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Unterrichtung des Parlamentes

25/09

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 17. Juni 2009, 10:00 Uhr


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1. Afghanistan

a. Politische Lege

Die Election Complainls Commission (ECC) hat am 09.06.09 die Independent Election Commission (IEC) Über die Ergebnisse der Untersuchungen von Vorwürfen gegen verschiedene Kandidaten für die Präsidentschaft- und Provinzratswahlen in Kenntnis gesetzt. Damit ist die Phase der Überprüfung der Kandidaten beendet.

Von ehemals 44 Kandidaten für die Prlsidentschaftswahl (siehe UdP 20/09) wurden zwei durch die ECC ausgeschlossen, ein weiterer Bewerber verzichtete auf seine Kandidatur Danach gibt es für diese Wahl noch 41 Kandidaten, darunter zwei Frauen. Am 11.06 09 fand die Auslosung der Listenplätze statt und am 12.06.09 wurde die Liste der anerkannten Kandidaten bekannt gegeben. Der Wahlkampf begann offiziell am 16.06.09.

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 , ln Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig bis erheblich.

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Im übrigen stellt sic sich wie folgt dar:

Regional Command Capital: Hauptstadt Kabul:

Regional Command West: Regional Command East: Regional Command South:

insgesamt mittel, insgesamt erheblich, insgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch, insgesamt hoch.

Im Zeitraum vom 08.06.09 bis 14.06.09 registrierte ISAF landesweit 381 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 224 Schusswechsel und Gefechte, 73 SprengstofTanschlägc - darunter ein Selbstmordattentat in der Provinz Helmand 2 - sowie 70-mal indirekten Beschuss (Mörser und Raketen) und 14 sonstige Vorfälle.

Acht Vorfälle ereigneten sich im RC North, fünf im RC Capital, 23 im RC West, 187 im RC South und 158 im RC East.


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Insgesamt sind bei den Vorfällen vier ISAF-Soldaten gefallen; weitere 57 ISAFSoldaten wurden verwundet. 1

Am 10.06.09 wurde eine Patrouille der Afghan National Army (ANA) im Distrikt Qarabegh der Provinz Ghazni mit einem behelfsmäßigen Sprengsatz (Improviscd Explosive Device / ILD) angegriffen. Dabei sind drei afghanische Soldaten gefallen.

In der Provinz Helmand beschossen Opposing Militant Forces (OMF) im Distrikt Nahri Sarraj am Abend des 12.06.09 einen durch Kräfte der ANA begleiteten Konvoi einer zivilen Sicherheitsfirma mit einer Rakete. Dabei wurden vier Mitarbeiter der Firma getötet und sechs weitere verletzt. Darüber hinaus wurden zwei Soldaten der ANA verwundet.

c. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage

Nach erfolgter Bestätigung durch den amerikanischen Senat am 10.06.09 übernahm General Stanley A. McChrystal am 13.06.09 das Kommando.

Die formale Kommandoübemahme führte der Befehlshaber des Joint Force Command Brunssum. General Egon Ramms, am 15.06.09 durch.

Am 17.06.09 hat das Bundeskabinett den Einsatz von AWACS-Flugzeugen der NATO zur Überwachung und Koordinierung des afghanischen Luftraumes auf der Basis der Entscheidung der NATO-Verteidigungsminister von 12.06.09 vorbehaltlich der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages beschlossen. Die parlamentarische Befassung soll noch vor Beginn der Sommerpause erfolgen. Die Fraktionsvorsitzenden wurden über das Vorhaben

mit Schreiben vom 16.06.09 informiert.

In der Provinz Ghazni griffen Kämpfer der OMF am 10.06.09 eine ANAPatrouille, die von einem französischen Operational Mentor and Liaison Team (OMLT) begleitet wurde, mit einem IED an. Dabei ist ein afghanischer Soldat

’ Über den Vorfall am 08.06.09 in der Provinz Kandahar, bei dem ein kanadischer Soldat gefallen ist, wurde bereits in der UdP 24/09 berichtet.


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gefallen; zwei weitere ANA-Soldaten wurden schwer verwundet. Drei Angreifer konnten festgenommen werden.

