SN:Kreisverband/Zwickau/Stammtisch/Kreisverband/WO

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§1

Diese Wahlordnung gilt für Gründungsversammlung des Kreisverbandes Zwickau der Piratenpartei.

§2

Die Wahlen der Vorstandsmitglieder sind geheim.

§3

Kandidaten für die Beisitzer werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.

§4

Erreicht bei einer Einzelwahl ein Kandidat nicht die einfache Mehrheit der abgegeben Stimmen, ist im zweiten Wahlgang die relative Mehrheit ausreichend. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt.

§5

Wahlen können angefochten werden, wenn die Verletzung von Bestimmungen der Parteisatzung, des Parteiengesetzes, der Wahlgesetze oder des Verfassungsrecht als möglich erscheint. Die Anfechtung ist bis zu 14 Tage nach der Wahl zulässig.