﻿Unterrichtung des Parlamentes

27/09

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 1. Juli 2009. 10:00 Uhr


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

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1. Afghanistan

a. Bedrohungslage

(Grafik)

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich<sup>1</sup>. In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig bis erheblich.

Im übrigen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt erheblich

Regional Command West: insgesamt mittel,

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,

Regional Command South: insgesamt hoch.


Im Zeitraum vom 22.06.09 bis 28.06.09 registrierte ISAF landesweit 404 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 255 Schusswechsel und Gefechte, 90 Sprengstoffanschläge - darunter drei Selbstmordattentate in den

<sup>1</sup> Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Provinzen Herat<sup>2</sup>, Khowst und Nangarhar - sowie 54-mal indirekten Beschuss (Mörser und Raketen) und fünf sonstige Vorfälle.

Acht Vorfälle ereigneten sich im RC North, zwei im RC Capital, 25 im RC West, 257 im RC South und 112 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen vier ISAF-Soldaten gefallen; weitere 46 ISAF-Soldaten wurden verwundet.

(Grafik)

Am 24.06.09 kam es im Distrikt Maywand der Provinz Kandahar zur Explosion eines behelfsmäßigen Sprengsatzes (Improvised Explosive Device / IED). Dabei wurden sieben Zivilpersonen getötet und vier weitere verletzt.

Im DistriktLashkar Gah der Provinz Helmand griffen Opposing Militant Forces (OMF) am 27.06.09 einen Kontrollposten der Afghan National Police (ANP) an. Dabei wurden sieben afghanische Polizisten getötet.

<sup>1</sup>Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2 

<sup>2</sup> Über den Vorfall am 23.06.09 in der Provinz Kunduz, bei dem drei deutsche Soldaten gefallen sind, wurde bereits in der Udp 26/09 berichtet.


VS-NUR Fd* DIN 1)11 NS IUI IIKAUt H

• 4.

Am vi9 »sexie in der Pnn Iru Farah de» Verwaltungszentrum de# Distriktes Rod w» l nhekannien angcgritTcn. In dem anschl leitenden l euerkampf kamen «echt Awp ki Vy der Atgban National Security I iwee« (ANSI) um« l eben.

he Dbarita Bafhlam Jedid der ProvIn* Haghlan kam et am 2V.0A.04 zu einem Fcwnxheeht r>\ «xvhcn der at>:liam>chcn Poli/cl und nmd 10 KHmpfern der OMP.

Ddbes naeUee />vei Angehörige der ANP getötet und zwei weitere verletzt. Hl» zu sechs Angre ife r sollen ums Leben gekommen sein.

Isurntiml Se c urity Assistance Force (ISAF)

<1) MÄHrewhe Lage

Am 24 OmN hat COM ISAF, Oeneral Stanley A. McChrystal, eine Tactkal Direvtive erlassen, die als strategischen Schwerpunkt den Frhalt der l nteraüt/unc von ISAF durch die albanische Bevölkerung unterstreicht. Das Dokument beinhaltet unter anderem Vorgaben zur Kontrolle von WatYencinsJt/cn (insbesondere I ultnahunterstUt/ung), zur Zusammenarbeit mit a?vharix het> Sic herbe itskrälten, /u I insitzen in besiedelten Gebieten sowie zum Lmgang mit Vorfällen bei Verlusten oder Schäden in der Zivilbevölkerung. COM ISAF betont die Vermeidung ziviler Opfer all Voraussetzung für den weiteren Aufbau von Vertrauen der afghanischen Bevölkerung.

Am 24.06.09 wurde eine gemeinsame Patrouille afghanischer Soldaten (Afghan National Army ANA) und ISAF-Soldaten im Distrikt Murghab der Provinz Badghis von Kämpfern der OMI mit Handfeuerwaffen beschossen. In dem anschließenden Feuer ge fee ht sind zwei afghanische Soldaten gefallen. Zwei weitere afghanische und zwei italienische Soldaten wurden verwundet. Bis zu 14 Angreifer wurden getötet und acht weitere verletzt.

In der Pan in/ Paktika wurde im Distrikt Juni Khcl am 24.06.09 ein ziviler I astkni ft wagen, der hinter einer ISA! -Patrouille fuhr, von der I xplosion eines H D erfasst Die ISAF-Soldaten begannen unmittelbar danach mit der Suchc nach weiteren Sprengsätzen. Dabei löste ein amerikanischer Soldat ein zweites IED aus und ist in Folge der Detonation gefallen.


