Schatzmeister-Handbuch/Spenden

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Vorlage:Offiziell Schatzmeister Politische Arbeit kostet Geld. Wir brauchen Geld für Parteitage, Konferenzen, Verwaltungsarbeit, IT, Buchhaltung, Presse und Wahlkampfwerbemittel. Wir haben vier Einnahmesäulen:

  • Mitgliedsbeiträge
  • Spenden
  • staatliche Parteienfinanzierung
  • wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Unser Mitgliedsbeitrag ist sehr niedrig und reicht hinten und vorne nicht. Die staatliche Parteienfinanzierung ist gedeckelt durch unsere Einnahmen und unser wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist erst im Aufbau. Deshalb brauchen wir dringend viele Spenden, um unsere politische Arbeit finanzieren zu können.

Allgemeines

  • Spenden stehen der einnehmenden Untergliederung in voller Höhe zu.
  • Gehen Spenden für Untergliederungen auf dem Zentralen Beitragskonto ein, so werden sie auf das Konto der Untergliederung gebucht und außerdem dem Schatzmeiser der Untergliederung ein Avis per email geschickt: Schatzmeister-Handbuch/Spendenavis
  • Spenden bis 1.000 € können in bar angenommen werden
  • anonyme Spenden sind auf 500 € begrenzt
  • Bei Verdacht auf unrechtmäßige Spenden den Landes- oder Bundesschatzmeister anrufen
  • Spenden ab 50.000 € müssen dem Bundestagspräsidenten unverzüglich angezeigt werden
  • Spenden ab 10.000€ sind mit Namen und Anschrift im Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen. (darauf bitte den Spender hinweisen)
  • Spenden ab 1.000 € müssen an geeigneter Stelle zeitnah veröffentlicht werden: 2011, 2012, 2013

Der Spender ist von der Veröffentlichung zu informieren:


Barspenden

sind unverzüglich an einen Schatzmeister der Piratenpartei weiterzuleiten. Wenn Name und Adresse oder Mitgliedsnummer mitgeteilt werden, dann erhöht die Barspende unsere zuwendungsfähigen Einnahmen.


Tellerspenden

Vorlage:Box grau

Geldspenden

In einer Überweisung sollte die Adresse oder die Mitgliedsnummer angegeben werden. Nur so kann die Spende zweifelsfrei einer Person zugeordnet werden.

Spenden von inländischen Bankkonten

Spendeneingänge von inländischen Bankkonten bis zu einem Betrag von 3.300,-- Euro, die von Nichtmitgliedern kommen, und wo uns keine Adresse bekannt ist, können auf das Konto D300610 gebucht werden. Hiebei ist zwingend folgender Buchungstext zu verwenden: Name, Vorname

Sobald uns eine Adresse von diesem Spender bekannt wird, ist für diesen Spender ein eigenes Debitorenkonto anzulegen und der Betrag ist umzubuchen.

28.04.2013 Swanhild Goetze

Zweckspenden

Wird die Spende mit einem Zweck versehen, so ist zu prüfen, ob der Spendenzweck PartG-konform ist. Die Spende muss bis zum Ende des Folgejahres für den angegebenen Zweck ausgegeben werden. Sonst ist sie an den Spender zurück zu überweisen.

Aufwandsverzichtsspenden

Zusammenfassung:

  • Es muss ein Auftrag an die betreffende Person von der Gliederung vorliegen.
  • Die Person hat einen Anspruch auf die Leistungen.
  • Die Person spendet von sich aus.
  • Firmen und Freiberufler müssen eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer vorlegen. Die Mehrwertsteuer muss bei der Umsatzsteuervoranmeldung von der Firma/Freiberufler berücksichtigt werden.
  • Vorausetzungen:
    • Die Partei muss in der Lage sein die Aufträge im Ernstfall auch bezahlen zu können. Bei maßloser Überschreitung gibt es sonst Spendenskandale
    • Nach Leistungserfüllung ausgestellte Aufträge sind nicht möglich.
    • Um Aufwandsspenden für Mitglieder auszustellen muss ein Aufwand über der normal üblichen unentgeltlichen Mitarbeit vorliegen.
  • Informationsschreiben des Bundestages zu Aufwandsverzichtsspenden: Datei:Bundestag-information-verzichtsspenden.pdf


Der Bundesschatzmeister:

