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  • Der Landesschatzmeister ist der FinanzbeauDer Landesschatzmeister ist der Finanzbeauftragte des Landesverbandes und hat somit die Aufsicht über alle Finanzangelegenheiten. Es ist deshalb generelle Praxis ihm ein Veto-Recht gegen alle Finanzangelegenheiten zu geben, zumal er diese in besonderen Fällen bereits durch geltendes Recht besitzt.</br></br>Die aktuelle Regelung umfasst nur die Zustimmung des Schatzmeisters ab einem Betrag von 200,00 €.</br></br>Notiz von Sebastian: Wenn ich Ausgaben nicht vertreten kann bin ich, ohne Veto-Recht, in der Situation entweder die Ausgabe "mit Bauchschmerzen" dennoch zu tätigen und dafür die Verwantwortung zu Übernehmen oder zurückzutreten. Damit es dazu nicht kommt, beantrage ich hiermit obengenanntes Veto-Recht.</br></br>Mit Verweis auf § 277 BGB.es Veto-Recht. Mit Verweis auf § 277 BGB.  +
  • Der Schaden ist während der Parteiarbeit bDer Schaden ist während der Parteiarbeit beim Befördern des gläsernen Moblils zur entstanden. Meine Tätigkeit ist ehrenamtlich gewesen und</br>sollte daher auch durch die Partei versichert sein. Da es derzeit aber</br>keine Versicherung dazu gibt, bitte ich um Kostenerstattung (Nebenkosten</br>des Wahlkampfes Sekundärschaden) diesen an mich zurück zu erstatten. </br></br>Wenn derartige Schäden nicht versichert (abgesichert) sind besteht die</br>Gefahr, dass niemand mehr seine private Fahrzeuge für die Parteiarbeit</br>zur Verfügung stellt.ie Parteiarbeit zur Verfügung stellt.  +
  • Im Kassenprüfungsbericht des LPTs in AnderIm Kassenprüfungsbericht des LPTs in Andernach wurde bemängelt:</br></br> Anzahl der Personen mit Kontokarten sollte möglichst niedrig gehalten</br>werden. Für jede Karten fallen regelmäßige Kosten an! Es ist fraglich,</br>ob es nötig ist, dass 3 Karten (inkl. Verfügungsmacht!!) nötig und</br>gerechtfertigt sind.</br></br>Die Kosten je Karte betragen ca. 5 € (variiert jährlich um einige</br>Cents). Da der Landesverband RLP in den letzten 2 Jahren 5</br>Schatzmeister und mehrere kommissarische Schatzmeister hatte, sind</br>diese Ausgaben gerechtfertigt, zumal der Vorsitzende nicht</br>kommissarisch das Schatzmeisteramt übernehmen darf.</br></br>Außerdem ist es sinnvoll mindestens 2 Vorstandsmitglieder Kontozugriff</br>zu geben. Die Kosten eines 3. Vorstandsmitglied sind somit vertretbar.</br></br>Gesamtkosten je zeichnungsberechtigtem je Jahr: 10 €</br>Zeichnungsberechtigte: Schatzmeister, Vorsitzender, GenSek: Schatzmeister, Vorsitzender, GenSek  +