SN:Wahlkampf/LTW2009/Werbemittelverteilung
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Aufkleberverteilung
Hierbei möchte ich anmerken, das die Nutzung von Aufklebern in der Öffentlichkeit meisst eine Sachbeschädigung darstellt. Bitte bedacht kleben, da wir doch Vorbild sein wollen.
Flyerverteilung
- Keinen Einwurf in Briefkästen, wo keine Werbung erwünscht ist
- Briefkästen: Flyer so rausschauen lassen, das man den unteren Passus "Piratenpartei" lesen kann (Anmerkung von Heiko: unklug bei Regenwetter, da es sich mit Wasser vollsaugt und andere Post ebenfalls versaut!).
Hier eintragen wo "geflyert" wurde
Abrisszettel Demokratie vermisst
Zum Aufhängen in Läden oder an Lampensäulen per Klebeband
http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Sachsen_Abrisszettel_Demokratie_vermisst.pdf
Hier eintragen wo "Demokratie vermisst" aufgehängt wurde
Plakateverteilung
Organisatorisches
- prinzipiell darf am Wahltag nirgends ein Plakat in unmittelbarer Nähe der Wahllokalen existieren
Dresden
Erlaubnis erteilt
- nicht im Umkreis von 20 Meter um einem Dienstgebäude / Behörde
- nicht im Umkreis von 20 Meter um eine Schule
- nicht im Umkreis von 50 Meter um einer Kirche / religiösen Gebäuden
- nicht im Umkreis von 50 Meter um einen Friedhof
- nicht an/neben Masten von Verkehrszeichen und Ampelanlagen
- nicht an Haltestellen,Brücken, Verkehrsinseln, Geländer und Schutzgitter
- nicht im Umkreis von 10 Metern einer Kreuzung
- an Bäumen: dürfen die Bäume nicht beschädigen
- der Boden darf nicht beschädigt werden
- eine Mindestaufhänge Höhe gibt es nicht
- im Bereich der Grenztrassen die im Anschluß aufgeführt werden keine Plakate.
- Terassenufer, Hasenberg, Tzschirnerplatz, Schießgasse, Wilsdruffer Strasse, Sophienstrasse, Postplatz, Ostraallee, am Zwingerteich, Bernhard von Lindenau Platz, Terassenufer
- 3 Tage nach der wahl müssen die Plakate entfernt werden
Chemnitz
Erlaubnis erteilt
- es ist erlaubt: mittels Stand- und Hängeschildern Wahlwerbung an Lichtmasten, Bäumen und Brückenpfeilern zu betreiben, ohne sie zu beschädigen.
- nicht erlaubt: am Markt und Neumarkt
- nicht erlaubt: an allen Verkehrseinrichtungen und Verkehrsinseln; ausgenommen trennende Grünstreifen
- nicht erlaubt: an und in öffentlichen Gebäuden sowie deren Zugangsbereich
- nicht erlaubt: an allen Brücken, die Straßen überqueren
- nicht erlaubt: am wahltag im Umkreis von 50 Metern um Wahllokale
- nicht erlaubt: 15 Meter vor einer Kreuzung
- 7 Tage nach der Wahl müssen die Plakate entfernt werden
Zwickau
Erlaubnis erteilt
- Der Boden darf nicht beschädigt werden
- Es darf nicht: die Plakatierungen oder Beschriftungen direkt an baulichen Anlagen (z. B. Gebäuden, Mauern, Zäunen, Verkehrsanlagen u. a.) zu befestigen.
- Es darf nicht: ortsveränderliche Werbeaufsteller an Verkehrsleiteinrichtungen, Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen, Wegweisern, unmittelbar am Straßenrand (Mindestabstand von der Fahrbahn 0,60 m), in Kreuzungsbereichen von Straßen oder an Bäumen, in Blumen- sowie Hochbeeten anzubringen.
- Es darf nicht: die Aufstellung von Werbeträgern, wenn die Mindestdurchgangsbreite für Fußgänger auf den Gehwegen von 1,50 m oder die Standsicherheit (Beachtung der Windlast) oder die allgemeine Sicherheit der Bürger (Verletzungsgefahr, Stolpergefahr) nicht gewährleistet werden kann.
- Es darf nicht: das Anbringen von Wahlplakaten an den Kennzeichnungen von Lichtmasten sowie die Verwendung von Klebeband und Stahldraht an lackierten Lichtmasten.
- Es darf nicht: Werbeträger aufzustellen oder anzubringen, die den Weg zum Wahllokal verstellen oder behindern.
- Es darf nicht: während der Wahlzeit jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift, Bild sowie Unterschriftensammlung in und an den Gebäuden in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude.
- 14 Tage nach der Wahl müssen die Plakate entfernt werden
Leipzig
Erlaubnis erteilt
- Plakate müssen in einer Mindesthöhe von 2,50 m hängen
- Lichtmasten dürfen nicht beschädigt werden
- Es sind nur Kabelbinder oder ummantelter Draht zu nutzen
- Es ist im Umkreis von 20 Meter um Stadtwerbe Anlagen verboten
- Der Boden darf nicht beschädigt werden
- Zur Wahl darf nichts in unmittelbarer Umgebung von Wahllokalen hängen
- 5 Tage nach der Wahl müssen alle Plakate entfernt werden
Meerane
Erlaubnis erteilt
- Maximal 40 Doppelplakate erlaubt
- Bei 40 Doppelplakate sind 50 Euro Kaution fällig
- Bei 10 Plakaten sind 10 Euro Kaution fällig
- Aufkleber der Stadt müssen auf die Plakate angebracht werden
- Aufkleber der Stadt sind im Bürgerbüro abholbar (können auch zugesendet werden)
- es ist verboten zu plakatieren: der unmittelbare Zentrumsbereich in folgenden Grenzen: Poststraße (von Leipziger Straße bis Wehrgasse), Obere Mühlgasse, Lörracher Platz, Teichplatz – Badener Straße (zwischen Poststraße und Neumarkt)– Neumarkt, Kirchplatz und Treppe – Marienstraße – August – Bebel-Straße ab Einmündung Augasse bis Altmarkt.
