﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundesministerium der Verteidigung
Einsatzführungsstab

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Unterrichtung des Parlamentes 33/09 über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 11. August 2009, 10:00 Uhr


'''1. Afghanistan'''

'''a. Politische Lage'''

Bis zum 15.08.09 sollen alle Wahllokale räumlich festgelegt und bis zum 20.08.09
eingerichtet sein. Insgesamt sind maximal 7.000 Wahllokale für Afghanistan, davon
rund 2.000 Wahllokale im deutschen Zuständigkeitsbereich im Norden des Landes,
geplant. Die Absicherung dieser Wahllokale liegt in der Verantwortung der
Afghan National Police (ANP), die im Bedarfsfall durch die Afghan National Army (ANA)
unterstützt wird. Darüber hinaus unterstützt auch ISAF.

Es werden insgesamt 425 internationale Wahlbeobachter und zusätzlich rund 7.600
unabhängige Wahlbeobachter der "Free & Fair Election Foundation of Afghanistan"
(FEFA) erwartet. Im Bereich des Regional Command North wird mit 67
internationalen Wahlbeobachtern gerechnet.


'''b. Bedrohungslage'''

(Grafik)

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich. In Nordafghanistan liegt sie
zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.


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Im übrigen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command Capital: insgesamt mittel,
Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel,
Regional Command West: insgesamt mittel,
Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,
Regional Command South: insgesamt hoch.

Im Zeitraum vom 03.08.09 bis 09.08.09 registrierte ISAF landesweit 407 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 258 Schusswechsel und Gefechte, 81 Sprengstoffanschläge - darunter ein Selbstmordattentat in der Provinz Zabol - sowie 65-mal indirekten Beschuss (Mörser und Raketen) und drei sonstige Vorfälle.

Sieben Vorfälle ereigneten sich im RC North, drei im RC Capital, elf im RC West. 231 im RC South und 155 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen 13 ISAF-Soldaten gefallen 1 ; weitere 85 ISAF-Soldaten wurden verwundet.


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Am frühen Morgen des 05.08.09 beschossen Kämpfer der Opposing Militant Force*

(OMI ) eine Patrouille der ANA mit Handfeuerwaffen und Panzerabwehrhand*affen (Rocket Propelled Grenade f RPG). Bei dem Vorfall, der sich in der Provinz Kandahar im Distrikt Arghandhab ereignete, wurden sechs Angreifer getötet und weitere zehn verwundet Ein Angreifer wurde festgenommen.

lefereatioeal Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage

Am 05.0S.09 klärte eine ISAF-Patrouille im Distrikt Bakwa der Provinz Farah OMF auf. die behelfsmäßige Sprengsätze (lmprovised Explosive Device / IED) platzierten. Die Patrouille eröffnete das Feuer und tötete einen der OMF; ein weiterer wurde verletzt. Die Soldaten sperrten die Fundstelle eines IED ab. als ein zweites IED explodierte. Dabei ist ein amerikanischer Soldat gefallen; zwei weitere amerikanische Soldaten wurden verwundet.

Im Distrikt Nad Ali (Provinz Helmand) wurde eine gemeinsame Patrouille afghanischer Polizisten und ISAF-Soldaten am 06.08.09 mit einem IF.D angegriffen. Durch die Explosion wurden fünf Angehörige der ANP getötet und zwei weitere \erletzt

Am 06.08.09 wurde eine Patrouille der ANA, die von Soldaten eines kanadischen Operational Mentor and Liaison Team (OMLT) begleitet wurde, mit einem behelfsmäßigen Sprengsatz angegriffen. Bei dem Anschlag, der sich in der Provinz Kandahar im Distrikt Daman ereignete, ist ein ANA-Soldat gefallen; v icr kanadische Soldaten wurden schwer verwundet.

Bei einem IED-Anschlag mit anschließendem Handfeuerwaffenbeschuss sind am 06.08.09 im Distrikt Nahri Sarraj der Provinz Helmand drei britische Soldaten gefallen, f.in weiterer britischer Soldat wurde verwundet.

Am 06.08.09 sind vier amerikanische Soldaten in der Provinz Farah gefallen, als ihre Patrouille im Distrikt Bakwa mit einem IED angegriffen wurde. Ein weiterer amerikanischer Soldat wurde dabei verwundet.


Am Vormittag des 08.08.09 wurde in der Provinz Helmand im Distrikt Nahri Sarraj eine ANA-Patrouille. die von einem amerikanischen OMLT begleitet wurde, mit einem IED angegriffen. In Folge der Explosion sind drei afghanische Soldaten gefallen; ein amerikanischer Soldat wurde verwundet. Am frühen Nachmittag irrifpfSf sich unweit dee ersten Anschlagsortes ein zweiter 1EDAnsthlag. Dabei ist ein britischer Soldat gefallen; zwei weitere britische Soldaten wurden verwundet.

