBRAU( H

tschcn

KFOR EUFOR 7 ! UNMIS

AMIIP IftlOMK

IWWI >|il

l.v ne»

1S.4J4

(2M2)

<!*»>

1.237 _70

4.151 2.43 2.021 1.07

Zivilbedienst.

4.231 2.008


VS - NUR FL R DEN DIENSTGEBRAUCH

- 18 -

vnirortrr der Verteidigung hat den zeitlich 14 07 no Einsatz eines deutschen Offiziers in Twin y )ICTd »»r IW OfW , m Sub ™*dbch» II. Air Assault Brigade

*“*«* Febnw 2010 mcW khen rtovmz im Einsatz ist

Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich 30.07.09 04.11 09 befristeten Einsatz eines deutschen Offiziers im Süden Afghanistans genehmigt AU Angehöriger des Allied Air Component Command Headquarters (AACC HQ)

Ramstein ist der deutsche Offizier für einen Dienstposten im Regional Air Operation« Coordination Center South (RAOCC-S) in Kandahar für den Zeitraum vom 30.07.09 bis 04.11.09 vorgesehen.

Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich 07.08.09 Nov. 2009 befristeten Einsatz von 18 deutschen Femmeldesoldaten des Fcmmeldebataillons 284, Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 19-

RC WEST (Italien)

(Frankreich)

Definitionen der Bedrohungsstufen

Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten» werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Strcitkräfte und/oder verbündete Strcitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende Angriffe vor.

MITTEL . Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht deutsche Strcitkräfte und/oder verbündete Strcitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin. ERHEBLICH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen

liegen nicht vor.

HOCH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten

Zeitraum zu erwarten.