SN Diskussion:Gruppen/AK Sozialpolitik/BGE

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Was ist das?

Das BGE ist ein Grundeinkommen in Deutschland unter Minimalstbedingungen. Damit soll der Sozialstaat zukunftssicher haltbar gemacht werden. Es soll Vorteile in der Wirtschaft, im Arbeitsmarkt, in der Lebensqualität und in der Verwaltung bringen. Hinzu kommt, dass somit die Gesamtabsicherung aller Bürger transparent, demogratisch und unbürokratisch von Statten geht.

Bedingungen des Bedingungslosen ;)

Damit das Wort 'Bedingungslos' passt, sollte es heissen: "Bedingungsloses Grundeinkommen für deutsche Staatsbürger"

These

  • Das BGE soll fast alle sozialen Staatsgelder ersetzen. Darunter soll ALG1, ALG2, Sozialhilfe, Wohngeld, BaFöG, Ausbildungsbeihilfen, Rente, Kindergeld, Pensionen, Elterngeld u.a. hineinfallen.
    • 1. ALG 1, Rente und Pensionen sind Leistungen für die der Einzelne erhebliche Leistungen bringt - diese können nicht einfach in das BGE "hineingerührt" werden
    • (Eigentumsgarantie!)
      • GG: «Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen»
      • bei so weitgehenden Änderungen ist ALG1 & Rente & Pensionen einzurechnen. ***Gegebenfalls muss das eine oder andere Gesetz angepasst werden.
      • Das GG bleibt gewahrt (Eigentumsgarantie)
      • Das einzige Problem wäre der Umgang mit Staatlichen Pensionen die über den Betrag des BGE hinausgehen (Vllt. auch Rente in dieser Form)
    • Was ist mit anderen Transferleistungen wie Krankengeld?
      • steht weiter unten als noch unklar bzw nicht ausgearbeitet
  • Das BGE muss ins GG aufgenommen werden. Es muss ein Grundrecht sein.
  • Somit ist die Menschenwürde nach Art1 GG finanziell gesichert
  • die Menschenwürde ist ein Grundrecht - dazu gehört eine soziale Absicherung - das BGE selbst gehört nicht in das GG
    • sollte es aber, damit zB. so wie oben nicht der Vorwurf kommt, dass die Sozialpflichtigkeit bzw. die Eigentumsgarantie nicht gegeben wäre.
  • Festsetzung nach reichlichen Überlegungen, Rechnungen und studierens verschiedener Thesen auf 600Euro/1200Euro (u18/P18)
    • Was bitte soll davon bezahlt werden? Auch die Krankenversicherung?
      • Noch nicht ausgearbeitet
    • Warum nicht alternativ auch zumindest teilweise "Naturalleistung" - zB Kindergartenplatz, Sozialwohnung, Pflegeheim. -- Privacy 12:11, 22. Jun. 2010 (CEST)
      • Dies sollte zwar in Gesetzen mit abgedeckt sein, aber nicht im BGE
  • Alternativ (500Euro/1000Euro)
    • es sieht in der aktuellen Lage zwar viel aus, aber man muss Preiserhöhungen durch Einführung und Durchsetzung des BGE berücksichtigen
    • D.h. eine Familie mit 2 Kindern bekomme 2000-4000 € BGE, wenn also nicht beide Eltern einen _gutbezahlten_ Job haben, bleibt ihnen davon nichts.
    • Dieser Betrag ist mehr, als viele Arbeitende heute zur Verfügung haben.
      • naja 3000 - 3600 Euro... Bei Hartz incl. akt. Zuschläge wäre dies wesentlich mehr und jetzt kommen die ja auch hin! Es soll keine Gesellschaft werden, wo keiner arbeiten muss. Zur Zeit würde eine solche Familie ohne Arbeit ca 2000 Euro bekommen. Immerhin 1000 Eu mehr.
  • Das BGE muss in seinem Betrag als Wert variabel sein, damit gesetzlich die Erhöhung an Inflationen und Währungsschwankungen automatisiert angepasst wird
    • Preiserhöhungen müssen durch Anpassung, nicht vorweg vorgenommen werden.
      • Nicht Preiserhöhung etc und nicht vorweg sondern das BGE soll automatisiert angehoben werden, das der Wert des BGE gleich bleibt.

Bezahlbarkeit

  • Alle Finanzierpotts der oben aufgeführten Leistungen werden zusammengelegt.
  • Auch die Rückhaltungsfinanzierungen werden dazu genutzt.
  • Besteuerungen werden zusammengelegt (ALV, SV, RV etc.)
  • Defizite sollen über die MWSt abgefangen werden
    • MWSt: Da Wirtschaft & Bürger profitieren sollte es möglich sein, die MWSt zu erhöhen

Forderung

  • Abschaffung von ungerechten Zwangsmassnahmen des Amtes, wie zB. Arbeitszwang des SGB2 unter ALG2, da dies gegen das GG Art.12 verstößt.
  • Aufnahme des BGE in das Grundgesetz, am Besten unter:
    • Art.12/4
      • Text:
Alle Deutschen haben das Recht auf das Bedingungslose Grundeinkommen. 
Die Entziehung dieses Rechtes ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
  • Anpassung der Sozial und Arbeitsrechtgesetze

Organisation

  • Gründung einer Verwaltungsbehörde für BGE aus anderen nicht benötigten Behörden
  • Arbeitsamt muss nur noch Arbeitslose verwalten und vermitteln
  • Ämter werden mehr staatliche Dienstleistungen leisten müssen
  • Umstellung muss wie früher mit SGB2 passieren
  • Beantragung des BGE muss nötig sein, und eine Austragung möglich

Vorteile

  • Grundgeld ist vorhanden, daher ist eine Vollbeschäftigung für bestimmte Berufszweige über 8 Stunden Tagesarbeitszeit unnötig
    • dadurch ein Absinken der Arbeitslosigkeit & Erhöhung der Kaufkraft
  • soziale Absicherungen in Sozialfällen
  • Vereinfachung von Notwendigkeiten des Zuganges zum BGE
  • Behörden können sich endlich zu dem Wesentlichen zuwenden

Nachteile

  • erhöhte Pensionen und Renten: Gerechtigkeit und wie?
  • Pflege Gesundheits Sachen einbringen
  • Abfertigung der Asylbewerber, wo auf Grund des BGEs ein stärkerer Zuzug erwartet werden kann.
  • Asylbewerber Gelder werden & können nicht ins BGE einfliessen, daher muss die Behörde diese weiter verwalten
  • Aufsaugung von evtl. größeren Kaufkraft von versch. Wirtschaftskreisen
  • Umschulung & Umstrukturierung von betroffenen Ämtern.
  • gezielte Förderung des Staates würde wegfallen(z.B. Kindergeld)

Ziel

  • Beschäftigungszeiten verringern
  • soziale Ungerechtigkeiten ausräumen
  • Sozial Schwache stärken
  • Wirtschaft stärken
  • Arbeitsumfelder und Verhältnisse verbessern
  • Kaufkraft stärken
  • Sozialstaat erhalten
  • Arbeitsplätze schaffen
  • Zustand & Arbeitsweisen der Ämter verbessern
  • Bürokratieabbau und Transparenz