﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundeemmeterium der Verteidigung

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Unterrichtung des Parlamentes

26/09

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 24. Juni 2009,10:00 Uhr


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1. Afghanistan

a. Politische Lage

Das International Police Coordination Board (IPCB) billigte am 07.06.09 den vom afghanischen Innenminister Atmar geforderten kurzfristigen Aufwuchs der afghanischen Polizei um bis zu 10.000 Stellen zur Absicherung der Wahlen am 20.08.09. Die durch das Joint Coordination and Monitoring Board (JCMB) am

19.04.09 gebilligte kurzfristige Verstärkung der Polizei in Kabul um 4.800 Stellen befindet sich bereits in der Umsetzung. Nachdem die Finanzierung gesichert war, wurde am 14.06.09 der Aufwuchs der Polizei auch durch den Law and Order Trust Fund Afghanistan (LOTFA) gebilligt. Nach konkreten Geberzusagen in Höhe von 24,7 Millionen US-Dollar (Kanada 10 Millionen, Japan 7,7 Millionen, Großbritannien 3 Millionen, Norwegen 2 Millionen und Dänemark 2 Millionen) übernahmen die Vereinigten Staaten von Amerika die Differenz zu den erforderlichen 35 (für ein Jahr) bis 41 Millionen US-Dollar (bis Ende 2010) zusätzlich zu den geschätzten rund 220 Millionen US-Dollar für Ausbildung und Ausrüstung. Damit ist der Stellenplan der Afghan National Police (ANP) von bisher

82.000 auf insgesamt 96.800 angewachsen.

Über den weiteren Aufwuchs - Innenminister Atmar nannte eine Zielgröße von 160.000 - wird voraussichtlich nach den Wahlen entschieden werden. Entsprechende Studien sollen Ende Juni 2009 vorliegen. Die neuen Polizisten sollen in 14 Provinzen eingesetzt werden, darunter auch Kunduz und Baghlan mit jeweils 190 Mann.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig bis erheblich.

Im übrigen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt erheblich,

Regional Command West: insgesamt mittel,

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,

Regional Command South: insgesamt hoch.

_______________________________________

Definition der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Im Zeitraum vom 15.06.09 bis 21.06.09 registrierte ISAF landesweit 367 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 243 Schusswechsel und


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Gefechte. 71 Sprengstoffanschläge sowie 47-mal indirekten Beschuss (Mörser und Raketen) und sechs sonstige Vorfälle.

Zehn Vorfälle ereigneten sich im RC North, drei im RC Capital, 17 im RC West, 205 im RC South und 132 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen zehn ISAF-Soldaten gefallen; weitere 60 ISAFSoldaten wurden verwundet 2.

Am 17.06.09 wurde ein Kontrollposten der Afghan National Army (ANA) im Distrikt Lashkar Gah der Provinz Helmand' mit Handfeuerwaffen beschossen. Bei dem Angriff sind zwei afghanische Soldaten gefallen.

Wenig später wurde eine ANA-Patrouille in der Nähe dieses Kontrollpostens mit einem behelfsmäßigen Sprengsatz (Improvised Explosive Device / IED) angriffen. Dabei sind zwei Soldaten der ANA gefallen, ein weiterer wurde verwundet.

Auf einem belebten Platz in der Stadt Khowst (gleichnamige Provinz) explodierte am 22.06.09 ein IED. Als sich die Menschen in Sicherheit bringen wollten, fuhr ein Selbstmordattentäter mit seinem Motorrad in die flüchtende Menge und brachte seinen Sprengsatz zur Explosion. Dabei wurden neben dem Attentäter mindestens neun Menschen getötet und über 40 verletzt.

In den frühen Morgenstunden des 22.06.09 wurden im Distrikt Shorabak (Provinz Kandahar) zwei Kontrollposten der Afghan Border Police (ABP) von Unbekannten angegriffen. Dabei sind zwölf Angehörige der ABP getötet und weitere acht verletzt worden.