- 2 tage nach der wahl müssen die Plakate entfernt sein
Stollberg
Erlaubnis erteilt
- nicht am Hauptmarkt
- maximal 80 Plakate in Stollberg und maximal 10 Plakate in Niederdorf
- nicht an Kreuzungen
- nicht an Verkehrszeichen, Ampeln und Bäumen
- 1 Woche Zeit in Stollberg zum abnehmen und 2 Tage Zeit in Niederdorf
Mittweida
Erlaubnis erteilt
- 3 Tage nach der Wahl dürfen keine Plakate mehr hängen
Hainichen
Erlaubnis erteilt
- maximal 15 Plakate zulässig
- nicht an Ampeln und Verkehrszeichen / Verkehrsleiteinrichtungen
- nicht an Bäumen
- nicht in unmittelbarer Nähe von Kreuzungen und Einmündungen
- nicht an E-Kästen
- Bei Straßenlaternen nicht die roten Streifen mit der Zahl 394 verdecken
- Im Innenstadtbereich nicht an Altstadtpollern
- Im Innenstadtbereich nicht an historische Lampen
- Innenstadtbereich: zwischen Markt, Neumarkt, Bahnhofstrasse, Mittweidaer Strasse, Gellertplatz, Lutherplatz, am Damm, Dammstrasse
- am 06.09.2009 müssen alle Plakate entfernt sein
Frankenberg/Sachsen
Erlaubnis erteilt
- Genehmigung mündlich erteilt, schriftlich kommt noch per Post nach
- maximal 100 Plakate möglich
Lichtenstein/Sachsen
Erlaubnis erteilt
- Ortsteile Rödlitz und Heinrichsort dürfen mitplakatiert werden
- für die Innere Zwickauer Straße, Ernst-Thälmann-Straße, die Hartensteiner Straße im Bereich ab „Große Brücke“ bis „Stadt Dresden“ sowie die Glauchauer Straße im Bereich von „Große Brücke“ bis Einmündung Rümpfstraße die Anzahl der Werbeplakate je Straße auf max. 5 Paar begrenzt!
- Hauswände, Bäume, Baustelleneinrichtungen, Haltestellen, Wartehäuschen und sonstige bauliche Anlagen auf öffentlichen Flächen dürfen nicht beklebt werden
- anbringen an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind unzulässig
- An Kreuzungen von Straßen und bei Straßeneinmündungen dürfen Wahlplakate nicht angebracht werden. Dies gilt speziell für das Geländer der Kreuzung „Große Brücke“.
- Im unmittelbaren Umfeld von Rathaus, Kirchen und Friedhöfen ist das Aufstellen von Werbeträgern oder eine Plakatierung verboten
- 1 Woche nach der Landtagswahl müssen alle Plakate entfernt sein
- Die städtischen Litfasssäulen und Anschlagtafeln stehen nur begrenzt für Wahlplakatierung zur Verfügung, da diese Flächen für allgemeine Informationen vorgesehen sind. Eine Plakatierung dieser Flächen erfolgt ausschließlich nur mit Genehmigung des Ordnungsamtes der Stadtverwaltung und wird vom städtischen Bauhof ausgeführt.
<<werde ich noch nachhaken wie es für uns aussieht!
Rochlitz
Erlaubnis erteilt
- nicht an Verkehrszeichen und Verkehrsleiteinrichtungen
- nicht an den beiden Kandelabern im inneren Marktbereich
- nur mit isoliertem Draht oder mit Kabelbindern befestigen
Glauchau
Erlaubnis erteilt
- nicht an Licht oder Strommasten, da diese den Stadtwerken gehören
- Preis(Stadtwerke): für das erste Plakat 13 Euro/Woche und für jedes weitere Plakat 1 Euro/Woche
- nicht an E Kästen anbringen
- nicht an Bäumen
- nicht an Verkehrsleiteinrichtungen
- nur kabelbinder sind zulässig
- Aufkleber müssen pro Plakat rechts und links oben angebracht werden
- Whitelist der Plakatierung: graue Geländer!
- nur an Fußgängergeländer Waldenburger Strasse B175 vor Flutrinnenbrücke
- nur an Scherbergbrücke / Otto Schimmel Strasse
- nur an Schlachthofstrasse D. Bonhoeffer Strasse
- nur an Fussgängergeländer Lindenstrasse Marienstrasse
- am 06.09.2009 müssen die Plakate entfernt sein
hier wäre es wichtig die pdf selbst zu lesen
Pirna
Erlaubnis erteilt
- nicht in unmittelbarer Nähe von Kreuzungen und Einmündungen
- nicht auf dem Mittelstreifen der B172
- nicht im Brückenbereich und Kreisverkehr
- nicht an Verkehrszeichen
- nur an Laternenmasten
- nur mit Strick oder ummantelten Draht
- nicht auf Marktplatz / Rathaus
- nicht unmittelbar vor Kirchen und Friedhöfen
- am 04.09.2009 müssen die Plakate entfernt sein
Annaberg Buchholz
Erlaubnis erteilt
Plauen
Erlaubnis mündlich erteilt
- Nur Innerhalb der Stadtgrenzen auf der B92 und B173
- Nicht an Ampeln, Verkehrsschildern oder Verkehrsleiteinrichtungen
- Nicht Bäume beschädigen