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Am 29.06.09 ist ein amerikanischer Soldat im Distrikt Maydan Shahr (Provinz Vardak) gefallen, als eine ISAF-Patrouille mit einem IED angegriffen wurde.

Zwei weitere amerikanische Soldaten wurden verwundet 1 .

(2) Regional Command (RC) Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(3) Regional Command (RC) North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Das deutsche Einsatzkontingent ist in der Phase des Hauptkontingentwechscls. Schwerpunkt des Kommandeurs RC North bleibt weiterhin die Region um Kunduz und das Sicherstellen der Bewegungsfreiheit von ISAF im gesamten Verantwortungsbereich. Die PRT Kunduz und Feyzabad führen Routineoperationen durch.

Die Operation TUFAN in der Operations Box Ghormach wird von Kräften der ANSF mit Unterstützung norwegischer Kräfte des PRT Meymaneh weiter durchgeftlhrt. Die gute Zusammenarbeit der eigenen Kräfte mit der ANA und ANP waren Grundlage für den bisherigen Erfolg der Operation. Der zeitweise Einsatz deutscher Kräfte in der Operation TUFAN (siehe UdP 25/09 und 26/09)

ist beendet.

Die Leichname der drei deutschen Soldaten, die am 23.06.09 in der Provinz Kunduz gefallen sind (siehe UdP 26/09), wurden am 28.06.09 nach Deutschland

überführt.

Die zentrale Irauerfeier im Beisein des Bundesministers der Verteidigung und des Generalinspekteurs der Bundeswehr fand am 02.07.09 in Bad Salzungen

(Thüringen) statt.

1

Dieser Vorfall zählt nicht zu den in Abschnitt La genannten Sicherheitsvorfällen, da er außerhalb des dort

zugrunde liegenden Berichtszeitraumes liegt. fl


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(4) Kurzfristige UnterstStzungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es zwei Unterstützungsflüge außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 696.

Alle weiteren kurzfristigen Unlerstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

Kosovo

a. Politische Lage

Die nationalen und internationalen Richter des kosovarischen Verfassungsgerichtes haben am 26.06.09 in einer feierlichen Zeremonie im Präsidentenbüro ihren Amtseid abgelegt. Damit wurde eine der für die Konsolidierung des Staatsaufbaus wichtigen und im Athisaari-Plan vorgesehenen Institutionen in ihr Amt eingesetzt.

Knapp anderthalb Jahre nach seiner Unabhängigkeit ist die Republik Kosovo als 186. Mitglied in den Internationalen Währungsfonds und die Weltbank aufgenommen worden. Präsident Katmir Sejdiu und Regierungschef Hashim Thaci besiegelten die Mitgliedschaft in den beiden multilateralen Organisationen am 29.06.09 in der amerikanischen Hauptstadt Washington mit ihren Unterschriften.


VS Nt'R FÜR Dt N DIENSTGEBRAUCH

• 7.

b. Ikslrtihungilagr In Koeovo

Die lledn>hung ist zurzeit inegesamt als niedrig, tUr den Norden Kosovos jedoch als mittel elngestuft.

•» Beteiligung der Bundeswehr «n der Kosovo Force (KFOR)

(I) KFOR

Der Schwerpunkt der OpcrationsfUhrung KFOR liegt unverändert im Norden Kosovo» KFOR untersttit/t Kosovo Police, KULEX sowie UNMIK durch das Gewährleiste* eines sicheren Umfeldes.

I>iv gegen die Zollmaßnahmen von EUl.EX gerichteten Demonstrationen von Kosovo-Serben (Straßensperren entlang der Zufahrtswegc zu den beiden < iren/tihergingen l und 31 nach Serbien) wurden am 30.06.09 eingestellt. Eine sporadische Wiederaufnahme der Demonstrationen kann nicht ausgeschlossen werden.

(2) Multinational Task Force (MNTF) South / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse


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• 8 •

5. Georgien

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung entlang der südossetischen und sbchasisehen Verwaltungsgrenzcn sowie in den von Georgien abtrünnigen Gebieten Südossetien und Abchasien ist mittel. Die Bcdrohungslage im übrigen Georgien wird mit niedrig bewertet.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Natioas Observer Mission in Georgia (UNOMIG)

Die Mission UNOMIG befindet sich nach Beendigung des VN-Mandates seit dem 16.06.09 in der Abwicklung (siehe UdP 25/09 und 26/09). Die internationalen Militärbeobachtcr sollen spätestens bis zum 15.07.09 abziehen. Die nationale Planung sicht derzeit den Abzug der drei deutschen Militärbeobachter bis zum

06.07.09 vor.