Im Distrikt Aqchah der Provinz Jowzjan ereignete sich am 23.06.09 ein IED Anschlag gegen ein Fahrzeug einer Nicht-Regierungsorganisation (Non-Governmental Organisation / NGO). Dabei kamen drei NGO-Mitarbeiter ums Leben.

2

Über den Vorfall am 15 06.09 in der Provinz Helmand, bei dem ein estnischer Soldat gefallen ist, wurde bereits in der UdP 25/09 berichtet.
3

Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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c. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage

Der Militärausschuss der NATO hat vor dem Hintergrund der Beschlüsse des NATO-Verleidigungsmmistertreffens am 12.06 09 SACEUR autorisiert, mit der Verlegung des für den Einsatz bei ISAF vorgesehenen Kräftedispositivs AWACS und der anschließenden Unterstützung ISAF zu beginnen Am 14.06.09 haben erste Kräfte des Verbandes nach Konya in die Türkei verlegt, seit dem 20.06.09 auch zwei AWACS-Maschinen vom Typ E-3A. Die für die Unterstützung von ISAF erforderlichen diplomatischen Freigaben für Überflüge von Georgien, Turkmenistan und Aserbaidschan liegen noch nicht vor. Deutsche Soldaten werden für Einsätze erst nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages eingesetzt. Der NATO AWACS-Verband plant derzeit für die ersten sechs Wochen ein Kontingent ohne DEU Beteiligung aus. Ein deutscher Stabsoffizier ist zurzeit vor Ort an der Einsatzvorbereitung beteiligt.
-
Im Distrikt Nahn Sarraj der Provinz Helmand wurde am 17.06.09 eine ISAF-Patrouille mit einem IED angegriffen. Dabei sind drei dänische Soldaten gefallen, ein weiterer wurde verwundet.

Am 18.06.09 wurden im Distrikt Panjwayi (Provinz Kandahar) bei einem IED-Angriff auf eine ISAF-Patrouille acht kanadische Soldaten verwundet.

In der Provinz Ghazni wurde am 18 06.09 im Distrikt Qarabagh ein ISAF-Konvoi mit einem IED angegfiffen. Dabei wurden drei amerikanische Soldaten schwer verwundet.

Am 19.06.09 wurde eine amerikanische ISAF-Patrouille im Distrikt Kandahar der gleichnamigen Provinz mit einem IED angegriffen. Dabei sind zwei amerikanische Soldaten gefallen; ein weiterer wurde schwer verwundet.

In der Provinz Helmand wurde eine ISAF-Patrouille am 19.06.09 im Distrikt Lashkar Gah von Kämpfern der Opposing Militant Forces (OMF) zunächst mit einem IED angegriffen und anschließend mit Handfeuerwaffen und Panzerabwehrhandwaffen (Rocked Propelled Grenades / RPG) beschossen. Bei


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der I xplosion des IED wurden zwei britische Soldaten verwundet, von denen einer später seinen Verwundungen erlag.

Am 20.06.09 wurde eine gemeinsame Patrouille afghanischer und amerikanischer Soldaten mit RPG beschossen Bei dem Vorfall, der sich im Distrikt Mando Zayi der Provinz Khowst ereignete, wurde ein Patrom Ilenfahrzeug getroffen. Dabei ist ein amerikanischer Soldat gefallen, ein afghanischer Soldat wurde verwundet. Während der anschließenden Verfolgung der ausweichenden Angreifer entwickelte sich ein Feuergefecht, bei dem zwei Angreifer getötet und vier Zivilpersonen verletzt wurden Ein Angreifer konnte durch die afghanische Polizei festgenommen werden.

Bei zwei IED-Anschlägen auf ISAF-Patroutllen in den Distrikten Nahri Sarraj (Provinz Helmand) und Dihrawud (Provinz Oruzgan) wurden am 20.06.09 drei dänische sowie drei niederländische Soldaten verwundet Am 20.06.09 wurde im Distrikt Bagram (Provinz Parvan) die amerikanische Militärbasis Bagram mit ArtillenewafTen angegriffen. Drei der vier Geschosse gingen innerhalb der Basis nieder. Dabei sind zwei amerikanische Soldaten gefallen; vier weitere wurden verwundet. Darüber hinaus wurden zwei Zivilpersonen verletzt.