Zu der Behandlung von sogenannten Aufwandsspenden verweise ich ergänzend darauf hin, dass nach Auffassung der Finanzverwaltung, vgl. BMF-Schreiben vom 07.06.1999, Aufwendungsersatzansprüche Gegenstand von Aufwandsspenden gemäß § 10b EStG auch dann sein können, wenn sie von ehrenamtlichen tätigen Mitarbeitern gemeinnütziger Vereine erbracht werden. Allerdings spricht in diesen Fällen eine tatsächliche Vermutung dafür, dass entsprechende Leistungen der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter unentgeltlich erbracht wurden. Diese Vermutung ist widerlegbar, was jedoch eine ernsthafte Einräumung von Aufwendungsersatzansprüchen erfordert. Dieser Aufwendungsersatzanspruch muss z.B. durch Vertrag bereits vor Beginn der zu dem Aufwand führenden Tätigkeit eingeräumt worden sein. Diese für Vereine dargelegten Grundsätze sind grundsätzlich auch auf Spenden zugunsten politischer Parteien sinngemäß zu übertragen. Die dargestellte Behandlung von Aufwandsspenden ansonsten ehrenamtlich tätiger Parteimitglieder wird auch nicht durch § 28 Abs. 4 Satz 1 PartG ausgeschlossen, wonach die ehrenamtliche Mitarbeit in Parteien grundsätzlich unentgeltlich erfolgt.

Diese Regelung gilt nur grundsätzlich und lässt Abweichungen im Einzelfall zu, wenn fragliche Arbeits- oder Dienstleistungen einzelner Mitglieder aus der Masse der ehrenamtlichen Bagatelltätigkeiten herausragen. Sofern für den Verzicht auf Aufwendungsersatz Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden, ist zu beachten, dass es sich um Geldspenden handelt, so dass das entsprechende Zuwendungsbestätigungsformular für Geldspenden zu verwenden ist und an der für den Aufwendungsersatzverzicht vorgesehenen Stelle zu markieren ist. gez. Bernd Schlömer

Spenden von Reisekosten

Erstattungsfähig sind Kosten, die Mitgliedern oder anderen beauftragten Personen der Piratenpartei Deutschland entstehen bei der Wahrnehmung von

  • Ämtern, in die sie von einem Bundes- oder Landesparteitag oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei gewählt wurden oder,
  • Mandaten, die ihnen von einem Bundes- oder Landesparteitag oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei erteilt wurden oder,
  • Aufgaben , mit denen sie von einem Bundes- oder Landesparteitag oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei betraut wurden.

Gesamter Text: Schatzmeister/Reisekostenordnung

zum Formular: Datei:Reisekostenformular.pdf

Hinweis Spenden erhöhen unsere zuwendungsfähigen Einnahmen und damit unsere Mittel, die wir aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhalten. Geldmittel, auf die wir aufgrund unserer Wahlergebnisse Anspruch hätten, die wir aber aufgrund unserer zu niedrigen Einnahmen nicht erhalten, verbleiben nicht in der Staatskasse, sondern werden an die anderen Parteien ausgezahlt.

Wenn jeder Pirat, der Anspruch auf Reisekostenerstattung hat, diesen Anspruch anmeldet und sich die Hälfte der Aufwendungen auszahlen lässt, ist die Reisekostenerstattung für uns innerhalb eines Zwei-Jahres-Zeitraumes kostenneutral.

Es gibt Piraten, die es sich nicht leisten können, Teile der Reisekosten selber zu tragen. Deshalb ist es dringend notwendig, dass andere Piraten, die diese Auslagen selber tragen können, dies bei ihrem Schatzmeister beantragen und den Betrag spenden. Sonst müssen wir darüber nachdenken, unsere Erstattungsbeträge zu reduzieren, womit niemandem (außer unserem politischen Gegner) geholfen ist.

Sachspenden

Sachspenden an die Piratenpartei Deutschland sind ebenso zu behandeln wie Geldspenden.

Sachspenden bezeichnen in allgemeiner Weise Sach-, Werk- oder Dienstleistungen. Auf der Spendenbescheinigung ist die genaue Bezeichnung und der Wert anzugeben. Erfolgt die Spende durch Verzicht auf Auszahlungen von Kostenerstattungen an Mitglieder und Helfer kann eine Spendenbescheinigung nur erstellt werden, wenn ein Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Beschluss eingeräumt worden ist; ein solcher Anspruch kann nicht für Leistungen eingeräumt werden, die von Mitgliedern üblicherweise unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden; der Anspruch ist nachzuweisen und darf nicht unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt worden sein.

