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BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Umwelt/Kommunale Autonomie (Quelltext anzeigen)
Version vom 12. August 2011, 14:05 Uhr
, 14:05, 12. Aug. 2011hat „Landesverband Baden-Württemberg/Arbeitsgruppen/Landespolitik/Umwelt/Kommunale Autonomie“ nach „BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Umwelt/Kommunale Autonomie“ verschoben
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{{BW Landespolitik Vorschlag
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|Sub-AG = Umwelt
|Titel = Landesplanung
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'''Landesplanung'''
Im Landesplanungsgesetz streben wir anstelle einer Schwarz-Weiß-Regelung bei der Festlegung von Vorrangflächen für die Nutzung von erneuerbaren Energien eine abgestufte Regelung an, um den Kommunen mehr Autonomie bei der Festlegung dieser Flächen zu gewähren.
}}
== Ursprünglicher Volltext ==
Im Landesplanungsgesetz streben wir anstelle einer Schwarz-Weiß-Regelung bei der Festlegung von Vorrangflächen für die Nutzung von erneuerbaren Energien eine abgestufte Regelung an, um Kommunen mehr Autonomie bei der Festlegung dieser Flächen zu gewähren.
==Bearbeiter==
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== Vorschlag ==
Im Landesplanungsgesetz streben wir anstelle einer Schwarz-Weiß-Regelung bei der Festlegung von Vorrangflächen für die Nutzung von erneuerbaren Energien eine abgestufte Regelung an, um Kommunen mehr Autonomie bei der Festlegung dieser Flächen zu gewähren.
Landesplanung hat sich am Potential von Landschaften, Räumen, Flächen zu orientieren, nicht nur am Jetztzustand. Konservierende Landesplanung lehnen wir ab. Was aber für uns nicht heißt, Naturschutzgebiete für Bauvorhaben zu öffnen - sondern eher, auch mal über den Rückbau eines Industriegebiets oder die Nutzung seines Potentials als Biotop oder Freizeitgelände am Wochenende nachzudenken.
==Begründung==
Im Jahr 2009 wurde beispielsweise die Windenergie in Rheinland-Pfalz verglichen mit Baden-Württemberg um das dreifache ausgebaut. Das liegt vornehmlich daran, dass dort ein fünfstufiges System besteht, mit dem die Landesregierung die Ausweisung von Vorrangflächen festlegt. Es existiert demnach eine gewollte Grauzone, für die es den Kommunen erlaubt ist, eine Nutzung für regenerative Energien (Windräder, Freiflächensolaranlagen) zu beantragen.
In Baden-Württemberg werden diese Flächen durch eine Schwarz-Weiß-Regelung festgelegt, wobei derzeit der Verdacht naheliegt, dass hauptsächlich wirtschaftlich unattraktive Gebiete für die Nutzung von Windenergie freigegeben wurden.
Außerdem gab es zahlreiche Fälle von Kommunen, die aufgrund der lokalen Wertschöpfung (Gewerbesteuer, Pachten, Bürgerbeteiligungen) gern Freiflächensolaranlagen bauen wollten, dies aber vom Regierungspräsidium nicht erlaubt bekamen.
Stichworte: Landesplanungsgesetz, Raumordnungsgesetz (Bund)
§ 11 LPG:
"(7) Der Regionalplan kann die Festlegungen nach Absatz 3 Satz 2 Nr. 3, 5, 6, 10 und 11 in der Form von Vorranggebieten, Vorbehaltsgebieten sowie Ausschlussgebieten treffen; abweichend hiervon müssen Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen nach Absatz 3 Satz 2 Nr. 11 als Vorranggebiete und die übrigen Gebiete der Region als Ausschlussgebiete, in denen regionalbedeutsame Windkraftanlagen nicht zulässig sind, festgelegt werden. Der Regionalplan kann die Festlegungen nach Absatz 3 Satz 2 Nr. 7 bis 9 in der Form von Vorranggebieten und von Vorbehaltsgebieten treffen. Vorranggebiete sind für bestimmte, raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen; in diesen Gebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit sie mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen oder Zielen der Raumordnung nicht vereinbar sind. In Vorbehaltsgebieten haben bestimmte, raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht. In Ausschlussgebieten sind bestimmte raumbedeutsame Nutzungen, für die zugleich Vorranggebiete festgelegt sind, ausgeschlossen."
==Quellen==
* Ausgiebiges Telefonat mit der fesa GmbH (Dr. Pesch). Habe Zahlenmaterial bekommen, bei dem ich noch klären muss, inwieweit ich das hier öffentlich machen darf.
* [http://www.wirsol.de/cms/front_content.php?idcat=31&idart=83 "Solarpark Bruhrain" auf 12 Hektar Fläche bei Oberhausen-Rheinhausen]
* [http://www.wind-energie.de/fileadmin/dokumente/statistiken/WE%20Deutschland/100127_PM_Dateien/DEWI_Statistik_2009.pdf DEWI: Status der Windenergienutzung in Deutschland - Stand 31.12.2009] zeigt den im Vergleich zu Rheinland-Pfalz nur minimalen Ausbau der Windenergieanlagen in BaWü
* [http://www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de/wirtschaft_landesplanung.html Landesplanung in Baden-Württemberg LPB]
* [http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=LPlG%20BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true Landesplanungsgesetz BaWü]
* [http://www.bfn.de/0312_landsch_planung.html Gute Einführung des BfN in Landesplanung]
* [http://www.lgl-bw.de/ Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung]
* [http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&nr=12986&pos=2&anz=129 VG Stuttgart Urteil vom 29.4.2010, 13 K 898/08] (Juris)
== Historie ==
Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte eintragen.