Zeitlinicn für die Rückführung der deutschen sanitätsdienstlichen Komponente liegen noch nicht vor. Da die Sanitätsunterstützung auch während der Abwicklung der Mission erhalten bleiben soll, ist für diese Kräfte von einem späteren Abzugstermin auszugehen.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Mission der Organisation (Br Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Georgien

Im Zusammenhang mit der Beendigung der OSZE-Mission zum 30.06.09 (siehe UdP 21/09) hat der deutsche Militärbeobachter am 27.06.09 das Einsatzland verlassen.

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, in Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu

derzeit als erheblich eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC)

Keine berichtenswerten Ereignisse


7. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan derzeit als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNM1S) Keine berichtenswerten Ereignisse

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse


8. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Djibuti und im Golf von Aden ist die Bedrohung zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ENDURING FREEDOM (OEF)

Keine berichtenswerten Ereignisse


VS. NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

• 10*

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union *nr Bekimphing der Piraterie: Operation Kll NAVFOR ATALANTA l>cr am 04.04.09 gekaperte deutsche Contalnerfrachter HANSA STAVANGER und dessen Besatzung (siehe UdP 15/09 - 26/09) befinden lieh weiterhin in der Gewalt von Piraten innerhalb der somalischen Hoheitsgewisser.

Auch der am 05.05.09 gekaperte, unter der Flagge von Antigua und Barbuda fahrende Frachter Vll VORIA einer deutschen Reederei und dessen Besatzung (siehe UdP 19/09 2h/09) werden unverlndert von Piraten in somalischen Hoheitsgewissem festgehalten.

Am 29.06.09 wurde die I regatte BRANDE NBURG der Operation EU NAVFOR ATALANIA unterstellt. Der Einsatz der Fregatte im Rahmen der Pirateriebekämpfung ist bis Ende September dieses Jahres geplant.

d. Personalaustausch der deutschen Marine mit der britischen Royal Navy

Der ständige maritime I insatzverband der NATO (Standing NATO Maritime Group 2 / SN MG 2) ist derzeit im Rahmen der NATO Anti-Piraterie-Operation AL LIED PROTECTOR am Hom von Afrika eingesetzt. Ein deutscher Marineoffizier ist im Rahmen eines Austauschprogramms seit dem 29.06.09 ftlr die Dauer von einem Jahr auf der britischen HMS CORNWALL als Angehöriger des Stabes der SN MG 2 eingesetzt.

Der Offizier ist in seiner Funktion nicht in Anti-Piraterieaufgaben eingebunden.

Straße von Gibraltar / östliche? MittglmM

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Keine berichtenswerten Ereignisse


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- II .

10. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Leb«non (UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Ende Mai 2009 wurde Deutschland von den Vereinten Nationen gebeten, ab dem 01.09.09 erneut fllr sechs Monate die Führung der MTF UNIFIL zu übernehmen. Mittlerweile hat das Auswärtige Amt die ständige Vertretung bei den VN angew iesen, die Führungsübcmahmc anzuzeigen, mit Blick auf das im Dezember dieses Jahres zu erneuernde Mandat und auf den Erhalt der Reaktionsfähigkeit für Optionen bei anderen maritimen Verpflichtungen jedoch lediglich für einen Zeitraum von drei Monaten bis zum 30.11.09.

Deutschland beabsichtigt, den derzeitigen Beitrag - zwei Schnellboote und den vor allem Ausbildungshilfe leistenden Tender - weiterhin durchhaltefähig für die MTF zur Verfügung zu stellen.

Die MTF UNIFIL hat bislang insgesamt 25.109 (Stand 26.06.09) Abfragen getätigt


Vs - NUR FL R den DIENSTGEBRAUCH

....................................

Verriete Nationen (VN)

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* miesi0 1 ** K «o>o (EULEX KOSOVO) letereetioeelr Polizeüreppe

. [ . * rici$t ung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten tionalen Pol./eitmppc im Rahmen der UNMIK gehören 22 Polizisten an. Das deutsche Kontingent umfasst einen Beamten.

gehören - neben anderen

gegenwärtig

im Berichtszeitrau

ISAF

KFOR

EUFOR

UNIFIL

OAE

HoA* 1 UNAMlti

Lufttransporte \nxabl Höge

34

5

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Horn von Afrika: OEF   ATALANTA


1

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- 13-

Ges.

