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== BPT-2008.2-BT1: Mitgliedschaft ==

Bisheriger §2 Abs 1 lautet:

Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann
<span style="color:blue">jede</span> <span style="color:red">in Deutschland lebende</span> <span style="color:magenta">Person</span>
werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat
und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland
anerkennt.

<b>
Dem §2 Abs 1 werden die Wörter "<span style="color:green">jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und</span>" vor dem Wort "<span style="color:blue">jede</span>"
hinzugefügt.
Die Wörter "<span style="color:red">in Deutschland lebende</span>" werden gestrichen, die Wörter "<span style="color:green">mit Wohnsitz in Deutschland</span>" werden hinter das Wort "<span style="color:magenta">Person</span>" eingefügt.
</b>

Der §2 Abs 1 lautet dann:

Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann
<span style="color:green">jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und</span> <span style="color:blue">jede</span> <span style="color:magenta">Person</span>
<span style="color:green">mit Wohnsitz in Deutschland</span>
werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat
und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland
anerkennt.

Begründung: Bisher entscheidet zwar der Vorstand über eine Aufnahme von
Mitgliedern, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, dies steht
aber im Widerspruch zur bisherigen Regelung in §2 Abs 1, der eine
Mitgliedschaft nur für in Deutschland lebende Personen vorsieht. Dieser
Widerspruch soll beseitigt werden.
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