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Vorratsdatenspeicherung

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 2. März 2010

Die aufgrund der einstweiligen Anordnung vom 11. März 2008 im Verfahren 1 BvR 256/08 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 659), wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2239), zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3704), von Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Rahmen von behördlichen Auskunftsersuchen erhobenen, aber einstweilen nicht nach § 113b Satz 1 Halbsatz 1 des Telekommunikationsgesetzes an die ersuchenden Behörden übermittelten, sondern gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten sind unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht an die ersuchenden Stellen übermittelt werden.

Bundespressestelle
Artikel zum Urteil auf der Webseite der sächsischen Piraten
Das komplette Urteil des Bundesverfassungsgerichts

geplante Aktion

Wir wollen die Bürger aufrufen, selbst bei ihren Providern anzufragen, inwiefern diese bisher der Forderung der unverzüglichen Löschung aus dem o.g. Urteil nachkommen. Dazu haben wir einen Formbrief ausgearbeitet, den jeder einfach verschicken möchte.

Mögliche Unternehmen

  • Telefonprovider (z.B. Deutsche Telekom)
  • Mobilfunkprovider (z.B. Vodafone)
  • reine ISPs (z.B. QSC)

(Eventuell hier gleich entsprechende Adressen sammeln)

Formbrief

Wir haben ein Musterschreiben vorbereitet, es müssen nur noch Name und Kundennummer ausgefüllt werden.


Name:
Kundenummer:


Sehr geehrte Damen und Herren von <Providername>,

am Dienstag, dem 2. März 2010, wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az.: BvR 256/08) die bis dato geltende Gesetzeslage zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt.

“Die §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung des Artikel 2 Nummer 6 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstoßen gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und sind nichtig. § 100g Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung in der Fassung des Artikel 1 Nummer 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstößt, soweit danach Verkehrsdaten nach § 113a des Telekommunikationsgesetzes erhoben werden dürfen, gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist insoweit nichtig. Die aufgrund der einstweiligen Anordnung vom 11. März 2008 im Verfahren 1 BvR 256/08 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 659), wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2239), zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3704), von Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Rahmen von behördlichen Auskunftsersuchen erhobenen, aber einstweilen nicht nach § 113b Satz 1 Halbsatz 1 des Telekommunikationsgesetzes an die ersuchenden Behörden übermittelten, sondern gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten sind unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht an die ersuchenden Stellen übermittelt werden. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern ihre notwendigen Auslagen aus den Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.” [1]

Die Daten wurden bisher aufgrund §113 TKG gespeichert. Daher habe ich folgende Fragen an Sie:

1.Werden in Ihrem Unternehmen weiterhin Verkehrsdaten über mich erhoben, die nicht ausschließlich zu Abrechnungszwecken genutzt werden? Sollte dies der Fall sein, fordere ich nach §34 BDSG Auskunft über diese Daten.

2.Hat Ihr Unternehmen die in den letzten Monaten über mich erhobenen Daten gelöscht, wie es im Urteil des BVerfG gefordert wird? Sollte dies nicht der Fall sein, fordere ich nach §34 BDSG Auskunft über diese Daten.

Falls Daten vorliegen sollten, fordere ich deren sofortige Löschung nach §35 BDSG.

Des Weiteren bitte ich Sie, innerhalb von sieben Tagen die obigen Fragen zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen



[1] http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html


Ich habe den Brief abgeschickt

  1. --Sachse 03:34, 8. Mär. 2010 (CET)
    (QSC info@qsc.de)
    (GMX: gmx@gmx-gmbh.de Nach Antwort durch Autoresponder, Anfrage per Snailmail)
    (sipgate: support@support.sipgate.de)
    (vodafone D2: kontakt@vodafone.com 2 Anfragen getrennt nach Voice/SMS (CallYa) und Daten (Vertrag))
  2. --Metterson 05:00, 8. Mär. 2010 (CET) (Arcor: info@arcor.net}
  3. --Poelzi 23:13, 8. Mär. 2010 (CET) (Blau.de: kontakt@blau.de) (sipgate: support@support.sipgate.de)
  4. Du?

Ich habe Antwort erhalten

  1. --Poelzi 17:01, 9. Mär. 2010 (CET) Sipgate (Antwort am nächsten Werktag):
    Frage 1: Nein. Wenn sie Anruflisten deaktiviert haben, speichern wir keine Verkehrsdaten mehr.
    Frage 2: Ja, das haben wir noch am selben Tag getan.
  2. --Sachse 19:24, 15. Mär. 2010 (CET) Sipgate (Antwort am 15.03.2010):
    Frage 1: Nein. Wenn sie Anruflisten deaktiviert haben, speichern wir keine Verkehrsdaten mehr.
    Frage 2: Ja, das haben wir noch am selben Tag getan.
  3. --Sachse 10:30, 20. Mär. 2010 (CET) QSC (Antwort am 17.03.2010):
    Sehr geehrter Herr ...,
    hinsichtlich Ihrer Anfrage vom 8. März 2010 bitten wir Sie diese erneut schriftlich per Brief oder Fax an uns zu senden.
    Zu Legitimationszwecken benötigen wir zudem eine Kopie Ihres Personalausweises.