Ein britischer Soldat ist am 11.06.09 gefallen, nachdem OMF im Distrikt Zhari (Provinz Kandahar) eine britische ISAF-Patrouille mit Handfeuerwaffen angegriffen hatten.

Am 11.06.09 griffen Kämpfer der OMF in der Provinz Farah im Distrikt Bala Buluk eine aus italienischen und afghanischen Soldaten gebildete Einheit an.

Dabei wurden drei italienische ISAF-Soldaten zum Teil schwer verwundet.

Im Distrikt Nahri Sarraj der Provinz Helmand erlag ein britischer Soldat am

12.06.09 seinen durch einen IED-Anschlag verursachten schweren Verwundungen.

Am 14.06.09 klärte eine ISAF-Patrouille im Distrikt Panjwayi (Provinz Kandahar) zvsci IED auf. Während der Untersuchung der Fundstelle explodierte ein weiteres IED. Dabei ist ein kanadischer Soldat gefallen; ein afghanischer Polizist und ein Sprachmittler wurden verletzt.

ln der Provinz Helmand kam cs im Distrikt Nad Ali am 15.06.09 zu einem I euergefecht, nachdem Kämpfer der OMF eine ISAF-Patrouille mit Handfeuerwaffen und Panzerabwehrhandwaffen angegriffen hatten. Vier estnische Soldaten wurden dabei verwundet, einer von ihnen so schwer, dass er in der Folge seinen Verwundungen erlag. 4

(2) Regional Command (RC) Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

- Dlestr Vorfall zahlt nicht zu den in Abschnitt 1 b genannten Sichertieitsvorftllen, da • außerhalb des dort zugrunde liegenden Berichtszeitraumes hegt.


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(3) Regional Command (RC) North Z Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Am 09.06.09 griffen rund zehn Kämpfer der OMF eine Einheit der ANA, die von einem belgischen OMLI begleitet wurde, mit Handfeuerwaffen und PanzerabwchrhandwafTen (Rocket Propelled Grenade / RPG) an. Bei dem Vorfall, der sich im Distrikt Kunduz der gleichnamigen Provinz ereignete, wurde ein afghanischer Soldat verwundet

Am 15.06.09 wurde eine ANA Kompanie, die ebenfalls von einem belgischen OMLT begleitet wurde, rund 15 Kilometer nordwestlich des PRT Kunduz durch eine nicht bekannte Anzahl von Kämpfern der OMF mit Handwaffen und PanzerabwchrhandwafTen angegriffen. Im Zuge des Angriffs entwickelte sich ein Gefecht, in dessen Verlauf die ANA-Kräfte einschließlich des begleitenden OMLT durch die OMF so weit unter Druck gerieten, dass diese vollständig gebunden und zeitweise auch eingeschlossen wurden. Die in der Folge alarmierten deutschen Kräfte des PRT Kunduz sowie eine weitere Kompanie der ANA unter Begleitung eines deutschen OMLT wurden zur Verstärkung eingesetzt. Die deutschen Verstärkungskräfte gerieten im Rahmen der Operation ebenfalls unter Handwaffen- und RPG-Beschuss. Im Laufe der Gefechte wurden die von den OMF eingeschlossenen Kräfte der Afghan National Security Forces (ANSF) und des belgischen OMLT unter wesentlicher Beteiligung der deutschen Verstärkungskräfte entsetzt. Während der Gefechtshandlungen kam es auch zu einem - von den eingeschlossenen Kräften angeforderten - Einsatz von Close Air Support (CAS) mit zwei Jagdbombern F-15 sowie zwei Erdkampfflugzeugen A-l 0. Meldungen über Kollateralschäden liegen nicht vor. Zwei Angehörige der ANA sind bei den Gefechten gefallen, ein belgischer Soldat und zwei weitere Angehörige der ANA wurden verwundet. Über Verluste aufSeiten der OMF liegen keine verlässlichen Angaben vor.

Bei den beteiligten deutschen Kräften gab es keine Personen- oder Sachschäden. Die verwundeten ANA Soldaten wurden im Einsatzlazarett des PRT Kunduz

behandelt.