Im Distrikt Chahar Asyab in der Provinz Kabul wurden am 22.06.09 fitaf italienische Soldaten verwundet, als ihr Fahrzeug während einer Patrouille auf eine Mine fuhr und diese detonierte.

(2) Regional Command (RC) Capital / Feile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse


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•7.

(Provinz Bsdghi, / RC Wett) zeitlich und im Umfon« be»«vt durch dcuticht EinsatzkrÄfte unterstützt (siehe UdP 25/09).

Die allgemeine OperahonsfWmmg des PRT Kunduz mit Maßnahmen zum Schutz des Nahbereiches sowie zur Störung und Unterdrückung der Aktivitäten militanter Gruppen im Raum Kunduz wurde fortgesetzt

Die allgemeine Operationsftihrung des PRT Feyzabad zur Nahbereichssicherung und Raumüberwachung wurde in Form von Nahbereichs- (Short Term Patrols /

STP) und Distanzpatrouillen (Long Term Patrols Z LTP) ebenfalls fortgesetzt

Am 18.06.09, gegen 12:25 Uhr Ortszeit, wurde in der Nfthe von Shebetghan (Provinz Jowzjan), em IED-Anschlag gegen ein finnisches Military Observation Team (MOT) des PR 1 Mazar-e Shanf aus ge führt. Das erste der finnischen Fahrzeuge, die in eine schwedische Fahrzeugkolonne eingegliedert waren, wurde dabei angesprengt. Es handelte sich bei dem Sprengsatz vermutlich um ein Radio Controlled Improvised Explosive Device (RC1ED), das auf einem Fahrrad angebracht war. Es gab keinen Personenschaden und lediglich geringen Sachschaden.

Am 23.06.09 wurden gegen 11:25 Uhr Ortszeit im Distnkt Chahar Darreh (Provinz Kunduz) Kräfte der deutschen Schutzkompanie des PRT Kunduz rund sechs Kilometer südwestlich des PRT-Feldlagers von einer nicht bekannten Anzahl OMF mit Handfeuerwaffen und RPG angegriffen.

Während des gefechtsbedingten Ausweichens geriet em Transportpanzer FUCHS aus bislang nicht geklärten Gründen von der Fahrbahn ab. Das Fahrzeug rutschte in einen Wassergraben, überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen. Von den insgesamt sieben Insassen des Fahrzeuges konnten sich vier selbstständig befreien, während drei eingeklemmt im Fahrzeug verblieben. Trotz unmittelbar nach der Bergung eingeleiteter Wiederbelebungsmaßnahmen durch zwei vor Ort befindliche Bewegliche Arzttrupps (BAT) sind die drei deutschen Soldaten gefallen 1 . Drei weitere deutsche Soldaten wurden verwundet. Verstärkungskräfte des PRT und der afghanischen Sicherheitskräfte waren vor Ort; Luftnahunterstützung (Close Air Support / CAS) wurde eingesetzt.

1

Dieser Vorfall zahlt nicht zu den in Abschnitt I .b genannten Sicherheitsvorflllen, da er außerhalb des dort zugrunde liegendes Berichtszeitraumes liegt.


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'''(4) Kurzfristige Uaterstützungslelstungen ISAF'''
In der vergangenen Woche gab es keine Untentützungsflüge außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches Die Anzahl der Untersttttzungsflüge bleibt damit unverändert bei insgesamt 694.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

'''d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)'''
Keine berichtenswerten Ereignisse

'''2. Usbekistan'''

'''Bedrohungslage'''

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

'''3. Kosovo'''

'''a. Bedrohungslage in Kosovo'''
Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden Kosovos jedoch als mittel eingestuft.

'''b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)'''

'''(I) KFOR'''

Der Schwerpunkt der Operationsführung KFOR liegt unverändert im Norden Kosovos. KFOR unterstützt die Kosovo Police, EULEX sowie UNMIK durch das Gewährleisten eines sicheren Umfeldes.

