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DE-BTW/Gebühren Plakatierung (Quelltext anzeigen)
Version vom 10. Juni 2013, 13:38 Uhr
, 13:38, 10. Jun. 2013keine Bearbeitungszusammenfassung
<nowiki>Unformatierten Text hier einfügen</nowiki>
Für die Plakate will eine Kmmune 0,75€/Plakat erheben.
Ist das rechtmäßig?
Nein.
Näheres inkl eines Musterschreibens mit entsprechenden Paragrafen
liegt mir vor, bin aber grade auf dem Sprung. Bitte alle 2-3 Tage
erinnern, bis ich's zugeschickt habe. (oder evtl hat es auch jemand
anderes aus dieser ML rumliegen)
Tatsache ist, dass auf entsprechende Beschwerde und Verweis auf Sonderstellung Parteien etc. bisher *jede* Gebührenpflicht ausgeräumt werden konnte.
- Matthias Schrade -
zumindest in Baden-Württemberg muss zwischen den Kosten für
eine Genehmigung und Kosten pro Plakat unterschieden werden.
Letztere sind rechtlich NICHT zulässig (und ja, das ist mit den
Behörden so geklärt).
Anders ausgedrückt: Pro Antrag dürfen Verwaltungskosten entstehen
("Wir wollen plakatieren in Gemeinde xy, 120 Plakate") und diese
dürfen an die Partei weitergegeben werden (Genehmigung kostet 10€
unabhängig von Anzahl der Plakate). Aber es dürfen KEINE Kosten pro
Plakat entstehen (0,20€ pro Plakat und Woche).
Hier ein Urtei dazu für Baden-Württemberg:
http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Urteil_Amtsgericht_Geb%C3%BChren_f%C3%BCr_Plakatierung.pdf
Abweichende Regelungen in anderen Bundesländern wären möglich, würden
mich aber überraschen. Bitte pro Bundesland klären
- Sebastian Nerz -
[[Kategorie:Bundestagswahl 2013|Gebühren Plakatierung]]
Für die Plakate will eine Kmmune 0,75€/Plakat erheben.
Ist das rechtmäßig?
Nein.
Näheres inkl eines Musterschreibens mit entsprechenden Paragrafen
liegt mir vor, bin aber grade auf dem Sprung. Bitte alle 2-3 Tage
erinnern, bis ich's zugeschickt habe. (oder evtl hat es auch jemand
anderes aus dieser ML rumliegen)
Tatsache ist, dass auf entsprechende Beschwerde und Verweis auf Sonderstellung Parteien etc. bisher *jede* Gebührenpflicht ausgeräumt werden konnte.
- Matthias Schrade -
zumindest in Baden-Württemberg muss zwischen den Kosten für
eine Genehmigung und Kosten pro Plakat unterschieden werden.
Letztere sind rechtlich NICHT zulässig (und ja, das ist mit den
Behörden so geklärt).
Anders ausgedrückt: Pro Antrag dürfen Verwaltungskosten entstehen
("Wir wollen plakatieren in Gemeinde xy, 120 Plakate") und diese
dürfen an die Partei weitergegeben werden (Genehmigung kostet 10€
unabhängig von Anzahl der Plakate). Aber es dürfen KEINE Kosten pro
Plakat entstehen (0,20€ pro Plakat und Woche).
Hier ein Urtei dazu für Baden-Württemberg:
http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Urteil_Amtsgericht_Geb%C3%BChren_f%C3%BCr_Plakatierung.pdf
Abweichende Regelungen in anderen Bundesländern wären möglich, würden
mich aber überraschen. Bitte pro Bundesland klären
- Sebastian Nerz -
[[Kategorie:Bundestagswahl 2013|Gebühren Plakatierung]]