{| class="wikitable"
! Datum || Status || Begründung
|-
| 31.01.2010 || In Arbeit || Eingestellt
|-
| 2010-06-16 || Angenommen2010.2 || Bei LPT 2010.2 angenommen
|}
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|Status = Angenommen2010.2
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|Volltext =
'''Landesplanung'''
Im Landesplanungsgesetz streben wir anstelle einer Schwarz-Weiß-Regelung bei der Festlegung von Vorrangflächen für die Nutzung von erneuerbaren Energien eine abgestufte Regelung an, um den Kommunen mehr Autonomie bei der Festlegung dieser Flächen zu gewähren.
}}
== Ursprünglicher Volltext ==
Im Landesplanungsgesetz streben wir anstelle einer Schwarz-Weiß-Regelung bei der Festlegung von Vorrangflächen für die Nutzung von erneuerbaren Energien eine abgestufte Regelung an, um Kommunen mehr Autonomie bei der Festlegung dieser Flächen zu gewähren.
==Bearbeiter==
[[Benutzer:Navigator|Andre 'Navigator' Martens]]
[[Benutzer:Hartmut_R.|Hartmut]]
== Vorschlag ==
Im Landesplanungsgesetz streben wir anstelle einer Schwarz-Weiß-Regelung bei der Festlegung von Vorrangflächen für die Nutzung von erneuerbaren Energien eine abgestufte Regelung an, um Kommunen mehr Autonomie bei der Festlegung dieser Flächen zu gewähren.
Landesplanung hat sich am Potential von Landschaften, Räumen, Flächen zu orientieren, nicht nur am Jetztzustand. Konservierende Landesplanung lehnen wir ab. Was aber für uns nicht heißt, Naturschutzgebiete für Bauvorhaben zu öffnen - sondern eher, auch mal über den Rückbau eines Industriegebiets oder die Nutzung seines Potentials als Biotop oder Freizeitgelände am Wochenende nachzudenken.
==Begründung==
Im Jahr 2009 wurde beispielsweise die Windenergie in Rheinland-Pfalz verglichen mit Baden-Württemberg um das dreifache ausgebaut. Das liegt vornehmlich daran, dass dort ein fünfstufiges System besteht, mit dem die Landesregierung die Ausweisung von Vorrangflächen festlegt. Es existiert demnach eine gewollte Grauzone, für die es den Kommunen erlaubt ist, eine Nutzung für regenerative Energien (Windräder, Freiflächensolaranlagen) zu beantragen.
In Baden-Württemberg werden diese Flächen durch eine Schwarz-Weiß-Regelung festgelegt, wobei derzeit der Verdacht naheliegt, dass hauptsächlich wirtschaftlich unattraktive Gebiete für die Nutzung von Windenergie freigegeben wurden.
Außerdem gab es zahlreiche Fälle von Kommunen, die aufgrund der lokalen Wertschöpfung (Gewerbesteuer, Pachten, Bürgerbeteiligungen) gern Freiflächensolaranlagen bauen wollten, dies aber vom Regierungspräsidium nicht erlaubt bekamen.
Stichworte: Landesplanungsgesetz, Raumordnungsgesetz (Bund)
§ 11 LPG:
"(7) Der Regionalplan kann die Festlegungen nach Absatz 3 Satz 2 Nr. 3, 5, 6, 10 und 11 in der Form von Vorranggebieten, Vorbehaltsgebieten sowie Ausschlussgebieten treffen; abweichend hiervon müssen Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen nach Absatz 3 Satz 2 Nr. 11 als Vorranggebiete und die übrigen Gebiete der Region als Ausschlussgebiete, in denen regionalbedeutsame Windkraftanlagen nicht zulässig sind, festgelegt werden. Der Regionalplan kann die Festlegungen nach Absatz 3 Satz 2 Nr. 7 bis 9 in der Form von Vorranggebieten und von Vorbehaltsgebieten treffen. Vorranggebiete sind für bestimmte, raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen; in diesen Gebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit sie mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen oder Zielen der Raumordnung nicht vereinbar sind. In Vorbehaltsgebieten haben bestimmte, raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht. In Ausschlussgebieten sind bestimmte raumbedeutsame Nutzungen, für die zugleich Vorranggebiete festgelegt sind, ausgeschlossen."
==Quellen==
* Ausgiebiges Telefonat mit der fesa GmbH (Dr. Pesch). Habe Zahlenmaterial bekommen, bei dem ich noch klären muss, inwieweit ich das hier öffentlich machen darf.
* [http://www.wirsol.de/cms/front_content.php?idcat=31&idart=83 "Solarpark Bruhrain" auf 12 Hektar Fläche bei Oberhausen-Rheinhausen]
* [http://www.wind-energie.de/fileadmin/dokumente/statistiken/WE%20Deutschland/100127_PM_Dateien/DEWI_Statistik_2009.pdf DEWI: Status der Windenergienutzung in Deutschland - Stand 31.12.2009] zeigt den im Vergleich zu Rheinland-Pfalz nur minimalen Ausbau der Windenergieanlagen in BaWü
* [http://www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de/wirtschaft_landesplanung.html Landesplanung in Baden-Württemberg LPB]
* [http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=LPlG%20BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true Landesplanungsgesetz BaWü]
* [http://www.bfn.de/0312_landsch_planung.html Gute Einführung des BfN in Landesplanung]
* [http://www.lgl-bw.de/ Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung]
* [http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&nr=12986&pos=2&anz=129 VG Stuttgart Urteil vom 29.4.2010, 13 K 898/08] (Juris)
== Historie ==
Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte eintragen.
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! Datum || Status || Begründung
|-
| 31.01.2010 || In Arbeit || Eingestellt
|-
| 2010-06-16 || Angenommen2010.2 || Bei LPT 2010.2 angenommen
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