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  • Diese Geschäftsordnung gilt für den Vorstand der Piratenpartei Rheinhessen. Sie enthält gemäß §11 Abs. 15 der Satzung mindestens Regelungen zu: Diese Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Vorstand inkraft.
    9 KB (1.122 Wörter) - 23:42, 18. Dez. 2014