Stammtisch Heilbronn/Plakatierung Bundestagswahl 2009
Plakatierungen für die Bundestagswahl 2009
Heilbronn/Stadt
Verantwortlicher: datacore
- Es können jedoch unabhängig davon max. 400 Plakate aufgestellt werden.
- Zudem ist es möglich, bis zu 30 Plakate für den Stammtisch anzubringen.
Verteilung der Plakate
Freitag 21.08.
- [X] datacore
- [X] Frank J. Dürring
Samstag 22.08.
- [-] Frank J. Dürring
Sonntag 23.08.
- [-] Frank J. Dürring
Untergruppenbach
Verantwortlicher: Frank J. Dürring
Genehmigung für die Plakatierung in Untergruppenbach wurde am 10.08.2009 erteilt.
- Es wurden max. 30 Plakate genehmigt.
- Zusätzlich dürfen auf den Plakatwänden der Gemeine Plakte aufgehängt werden:
- Donnbronn, Kelteräckerstr.
- Untergruppenbach, Ilsfelder Str.
- Obergruppenbach, Ortsmitte
- Oberheinriet, Unterheinrieter Str.
- Unterheinriet, Abstatter Str.
Verteilung der Plakate
Freitag 21.08.
- [X] Frank J. Dürring
- [X] Dennis Wimmer
Samstag 22.08.
- [-] Frank J. Dürring
Sonntag 23.08.
- [-] Frank J. Dürring
Öhringen
Verantwortlicher: Frank J. Dürring
Genehmigung für die Plakatierung in Öhringen wurde am 11.08.2009 erteilt.
- Es wurden max. 50 Plakate genehmigt, Genehmigungaufkleber müssen verwendet werden.
- Auf dem ges. Bereich des Marktplatzes sowie im Bereich der Karsvorstadt (Hunnenstr - Haller Str) dürfen keine Werbetafeln aufgestellt werden.
Verteilung der Plakate
Freitag 21.08.
- [X] Frank J. Dürring
Samstag 22.08.
- [X] Frank J. Dürring
Sonntag 23.08.
- [X] Frank J. Dürring
Schwaigern
Antrag für Wahlplakatierung
Für die Wahlplakatierung in Schwaigern muss ein formloser Antrag gestellt werden, das geht auch per e-Mail.
Stadtverwaltung Schwaigern
Ordnungsverwaltung
Marktstraße 2
74193 Schwaigern
Der Ansprechpartner ist Herr Uwe Schlund Tel.: (07138) 2123 uwe.schlund[at]schwaigern.de
Dabei sollte in dem Antrag eine Adresse (Landesverband? otih als Bevollmächtigter?) stehen, an die dann die Bestätigung geschickt wird.
Ablauf der Wahlplakatierung
- Die Wahlplakate dürfen frühestens 6 Wochen vor dem Wahltag aufgestellt werden.
- Sie müssen nach der Wahl innerhalb von 2 bis 3 Tagen entfernt werden.
- Es gilt die übliche Liste von Orten an der keine Plakatierung erfolgen darf (Ampelanlagen, Verkehrsschilder, sonstige Behinderungen des Strassenverkehrs, ...)