Stammtisch Heilbronn/Plakatierung Bundestagswahl 2009

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Plakatierungen für die Bundestagswahl 2009

Heilbronn/Stadt

Verantwortlicher: datacore

  • Es können jedoch unabhängig davon max. 400 Plakate aufgestellt werden.
  • Zudem ist es möglich, bis zu 30 Plakate für den Stammtisch anzubringen.

Verteilung der Plakate

Freitag 21.08.

Samstag 22.08.

Sonntag 23.08.

Untergruppenbach

Verantwortlicher: Frank J. Dürring

Genehmigung für die Plakatierung in Untergruppenbach wurde am 10.08.2009 erteilt.

  • Es wurden max. 30 Plakate genehmigt.
  • Zusätzlich dürfen auf den Plakatwänden der Gemeine Plakte aufgehängt werden:
    • Donnbronn, Kelteräckerstr.
    • Untergruppenbach, Ilsfelder Str.
    • Obergruppenbach, Ortsmitte
    • Oberheinriet, Unterheinrieter Str.
    • Unterheinriet, Abstatter Str.

Verteilung der Plakate

Freitag 21.08.

Samstag 22.08.

Sonntag 23.08.

Öhringen

Verantwortlicher: Frank J. Dürring

Genehmigung für die Plakatierung in Öhringen wurde am 11.08.2009 erteilt.

  • Es wurden max. 50 Plakate genehmigt, Genehmigungaufkleber müssen verwendet werden.
  • Auf dem ges. Bereich des Marktplatzes sowie im Bereich der Karsvorstadt (Hunnenstr - Haller Str) dürfen keine Werbetafeln aufgestellt werden.

Verteilung der Plakate

Freitag 21.08.

Samstag 22.08.

Sonntag 23.08.

Schwaigern

Antrag für Wahlplakatierung

Für die Wahlplakatierung in Schwaigern muss ein formloser Antrag gestellt werden, das geht auch per e-Mail.

Stadtverwaltung Schwaigern
Ordnungsverwaltung
Marktstraße 2
74193 Schwaigern

Der Ansprechpartner ist Herr Uwe Schlund Tel.: (07138) 2123 uwe.schlund[at]schwaigern.de

Dabei sollte in dem Antrag eine Adresse (Landesverband? otih als Bevollmächtigter?) stehen, an die dann die Bestätigung geschickt wird.

Ablauf der Wahlplakatierung

  • Die Wahlplakate dürfen frühestens 6 Wochen vor dem Wahltag aufgestellt werden.
  • Sie müssen nach der Wahl innerhalb von 2 bis 3 Tagen entfernt werden.
  • Es gilt die übliche Liste von Orten an der keine Plakatierung erfolgen darf (Ampelanlagen, Verkehrsschilder, sonstige Behinderungen des Strassenverkehrs, ...)