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bisherige maximale Stärke

Island

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10.434

( 2002 )

ISAF*

22.12.01

KFOR

1106.9*

EUFOR 7

02.12.04

UNMIS

22.04 05

UNAMID

15.11.07

UNOMIG

0102.94»

UNIFIL

20.09.06

atal. 1

19.1206

OEF

16.11.01

16.10.0S

2S.05.09

30.11.06

17.09.08

15.11.67

06.06.07 1

17.09 66

19.1106

16.11.66

13.1109

11.06.10 2

21.11.69 4

15.06.09

31.07.09

15.0609 4

15.12.09

15.1269

15.12.09l

4.500

A f AA

3.500

2.400

75/50

250

26

1.266

1.400

666

4.500

(200$)

1.500

(1*99)

3.000

(2004)

75/50

(2005)

250

20

(2007)

1406

(2066)

1 1.466 (2666)

1 3.900 1 (2661)

3.899

(2009)

6,440

(1*99)

1.139

(2005)

43

(2006)

3

(2609)

17

(2004)

1.231

(2006)

1 994 (2669)

1715

(2662)

4 1 Wir »trat bis za 500 6

rbeaVerwaadeleatrsaspert (STRATAIRMF.DEVAO

liP

1 .114 635

ffiziere Unteroffiziere Mannschaften

1.17 4.06 1.923

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17

31

3 11 7:

Zivilbedienst. ***

1

7.18«

4

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5 1241

2.01

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1

11

33:

1

142

148

1

281

461

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93

466j

Eiewt* bfwiflwhr Streit krifte im SfiM de» PartaiasftsbfteiligaBMaesftzci. iir KaMaettsbmbl»»..

E*de .weiterer 12 Moaate" - W eaa eiae der fraktioeea es wflascfct. wird die Baadesregieraag dee Deatscbea Bandestag i£ AMaaf weiterer 12 Moaale eraeat koattitadv aut der VerliageniBg des Li ata tan befassea.

Eede „weiterer 12 Moaate" • Die Baadesregieraag sichert dem Deatschea Baadestag n. aath AMaaf \oa jrweil«

12 Moaalca dea Baadestag eraeat koastitatrv za befass« r. falls dies der W aasch ei wer h raktion Ist ' *** u —-*“1 - Die Fartsetzaag der Beebacbtermissiee erfolgt seit IW oht aeaea Kabiaettsbeschlwa.

Uehrdieavleisteade * ORF-BaUillea ’ inkl. NATO IIQ Sarejeso 8 El NAVFOR ATALANTA

davon PRT Kunduz: 700 Soldaten, PRT Feyzabad: 432 Soldaten, PAT Taloqan: 35 Soldaten. FSB Mazar-e Sharif: 2.312 Soldaten (inkl. 172 Soldaten des RC North), Kabul: 242 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 109 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan.

Besonderheit: zzt. Kontingentwechsel I

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Vervs undetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC (Demokratische Republik Kongo; Stärke: 3) sind insgesamt 7.233 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei

• •

Auslandseinsätzen eingesetzt.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

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'''<u>Anlage 1</u>'''

'''<u>Kurfristige Unterstützungsleistungen ISAF</u>'''

''(Grafik)''


UdP

gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten

Einsatzort

Einsatzzweck: zurzeit keine Unterstützungsleistungen ISAF

Einsatzbeginn

Einsatzende (geplant)

Bemerkungen


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Anlage 2

1 BADAKHSHAN

2 TAKHAU

3 KUNDUZ

4 BALKH

5 JOWZJAN 

6 FARYAB

7 Badghis

8 Herat

9 Farah

10 Ghowr

11 Sar-e pol

12 Samangan

13 Baghlan

14 PANJSHIR

15 PARVAN

16 KAPISA

17 NURESTAN 

18 LAGHMAN 

19 KONAR 

20 NANQARHAR

21 KHOWST

22 PAKT1A

23 LOWGAR

24 KABUL

25 BAMIAN

26 ORUZGAN

27 HELMAND 

28 NIMRUZ

29 KANDAHAR 

30 ZABOL

31 GHAZNI

32 VARDAK

33 PAKT1KA

34 DAYKONDI

RC CAPITAL (Frankreich)

Definitionen der Bedrohungsstufen

Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden

nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die

deutsche Strcitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die

grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende

Angriffe vor.

MITTEL: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Strcitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin. ERHEBLICH: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

HOCH: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.