SN:Kreisverband/Dresden/Treffen/Hauptversammlung/2013.1/Antragsportal/SÄA04

§4 Kreisvorstand

Die HV möge den ersten Satz von §4 Kreisvorstand (3) ändern in

Alt:

§4 Kreisvorstand (3) Vorstandswahlen werden mindestens alle zwei Jahre durchgeführt.

Neu:

§4 Kreisvorstand (3) Vorstandswahlen werden mindestens einmal im Jahr durchgeführt.