Das 209. ANA Korps führt weiterhin im Distrikt Ghormach (Provinz Badghis / RC West) eine Operation durch (siehe UdP 20/09 und 22/09 bis 24/09). Der Bundesminister der Verteidigung hat die Verlängerung des Einsatzes von bis zu


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50 deutschen Soldaten des OMLT beim 2. Kandak der 1. Brigade des 209.

Korps zur Unterstützung dieser Operation über den 16.06.09 hinaus bis zum

30.06.09 gebilligt.

(4) Kurzfristige Untersttitzungskistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es acht Unterstützungsflüge außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 694.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungslcistungcn außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assbtance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

2. Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

3. Kosovo

a. Bedrohungslage in Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, ftlr den Norden Kosovos jedoch als

mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(I) KFOR

Am 11.06.09 und 12.06.09 haben die Verteidigungsminister der NATOMitgliedsstaaten bei ihrem Treffen in Brüssel aufgrund der insgesamt positiven Lagecntwicklung im Kosovo und in der Region die Ausplanung des Übergangs


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der Operation Joint Enterprise in das nächste Einsatzprofil Deterrent Presence (Abschreckende Präsenz) beauftragt. Insgesamt soll während der Phase Deterrent Presence KFOR in mehreren Zwischenschritten in Abhängigkeit von der Lageentwicklung von derzeit rund 14.000 auf rund 2.500 Soldatinnen und Soldaten reduziert werden. Der Übergang in die jeweiligen Zwischenschritte obliegt der politischen Billigung durch den Nordatlantikrat.

Bei einer weiterhin positiven Entwicklung im Kosovo wird KFOR seine Kräfte voraussichtlich bis Ende Januar 2010 in einem ersten Schritt auf rund 10.000 Soldatinnen und Soldaten reduzieren.

Deutschland wird auf der Grundlage der noch zu präzisierenden NATOVorgaben und in enger Abstimmung mit den Partnern in der multinationalen Task Force (MNTF) South seine Kräfte ebenfalls angemessen reduzieren.

Der Schwerpunkt der Operationsftlhrung KFOR liegt unverändert im Norden Kosovos. KFOR unterstützt die Kosovo Police, EULEX sowie UNMIK durch das Gewährleisten eines sicheren Umfeldes.

(2) Multinational Task Force (MNTF) South / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Vom 15.06.09 bis 12.07.09 stellt die MNTF South die taktische Reserve Level 2 ftlr KFOR, die aus einem türkischen Bataillonsgefechtsstand besteht, der im Bedarfsfall durch zwei Einsatzkompanien aus allen MNTF ergänzt wird.

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(I) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Der durch Deutschland seit Januar 2009 zunächst bis zum 30.06.09 zeitlich befristet gestellte Beitrag zur taktischen AIRMEDEVAC-Fähigkeit in Bosnien


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und Herzegowina zur Unterstützung EUFOR ALTHEA wurde auf Antrag des EU Operational Commanders bis zum Ende des Jahres 2009 verlängert.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

5. Georgien

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung entlang der südossetischen und abchasischen Verwaltungsgrenzen sowie in den von Georgien abtrünnigen Gebieten Südossetien und Abchasien ist mittel. Die Bedrohungslage im übrigen Georgien wird mit niedrig bewertet.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Observer Mission in Georgia (UNOMIG)

Das Mandat der Vereinten Nationen (VN) für die United Nations Observer Mission in Georgia (UNOMIG) lief am 15.06.09 nach zweimaliger Verlängerung aus. Verhandlungen der sogenannten ..Freundesgruppe des VN-Generalsekretärs für Georgien” über ein Folgemandat scheiterten. Ein in den VN-Sicherhcitsrat eingebrachter Resolutionsentwurf scheiterte am Veto Russlands.

Die Abwicklung von UNOMIG wird voraussichtlich bis zu sechs Monate benötigen. Deutschland ist bereit, die Abwicklung im sanitätsdienstlichen Anteil weiter zu unterstützen; Anträge der VN dazu liegen jedoch noch nicht vor.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Georgien Keine berichtenswerten Ereignisse


6.

