SN:Treffen/Landesparteitag/2020.1/Antragsportal/Satzungsänderungsanträge

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SÄA001 - Streichung der Empfangsbestätigung bei der Einladung zu Aufstellungsversammlungen per E-Mail

Antragsteller: Steve König, Jens Hänsch

Antragstext: Der Landesparteitag möge beschließen, § 11 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen, Absatz (2) der Satzung wie folgt zu ändern:

Aktuelle Fassung:

"Für die Mitgliederversammlung zur Aufstellung einer Landesliste für die Wahlen zum Deutschen Bundestag oder zum sächsischen Landtag wird durch den Landesvorstand mindestens sechs Wochen vorher per E-Mail mit Empfangsbestätigung eingeladen. Sollte keine Empfangsbestätigung innerhalb der ersten 2 Wochen erfolgen, lädt der Landesvorstand per Brief oder Fax mindestens 4 Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der vom Versender bestätigte Sendebericht. Maßgebend zur Einhaltung der Fristen ist das ordnungsgemäße Absenden der Einladung. Das Zugangsrisiko liegt ausdrücklich beim Empfänger. Die Einladung hat Angaben zu Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Eine Unterschrift ist nicht notwendig."

Vorgeschlagene Fassung:

"Für die Mitgliederversammlung zur Aufstellung einer Landesliste für die Wahlen zum Deutschen Bundestag oder zum sächsischen Landtag wird durch den Landesvorstand mindestens sechs Wochen vorher per E-Mail oder per Post eingeladen. Bei E-Mail gilt das Versanddatum, bei Post das Datum des Poststempels als Zugangsdatum. Maßgebend zur Einhaltung der Frist ist das ordnungsgemäße Absenden der Einladung. Das Zugangsrisiko liegt ausdrücklich beim Empfänger. Die Einladung hat Angaben zu Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und die Angabe, wie und wo weitere aktuelle Veröffentlichungen zur Versammlung erfolgen, zu enthalten. Eine Unterschrift ist nicht notwendig. Zusätzlich wird die Einladung auf der Webseite des Landesverbands (piraten-sachsen.de) veröffentlicht."

Begründung:

Die Empfangsbestätigung haben wir uns selbst auferlegt und sie ist nicht gesetzlich notwendig (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20-10-1993 - 2 BvC 2/91). Der eigentlich Grund aber, warum ich sie hier streichen will, ist aber, dass es Zeit und Geld kostet. Von über 100 versendeten Einladungen schicken vielleicht 20 eine Empfangsbestätigung, auch wenn wir explizit auf vielen verschiedenen Kanälen darauf hinweisen, dass diese notwendig ist. D.h. wir müssen dennoch bei 80 oder mehr Leuten per Post nachsenden, zusätzlich zu den Mitgliedern, die keine Mail-Adresse angegeben haben. Das kostet viel Zeit (alles ausdrucken, eintüten, Adresse drauf, Briefmarke drauf) und auch Geld (Umschläge, Porto) und verbraucht natürlich viel Papier, das eigentlich nicht notwendig ist, wenn die Einladung per Mail schon versendet wurde.

Der Absatz wurde in der neuen Fassung so geändert, dass sowohl die Einladung per Mail als auch die Einladung per Post (wer keine Mail Adresse in der Mitgliederverwaltung hinterlegt hat) mindestens 6 Wochen vor der AV stattfinden muss. Zusätzlich wurde noch ein Satz eingefügt, damit die Einladung auch zwingend auf unserer Webseite veröffentlicht wird. Natürlich wird der Vorstand auch weiter die Einladung bzw. eine Ankündigung über Mailingsliste, Mattermost, Telegram-Kanäle etc. verteilen. Diese sind allerdings zu allgemein und toolgebunden und sollten deswegen nicht in der Satzung stehen.

Jeder kann sich natürlich beim Vorstand jederzeit melden und überprüfen, ob die in der Mitgliederverwaltung eingetragene E-Mail-Adresse noch aktuell ist bzw. eine aktuelle eintragen lassen. Ihr seht also, selbst ohne die Empfangsbestätigung gibt es mehr als genug Möglichkeiten, darüber informiert zu sein, dass eine Aufstellungsversammlung stattfindet. Ein Einladung per Mail ist zeitgemäß und man kann von jedem erwarten, dass er diese auch liest und selbst wenn nicht, über andere Kanäle (Webseite, ML etc.) mitbekommt, dass die AV stattfindet.