Hinweise zur aktuellen Sichtweise der Finanzämter, die hohe Hürden hinsichtlich der Bewertung und Dokumentation aufstellen:

Werden mehrere Gegenstände zugewendet, muss der Aussteller (also wir) der Zuwendungsbestätigung die Gegenstände einzeln auf ihren Wert untersuchen . Zu diesem Zweck ist der Marktwert jedes einzelnen Gegenstandes zu ermitteln und in der Zuwendungsbestätigung auszuweisen, sofern jedes einzelne Wirtschaftsgut einen Wert beinhaltet und es sich nicht um Massenware handelt.

Nicht zulässig ist eine unabhängig vom Alter und Neuwert durchgeführte Gruppenbewertung (Pauschalbewertung) der zugewendeten Gegenstände; eine Bewertung anhand von Preisgruppen reicht nicht aus.

Beispiel: Ein Privatmann spendet seine gesammelte Internetfachliteratur.

Es bestehen nun zwei Möglichkeiten für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen:

  1. Für jedes einzelne Buch wird eine separate Zuwendungsbestätigung ausgestellt.
  2. Eine Sammelzuwendungsbestätigung wird ausgestellt; dieser muss dann aber eine Anlage beigefügt sein, aus welcher der Titel und die Bewertung jedes einzelnen Buchs ersichtlich ist.

Eine Sammelzuwendungsbestätigung ohne eine detaillierte Auflistung und ohne Bewertung der einzelnen zugewendeten Gegenstände wird nicht anerkannt.

Wurde die Sachspende aus dem Privatvermögen des Zuwendenden getätigt, so hat der Zuwendungsempfänger (also wir) anzugeben, welche Unterlagen zur Ermittlung des angesetzten Werts herangezogen wurden. In Betracht kommt in diesem Zusammenhang z. B. ein Gutachten über den aktuellen Kaufpreis unter Berücksichtigung einer Absetzung für Abnutzung (Verschleiss) oder Faktoren wie tatsächlicher Neupreis, Zeitraum zwischen Anschaffung und Weggabe und der tatsächliche Erhaltungszustand. Diese Unterlagen hat der Zuwendungsempfänger (also wir) zusammen mit der Zuwendungsbestätigung in seine Buchführung aufzunehmen.

Spenden über 3.300,-- Euro

Diese Prüfung muss gliederungsübergreifend vom Bund gemacht werden, weil alle Zahlungen eines Mitglieds erfasst werden müssen, auch der Mitgliedsbeitrag und evtl. Aufwandsspenden. Der Bundesschatzmeister oder sein Beauftragter weist dann die betroffenen Schatzmeister an, welche Beträge auf das Konto 051110 zu buchen sind. Hier ist die zeitliche Reihenfolge des Geldeinganges zu beachten.

Spenden über 50.000,-- Euro

sind unverzüglich an den Bundesschatzmeister zu melden, damit die zeitnahe Meldung an den Deutschen Bundestag erfolgt.

unzulässige Spenden

  • Barspenden ab 500,-- Euro
  • anonyme Geldspenden ab 1.000 Euro

Höhere Beträge müssen an den Deutschen Bundestag überwiesen werden. Hier ist der Bundesschatzmeister unverzüglich zu informieren.

steuerliche Behandlung

Reguläre Mitgliedsbeiträge und Spenden an die PIRATEN sind grundsätzlich steuerlich gefördert, wenn diese von natürlichen, unbeschränkt steuerpflichtigen Personen geleistet werden. Für die steuerliche Behandlung sind folgende Vorschriften maßgeblich:

Nach § 34g EStG wird ein Abzug von der tariflichen Einkommensteuer gewährt. Dabei können 50% der Zuwendung (Mitgliedsbeitrag und Spende) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (bis zu einer maximalen Zuwendung von 1.650,00 € bei Ledigen und 3.300,00 € bei zusammenveranlagten Ehegatten). Tatsächlich liegt die effektive Steuerentlastung einige Prozentpunkte höher wegen Solidaritätszuschlags und ggf. Kirchensteuer. Werden über diese Summen hinaus Beträge den PIRATEN zugewendet, kann der diese Grenze übersteigende Teil gemäß § 10b Abs. 2 EStG vom Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden. Für diesen übersteigenden Anteil gilt ebenfalls eine Grenze von 1.650,00 € (zusammenveranlagte Ehegatten 3.300,00 €). Die sich hieraus ergebende Steuerentlastung hängt vom individuellen Steuersatz ab.

Werden pro Kalenderjahr mehr als 3.300,00 € zugewendet (zusammenveranlagte Ehegatten 6.600,00 €), dankt dies die Piratenpartei aber nicht der Staat. Der diese Grenze übersteigende Teil ist nicht mehr steuerlich begünstigt.

