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AG Bundespresse/GO (Quelltext anzeigen)
Version vom 9. Oktober 2018, 09:25 Uhr
, 09:25, 9. Okt. 2018→GO
{{Vorlage:Navigationsleiste_AG_Bundespresse}}
== Geschäftsordnung für die AG Bundespresse, beschlossen am 08.10.2018 ==
''Vorbemerkung: Sämtliche in dieser Geschäftsordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Menschen jeden Geschlechts, ungeachtet der jeweils, zur Vereinfachung der Lesbarkeit, gewählten generischen Femina, Maskulina oder Neutra.''
=== Art. 1: Status der Arbeitsgemeinschaft ===
: (1) Die AG Bundespresse ist eine Arbeitsgemeinschaft in der Piratenpartei Deutschland.
=== Art. 2: Aufbau und Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft ===
: (1) <sup>1</sup>Die AG Bundespresse arbeitet für die mediale Vernetzung nach innen und außen.
=== Art. 3 Erwerb und Erhalt der Mitgliedschaft===
:(1) <sup>1</sup>Grundsätzlich kann jedermann Mitglied der Bundespresse werden. <sup>2</sup>Die Aufnahme erfolgt in einer Sitzung der AG. <sup>3</sup>Die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder können einer Aufnahme mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen einer Aufnahme widersprechen.
:(2) <sup>1</sup>Mitglieder der AG Bundespresse haben eine Anwesenheits- und Beteiligungspflicht, damit die Koordinatoren der Arbeitsgemeinschaft jederzeit einen Überblick über die aktuelle Funktionsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft haben. <sup>2</sup>Mitglieder der AG Bundespresse, die drei Monate in Folge unentschuldigt nicht an ordnungsgemäßen Sitzungen der AG Bundespresse teilgenommen haben, werden als "inaktives" Mitglied geführt. <sup>3</sup>Gegebenenfalls vorhandene Zugriffsrechte werden entzogen, da die Inaktivität als Desinteresse gewertet wird. <sup>4</sup>Bleibt das Mitglied weitere drei Monate inaktiv, wird es aus der Mitgliederliste der AG Bundespresse gestrichen.
=== Art. 4: Koordinatoren und Verantwortlichkeiten ===
: (1) Die AG Bundespresse wird nach innen durch Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden.
: (2) <sup>1</sup>Die Wahl der Koordinatoren kann in einer Online-Sitzung stattfinden. <sup>2</sup>Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. <sup>3</sup>Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis in der Form "Ja / Nein / Enthaltung / Ungültig / Anzahl abgegebener Stimmen / Anzahl der Wahlberechtigten" bekannt.
=== Art. 5: Arbeitsweise der Arbeitsgemeinschaft ===
==== Art. 5.1: Kommunikations- und Arbeitsmittel ====
: (1) Die AG Bundespresse führt regelmäßig Sitzungen durch. Artikel 5.2 dieser Geschäftsordnung findet entsprechend Anwendung.
: (2) <sup>1</sup>Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen auf die Mailingliste der AG Bundespresse (siehe Wiki der AG Bundespresse) zu senden. <sup>2</sup>Da ein Überblick über die aktuellen Tätigkeiten der übrigen Teammitglieder wichtig ist, ist das regelmäßige Mitlesen dort notwendig und eine rege Beteiligung erwünscht. <sup>3</sup>Die Mailingliste steht allen Interessierten zur Verfügung.
: (3) <sup>1</sup>Die AG Bundespresse versorgt alle Interessierten über das Wiki der Piratenpartei Deutschland mit Informationen zur Arbeitsgemeinschaft. <sup>2</sup>Das Wiki dient insbesondere zur Archivierung und Veröffentlichung der Protokolle der Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft.
==== Art. 5.2: Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft ====
: (1) Die AG Bundespresse führt, wenn möglich, mindestens einmal im Monat eine formelle Sitzung durch. Diese Sitzungen finden als Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung statt.
: (2) Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt - unter Bekanntgabe von Datum, Zeit, Ort und vorläufiger Tagesordnung - durch einen der in Artikel 4 dieser Geschäftsordnung benannten Verantwortlichen rechtzeitig vor den Sitzungen über die Mailingliste der Arbeitsgemeinschaft, möglichst unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen.
: (3) <sup>1</sup>Zu Beginn der Sitzungen werden aus der Mitte der anwesenden Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mindestens ein Versammlungsleiter gewählt. <sup>2</sup>Über die Sitzungen wird jeweils ein Ergebnisprotokoll, inklusive Anwesenheitsliste, geführt. <sup>3</sup>Das Protokoll wird zeitnah im Wiki veröffentlicht.
: (4) <sup>1</sup>Jedes Mitglied der AG Bundespresse hat das Recht, während der Sitzung Wortmeldungen abzugeben. <sup>2</sup>Anträge für Beschlüsse durch die AG Bundespresse können jederzeit gestellt werden. <sup>3</sup>Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. <sup>4</sup>Alle aktiven Mitglieder in der AG Bundespresse haben ein einfaches Stimmrecht. <sup>5</sup>Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. <sup>6</sup>Enthaltungen werden dabei nicht mitgezählt.
=== Art. 6: Schlussbestimmungen ===
: (1) Die Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach Abstimmung und Veröffentlichung in Kraft.
: (2) <sup>1</sup>Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Bundespresse und müssen im Protokoll festgehalten werden. <sup>2</sup>Das Protokoll ist zeitnah zu veröffentlichen.
