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Saarländische Abfallwirtschaft - mehr Marktwirtschaft beim Müllpreis

Text

Die EVS Unternehmensstruktur und seine Möglichkeiten der Preisfestsetzung für das Verbrennen von Hausmüll sind so zu verändern, dass seine Verbrennungsanlage(n) in Konkurenz zu privatwirtschaftlich organisierten Anlagen treten könnten. Hierzu ist es notwendig, dass Folgendes nichtmehr durch die Verbrennungskosten quer-subentioniert werden darf

1.) sog. Allgemeinkosten der saarländischen Abfallwirtschaft (Biomüll, Wertstoffhöfe, Sperrmüll etc.)

2.) die enormen Kosten für die Nachsorge der drei großen Altdeponien;

Die Kosten für 1./2.) sind durch den saarländischen Landeshaushalt oder Direktzuordnung zu den Verursachern zu übernehmen.

Falls Landkreise oder die Gemeinden, in denen die Altdeponien samt Wassereinzugsgebiet liegen, die Pflege der Deponien übernehmen möchten, sollen diese hierfür - wenn möglich nur einmalig - aus dem Landeshaushalt entschädigt werden.

Sobald dies umgesetzt ist, wird die gesetzliche Pflicht, dass saarländische Kommunen nur bei EVS entsorgen dürfen, abgeschaft.

Beschlossen auf dem LPT

2012.3