Zuflussprinzip

Bei Überweisungen zählt das Eingangsdatum (= Wertstellung/Valuta, nicht Buchungstag) der Spende bei uns. Bei Aufwandsverzichtserklärungen zählt das Datum, mit dem die Spende erklärt wurde.

Hier der Bericht des Deutschen Bundestag aus 2009:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/141/1614140.pdf auf Seite 26 unter Punkt 2.2.6.1

Die seit Juli 2002 geltende Neuregelung stellt zudem klar, dass als in den genannten Höchstgrenzen zuschussfähige Zuwendungen neben den rechtmäßig erlangten Spenden natürlicher Personen nur tatsächlich eingezahlte Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge gelten (§ 18 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 PartG). Unter Berücksichtigung der parteiengesetzlichen Systematik darf über Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie über Spenden ausschließlich nach dem Zuflussprinzip Rechnung gelegt werden (zu dem hier nicht anwendbaren Werterhellungsprinzip vgl. oben Nummer 2.2.5.3).

Zuwendungsbestätigung

Formulare - Der Absender ist auf die ausstellende Gliederung zu ändern.

Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt ist nicht immer eine Spendenbescheinigung notwendig:

Für Mitgliedsbeiträge genügt die Vorlage von Barzahlungsbelegen oder Buchungsbestätigungen/Kontoauszug der Bank (§ 50 Abs. 3 EStDV).

Bei Spenden bis 200,00 € bedarf es streng genommen darüber hinaus auch einer Verwendungsbestätigung (§ 50 Abs. 2 Nr. 2c EStDV) durch die PIRATEN, worauf aber in der Finanzverwaltungspraxis selten Wert gelegt wird.

Dementsprechend stellen wir grundsätzlich nur bei Spenden über 200,00€ förmliche Zuwendungsbestätigungen aus. Für Spenden unter 200,00€ können förmliche Zuwendungsbestätigungen bei Bedarf beim Schatzmeister angefordert werden.

Generell gilt, dass eine steuerliche Berücksichtigung beim Spender die Verwendung der offiziellen Muster des BMF voraussetzt. Änderungen jeglicher Art sind grundsätzlich unzulässig. Gleiches gilt für Ergänzungen wie zum Beispiel Danksagungen oder Werbung,die nur auf der Rückseite der Zuwendungsbestätigung zulässig sind. Die Formulare des BMF besitzen die Schatzmeister bereits.

Serienbrief

Spendenbescheinigungen mit Word + Excel + VBA

1. Es gibt im Sage die Berichte SpendenEinzel2012-xxx - exportieren in Excel.

1. a) bitte checken, ob davon Spenden zurückgegangen sind. Lastschrift geplatzt, Spende zurücküberwiesen etc.

Bei diesen Buchungen das storno-Kennzeichen setzen, da kann man die dann aus der Exel-Tabelle rausfiltern. http://sage.4haus.de/buchen/spenden.php#storno

2. In der letzten Spalte steht "Sammel" bzw "Einzel"

Jeweils danach Filtern (Stornos weglassen) und jedes in ein neues Tabellenblatt kopieren. Die Einzelbescheinigungen gehen mit einfachem Seriendruck raus, für den Sammelkram braucht es ein bissl VBA.

3. Einzelbescheinigungen

3. a) Hier kann man noch die Zeilen rauslöschen, für die man sich das Porto sparen will.

3. b) Das wird eine Steuerdatei für einen einfachen Seriendruck. Es fehlt noch der Betrag in Worten. Dazu hab ich die vorletzte Spalte "storno" genutzt", weil man die jetzt nicht mehr braucht und umbenannt. Für die Funktion zahlwort() bitte excel-vba-modul.txt in ein neues Excel-Modul in der PERSONL.XLS kopieren. In diese Spalte kommt dann =PERSONL.XLS!zahlwort(F2) fertsch.

Vorlage für den Seriendruck Einzeln kann auf der Verwaltungs-ML angefordert werden. (Wenn-Dann-Feld ..) Ist die vom Bund, der Kopf muss angepasst werden.


4. Sammelbescheinigungen - Excel-Teil

Sortieren nach 1. Mitgliedsnummer und 2. Datum

Aus SAGE kommt das Feld "Kontokorrent"

Das ist erforderlich, weil wir nicht nur Spender mit Mitgliedsnummer haben. Excel (OO übrigens auch) rafft es aber nicht, so ein Textfeld auch beim Weiterberechnen als Textfeld zu belassen. Deshalb müssen wir hier aus den Mitgliedsnummern gleich Zahlen machen.