<!--Kategorien-->
[[Kategorie:AG Bundespresse ]]
[[Kategorie:Geschäftsordnung| AG Bundespresse]]
== Geschäftsordnung für die AG Bundespresse, beschlossen am 08.10.2018 ==
''Vorbemerkung: Sämtliche in dieser Geschäftsordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Menschen jeden Geschlechts, ungeachtet der jeweils, zur Vereinfachung der Lesbarkeit, gewählten generischen Femina, Maskulina oder Neutra.''
=== Art. 1: Status der Arbeitsgemeinschaft ===
: (1) Die AG Bundespresse ist eine Arbeitsgemeinschaft in der Piratenpartei Deutschland.
=== Art. 2: Aufbau und Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft ===
: (1) <sup>1</sup>Die AG Bundespresse arbeitet für die mediale Vernetzung nach innen und außen.
=== Art. 3 Erwerb und Erhalt der Mitgliedschaft===
:(1) <sup>1</sup>Grundsätzlich kann jedermann Mitglied der Bundespresse werden. <sup>2</sup>Die Aufnahme erfolgt in einer Sitzung der AG. <sup>3</sup>Die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder können einer Aufnahme mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen einer Aufnahme widersprechen.
:(2) <sup>1</sup>Mitglieder der AG Bundespresse haben eine Anwesenheits- und Beteiligungspflicht, damit die Koordinatoren der Arbeitsgemeinschaft jederzeit einen Überblick über die aktuelle Funktionsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft haben. <sup>2</sup>Mitglieder der AG Bundespresse, die drei Monate in Folge unentschuldigt nicht an ordnungsgemäßen Sitzungen der AG Bundespresse teilgenommen haben, werden als "inaktives" Mitglied geführt. <sup>3</sup>Gegebenenfalls vorhandene Zugriffsrechte werden entzogen, da die Inaktivität als Desinteresse gewertet wird. <sup>4</sup>Bleibt das Mitglied weitere drei Monate inaktiv, wird es aus der Mitgliederliste der AG Bundespresse gestrichen.
=== Art. 4: Koordinatoren und Verantwortlichkeiten ===
: (1) Die AG Bundespresse wird nach innen durch Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden.
: (2) <sup>1</sup>Die Wahl der Koordinatoren kann in einer Online-Sitzung stattfinden. <sup>2</sup>Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. <sup>3</sup>Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis in der Form "Ja / Nein / Enthaltung / Ungültig / Anzahl abgegebener Stimmen / Anzahl der Wahlberechtigten" bekannt.
=== Art. 5: Arbeitsweise der Arbeitsgemeinschaft ===
==== Art. 5.1: Kommunikations- und Arbeitsmittel ====
: (1) Die AG Bundespresse führt regelmäßig Sitzungen durch. Artikel 5.2 dieser Geschäftsordnung findet entsprechend Anwendung.
: (2) <sup>1</sup>Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen auf die Mailingliste der AG Bundespresse (siehe Wiki der AG Bundespresse) zu senden. <sup>2</sup>Da ein Überblick über die aktuellen Tätigkeiten der übrigen Teammitglieder wichtig ist, ist das regelmäßige Mitlesen dort notwendig und eine rege Beteiligung erwünscht. <sup>3</sup>Die Mailingliste steht allen Interessierten zur Verfügung.
: (3) <sup>1</sup>Die AG Bundespresse versorgt alle Interessierten über das Wiki der Piratenpartei Deutschland mit Informationen zur Arbeitsgemeinschaft. <sup>2</sup>Das Wiki dient insbesondere zur Archivierung und Veröffentlichung der Protokolle der Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft.
==== Art. 5.2: Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft ====
: (1) Die AG Bundespresse führt, wenn möglich, mindestens einmal im Monat eine formelle Sitzung durch. Diese Sitzungen finden als Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung statt.
: (2) Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt - unter Bekanntgabe von Datum, Zeit, Ort und vorläufiger Tagesordnung - durch einen der in Artikel 4 dieser Geschäftsordnung benannten Verantwortlichen rechtzeitig vor den Sitzungen über die Mailingliste der Arbeitsgemeinschaft, möglichst unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen.
: (3) <sup>1</sup>Zu Beginn der Sitzungen werden aus der Mitte der anwesenden Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mindestens ein Versammlungsleiter gewählt. <sup>2</sup>Über die Sitzungen wird jeweils ein Ergebnisprotokoll, inklusive Anwesenheitsliste, geführt. <sup>3</sup>Das Protokoll wird zeitnah im Wiki veröffentlicht.
: (4) <sup>1</sup>Jedes Mitglied der AG Bundespresse hat das Recht, während der Sitzung Wortmeldungen abzugeben. <sup>2</sup>Anträge für Beschlüsse durch die AG Bundespresse können jederzeit gestellt werden. <sup>3</sup>Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. <sup>4</sup>Alle aktiven Mitglieder in der AG Bundespresse haben ein einfaches Stimmrecht. <sup>5</sup>Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. <sup>6</sup>Enthaltungen werden dabei nicht mitgezählt.
=== Art. 6: Schlussbestimmungen ===
: (1) Die Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach Abstimmung und Veröffentlichung in Kraft.
: (2) <sup>1</sup>Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Bundespresse und müssen im Protokoll festgehalten werden. <sup>2</sup>Das Protokoll ist zeitnah zu veröffentlichen.
<!--Kategorien-->
[[Kategorie:AG Bundespresse ]]
[[Kategorie:Geschäftsordnung| AG Bundespresse]]