'''(2) Multinational Task Force (MNTF) South / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)'''

Keine berichtenswerten Ereignisse


*- Politische Lage

Der Hohe ReprUenlant (HR) für Bosn.en und Herzegowina. Valentin Inzko (Österreich), hat am 20.06 09 unter Anwendung der ihm zustehenden exekutiven Sonderbefugnisse (,3onn powers“) die Schlussfolgerungen der Nationalversammlung der Repubtika Sipska (RS) vom 14.05.09 außer Kraft gesetzt Mit diesen wollte die RS an den Gesamtstaat übertragene Kompetenzen wieder an die serbische Teilrepublik zurückholen. Die Schlussfolgerungen verstießen nach der Bewertung des HR gegen den Dayton-Friedensvertrag von 1995.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

In Sarajewo haben am 18.06.09 rund 3.000 bosnische Kriegsinvaliden gegen die gesetzlich vorgesehene Kürzung von Versorgungsansprüchen demonstriert Insgesamt verliefen die Proteste ohne nennenswerte Zwischen(11 le, verletzt wurden lediglich zwei Personen im Rahmen von Auseinandersetzungen mit der Föderationspol izet. Es konnte jedoch noch am gleichen Tag eine grundsätzliche Einigung zwischen Regierungsvertretem und den Organisatoren der Demonstration hinsichtlich der Aufrechterhaltung von bestehenden Ansprüchen erzieh werden.

Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Die Ukraine hat angekündigt, den für Ende September 2009 vorgesehenen Abzug der zur Unterstützung der Operation ALTHEA abgestellten schweizerischen Transporthubschrauber durch Gestellung von zwei eigenen Hubschraubern zu kompensieren.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse


*• Bedrohungslege

Die Bedrohung entlang der südossetischen und abchasischen Verwaltungsgrenren »wie in den von Georgien abtrünnigen Gebieten Südossetien und Abchasien ist mittel. Die Bedrohungslsge im übrigen Georgien wiid mit niedrig bewertet

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Observer Mission in Georgia (UNOMIG)

Die Mission UNOMIG hat seit dem Auslaufen des VN-Mandates (siehe UdP 25/09) ihre operative Tätigkeit eingestellt. Der militärische Anteil der Mission soll bis zum

30.08.09 abgebaut sein.

Die von Deutschland gestellte Sanitätskomponente wird voraussichtlich noch bis zur vollständigen Abwicklung der Mission benötigt. Auf deutscher Seite wurde der Abbau - soweit möglich - ebenfalls bereits eingeleitet.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Mission der Orgauisatioa für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Georgien

Keine berichtenswerten Ereignisse

Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, in Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu derzeit als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Slcherheitssektorreform (EUSEC)

Das Mandat von EUSEC wurde durch den Rat der EU am 15.06.09 bis zum 30.09.09 verlängert. Die weltweite Finanzkrise führt im Kongo immer mehr in ein Finan/chaos. Es gibt kaum noch einen staatlichen Bereich, in dem es überhaupt eine Bezahlung für die Bediensteten gibt. Die Lage im Osten des Landes hat sich in den


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vergangenen Tagen deutlich venchlechteft Lange bekannter Ausl<*er diese,

Entwicklung ist die seit mehreren Monaten ««bleibende oder unzureichende

Besoldung der Soldaten Geld, da, für die Soldzahlung vorgesehen war, i„ m der

Höhe von ein bis zwei Millionen US-Dollar auf dem Weg zu den Soldaten auf

unbekannte Weise in den vergangenen Tagen "verschwunden". Darüber hinaus

erreichen Verpflegungsrationen die kimpfenden Soldaten in weiten Bereichen nicht; die Folge sind Plünderungen.

Deutsche Soldaten im Einsatz für EUSEC sind derzeit nicht von der Lageverschlechterung betroffen.