  • Dazu in irgendeine leere Zelle eine 1 schreiben.
  • Diese Zelle kopieren (STRG-C)
  • Aus der Spalte Kontokorrent alles markieren, was wie Mitgliedsnummer

aussieht (also keine D-Konten)

  • NICHT einfügen drücken!
  • Excel 2003: Bearbeiten - Inhalte einfügen - Werte- multiplizieren
  • Excel 2010: Einfügen (ganz links) - Auf das Dreieck zum Erweitern klicken -

Inhalte einfügen - Werte- multiplizieren

Für beide: NICHT ENTER Drücken! Beenden mit ESC

(hint: so kann man auch schnell irgendwelche Importe im Excel fixen)

4. a) Summenblatt

Es muss ja die Gesamtsumme bescheinigt werden. Die müssen wir erst mal ermitteln. (Vielleicht wäre das beim Drucken auch irgendwie mit VBA-Gebastel gegangen, dann aber mit 2 Schleifen)

  • Dazu das Tabellenblatt Sammel nochmal in ein neues Blatt kopieren.
  • Teilergebnisse einfügen
  • Nur die Ebene mit den Teilergebnissen anzeigen und nur diese als WERTE in

ein neues Blatt kopieren.

  • Suchen und Ersetzen; die Wörter "Ergebnis " müssen raus, so dass in der

ersten Spalte nur noch die Mitgliedsnummer steht und in der 2. Spalte der Gesambetrag.

Das ist die Stelle, wo aus "003049" dann nur 3049 wird. Siehe oben.

4. b) Das Blatt "Sammel" bearbeiten

  • Ganz vorn eine neue Spalte einfügen.
  • Dort muss ein Hinweis für Word rein, wann es mit einer neuen

Sammelbescheinigung anfangen soll.

  • In die Zelle A2 kommt: =WENN(B3<>B2;"ja";"nein") (In der Spalte B steht die Mitgliedsnummer)
  • Nach unten kopieren.
  • Ganz hinten kommt die Spalte mit der Gesamtsumme noch dazu.
  • Dazu diese Formel verwenden: Diese Formel kommt in Zeile 2 und das Tabellenblatt mit den Summen heißt "Summen"

=SVERWEIS(C2;Summen!$A$2:$B$48;2;FALSCH)

BITTE BEACHTEN: Der Bereich (hier A2 bis B48) muss natürlich von euch angepasst werden!!!

Ich hab eine Überschriftszeile drin - deshalb erst ab Zeile 2 - und ich hatte für TH nicht so viele Sammelbescheinigungen - deshalb nur bis Zeile 48.

Excel-Tabelle speichern.


5. Word-Vorlage

5. a) Word-Vorlage Vorlage_Serien-Zuwd_THSammel.dot

Kopf anpassen und an geeignetem Ort speichern

5. b) word-vba-modul.txt in ein neues Modul der Normal.dot kopieren. Bitte anpassen: Name der Excel-Datei (das mit CreateObject ist fummelig. Da muss man erst checken, ob Excel schon offen ist, das ist nicht ganz versionsübergreifend kompatibel und dann hat man ggf diverse Excel-Instanzen im Hintergrund laufen. Ich hab deshalb einfach die Excel-Datei offen, bevor ich das anstarte. Also nur GetObject )

  • Pfad und Name der Word-Vorlage
  • Speicherort für die erstellten Dokumente
  • ggf odoc.PrintOut rausnehmen - ich hab die gleich gedruckt

5. c) Starten von Word aus: W2003: Extras - Makro - Makros - Sammel

W2007 / 2010 .. probieren. Hab ich jetzt nicht hier.

Falls jemand fragt: Die Steuerung von Word aus Excel heraus geht natürlich prinzipiell. War auch mein erster Ansatz. Aber hier in diesem speziellen Fall funktioniert es leider nicht.

So. ich hoffe, ich habe nix vergessen.

Zuwendungsbescheinigungen 2013 Bund

wurden am 11.03.2014 verschickt. Folgende Auwahlkriterien wurden berücksichtigt:

  • Alle Aufwandsverzichtspenden
  • Alle Sammelbescheinigungen, wo was mit Aufwandsverzicht dabei war
  • Alle externen Spender
  • Alle Dauerspender
  • ALLE die insgesamt an die Piratenpartei mehr als 100 EUR gespendet haben

Wem was vom Bund fehlt, der schreibt bitte eine Mail an schatzmeister@piratenpartei.de

Die anderen wenden sich bitte an den Schatzmeister, auf dessen Konto sie die Spende/Beitrag überwiesen haben.