    Im Vorfeld können wir Ihnen jedoch bereits mitteilen, dass die QSC AG die Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt hat.

    Mit freundlichen Grüßen
    QSC AG

    ... ...
    Leiter Fraudmanagement
    Sicherheits- u. Datenschutzbeauftragter
  4. --Anonymisierte Mail via vds@piraten-sachsen.de Vodafone (Antwort am 15.03.2010):
    Von: "VRS-Info-Sich, FU-VRS, VF-DE" <Datenschutz@vodafone.com>
    Datum: 15. März 2010 16:52:01 MEZ
    An: ...
    Betreff: AW: VDS

    Sehr geehrter Herr ....

    Mit der Löschung aller Daten, die unter die Vorratsdatenspeicherung fallen, haben wir unverzüglich nach Bekanntgabe des Urteils des BVerfG begonnen. Die Beauskunftung von Daten aus der Vorratsdatenspeicherung an die berechtigten Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaft etc.) haben wir unmittelbar eingestellt. Alle anderen Daten, soweit sie zum Zwecke der Leistungserbringung oder Abrechnung erforderlich sind, bzw. Daten zu deren Speicherung wir auf Grund anderer gesetzlicher Grundlage (z.B. Vertragsdaten gemäß Handelsgesetzbuch) verpflichtet sind, werden nach wie vor erfasst, gespeichert und innerhalb der vom Gesetzgeber gesetzten Fristen gelöscht.

    Für Rückfragen und Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Datenschutzbeauftragter
  5. --Sachse 16:58, 03. Apr. 2010 (CET) GMX (Antwort per Snailmail)
    ... Ihre Nachricht vom 22.03.2010

    Sehr geehrter Herr ...,

    vielen Dank fuer Ihre Nachricht.

    Die 1&1 Internet AG speichert im betreffenden RADIUS-Server die zu Ihrem DSL-Anschluss angefallen Verkehrsdaten bis zu 7 Tage.
    Rechtsgrundlage der Speicherung ist §100 TKG. Eine Beauskunftung ueber einen weiter zurueckliegenden Zeitraum ist nicht moeglich.

    Die Auskunft kann nur Verkehrsdaten enthalten, die beim betreffenden RADIUS-Server der 1&1 Internet AG anfallen. Soweit aus technischen Gruenden eine Einwahl ueber einen anderen Radius-Server des Netzbetreibers erfolgt, koennen wir hierzu keine Auskunft erteilen, insoweit erfolgt auch keine Speicherung durch die 1&1 Internet AG. Die Auskunft beinhaltet IP-Nummern, soweit diese durch den Netzbetreiber der 1&1 Internet AG zur Verfuegung gestellt werden.

    Wir haben daher den Prozess zur Loeschung der Daten aus der Vorratsdatenspeicherung in Gang gesetzt. Es erfolgen zu diesen Daten auch keine Auskuenfte an Strafverfolgungsbehoerden mehr.

    Bitte beachten Sie, dass durch das Urteil des BVerG keine Daten in der sog. Verratsdatenspeicherung mehr gespeichert werden.

    Mit freundlichen Gruessen

    ...
    Datenschutz
    GMX Internet Service GmbH

    Anmerkungen von mir:
    * Ich habe gar keinen DSL Anschluss bei denen, sondern nur einen Mailaccount, darauf sind die ueberhaubt nicht eingegangen
    * Wieso sind die Daten nach fast einem Monat immernoch nicht geloescht?
  6. Du?

Bekanntmachung / Mailversand

Es sind mehrere Beschwerden ueber den Mailverteiler eingegangen.
Bevor es jetzt jeder nochmal einzeln schickt, das naechste mal wird es nur BCC geben.
Damit wir es nicht jedem einzeln schreiben muessen, gibt es jetzt hier unsere Ueberlegungen von letzter Nacht.
Folgenden Text habe ich heute schon mal als Mail verschickt:


Hallo ....,

wir haben diese Nacht sehr wohl darueber nachgedacht ob wir die Adressen in das BCC-Feld eintragen sollten oder nicht.
Wir haben uns bewusst dagegen entschieden, weil:
1. Alles oeffendliche Kontaktadressen sind (alle aus dem Wiki oder Impressumsseiten)
2. Damit alle untereinander wissen, wer schon darueber Kenntnis hat.

Mfg

.... (sachse)