Im Distrikt Ajristan der Provinz Ghazni beschossen bis zu 20 Kimpfer der OMI am 10.08.09 eine gemeinsame Patrouille afghanischer Soldaten und Polizisten sowie ISAF-Soldaten. In dem Feuergefechl sind zwei ANA-Soldaten. vier Polizisten und ein polnischer Soldat gefallen 4 . Darüber hinaus wurden weitere sed* ANA- und zehn ANP-Angehörige sowie vier polnische Soldaten verwundet. Zwölf Angreifer wurden getötet und vier weitere festgenommen.


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<2> Command (RC) Capital Z T«ik D-ttcb« Ei...uko=,, n ,.„,

(ElesKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(3) Regional < ommand (RC) North / Deutsches Einsatzkoetingent (EinsKtgt)

Der Schwerpunkt des deutschen EinsKtgt ISAF liegt auf der Vorbereitung der Absicherung der am 20.08.09 anstehenden Präsiden tschafts- und Provtrarauwahlen

Als Folgemaßnahme nach der Einweisung und Vorübung zur Wahlabsicherung vom 28.07.09 (siehe UdP 32/09) werden der Kommandierende General des 209. ANA Korps sowie Schlüsselpersonal der afghanischen Sicherheitskrifte (Afghan National Security Forccs / ANSF) im Zeitraum vom 09.08.09 bis 13.08.09 in den regionalen Koordinierungszentren (Operations Coordinations Centers-Provincial / OCC-P) in das Konzept ftir den Einsatz der Sicherheitskrifte zur Absicherung der Wahl eingewiesen.

Am späten Vormittag des 07.08.09, um 11:53 Uhr afghanischer Ortszeit, wurden Kräfte der deutschen Quick Reaction Force (QRF) rund vier Kilometer nordwestlich von Kunduz von einer unbekannten Anzahl OMF mit Handwaffen beschössen. Die deutschen Soldaten erwiderten das Feuer, woraufhin die Angreifer auswichen. Um 12:27 Uhr meldeten die deutschen Kräfte ein erneutes Feuergefecht mit OMF. Das Provincial Reconstruction Team (PRT) Kunduz setzte zur Unterstützung den Schützenpanzerzug der QRF in Marsch. Einheiten der ANP unterstützten ebenfalls. Die angeforderte Luftnahunterstützung war fSgen 12:55 Uta* vor Ort, wurde jedoch nicht eingesetzt. Alle deutschen Kräfte kehrten bis 14:35 Uhr in das PRT Kunduz zurück.

Bei dem Vorfall wurde ein deutscher Soldat verwundet der unmittelbar durch den vor Ort befindlichen Beweglichen Arzttrupp (BAT) medizinisch erstversorgt wurde. Nach der Rückkehr in das PRT Kunduz wurde der Soldat im

I insat/la/arett weiter versorgt. Am 08.08.09 wurde er zur weiteren medizinischen Behandlung nach Deutschland geflogen und in das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz gebracht.


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Ein Zug des PRT Kunduz wurde am 09.08.09 gegen 04:30 Uhr afghanischer Ortszeit rund drei Kilometer südwestlich von Kunduz mit Handfeuerwaffen und PanzerabwchrhandwafTen beschossen. Der Zug erwiderte das Feuer. Kurze Zeit später wurden die deutschen Soldaten erneut beschossen. Es wurde niemand

verwundet. Einige Fahrzeuge wurden leicht beschädigt.

Am 10.08.09 kam es im Distrikt Kund uz drei Kilometer nordwestlich des Feldlagers des PRT Kund uz zu einem fahrzeuggestützten IED-Anschlag (Vehicle Borne Improvised Explosive Device / VBIED) gegen ein belgisches OMLT. Verwundet wurde niemand. Durch die Explosion wurden zwei Fahrzeuge beschädigt.

»

Kämpfer der OMF beschossen am 10.08.09 gegen 15:30 Uhr afghanischer Ortszeit eine deutsche Patrouille des PRT Kunduz mit Handfeuerwaffen und Panzerabwchrhandwaffen. Es kam weder zu Personen- noch zu Sachschäden auf deutscher Seite.

Der Vorfall ereignete sich rund 14 Kilometer südwestlich des Flugplatzes Kunduz. Über die Anzahl der Angreifer liegen keine Informationen vor.


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5. Georgien

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung in Georgien wird mit niedrig, die für die verbleibenden UNOMIG-Angehörigen im ehemaligen Mandatsgebiet UNOMIG mit mittel bewertet.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Observer Mission in Georgia (UNOMIG)

Der Abbau der Mission verläuft planmäßig. Derzeit wird ein Antrag des Department of Peacekeeping Operations (DPKO) der Vereinten Nationen geprüft, die verbliebenen sechs deutschen Sanitätssoldaten über den 30.09.09 hinaus bis zur endgültigen Abwicklung der Mission im Missionsgebiet zu belassen.

6. Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu derzeit als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC)

Ein deutscher Soldat wird durch EUSEC im August 2009 zeitweise außerhalb der kongolesischen Hauptstadt Kinshasa in den Provinzen Maniema und Equateur eingesetzt. Die dazu erforderlichen nationalen Genehmigungen liegen vor.

7. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan derzeit 
als erheblich eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNMIS)

Die am 02.08.09 und 03.08.09 durch Medien gemeldeten mehr als 160 Toten im Südsudan, welche erneuten Stammesfehden zwischen den Lou Nuer und den Murle zum Opfer gefallen sei sollen, konnten durch UNMIS bislang noch nicht bestätigt werden, Die Überprüfung dauert an.

Die Operation, die seit dem Schiedsspruch des Permanent Court of Arbitration (siehe UdP 29/09 und UdP 31/09) in der Region Abyei durchgeführt wird, verläuft weiter planmäßig. UNMIS verbleibt damit nach wie vor mit hoher Präsenz im Raum; es sind keine Ausschreitungen festzustellen.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Am 03.08.09 wurden in einem Flüchtlingskamp im Norden von EL Fasher ein mutmaßlicher Führer des Camps sowie dessen Frau ermordet. Die Größe des Camps wird mit 90.000 Flüchtlingen geschätzt. UNAMID schenkt dem Zwischenfall besondere Aufmerksamkeit, da durch diese Morde die Gefahr besteht, dass hier in der Nähe des HQ UNAMID Kämpfe aufflammen. Deutsche Soldaten sind zurzeit nicht betroffen.

Am 06.08.09 wurde ein südkoreanischer Offizier in seinem Haus in El Fasher im Schlaf von vier unbekannten Tätern überwältigt. Nachdem der bei UNAMID eingesetzte Militärbeobachter an Händen und Füssen gefesselt wurde, kam es zu einer Scheinhinrichtung. Mit verschiedenen Verletzungen befindet sich der Soldat derzeit im Hospital in EL Fasher.

8. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Djibuti und im Golf von Aden ist die Bedrohung zurzeit als niedrig eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ENDURING FREEDOM (OEF)

Keine berichtenswerten Ereignisse

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekäpfung der Piraterie: Operation EU NAVFOR ATALANTA

Die Fregatte BRANDENBURG hat die Begleitung des am 03.08.09 freigelassenen deutsche Containerschiffs HANSA STAVANGER mit dem Einlaufen in den Hafen der kenianischen Hauptstadt Mombasa am 08.08.09 beendet (siehe UdP 32/09).

Die Fregatte BRANDENBURG begleitete - nach Durchführung eines Hafenaufenthaltes vom 08.08.09 bis 10.08.09 in Mombasa - Schiffe des World Food Program von Mombasa nach Mogadischu (Somalia).

Die Fregatte RHEINLAND-PFALZ hat am 09.08.09 ihre Aufgaben im Rahmen der Operation EU NAVFOR ATALANTA an die Fregatte BREMEN übbergeben. Die Fregatte RHEINLAND-PFALZ befindet sich nunmehr auf dem Rückmarsch in den deutschen Heimatstützpunkt Wilhelmshaven.

9. Straße von Gibraltar /östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Keine berichtenswerten Ereignisse

10. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.


Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und ecntsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law raission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

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• davon PRT Kunduz: 650 Soldaten, F Soldaten, FSB Mazar-e Sharif: 2.59: Kabul: 341 Soldaten, AWACS: 1 ui 105 Soldaten. Zusätzlich befindet Afghanistan.

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung < Verwundetentransport (STRATA1RMEDEVAC)" bereit gehaltenen den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUS Kongo; Stärke: 3) sind insgesamt 7.226 Soldaten d<

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(geplant)

Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich 1 14.07.09 befristeten Einsatz eines deutschen Offiziers in Tarinl Kowt (Oruzgan) genehmigt. Der Offizier ist im Stab 1 der niederländischen 11. Air Assault Brigade 1 eingesetzt, die bis voraussichtlich Februar 2010 in der 1 südafghanischen Provinz im Einsatz ist. •

Tann Kowt (Oruzgan)

Kandahar Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich I 30.07.09 (Kandahar) befristeten Einsatz eines deutschen Offiziers im Süden

Afghanistans genehmigt. Als Angehöriger des Allied Air Componcnt Command Headquarters (AACC HQ)

Ram stein ist der deutsche Offizier ftir einen Dienstposten im Regional Air Operations Coordination Center South (RAOCC-S) in Kandahar für den Zeitraum vom 30.07.09 bis 04.11.09 vorgesehen. |

Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich 07.08.09 befristeten Einsatz von 18 deutschen Femmeldesoldaten des Femmeldebataillons 284, Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram genehmigt.

Bagram


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rohunizsstufen

national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden

\ m staa: Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Strcitkräfte anzugreifen. Obwohl diel gnmddtatidic Möglichkeit besteht liegen keine konkreten Anzeichen ftir bevorstehende! Angriffe vor.

MmiL: Ein SlMt Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht. dMtodfc Streitkrifte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin. ttRHF-BIJCH : Ein StMt Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Strcitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen liegen nicht vor.

HOCH : Ein Staat Organisa tion oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Strcitkräfte und oder verbündete Strcitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spe/i: vierte AngnMviclc in definierten AngrifTsräumcn sind in einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.