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a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, in Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu derzeit als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Skherheitssektorreform

(EUSEC)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan derzeit als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNM1S) Die Bundesregierung hat am 17.06.09 die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMJS) und der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID) beschlossen und entsprechende Anträge an den Deutschen Bundestag übermittelt. Die Mandate sollen um jeweils ein Jahr bis zum 15.08.10 verlängert werden. Die Fraktionsversitzenden wurden vorab über das Vorhaben mit Schreiben vom 15.06.09 informiert.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

(siche Nr. 7.b.)

Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

ln Djibuti und im Golf von Aden ist die Bedrohung zurzeit als niedrig eingestuft,


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b. Beteiligung der B„.d«», h r .. Op.«,™., gegcn dl „ int „ r „. tloo .„ a

Terroramus: Operation ENDURING FREEDOM (OEF)

Keine bcrichtcnswcrtcn Ereignisse

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation EU NAVFOR ATALANTA Der am 04.04.09 gekaperte deutsche Containerfrachter HANSA STAVANGER und dessen Besatzung (siehe UdP 15/09 - 24/09) befindet sich weiterhin in der Gewalt von Piraten innerhalb der somalischen Hoheitsgewässer.

Auch der am 05.05.09 gekaperte, unter der Flagge von Antigua und Barbuda fahrende Frachter VICTORIA einer deutschen Reederei und dessen Besatzung (siehe

l dP 19/09 - 24/09) ist unverändert in der Hand von Piraten und liegt in somalischen Hoheitsgewässem.

Am 12.06.09 wurde innerhalb der Hoheitsgewässer des Oman und damit außerhalb der Operationsgebietes von EU NAVFOR ATALANTA der Frachter CHARELLE entführt. Er hat mittlerweile die Küste Somalias erreicht. Nationalität und Stärke der Mannschaft sind noch unbekannt. Dies ist der erste Angriff somalischer Piraten auf einen Frachter in dieser Region. Während das Schiff unter der Flagge von Antigua und Barbuda fährt, ist der Besitzer im Inselstaat Samoa registriert.

Mit dieser Kaperung befinden sich derzeit 13 Schiffe mit mehr als 200 Besatzungsangehörigen in der Gewalt somalischer Piraten.

Am 15.06.09 hat der Rat für allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen der EU (RAA) sich geschlossen dafür ausgesprochen, die Operation EU NAVFOR ATALANTA über Dezember 2009 hinaus für ein Jahr zu verlängern. Vor diesem Hintergrund soll die derzeit auf ein Jahr befristete gemeinsame Aktion der EU im Herbst 2009 verlängert werden.

Die erforderliche parlamentarische Befassung zur Verlängerung des geltenden Bundestagsmandates wird zeitgerecht nach der Sommerpause vor Auslaufen des derzeitigen Mandates (15.12.09) erfolgen.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Keine berichtenswerten Ereignisse

10. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon

(UNIFIL) (1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Die MTF UNIFIL hat bislang insgesamt 24.729 (Stand 16.06.09) Abfragen getätigt.


United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören 22 Polizisten an. Das deutsche Kontingent umfasst einen Beamten.

EULEX. deren Aufbau weiter voran schreitet, gehören - neben anderen Experten, « gegenwärtig 1.185 Polizisten an, davon 100 Deutsche.

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davon PRT Kunduz: 620 Soldaten, PRT Feyzabad: 422 Soldaten, PAT Taloqan: 33 Soldaten, FSB Mazar-e Sharif: 2.303 Soldaten (inkl. 174 Soldaten des RC North), Kabul. 235 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 105 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan.

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Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategische Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowi den Angehörigen einsatzgleicher Missionen OSZE (Georgien; Stärke: 1) und EUSE< (Demokratische Republik Kongo; Stärke: 3) sind insgesamt 6.962 Soldaten d< Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.


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Anlage 1

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Definiti onen der Bedrohungsstufon

üm national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende

Angriffe vor.

MITTEL : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht

spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin. ERHEBLICH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die

Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen

SSfSSU Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht

deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Strcitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete ^“Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem besümmten

7<.itrnum zu erwarten.

badakhshan

2TAKHAR

3 KUNDUZ

4 BALKH 1

I 6 JOWZJAN

6 FARYAB

7 BADGHIS

8 HERAT

9 FARAH 10 GHOWR

II SAR-E POL

12 SAMANG,

13 BAGHl