7. Sudan

a. Politische Lage

Die Friedensgespriche zwischen der sudanesischen Regierung und der DarfurRebellenorganisation JEM (Justice and Equality Movement) in Doha (Katar) sind erneut verschob«! worden: Die JEM fordert die Freilassung ihrer rund 100 in Khartum festgesetzten und zum Tode verurteilten Klmpfer. Die sudanesische Regierung erwartet im Gegenzug eine Gewaltverzichtserkllrung der JEM. Es wurde vereinbart, die Gespräche innerhalb von zwei Monaten wieder aufzunehmen

Für die Umsetzung des Cuniprrhftve Peace Agreement (CPA) zwischen dem Norden und dem Süden des Landes finden derzeit Gesprftcbe zwischen Vertretern beider Seiten unter Vermittlung der US-Regierung in Washtogton statt.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Lind ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan derzeit

als erheblich eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission ln Sudan (UNM1S) Keine berichtenswerten Ereignisse


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- 13 -

9.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Keine benehtenswerten Ereignisse

Die Bedrohung im Land und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

10 .


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Beteiligung der Bundeswehr (UNIFIL)

b.

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignis«

(2> M,ri,im ‘ T *’k Force (MTF) UNIFIL Die MTF UNIFIL hat bislang getätigt.

insgesamt 24.857 (Stand 23.06.09) Abfragen

11 .

vereinte Nationen (VN)

1 m,vd Nat,ons Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatllchkeltsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mlsslon in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gcwihrleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizcitruppe im Rahmen der UNMIK gehören 22 Polizisten an. Das deutsche Kontingent umfasst einen Beamten.

EULEX, deren Aufbau weiter voran schreitet, gehören - neben anderen Experten gegenwärtig 1.174 Polizisten an, davon 70 Deutsche.

12. Lufttransporteinsfltze und Oberwachungsflttge mit Seefernaufklftrern

ISAF

KFOR

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UNIFIL

Lufttransporte Anzahl Flöge

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1 3.900

1 (2001)

17

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1 1.231 (2006)

1 814 (2009)

l 1.715 (2002)

(SrRATAIRMIDFVAC)

1 Da keia Elesatz bewaffaeter Streitkrlfte im Sinne de« Paria men tsbet eilig ungsgtsetzes, aur Kabtaettsbesclüwas ' Fade „weiterer 12 Moaate** - Weaa elae der Fraktionen ee wünscht, wird die Bundesregierung dea Deatackea Baadeelag vor Ablauf werterer 12 Mannte emwl konstitutiv mit der Verllngeraag dea Einsätze« befassen.

'Fade „weiterer 12 Moaate** - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu. nach Ablauf voa JeweUa 12 Moaatea des Bundestag eraeat konstitutiv za befassen, falls dies der W unscli einer Fraktion kt.

4 Fade VN-Maadat - Die Fortsetzaag der Beobachtermission erfolgt seit 199« ohne neuen Kabinettsbeschlass * freiwiÄg zwdtri. Wehrdienstieisteode 1 ORF-BataiUon 7 laki NATO HQ Sarajevo * El) NAVFOR ATALANTA

davon PRT Kunduz: 669 Soldaten, PRT Feyzabad: 426 Soldaten, PAT Taloqan: 33 Soldaten, FSB Mazar-e Sharif: 2.297 Soldaten (inkl. 177 Soldaten des RC North), Kabul: 235 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 111 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan.

Besonderheit: Zzt. Kontingentwechsel.

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)” bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen einsatzgleicher Missionen OSZE (Georgien; Starke: 1) und EUSEC (Demokratische Republik Kongo; Stärke: 3) sind insgesamt 7.031 Soldaten der

Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.





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21 KHOWST 22PAKT1A

23 LOWGAR

24 KABUL

25 BAM1AN

26 ORUZGAN

27 HEUWAND 26 NIMRUZ

29 KANDAHAR

30 ZABOL

31 GHAZNI

32 VARDAK

33 PAKTIKA

34 DAYKOND!

RC CAPITAL

(Frankreich)

Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

Definitionen der Bedrohungsstufen

NIEDRIG : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende

Angriffe vor.

MITTEL : Ein Staat, Organisation oder Gruppe vertilgt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin. ERHEBLICH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfugt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen

HOCH^Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht. Se Streitkräfte und oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konnte und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmen

Zeitraum zu erwarten.